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Australien kündigt an wilde Katzen zum Schutz von einheimischen Arten zu töten

Das australische Umweltministerium sieht die Artenvielfalt in Australien durch verwilderte Katzen bedroht. Deshalb verkündete der australische Umweltminister Greg Hunt am 16. Juli 2015 auf einer nationalen Konferenz für bedrohte Tierarten, dass u.a. in den nächsten 5 Jahren 2 Millionen verwilderte Hauskatzen getötet werden sollen. Nach Angaben des Umweltministerium sind Katzen für das Aussterben von 27 einheimischen Tierarten mitverantwortlich, 120 weitere Tierarten seien bedroht. Die heimische Tierwelt müsse vor einem vom Menschen eingeschleppten Raubtier geschützt werden, sagte Hunt. Fünf Inseln sowie zehn Gebiete auf dem Festland sollen als Sicherheitszonen ganz von Katzen befreit werden. Die Katzen kamen im 17. Jahrhundert mit den Siedlern nach Australien. Rund 30 Millionen wilde Katzen sollen frei in der australischen Wildnis leben.

Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Artpool - 2005

Ergänzung von Feldbeobachtungen heimischer Arten der ABSP-Datensammlung von 1998 . Es wurden mehr als 32000 Datensätze zu Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten zusammengetragen. In Abwägung zwischen Verfügbarkeit und Relevanz ergab sich die Schwerpunktsetzung auf folgende Gruppen bzw. Datensammlungen: Farn- und Blütenpflanzen Libellen Amphibien und Reptilien Vögel Tag- und Nachtfalter

Arten_Biotopschutz - ABSP_Artpool_2005 - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Artpool 2005 (Ergänzung von Feldbeobachtungen heimischer Arten der ABSP-Datensammlung von 1998).

Bestandserfassung für den Naturschutz

Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung.

Arten_Biotopschutz - ABSP-Artpool-2005

Der Kartendienst stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland - Artpool 2005 (Ergänzung von Feldbeobachtungen heimischer Arten der ABSP-Datensammlung von 1998).

Rote Liste und Gesamtartenliste der sich im Süßwasser reproduzierenden Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) Deutschlands

Die Gesamtartenliste der sich im Süßwasser reproduzierenden Fische und Neunaugen Deutschlands umfasst 111 etablierte Arten. Eine Rote-Liste-Kategorie wird für die 90 indigenen und archäobiotischen Arten ermittelt. Die bundesweite Gefährdungsanalyse beruht auf den länderspezifischen Einschätzungen von 59 Expertinnen und Experten aus allen Ländern und wurde durch eine quantitative Auswertung der Befischungsdaten von 6.424 Messstellen aus den Programmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie Erkenntnisse aus weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen gestützt. Insgesamt werden 9 Arten als ausgestorben oder verschollen und 38 weitere als bestandsgefährdet (Rote-Liste-Kategorien 1, 2, 3 und G) eingestuft. Von Letzteren sind 11 Arten vom Aussterben bedroht. Der zuvor als ausgestorben betrachtete Tiefseesaibling Salvelinus profundus und der verschollen geglaubte Steingreßling Romanogobio uranoscopus wurden wiederentdeckt. Deutschland hat für die weltweite Erhaltung von 21 Arten eine erhöhte Verantwortlichkeit, darunter befinden sich 7 Endemiten. Süßwasserfische und Neunaugen werden maßgeblich durch Gewässerverschmutzung und -ausbau gefährdet. Darüber hinaus gibt das Schwinden von Süßwasserfisch- und Neunaugenbeständen durch die in den letzten Jahren vermehrt auftretenden Dürresommer einen Ausblick auf die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels.

Erntebestand für gebietseigene Gehölze

Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.

Fischfauna 2022

Die Gefährdungssituation von Pflanzen und Tieren wird seit mehr als vier Jahrzehnten in Roten Listen der bestandsbedrohten Arten dargestellt. Diese Listen sind zwar juristisch unverbindlich, jedoch ein bewährtes Instrument in der Naturschutzpraxis, als Entscheidungshilfen in der Landschaftsplanung, Eingriffsbewertung sowie im Natur- und Artenschutz. Das Grundprinzip ist relativ simpel: Wenn Arten besonders hohe Umweltansprüche haben oder sehr störungsempfindlich reagieren, sind sie bei Beeinträchtigungen in der Regel als erste betroffen, gehen zurück oder verschwinden ganz aus einem Gebiet. Umgekehrt lässt das Vorkommen bestandsbedrohter Arten in einem Gebiet darauf schließen, dass selbst anspruchsvolle Arten noch ausreichende Lebensbedingungen finden, was positiv bewertet wird. Darüber hinaus lässt sich – im Falle der Fische – aus dem Zustand der Population einer bestandsbedrohten Art auf die Lebensraumqualität des Gewässers schließen. Je größer der lokale Bezug einer Roten Liste und je höher der Gefährdungsgrad einer Art, desto wertvoller und überregional bedeutsamer für den Artenschutz sind die Vorkommen zu bewerten. Der Wert Roter Listen in der Eingriffs- und Umweltbewertung beruht auf deren regelmäßiger Aktualisierung und Revision anhand von Bestandsentwicklungen sowie einer nachvollziehbaren und fundierten Einstufung der Arten. Die vorliegende vierte Rote Liste der Fische und Rundmäuler dokumentiert und bewertet den aktuellen Grad der Gefährdung einheimischer Fischarten in Berliner Gewässern. Nach einer ersten Fassung für ganz Berlin 1993 (Wolter et al. 1994) und ihren Aktualisierungen 2003 (Wolter et al. 2003) und 2013 (Wolter & Schomaker 2013), liegt nun die vierte, aktualisierte Fassung 2023 vor ( Broschüre ). Für die Einstufung der Arten wurde erneut das bundesweit einheitliche Verfahrens mit definierten Einstufungskriterien zur Klassifizierung bestandsbedrohter Arten nach Ludwig et al. (2006) verwendet, so dass Veränderungen der Gefährdungssituation der Arten direkt vergleichbar sind. Die regionale Rote Liste der Fische und Rundmäuler Berlins ist relativ speziell, weil sie einen kleinen und dazu hoch urbanen Bezugsraum hat. Dies ist insofern ein Nachteil, da nur Teile des Spree-Havel-Systems und damit auch der darin lebenden Fischpopulationen einbezogen und bewertet werden. Dafür liefern Kenntnisse der Bestandsentwicklung von Fischarten – auch anspruchsvolleren – in urbanen Gewässern wichtige Hinweise auf das ökologische Potenzial von erheblich beeinträchtigten Gewässern, Toleranzen von und Entwicklungsmöglichkeiten für Fischarten sowie effiziente Gewässerrevitalisierung. Die Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst insgesamt 50 Rundmäuler und Fischarten, davon 37 einheimische. Alle drei einheimischen Rundmaularten und fünf Fischarten sind ausgestorben bzw. verschollen. Insgesamt sind neun Arten bestandsbedroht (24,3 ). Zusammen mit den bereits ausgestorbenen Fischarten sind fast die Hälfte der ursprünglichen Berliner Fischfauna, 45,9 aller einheimischen Arten, verschwunden oder bestandsgefährdet. Hinzu kommt die Nase als extrem seltene Art, für die es bislang nur einen Einzelfund aus dem Großen Müggelsee gibt. Insgesamt 15 Arten (40,5 %) sind aktuell ungefährdet. Die Auswertung des kurzfristigen Bestandstrends ist relativ alarmierend, überwiegen doch die Bestandsrückgänge. Betroffen sind hier vor allem Arten der Kleingewässer, allen voran die Karausche, aber auch der Schlammpeitzger und kühleres Wasser bevorzugende Arten wie Hasel, Kaulbarsch und Quappe. Hier machen sich bereits die im urbanen Raum besonders verstärkten Folgen des Klimawandels bemerkbar. Insgesamt ist zu konstatieren, dass analog zum Bundesgebiet (Freyhof et al. 2023), auch in Berlin die positive Fischbestandsentwicklung aufgrund verbesserter Wasserqualität zum Erliegen gekommen ist. Die Bestandstrends der meisten Arten sind unverändert, obgleich viele von ihnen ihre historische Verbreitung und Häufigkeit noch nicht erreicht haben und einige Arten sind sogar wieder rückläufig. Nachdem die Wasserqualität kein limitierender Faktor ist, sind die Förderung der Fischartendiversität und Erholung der Bestände nur über Maßnahmen zu erreichen, die gezielt Gewässerstrukturen verbessern, welche für den Lebenszyklus von Flussfischarten essentiell sind, wie z.B. Kieslaichareale und Brutaufwuchsgebiete. Analog dazu ist auch die Gesamtbilanz gegenüber der Roten Liste der Fische Berlins von 2013 negativ. Waren 2013 nur 6 Arten bestandsgefährdet, so sind es jetzt 9. Nach einem Zwischenhoch 2013, als gegenüber der nunmehr vorletzten Roten Liste (Wolter et al. 2003) elf Arten in ihrer Gefährdung zurückgestuft wurden, weist die aktuelle Rote Liste nur Hochstufungen auf, z.B. bei Gründling, Hasel und Quappe. Nicht eine einzige Art wurde aus einer Gefährdungskategorie zurückgestuft.

Oberflächenwasserkörper WRRL

Unterschieden werden Flusswasserkörper und Seewasserkörper. Flusswasserkörper werden in Baden-Württemberg als bewirtschaftbare Flächen (management units) betrachtet mit dem Ziel, ökologisch funktionsfähige Lebensräume für heimische Arten herzustellen. Alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² gehören zum Wasserkörper. Flüsse werden im Regelfall mit ihrem Einzugsgebiet zusammen betrachtet, d.h. zum Wasserkörper gehören neben dem Hauptgewässer(abschnitt) mit seinen Nebengewässern auch die abflussliefernden Flächen. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung werden Ströme und große Flüsse vom zugehörigen Einzugsgebiet abgetrennt und als eigene Wasserkörper betrachtet. Alle Seen > 50 ha werden als Seewasserkörper betrachtet. Ein Flusswasserkörper wurde nach fachlichen wasserwirtschaftlichen Kriterien abgegrenzt. Die Größe sollte eine effiziente wasserwirtschaftliche Bewirtschaftung ermöglichen und ca. 300 km ² betragen. Folgende Kriterien wurden u.A. berücksichtigt: - naturräumliche Gliederung - biozönotische Grundausprägung - Anwendbarkeit des Nähstoffbilanzmodells MONERIS-BW - gewässerstrukturelle Besonderheiten - relevante Längszonierungen u. limnologische Aspekte

BfN stellt neue Rote Liste der wirbellosen Tiere Deutschlands vor

In dem erschienenen Band werden alle in Deutschland lebenden wirbellosen Arten von insgesamt 17 Tiergruppen aufgelistet. Sie bieten eine vollständige Übersicht über die Vielfalt dieser Gruppen. Zentrales Element der Roten Liste sind die Ergebnisse der Gefährdungsanalysen für fast 6.000 Arten. Das sind 12,5 Prozent der gesamten deutschen Fauna. Insgesamt stehen davon 2.704 Arten auf der aktuellen Roten Liste, sind also bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben oder verschollen. Das entspricht 45,8 Prozent aller untersuchten wirbellosen Arten. Bei der Roten Liste von 1998 lag dieser Wert für die entsprechenden Artengruppen noch bei 38,3 Prozent. Bei den meisten der hier untersuchten Gruppen liegt der Anteil der Rote-Liste-Arten bei über 40 Prozent. Mit 68,6 Prozent am höchsten ist der Anteil bei den Langbein-, Tanz- und Rennraubfliegen (Empidoidea). Auch die Wildbienen weisen mit 52,2 Prozent der einheimischen Arten überdurchschnittlich viele Rote-Liste-Arten auf. Besonders dramatisch stellt sich die Situation bei den Ameisen dar, bei denen in den letzten 25 Jahren fast 92 Prozent der Arten einen negativen Trend aufweisen. Zum ersten Mal wurden in Deutschland auch Rote Listen für Zünslerfalter und Raubfliegen erstellt.

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