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Found 113 results.

Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz

An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.

WWF Climate Savers Programm - Reduzierung von Emissionen durch das WWF Climate Savers Programm

Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/

Runder Tisch Grundwasser

Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen. Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand. Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen Pilotgebiete Fragen und Antworten Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze. Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher. Fabian Hecht E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de Cathrin Dreher E-Mail: cathrin.dreher@senmvku.berlin.de Bild: SenMVKU Pilotgebiet Blumenviertel Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Boxhagener Platz Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Gewerbe Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe Weitere Informationen Gutachterliche Stellungnahmen Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen Weitere Informationen Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert. WICHTIG: Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!

Bilanzen und Pläne für Abfälle Sachsen-Anhalts Abfallbilanz Abfallwirtschaftsplan Überwachungsplan und Überwachungsprogramme für Deponien Deponien in Sachsen-Anhalt

Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 14.11.2025 von der zuständigen Planungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, öffentlich bekannt gegeben . Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die in Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle gewährleistet werden kann. Mit seiner Bekanntgabe ist der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, bei allen behördlichen Planungen und Entscheidungen zur Abfallentsorgung angemessen zu berücksichtigen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte auf territorialer Ebene obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Bioabfälle

<p>Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen</p><p>So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig</p><p><ul><li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li><li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li><li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p><p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p><p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland (2019 ca. 60 % laut LAGA 2022). Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Dies passiert 2019 mit etwa einem Drittel der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2022). Gerade nährstoffarmer Kompost aus Grünschnittabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Landwirtschaft Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p><p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p><p><strong>Quellen</strong></p>

Bau von Brunnen und Messstellen

Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.

Energieaufsicht Sicherheit der Energieversorgung Genehmigung des Netzbetriebes Belieferung von Kunden mit Energie Transport von Strom und Gas Versorgungssicherheit Gasspeicher Krisenvorsorge Dokumente

Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 12,8 Minuten im Strom- und 1,26 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.

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*^ SACHSEN-ANHALT Umweltallianz Sachsen-Anhalt Umweltallianz Sachsen-Anhalt Nachhaltige Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz 1. Präambel Die Regierung, die Wirtschaft und die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben sich verpflichtet, in der Umweltallianz des Landes dauerhaft und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die Grundlage für die Partnerschaft bildet die im Oktober 2007 unterzeichnete unbefristete Vereinbarung zur „Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz" in ihrer aktualisierten Fassung. Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwilligeVereinbarung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Seit der erstmaligen Fortschreibung im Jahr 2003 steht das Bündnis unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten und genießt damit höchste politische Priorität. Wegen der großen umweltpolitischen Ausstrahlung und Wirkung der Umweltallianz kamen die Unterzeichner im Jahr 2007 überein, das Bündnis unbefristet fortzuführen. Auf der Grundlage einer regelmäßigen Berichterstattung wird die Zusammenarbeit überprüftsowie gemeinsam weiter ausgestaltet und ausgebaut. Die Umweltallianzwird auch künftig zum dauerhaften und umweltverträglichen Wirtschaftswachstum in Sachsen-Anhalt beitragen und setzt hierzu auf eine verstärkt kooperative Partnerschaft im Umweltschutz zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Diese Aufgabe ist nur in einem langfristig angelegten und insgesamt nachhaltig ausgerichteten Prozess erfolgreich zu gestalten. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen wird die Umweltallianz zukünftig verstärkt auf das Thema Nachhaltigkeit ausgerichtet. Der Ausbau des kooperativen Umweltschutzes bleibt auch Leitmotiv der künftigen Arbeit. Dabei kommt es darauf an, Bewährtes erfolgreich fortzuführen und die Umweltallianz mit neuen Ansätzen und weiteren Partnern auf eine immer breitere Basis zu stellen. So sollen verstärkt wirtschaftlich und landesweit bedeutende umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen, Arbeitsgruppen und konkreten Projekten vorangebracht werden. Das Hauptaugenmerk bei der Verwaltungsvereinfachung soll auf den aktuellen Gesetzes- vorhaben liegen. Hierzu werden die Bündnispartner vor allem die frühzeitige Befassung mit den laufenden Normsetzungen sowie die intensive Beteiligung an den Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene fortsetzen. Durch gezielte Maßnahmen, wie beispielsweise die Verleihung des mit Preisgeldern dotierten Preises der Umweltallianz, wollen die Allianzpartner die Eigenverantwortung der Unternehmen für den betrieblichen Umweltschutz und die Anerkennung ihrer freiwilligen Leistungen fördern. Partnerschaftliches Handeln im Vollzug kann flächendeckend nur gelingen, wenn der Gedanke der Umweltallianz auf jeder Verwaltungsebene greift. Durch die Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände in der Umweltallianz wird die Breitenwirksamkeit der Kooperation erhöht. Die vor Ort bestehenden Kontakte der Kommunen zu den Unternehmen sind gewichtige Gründe für diesen Mitwirkungsansatz. Zur besseren Nutzung der Synergieeffekte innerhalb des Bündnisses bauen die Partner den Netzwerkcharakter und das Verbundsystem der Umweltallianz weiter aus. Die Internetpräsenz, ein Linkedln-Kanal sowie regelmäßige Newsletter unterstützen zusätzlich den Informationsaustausch. 2. Verpflichtungen derAllianzpartner 2. 1 Gemeinsame Zielrichtung und Initiativen Oberste Priorität erhält die gemeinsame Sacharbeit der Bündnispartner zur praxisorientierten und nachhaltigen Ausgestaltung der umweltpolitischen Rahmenbedingungen sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Zielvorgaben in konkreten Maßnahmen und Projekten. Im Vordergrund der Bemühungen steht dabei der Ausgleich unterschiedlicher Interessenlagen im Sinne einer wirksamen Balance zwischen ökologischen Anforderungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Die Umweltallianz tritt dabei als Vermittler auf, thematisiert Missstände bzw. kontraproduktive Entwicklungen und setzt sich für effektive Lösungen ein. Unter dem Dach der Umweltallianz diskutieren die Entscheidungsträger in Branchendialogen bzw. branchenübergreifenden Spitzengesprächen auf höchster politischer Ebene aktuell anliegende Problemkreise. Ziel ist die gemeinsame Positionierung der Umweltallianz und die Vertretung dieser Standpunkte im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung nach außen. Die Mitgliedsunternehmen werden durch die Partner der Allianz aktiv und laufend in aktuelle umweltpolitische Fragestellungen einbezogen, um bereits im Vorfeld gesetzgeberischerAktivitäten deren Expertise nutzen zu können. Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis werden in Ergänzung zu den diesbezüglichenAktivitäten der Allianzpartner ebenso in der Umweltallianz diskutiert. Ein probates und bewährtes Mittel für die Vereinbarung spezifischerZielstellungen und konkreter Arbeitspakete ist die schriftliche Fixierung in so genannten Rahmenvereinbarungen. Mit diesem Instrument werden beispielsweisedie Reduzierung von Umweltbelastungen oder die Unterstützung von bestimmten Pilotprojekten wie in den Vereinbarungen der Abfallwirtschaft festgeschrieben. Die Erstellung von Positionspapieren, die Durchführung von Projekten und die Unterstützung der Wirtschaft bei der Umsetzung neuer Vorschriften durch die Umweltallianz erfolgt beispielsweise durch Arbeitsgruppen. Diese werden bei Bedarf zielorientiertzu speziellen Themen und Problemstellungen eingerichtet. Eine laufende Identifizierung umweltrelevanter Themen und Probleme, die für die Entwicklung der Umweltallianz und des Landes Sachsen-Anhalt von Bedeutung sind, bilden den Rahmen für die Planung von Workshops und ähnlichen Plattformen für die Informationsvermittlung zu umweltschutzrelevanten Maßnahmen und ihrer praktischen Umsetzung sowie zum Erfahrungsaustausch. Nach außen symbolisiert sich die Umweltallianz Sachsen-Anhalt mit dem Logo der Allianz, das den innovativen Charakter des Bündnisses widerspiegeln soll. Das Copyright wird vom Beirat für Umwelt und Wirtschaft wahrgenommen.

Regionales Zukunftsprogramm geht an den Start

Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen. „Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem: 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden. Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. „Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms. „In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“ Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“ Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident.

Katrin Eder: „Gebäudesanierungen im Kreis Kusel weiterer wichtiger Schritt Richtung Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz“

Klimaschutzministein übergibt Förderbescheide über rund 7,6 Millionen Euro für umfassende energetische Sanierung von Schulen in Lauterecken und Schönenberg-Kübelberg „Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten, brauchen wir eine klimafreundliche Wärmewende. Diese kann gelingen, wenn fossile Bestandsanlagen durch klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden. Um verstärkt Impulse zur Erhöhung der energetischen Sanierungsrate im kommunalen Bereich zu setzen, hat das Klimaschutzministerium den EFRE-Förderschwerpunkt ‚Kommunale Gebäudeenergieeffizienz‘ ins Leben gerufen. Über die innovativen EFRE-Fördercalls können wir die kommunale Eigenverantwortung weiter stärken und helfen, passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort zu entwickeln. Mit der anstehenden umfassenden energetischen Sanierung des Veldenz-Gymnasiums in Lauterecken und der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr hat sich die Kreisverwaltung Kusel im 2. EFRE-Fördercall mit gleich zwei hervorragenden Projekten durchgesetzt“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder heute in Schönenberg-Kübelberg. Dort überreichte sie die beiden Förderbescheide über insgesamt rund 7,6 Millionen Euro an den Landrat des Kreises Kusel, Otto Rubly. „Wir freuen uns sehr über die positive Entscheidung des Fördermittelgebers, die zeigt, dass wir mit unseren Ideen und Anträgen auf dem richtigen Weg sind“, bedankte sich Landrat Otto Rubly nach dem Erhalt der Förderbescheide. „Dass wir gleich mit beiden Anträgen erfolgreich waren, spricht für die Qualität der eingereichten Anträge. Dafür ein großes Lob und einen großen Dank an alle Beteiligten. Damit können wir zwei unserer kreiseigenen Schulen energetisch sanieren – eine wichtige und weitreichende Investition in die Modernisierung und Zukunftssicherung unserer Bildungseinrichtungen“, so der Landrat weiter. In die umfassende energetische Sanierung des Veldenz Gymnasiums in Lauterecken fließen fast 3,6 Millionen Euro an Fördermitteln. Für entsprechende Maßnahmen an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr werden rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und denen des Landes Rheinland-Pfalz werden unter anderem die Fassaden gedämmt, Fenster und Außentüren ausgetauscht oder Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorgenommen. Investiert wird außerdem in die Steuerungs- und Regelungstechnik sowie in raumlufttechnische Anlagen. „Bei niedrigsten Kosten und höchster sanierter Quadratmeterzahl zeichnen sich beide Vorhaben durch beachtliche Endenergiebedarfseinsparungen aus. So betragen diese rund 86 Prozent für das Veldenz Gymnasium und zirka 91 Prozent für die Integrierte Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr. Beide Projekte leisten damit einen wichtigen Beitrag, Rheinland-Pfalz zielgerichtet und früher zur Klimaneutralität zu führen“, betonte die Ministerin. Mit den EFRE-Fördercalls verfolge das Klimaschutzministerium für kommunale Gebäudeenergieeffizienz gleich mehrere Ziele. So solle die Sanierung kommunaler Gebäude den energetischen gesetzlichen Mindeststandard deutlich übertreffen. Im Mittelpunkt stünde dabei die energetische Sanierung und Dämmung der Außenhülle sowie die Reduktion des Energiebezugs, da es gerade hier noch viel zu tun gäbe. Auf diese Weise würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudehülle und Wärmeversorgung fit für eine langjährige Weiternutzung gemacht und damit kommunale Gebäudesubstanz erneuert und geschützt würde, erläuterte Katrin Eder. „Die Energiewende erfolgt dezentral. Die Förderung wird deshalb über innovative EFRE-Fördercalls ausgelobt: Damit entlasten wir nachhaltig die kommunalen Haushalte, stärken explizit die kommunale Eigenverantwortung und eröffnen gleichzeitig die Möglichkeit, passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort zu entwickeln. Der Klimawandel hat bereits jetzt erheblichen negativen Einfluss auf die Nutzung kommunaler Gebäude. Deshalb setzen wir gezielt Anreize, um Resilienzmaßnahmen zur Abmilderung der Klimawandelfolgen von Anfang an mitzudenken. Die Planungen für die beiden Schulen hier im Kreis Kusel zeigen, wie dies in vorbildlicher Weise geschehen kann“, so die Klimaschutzministerin abschließend.

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