Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • WRRL-Gewässernetz (Stand 2013) • WRRL-Prioritätsgewässer (Stand August 2016) • Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung (Stand August 2016) • Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL (Stand 2014) WRRL-Gewässernetz:Die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Fließgewässer (EZG; 10 qkm) als Liniengeometrien. WRRL-Prioritätsgewässer:Als Grundgerüst für die landesweite Programmkulisse der Gewässerlandschaften in Niedersachsen wurde das Gewässernetz der prioritären Gewässer nach WRRL herangezogen. Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung:Aus den WRRL-Prioritätsgewässern wurden zum Erreichen der Umweltziele nach WRRL besondere geeignete Schwerpunktgewässer bestimmt und damit die landesweite prioritäre Gewässerkulisse noch einmal verdichtet. Diese Schwerpunktgewässer werden in der Programmkulisse hervorgehoben. Insbesondere an diesen Gewässern soll im Rahmen der Gewässerallianz Niedersachsen im Verbund mit Unterhaltungsverbänden, die Maßnahmenumsetzung insgesamt deutlich intensiviert werden. Die Konzentration auf diese landesweiten Schwerpunktgewässer wird auch unter dem Dach des Aktionsprogramms weiterverfolgt. Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL:Aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bei der Kulissenerarbeitung besonders zu berücksichtigen waren landesweit die Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf. Dies sind u. a. Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 73 Abs. 1 WHG (sog. „Hochwasserrisikogebiete“) in Niedersachsen (Binnengewässer).
Herauspicken von Saatgut und Jungpflanzen, Schäden an Erdbeeren, Kirschen oder Melonen, Ruhestörung und Verdreckung durch Kot, Diskussion um Bejagung der Krähen, Änderungen im Jagdrecht und der EU-Vogelschutzrichtlinie, Schonzeiten und Schutzstatus, Entwicklung der Population, Ausgleichszahlungen für Landwirte, Berichte aus den Dienstleistungszentren ländlicher Raum; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Die Rückkehr großer Arten macht Mut. Der Seeadler brütet seit 2017 wieder regelmäßig in Nordrhein-Westfalen. Der Weißstorch hat sich nach jahrzehntelangen Artenschutzmaßnahmen wieder deutlich ausgebreitet. Und auch der Fischadler zeigt in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung: 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals seit 1930 wieder eine erfolgreiche Brut dokumentiert. Und auch 2026 zogen die Fischadler wieder drei Junge groß. Gleichzeitig zeigt der Vogelschutzbericht 2025: Der Zustand der Vogelwelt ist nicht stabil. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr Gewinner, aber auch mehr Verlierer. Die stabile Mitte wird kleiner. „Die Bestandsentwicklung unserer Brutvögel ist zwiespältig: Einerseits erleben wir mit der Ansiedlung von Fischadler und Wiedehopf die spektakuläre Rückkehr einst ausgestorbener Arten“, sagte NRW-Umweltminister Oliver Krischer heute (Dienstag, 25. August 2026) in Essen, bei der Vorstellung der Ergebnisse im Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). „Manche Arten haben in den letzten Jahren sogar erstmals in NRW gebrütet und sich – wenn auch mit wenigen Paaren – dauerhaft angesiedelt, etwa Seeadler, Seidensänger oder Löffler. Einige ehemalige Rückkehrer sind inzwischen wieder so häufig, dass sie von den Roten Listen gefährdeter Arten wieder gestrichen werden konnten, darunter Uhu, Wanderfalke, Weißstorch und Kolkrabe. Das zeigt: Der Einsatz für den Schutz bedrohter Arten lohnt sich. Andererseits gibt es auch dramatische Bestandsverluste bei Arten, die in NRW einst viel häufiger waren: Uferschnepfe, Kiebitz, Feldsperling, Kuckuck oder Turteltaube sind dafür Beispiele. Die Lebensräume und Nahrungsgrundlagen dieser Arten müssen wir konsequenter und gezielter schützen, wenn wir sie nicht als Teil unserer Heimat verlieren wollen“, betonte Minister Krischer. In Nordrhein-Westfalen wurden inzwischen 218 Brutvogelarten festgestellt. Davon sind 169 regelmäßig brütende heimische Arten. Seit dem letzten Vogelschutzbericht haben sich Seeadler und Seidensänger als regelmäßige Brutvogelarten etabliert. Der Seeadler brütet seit 2017 unter anderem am Unteren Niederrhein; seit 2021 gilt er als etabliert. Der Seidensänger breitet sich seit mindestens 2018 von Westen her in Nordrhein-Westfalen aus. Auch der Wiedehopf tritt seit 2020 nach mehr als 40 Jahren wieder jährlich als Brutvogel auf. Der Löffler brütet seit 2020 am Unteren Niederrhein, gilt aber erst seit 2024 als etabliert und fällt damit noch nicht in die Berichtsperiode. „Eine einzelne Artenzahl reicht nicht aus, um den Zustand der Vogelwelt zu bewerten“, erklärte LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Entscheidend ist die Entwicklung hinter dieser Zahl: Welche Arten nehmen zu, welche gehen zurück, welche Bestände bleiben stabil und welche Lebensräume verändern sich? Das Brutvogel-Monitoring des LANUK ist deshalb eine echte Langzeitaufnahme und darüber hinaus ein Frühwarnsystem für Veränderungen in Natur und Landschaft.“ Der zentrale Befund des Vogelschutzberichtes zeigt: Die Vogelwelt in NRW läuft stärker auseinander. In den letzten 24 Jahren zeigen etwa gleich viele regelmäßig brütende heimische Arten abnehmende, stabile und zunehmende Bestände. Beim vorherigen Vogelschutzbericht 2019 überwogen für diesen Zeitraum noch die Arten mit stabilen Beständen. Besonders deutlich ist die Veränderung in den letzten 12 Jahren: Der Anteil abnehmender Arten ist gegenüber dem letzten Bericht um zehn Prozent gestiegen. Zugleich liegt der Anteil zunehmender Arten in diesem Zeitraum bei nahezu 40 Prozent. Einige Arten profitieren von veränderten klimatischen Bedingungen. Standvögel wie Blaumeise, Buntspecht und Gartenbaumläufer kommen mit milderen Wintern besser zurecht. Bienenfresser, Neuntöter und Nachtigall profitieren von wärmeren Sommern. Auch der Stieglitz hat seine Bestände seit Mitte der 2010er-Jahre mehr als verdoppelt. Gleichzeitig haben die trockenen und heißen Jahre 2018 bis 2022 deutliche Spuren hinterlassen. Arten der Feuchtlebensräume nahmen ab, im Tiefland unter anderem verschiedene Entenarten sowie Brachvogel und Rohrammer. Im Bergland gingen mit Schwarzstorch und Wasseramsel zwei Arten der Fließgewässer zurück. Auch kälteliebende Arten wie Tannenhäher, Wintergoldhähnchen und Birkenzeisig verzeichnen Rückgänge. „Die Daten zeigen ein sehr differenziertes Bild“, sagte Christoph Grüneberg, Leiter der Vogelschutzwarte im LANUK. „Wir sehen viele zunehmende Arten, auch aufgrund des Klimawandels, aber keine generelle Entwarnung. Gerade Arten, die auf nasse, offene und störungsarme Lebensräume angewiesen sind, bleiben in einer schwierigen Lage. Uferschnepfe, Bekassine, Knäkente und Tüpfelsumpfhuhn stehen bei uns in Nordrhein-Westfalen noch immer kurz vor dem Aussterben.“ Dass langfristiger Artenschutz wirken kann, zeigt der Weißstorch. Anfang der 1990er-Jahre gab es in der Weseraue nur noch drei Brutpaare. Heute hat sich die Art im Tiefland wieder auf über 1.000 Brutpaare ausgebreitet. Beim Seeadler zeigt sich ebenfalls eine positive Entwicklung, auch wenn die Art wegen ihrer Störanfälligkeit am Brutplatz weiterhin besonders empfindlich bleibt. Der Fischadler ist ein weiteres Beispiel für mögliche Rückkehr: Nach Brutversuchen in den Jahren 2023 und 2024 wurde 2025 die erste erfolgreiche Brut seit 1930 in Nordrhein-Westfalen dokumentiert und auch 2026 war die Art wieder erfolgreich. Dieses Beispiel liegt außerhalb des Berichtszeitraums, zeigt aber, wie dynamisch sich die Vogelwelt weiterentwickelt. Besonders groß bleibt der Druck bei den Wiesenvögeln. Sie brauchen offene, nasse und störungsarme Landschaften. Diese Bedingungen finden sich in Nordrhein-Westfalen nur noch an ganz wenigen Orten. Der Vogelschutzbericht nennt konkrete Ursachen: Entwässerung, frühe Mahd, intensive Beweidung oder Nutzungsaufgabe im Grünland, Gelegeverluste durch Bodenbearbeitung auf Äckern, Ernteverluste bei Rohrweihe und Wiesenweihe, Störungen sowie Prädation durch Raubsäuger wie Waschbär und Fuchs. Auch der Klimawandel verschärft die Lage. Für die 40 besonders wertgebenden Brutvogelarten wurden insgesamt 234 Beeinträchtigungen und Gefährdungen erfasst. Knapp 80 Prozent davon haben mittleren bis hohen Einfluss. Mehr als ein Viertel der Angaben entfällt auf eine zu intensive landwirtschaftliche Nutzung. 16 Prozent der Angaben betreffen eine zu intensive Forstwirtschaft. Besonders häufig wurden der Einschlag von Althölzern, die Entnahme von Totholz, Störungen im Wald und das Fällen von Horstbäumen genannt. Betroffen sind beispielsweise Grauspecht, Raufußkauz, Wespenbussard, Schwarzstorch und Rotmilan. Beim Schutz der Wiesenvögel setzt Nordrhein-Westfalen auf konkrete Maßnahmen. Das LIFE-Projekt Wiesenvögel NRW läuft von Oktober 2020 bis Ende 2027 und hat ein Budget von rund 18,9 Millionen Euro. Ziel ist es, die Bestände wiesenbrütender und rastender Vogelarten des Tieflandes zu verbessern. Zu den Zielarten gehören Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz, Wiesenpieper, Knäkente und Löffelente. Umgesetzt werden unter anderem die Entwicklung extensiv genutzten Grünlands, die Optimierung des Wasserhaushalts, die Entfernung störender Strukturen sowie ein Ehrenamtsnetzwerk für Gelegeschutz und Prädationsmanagement. Für die Uferschnepfe wurden im Frühjahr 2026 zusätzliche Sofortmaßnahmen in den verbliebenen Kernvorkommen Amtsvenn Süd im Kreis Borken und Hetter im Kreis Kleve umgesetzt. Mit Erfolg: erstmals seit vielen Jahren ist in beiden Gebieten – auch dank der günstigen Witterung im Frühjahr – wieder eine größere Anzahl Uferschnepfen flügge geworden. Beim Haselhuhn ist die Lage dagegen wahrscheinlich bereits zu spät: Seit 2016 liegen keine gesicherten Nachweise mehr vor. „Die nächsten Jahre müssen Jahre der Umsetzung sein“, betonte Umweltminister Krischer. „Der Bericht zeigt sehr genau, wo wir ansetzen müssen: beim Wasserhaushalt, beim Grünland, beim Schutz von Brutplätzen, beim Erhalt alter Waldstrukturen und bei belastbaren Daten. Nordrhein-Westfalen wird weiter in genau diese konkrete Arbeit investieren – mit dem LANUK, den Biologischen Stationen, dem ehrenamtlichen Naturschutz, der Landwirtschaft und den Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Die Daten zeigen: Trendwenden sind möglich. Aber sie brauchen klare Prioritäten und dauerhaftes Handeln.“ Die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft, die Biologischen Stationen und das LANUK haben bereits begonnen, ihre Zusammenarbeit im Monitoring zu intensivieren und haupt- und ehrenamtlich erhobene Daten stärker gemeinsam auszuwerten. Unterstützt wird dies durch eine Förderung der Ornithologengesellschaft durch das Umweltministerium mit dem Ziel, das ehrenamtliche Vogelmonitoring zu stärken und auszubauen. Damit sollen landesweite Trends noch besser dokumentiert und die Datenbasis für den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 weiter verbessert werden. Hintergrund: Der Vogelschutzbericht wird alle sechs Jahre im Rahmen der europäischen Vogelschutzrichtlinie erstellt. Für den Bericht 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen Daten zur Bestandssituation der Brutvögel zusammengestellt und bewertet. Die Daten stammen aus dem Vogelmonitoring der Vogelschutzwarte im LANUK, aus Erhebungen der Biologischen Stationen und ehrenamtlich erhobenen Daten der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft. Für die meisten Brutvogelarten lag eine gute Datengrundlage vor. Nur bei etwa zehn Prozent der Arten waren ergänzende Experteneinstufungen erforderlich. Die Berichtsperiode umfasste bundesweit einheitlich die Jahre 2017 bis 2022. Weitere Informationen sind hier zu finden: Fachartikel in der „Natur in NRW“, Ausgabe 2/26 : https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/NaturinNRW-H2-26.pdf#page=10 NRW-Brutvogelatlas: https://brutvogelatlas.nw-ornithologen.de/ Brutvögel im NRW-Biodiversitätsmonitoring: https://biodiversitaetsmonitoring.nrw/monitoring/de/arten/brutvoegel zurück
Ab Jahrgang 28 (1991): gesamte Texte online PDF-Dateien aus den Jahren vor 2018 sind nicht barrierefrei. 2023 | Jahrgang 60 (8 MB) 2022 | Jahrgang 59 (8 MB) 2021 | Jahrgang 58 (8 MB) 2020 | Jahrgang 57 (8 MB) 2019 | Jahrgang 56 (9 MB) 2018 | Jahrgang 55 (4 MB) 2017 | Jahrgang 54 (4 MB) 2016 | Jahrgang 53 (4 MB) 2015 | Jahrgang 52 (20 MB) 2014 | Jahrgang 51 (8 MB) 2013 | Jahrgang 50 (4 MB) 2012 | Jahrgang 49 (6 MB) 2011 | Jahrgang 48 (5 MB) 2010 | Jahrgang 47 (4 MB) 2009 | Jahrgangt 46 - Heft 2 (3 MB) 2009 | Jahrgang 46 - Heft 1 (2 MB) 2008 | Jahrgang 45 - Heft 2 (2 MB) 2008 | Jahrgang 45 - Heft 1 (6 MB) 2007 | Jahrgang 44 - Heft 2 (3 MB) 2007 | Jahrgang 44 - Heft 1 (2 MB) 2006 | Jahrgang 43 - Heft 1 (3 MB) 2005 | Jahrgang 42 - Heft 2 (2 MB) 2005 | Jahrgang 42 - Heft 1 (2 MB) 2004 | Jahrgang 41 - Heft 2 (2 MB) 2004 | Jahrgang 41 - Heft 1 (3 MB) 2003 | Jahrgang 40 - Heft 2 (2 MB) 2003 | Jahrgang 40 - Heft 1 (2 MB) 2002 | Jahrgang 39 - Heft 2 (6 MB) 2002 | Jahrgang 39 - Heft 1 (4 MB) 2001 | Jahrgang 38 - Heft 2 (4 MB) 2001 | Jahrgang 38 - Heft 1 (6 MB) 2000 | Jahrgang 37 - Heft 2 (6 MB) 2000 | Jahrgang 37 - Heft 1 (5 MB) 1999 | Jahrgang 36 - Heft 2 (5 MB) 1999 | Jahrgang 36 - Heft 1 (4 MB) 1998 | Jahrgang 35 - Heft 2 (4 MB) 1998 | Jahrgang 35 - Heft 1 (4 MB) 1997 | Jahrgang 34 - Heft 2 (5 MB) 1997 | Jahrgang 34 - Heft 1 (5 MB) 1996 | Jahrgang 33 - Heft 2 (5 MB) 1996 | Jahrgang 33 - Heft 1 (4 MB) 1995 | Jahrgang 32 - Heft 2 (5 MB) 1995 | Jahrgang 32 - Heft 1 (5 MB) 1994 | Jahrgang 31 - Heft 2 (5 MB) 1994 | Jahrgang 31 - Heft 1 (5 MB) 1993 | Jahrgang 30 - Heft 2 (5 MB) 1993 | Jahrgang 30 - Heft 1 (5 MB) 1992 | Jahrgang 29 - Heft 2 (5 MB) 1992 | Jahrgang 29 - Heft 1 (5 MB) 1991 | Jahrgang 28 - Heft 1/2 (5 MB) 2020 | Jahrgang 57 - Sonderheft : Biodiversität in der Agrarlandschaft (5 MB) 2019 | Jahrgang 56 - Sonderheft : Die Biosphärenreservate Sachsen-Anhalts (6 MB) 2018 | Jahrgang 55 - Sonderheft : Deichrückverlegung im Natzurschutzgroßprojekt "Mittlere Elbe" (7 MB) 2017 | Jahrgang 54 - Sonderheft : Grünes Band (18 MB) 2016 | Jahrgang 53 - Sonderheft: Berichtspflichten zu Natura 2000 - Beiträge zur Erfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen (6 MB) 2014 | Jahrgang 51 - Sonderheft : Subpannonische Steppen-Trockenrasen – ein FFH-Lebensraumtyp in besonderer Verantwortung des Landes Sachsen-Anhalt (31 MB) 2012 | Jahrgang 49 - Sonderheft : Binnenlandsalzstellen im Schutzgebietssystem Natura 2000 des Landes Sachsen-Anhalt (17 MB) 2011 | Jahrgang 48 - Sonderheft: Natura 2000 im Südharz (20 MB) 2010 | Jahrgang 47 - Sonderheft: Das Naturschutzgebiet Aland-Elbe-Niederung (7 MB) 2010 | Jahrgang 47 - Anlage zum Sonderheft: Beiheft zu den Karten 2010 | Jahrgang 47 - Anlage zum Sonderheft: Karte der Schutzgebiete - Natura 2000- und Ramsar-Gebiete 2010 | Jahrgang 47 - Anlage zum Sonderheft : Karte der Schutzgebiete - Nach Landesrecht geschützte Gebiete und Objekte 2009 | Jahrgang 46 - Sonderheft : 30 Jahre Biosphärenreservat Mittelelbe (5 MB) 2008 | Jahrgang 45 - Sonderheft : Das FFH- und Vogelschutzgebiet - Glücksburger Heide - Naturausstattung und Mangagement (5 MB) 2007 | Jahrgang 44 - Sonderheft : 75 Jahre Vogelschutzwarte in Steckby (14 MB) 2006 | Jahrgang 43 - Sonderheft : Ökologisches Verbundsystem in Sachsen-Anhalt (8 MB) 2005 | Jahrgang 42 - Sonderheft: 25 Jahre Biosphärenreservat an der Mittleren Elbe (5 MB) 2004 | Jahrgang 41 - Sonderheft: Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt (7 MB) 2003 | Jahrgang 40 - Sonderheft : Die Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt (16 MB) 2002 | Jahrgang 39 - Sonderheft : Die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt (6 MB) 2001 | Jahrgang 38 - Sonderheft : Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt (3 MB) 2000 | Jahrgang 37 - Sonderheft : Der Salzige See (6 MB) 1999 | Jahrgang 36 - Sonderheft: Braunkohlenbergbau-Folgelandschaft (5 MB) 1998 | Jahrgang 35 - Sonderheft : Karstlandschaft Südharz (4 MB) 1997 | Jahrgang 34 - Sonderheft : Muldeaue in Sachsen-Anhalt (6 MB) 1996 | Jahrgang 33 - Sonderheft: Internationale Vogelschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt (6 MB) 1995 | Jahrgang 32 - Sonderheft: Untere Havel Sachsen-Anhalt (7 MB) 1994 | Jahrgang 31 - Sonderheft: Nationalpark Hochharz (7 MB) 1993 | Jahrgang 30 - Sonderheft : Der Naturpark Drömling (5 MB) Naturschutz und naturkundliche Heimatforschung in den Bezirken Halle und Magdeburg (auf der Website der Hochschule Neubrandenburg ) Naturschutz und naturkundliche Heimatforschung in den Bezirken Halle und Magdeburg (auf der Website der Hochschule Neubrandenburg ) Letzte Aktualisierung: 11.07.2025
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
EU SPA, Schutzgebiete gem. Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden.
Bestehende Grenzen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 102 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 9 |
| Land | 179 |
| Weitere | 25 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 2 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 17 |
| Förderprogramm | 53 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Taxon | 1 |
| Text | 127 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 66 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 162 |
| Offen | 109 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 255 |
| Englisch | 28 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 19 |
| Bild | 27 |
| Datei | 48 |
| Dokument | 118 |
| Keine | 60 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 131 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 131 |
| Lebewesen und Lebensräume | 276 |
| Luft | 58 |
| Mensch und Umwelt | 274 |
| Wasser | 121 |
| Weitere | 277 |