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Entwicklung und Erprobung einer kathodischen Nano-Filtrationsmembran für die reduktive Behandlung und Filtration von wasserunlöslichen Farbstoffen und Farbpigmenten zur Aufbereitung von Textilabwasser mit dem Ziel der Wasserkreislaufführung sowie...

Mit einem neuartigen Verfahren sollen im Abwasser der Färberei und Druckerei enthaltene Farbmittel, lösliche wie dispergierbare oder unlösliche Farbmittel in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schritten zunächst reduktiv und dann oxidativ behandelt werden. Zu diesem Zweck soll eine Anlage entwickelt werden, die aus einer Elektrolysezelle und einer anschließenden Oxidationskammer besteht. In der Elektrolysezelle werden die Farbstoffe kathodisch reduziert. Die Reduktion hat das Ziel Azofarbstoffe, Anthrachinonfarbstoffe und Pigmente in eine wasserlösliche Form zu überführen. Infolge der Spaltung der Azofarbstoffe entstehen Produkte mit kleinerem Molekulargewicht. Vermutlich werden aromatische Amine gebildet, deren Hydrophilie im Vergleich zum Dispersionsfarbstoff deutlich größer ist.Die erhöhte Wasserlöslichkeit der Produkte ist entscheidend für die Wirksamkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der anschließenden oxidativen Behandlung, die in homogener Phase weitaus effektiver abläuft. Der selektive Transfer der löslichen Produkte in die Oxidationskammer soll über einen Filtrationsprozess mit einer Ultra- bzw. Nanofiltrationsmembran erfolgen. Die Membran hält die dispers gelösten Farbstoffpartikel zurück. Zur Optimierung des Filtrationsprozesses und der Elektrolyse soll die Elektrolyse direkt an der Membran stattfinden. Zu diesem Zweck muss eine elektrisch leitende Membran entwickelt werden, an der gleichzeitig die kathodische Reduktion und der Filtrationsprozess ablaufen können. Bei dem Filtrationsprozess kommt es zu einer Anreicherung der Farbstoffpartikel an der Membran bzw. der Kathodenoberfläche. Auf diese Weise gelangt der Farbstoff in unmittelbaren Kontakt mit der Kathode, so dass der Elektronenübertrag auf das Substrat erleichtert wird.Bei der Entwicklung der Membran muss berücksichtigt werden, dass diese bei einem dauerhaften Einsatz in einer Abwasserbehandlungsanlage stabil gegenüber den elektrochemischen Vorgängen, höheren Drücken und der Katholytzusammensetzung ist.Ein weiteres Projektziel ist die Strukturaufklärung der Reduktions- und Oxidationsprodukte. Dazu werden im wesentlichem zwei Analysensysteme verwendet. Mit dem schon im Projekt OXITEX erfolgreich eingesetzten LC-QTOF können höhermolekulare bzw, wasserlösliche Produkte anhand der gemessenen Präzisionsmassehinsichtlich ihrer Summenformel und ggfs. Struktur chara.kterisiert werden. Kleinere unpolare Verbindungen werden mittels GCxGC-(TOF)MS erfasst. Hier ist eine Identifizierung der über Elektronenstoßionisierten Analyten mit umfangreichen Datenbanken bzw. Vergleichssubstanzen möglich. Die ermittelten Strukturen sollen Aufschluss über den Reaktionsverlauf geben. So soll z.B. die Frage geklärt werden, ob die Reduktion in höheren Konzentrationen Zwischenprodukte liefert, oder ob ein weitergehender bzw.unspezifischer Abbau vorliegt. Auch die Annahme, dass infolge der Reduktion aus Azoverbindungen vorwiegend aromatische Amine entstehen, soll untersucht werden.

Entwicklung und Etablierung eines Real-time PCR Analyseformats zum kombinatorischen Screening und zum Nachweis nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO)

Weltweit nimmt der Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen - insbesondere von Mais-, Soja-, Raps- und Baumwolllinien - stetig zu. Importe von Lebens- und Futtermitteln aus Nicht-EU-Ländern werden in Zukunft daher noch kritischer auf die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht geprüft werden müssen. Aktuelle Funde nicht zugelassener GVO in der EU (z.B. Soja A2704-12, Reis LL 601) verdeutlichen die Notwendigkeit eines erweiterten und rationellen Analyseformats für die Routinediagnostik. Dazu soll ein kombinatorisches Nachweis-System entwickelt und etabliert werden, das ein umfassendes Screening insbesondere auf nicht zugelassene GVO ermöglicht.

Sicherheitsregulierung transgener Pflanzen und Binnenmarkt - SRTC

Mit der Entwicklung transgener Nutzpflanzen entstand vor einigen Jahren das Problem, wie die Sicherheit von Produkten aus diesen Pflanzen nach einheitlichen Massstaeben zu beurteilen sind, um diese auf einem gemeinsamen europaeischen Markt zu vertreiben zu koennen. Zwar gibt es die diesbezuegliche EU-Richtlinie 90/220/EWG, es hat sich aber gezeigt, dass Markteinfuehrungen zum Teil auf Widerstaende in der Bevoelkerung treffen, politisch heftig umstritten sind und die einzelnen Mitgliedslaender die Richtlinie unterschiedlich auslegen. Das hat u.a. dazu gefuehrt, dass solche Markteinfuehrungen sehr lange dauern oder in einzelnen Laendern unmoeglich werden. Ein Beispiel hierfuer ist das oesterreichische Einfuhrverbot fuer transgenen insektenresistenten und herbizidtoleranten Mais. Erst kuerzlich hat die EU-Kommission die oesterreichische Haltung als nicht gerechtfertigt bezeichnet und Oesterreich aufgefordert, das Verbot aufzuheben, andernfalls eine Klage vor dem EuGH drohe. Nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten beim Inverkehrbringen steht derzeit eine Novellierung der Richtlinie 90/220 an, die waehrend der oesterreichischen Praesidentschaft diskutiert wird. Ein Kommissionsvorschlag sieht u.a. eine einheitliche Vorgangsweise bei der Risikoabschaetzung, die zeitliche Befristung der Genehmigung, ein obligatorisches Monitoring, eine Kategorisierung der einzelnen Antraege und eine erweiterte Entscheidungsbefugnis der Mitgliedslaender nach dem Mehrheitsprinzip vor. Im Rahmen eines von der EU (DG XII) gefoerderten Projekt analysiert seit Mitte 1997 eine Forschergruppe aus sieben Laendern, der auch das ITA angehoert, wie das Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Produkte in ihren jeweiligen Laendern gehandhabt wird und welche Auswirkungen dies auf die EU-Politik hat; der Endbericht ist Anfang 1999 zu erwarten. Obwohl extrem, wirft das Beispiel Mais doch ein Licht auf die teilweise sehr unterschiedlichen Auffassungen und Argumentationslinien. Es geht u.a. um die Frage, was wissenschaftliche Evidenz ist, welche Kriterien anzulegen sind und wie z.B. das Vorsorgeprinzip zu interpretieren sei, letztlich also um die Frage, welche Produkte akzeptabel sind, wie dies festzustellen ist und wie eine gemeinsame, von allen getragene Position innerhalb der EU gefunden werden kann. Das ist um so dringlicher, als ein Handelskonflikt mit den USA droht, aus denen die meisten gentechnischen Entwicklungen kommen und wo gentechnisch veraenderte Nutzpflanzen bereits in grossem Massstab angebaut werden, um u.a. nach Europa exportiert zu werden. Die Gruende fuer die Schwierigkeiten, eine gemeinsame europaeische Linie zu finden liegen aber nicht nur in Auffassungsunterschieden, wie man die Akzeptabilitaet von Produkten feststellen kann, sondern auch in den Gruenden fuer die Skepsis gegenueber letzteren.

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