Das Projekt "Europaeisierung des Umweltverwaltungsrechts" wird/wurde gefördert durch: Universität Bochum, Institut für deutsches und europäisches Umweltrecht. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Institut für deutsches und europäisches Umweltrecht.
Die Bibliothek des Landesamtes für Umweltschutz ist eine wissenschaftliche Fachbibliothek mit uneingeschränkter Öffentlichkeit. Der umfangreiche Literaturbestand wird in hellen, freundlichen Räumen über drei Etagen übersichtlich präsentiert. Ein Personenaufzug und Automatiktüren erlauben auch körperbehinderten Bibliotheksbenutzern mühelos den Zutritt. Hauptaufgabe der Bibliothek ist die Bereitstellung wissenschaftlicher Fachliteratur vor allem für hauseigene Nutzer und untergeordnet für Fremdnutzer. Neben dem Kauf von Literatur wird auch ein Schriftentausch mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen im In- und Ausland geführt. Zur Ausleihe steht dem Nutzer ein Bestand von rund 30.000 Fachbüchern, Forschungsberichten, Diplomarbeiten und CDs zur Verfügung. Ein Zeitschriftenbestand von 749 verschiedenen Fachzeitschriften (teilweise über 50 Jahrgänge) und davon 201 Titel im aktuellen Abonnement, kann als Präsenzbestand in unserem Lesesaal eingesehen werden. Ebenfalls im Lesesaal präsent sind Lexika, Wörterbücher, Gesetzessammlungen (Bundes- und Landesrecht, EU-Umweltrecht), Technische Regeln, Richtlinien Merkblätter sowie zahlreiche umweltrelevante Fortsetzungswerke. Der Bestand wird seit 1992 über ein PC-Programm erfasst und ausgewertet. Recherchiert werden kann nach allen bibliographischen Kriterien sowie nach Schlag- oder Stichwort. Im Fernleihverbund Sachsen-Anhalt - Niedersachsen sind wir mit dem Bibliothekssigel Ha 95 vertreten.
Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 25.01.2007 "Das IMIS-Intensivmessprogramm" im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes in Sachsen-Anhalt Einladung Vortrag 22.02.2007 "Abfallbilanz 2005" Aufkommen und Entsorgung von Siedlungs- und Sonderabfällen einschließlich Aussagen zu Kernindikatoren Einladung Vortrag Frau Gerlach Vortrag Herr Bauer 22.03.2007 "Chancen und Risiken der Nutzung von Biomassepotenzialen" Einladung Vortrag 26.04.2007 "Wasser- und Stickstoffhaushalt eines soligenen Hangmoores im Hochharz" Einladung Vortrag 14.06.2007 "EU-Twinningprojekte zur Implementierung von EU-Umweltrecht in der Türkei und in Rumänien - Erfahrungen eines Kurzzeitberaters" Einladung 27.09.2007 "SUP-Richtlinie" - Herausforderungen und Chancen Einladung Vortrag Herr Prof. Bunge Vortrag Frau Dr. Kirsch 11.10.2007 "Quantifizierung der Quecksilberausgasung aus Auenböden der Elbe" Einladung 08.11.2007 "15 Jahre Wolkenforschung auf dem Brocken - ein Beitrag zur chemischen Klimatologie" Einladung Vortrag 27.11.2007 "EUROPA" - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren Einladung Vortrag 06.12.2007 "Vegetationskundliches Monitoring in Sachsen-Anhalt" Einladung
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT
Umweltschutz in Europa braucht ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Regelungen und die Berücksichtigung aller Aspekte einer Umweltbelastung. Diese erkennen und priorisieren, schnell und vorsorgend reagieren, dafür die besten Maßnahmen auswählen, effektiv umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren – das sind die Schritte für den regulatorischen Umweltschutz der Zukunft. Im Mai 2021 hat die Europäische Kommission den „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, der aufzeigen soll, wie Luft, Wasser und Boden schadstofffrei werden. Das Umweltbundesamt ( UBA ) begrüßt diese Initiative, weil sie die Vermeidung und Minderung von Verschmutzung auf eine Ebene mit dem Klima - und Biodiversitätsschutz hebt. Dennoch fehlt dem Aktionsplan ein regelungsübergreifender Ansatz, der über die Optimierung bestehender Instrumente hinausgeht und stattdessen den gesamten Lebenszyklus von Verschmutzung in den Blick nimmt, einschließlich ihrer wichtigsten Quellen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Das UBA hat deshalb in dem Scientific Opinion Paper „ The Zero Pollution Action Plan as a chance for a crossregulatory approach to pollution prevention and reduction “ einen systemischen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann. Mit diesem Beitrag sollen Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Zentrales Element ist ein Regelkreis, der alle Aspekte integriert: Die wesentlichen Stressoren für Gesundheit und Umwelt und den entsprechenden Handlungsbedarf identifizieren. Dafür braucht es Überwachung, Erkenntnisse zu Stoffeigenschaften sowie Informationen zur Verwendung und Quellen. Schnell, gezielt und vorsorgend handeln, das Problem faktenbasiert analysieren, priorisieren und den Informationsfluss optimieren. Angemessene Maßnahmen und Instrumente auswählen und dabei das Problem selbst, die Quellen der Verschmutzung, verfügbare Maßnahmen usw. berücksichtigen. Maßnahmen anwendbar und durchsetzungsfähig ausgestalten, mit Instrumenten zur Erfüllungskontrolle und Berichterstattung untermauern und konsequent umsetzen. Den Erfolg, einschließlich des verwendeten Politikinstruments selbst, mithilfe von Überwachung und der Untersuchung von Trends bei der Verschmutzung kontrollieren. Datenaustausch und Digitalisierung sind übergreifende Aktionsfelder, die einen „Open Data“-Ansatz verfolgen sollten und die Datenverarbeitung verbessern, standardisieren und zwischen Stoffrecht und Überwachung verknüpfen sollen. Das Ziel der „Zero Pollution Ambition“, die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf null zu reduzieren, wird immer ein bewegliches Ziel bleiben. Technologien, Produkte, Dienstleistungen und chemische Anwendungen entwickeln sich ständig weiter. Sie werden uns vor neue Herausforderungen stellen und neue Verschmutzung generieren. Daher wird es auch in Zukunft innovative regulatorische, technologische und soziale Antworten seitens Wirtschaft, Gesellschaft und Politik geben. Der Rahmen und die konkreten Umsetzungsziele werden sich somit kontinuierlich anpassen müssen. Aus diesem Grund ist die „Zero Pollution Ambition“ besser als ein Langzeitprogramm zu verstehen. Nichtsdestotrotz müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen schon heute verstärken, um die aktuellen Ziele der „Ambition“ zu erreichen. Nach 20 Jahren Wasserrahmenrichtlinie ist der chemische Zustand unserer Flüsse noch immer nicht gut. So überschreitet etwa der Stoff Quecksilber in allen Flüssen in Deutschland die entsprechende Umweltqualitätsnorm . Ein Grund dafür ist die langsame oder fehlende Rückkopplung von Gewässerüberwachung zu stoffrechtlichen Regelungen, wie REACH . So müsste eigentlich bei Nachweisen von Pflanzenschutzmitteln oder Chemikalien in Gewässern die Regulierung so lange verschärft werden, bis ein guter Zustand erreicht ist. Um dies zu erreichen, muss die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten verbessert werden. Das Scientific Opinion Paper des UBA setzt an diesem Punkt an und liefert Vorschläge für Entscheidungen auf EU-Ebene, wie beispielsweise solche Schnittstellen verbessert werden können.
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung des europäischen Umweltrechts zu verbessern (sog. compliance assurance). Die dazu ergriffenen Maßnahmen können auch Auswirkungen auf das deutsche Umsetzungs- und Vollzugssystem haben. Die Studie trägt dazu bei, die praktischen Effekte dieser Auswirkungen einschließlich etwaiger unnötiger Belastungen von Vollzugsbehörden bzw. anderen Normadressaten und Optimierungsvorschläge zu erkennen. Hierzu waren die Einschätzungen der zuständigen Fachleute in den Vollzugsbehörden unerlässlich. Das Forschungsteam ist daher auf Grundlage einer verwaltungs- und rechtswissenschaftlichen Studie und der Ergebnisse einer Online-Umfrage in einen Dialog mit Vollzugsfachleuten getreten. In der hier publizierten Studie finden Sie die Hintergrundstudie, die Ergebnisse der Online-Umfrage und der Dialoge sowie die aus den Auswertung hergeleiteten Schlussfolgerungen zur Vollzugssituation und Empfehlungen zur Unterstützung des Vollzugs. Veröffentlicht in Texte | 21/2018.
Das Projekt "Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung Umweltstrafrecht und andere Sanktionen als Instrumente zur Verbesserung der Befolgung von Umweltrecht (Compliance) - Erhebung des Status quo, Ermittlung von Verfolgungshindernissen und Erarbeitung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.a) Analyse der Wirkung von Sanktionen (Geldbußen, Geld- und Freiheitstrafen u.a.) auf die Befolgung des Umweltrechts und Weiterentwicklungsempfehlungen. In Deutschland besteht die Möglichkeit Verstöße gegen das Umweltrecht als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen zu sanktionieren oder als Straftaten mit Geld- und Freiheitsstrafen. Weitere Maßnahmen, wie z.B. Einziehungen, sind ebenfalls möglich. Teilweise bestehen dabei EU-rechtliche Vorgaben für die Effektivität von Sanktionen. Bis 2004 hat das UBA zumindest hinsichtlich des Strafrechts ausgewertet, inwieweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Seitdem gibt es keine systematische Auswertung der Kriminalstatistiken und die Wirkung des Umweltstrafrechts mehr. Diese Lücke soll das Forschungsvorhaben schließen. Ergänzend soll es Daten zu Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten und ihrer Effizienz / Effektivität in ausgewählten Bereichen erheben. Aufbauend auf diesen Daten soll das Forschungsvorhaben mögliche Defizite sowie erfolgreiche Strategien zur Compliance-Förderung in Deutschland, insbesondere hinsichtlich eines more level playing fields in der EU betrachten. Dazu sollen auch andere Instrumente der Verantwortungsübernahme für Umweltschäden, wie die Haftung für Umweltschäden nach USchadG und UmweltHG, in den Blick genommen werden. b) Zur Beseitigung festgestellter Defizite sollen Empfehlungen entwickelt werden. Diese Empfehlungen sollen auf den EU-rechtlichen Vorgaben aufbauen und evtl. Probleme an der Schnittstelle Ordnungswidrigkeitenrecht / Strafrecht berücksichtigen. Die erhobenen Daten sollen als Fortsetzung der UBA-Reihe 'Umweltdelikte' (letztes Erscheinungsjahr 2006) veröffentlicht werden.
Konkurrenzdruck wächst, Anteil am Export schrumpft Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Deutsche Umweltschutzgüter sind in allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg gefragt. Das zeigt ein aktueller Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zur Umweltwirtschaft 2015. Deutsche Unternehmen produzierten im Jahr 2015 Güter im Wert von über 83 Milliarden Euro, die für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden können. Gleichzeitig steigt der internationale Wettbewerb. China konnte vor allem aufgrund der Produktion von Solaranlagen seinen Anteil am internationalen Handel mit potenziellen Umweltschutzgütern seit 2002 mehr als verdreifachen und ist nun Exportweltmeister. Deutschland liegt mit einem Welthandelsanteil von 13,5 Prozent an zweiter Stelle (China 16,2 Prozent). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der weltweite Markt für Umweltschutzgüter wächst stetig, seit einigen Jahren insbesondere in aufstrebenden Schwellenländern in Asien, Südamerika und aktuell auch Afrika. Deutschland muss aufpassen, seine derzeit gute Stellung hier nicht zu verlieren. Die Umweltpolitik ist gefordert und muss mit den notwendigen langfristigen Zielen und den richtigen ökonomischen Rahmenbedingungen Planungssicherheit für Investoren schaffen.“ Maria Krautzberger weiter: „Deutschland steht noch gut da, nicht zuletzt, weil die Unternehmen schon früh mit hohen umweltpolitischen Standards konfrontiert waren. Es besteht die Gefahr, dass wir diese gute Position verlieren, wenn wir nur noch die europäischen Mindeststandards umsetzen. Um Innovationen zu fördern, brauchen wir auch ein anspruchsvolles Umweltrecht. Hier müssen wir eine entsprechende Entwicklung in der EU und in Deutschland vorantreiben.“ Lag das Produktionsvolumen im Umweltschutz 2013 noch bei 81,6 Milliarden Euro, ist es 2015 auf über 83 Milliarden Euro leicht gewachsen. Es entspricht jetzt sechs Prozent der gesamten Industriegüterproduktion. Güter, die dem Klimaschutz dienen können, stellen mit 40 Prozent des Produktionsvolumens erneut den mit Abstand größten Umweltbereich. Hierzu gehören beispielsweise Windenergie- und Solaranlagen. Maria Krautzberger: „Die Weltklimakonferenz in Bonn hat noch einmal ganz deutlich gemacht, dass wir den Klimawandel konsequent bekämpfen müssen. Die weltweiten Anstrengungen hierzu werden auch dazu führen, dass der Weltmarkt für Klimaschutzgüter und Klimaschutztechnologien wächst. Hieraus ergeben sich wirtschaftliche Chancen, die wir nutzen sollten.“ Für die Beurteilung der internationalen Wettbewerbsposition sind nicht nur die Exporte, sondern auch die Importe von Bedeutung. Denn deutsche Unternehmen konkurrieren mit ihren Produkten auch im eigenen Land mit ausländischen Anbietern. Die Entwicklung der letzten Jahre bei Solarzellen hat dies ganz klar verdeutlicht. Bei Windkraftgütern konnten deutsche Unternehmen hingegen in den letzten Jahren Anteilsgewinne auf Auslandsmärkten verzeichnen. Besonders wettbewerbsstark ist die deutsche Industrie traditionell in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik für den Umweltschutz sowie Abfall- und Abwassertechnologien. Die Informationen zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft werden alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt aktualisiert und veröffentlicht.
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Bund | 48 |
Land | 8 |
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Text | 9 |
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Deutsch | 56 |
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