An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/
Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen. Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand. Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen Pilotgebiete Fragen und Antworten Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze. Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher. Fabian Hecht E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de Cathrin Dreher E-Mail: cathrin.dreher@senmvku.berlin.de Bild: SenMVKU Pilotgebiet Blumenviertel Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Boxhagener Platz Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Gewerbe Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe Weitere Informationen Gutachterliche Stellungnahmen Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen Weitere Informationen Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert. WICHTIG: Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!
<p>Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen</p><p>So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig</p><p><ul><li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li><li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li><li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p><p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p><p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland (2019 ca. 60 % laut LAGA 2022). Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Dies passiert 2019 mit etwa einem Drittel der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2022). Gerade nährstoffarmer Kompost aus Grünschnittabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Landwirtschaft Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p><p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p><p><strong>Quellen</strong></p>
Wirkung staatlicher Fördermaßnahmen auf die Umsetzung von Radonsanierungsmaßnahmen im Wohnbereich ‐ eine Potenzialanalyse Forschungs-/Auftragnehmer: IZT ‐ Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gGmbH , Berlin Projektleitung: Dr. L. Illge Beginn: 01.09.2020 Ende: 31.05.2021 Finanzierung: 117.493,78 Euro Maßnahmen gegen Radonzutritt ins Haus Radon in Innenräumen ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs. Das Ausmaß der gesundheitlichen Wirkungen von Radon lässt sich nur durch eine Verringerung der Radon -Konzentration in Innenräumen senken. Das Strahlenschutzgesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon -Vorkommen zu schützen. Bei privat genutzten Bestandsgebäuden setzen Bund und Länder auf Eigenverantwortung der Bevölkerung. Der Referenzwert gibt dafür einen Maßstab zur Einordnung der Radon -Situation im privaten Umfeld. Die Erfahrungen sowohl in Deutschland als auch international zeigen jedoch mangelnde Aufmerksamkeit der Bevölkerung gegenüber dem Thema Radon und eine geringe Bereitschaft, sich im privaten Umfeld damit auseinanderzusetzen. Die Risikowahrnehmung sowie die Motivation, selbst in Form von Radon -Messungen oder Radon -Sanierungen aktiv zu werden, sind wenig ausgeprägt. Insgesamt führt nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung Sanierungsmaßnahmen durch mit dem Ziel, die Radonkonzentration in Innenräumen zu senken. Zielsetzung Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für ein Förderprogramm zur Sanierung von Wohngebäuden mit erhöhten Radonaktivitätskonzentrationen in der Innenraumluft, insbesondere in Radonvorsorgegebieten, zu prüfen. Dabei war zu prüfen, ob Synergieeffekte mit anderen Förderprogrammen erreicht werden können. Es war eine konkrete Aussage darüber zu treffen, in welcher Form ein staatliches Förderprogramm zur Sanierung von Wohngebäuden (Art und Höhe der Förderung, Adressat der Förderung) zu zusätzlichen Sanierungen von Gebäuden mit erhöhten Radonaktivitätskonzentrationen in der Innenraumluft führen würde. Methodik und Durchführung Literaturrecherche Im ersten Arbeitspaket wurde mittels einer Literaturrecherche der vorliegende Stand der bisherigen Erkenntnisse zur Wirkung von Fördermaßnahmen allgemein und speziell im Bereich Radon , auch international, aufgearbeitet. Interviews mit Expert*innen aus relevanten Themenbereichen rundeten die Literaturrecherche ab und stellten die Aktualität, Relevanz und Korrektheit der gefundenen Ergebnisse sicher. Leitfadengestützte Interviews Im zweiten Arbeitspaket wurden leitfadengestützte Interviews mit 35 Eigentümer*innen von Wohngebäuden geführt. Mit den Interviews wurde die Bedeutung einer staatlichen Fördermaßnahme für die Entscheidung, das Wohngebäude zu sanieren, untersucht. Für die Interviews wurden die Bundesländer Baden‐Württemberg und Sachsen ausgewählt. In beiden Bundesländern gibt es sowohl Gemeinden, die als Radonvorsorgegebiete identifiziert wurden, als auch Gemeinden, die keine Radonvorsorgegebiete sind. Damit konnten Wohngebäudeeigentümer*innen in und außerhalb von Radonvorsorgegebieten interviewt werden. Fachgespräch und Auswertung Im Arbeitspaket drei wurde abschließend ein Fachgespräch mit dem Titel "Wirkungspotential eines möglichen Förderprogramms für Radonsanierungen in Wohngebäuden" durchgeführt. Darin wurden die Ergebnisse aus AP 1 und AP 2 und die daraus vorläufig abgeleiteten Erkenntnisse vorgestellt. Sie wurden mit den eingeladenen Expert*innen diskutiert und fachlich bewertet. Dabei wurden auch die Erfolgsbedingungen und Herausforderungen eines möglichen Förderprogramms thematisiert. Außerdem wurde eine quantitative Abschätzung der Wirkungen eines möglichen Förderprogramms für Radonsanierungen vorgenommen, die auf der Veranstaltung zur Diskussion gestellt wurde. Die Diskussionen auf dem Fachgespräch wurden schriftlich dokumentiert und im Anschluss thematisch ausgewertet. Ergebnisse Dies sind die zentralen Ergebnisse des Forschungsvorhabens. Ausgestaltung des Förderprogramms Ob und in welchem Ausmaß ein Förderprogramm für Radonsanierungen wirksam ist, hängt maßgeblich von seiner Ausgestaltung ab. Essentiell ist eine einfache ("unbürokratische" und gut verständliche), zeitnahe und transparente Umsetzung des Förderprogramms aus Sicht der Fördernehmer*innen (Antragstellung, ggf. erforderliche Kostennachweise, Wirkungsnachweise der Radonsanierung). Die Interviews geben Hinweise darauf, dass Kostenzuschüsse auf eine große Akzeptanz stoßen würden, während dies bei Steuererleichterungen und einem kostengünstigen Kredit nur eingeschränkt der Fall zu sein scheint. Dennoch erscheint es sinnvoll, alle drei Optionen im Förderprogramm anzubieten, um so eine Wahlfreiheit zu ermöglichen. Erfahrungen aus Radonprogrammen und dem Bereich der energetischen Sanierung verweisen auf Förderquoten von 20 Prozent bis hin zu 100 Prozent, jeweils versehen mit einem Deckelbetrag, der bei den erwartbaren/üblichen Kosten einer Radonsanierung liegt (500 bis 5.000 Euro). Mit Blick auf die Förderquote wäre denkbar, je nach Höhe der Radonbelastung unterschiedliche Förderquoten anzusetzen (da der Handlungsbedarf unterschiedlich dringend erscheint). Stand: 18.09.2024
Das Ziel dieser Messkampagne ist eine bessere Einschätzung der Radonsituation im niedersächsischen Landkreis Osnabrück einschließlich Stadt Osnabrück . Landkreis Osnabrück einschließlich Stadt Osnabrück Sie haben dabei die Möglichkeit, mehr über die Radonkonzentrationen in Ihrem persönlichen Lebensumfeld zu erfahren: Im Rahmen dieser Messkampagne können Sie sich mit Ihrer Wohnung oder Ihrem Eigenheim für eine Teilnahme an diesen kostenfreien Messungen bewerben. Dabei sollen Aufenthaltsräume in Erd- oder Kellergeschossen im Fokus stehen. Sie haben dabei die Möglichkeit, mehr über die Radonkonzentrationen in Ihrem persönlichen Lebensumfeld zu erfahren: Sie möchten sich für die Teilnahme an dieser Messkampagne bewerben oder wünschen weitere Informationen? Dann füllen Sie bevorzugt den am Ende befindlichen Bewerbungsbogen zur Teilnahme aus oder melden sich telefonisch bei unserer Radonberatungsstelle (siehe "Artikel-Informationen"). Sie möchten sich für die Teilnahme an dieser Messkampagne bewerben oder wünschen weitere Informationen? Dann füllen Sie bevorzugt den am Ende befindlichen Bewerbungsbogen zur Teilnahme aus oder melden sich telefonisch bei unserer Radonberatungsstelle (siehe "Artikel-Informationen"). Versand der Exposimeter (Foto: NLWKN) So einfach funktioniert die Teilnahme: So einfach funktioniert die Teilnahme: 1. Sie bewerben sich für eine Teilnahme per Online-Formular oder telefonisch. Bei erfolgreicher oder nicht-erfolgreicher Bewerbung werden Sie zeitnah per E-Mail informiert. 1. 2. Wir senden Ihnen kostenlos* zwei bis drei passive Messgeräte (sog. Exposimeter) mit einer Anleitung zur Aufstellung und einem Messprotokoll zu (siehe "Teilnahme- und Rahmenbedingungen"). 2. 3. Sie legen die Messgeräte über einen Zeitraum von 12 Monaten in den wichtigsten Aufenthaltsräumen (z. B. Schlafzimmer und Wohnzimmer) und ggf. dem Keller aus. 3. 12 Monaten 4. Nach Ablauf des Messzeitraumes senden Sie die Messgeräte zur Auswertung an den NLWKN zurück. 4. 5. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie Ihre persönlichen Ergebnisse per E-Mail oder per Post. 5. *(Hinweis: Lediglich die Kosten für die Rücksendung der Messgeräte - z. B. als Maxibrief - sind von den Teilnehmenden zu tragen.) Mit Ihren ausschließlich in anonymisierter Form weiterverarbeiteten Daten erfahren Sie so mehr über eine mögliche Strahlenbelastung in Ihrer Umgebung - und liefern der Wissenschaft wertvolle Hinweise zu Radonkonzentrationen im Flächenland Niedersachen. Weitere Möglichkeiten zur Radonmessung Neben der Teilnahme an der Messkampagne des NLWKN besteht jederzeit die Möglichkeit, die entsprechenden Messgeräte direkt bei verschiedenen anerkannten Messstellen anzufordern. Die Kosten hierfür betragen etwa 30 - 50 € pro Messgerät inklusive Auswertung. Hinweis für Arbeitgeber: Die Teilnahme an dieser Messkampagne richtet sich an Privathaushalte. Bewerbungen von Unternehmen werden daher nicht berücksichtigt. Generell ersetzen Messwerte aus NLWKN-Messkampagnen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Messpflicht durch eine anerkannte Messstelle nach § 127 StrlSchG. Teilnahme- und Rahmenbedingungen für die Messkampagne 2026/2027: Teilnahme- und Rahmenbedingungen für die Messkampagne 2026/2027: Landkreis Osnabrück Stadt Osnabrück. Erdgeschoss und Souterrain akzeptiert. Versand vom 10.12. bis zum 20.12.2025 ab dem 01.01.2026 bis spätestens Sonntag, dem 18.01.2026, ausgelegt werden Die Messdauer beträgt 12 Monate in Eigenverantwortung. gemeinsam mit dem ausgefüllten Messprotokoll (!) 01.01.2027 bis spätestens 20.01.2027 Die Portokosten für die Rücksendung (Briefsendung) tragen die Teilnehmenden Informationen zum Datenschutz: Der NLWKN speichert Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift und E-Mail) für die Zusendung der Ergebnisse sowie für eventuelle Rückfragen im Rahmen des Messprogramms (dem können Sie widersprechen, z. B. formlos per E-Mail an radon@nlwkn.niedersachsen.de). Die Daten werden spätestens nach zwei Jahren gelöscht und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Die Auswertung der Mess- und Gebäudedaten zur Weiterverarbeitung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfolgt grundsätzlich anonymisiert. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder - gekennzeichnet mit Sternchen * - aus und vergessen Sie nicht, das Häkchen ganz am Ende zu entfernen. Dann bitte "Absenden" drücken... Vielen Dank!
Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen für eine erfolgreiche Entwicklung der Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darüber hinaus das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann . Das Konzept „Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030“, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen Fakultäten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federführend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekräftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitätsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und überregionaler Ebene ergänzt. „Die beiden Universitätsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer Krankenhäuser zu schmälern – das Rückgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklärte Willingmann. In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schärfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und Fachkräftegewinnung prägen künftig auch die Lehre. In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den Studiengängen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in Studiengängen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstärkt Gegenstand der Ausbildung. Telemedizinische Plattform für flächendeckende Versorgung Die Krankenversorgung der beiden Universitätsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmäßig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass künftig ärztliche Leistungen jederzeit und überall angeboten werden können. Regionale Kooperationen Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden Universitätsmedizinstandorte in Zukunft verstärkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt. Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren Um die wirtschaftlich angespannte Lage der Universitätsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. Für die Universitätsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der Vergütungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt 2030‘ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklärte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist sich auch bereits in der Umsetzung.“ In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. Darüber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen für die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun über die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschätzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der Häuser 60a und 60b realisiert werden soll. Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen Fakultät (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz für künftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die Unterstützung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet für den Standort der Universitätsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro. Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung für Uniklinika Eine wichtige gesetzliche Basis für die Fortentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den Universitätsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzuräumen und ihre Investitionstätigkeiten zu fördern. Erstmals werden die Universitätsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie Rücklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, überjährige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen für Kooperationen der Uniklinika mit anderen Krankenhäusern des Landes verankert werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
<p>Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung</p><p>Wie Sie mit Regenwasser Ihren Garten umweltbewusst nutzen</p><p><ul><li>Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen.</li><li>Lassen Sie Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern.</li><li>Berücksichtigen sie die hygienischen Anforderungen bei der Verwendung von Regenwasser im Haushalt.</li><li>Eine fachkundige Installation und regelmäßige Wartung sind erforderlich.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Ein nachhaltiger Umgang mit Regenwasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt.</p><p><strong>Mit Regenwasser bewässern:</strong> Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Um Regenwasser für den Garten nutzen zu können, kann das vom Dach abfließende Regenwasser in eine Regentonne geleitet werden. Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als hartes Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich.</p><p><strong>Nur von unproblematischen Dächern:</strong> Verwenden Sie nur das Regenwasser, das vom Dach in Ihre Regentonne abläuft. Einige Dachmaterialien sind jedoch für das Auffangen und die weitere Nutzung von Wasser im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet. Von Dächern aus Kupfer und Zink können lösliche und unlösliche Metallverbindungen abschwemmen, die schädigend für die Umwelt sind. Wenn nur die Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer oder Zink sind, ist das in der Regel für die Nutzung im Garten unproblematisch. Alternativ stehen Produkte aus Aluminium und Edelstahl zur Verfügung. Bitumenbahnen für Dachabdichtungen können als Durchwurzelungsschutz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a> wie Mecoprop oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MCPA#alphabar">MCPA</a> enthalten. Von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen ist abzusehen. Alternativ stehen <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/dach-und-dichtungsbahnen">Dachbahnen mit dem Blauen Engel</a> zur Verfügung, die keine umweltgefährlichen Stoffe in das Regenwasser freisetzen.</p><p><strong>Regenwasser versickern lassen:</strong> Regenwasser füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung und Verschmutzung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Von normalen Dachflächen (d.h. Dachflächen ohne oder mit vernachlässigbaren Anteilen von Kupfer, Zink und Blei) kann das Regenwasser ohne Vorbehandlung ablaufen und versickern. In anderen Fällen muss geprüft werden, ob von bestimmten Flächen abfließendes Niederschlagswasser mit Schadstoffen belastet ist (z.B. bei Hofflächen, Dachflächen und Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten). Böden mit hohem Tonanteil sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet, da sich das Wasser hier staut. Ist der Boden nicht durchlässig genug oder der Grundwasserstand zu hoch, kann das durch technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung ausgeglichen werden.</p><p><strong>Regenwassernutzung im Haushalt:</strong> Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 13) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert.</p><p><strong>Hygiene:</strong> Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich:</p><p><strong>Kostenersparnis:</strong> Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch:</p><p>Die Amortisationszeiten liegen bereits ohne Berücksichtigung von Zinseffekten deutlich über zehn Jahren.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimanderung#alphabar">Klimaänderung</a> und von Menschen verursachte Einflüsse sind Grund- und Oberflächenwasser weiterhin starken Belastungen ausgesetzt. Die Versiegelung von Flächen vermindert die natürliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundwasserneubildung#alphabar">Grundwasserneubildung</a>, Schad- und Nährstoffeinträge wirken sich negativ auf die Grund- und Oberflächenwasserqualität aus. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert auch einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind:</p><p><strong>Dies hat viele Vorteile:</strong> Oft werden teure unterirdisch verlegte Kanäle und Regenwasserüberläufe überflüssig, wenn diese durch eine kostengünstigere Bewirtschaftung von Regenwasser ersetzt werden. Durch eine lokale Versickerung wird der Grundwasserhaushalt weniger beeinträchtigt, da der Regen dort, wo er fällt, versickert. Dies kann wesentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Denn das vor Ort versickerte Regenwasser verringert Überläufe aus Mischwasserkanalisationen in die Gewässer. Darüber hinaus reduziert das versickerte Wasser die Wärmebelastung der Siedlungen.</p><p>Der ökologische und ökonomische Vorteil von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird hingegen unter Fachleuten nach wie vor diskutiert. Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten wie zum Beispiel den Niederschlagsmengen, der Speichergröße und dem Einsatzzweck des Regenwassers ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten. Demgegenüber stehen Einsparungen beim Trinkwasserbezug und im besten Fall beim Waschmittelverbrauch. Zudem lässt die rein betriebswirtschaftliche Betrachtung gesamtgesellschaftliche Aspekte außen vor. Ziel eines aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/240116_uba_projektinfo_rwn-bwertung.pdf">Forschungsprojektes</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes ist es deshalb, die Regenwassernutzung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Randbedingungen und mit Blick auf ökologische, hygienische, ökonomische, soziale und technische Aspekte systematisch zu bewerten.</p><p>In Gebieten, in denen wegen zukünftiger Klimaänderungen die Wasservorräte zurückgehen werden, muss über die Etablierung kleinerer Wasserkreisläufe nachgedacht werden und in diesem Zusammenhang auch über Regenwassernutzungsanlagen. Wann und unter welchen Umständen die Nutzung von Regenwasser wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Betrachtung müssen auch die einzusetzenden Materialmengen (z.B. zweites Leitungsnetz) berücksichtigt werden.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p>
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
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