An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/
<p>Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung</p><p>Wie Sie mit Regenwasser Ihren Garten umweltbewusst nutzen</p><p><ul><li>Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen.</li><li>Lassen Sie Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern.</li><li>Berücksichtigen sie die hygienischen Anforderungen bei der Verwendung von Regenwasser im Haushalt.</li><li>Eine fachkundige Installation und regelmäßige Wartung sind erforderlich.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Ein nachhaltiger Umgang mit Regenwasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt.</p><p><strong>Mit Regenwasser bewässern:</strong>Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Um Regenwasser für den Garten nutzen zu können, kann das vom Dach abfließende Regenwasser in eine Regentonne geleitet werden. Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als hartes Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich.</p><p><strong>Nur von unproblematischen Dächern:</strong>Verwenden Sie nur das Regenwasser, das vom Dach in Ihre Regentonne abläuft. Einige Dachmaterialien sind jedoch für das Auffangen und die weitere Nutzung von Wasser im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet. Von Dächern aus Kupfer und Zink können lösliche und unlösliche Metallverbindungen abschwemmen, die schädigend für die Umwelt sind. Wenn nur die Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer oder Zink sind, ist das in der Regel für die Nutzung im Garten unproblematisch. Alternativ stehen Produkte aus Aluminium und Edelstahl zur Verfügung. Bitumenbahnen für Dachabdichtungen können als Durchwurzelungsschutz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a> wie Mecoprop oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MCPA#alphabar">MCPA</a> enthalten. Von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen ist abzusehen. Alternativ stehen<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/dach-und-dichtungsbahnen">Dachbahnen mit dem Blauen Engel</a>zur Verfügung, die keine umweltgefährlichen Stoffe in das Regenwasser freisetzen.</p><p><strong>Regenwasser versickern lassen:</strong>Regenwasser füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung und Verschmutzung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Von normalen Dachflächen (d.h. Dachflächen ohne oder mit vernachlässigbaren Anteilen von Kupfer, Zink und Blei) kann das Regenwasser ohne Vorbehandlung ablaufen und versickern. In anderen Fällen muss geprüft werden, ob von bestimmten Flächen abfließendes Niederschlagswasser mit Schadstoffen belastet ist (z.B. bei Hofflächen, Dachflächen und Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten). Böden mit hohem Tonanteil sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet, da sich das Wasser hier staut. Ist der Boden nicht durchlässig genug oder der Grundwasserstand zu hoch, kann das durch technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung ausgeglichen werden.</p><p><strong>Regenwassernutzung im Haushalt:</strong>Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 13) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert.</p><p><strong>Hygiene:</strong>Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich:</p><p><strong>Kostenersparnis:</strong>Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch:</p><p>Die Amortisationszeiten liegen bereits ohne Berücksichtigung von Zinseffekten deutlich über zehn Jahren.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimanderung#alphabar">Klimaänderung</a> und von Menschen verursachte Einflüsse sind Grund- und Oberflächenwasser weiterhin starken Belastungen ausgesetzt. Die Versiegelung von Flächen vermindert die natürliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundwasserneubildung#alphabar">Grundwasserneubildung</a>, Schad- und Nährstoffeinträge wirken sich negativ auf die Grund- und Oberflächenwasserqualität aus. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert auch einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind:</p><p><strong>Dies hat viele Vorteile:</strong>Oft werden teure unterirdisch verlegte Kanäle und Regenwasserüberläufe überflüssig, wenn diese durch eine kostengünstigere Bewirtschaftung von Regenwasser ersetzt werden. Durch eine lokale Versickerung wird der Grundwasserhaushalt weniger beeinträchtigt, da der Regen dort, wo er fällt, versickert. Dies kann wesentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Denn das vor Ort versickerte Regenwasser verringert Überläufe aus Mischwasserkanalisationen in die Gewässer. Darüber hinaus reduziert das versickerte Wasser die Wärmebelastung der Siedlungen.</p><p>Der ökologische und ökonomische Vorteil von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird hingegen unter Fachleuten nach wie vor diskutiert. Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten wie zum Beispiel den Niederschlagsmengen, der Speichergröße und dem Einsatzzweck des Regenwassers ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten. Demgegenüber stehen Einsparungen beim Trinkwasserbezug und im besten Fall beim Waschmittelverbrauch. Zudem lässt die rein betriebswirtschaftliche Betrachtung gesamtgesellschaftliche Aspekte außen vor. Ziel eines aktuellen<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/240116_uba_projektinfo_rwn-bwertung.pdf">Forschungsprojektes</a>im Auftrag des Umweltbundesamtes ist es deshalb, die Regenwassernutzung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Randbedingungen und mit Blick auf ökologische, hygienische, ökonomische, soziale und technische Aspekte systematisch zu bewerten.</p><p>In Gebieten, in denen wegen zukünftiger Klimaänderungen die Wasservorräte zurückgehen werden, muss über die Etablierung kleinerer Wasserkreisläufe nachgedacht werden und in diesem Zusammenhang auch über Regenwassernutzungsanlagen. Wann und unter welchen Umständen die Nutzung von Regenwasser wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Betrachtung müssen auch die einzusetzenden Materialmengen (z.B. zweites Leitungsnetz) berücksichtigt werden.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p>
__________________________________________________________________________ Ergebnisprotokoll Öffentliche Sitzung 16.07.2025, 18:30 – 21:20 Uhr Teilnehmende PFE-Mitglieder:Eva Bayreuther, Andreas Fox, Bettina Gaebel, Jörg Hacker, Daniel Lübbert, Asta von Oppen Elisa Akansu (U35AG), Lukas Fachtan (U35AG), Farras Fathi (U35AG), Maximilian Hipp (U35AG), Anton Köller (U35AG), Dagmar Dehmer (BGE), Lisa Seidel (BGE) Evelyn Bodenmeier (BASE) Klaus Hebig-Schubert (BASE) Weitere:Ingo Bautz (Organisationsbüro), Daniel Hiltensberger (BASE), Esther Neye (BGE), Sarah Schmid (Organisationsbüro), Klaus Hebig- Schubert (BASE) Gäste: Linus Mührel (BASE), Julia Rüsch (BASE), Silvia Schütte (Öko- Institut), Ulrich Smeddinck (ITAS), Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) Insgesamt ca. 161 Teilnehmende Moderation:Gisela Wachinger (pro re) Protokoll:Michael Herwegen (Zebralog) Tagesordnung TOP 1 – Begrüßung .............................................................................................................. 2 TOP 2 – Schwerpunktthema: Regionalkonferenzen: Aufgaben und Handlungsspielräume – rechtliche Perspektiven ......................................................................................................... 2 Einführung in den Themenschwerpunkt (PFE) ................................................................... 2 Vortrag 1: Eigenverantwortung im Standortauswahlverfahren – Was ist das? (Linus Mührel/ BASE) ................................................................................................................... 2 Vortrag 2: Wer nimmt an der Vollversammlung der Regionalkonferenzen teil? (Silvia Schütte/Öko-Institut) .......................................................................................................... 4 Vortrag 3: Wann sind die Regionalkonferenzen eingerichtet und was sind ihre zentralen Aufgaben? (Ulrich Wollenteit/ Rechtsanwalt) ..................................................................... 5 Vortrag 4: Standortvereinbarung – finanzieller Ausgleich für Belastungen (Ulrich Smeddinck/ ITAS) .............................................................................................................. 8 TOP 3 – Offene Diskussion ................................................................................................... 9 TOP 4 – Abschluss...............................................................................................................12 Anlagen ................................................................................................................................12 Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum-endlagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 1 TOP 1 – Begrüßung Vorab erläutert Jörg Hacker (PFE) für neue Teilnehmende, welche Akteur:innen es im Verfahren gibt und welche Aufgaben diese erfüllen (Präsentation siehe Anlage). Er gibt außerdem einen Überblick über Inhalte des StandAG und die Phasen des Standortauswahlverfahrens. Das Thema der Sitzung ist das kommende Beteiligungsformat der Regionalkonferenzen und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Lukas Fachtan begrüßt die Teilnehmenden als Mitglied des Koordinationsteams des PFE. Gisela Wachinger (Moderation) bittet alle Personen, die erstmalig eine öffentliche PFE-Sitzung verfolgen, ihre Hand zu heben. Dies sind etwa 20 Personen. TOP 2 – Schwerpunktthema: Regionalkonferenzen: Aufgaben und Handlungsspielräume – rechtliche Perspektiven Einführung in den Themenschwerpunkt (PFE) Bettina Gaebel (PFE) erläutert in einem Einführungsvortrag das Format der Regionalkonferenzen. Mittels dieses Formates soll in den vorgeschlagenen Standortregionen die Beteiligung organisiert werden. Das StandAG schreibt für die Umsetzung der Regionalkonferenzen einige Bedingungen vor. So wird eine Regionalkonferenz durch eine Vollversammlung und einen Vertretungskreis gebildet. Zur Vollversammlung sind grundsätzlich alle gemeldeten Bewohnenden der betroffenen Standortregion eingeladen. Die erste Vollversammlung wählt den Vertretungskreis. Als überregionales Beteiligungsformat ist zudem die Fachkonferenz Rat der Regionen vorgesehen. Diese setzt sich aus entsendeten Delegierten aus den Vertretungskreisen sowie Delegierten aus den Standortgemeinden von Zwischenlagern zusammen (Folien siehe Anlage). Anschließend stellt sie die Referent*innen der Fachvorträge vor und betont, dass es in dieser Veranstaltung um den Austausch juristischer Perspektiven und die Fragen der Öffentlichkeit zum Format der Regionalkonferenzen gehen wird. Im Chat werden folgende bibliographische Informationen zu den Referent*innen geteilt: Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) u.a. Kommentierung der §§ 1, 2, 5 – 27 und 36 – 38 des StandAG, in: Frenz (Hrsg.) Atomrecht, Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, Baden-Baden ²2024. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck (ITAS) u.a. BASE Forschungsvorhaben REST (Rechtliche Grundlagen Standortvereinbarung), Herausgeber: StandAG. Standortauswahlgesetz. Kommentar, Berlin 2017 [Kommentar zum StandAG, 2013] Silvia Schütte (Öko-Institut) u.a. Mitarbeit in BASE-Forschungsvorhaben: HErüber (Grenzüberschreitende ÖB), PaSta (Prozessanalyse Standortauswahlverfahren) und REST (Rechtswissenschaftliche Grundlagen Standortvereinbarung) Dr. Linus Mührel, Referent und Julia Rüsch, Leitung Fachgebiet B 3: „Rechtsfragen der Beteiligung, Stellungnahmeverfahren“ (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) Vortrag 1: Eigenverantwortung im Standortauswahlverfahren – Was ist das? (Linus Mührel/ BASE) Linus Mührel (BASE) stellt in seinem Vortrag das Thema Eigenverantwortung vor, weil dies für die Beteiligungsformate im Standortauswahlverfahren und insbesondere für die Regionalkonferenzen zentral ist. Er gibt einen Überblick, wie sich das BASE dem Thema mit Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum-endlagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 2 juristischer Methodik nähert. Für das Format der Regionalkonferenzen zeige sich ein Spannungsverhältnis der Rahmensetzung durch das BASE einerseits und den Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Ausgestaltung dieses Formats. Die Rahmensetzung sei eine Voraussetzung, damit die Regionalkonferenzen ihre vorgesehenen Aufgaben eigenverantwortlich ausführen können (Präsentation siehe Anlage). Fragen und Antworten: Frage: Was bedeutet Eigenverantwortung, wenn Sie diese als Jurist des BASE auslegen? Können Sie etwas dazu sagen, wie weit man Eigenverantwortung denken darf? Antwort Linus Mührel: Im StandAG sind beispielsweise bestimmte Fristen für einen Nachprüfauftrag vorgesehen. Diese Frist sei eine Rahmensetzung. Auslegungssache sei aber, wann diese Frist beginnt. Die Rahmensetzung solle beispielsweise dazu dienen, dass die Regionalkonferenzen nicht unterschiedlich behandelt werden und gleichartig arbeiten. Es müsse jedoch auch überlegt werden, ob der Rahmen überall gleichgesetzt werden kann oder auf bestimmte Bedingungen vor Ort angepasst werden müsse. Frage: Im Vortrag sei Eigenverantwortlichkeit insbesondere im Rahmen von Ablauf und Organisation thematisiert worden. In den Beteiligungsformaten der Fachkonferenz und des Forums Endlagersuche sei man nah an den Inhalten. Gilt die Eigenverantwortlichkeit nicht nur bei Abläufen und Organisation, sondern auch bei der Beteiligung an der Erarbeitung der Inhalte? Antwort Linus Mührel: Die Regionalkonferenzen sollten nicht nur ein Auge auf ihre eigene Organisation haben und auf den Ablauf des Verfahrens. Sie könnten sich durch Rechte, die ihnen zugewiesen wurden, auch inhaltlich positionieren. So sei das Stellungnahmerecht kein Recht, das losgelöst vom Inhalt ist, sondern mit Inhalt gefüllt werden soll. Genauso sei es mit dem Nachprüfrecht. Auch das hätte einen klaren inhaltlichen Bezug. Das Gesetz sehe vor, dass die Regionalkonferenzen das Verfahren mit Inhalt füllen. Und das könnten sie eigenverantwortlich tun, indem sie entscheiden können ob sie die Beteiligungsrechte wahrnehmen und in welchem Ausmaß. Nicht entscheiden könnten sie, ob diese Eingaben einen Einfluss auf das Verfahren haben. Was mit diesen Eingaben passiert, sei eine Frage die im BASE und in der BGE geklärt werden müsse. Frage: Gibt es schon Standortregionen in denen die Regionalkonferenzen eingerichtet werden oder werden diese Regionalkonferenzen bundesweit eingerichtet? Antwort Dagmar Dehmer (BGE): Derzeit sind noch keine Regionalkonferenzen eingerichtet. Die BGE ist noch im Auswahlprozess der Vorschläge zu den Standortregionen. Im Herbst 2024 wurde ein Arbeitsstand aus den Sicherheitsuntersuchungen zur Auswahl der Standortvorschläge veröffentlicht. Im Herbst 2025 wird wieder ein aktueller Arbeitsstand veröffentlicht. Information: Weitere Informationen zur Endlagersuche gibt es in der digitalen Einstiegsveranstaltung (gemeinsam vom BASE und BGE): Endlagersuche in Deutschland – die Basics Frage: Beim Schweizer Verfahren zur Endlagersuche gab es auch Regionalkonferenzen und dort sei auch versucht worden, einen Rahmen zu setzen, in dem sich die Regionalkonferenzen bewegen sollten. Eine der strittigen Fragen sei gewesen, ob sich die Regionalkonferenzen auch mit dem Thema Sicherheit auseinandersetzen sollten. Letztlich hätten sich die die Regionalkonferenzen politisch durchgesetzt, des Themas angenommen und über die Zeit große Kompetenz entwickelt. Antwort Linus Mührel: Das Schweizer Verfahren lasse sich nur in Teilen auf das deutsche Verfahren übertragen. Die Rahmensetzung müsse nicht negativ besetzt sein, Rahmen seien notwendig, um eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum-endlagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 3
Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 11.07.2025 Planungsteam Forum Endlagersuche Öffentliche Sitzung 16.07.2025, 18:30 bis 21:00 Uhr Moderation: Gisela Wachinger Von 18:20-18:30 Uhr findet für alle Interessierten eine kurze Einführung in das Standortauswahlverfahren und die Arbeit des Planungsteam Forum Endlagersuche statt. Vorläufige Tagesordnung 18:20 Uhr: Einführung für Neueinsteiger*innen 1. Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung 2. Schwerpunktthema: Regionalkonferenzen: Aufgaben und Handlungsspielräume – rechtliche Perspektiven ▪Einführung in den Themenschwerpunkt (PFE) ▪Eigenverantwortung im Standortauswahlverfahren – Was ist das? (Linus Mührel/BASE) ▪ Wer nimmt an der Vollversammlung der Regionalkonferenzen teil? (Silvia Schütte/Öko-Institut) ▪ Wann sind die Regionalkonferenzen eingerichtet und was sind ihre zentralen Aufgaben? (Ulrich Wollenteit/ Rechtsanwalt) ▪ Standortvereinbarung (Ulrich Smeddinck/ITAS) 3. Offene Diskussion 4. Abschluss
Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute beim Obstbautag des Obstbauverbandes Sachsen & Sachsen-Anhalt in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) neue Maßnahmen zur Stärkung der Obstbaubetriebe vorgestellt. Nach den Frostschäden im April 2024 hatte das Land auf Initiative des Ministers bereits gezielt Frosthilfen bereitgestellt, um betroffene Obst- und Weinbauern zu unterstützen. Nun geht Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Schritt weiter und führt eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ein, die erstmals auch Obstbauern gegen witterungsbedingte Schäden absichert. „Damit setzen wir ein klares Zeichen: Die Obstbaubetriebe in Sachsen-Anhalt können sich auf uns verlassen“, betonte Minister Sven Schulze. „Mit der neuen Förderung stärken wir ihre Eigenverantwortung und geben ihnen die notwendige Sicherheit, um wetterbedingte Ernteausfälle besser abfedern zu können.“ Gleiche Chancen für alle Betriebe Bislang war die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung ausschließlich für Weinbaubetriebe im Rahmen des Sektorprogramms Wein möglich. Sie bietet Schutz vor Ertragsausfällen durch extreme Wetterereignisse wie Frost, Sturm oder Starkregen. Jetzt wird dieses Angebot auf die Obstbaubetriebe ausgeweitet. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Versicherungsprämien mit bis zu 50 Prozent bezuschussen und hat dafür im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 jeweils 1 Million Euro eingeplant. Minister Sven Schulze unterstrich, wie wichtig die Gleichstellung der Betriebe ist: „Die Obstbauern in Sachsen-Anhalt verdienen den gleichen Schutz wie ihre Kollegen im Weinbau. Wir sorgen dafür, dass ihre Betriebe auch in Krisenzeiten wettbewerbsfähig und zukunftssicher bleiben.“ Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Mit der Einführung der Förderung einer Mehrgefahrenversicherung soll die Risikovorsorge der Obstbaubetriebe gestärkt und deren Existenz auch in schwierigen Zeiten gesichert werden. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Obstbaus, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben und deren Haupttätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer förderfähigen Mehrgefahrenversicherung sowie eine versicherte Fläche von mindestens 0,3 Hektar je Obstkulturgruppe. Förderfähig sind Versicherungen bei folgenden Obstkulturen: Zeitplan und nächste Schritte Die Richtlinie zur Umsetzung der Förderung befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Nach Abschluss der behördlichen Abstimmungen und der beihilferechtlichen Notifizierung soll die Förderung schnellstmöglich starten. Versicherungen wie die Vereinigte Hagel oder die Allianz Agrar-Versicherung bieten bereits jetzt Mehrgefahrenversicherungen an, die aber gerade für Obstbauern nicht wirtschaftlich sind. Auch der Obstbauverband Sachsen-Anhalt ist eng in die Ausarbeitung eingebunden. Ein starkes Signal für die Zukunft des Obstbaus Mit dieser neuen Förderung unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt sein Engagement, den ländlichen Raum und die Landwirtschaft nachhaltig zu stärken. „Wir setzen nicht nur auf kurzfristige Hilfen, sondern auf dauerhafte Lösungen. Damit geben wir unseren Betrieben eine Perspektive und tragen zugleich zur Stabilisierung des ländlichen Raums bei“, so Minister Sven Schulze abschließend.
Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen. „Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem: 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden. Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. „Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms. „In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“ Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“ Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident.
Klimaschutzministein übergibt Förderbescheide über rund 7,6 Millionen Euro für umfassende energetische Sanierung von Schulen in Lauterecken und Schönenberg-Kübelberg „Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten, brauchen wir eine klimafreundliche Wärmewende. Diese kann gelingen, wenn fossile Bestandsanlagen durch klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden. Um verstärkt Impulse zur Erhöhung der energetischen Sanierungsrate im kommunalen Bereich zu setzen, hat das Klimaschutzministerium den EFRE-Förderschwerpunkt ‚Kommunale Gebäudeenergieeffizienz‘ ins Leben gerufen. Über die innovativen EFRE-Fördercalls können wir die kommunale Eigenverantwortung weiter stärken und helfen, passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort zu entwickeln. Mit der anstehenden umfassenden energetischen Sanierung des Veldenz-Gymnasiums in Lauterecken und der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr hat sich die Kreisverwaltung Kusel im 2. EFRE-Fördercall mit gleich zwei hervorragenden Projekten durchgesetzt“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder heute in Schönenberg-Kübelberg. Dort überreichte sie die beiden Förderbescheide über insgesamt rund 7,6 Millionen Euro an den Landrat des Kreises Kusel, Otto Rubly. „Wir freuen uns sehr über die positive Entscheidung des Fördermittelgebers, die zeigt, dass wir mit unseren Ideen und Anträgen auf dem richtigen Weg sind“, bedankte sich Landrat Otto Rubly nach dem Erhalt der Förderbescheide. „Dass wir gleich mit beiden Anträgen erfolgreich waren, spricht für die Qualität der eingereichten Anträge. Dafür ein großes Lob und einen großen Dank an alle Beteiligten. Damit können wir zwei unserer kreiseigenen Schulen energetisch sanieren – eine wichtige und weitreichende Investition in die Modernisierung und Zukunftssicherung unserer Bildungseinrichtungen“, so der Landrat weiter. In die umfassende energetische Sanierung des Veldenz Gymnasiums in Lauterecken fließen fast 3,6 Millionen Euro an Fördermitteln. Für entsprechende Maßnahmen an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr werden rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und denen des Landes Rheinland-Pfalz werden unter anderem die Fassaden gedämmt, Fenster und Außentüren ausgetauscht oder Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorgenommen. Investiert wird außerdem in die Steuerungs- und Regelungstechnik sowie in raumlufttechnische Anlagen. „Bei niedrigsten Kosten und höchster sanierter Quadratmeterzahl zeichnen sich beide Vorhaben durch beachtliche Endenergiebedarfseinsparungen aus. So betragen diese rund 86 Prozent für das Veldenz Gymnasium und zirka 91 Prozent für die Integrierte Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr. Beide Projekte leisten damit einen wichtigen Beitrag, Rheinland-Pfalz zielgerichtet und früher zur Klimaneutralität zu führen“, betonte die Ministerin. Mit den EFRE-Fördercalls verfolge das Klimaschutzministerium für kommunale Gebäudeenergieeffizienz gleich mehrere Ziele. So solle die Sanierung kommunaler Gebäude den energetischen gesetzlichen Mindeststandard deutlich übertreffen. Im Mittelpunkt stünde dabei die energetische Sanierung und Dämmung der Außenhülle sowie die Reduktion des Energiebezugs, da es gerade hier noch viel zu tun gäbe. Auf diese Weise würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudehülle und Wärmeversorgung fit für eine langjährige Weiternutzung gemacht und damit kommunale Gebäudesubstanz erneuert und geschützt würde, erläuterte Katrin Eder. „Die Energiewende erfolgt dezentral. Die Förderung wird deshalb über innovative EFRE-Fördercalls ausgelobt: Damit entlasten wir nachhaltig die kommunalen Haushalte, stärken explizit die kommunale Eigenverantwortung und eröffnen gleichzeitig die Möglichkeit, passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort zu entwickeln. Der Klimawandel hat bereits jetzt erheblichen negativen Einfluss auf die Nutzung kommunaler Gebäude. Deshalb setzen wir gezielt Anreize, um Resilienzmaßnahmen zur Abmilderung der Klimawandelfolgen von Anfang an mitzudenken. Die Planungen für die beiden Schulen hier im Kreis Kusel zeigen, wie dies in vorbildlicher Weise geschehen kann“, so die Klimaschutzministerin abschließend.
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