API src

Found 24 results.

Related terms

Verleihung des European Energy Award an Berliner Bezirke

Umweltsenatorin Ute Bonde überreichte heute an Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem landeseigenen, EU–kofinanzierten Förderprogramm BENE, dem Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung, wurden bis Ende 2023 über 200 Vorhaben mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit grüner und blauer Infrastrukturen sowie einer nachhaltigen städtischen Mobilität vorangetrieben. Was hier umgesetzt wurde, zeigt nicht nur den gelungenen Einsatz europäischer Fördermittel auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins, sondern auch, dass durch BENE in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern erfolgreich Projekte verwirklicht werden können, um unsere Stadt insgesamt klimafreundlicher zu gestalten.“ Mit dem Folgeprogramm BENE 2 werden in der Förderperiode 2021–2027 Vorhaben mit einem Programmvolumen von 525 Millionen Euro – davon 210 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – gefördert. Mehr als 780 Kommunen wurden bereits mit dem European Energy Award ausgezeichnet.

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen. Umweltschutz in der Landwirtschaft Agrarlandschaften nehmen einen großen Teil der Gesamtfläche Deutschlands ein. Ihnen kommt daher eine besondere Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Kulturlandschaft zu. Neben anderen Zielen ist es auch Ziel der deutschen und der europäischen Agrarpolitik, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung zu verwirklichen. Auf diese Weise sollen Wasser, Boden und Luft sowie wildlebende Pflanzen und Tiere geschützt und in der Vergangenheit entstandene Belastungen möglichst abgebaut werden. Struktur der Agrarpolitik der EU Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden. Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim ⁠ BMEL ⁠: Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland . Ökoregelungen in der ersten Säule Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. BMEL 2019 ). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer. Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die ELER-Verordnung der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder- „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) festgelegt. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im GAK-Rahmenplan Der Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich ⁠ Vertragsnaturschutz ⁠ und Landschaftspflege) des GAK-Rahmenplans 2024 bis 2027 gliedert sich in folgende Maßnahmengruppen: Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren bei Acker- und Dauerkulturen sowie besonders nachhaltiger Verfahren bei extensiven Obstbeständen Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft Nicht-produktiver investiver Naturschutz Vertragsnaturschutz Schutz vor Schäden durch den Wolf Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der ⁠ Vogelschutzrichtlinie ⁠ Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen Finanzmittel für die zweite Säule der GAP Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im GAP-Strategieplan (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer Themenseite oder den Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung . ___ * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf Weiterführende Informationen BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union GAK Rahmenpläne Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027

Europäische Förderung für Niedersachsens Seen

Norden – Mit der „Richtlinie SEE“ fördert die Europäische Union seit 2016 die ökologische Verbesserung von Seen im ländlichen Raum, die mindestens 50 Hektar groß oder für die Wasserwirtschaft und den Naturschutz von erheblicher Bedeutung sind. „Wir freuen uns, dass Niedersachsen bis 2020 aus diesem Programm zehn Millionen Euro erhält, die wir nicht nur in die eigentlichen Seen, sondern auch in ihr Einzugsgebiet investieren“, erklärte Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am Freitag im ostfriesischen Norden. Im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichtes des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) ergänzte NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer, dass mittlerweile elf Projekte an neun Seen angelaufen sind: „Allen Seen gemeinsam ist, dass sie in landwirtschaftlich genutzten Regionen liegen und hohen Nährstoffeinträgen ausgesetzt sind“. Trotz dieser Gemeinsamkeiten wird versucht, für die jeweiligen Seen eine den örtlichen Gegebenheiten und Nutzungsansprüchen entsprechende, maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln. Als Bewilligungsbehörde für die europäischen Fördermittel ist das Seenkompetenzzentrum des NLWKN in der Betriebsstelle Sulingen eine Schnittstelle, deren Leiter Hans-Heinrich Schuster während der Veranstaltung einen Überblick über die wichtigsten Projekte gab. Das Beispiel des Bederkesaer Sees verdeutlicht den Aufwand, aber auch die Chancen einer Seensanierung. Seit 2011 trifft sich zweimal im Jahr ein Arbeitskreis aller Beteiligten um über die im Seenentwicklungsplan des NLWKN benannten Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation zu diskutieren. Bederkesaer Sees Für die Beurteilung der im Arbeitskreis erörterten Vorschläge ist die Zusammenarbeit zwischen dem NLWKN und der Hochschule Magdeburg-Stendal hilfreich: Studenten profitieren von praxisnahen Aufgaben, der Arbeitskreis von den mit Enthusiasmus erarbeiteten ingenieurökologischen Ansätzen zur Planung grüner Infrastruktur und der NLWKN erhält Machbarkeitsstudien und Vorplanungen. Neben einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung und einer optimierten Gewässerunterhaltung ist die geplante Umlegung eines nährstoffreichen Zulaufs in den See eine konkrete Maßnahme aus diesem Abstimmungsprozess. Einem ähnlichen Ansatz folgte die Umleitung des Bornbachs am Dümmer , dessen Sanierung mit der Errichtung eines Schilfpolders fortgesetzt wird. Weitere unverzichtbare Maßnahmen an Niedersachsens zweitgrößtem Binnensee sind unter anderem die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, die Umsetzung von Gewässerentwicklungsplänen an der Oberen Hunte, Begleitet werden die Vorhaben von einem umfangreichen Monitoring im Dümmer und seinem Einzugsgebiet. Dümmer „Es werden noch einige Jahre vergehen, bis diese Maßnahmen Wirkung zeigen und der See positiv reagiert. Bis dahin sollen Sofortmaßnahmen wie weitere Entschlammungen die touristische Nutzung sicherstellen und cyanobakteriellen Massenentwicklungen entgegenwirken“, betonte Schuster. Cyanobakterien in Folge einer Nährstoffüberversorgung sorgten auch am Zwischenahner Meer häufiger für Badeverbote. Eine genaue Analyse der Belastungsquellen und Eintragspfade dient nunmehr als Grundlage für mögliche Gegenmaßnahmen, die in der „Machbarkeitsstudie Sanierung des Zwischenahner Meeres“ der Ammerländer Wasseracht aufgelistet sind und deren Umsetzung zu einer stetigen Verringerung der Nährstofffracht in den See führen wird. Zwischenahner Meer Am Steinhuder Meer stammt rund ein Drittel der Phosphoreinträge aus Regenwassereinleitungen aus Steinhude und Großenheidorn. Um diese Einträge zu reduzieren, wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Regenwasserbehandlung über die Richtlinie SEE gefördert. Steinhuder Meer Ähnliche Herausforderungen wie im Flachland zeigen sich laut Schuster auch im Mittelgebirge: „Das Einzugsgebiet des Seeburger Sees ist landwirtschaftlich geprägt, was vor allem über Erosionsprozesse zu hohen Einträgen von Sand und Nährstoffen in den See führt. In seinem Zufluss entsteht aktuell ein Sedimentrückhalt, der die Einträge künftig reduzieren wird“. Der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2019 vorgesehen. Seeburger Sees

EU-Angelegenheiten und Internationales

Die Vielfalt der Politikbereiche, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet werden, spiegelt sich schon in deren Namen wider. Dabei kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diejenigen Zukunftsthemen, die einen besonders direkten und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen haben: Eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt, saubere Luft und sauberes Wasser, hochwertige städtische Grünflächen und ein nachhaltiger Verkehr wirken sich auf uns alle positiv aus. Dabei stellen sich im Stadtstaat Berlin mit seiner hochverdichteten Struktur ganz besondere Herausforderungen an eine nachhaltige Verkehrs-, Mobilitäts-, Klimaschutz- und Umweltpolitik. Gerade auch unter den Vorzeichen der wachsenden Stadt ist neben der Fortführung bewährter Praktiken auch das Beschreiten innovativer Wege wichtiger denn je. Unser Geschäftsbereich ist dabei durch eine außerordentlich hohe Durchdringung mit europäischem und internationalem Recht gekennzeichnet. Insbesondere in der Klimaschutz- und Umweltpolitik spielt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit eine maßgebliche und gestaltende Rolle. So haben inzwischen weit über 80 % der neu erlassenen Rechtsakte im Klimaschutz- und Umweltbereich ihren Ursprung in Brüssel. Im zunehmenden Maße gilt dies auch für die Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und umfassende Einbindung in europäische Rechtsetzungsprozesse nicht nur ein verfassungsrechtlich verankertes Recht der deutschen Länder, sondern vielmehr eine unabweisbare Notwendigkeit, um Berliner Interessen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Dieser Verantwortung kommen wir mit großem Engagement nach: Unsere Kolleginnen und Kollegen verfolgen nicht nur aufmerksam die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sondern bringen sich wo immer nötig in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass die Berliner Interessen gebührende Berücksichtigung finden – schon allein deshalb, weil die meisten europäischen Rechtsakte von den regionalen und lokalen Behörden umgesetzt und vollzogen werden und deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein müssen. Wir arbeiten deshalb stetig daran, unsere Expertise auf den verschiedensten Wegen an die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Brüssel und Straßburg heranzutragen. Unterstützt werden wir dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel. Die dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen verfolgen die europapolitischen Debatten und halten uns laufend auf dem aktuellsten Stand der politischen und fachlichen Entwicklungen in Brüssel und Straßburg. Sie werben zudem gezielt für Berliner Interessen, erläutern Hintergründe der Berliner Positionen und bringen sich beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen in den politischen Diskurs in Brüssel ein. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der konsequente Auf- und Ausbau europäischer und internationaler Netzwerke. So begrüßen wir nicht nur jedes Jahr zahlreiche hochrangige politische Delegationen sowie Fachdelegationen in Berlin, sondern sind auch selbst häufig weltweit zu Gast in anderen Städten, um uns vor Ort ein Bild von erfolgreichen Ansätzen zu machen und von unseren Partnerinnen und Partnern zu lernen. Wie die meisten Berliner Landesbehörden bieten wir außerdem Jahr für Jahr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in anderen europäischen Städten zu absolvieren, um sich intensiv mit den dortigen Herangehensweisen vertraut zu machen und nachhaltige Netzwerke auf der Arbeitsebene auf- und auszubauen. Nicht zuletzt sind wir in zahlreichen Städte- und Regionalnetzwerken aktiv und tauschen uns in diesem Rahmen intensiv mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern aus. Durch die gezielte Einwerbung europäischer Fördermittel sind wir schließlich noch besser zur Umsetzung unserer zahlreichen Projekte und Vorhaben in der Lage. Als regionaler Kontaktpunkt für das LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union unterstützen wir darüber hinaus zugleich auch weitere Berliner Akteurinnen und Akteure bei der Beantragung von Fördermitteln für Natur- und Umweltschutzvorhaben. Bild: SenUMVK Delegationsbesuche Das Referat EU-Angelegenheiten und Internationales betreut mit Unterstützung der Fachbereiche und anderen Berliner Verwaltungen internationale Fachdelegationen, organisiert Exkursionen und bilaterale Termine für politische Vertretungener verschiedener Nationen. Weitere Informationen Bild: bagotaj / Depositphotos.com Netzwerke Unsere Senatsverwaltung ist in zahlreichen europäischen und internationalen Netzwerken aktiv und prägt auf diesem Wege nicht nur grenzübergreifende Debatten mit, sondern befördert auch aktiv das gegenseitige Lernen. Weitere Informationen Bild: EU EU-Förderprogramm LIFE Mit dem Programm LIFE fördert die Europäische Union innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte. Als Regionale Kontaktstelle im Land Berlin unterstützen wir Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Antragstellung. Weitere Informationen Berlin in Europa – Europa in Berlin Europäische Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg halten am Bau der A 14 fest

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 081/08 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 081/08 Magdeburg, den 24. Juli 2008 Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg halten am Bau der A 14 fest Die Verkehrsminister der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Dr. Otto Ebnet, Dr. Karl-Heinz Daehre und Reinhold Dellmann  haben sich heute in Potsdam auf ein gemeinsames weiteres Vorgehen  für den Bau der Bundesautobahn A 14 verständigt. Die Minister begrüßen ausdrücklich das Bekenntnis von Bundesverkehrsminister Tiefensee zu diesem wichtigen Infrastrukturkonzept. Die Bundesländer hatten in den letzten Wochen in einem intensiven Dialog mit dem Bundesverkehrsministerium die Kostensteigerungen begründet und dabei deutlich gemacht, dass mit den jetzt vorliegenden Planungen auch der aktuelle Rechtsprechung zur Umsetzung europäischen Naturschutzrechtes genüge getan wird. Aktuell werden in Abstimmung mit dem Bund Einsparmöglichkeiten gesucht. Der Verzicht auf Anschlussstellen spielt dabei aber keine Rolle. Die ersten Planfeststellungsbeschlüsse sollen Ende 2009/ Anfang 2010 vorliegen. Danach werden zügige Baubeginne angestrebt, um die Ausschöpfung der für das Projekt vorgesehenen europäischen Fördermittel zu ermöglichen. Über die finanzielle Absicherung der Abschnitte, die erst nach 2014 zu realisieren sind, streben die Minister eine einvernehmliche Lösung mit dem Bund an. Dazu wollen sie ein Gespräch mit Bundesverkehrsminister Tiefensee führen. Die A 14 verläuft in Nord-Süd-Richtung über 154 km von Magdeburg in Sachsen-Anhalt über Wittenberge in Brandenburg bis zur A 24 südlich von Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Sie schließt eine Lücke im Netz der Bundesautobahnen und hat eine große regionalpolitische Bedeutung für die drei Länder. Wegen drastisch gestiegener Preise im Straßenbau und deutlich höherer Anforderungen aus dem Naturschutz gehen die aktuellen Preisschätzungen von Mehrkosten in der Größenordnung von 500 Mio. ¿ bei einer ursprünglichen Preiskalkulation von 775 Mio. ¿ aus. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Ökologische Bauernhöfe statt Agrarindustrie? Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Dalbert plädiert für Umschichtung der EU-Subventionen in Tier- und Umweltschutz.

Magdeburg. Landwirtschafts- und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert begrüßt die Forderung von Agrarpolitikern der Grünen im Bund und den Ländern EU-Subventionen in eine ökologischere Landwirtschaft umzuschichten. ?Die Bundesregierung ist aufgefordert hier jetzt endlich tätig zu werden. Wir wollen der Landwirtschaft ja kein Geld wegnehmen. Im Gegenteil. Wir wünschen uns aber andere Prioritäten für mehr Tierwohl und für mehr Naturschutz?, so die Ministerin. Die EU zahlt insgesamt 6,3 Milliarden Euro pro Jahr für die Landwirtschaft in Deutschland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie beruht auf zwei ?Säulen?. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen je Hektar an Landwirte und verlangt, dass auf diesen Flächen lediglich gesetzliche Mindeststandards mit Blick auf die Umwelt erfüllt werden, ergänzt durch eine sog. Greening-Komponente in der Landwirtschaft für die Anlage von ökologischen Vorrangflächen wie Brachen, Randstreifen, Zwischenfrüchte oder Gehölzstrukturen zusätzliche Mittel erhalten.Die zweite Säule ergänzt die GAP seit 1999 und zielt auf die Entwicklung des ländlichen Raums. EU-Agrarsubventionen der zweiten Säule gibt es meist nur, wenn Bäuerinnen und Bauern mehr tun als gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie beispielsweise ihre Ställe besonders tierfreundlich anlegen. Der Anteil der EU-Agrarsubventionen der ersten Säulen liegt bei rund 80 Prozent, der der zweiten Säule bei rund 20 Prozent. Seit der letzten Reform 2013 dürfen die EU-Staaten 15 Prozent der ersten in die zweite Säule umwidmen. Deutschland macht das bislang lediglich mit 4,5 Prozent der Gelder.?Wir wünschen uns da auch in Sachsen-Anhalt noch mehr. Für eine tiergerechte Haltung mit besseren Ställen und mehr Auslauf, für mehr Ökolandbau, Umwelt- und Naturschutz und regionale Vermarktung. Wir wissen aber auch, dass das nicht von heute auf morgen geht. Deshalb plädieren wir für eine moderate Umschichtung?, so die Landwirtschaftsministerin. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

URBAN-Rundreise führt Minister Heyer heute nach Wolmirstedt: "Innenstadtentwicklung muss von Bürgern, Vereinen und Unternehmen getragen werden"

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 143/00 Magdeburg, den 26. Juli 2000 URBAN-Rundreise führt Minister Heyer heute nach Wolmirstedt: "Innenstadtentwicklung muss von Bürgern, Vereinen und Unternehmen getragen werden" Im Rahmen seiner Rundreise durch die Städte, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, hat Bau- und Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) heute in Wolmirstedt Station gemacht. Die Innenstadt ist einer von 38 Stadtteilen in ganz Sachsen-Anhalt, für die URBAN-Konzepte vorgelegt wurden. Wolmirstedt gehört dabei zu den Städten, die vom Bau- und Verkehrsministerium aufgefordert wurden, bis Ende September noch Verbesserungen an ihrem Konzept vorzunehmen, um insbesondere für eine noch breitere Bürgerbeteiligung Sorge zu tragen. "Die Innenstadt muss von den Bewohnern selbst mitgetragen und gestaltet werden: von Bürgerinitiativen, Vereinen und ortsansässigen Unternehmen", sagte Heyer. "Wo eine aktive Mitbestimmung der Bürger und Ideen für neue Arbeitsplätze zusammenkommen, da haben Stadtentwicklungskonzepte eine gute Perspektive." Der Minister betonte die Chancen, die mit der Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Stadt nach der Fertigstellung der Ortsumgehung verbunden sind: "Ich begrüße, dass die Wolmirstedter sich im Rahmen der URBAN-Diskussion intensiv damit befassen, wie die bisherige Ortsdurchfahrt der B 189 künftig städtebaulich gestaltet werden soll." Heyer hatte gestern im Landeskabinett in Magdeburg berichtet, dass durch zusätzliche Mittel der Bundesregierung eine Finanzierungslücke von 24 Millionen DM beim Bau der Kanalquerung geschlossen werden kann und damit die termingerechte Fertigstellung bis 2003 gesichert werden kann. Die Wolmirstedter Innenstadt ist durch einen dichten Bestand an Plattenbauwohnungen geprägt, die im Zuge des Aufbaus des Kaliwerks Zielitz entstanden. Der Wohnungsleerstand ist insbesondere in den fünf- und zehngeschossigen Wohnbauten sehr hoch (bis zu 31 Prozent). Der Stadtkern hat eine mangelhafte Infrastruktur und erfüllt die Funktion eines Verorgungszentrums für Stadt und Umland nur unzureichend. Zu den Maßnahmen des URBAN-Konzepts der Stadt Wolmirstedt zählen unter anderem: die Gestaltung der historisch wertvollen Schlossdomäne als kulturelles Zentrum durch eine Vielzahl öffentlicher und privater Investitionen, ein Ausbildungsring für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die Aufbereitung von Gewerbebrachen für Neuansiedlungen, die Erweiterung der Fußgängerzone. Ob diese und andere Projekte im Rahmen der Landesinitiative URBAN 21 mit europäischen Fördermitteln unterstützt werden können, hängt von ihrer übereinstimmung mit den Förderrichtlinien der Europäischen Union und mit den Zielen der Landesinitiative ab. Informationen zu URBAN 21 Die Ziele der Landesinitiative sind die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung, die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung, die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität, eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt, die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung. Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen. URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten. Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern. Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Förderung für Kreativ-Netzwerk: 174.000 ? an VISUALIMPRESSION aus Magdeburg Felgner: ?Mit Programm ?Cross Innovation? ist Sachsen-Anhalt deutschlandweit Vorreiter?

?Cross Innovation? ? mit diesem deutschlandweit einmaligen Förderinstrument stärkt Sachsen-Anhalt die Zusammenarbeit von Firmen der Kreativwirtschaft mit Unternehmen anderer Branchen. Auch Stefan Haberkorn aus Magdeburg, der mit seinem Label VISUALIMPRESSION aufwendige 3D-Präsentationen für Werbefilme, Apps und Architektur entwickelt, will mit neuen Partnern über Branchengrenzen hinweg zusammenarbeiten. Mithilfe eines Netzwerks u.a. aus Architekten, Designern und Industrie soll die nächste Generation interaktiver 360° Stereo-3D-Anwendungen in der Virtuellen Realität entwickelt und damit neue Märkte erschlossen werden. Wirtschaftsminister Jörg Felgner hat dafür heute im Beisein des Chefs der Investitionsbank, Manfred Maas, einen Förderbescheid über rund 174.000 Euro an VISUALIMPRESSION-Geschäftsführer Stefan Haberkorn überreicht.   Felgner sagte: ?In Sachsen-Anhalts Kreativwirtschaft stecken Energie, Ideen und viel Potenzial. Um dieses Potenzial noch stärker zu nutzen, müssen sich die zumeist kleinen Kreativ-Firmen untereinander und mit starken Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft vernetzen. Mit dem Programm ?Cross Innovation? ist Sachsen-Anhalt hier deutschlandweit Vorreiter. Wir bringen Kreative mit anderen Firmen zusammen, damit über Branchengrenzen hinweg Know-how und Kompetenzen gebündelt werden. So lassen sich innovative Produkte und Dienstleistungen kreieren, neue Märkte erschließen und Wachstum generieren.?   Was mit der Förderung in den kommenden drei Jahren erreicht werden soll, erklärte VISUALIMPRESSION-Geschäftsführer Stefan Haberkorn: ?Die Cross-Innovation-Förderung hilft uns, virtuelle Erlebnis-Welten, interaktive Filme, Virtual-Reality-Apps und technische Industrie-Simulationen zu Schulungszwecken zu entwickeln und international bekannt zu machen. Wir freuen uns sehr über die Teilnahme an der Cross-Innovation-Förderung und darauf, die Zukunft aktiv mitgestalten zu dürfen.?   Maas betonte: ?Der Cross-Innovation-Ansatz spielt für die Wirtschaft eine zunehmend wichtige Rolle. Durch die Innovationsentwicklung in branchenübergreifenden Kooperationen erfolgt der Austausch von Information und Wissen auf einer ganz neuen Ebene. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, indem sie ihre Umsätze, die Marktanteile, Gewinne sowie die Effizienz steigern können, sondern auch die Kundenzufriedenheit und Mitarbeitermotivation werden erhöht.? Hintergrund: Ziel der Förderrichtlinie ?Cross Innovation? ist eine stärkere Vernetzung der heimischen Kreativwirtschaft und des kreativen Handwerks mit anderen Branchen sowie der Auf- und Ausbau von Netzwerken, um den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativ-Unternehmen zu verbessern.                                      Für die Förderung der Kreativ-Netzwerke stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Prozessen, bei denen am Ende marktfähige Produkte und Dienstleistungen entstehen, übernimmt das Land bis zu 90 Prozent der förderfähigen Projektkosten.   Zur Auswahl der erfolgversprechendsten Projekte für eine Förderung ist ein Ideenwettbewerb vorgeschaltet. An diesem Ideenwettbewerb können sich Gruppen ab fünf  Unternehmen beteiligen, die mindestens zur Hälfte aus Kreativen bestehen, die wiederum ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben. Weitere Netzwerk-Partner sind Unternehmen anderer Branchen. Auch Hochschulen, Fachverbände oder Kommunen sind gefragt, solche Netzwerke zu bereichern. Die zweite Wettbewerbsrunde soll im Herbst 2016 starten.   Finanzielle Unterstützung gibt es für Personal- und Sachausgaben. So können etwa Marktrecherchen, die Entwicklung von Absatzstrategien, Stärken-Schwächen-Analysen, Öffentlichkeitsarbeit oder Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Auch für das Projektmanagement, das mit den jeweiligen Netzwerk-Partnern Ziele identifiziert oder für die Verwaltung und Abrechnung von europäischen Fördermitteln eingesetzt werden kann, sind Unterstützungen vorgesehen. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Stärkere Nutzung von EU-Förderprogrammen durch Sachsen-Anhalt Europaminister Robra: ?Wir müssen optimal aufgestellt sein, wenn die Strukturfondsmittel geringer werden?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 158/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 158/08 Magdeburg, den 8. April 2008 Stärkere Nutzung von EU-Förderprogrammen durch Sachsen-Anhalt Europaminister Robra: ¿Wir müssen optimal aufgestellt sein, wenn die Strukturfondsmittel geringer werden¿ Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung Maßnahmen beschlossen, damit künftig die breite Palette der EU-Förderprogramme durch Unternehmen und Institutionen aus Sachsen-Anhalt verstärkt genutzt werden kann. Der Europaminister des Landes und Chef der Staatskanzlei, Rainer Robra, unterstrich vor der Presse: "Sachsen-Anhalt wird sich verstärkt dem Wettbewerb um europäische Fördermittel stellen, um die Internationalität und Europafähigkeit unseres Landes zu stärken. Die Landesregierung wird ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle potentiellen Antragsteller aus Sachsen-Anhalt, die an EU-Projekten teilnehmen wollen, gezielt ausbauen. In allen Ministerien gibt es Ansprechpartner für die einzelnen Programme. Die EU-Beratungsstellen im Land sollen weiter qualifiziert werden, und auch unsere Landesvertretung in Brüssel steht für Anfragen und Unterstützung zur Verfügung." 2013 wird die Einordnung Sachsen-Anhalts in die höchste Förderkategorie der EU-Strukturfonds aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung des Landes voraussichtlich auslaufen. Für Fördermaßnahmen, die bisher über die europäische Regionalpolitik bezuschusst wurden, müssen dann weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden. Hierfür bieten sich vor allem die Förderprogramme der Europäischen Union an, deren Mittel regelmäßig durch europaweite Ausschreibungsverfahren vergeben werden (siehe Anlage). Sie konzentrieren sich auf die Forschungs- und Technologiepolitik, die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Energie- und Umweltpolitik, die Beschäftigungspolitik, die Mobilität von Schülern, Studenten und Lehrkräften sowie die interregionale Zusammenarbeit. Robra nannte beispielhaft das ¿Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation¿, das ¿7. Forschungsrahmenprogramm¿ und ¿INTERREG IV C¿. Im Förderzeitraum 2000 bis 2006 wurden aus diesen Programmen durch Träger in Sachsen-Anhalt bereits über 67 Millionen ¿ eingeworben. ¿Das ist eine gute Ausgangsbasis, aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen¿, erklärte Robra. ¿Angesichts der angespannten Haushaltssituation des Landes wird die Einwerbung von Drittmitteln in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Unternehmen und Einrichtungen werden sich verstärkt darauf einstellen müssen, um Fördermittel im europäischen Wettbewerb zu kämpfen. Die Landesregierung wird ab sofort jährlich die Entwicklungen in diesem Bereich analysieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit wir optimal aufgestellt sind, wenn die Strukturfondsmittel  geringer werden.¿ Anlage EU-Förderprogramme für den Zeitraum 2007 bis 2013 , die für eine Beteiligung von Trägern aus Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung sind Ressort EU- Programm Förderbereich MW Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) Unternehmerische Initiative und Innovation, KMU, IKT-Politik, intelligente Energie 7. Forschungsrahmenprogramm KMU - wissenschaftliche Zusammenarbeit INTERREG IV C interregionale Kooperation MK Rahmenprogramm lebenslanges Lernen (LLL) Querschnittsprogramm und Teilprogramme Comenius (Schulbildung) Erasmus (Auslandsstudien und -praktika) Leonardo (berufliche Bildung) Grundtvig (Erwachsenenbildung) 7. Forschungsrahmenprogramm Vier spezifische Hauptprogram­me (wissenschaftliche Zusammen­arbeit, Mobilität der Forscher, Investitionen in For­schungskapazitäten, Grundlagen­forschung) Rahmenprogramm Kultur Europäische Kooperationsprojekte, Studien und Analysen MLV Marco Polo II Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems INTERREG IV B Transnationale Zusammenarbeit MJ Generelles Programm "Grundrechte und Justiz" Spezifische Programme "Strafjustiz", "Grundrechte und Unionsbürgerschaft", "Ziviljustiz" MLU EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt LIFE+ Natur und biologische Vielfalt, Klimawandel, Wasser, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, natürliche Ressourcen und Abfall, Luft, Boden, städtische Umwelt, Wälder, Innovation, strategische Ansätze, Verwaltungspraxis, Nichtregierungsorganisationen, Information, Kommunikation MI Daphne III (2007-2013) Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen Integrationsmaßnahmen Europäischer Flüchtlingsfonds Aufnahmebedingungen, Integrationsmaßnahmen sowie freiwillige Rückkehr Finanzierungsinstrument für den Zivilschutz Katastrophenschutz MS Aktionsprogramm im Bereich der öffentli­chen Gesundheit Informationsmaßnahmen, Gesund­heitsgefahren, Gesund­heitsförderung Aktionsprogramm im Bereich Verbraucherpolitik Verbraucherschutz Progress Soziales und Beschäftigung Jugend in Aktion Jugendbegegnungen, Europäi­scher Freiwilligendienst, Zu­sammenarbeit mit Nachbarlän­dern MF FISCALIS Zusammenarbeit von Finanzbehörden StK Europa für Bürgerinnen und Bürger Städtepartnerschaften, Forschungsprojekte für Zivilgesellschaft, Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung INTERREG IV C Interregionale Zusammenarbeit MEDIA 2007 Europäische Filmförderung Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

URBAN-Rundreise Bauminister heute in Osterwieck Heyer: Neue Arbeitsplätze sind Voraussetzung für zukunftsfähige Stadtentwicklung

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 107/00 Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 107/00 Magdeburg, den 2. Juni 2000 URBAN-Rundreise Bauminister heute in Osterwieck Heyer: Neue Arbeitsplätze sind Voraussetzung für zukunftsfähige Stadtentwicklung Bauminister Jürgen Heyer (SPD) hat heute seine Rundreise durch alle Städte, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, mit einem Besuch in Osterwieck fortgesetzt. Die Osterwiecker Innenstadt ist einer von 38 Stadtteilen in ganz Sachsen-Anhalt, für die URBAN-Konzepte vorgelegt wurden. Die Ergebnisse einer ersten überprüfung durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) sollen in der kommenden Woche vorliegen. "Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist, dass gerade in Gebieten mit großen Entwicklungsproblemen neue Arbeitsplätze entstehen. Städtebauförderung allein kann das nicht leisten. In den URBAN-Konzepten müssen deshalb private Investitionen und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze einen hohen Stellenwert haben", sagte Heyer. Zudem müssten die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich mitentscheiden können; Verbände, Vereine und Initiativen sollten aktiv in die Ausgestaltung und Umsetzung der URBAN-Konzepte einbezogen werden. Heyer informierte sich in Osterwieck schwerpunktmäßig über das geplante Innovations- und Gründerzentrum "Bunter Hof" sowie die als Geschäftszentren vorgesehenen Bereiche Stobenplatz und Mittelstraße/Rosmarinstraße/Tralle/Schützenstraße. Ob diese und andere Projekte im Rahmen der Landesinitiative URBAN 21 mit europäischen Fördermitteln unterstützt werden können, hängt von ihrer übereinstimmung mit den Förderrichtlinien der Europäischen Union und mit den Zielen der Landesinitiative ab. Zu der am 18. Mai vom Stadtrat befürworteten "Angertangente" (Ilsequerung im Zuge der Landesstraße 89) teilte Heyer mit, dass bei zügigem Verlauf des notwendigen Planfeststellungsverfahrens ein Baubeginn im Jahr 2003 möglich sei, soweit die erforderlichen Mittel im Landeshaushalt bereitstehen. Informationen zu URBAN 21 Die Ziele der Landesinitiative sind die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung, die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung, die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität, eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt, die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung. Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen. URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten. Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern. Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein. Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

1 2 3