Nachhaltiges Finanzsystem Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr Nachhaltigkeit und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen Klima - und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich Klimaschutz sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als UBA in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der OECD , der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu Klima -Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die Biodiversität, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das UBA wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf Nachhaltigkeit auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).
Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die die Ozonschicht schädigen, unterliegen schon lange einem internationalen Ausstieg aus Produktion und Verwendung. 2016 hat die internationale Staatengemeinschaft für eine weitere, besonders klimaschädliche Stoffgruppe erste Schritte für einen Ausstieg beschlossen: die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW). Rechtliche Regelungen Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften. weiterlesen Natürliche Kältemittel in stationären Anlagen Sind bei Ihnen Kältemittel zur Kühlung oder Klimatisierung im Einsatz? Häufig kommen noch fluorierte Kältemittel, die sogenannten F-Gase, zum Einsatz. Diese Gase schädigen unser Klima . Die EU-F-Gas-Verordnung beschränkt oder verbietet die Verwendung der F-Gase. Ob Sie jetzt handeln müssen und welche Alternativen zur Verfügung stehen, erfahren Sie auf diesem Informationsportal. weiterlesen Klimaanlagen in Auto, Bus, Bahn und Transportkälteanlagen Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden, aus Umweltsicht am besten mit natürlichen Kältemitteln. Auch für die Klimatisierung bei Bus und Bahn gibt es schon umweltfreundliche Alternativen. weiterlesen Schaltanlagen Schwefelhexafluorid (SF6) mit seinem sehr hohen Treibhauspotenzial wird in Schaltanlagen zur Isolation und Löschung eingesetzt. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung konnten die Emissionen des stärksten bekannten Treibhausgases deutlich gesenkt werden. Alternative Produkte für die Substitution von SF6 wurden und werden für verschiedene Anwendungsfelder entwickelt. weiterlesen Containerbegasung mit Sulfuryldifluorid Sulfuryldifluorid wird zur Schädlingsbekämpfung unter anderem in Überseecontainern eingesetzt. Die Praxis der Containerbegasung geht mit hohen Emissionen in die Atmosphäre einher, die einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Weltklima haben. Eine Minderung der Sulfuryldifluorid-Emissionen ist daher dringend geboten. weiterlesen Emissionen und Abbauprodukte Zu den fluorierten Treibhausgasen gehören teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid. Diese Stoffe können beispielsweise als Kältemittel, bei der Herstellung bestimmter Schaumstoffe oder als Isoliergas in Schaltanlagen eingesetzt werden. Fluorierte Treibhausgase haben ein zum Teil sehr hohes Treibhauspotential. weiterlesen
Das Projekt "Integration von mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Im Dezember 2015 beauftragte die EU-Generaldirektion für Umwelt (GD Umwelt) ein EU-weites Konsortium unter Beteiligung des IfLS mit einer Studie zur Integration von mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft. Die Koordination übernimmt die Consulting-Gruppe COWI A/S aus Dänemark. Das IfLS ist vor allem mit vertiefenden Untersuchungen in Deutschland befasst.
Anlass für das Vorhaben ist eine 2015 veröffentlichte europaweite Bewertung des Umweltzustandes und zu erwartender Entwicklungstrends. Dieser Analyse der Europäischen Umweltagentur (EUA) zufolge zeichnen sich - trotz bestehender umweltrelevanter Gesetzgebungen und Strategien - negative Trends für verschiedene Umweltbereiche ab. Eine auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hat demzufolge ebenfalls entscheidenden Einfluss auf diese Tendenzen.
Die nun beauftragte Studie soll Aufschluss darüber geben, welche agrarpolitischen Instrumente zum Erreichen bestimmter EU-Umweltziele am besten geeignet sind. Der Fokus liegt auf den Ressourcen Wasser, Biodiversität, Boden und Luft. Im Fokus stehen ordnungsrechtliche Instrumente, Cross Compliance, das sogenannte 'Greening' innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die auf Freiwilligkeit beruhenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).
Außer in Deutschland werden gleichzeitig in 11 weiteren EU-Mitgliedsstaaten vertiefende Untersuchungen bis Ende 2017 stattfinden. Spezifische Analysen werden zu den AUKM erfolgen: Geförderte Landwirte sollen nach sozioökonomischen Gesichtspunkten charakterisiert und die Beweggründe für die Teilnahme an den freiwilligen Maßnahmen analysiert werden. Eine zentrale Frage ist, ob AUKM ausreichen, um die umweltbezogenen Herausforderungen anzugehen, oder ob vermehrt auf obligatorische Maßnahmen zurückgegriffen werden sollte.
Es werden verschiedene Methoden - z.B. statistische Datenanalysen, Literaturstudien, Befragungen von Vertretern aus Ministerien und Befragungen von Begünstigten - zur Anwendung kommen.
Das Projekt "Teilprojekt des Leibniz-Institutes für ökologische Raumentwicklung e. V" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Mit den Untersuchungen soll geklärt werden, inwiefern eine vertikale und horizontale Integration von IKZM-Grundsätzen und EU-Umweltzielen in den raumwirksamen Fachplanungen in der Modellregion gegeben ist, so dass die dem Systemansatz des IKZM innewohnende Überwindung sektoraler Abgrenzung erreicht wird; welche Impulse von einem bilateralen IKZM für die Bildung eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeiten (EVTZ) zu erwarten sind; welche Rolle die AWZ im IKZM spielt und wie die grenzüberschreitende Abstimmung im Bereich der Raumordnung und der Erneuerbaren Energien (am Beispiel Offshore-Windkraft) funktioniert sowie welche Effekte die Umsetzung gewässerbezogener Richtlinien (WRRL, Abwasserrichtlinie, Nitratrichtlinie) in Polen gezeitigt hat und welche Empfehlungen zur Erreichung definierter Gewässerqualitätsziele gegeben werden können. Die Ergebnisverwertung und Nachnutzung spielt eine zentrale Rolle im Projekt. Einen Überblick über die Nachnutzung und Arbeitsplanung gibt der angehängte Partnerantrag.