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Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz

An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.

WWF Climate Savers Programm - Reduzierung von Emissionen durch das WWF Climate Savers Programm

Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/

Lessing-Gymnasium

Am Lessing-Gymnasium in Mitte befassen sich die Schülerinnen und Schüler fächerübergreifend mit verschiedenen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird sowohl in der Lehre als auch in den zusätzlichen Angeboten berücksichtigt. Brunnen mit Solaranlage Beispielhaft für die fächerübergreifen Annäherung an den Themenkomplex des Klimaschutzes ist das Schulhofprojekt „der Turm des Lernens“. Ziel des Projektes ist es, auf dem Schulhof einen umweltfreundlichen Springbrunnen zu installieren. Beteiligt sind Schülerinnen und Schüler des Enrichmentkurses Kunst, des Experimentierkurses Physik und des Robotikkurses. Das Becken des Brunnens sowie die rund 2,50 Meter hohe dazugehörige Stele wurden von den Kunstschülerinnen und -schüler mit selbstbemalten und -gebrannten Keramikfliesen gestaltet. Im Inneren der Stele verbirgt sich die Technik der Solaranlage, welche den Brunnen betreibt. Mithilfe von Akkus wird die erzeugte Energie an sonnigen Tagen gespeichert, sodass der Brunnen rund um die Uhr plätschern kann. Auf dem Schulgelände befindet sich der sogenannte „Ökohof“: Eine recht verwilderte Grünfläche mit Bäumen, vereinzelten Hochbeeten und Sträuchern. Der Ökohof darf derzeit aufgrund seines wilden Status nur unter Aufsicht betreten werden. Für die Biodiversität im Stadtgebiet sind Grünflächen, welche sich selbst überlassen werden, durchaus förderlich. Doch auch die Schülerschaft des Lessing-Gymnasiums möchte von der grünen Oase an der Schule profitieren. Mehrere Versuche der Wiederbenutzung verliefen im Sande. Doch 2020 erfolgte ein neuer Vorstoß: Nach einer sorgfältigen Wiederherstellung des Ökohofes durch professionelle Gärtner wurde der Bereich als Grünes Klassenzimmer wiedereröffnet. Die AG Ökohof ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung der grünen Oase verantwortlich. Seit 2018 gibt es eine Fahrradwerkstatt im Lessing-Gymnasium. Ziel der Werkstatt ist es, den Schülerinnen und Schülern beizubringen, ihre Fahrräder selber zu warten und instand zu halten. Auch Reparaturen können dort durchgeführt werden. Auf diesem Weg leistet das Gymnasium auf zweifachem Wege einen Beitrag zum Klimaschutz. Zum einen werden die Jugendlichen dazu ermutigt, den Schulweg und andere Strecken umweltfreundlich mit dem Fahrrad zu absolvieren. Darüber hinaus lernen sie mit jedem vermeintlich kaputten Rad, welches wieder verkehrstauglich gemacht wird, dass es sinnvollere und nachhaltigere Alternativen als die Entsorgung gibt. Am Lessing-Gymnasium wird das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften angeboten, welches die Fächer Chemie, Biologie und Physik verbindet. Gemeinsam mit Kooperationspartnern gibt das Gymnasium den Jugendlichen in dem Fach einen weitreichenden Einblick in den Klimaschutz. Behandelt werden unter anderem die Themen des Recyclings, der Wichtigkeit des Bodens und der nachwachsenden Rohstoffe. Bei Exkursionen und Workshops – etwa im Schul-Umwelt-Zentrum Mitte oder der Technischen Universität zu Berlin – machen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in spe ganz praktische Erfahrungen. Darüber hinaus können sich die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Arbeitsgruppen (AGs) mit einzelnen Aspekten des Klimaschutzes befassen. In der AG “Kleine Naturforscher_Innen” erforschen die Jugendlichen Naturphänomene und die Tierwelt. Eine ganz andere Perspektive auf den Klimaschutz erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG “vegan kochen und backen”. Wer bei seiner Ernährung auf Tierprodukte verzichtet oder den Anteil tierischer Erzeugnisse deutlich reduziert, leistet einen erheblichen Beitrag zur Ressourcenschonung. In der AG probieren die Jugendlichen verschiedene Rezeptideen aus und beweisen immer wieder, wie vielfältig und kreativ vegane Ernährung sein kann. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Ökologisches Schulessen | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte Derzeit werden 740 Schülerinnen und Schüler am öffentlichen Gymnasium in Mitte von 88 Lehrkräften unterrichtet und gefördert. Das Lessing-Gymnasium ist eine eEducation-Modellschule mit IT-gestütztem Unterricht, Smart-Boards in den Klassenräumen und umfangreicher Hardware-Ausstattung. Vielfalt, Verantwortung, Wertschätzung und Eigenverantwortung sind im Leitbild des Gymnasiums fest verankert. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Laufe ihrer Zeit an der Schule zu engagierten, reflektierten, eigenständigen und leistungsorientierten Persönlichkeiten entwickeln. Bild: romrodinka/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Mitte Übersicht: Diese Schulen in Mitte engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder im Klimaschutz Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche

Das Standortauswahlgesetz ( StandAG ) sieht im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Gremien und Konferenzen vor, in denen sich Bürger:innen, Expert:innen, Vertreter:innen der Kommunen und gesellschaftlicher Organisationen wie Umweltverbände und andere Initiativen in den Auswahlprozess einbringen können. Über den gesetzlichen Auftrag hinaus sind neben dem BASE alle Akteure des Verfahrens eingeladen, zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, um das Verfahren zu stärken. Gesetzliche Beteiligung Der Gesetzgeber hat im StandAG weitreichende gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt. Dazu gehören die Fachkonferenz Teilgebiete , die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen . Auch Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine, wie sie aus Infrastrukturprojekten bekannt sind, sind in jeder Phase des Verfahrens vorgesehen. In einem Dokumentenverzeichnis (gemäß §6 StandAG ) veröffentlichen das BASE und die BGE mbH alle für das Verfahren wesentlichen Unterlagen . Für die gesetzlich vorgesehenen Gremien und Beteiligungsformate ist das BASE Träger des Verfahrens. Einrichtung, Aufgaben und Zusammensetzung sind dabei durch den Gesetzgeber festgelegt. Die drei genannten Beteiligungsformate zeichnet aus, dass sie in Eigenverantwortung arbeiten. Der Gesetzgeber hat hier große Mitgestaltungsmöglichkeiten am Suchverfahren eingeräumt. Die Beratungsergebnisse der Beteiligungsformate fließen in den weiteren Verlauf des Standortauswahlprozesses mit ein. Die Entscheidung über wesentliche Verfahrensschritte und schließlich den Endlagerstandort treffen unter Beachtung des Gemeinwohles die gewählten Volksvertreter:innen im Bundestag und der Bundesrat per Gesetz. Bitte auswählen Fachkonferenz Teilgebiete Regionalkonferenz Rat der Regionen Stellungnahmen Fachkonferenz Teilgebiete Fachkonferenz Teilgebiete Die bereits abgeschlossene Fachkonferenz Teilgebiete war ein Format, auf der die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH ihren ersten Arbeitsstand präsentiert und zur Diskussion gestellt hat. Sie fand von Oktober 2020 bis August 2021 statt und beriet an drei Beratungsterminen den Zwischenbericht Teilgebiete. Mit dem Bericht erhielt die Öffentlichkeit erstmals einen Einblick in den Stand der Arbeiten zur Endlagersuche. Darin zeigt die BGE mbH , welche Gebiete in Deutschland aus ihrer Sicht aus dem weiteren Verfahren aufgrund ihrer fehlenden grundsätzlichen Eignung auszuschließen sind. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete weiter zu erkunden sind. Er sorgt für Transparenz in einem frühen Stadium des Verfahrens. Dies ermöglichte der Öffentlichkeit eine erste fachliche und inhaltliche Diskussion des Themas und damit eine Vorbereitung für weiter folgende Beteiligungsformate der Endlagersuche. Zur Webseite Fachkonferenz Teilgebiete Regionalkonferenz Regionalkonferenz Am Ende der ersten Phase grenzt die BGE mbH die bisher ausgefilterten Flächen ( Teilgebiete ) auf sogenannte Standortregionen ein. In jeder zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion richtet das BASE eine Regionalkonferenz ein. Sie besteht jeweils aus Bürger:innen sowie aus Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften ( z. B. Gemeinden) und Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen ( z. B. Umweltverbände). Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die Öffentlichkeit. Wenn die Regionalkonferenzen die Untersuchungsergebnisse der BGE anzweifeln, können sie eine Überprüfung fordern. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf. Weiter zu Regionalkonferenzen Rat der Regionen Rat der Regionen Nach Bildung der Regionalkonferenzen richtet das BASE die Fachkonferenz Rat der Regionen ein. Diese setzt sich aus Vertreter:innen der Regionalkonferenzen und der Gemeinden zusammen, in denen sich Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle befinden. Der Rat der Regionen begleitet die Prozesse der Regionalkonferenzen aus überregionaler Sicht und leistet Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen der Standortregionen . Weiter zum Rat der Regionen Stellungnahmen Stellungnahmen Zusätzlich zu diesen Beteiligungsformaten können Bürger:innen Stellungnahmen abgeben – nämlich zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen , zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte und zum Standortvorschlag. Die Stellungnahmen werden auf regionalen Erörterungsterminen behandelt. Am Ende der zweiten und dritten Suchphase können Bürger:innen vor dem Bundesverwaltungsgericht das Auswahlverfahren überprüfen lassen. Auf ein Mitentscheidungsrecht in Form eines Vetorechts in potenziellen Standortregionen hat der Gesetzgeber nach intensiver Diskussion bewusst verzichtet. Wesentliche Grundlage des Standortauswahlverfahrens ist, dass der Deutsche Bundestag aus übergeordnetem Gemeinwohlinteresse heraus die Entscheidung über den Endlagerstandort trifft. Ergänzende Beteiligungsangebote Neben den gesetzlich festgelegten Beteiligungsformen eröffnet das StandAG die Möglichkeit, „dass sich die Beteiligten über die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen hinaus weiterer Beteiligungsformen bedienen können“ (§ 5 ABS. 3 StandAG ). Damit erhalten das BASE und alle anderen Akteure des Standortauswahlverfahrens Handlungsspielräume, um zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen anzubieten. Sie können dabei helfen, die gesetzlich festgelegten Beteiligungsformate bedarfsgerecht zu stützen, um Aufmerksamkeit für die Endlagersuche in der Breite der Gesellschaft zu erzeugen und den Dialog mit allen Interessierten zu suchen. Das BASE bietet seit dem Start des neuen Suchverfahrens im Jahr 2017 zahlreiche Möglichkeiten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Die Angebote richten sich an die breite Öffentlichkeit sowie an Teilöffentlichkeiten, um Interesse am Thema Endlagersuche und den Beteiligungsmöglichkeiten zu wecken. Umfassende Informationen über alle bereits stattgefundenen Formate sind in einer Chronologie der Maßnahmen aufbereitet. Für die aktuelle Phase – nach dem Ende der Fachkonferenz Teilgebiete und vor dem Start der Regionalkonferenzen und der Fachkonferenz Rat der Regionen – hat das BASE gemeinsam mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE ) und dem Nationalen Begleitgremium ( NBG ) ein Beteiligungskonzept erarbeitet. Das sieht zwei Beteiligungselemente vor: das Forum Endlagersuche und das Planungsteam Forum Endlagersuche . Das Planungsteam Forum Endlagersuche hat im Dezember 2021 seine Arbeit aufgenommen . Unterstützung mit wissenschaftlicher Expertise Im Verfahren wird der Öffentlichkeit auch finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt, um sich unabhängig und wissenschaftlich beraten zu lassen. Dies ist vorgesehen, sobald die BGE mbH konkrete Regionen zur weiteren Untersuchung vorschlägt – die Standortregionen für die obertägige Erkundung am Ende der ersten Phase. Die dort eingerichteten Regionalkonferenzen werden über eine Geschäftsstelle und ein eigenes Budget für die Beauftragung wissenschaftlicher Expertise verfügen. FAQ Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Wie kann ich mich aktuell beteiligen? Wer sind die wichtigsten Akteure im Standortauswahlverfahren? Wer bezahlt die Endlagersuche? Wo kann ich weitere Informationen zu den Teilgebieten erhalten? Alle Fragen Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert . Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die es dann weiter untersuchen wird. Damit die Arbeit der BGE nachvollziehbar bleibt, plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind jedoch rein vorläufiger Natur und sollen einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten. Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen , die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen. Wie kann ich mich aktuell beteiligen? In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich Interessierte unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche an der Standortsuche beteiligen. Das Forum Endlagersuche findet jährlich statt und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich zum Stand des Verfahrens auszutauschen. Teilnehmende des Forums können in verschiedenen Arbeitsgruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren ( Mehr erfahren ). Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums, beteiligt sich an der Organisation des Formats und begleitet die Arbeit der Vorhabenträgerin BGE . Die Mitglieder des Planungsteams setzen sich aus Vertreter:innen der Kommunen, der gesellschaftlichen Organisationen, der Bürger:innen, der Wissenschaftler:innen und der jungen Generationen zusammen und werden auf dem Forum Endlagersuche gewählt. Das Planungsteam tauscht sich in regelmäßigen öffentlichen Sitzungen mit der interessierten Öffentlichkeit zu den Inhalten des Suchverfahrens aus ( Mehr erfahren ). Darüber hinaus bietet das BASE regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Derzeit informiert die Veranstaltungsreihe „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics“ des BASE und der BGE zweimonatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten ( Mehr erfahren ). Wer sind die wichtigsten Akteure im Standortauswahlverfahren? Das BASE als Kontroll- und Aufsichtsbehörde sowie Trägerin der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die BGE mbH als Vorhabenträgerin, die die Suche operativ durchführt. Das NBG , das die Suche unabhängig begleitet. Das BMUV , das die Fach- und Rechtsaufsicht über das BASE ausübt und gegenüber der BGE mbH die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahrnimmt. Der Bundestag, der die Standortentscheidung schließlich fällt. ( Mehr erfahren) Wer bezahlt die Endlagersuche? Die Betreiber der Atomkraftwerke haben für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Sie sind mit der Einmalzahlung endgültig aus der Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung entlassen. Ziel war es, Fragen der Sicherheit von wirtschaftlichen Zwängen zu entflechten. Die Betreiber bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle . Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE , als auch die Vorhabenträgerin, die BGE , dem Fonds in Rechnung. Wo kann ich weitere Informationen zu den Teilgebieten erhalten? Der Zwischenbericht Teilgebiete sowie alle zur Endlagersuche wesentlichen Unterlagen und Dokumente veröffentlicht das BASE auf dieser Informationsplattform. Darüber hinaus hat die BGE zu den einzelnen Teilgebieten Videos und Steckbriefe erstellt. Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle: Was Sie dazu wissen sollten Infobroschüre für Kommunen V (Stand Juli 2024): Informationen zum Verfahren und zur Beteiligung PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm Rückblick auf die Fachkonferenz Teilgebiete Rückblick auf die Fachkonferenz Teilgebiete PDF, 446 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm

Regenwassernutzung

<p>Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung</p><p>Wie Sie mit Regenwasser Ihren Garten umweltbewusst nutzen</p><p><ul><li>Nutzen Sie Regenwasser zur Bewässerung von Garten und Balkonpflanzen.</li><li>Lassen Sie Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern.</li><li>Berücksichtigen sie die hygienischen Anforderungen bei der Verwendung von Regenwasser im Haushalt.</li><li>Eine fachkundige Installation und regelmäßige Wartung sind erforderlich.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Regenwasser ist ein wichtiger Teil im Wasserkreislauf. Es füllt Gewässer auf und trägt so zu ihrem Erhalt bei. Ein nachhaltiger Umgang mit Regenwasser in Siedlungen hilft Mensch und Umwelt.</p><p><strong>Mit Regenwasser bewässern:</strong>Das Gießen von Pflanzen, Bäumen, Obst und Gemüse in Haus und Garten ist die einfachste und sinnvollste Nutzung von Regenwasser. Um Regenwasser für den Garten nutzen zu können, kann das vom Dach abfließende Regenwasser in eine Regentonne geleitet werden. Das weiche Regenwasser ist ideal für Pflanzen im Garten geeignet. Viele Pflanzen vertragen Regenwasser besser als hartes Trinkwasser, beispielsweise Rhododendren oder Geranien. Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Verwendung des Regenwassers für die Gartenbewässerung ist hygienisch unbedenklich.</p><p><strong>Nur von unproblematischen Dächern:</strong>Verwenden Sie nur das Regenwasser, das vom Dach in Ihre Regentonne abläuft. Einige Dachmaterialien sind jedoch für das Auffangen und die weitere Nutzung von Wasser im Garten nicht oder nur beschränkt geeignet. Von Dächern aus Kupfer und Zink können lösliche und unlösliche Metallverbindungen abschwemmen, die schädigend für die Umwelt sind. Wenn nur die Dachrinnen und Fallrohre aus Kupfer oder Zink sind, ist das in der Regel für die Nutzung im Garten unproblematisch. Alternativ stehen Produkte aus Aluminium und Edelstahl zur Verfügung. Bitumenbahnen für Dachabdichtungen können als Durchwurzelungsschutz ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠ wie Mecoprop oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MCPA#alphabar">MCPA</a>⁠ enthalten. Von einer Regenwassernutzung von diesen Flächen ist abzusehen. Alternativ stehen<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/dach-und-dichtungsbahnen">Dachbahnen mit dem Blauen Engel</a>zur Verfügung, die keine umweltgefährlichen Stoffe in das Regenwasser freisetzen.</p><p><strong>Regenwasser versickern lassen:</strong>Regenwasser füllt die Grundwasserspeicher regelmäßig auf. Flächenversiegelung und Verschmutzung gefährden dies. Die gezielte Versickerung des Regenwassers ist deshalb vorteilhaft für die Umwelt. Von normalen Dachflächen (d.h. Dachflächen ohne oder mit vernachlässigbaren Anteilen von Kupfer, Zink und Blei) kann das Regenwasser ohne Vorbehandlung ablaufen und versickern. In anderen Fällen muss geprüft werden, ob von bestimmten Flächen abfließendes Niederschlagswasser mit Schadstoffen belastet ist (z.B. bei Hofflächen, Dachflächen und Parkplätzen in Gewerbe- und Industriegebieten). Böden mit hohem Tonanteil sind nur bedingt für eine Versickerung geeignet, da sich das Wasser hier staut. Ist der Boden nicht durchlässig genug oder der Grundwasserstand zu hoch, kann das durch technische Möglichkeiten der Regenwasserversickerung ausgeglichen werden.</p><p><strong>Regenwassernutzung im Haushalt:</strong>Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 13) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert.</p><p><strong>Hygiene:</strong>Auch wenn die hygienische Qualität von Regenwasser oft die Anforderungen an Badegewässer einhalten kann, ist sie nicht mit der von Trinkwasser vergleichbar. Die hygienischen Risiken der Regenwassernutzung sind je nach Nutzung unterschiedlich:</p><p><strong>Kostenersparnis:</strong>Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch:</p><p>Die Amortisationszeiten liegen bereits ohne Berücksichtigung von Zinseffekten deutlich über zehn Jahren.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimanderung#alphabar">Klimaänderung</a>⁠ und von Menschen verursachte Einflüsse sind Grund- und Oberflächenwasser weiterhin starken Belastungen ausgesetzt. Die Versiegelung von Flächen vermindert die natürliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundwasserneubildung#alphabar">Grundwasserneubildung</a>⁠, Schad- und Nährstoffeinträge wirken sich negativ auf die Grund- und Oberflächenwasserqualität aus. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasser erfordert auch einen bewussten Umgang mit Niederschlagswasser. Die wichtigsten umweltpolitischen Maßnahmen sind:</p><p><strong>Dies hat viele Vorteile:</strong>Oft werden teure unterirdisch verlegte Kanäle und Regenwasserüberläufe überflüssig, wenn diese durch eine kostengünstigere Bewirtschaftung von Regenwasser ersetzt werden. Durch eine lokale Versickerung wird der Grundwasserhaushalt weniger beeinträchtigt, da der Regen dort, wo er fällt, versickert. Dies kann wesentlich zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Denn das vor Ort versickerte Regenwasser verringert Überläufe aus Mischwasserkanalisationen in die Gewässer. Darüber hinaus reduziert das versickerte Wasser die Wärmebelastung der Siedlungen.</p><p>Der ökologische und ökonomische Vorteil von Regenwassernutzungsanlagen in privaten Haushalten wird hingegen unter Fachleuten nach wie vor diskutiert. Die Frage, ob und wann eine Regenwassernutzungsanlage wirtschaftlich arbeitet, hängt von diversen, vor allem regionalen Aspekten wie zum Beispiel den Niederschlagsmengen, &nbsp;der Speichergröße und dem Einsatzzweck des Regenwassers ab. Dabei sind auf der Kostenseite die Errichtungs- und Installationskosten einer Anlage sowie deren Unterhalt zu beachten. Demgegenüber stehen Einsparungen beim Trinkwasserbezug und im besten Fall beim Waschmittelverbrauch. Zudem lässt die rein betriebswirtschaftliche Betrachtung gesamtgesellschaftliche Aspekte außen vor. Ziel eines aktuellen<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/240116_uba_projektinfo_rwn-bwertung.pdf">Forschungsprojektes</a>im Auftrag des Umweltbundesamtes ist es deshalb, die Regenwassernutzung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Randbedingungen und mit Blick auf ökologische, hygienische, ökonomische, soziale und technische Aspekte systematisch zu bewerten.</p><p>In Gebieten, in denen wegen zukünftiger Klimaänderungen die Wasservorräte zurückgehen werden, muss über die Etablierung kleinerer Wasserkreisläufe nachgedacht werden und in diesem Zusammenhang auch über Regenwassernutzungsanlagen. Wann und unter welchen Umständen die Nutzung von Regenwasser wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei dieser Betrachtung müssen auch die einzusetzenden Materialmengen (z.B. zweites Leitungsnetz) berücksichtigt werden.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p>

Tagesordnung der öffentlichen PFE-Sitzung, 16.07.2025

Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 11.07.2025 Planungsteam Forum Endlagersuche Öffentliche Sitzung 16.07.2025, 18:30 bis 21:00 Uhr Moderation: Gisela Wachinger Von 18:20-18:30 Uhr findet für alle Interessierten eine kurze Einführung in das Standortauswahlverfahren und die Arbeit des Planungsteam Forum Endlagersuche statt. Vorläufige Tagesordnung 18:20 Uhr: Einführung für Neueinsteiger*innen 1. Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung 2. Schwerpunktthema: Regionalkonferenzen: Aufgaben und Handlungsspielräume – rechtliche Perspektiven ▪Einführung in den Themenschwerpunkt (PFE) ▪Eigenverantwortung im Standortauswahlverfahren – Was ist das? (Linus Mührel/BASE) ▪ Wer nimmt an der Vollversammlung der Regionalkonferenzen teil? (Silvia Schütte/Öko-Institut) ▪ Wann sind die Regionalkonferenzen eingerichtet und was sind ihre zentralen Aufgaben? (Ulrich Wollenteit/ Rechtsanwalt) ▪ Standortvereinbarung (Ulrich Smeddinck/ITAS) 3. Offene Diskussion 4. Abschluss

Bau von Brunnen und Messstellen

Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.

Regionales Zukunftsprogramm geht an den Start

Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen. „Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem: 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden. Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. „Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms. „In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“ Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“ Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident.

Sachsen-Anhalt fördert Mehrgefahrenversicherung für Obstbaubetriebe / Minister Sven Schulze: „Unsere Landwirte können sich auf uns verlassen.“

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute beim Obstbautag des Obstbauverbandes Sachsen & Sachsen-Anhalt in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) neue Maßnahmen zur Stärkung der Obstbaubetriebe vorgestellt. Nach den Frostschäden im April 2024 hatte das Land auf Initiative des Ministers bereits gezielt Frosthilfen bereitgestellt, um betroffene Obst- und Weinbauern zu unterstützen. Nun geht Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Schritt weiter und führt eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ein, die erstmals auch Obstbauern gegen witterungsbedingte Schäden absichert. „Damit setzen wir ein klares Zeichen: Die Obstbaubetriebe in Sachsen-Anhalt können sich auf uns verlassen“, betonte Minister Sven Schulze. „Mit der neuen Förderung stärken wir ihre Eigenverantwortung und geben ihnen die notwendige Sicherheit, um wetterbedingte Ernteausfälle besser abfedern zu können.“ Gleiche Chancen für alle Betriebe Bislang war die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung ausschließlich für Weinbaubetriebe im Rahmen des Sektorprogramms Wein möglich. Sie bietet Schutz vor Ertragsausfällen durch extreme Wetterereignisse wie Frost, Sturm oder Starkregen. Jetzt wird dieses Angebot auf die Obstbaubetriebe ausgeweitet. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Versicherungsprämien mit bis zu 50 Prozent bezuschussen und hat dafür im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 jeweils 1 Million Euro eingeplant. Minister Sven Schulze unterstrich, wie wichtig die Gleichstellung der Betriebe ist: „Die Obstbauern in Sachsen-Anhalt verdienen den gleichen Schutz wie ihre Kollegen im Weinbau. Wir sorgen dafür, dass ihre Betriebe auch in Krisenzeiten wettbewerbsfähig und zukunftssicher bleiben.“ Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Mit der Einführung der Förderung einer Mehrgefahrenversicherung soll die Risikovorsorge der Obstbaubetriebe gestärkt und deren Existenz auch in schwierigen Zeiten gesichert werden. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Obstbaus, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben und deren Haupttätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer förderfähigen Mehrgefahrenversicherung sowie eine versicherte Fläche von mindestens 0,3 Hektar je Obstkulturgruppe. Förderfähig sind Versicherungen bei folgenden Obstkulturen: Zeitplan und nächste Schritte Die Richtlinie zur Umsetzung der Förderung befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Nach Abschluss der behördlichen Abstimmungen und der beihilferechtlichen Notifizierung soll die Förderung schnellstmöglich starten. Versicherungen wie die Vereinigte Hagel oder die Allianz Agrar-Versicherung bieten bereits jetzt Mehrgefahrenversicherungen an, die aber gerade für Obstbauern nicht wirtschaftlich sind. Auch der Obstbauverband Sachsen-Anhalt ist eng in die Ausarbeitung eingebunden. Ein starkes Signal für die Zukunft des Obstbaus Mit dieser neuen Förderung unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt sein Engagement, den ländlichen Raum und die Landwirtschaft nachhaltig zu stärken. „Wir setzen nicht nur auf kurzfristige Hilfen, sondern auf dauerhafte Lösungen. Damit geben wir unseren Betrieben eine Perspektive und tragen zugleich zur Stabilisierung des ländlichen Raums bei“, so Minister Sven Schulze abschließend.

Bilanzen und Pläne für Abfälle Sachsen-Anhalts Abfallbilanz Abfallwirtschaftsplan Überwachungsplan und Überwachungsprogramme für Deponien Deponien in Sachsen-Anhalt

Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

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