Die Europäische Kommission verabschiedete am 27. April 2017 einen neuen Aktionsplan, der den Schutz von Natur und Biodiversität in der EU verbessern soll. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, die bis zum Jahr 2019 durchzuführen sind und die Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie, der zentralen Naturschutzmaßnahmen der EU, rasch verbessern sollen. Sie konzentrieren sich vier Schwerpunktbereiche: Verbesserung von Leitlinien und Wissen sowie der Vereinbarkeit mit allgemeineren sozio-ökonomischen Zielen; Übernahme politischer Eigenverantwortung und Verbesserung der Rechtseinhaltung; Förderung von Investitionen in Natura-2000-Projekte und Verbesserung der Verwendung der EU-Fördermittel; Bessere Kommunikation und Sensibilisierung, Einbindung von Bürgern, Interessenträgern und Gemeinschaften.
Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen. Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung. Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“ Die europäische Chemikalienverordnung REACH ( R egistration, E valuation and A uthorisation of Ch emicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind. Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.
Umweltmanagementsysteme sind ein etabliertes Instrument, um die Eigenverantwortung von Unternehmen für den Umweltschutz zu stärken, Effizienzpotenziale zu heben und Umweltbelastungen zu reduzieren. Bislang ist die Anwendung solcher Systeme für Unternehmen freiwillig. Die Einführung verbindlicher Umweltmanagementanforderungen für Unternehmen ist eine Option, die Umweltentlastungspotenziale durch das Umweltmanagement flächendeckend zu heben. Der Forschungsbericht unterbreitet ein umfassendes Konzept, wie solche Anforderungen gestaltet werden müssten, damit sie für eine Vielzahl von Unternehmen mit vertretbarem Aufwand anwendbar sind und einen Nutzen für Wirtschaft und Umwelt generieren. Die vorgeschlagenen Anforderungen wurden in Pilotprojekten auf Praxistauglichkeit getestet, rechtlich bewertet und einer Folgenabschätzung unterzogen. Veröffentlicht in Texte | 57/2022.
Um das langfristige Temperaturziel des Pariser Abkommens zu erreichen müssen Treibhausgasemissionen schnell erheblich reduziert, aber auch die CO2-Festlegung durch Senken erhöht werden. Die G20-Länder spielen eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung einer ehrgeizigeren Klimapolitik. Landnutzungsänderungen, insbesondere die Umwandlung von Wäldern in andere Landnutzungsformen, sind für 15 % der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen verantwortlich. Um die Wälder zu einem Teil der Lösung zu machen, sind eine starke Reduzierung der Entwaldungsemissionen sowie politische Maßnahmen zum Wiederaufbau von Kohlenstoffvorräten in Landökosystemen erforderlich. Dieses Politikpapier bietet eine umfassende, aber komprimierte Analyse der gegenwärtigen Landschaft multilateraler Initiativen zur Förderung von Schutz und Wiederherstellung der Wälder. Es schlägt konkrete Optionen zur Verbesserung bestehender und zur Entwicklung neuer Initiativen im Landnutzungssektor mit Schwerpunkt auf Waldökosystemen vor. Fünf bestehende Initiativen wurden betrachtet: die Bonn Challenge, die EU-FLEGT Initiative gegen illegale Holzproduktion und Handel, die Central African Forest Initiative (CAFI), die Initiative für nachhaltige Waldlandschaften des BioCarbon-Fonds (ISFL) und die Accountability Framework Initiative. Basierend auf den Erkenntnissen zu bestehenden Lücken und Möglichkeiten wurden wiederum fünf Optionen für die Lückenschließung herausgearbeitet: 1) Stärkere Beteiligung von Interessensgruppen, Klärung von Fragen des Landbesitzes und Abbau von Informationsungleichgewichten für mehr Eigenverantwortung; 2) eine Organisation zur Bereitstellung eines konsistenten globalen Referenzdatensatzes für Landnutzungsemissionen zum Abgleich nationaler Daten schaffen und die Entwicklung transparenter nationaler Monitoringsysteme unterstützen; 3) Landschaftsansätze mit Zertifizierungs- und Lieferkettenmanagementstandards abgleichen, um das Engagement des Privatsektors zu stärken und längerfristige Verpflichtungen zu unterstützen; 4) Ermutigung von Ländern Kohärenz zwischen nationalen Zusagen zu Waldschutz- und Landschaftswiederherstellung erhöhen und die Darstellung der Landnutzung in den NDCs zu verbessern; und 5) Post-COVID-19-Wiederaufbau mit Maßnahmen zum Waldschutz und zur Walderneuerung kombinieren. Quelle: Forschungsbericht
Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat heute die Initiative für Respekt und Wertschätzung im Berliner Stadtgrün gestartet. Unter dem Motto „Zusammen sind wir Park“ zielt die Initiative auf einen rücksichtsvollen Umgang mit dem Stadtgrün und ein gutes Miteinander in Parks und Grünflächen ab. Die Initiative setzt auf einen Dialog mit den unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern der Grünflächen. Es geht darum, Konflikte zu benennen, Regeln zu kommunizieren und neu zu beleben und Engagement zu fördern. Dabei stehen die fünf Themen Müll, Vandalismus, Rücksichtnahme von Radfahrenden, Lärm/Partys und Hunde im Mittelpunkt. Die Initiative setzt auf die Eigenverantwortung und auf Verhaltensänderungen der Nutzerinnen und Nutzer. Bestehende Regeln sollen wiederbelebt, diskutiert und neu verabredet werden. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Wir werben für einen respektvollen Umgang mit dem Stadtgrün, für mehr Wertschätzung unserer Parks und Grünanlagen und für ein rücksichtsvolles Miteinander der Besucherinnen und Besucher. Wir wollen mit einem Dialog einen breiten Konsens über den guten Umgang mit dem Stadtgrün herstellen. Denn nur gemeinsam können wir erreichen, dass die Parks und Grünflächen lebenswerte Oasen für alle Berlinerinnen und Berliner bleiben.“ Der Wunsch nach einer solchen Initiative kommt aus der Bürgerschaft: Im Beteiligungsprozess zur Charta für das Berliner Stadtgrün haben die Berliner*innen den achtlosen Umgang miteinander und mit dem Stadtgrün als ein zentrales Problem benannt. Dies wird nun mit der Initiative „Zusammen sind wir Park“ im Rahmen des Handlungsprogramms Berliner Stadtgrün 2030 aufgegriffen. Die Initiative kann dabei unter anderem an den Einsatz der Parkläufer*innen in Grünanlagen anknüpfen, die seit vergangenem Jahr Besucher*innen bei Regelverstößen ansprechen. Beides verstärkt sich gegenseitig. In diesem und im nächstem Jahr wird die Initiative eine Vielzahl von Dialogangeboten machen: Diese richten sich nicht nur an diejenigen, die andere durch ihr Verhalten beeinträchtigen, sondern positives Verhalten soll bestärkt werden. Zu den Dialogformaten zählen Videoclips von „Parkfluencern“, die das Engagement von Bürger*innen zeigen, Werkstattgespräche und ein dezentraler Park-Tag im nächsten Sommer. Als Ergebnis des Dialogprozesses wird ein Booklet erstellt, mit Regeln für ein gutes Miteinander und den respektvollen Umgang mit dem Stadtgrün. Ein Pressefoto steht nachfolgend zur Verfügung. Nutzung im Rahmen der Berichterstattung nur mit Angabe des Copyrights: Hans-Christian Plambeck
Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von chemischen Stoffen und Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist ein weltweit einheitliches System für die Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, und für die Gefahrenkommunikation durch die Verwendung gleicher Kennzeichnungssymbole.
Bundesweiter Start in die inhaltliche Diskussion zur Endlagersuche Im Oktober startet die Fachkonferenz Teilgebiete, zu der das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren einlädt. Das Anmeldeverfahren für die Fachkonferenz ist ab sofort geöffnet. Pressemitteilung Stand: 26.08.2020 Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle geht im Herbst in eine neue Phase über. „Wenn die Bundesgesellschaft für Endlagerung ihren Arbeitsstand veröffentlicht, wird es dann erstmals um inhaltliche Fragen gehen und nicht mehr nur um das Suchverfahren selbst“, sagt Ina Stelljes , Abteilungsleiterin für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Basis der Fachkonferenz ist der Zwischenbericht Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH , will nach eigenen Angaben einen Zwischenbericht zum Stand ihrer Arbeiten am 28. September 2020 veröffentlichen. Darin schlägt sie vor, welche Gebiete in Deutschland aus ihrer Sicht aufgrund ihrer geologischen Bedingungen aus dem Verfahren ausscheiden und welche zunächst weiter drin bleiben sollten. Der Zwischenbericht stellt noch keine verbindliche Festlegung dar. Welche Gebiete konkret untersucht werden sollen, steht erst mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages fest, nach Abschluss weiterer Untersuchungen und der Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Anmeldung zur Fachkonferenz ist geöffnet Das BASE , das als Aufsichtsbehörde auch Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, lädt schon jetzt alle Interessierten zur Fachkonferenz Teilgebiete ein. Die Fachkonferenz ist der Beteiligungsort, an dem der Zwischenbericht der BGE mbH diskutiert und erörtert werden kann. Zum Auftakt Vorstellung des Zwischenberichtes Die Auftaktveranstaltung hat vor allem einen informativen Charakter. Die BGE mbH wird dort auch für Nicht-Expert*innen verständlich den Zwischenbericht vorstellen und erläutern, welche Schlüsse sie nach Auswertung der geologischen Daten aus ganz Deutschland gezogen hat. Das bildet für alle Interessierten eine Wissensgrundlage, um vorbereitet in die Beratungen gehen zu können. Die drei gesetzlich festgelegten Beratungstermine beginnen dann nach einer knapp viermonatigen Einarbeitungszeit im Februar und enden im Juni 2021. Fachkonferenz arbeitet eigenverantwortlich Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Fachkonferenz in Eigenverantwortung arbeitet. Die Konferenzteilnehmer*innen organisieren ihre Arbeits- und Beschlussweise selbst. Als Arbeitshilfe bietet das BASE unter anderem einen Entwurf einer Geschäftsordnung, der den Teilnehmer*innen zum Auftakt ebenfalls präsentiert und zur Diskussion gestellt wird. Eine Beschlussfassung sieht das BASE erst für den ersten Beratungstermin im Februar 2021 vor. „Die Fachkonferenz ist insofern ein wichtiger Schritt, weil sie zu einem Zeitpunkt des Verfahrens kommt, in dem es noch nicht um Festlegungen geht. Sie ermöglicht, sich sachorientiert mit dem Thema Endlagersuche vertraut zu machen, Fragen zu stellen, Wissen aufzubauen und die jeweiligen Akteure im Verfahren kennenzulernen“, so Stelljes. Die BGE mbH muss die Hinweise und Rückmeldungen der Konferenzteilnehmer*innen bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Hinweise zum Anmeldeverfahren Der Auftakt der Fachkonferenz am 17. und 18. Oktober wird primär als digitale Veranstaltung stattfinden. Damit stellt das BASE sicher, dass trotz Corona-Bedingungen so viele Interessierte wie möglich teilnehmen können. Sofern sich die derzeitigen Vorgaben des Landes Hessen bis dahin nicht maßgeblich ändern, wird es zusätzlich auch einer begrenzten Zahl von Personen möglich sein, an der Präsenzveranstaltung teilzunehmen. Sowohl Online-Teilnehmende als auch Teilnehmende vor Ort haben die gleichen digitalen Interaktionsmöglichkeiten. Über die Teilnahme vor Ort entscheidet ein Losverfahren. Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist der 6. Oktober, für die digitale der 16. Oktober 2020. Kurzbroschüre Infobroschüre für Kommunen I (Stand August 2020): Grundlagen zum Verfahren und zum Zwischenbericht Teilgebiete Herunterladen (PDF, 185KB, nicht barrierefrei)
Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.
Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne). Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde. Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält. Gewusst wie Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Eigene Kompostierung: Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur Eigenkompostierung , insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten. Biotonne: In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde . Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen. Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser. Hintergrund Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland (2019 ca. 60 % laut LAGA 2022). Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Dies passiert 2019 mit etwa einem Drittel der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2022). Gerade nährstoffarmer Kompost aus Grünschnittabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Landwirtschaft Torf (siehe Beitrag Blumenerde ) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört. In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden. Quellen UBA-Themenseite Bioabfallbehandlung UBA -Seite "Daten zur Umwelt" Bioabfälle BMUV -Themenseite Bioabfälle
Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung Wie Sie mit Regenwasser Ihren Garten umweltbewusst nutzen Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen. Lassen Sie Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern. Berücksichtigen sie die hygienischen Anforderungen bei der Verwendung von Regenwasser im Haushalt. Eine fachkundige Installation und regelmäßige Wartung sind erforderlich. Gewusst wie Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Ein nachhaltiger Umgang mit Regenwasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt. Mit Regenwasser bewässern: Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Um Regenwasser für den Garten nutzen zu können, kann das vom Dach abfließende Regenwasser in eine Regentonne geleitet werden. Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als hartes Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich. Nur von unproblematischen Dachflächen: Verwenden Sie nur das Regenwasser, das vom Dach in Ihre Regentonne abläuft. Einige Dachmaterialien sind jedoch für das Auffangen und die weitere Nutzung von Wasser im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet. Von Dächern aus Kupfer und Zink können lösliche und unlösliche Metallverbindungen abschwemmen, die schädigend für die Umwelt sind. Bitumenabdichtungen von Dächern mit Teerpappe können Biozide freisetzen. Von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen ist abzusehen. Wenn nur die Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer oder Zink sind, ist das in der Regel für die Nutzung im Garten unproblematisch. Regenwasser versickern lassen: Regenwasser füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung und Verschmutzung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Von normalen Dachflächen (d.h. Dachflächen ohne oder mit vernachlässigbaren Anteilen von Kupfer, Zink und Blei) kann das Regenwasser ohne Vorbehandlung ablaufen und versickern. In anderen Fällen muss geprüft werden, ob von bestimmten Flächen abfließendes Niederschlagswasser mit Schadstoffen belastet ist (z.B. bei Hofflächen, Dachflächen und Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten). Böden mit hohem Tonanteil sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet, da sich das Wasser hier staut. Ist der Boden nicht durchlässig genug oder der Grundwasserstand zu hoch, kann das durch technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung ausgeglichen werden. Regenwassernutzung im Haushalt: Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 13) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert. Hygiene: Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich: Regenwasser für die Toilettenspülung: Hier besteht keine Infektionsgefahr. Eine doppelte Leitungsführung ist in der Regel nicht erforderlich, da bei längeren Trockenphasen eine Nachspeisung des Regenwasserspeichers mit Trinkwasser erfolgt. Bei der Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung können Abwasserentgelte anfallen. Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden. Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche übertragen werden können. Dieses Risiko kann nur durch eine geeignete Aufbereitung des Wassers oder durch anschließendes Bügeln der Wäsche ausgeschlossen werden. Wer Regenwasser zum Waschen der Wäsche verwenden will, sollte dies beachten. Insbesondere bei Personen, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte Menschen, Kranke und hier insbesondere Menschen mit einer geschwächten natürlichen Abwehr – sollte kein Risiko für die Gesundheit eingegangen werden. Kostenersparnis: Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch: Die Baukosten für Speicher, Rohrleitungen, Filter und Pumpen liegen bei circa 2.500 bis 5.000 Euro – je nach Eigenleistungsanteil und nach Größe des Speichers. Ein Vier-Personen-Haushalt kann pro Jahr circa 40 Kubikmeter Trinkwasser durch Regenwassernutzung ersetzen (bzw. 60 m 3 , wenn auch Wäsche gewaschen wird). Dies spart rund 160 bis 200 Euro pro Jahr (bzw. 240 bis 300 Euro pro Jahr, wenn für das genutzte Regenwasser keine Abwassergebühren erhoben werden). Bei Wartung durch eine Firma müssen zusätzlich circa 100 Euro pro Jahr Wartungskosten bereitgestellt werden. In einigen Bundesländern kommen weitere Kosten für zusätzliche Wasseruhren und deren Eichung hinzu. Die Amortisationszeiten liegen bereits ohne Berücksichtigung von Zinseffekten deutlich über zehn Jahren. Was Sie noch tun können: Beachten Sie unsere Tipps zum Trinkwasser und zu Warmwasser . Hintergrund Durch Klimaänderung und von Menschen verursachte Einflüsse sind Grund- und Oberflächenwasser weiterhin starken Belastungen ausgesetzt. Die Versiegelung von Flächen vermindert die natürliche Grundwasserneubildung , Schad- und Nährstoffeinträge wirken sich negativ auf die Grund- und Oberflächenwasserqualität aus. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert auch einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind: Entsiegelung von Flächen, Ortsnahe Bewirtschaftung von Regenwasser in bebauten Gebieten. Dies hat viele Vorteile: Oft werden teure unterirdisch verlegte Kanäle und Regenwasserüberläufe überflüssig, wenn diese durch eine kostengünstigere Bewirtschaftung von Regenwasser ersetzt werden. Durch eine lokale Versickerung wird der Grundwasserhaushalt weniger beeinträchtigt, da der Regen dort, wo er fällt, versickert. Dies kann wesentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Denn das vor Ort versickerte Regenwasser verringert Überläufe aus Mischwasserkanalisationen in die Gewässer. Darüber hinaus reduziert das versickerte Wasser die Wärmebelastung der Siedlungen. Der ökologische und ökonomische Vorteil von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird hingegen unter Fachleuten nach wie vor diskutiert. Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten wie zum Beispiel den Niederschlagsmengen, der Speichergröße und dem Einsatzzweck des Regenwassers ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten. Demgegenüber stehen Einsparungen beim Trinkwasserbezug und im besten Fall beim Waschmittelverbrauch. Zudem lässt die rein betriebswirtschaftliche Betrachtung gesamtgesellschaftliche Aspekte außen vor. Ziel eines aktuellen Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes ist es deshalb, die Regenwassernutzung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Randbedingungen und mit Blick auf ökologische, hygienische, ökonomische, soziale und technische Aspekte systematisch zu bewerten. In Gebieten, in denen wegen zukünftiger Klimaänderungen die Wasservorräte zurückgehen werden, muss über die Etablierung kleinerer Wasserkreisläufe nachgedacht werden und in diesem Zusammenhang auch über Regenwassernutzungsanlagen. Wann und unter welchen Umständen die Nutzung von Regenwasser wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Betrachtung müssen auch die einzusetzenden Materialmengen (z.B. zweites Leitungsnetz) berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Trinkwasser (UBA-Themenseite) Regenwasserbewirtschaftung (UBA-Themenseite)
Origin | Count |
---|---|
Bund | 107 |
Land | 69 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 77 |
Text | 75 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 21 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 97 |
offen | 79 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 175 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 2 |
Datei | 1 |
Dokument | 14 |
Keine | 126 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 46 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 90 |
Lebewesen & Lebensräume | 119 |
Luft | 67 |
Mensch & Umwelt | 176 |
Wasser | 68 |
Weitere | 163 |