Das Projekt "WWF Climate Savers Programm - Reduzierung von Emissionen durch das WWF Climate Savers Programm" wird/wurde gefördert durch: World Wide Fund for Nature International. Es wird/wurde ausgeführt durch: ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft mbH.Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/
Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen. Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand. Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen Pilotgebiete Fragen und Antworten Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze. Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher. Fabian Hecht E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de Cathrin Dreher E-Mail: cathrin.dreher@senmvku.berlin.de Bild: SenMVKU Pilotgebiet Blumenviertel Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Boxhagener Platz Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Gewerbe Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe Weitere Informationen Gutachterliche Stellungnahmen Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen Weitere Informationen Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert. WICHTIG: Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!
Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.
Die Universitätsmedizin in Magdeburg und Halle erhält für die kommenden fünf Jahre finanzielle Planungssicherheit. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Mittwoch zusammen mit den Leitungen der Medizinischen Fakultäten und Uniklinika die Zielvereinbarungen 2025 bis 2029 unterzeichnet. Die Vereinbarungen bilden die Grundlage für die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der beiden Universitätsmedizinstandorte. Zugleich sind darin die garantierten Zuschüsse des Landes festgeschrieben. „Sachsen-Anhalt setzt auf eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige Universitätsmedizin in Magdeburg und Halle“, betonte Willingmann. „Deshalb schaffen wir mit den Zielvereinbarungen für die beiden Standorte nicht nur finanzielle Planungssicherheit, sondern stellen auch inhaltlich und strukturell die Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung in den nächsten Jahren. Es wird im Wesentlichen um eine erstklassige und zeitgemäße Ausbildung, um Forschung mit nationaler und internationaler Strahlkraft sowie um bestmögliche Krankenversorgung – auch über die Standorte hinaus – gehen. Wir wollen im Lande Spitzenmedizin im Zusammenspiel von Medizinischen Fakultäten und Klinika fördern und zugleich die besondere Rolle der Uniklinika als Koordinatoren in der Kliniklandschaft stärken. Die Unimedizin kann sich dabei auf die volle Unterstützung des Wissenschaftsministeriums verlassen.“ In der neuen Zielvereinbarungsperiode 2025 bis 2029 werden die Unimedizinstandorte deutlich höhere Zuschüsse vom Land erhalten. Für 2025 hat das Wissenschaftsministerium 172,4 Millionen Euro eingeplant. Zum Vergleich: Das sind 26,5 Millionen Euro oder rund 18 Prozent mehr als im Jahr 2020 zu Beginn der vergangenen Zielvereinbarungsperiode. Das Land verpflichtet sich im Weiteren, einen Inflationsausgleich zu zahlen und die Mehrbedarfe für Besoldungs- und Tarifsteigerungen zu übernehmen. Die Unimedizin Halle kann dementsprechend 2025 mit einem Zuschuss von 92,8 Millionen Euro rechnen, die Unimedizin Magdeburg mit 79,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind 14,2 beziehungsweise 13,8 Millionen Euro für Investitionen der Universitätsklinika. Forscher legen den Fokus auf die Entwicklung von Zelltherapien Ein Zukunftsthema für beide Forschungsstandorte sind Zelltherapien. Dabei werden menschliche Zellen transplantiert, um beschädigtes Gewebe beziehungsweise Zellen zu ersetzen oder zu reparieren. Die Zellen können aus dem eigenen Körper stammen oder von anderen Personen. Durch die bisherigen Fortschritte können Krankheiten geheilt werden, für die es bis vor kurzem keine wirksamen Therapien gab, etwa Leukämien oder Lymphome. In Halle und Magdeburg unterstützt das Wissenschaftsministerium deshalb den Aufbau neuer Institute. Während Magdeburg weiter auf die international sichtbaren Forschungsschwerpunkte Neurowissenschaften sowie Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung setzt, wird in Halle unter anderem Molekulare Medizin der Signaltransduktion sowie Epidemiologie und Pflegeforschung im Fokus stehen. Vorabquoten sollen angepasst werden Mit Blick auf die Ausbildung von medizinischem Nachwuchs erklärte Willingmann, dass die Vorabquoten für Studienanfänger zum Wintersemester 2025/2026 angepasst werden sollen. Demnach soll die Landarztquote von 6,3 auf 7,8 Prozent erhöht und die Ausländerquote von fünf auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Wer über die Landarztquote Medizin studiert, verpflichtet sich, nach seinem Abschluss und der anschließenden Facharztweiterbildung in einer unterversorgten Region in Sachsen-Anhalt für mindestens 10 Jahre als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten. Geplant ist im Weiteren eine Landzahnarztquote von 10,1 Prozent. Vier der aktuell 40 Studienplätze könnten demnach über die Quote besetzt werden. Landtag berät in erster Lesung über Hochschulmedizingesetz Der Wissenschaftsminister wies im Weiteren auf wichtige Impulse hin, die von der geplanten Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG) ausgehen werden. Nachdem das Kabinett die HMG-Novelle am 25. Februar 2025 beschlossen hatte, wird in dieser Woche im Landtag die erste Lesung stattfinden. Mit der Novelle wird unter anderem die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Unimedizinstandorte gestärkt. Erstmals dürfen die Universitätsklinika dann in begrenztem Umfang Kredite zur Deckung ihres Investitionsbedarfs aufnehmen. Darüber hinaus kann ein Dekan oder eine Dekanin künftig hauptamtlich bestellt werden, Wissenschaftler erhalten mehr Mitwirkungsrechte an grundlegenden Strukturplanungen wie der Gründung oder Auflösung von Instituten. „Mit der Novelle räumen wir den Uniklinika mehr Handlungsspielräume ein, um sich im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten“, so Willingmann. Statements von den Spitzen der Unimedizin Prof. Dr. Daniela Dieterich, Dekanin der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, erklärte: „Die neue Zielvereinbarung gibt uns nicht nur Planungssicherheit, sondern eröffnet wegweisende Entwicklungsperspektiven für unsere international sichtbaren Forschungsschwerpunkte ‚Neurowissenschaften‘ sowie ‚Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung‘. Zudem forcieren wir strategisch Zukunftsfelder wie die Zelltherapie und KI-gestützte Medizin, die für eine exzellente Patientenversorgung in Sachsen-Anhalt von entscheidender Bedeutung sein werden.“ Prof. Dr. med. Hans-Jochen Heinze, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Magdeburg, betonte: „Die enge Verzahnung von klinischer Exzellenz und Forschung ist der Schlüssel zur Bewältigung künftiger medizinischer Herausforderungen. Die Schwerpunkte in der Zelltherapie und KI-gestützten Medizin ermöglichen uns nicht nur modernste Therapieoptionen für unsere Patientinnen und Patienten, sondern auch ein attraktives Arbeitsumfeld für medizinische Fachkräfte.“ Prof. Dr. Heike Kielstein, Dekanin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, betonte: „Mit der Zielvereinbarung bekräftigt Sachsen-Anhalt den Willen zu innovativer medizinischer Forschung vor dem Hintergrund demografischer Herausforderungen. Unsere Schwerpunkte ‚Molekulare Medizin der Signaltransduktion‘ und ‚Epidemiologie und Pflegeforschung‘ schlagen dabei die Brücke von den Grundlagen hin zur Anwendung: So können wir unsere Expertise und Kapazitäten in der Zell- und Gentherapie, der translationalen Krebsforschung und Präzisionsonkologie sowie der RNA-Forschung in den kommenden Jahren weiter vorantreiben. Insbesondere der Alternsmedizin kommt eine wachsende Bedeutung zu, zu der unsere Forschung beiträgt und die wir intensivieren möchten. Weiterhin stehen erste Bautätigkeiten für das Theoretikum an, das Forschung, Lehre und Krankenversorgung an einem Standort in Halle (Saale) bündeln und stärken soll.“ Prof. Dr. Thomas Moesta, Ärztlicher Direktor Universitätsklinikums Halle, erklärte: „Unser Ziel ist es, eine erstklassige medizinische Versorgung für die Bevölkerung im südlichen Sachsen-Anhalt sicherzustellen und modernste Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu bauen wir umfangreiche Kooperationen mit anderen Kliniken auf und schaffen neue Infrastruktur, unter anderem ein Pandemieresilienz-Zentrum und ein Neuropsychiatrisches Zentrum. Die Zielvereinbarung ist dabei ein wichtiger Schlüssel, um auch in Zukunft unter dem Dach einer starken Universitätsmedizin eine hochmoderne Gesundheitsversorgung zu entwickeln und die Spitzenforschung in der Region auszubauen.“ Die Zielvereinbarungen 2025-2029 sind unter folgenden Links auf den Webseiten des Wissenschaftsministeriums abrufbar: https://lsaurl.de/zvbunimedizinmd2025 (Magdeburg) und https://lsaurl.de/zvbunimedizinhalle2025 (Halle). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute beim Obstbautag des Obstbauverbandes Sachsen & Sachsen-Anhalt in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) neue Maßnahmen zur Stärkung der Obstbaubetriebe vorgestellt. Nach den Frostschäden im April 2024 hatte das Land auf Initiative des Ministers bereits gezielt Frosthilfen bereitgestellt, um betroffene Obst- und Weinbauern zu unterstützen. Nun geht Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Schritt weiter und führt eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ein, die erstmals auch Obstbauern gegen witterungsbedingte Schäden absichert. „Damit setzen wir ein klares Zeichen: Die Obstbaubetriebe in Sachsen-Anhalt können sich auf uns verlassen“, betonte Minister Sven Schulze. „Mit der neuen Förderung stärken wir ihre Eigenverantwortung und geben ihnen die notwendige Sicherheit, um wetterbedingte Ernteausfälle besser abfedern zu können.“ Gleiche Chancen für alle Betriebe Bislang war die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung ausschließlich für Weinbaubetriebe im Rahmen des Sektorprogramms Wein möglich. Sie bietet Schutz vor Ertragsausfällen durch extreme Wetterereignisse wie Frost, Sturm oder Starkregen. Jetzt wird dieses Angebot auf die Obstbaubetriebe ausgeweitet. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Versicherungsprämien mit bis zu 50 Prozent bezuschussen und hat dafür im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 jeweils 1 Million Euro eingeplant. Minister Sven Schulze unterstrich, wie wichtig die Gleichstellung der Betriebe ist: „Die Obstbauern in Sachsen-Anhalt verdienen den gleichen Schutz wie ihre Kollegen im Weinbau. Wir sorgen dafür, dass ihre Betriebe auch in Krisenzeiten wettbewerbsfähig und zukunftssicher bleiben.“ Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Mit der Einführung der Förderung einer Mehrgefahrenversicherung soll die Risikovorsorge der Obstbaubetriebe gestärkt und deren Existenz auch in schwierigen Zeiten gesichert werden. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Obstbaus, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben und deren Haupttätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer förderfähigen Mehrgefahrenversicherung sowie eine versicherte Fläche von mindestens 0,3 Hektar je Obstkulturgruppe. Förderfähig sind Versicherungen bei folgenden Obstkulturen: Zeitplan und nächste Schritte Die Richtlinie zur Umsetzung der Förderung befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Nach Abschluss der behördlichen Abstimmungen und der beihilferechtlichen Notifizierung soll die Förderung schnellstmöglich starten. Versicherungen wie die Vereinigte Hagel oder die Allianz Agrar-Versicherung bieten bereits jetzt Mehrgefahrenversicherungen an, die aber gerade für Obstbauern nicht wirtschaftlich sind. Auch der Obstbauverband Sachsen-Anhalt ist eng in die Ausarbeitung eingebunden. Ein starkes Signal für die Zukunft des Obstbaus Mit dieser neuen Förderung unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt sein Engagement, den ländlichen Raum und die Landwirtschaft nachhaltig zu stärken. „Wir setzen nicht nur auf kurzfristige Hilfen, sondern auf dauerhafte Lösungen. Damit geben wir unseren Betrieben eine Perspektive und tragen zugleich zur Stabilisierung des ländlichen Raums bei“, so Minister Sven Schulze abschließend.
Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 12,8 Minuten im Strom- und 1,26 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.
Das Projekt "BiodiWert II: Biodiversitätskulturen in Stadt und Land, Theorien des Mahdmanagement in der Praxis von städtischen Akteuren des Grünflächenmanagements" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Dezernat III - Umweltamt, Grünflächenamt.
Bis heute ist die Flut im rheinland-pfälzischen Ahrtal, die im Sommer vor drei Jahren 135 Menschen das Leben kostete und Milliardenschäden hinterließ, unvergessen. In Bad Neuenahr-Ahrweiler treffen sich an diesem Donnerstag und Freitag die Umweltministerinnen und -minister der Länder. Sie werden sich im Rahmen ihrer Herbstkonferenz ein Bild vom Wiederaufbau vor Ort machen und einmal mehr über Hochwasserschutz sowie die Regulierung von Schäden beraten, die durch Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser entstehen. Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann sieht neue Chancen für die Einführung einer solidarischen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland. „Das Ahrtal muss uns eine Mahnung sein für konsequente Investitionen in Hochwasserschutz, aber auch für eine nachhaltigere Regulierung anfallender Schäden“, betonte Willingmann am Donnerstag. „Ich bedauere es sehr, dass das Bundesjustizministerium in den vergangenen Jahren die von vielen Seiten geforderte Einführung einer solidarischen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden faktisch blockiert hat. Nach dem Bruch der Regierungskoalition in Berlin sehe ich aber zugleich neue Chancen für die Umsetzung eines solchen Versicherungsmodells. Wir brauchen hier mehr Pragmatismus und weniger liberale Ideologie.“ Willingmann wird deshalb bei der Umweltministerkonferenz auch einen Beschlussvorschlag aus Rheinland-Pfalz unterstützen, in dem das Bundesjustizministerium aufgefordert wird, „unverzüglich einen Regelungsvorschlag“ für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten. Den dringenden Handlungsbedarf sieht der Minister, weil in Sachsen-Anhalt und Deutschland trotz allseits bekannter, gravierender Schadensereignisse noch immer nur rund jeder zweite Haushalt gegen Elementarschäden versichert ist. „Hochwasserschäden können schnell die ganze wirtschaftliche Existenz bedrohen, wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist“, warnt Willingmann. „Eigenverantwortung in Versicherungsfragen mag gut und wichtig sein. Wenn diese Eigenvorsorge aber nicht funktioniert und die Absicherungs-Quoten seit Jahren stagnieren, brauchen wir eine bessere Lösung. Und diese Lösung kann nicht immer nur in eilig aufgelegten staatlichen Hilfsprogrammen liegen, wenn es beispielsweise zu gravierenden Hochwasserschäden gekommen ist. Ich plädiere für eine solidarische Lösung in Form einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.“ Vorbild Frankreich Willingmann favorisiert eine Lösung nach französischem Vorbild. Im Nachbarland sind 98 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden versichert. Die hohe Beteiligung ermöglicht günstige Beiträge von durchschnittlich rund 40 Euro pro Jahr. „Das Modell wäre für Deutschland ein Gewinn. Was bei europäischen Nachbarn funktioniert, darf in Deutschland kein Tabu sein.“ Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) aus dem Februar 2024 sind von rund 650.000 Adressen in Sachsen-Anhalt rund 9.000 hochwassergefährdet. Die Versicherungsquote gegen Elementarschäden liegt in Sachsen-Anhalt wie auch im Bund seit Jahren nur bei rund 50 Prozent. Aktuell ist es für Hauseigentümer insbesondere in Risikogebieten oftmals nur schwer möglich, sich gegen Elementarschäden freiwillig zu versichern. Bereits 2015 kamen verschiedene Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsprämien zum Teil die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer übersteigen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
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