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EMEP grids reprojected by EEA

The original EMEP grids have been reprojected into the European standard projection in order to facilitate re-use of EMEP information on air emissions, deposition and critical loads in EEA map products. Organisations responsible for delivering national data to EMEP should always use the grid in polar stereographic projection as provided by EMEP (http://www.emep.int/grid/index.html). EEA has reprojected the grid used by EMEP for analyses on air emissions (150*150 km2 and 50*50 km2 grids covering Europe)

Validierung von Analyseverfahren, die im Rahmen des Projektes HORIZONTAL entwickelt, jedoch nicht validiert wurden

Die Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter  Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des ⁠ BMUB ⁠ aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 (⁠ PAK ⁠ mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 (⁠ PCB ⁠ mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 (⁠ Dioxine ⁠, Furane und ⁠ dl-PCB ⁠ mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm). Veröffentlicht in Texte | 42/2015.

Nationaler Stand der Technik für die Intensivtierhaltung unter der Berücksichtigung der BVT-Schlussfolgerungen (IRPP BREF)

Die europäischen Umweltstandards für die Intensivhaltung wurden als ‚Beste verfügbare Techniken‘ (BVT) im BVT-Merkblatt (IRPP ⁠ BREF ⁠, 2017) beschrieben. Die BVT-Nr. 19 in den BVT-Schlussfolgerungen (EU) 2017/302 der Kommission vom 15. Februar 2017 betrifft die Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern. Ziel des Vorhabens war die Bewertung von Aufbereitungstechniken von Gülle und Gärresten. Der Bericht umfasst eine Klassifikation aller Aufbereitungstechniken aus sieben europäischen Ländern mit bedeutender Intensivtierhaltung. Für eine umweltentlastende Anwendung von Aufbereitungsanlagen sind regionale N- und P-Bilanzierungen erforderlich, damit die Anlagen einen Betrag zur Nährstoffreduzierung leisten. Der Bericht beinhaltet praktikable Ansätze zur Beurteilung der Nährstoffüberhänge, besonders in Gebieten mit hoher Viehbesatzdichte. Es wird gezeigt, wie eine nachhaltig verträgliche Nährstoffversorgung erreicht werden kann. Veröffentlicht in Texte | 109/2021.

Beratungshilfeprogramm

Seit dem Jahr 2000 unterstützt das Beratungshilfeprogramm (BHP) des ⁠ BMUB ⁠ die Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie weitere an die EU angrenzende Staaten bei einer Entwicklung, die sich an europäischen Umweltstandards orientiert. Durch den Austausch und Transfer von Know-how sollen in den Ländern der BHP-Zielregion die Umweltverwaltungen gestärkt, Umweltstandards angehoben und Umweltinvestitionen vorbereitet werden. Diese Broschüre stellt das BHP, seine Rahmenbedingungen und seine Motivation vor. Sie stellt den Zusammenhang der Geschichte und der Projekte des Programms mit den Meilensteinen der EU-Entwicklung zwischen 2000 und 2015 auf einem Zeitstrahl her. Veröffentlicht in Broschüren.

Energiekosten systematisch senken

Leitfaden ‚Energiemanagementsysteme‘ zeigt Unternehmen und Organisationen Einsparpotentiale Stromintensive Unternehmen zahlen eine ermäßigte EEG-Umlage - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie ein Energiemanagementsystem -  EMS - haben. Diese lohnen sich genauso für andere Unternehmen und Organisationen, etwa für Behörden und kirchliche Einrichtungen. Wie sie systematisch ihre Energieeffizienz verbessern können, zeigt ein neuer gemeinsamer Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. „Unternehmen jeglicher Größe und Branchenzugehörigkeit erhalten eine strukturierte und für jedermann verständliche Gebrauchsanleitung für Energiesparmanagementsysteme. Damit können sie ihre Energiesparpotentiale einfach erkennen und Effizienzsteigerungen zielgerichtet umsetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Für einheitliche Anforderungen an EMS sorgt seit diesem Jahr der neue internationale Standard ISO 50001. Derzeit sind weltweit bereits 900 Unternehmensstandorte gemäß ISO 50001 zertifiziert - davon allein 470 Standorte in Deutschland. Energiesparpläne entwerfen, umsetzen und die Ergebnisse kontrollieren - diese Schrittfolge steckt hinter dem Begriff „Energiemanagementsystem“. Praxisbeispiele zeigen, welches Potential  hier schlummert: ein  Baustoffhersteller reduzierte seine Energiekosten durch den Einsatz von Wärmetauschern um 450.000 Euro pro Jahr und stieß 3.225 Tonnen CO 2 weniger aus. Die Investition amortisierte sich schon nach zwei Jahren. Ein Versandhandel konnte sogar ohne finanziellen Aufwand 5.500 Euro im Jahr einsparen, indem er die Beleuchtung in seiner Möbelhalle überprüfen ließ und optimal einstellte. Der gemeinsame Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums "Energiemanagementsysteme in der Praxis - ISO 50001: Leitfaden für Unternehmen und Organisationen" zeigt, wie es geht. Er bietet eine übersichtliche und praxisorientierte Hilfestellung bei der Einführung eines EMS - unabhängig vom Status quo des Energieverbrauchs, der Größe der Organisation oder der Branche. Im April 2012 wurde die europäische Norm EN 16001 durch die internationale Norm ISO 50001 abgelöst. Damit gibt es erstmalig einheitliche Kriterien für ein zertifiziertes EMS, die in allen Ländern für alle Unternehmen und Organisationen gelten. ISO 50001 beschreibt - wie auch die europäische Vorläufernorm EN 16001 - die Anforderungen eines Energiemanagementsystems. Anhand dessen kann ein Unternehmen eine Energiepolitik entwickeln und einführen, strategische und operative Ziele sowie Aktionspläne bezüglich des Energieeinsatzes festlegen. Mit der Umsetzung der Norm können Unternehmen und Organisationen Energieeinsparpotenziale erkennen und ihre Energieeffizienz verbessern. Der Energieverbrauch lässt sich sehr gezielt senken und die Effizienz auch langfristig deutlich verbessern. Eine Checkliste und ein tabellarischer Vergleich der ISO 50001 mit ISO 14001 und ⁠ EMAS ⁠, den beiden etablierten Umweltmanagementsystemen, geben darüber hinaus eine Orientierung zum Verhältnis von Energie- und Umweltmanagementsystem an die Hand.

Environmental due diligence in EU law

Die Debatte über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen, insbesondere auf EU-Ebene. Allerdings wurde sie bislang von der Konzentration auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten dominiert. Den Besonderheiten einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht wurde dagegen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht besteht die größte Herausforderung weiterhin darin, einen materiellen normativen Umweltstandard ("materieller Gegenstand") zu definieren, auf den sich die Sorgfaltspflicht bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Europäischen Union gestaltet und im EU-Recht verankert werden kann. Der Bericht skizziert überblicksartig denkbare Konzepte zur Ausgestaltung des "materiellen Gegenstandes" einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Dazu gehören im Einzelnen eine positive und eine negative Generalklausel sowie verschiedene Arten der Bezugnahme auf materielle Umweltnormen (internationale Umweltabkommen, lokales Recht am Erfolgsort, heimatstaatliches Recht und soft law). Anschließend wird untersucht, wie die Problematik in dem vom Europäischen Parlament am 10. März 2021 verabschiedeten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen gelöst wurde: Die entsprechende Vorschrift kann dabei als eine Kombination aus Verweisen auf internationale (Hard- und Soft-)Law-Instrumente sowie auf EU-Umweltnormen eingeordnet werden, die jeweils in einem Anhang zur Richtlinie aufgelistet werden sollen. Dieser Ansatz stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem von der Berichterstatterin im ursprünglichen Berichtsentwurf vorgeschlagenen Ansatz (einer negativen Generalklausel) dar. Dieser Bericht schlägt jedoch vor, anstatt sich für eine der beiden Grundkonzepte zu entscheiden, beide miteinander zu kombinieren. Quelle: Forschungsbericht

Systematische Erfassung aller Quellen nichtionisierender Strahlung, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der Bevölkerung liefern können

Im Rahmen des Vorhabens wurden Vorschläge zur systematischen Identifizierung künstlicher Quellen nichtionisierender Strahlung erarbeitet, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung liefern können. Aufgrund der unterschiedlichen Expositionscharakteristika und der ungleichen gesundheitlichen Risiken nieder- und hochfrequenter Strahlung auf der einen und optischer Strahlung auf der anderen Seite wurde von den Forschungsnehmern ein differenziertes Bewertungsschema gewählt. Bei der Mehrzahl der im Rahmen des Projekts als relevant identifizierten Quellen beruht die Einordnung auf der Bewertung unbeabsichtigt emittierter niederfrequenter Felder (z.B. Streufelder). Da alle netzbetriebenen elektrischen Geräte von derartigen Feldern umgeben sind, war die Zahl der in diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums zu erfassenden Quellen auch besonders groß. Einige der als relevant bzw. bedingt relevant identifizierten Quellen unterliegen in Deutschland immissionsschutzrechtlichen Regelungen, so z.B. mit hoher Spannung betriebene elektrische Energieversorgungsleitungen und Mobilfunksendeanlagen. Hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor schädlichen Feldeinwirkungen berücksichtigen diese Regelungen neben den Immissionen der betroffenen Anlage allerdings nur Beiträge anderer ortsfester Emittenten vergleichbarer Art. Mögliche Expositionsbeiträge netzbetriebener elektrischer Geräte oder mobiler Hochfrequenzsender (z.B. Mobiltelefone) bleiben unberücksichtigt. Gerätehersteller und Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts zwar Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllen, der Betrieb von Geräten unterliegt aber keinen Regelungen, die den Strahlenschutz unmittelbar betreffen. Bereits einzelne Geräte können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Expositionen über den z.B. von der EU als Grenzwerte empfohlenen Höchstwerten verursachen. Die gleichzeitige Einwirkung mehrerer Quellen ist abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen nicht geregelt. Im Bereich der künstlichen optischen Strahlung existiert eine umfassende gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Exposition aktuell nur im Arbeitsschutz. Die Projektergebnisse geben Hinweise auf Quellen nichtionisierender Strahlung, bei denen hinsichtlich möglicher Expositionen von Personen Kenntnislücken bestehen. Sie geben weiter Hinweise, welche Techniken in Zukunft für die Exposition der Bevölkerung relevant werden könnten. Sie bestätigen indirekt auch die Bedeutung, die dem europäischen Normungsprozess zukommt: Die Anwendung harmonisierter technischer Normen ist zwar nicht verbindlich. Die dort definierten Verfahren werden aber von Herstellern vielfach angewendet, um die Übereinstimmung eines Produktes mit den wesentlichen Anforderungen an die Gerätesicherheit einschließlich des Schutzes vor Gefahren durch Strahlung zu dokumentieren. Die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt. Da weitergehende Regelungen derzeit fehlen, können die in europäischen Normen definierten Verfahren auch für den Strahlenschutz hohe Bedeutung erlangen.

Modelling migration of substances from polymers into drinking water

In a first part of this work the permeation through and diffusion/migration from high density polyethylene,polybutylene, polypropylene and cross linked polyethylene films was investigated experimentally with three different methods to determine diffusion coefficients in these polyolefins for a series of additives, their degradation products and other organic substances in the 20-60 ˚C temperature range. The experimental methods used were dynamic permeation through additive free the polymer films, kinetic desorption from additivated films into water and kinetic migration from additivated into additive free polymer films. It was found that in general the temperature dependence of the obtained diffusion coefficients was well represented by the Arrhenius law. Some of these results also suggested that the contact of the polyolefins with water had an influence on the magnitude of the diffusion coefficients and on their apparent activation energy of diffusion.In the second part of this work the obtained pools of diffusion coefficients for each of the investigated polymers were used to develop an approach to estimate theoretically and without any further experimentation "conservative" diffusion coefficients for any organic substance, with molecular mass ranging from 50 to 1250 g/mol, diffusing in these polymers at temperatures between 15 and 85 ˚C. The possibility to estimate such conservative diffusion coefficients is very important when it comes to use efficiently migration modelling as an alternative method to test the compliance of polymeric articles with the existing national and/or European standards for drinking water. The use of polymer specific diffusion coefficients in migration modelling is required in the framework of the "Migration modelling guideline" recommendation of the German Environment Agency. Quelle: https://www.sciencedirect.com/

Validierung von Analysenverfahren, die im Rahmen des Projektes HORIZONTAL entwickelt, jedoch nicht validiert wurden

Die Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des BMUB aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 (PAK mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 (PCB mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 (Dioxine, Furane und dl-PCB mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm).<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

Advisory Assistance Programme

Since 2000, BMUB’s Advisory Assistance Programme (AAP) has supported the countries of Central and Eastern Europe, the Caucasus, Central Asia and other countries neighbouring the European Union in a development which is aligned to European environmental standards. The exchange and transfer of know-how aims at strengthening environmental administration bodies, raising environmental standards and preparing for environmental investments in the target region of the programme. This brochure presents the AAP and its framework and motivation. It embodies the connection between the history and projects of the program with the Milestones in EU development between 2000 and 2015 on a timeline.

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