Der Anteil eingeschlepppter Pflanzenarten ist in allen Vegetationszonen der Erde im Steigen begriffen. Auch die Zahl derjehnigen Arten, die sich im Sekundaerareal rasch ausbreiten und durch die Entwicklung von Massenbestaenden zu oekologischen und oekonomischen Schaeden fuehren, steigt weltweit an. In unserem Projekt werden das Ausbreitungsverhalten und die Erfolgsstrategien von expansiven und in persistenten Massenbestaenden auftretenden in Mitteleuropa eingeschleppten Pflanzenarten untersucht (e.g. Bunias orientalis, Rorippa austriaca). Die Arealbildung und die oekologische Einnischung mitteleuropaeischer Arten wird auf der Suedinsel Neuseelands beobachtet. Benutzt werden vegetationsanalytische, demographische und experimentelle Ansaetze. Zielsetzung ist eine modellhafte und modellgestuetzte vergleichende Analyse von populationsoekologischen Strategien und Konkurrenzverhalten der Neophyten gegenueber assoziierten indigenen Arten und unter unterschiedlichen Stoerungsregimen, aus der sich auch Managementstrategien gegenueber (potentiell) schaedlichen Arten ableiten lassen. Die Untersuchungen an Bunias orientalis sind weitgehend abgeschlossen, ein Bestandssimulationsmodell ist in Bearbeitung .
Die Beifußblättrige Ambrosie hat sich wie im übrigen Deutschland und in anderen europäischen Ländern auch in Berlin fest etabliert. Es handelt sich bei dieser Pflanze um eine gebietsfremde Art : Ursprünglich stammt sie aus Nordamerika. Die Gefahr, dass sie einheimische Arten verdrängen könnte, wird derzeit als eher gering eingeschätzt. Das vordringlichste Problem im Zusammenhang mit Ambrosia ist allerdings das von ihr ausgehende Gesundheitsrisiko. Die Pollen von Ambrosia können zu allergischen Reaktionen bis hin zu Asthma führen. Außergewöhnlich ist, dass ein besonders hoher Anteil der Bevölkerung betroffen ist und auch Menschen Allergien entwickeln können, die bisher nicht allergisch auf Pollen reagieren. Weiteres: siehe Gesundheitsschutz und Umwelt . Einzelne Ambrosia-Pflanzen stellen für Mensch und Natur kein Problem dar. In Berlin hatte sich die Beifußblättrige Ambrosie vor allem im Westteil der Stadt an Vogelfutterplätzen stark ausgebreitet. 2009 wurde das “Berliner Aktionsprogramm gegen Ambrosia” ins Leben gerufen. Seitdem konnte diese einjährige Ambrosie gut zurückgedrängt werden. Zur Sicherung dieses Erfolges bleibt es wichtig, die bis 2022 durchgeführten Maßnahmen auch künftig fortzuführen. Beachten Sie insbesondere die Hinweise zur Vogelfütterung , da Ambrosia-Samen noch immer geringfügig im Vogelfutter enthalten sein können. Eine zweite, stark allergene Ambrosienart breitet sich zudem in Berlin aus: die Stauden-Ambrosie . Im Gegensatz zur Beifußblättrigen Ambrosie vermehrt sich diese mehrjährige Art vor allem über ihre Wurzelsprosse. Das nachhaltige Beseitigen ist erheblich schwieriger, da Wurzelreste beim Ausreißen zumeist noch im Boden bleiben. Im Herbst 2017 hat der Senat von Berlin eine behördlich organisierte Ambrosia-Bekämpfung für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen. Für die Koordinierung der Maßnahmen ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zuständig. Ein Pilotprojekt und erste Versuche zur Beseitigung der Stauden-Ambrosie starteten 2018 in Adlershof. In diesem Stadtteil des Bezirks Treptow-Köpenick breitet sich die Pflanze aufgrund der umfangreichen Bauaktivitäten schwerpunktmäßig aus. Sie kommt dort vorzugsweise auf Baustellen, in Baumscheiben, zwischen Gehwegplatten und zunehmend in Brachflächen vor.
In der Erdgeschichte hat es wiederholt Phänomene von Artensterben gegeben. Anhand der Analyse von Fossilien lässt sich ablesen, dass in den letzten 500 Millionen Jahren fünf große Massenaussterben stattgefunden haben. Das gegenwärtige Artensterben ist im Vergleich zu natürlichen Aussterbeprozessen um den Faktor 100 bis 1.000 beschleunigt und steht klar in Verbindung mit weltweiten menschlichen Aktivitäten, wie Abholzung und Überfischung. Es wird daher als sechstes Massenaussterben bezeichnet. Laut dem letzten globalen Bericht des Weltbiodiversitätsrat sind die Größe und der Zustand der globalen Ökosysteme im Vergleich zu ihrem natürlichen Zustand um nahezu die Hälfte zurückgegangen (Globales IPBES-Assessment zu Biodiversität und Ökosystemleistungen, 2019). Der aktuelle Bericht zum Zustand der Natur (EEA Report 10/2020) der europäischen Umweltagentur zeigt, dass sich bereits mehr als 80 % der Ökosysteme in Europa in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand befinden. Laut der Weltnaturschutzunion IUCN ist derzeit fast jede vierte Spezies in Europa vom Aussterben bedroht. Insekten sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen, Nahrungsgrundlage unzähliger Tiere und unersetzlich für die Bestäubung von Pflanzen sowie die Zersetzung und damit Aufbereitung von organischem Material im Stoffkreislauf der Ökosysteme. Eine aufrüttelnde Studie des Entomologischen Vereins Krefeld von 2017 (Hallmann et al., 2017) dokumentiert einen Rückgang der Insektenpopulationen von mehr als 70 % innerhalb von drei Jahrzehnten. In Deutschland sind etwa ein Drittel aller Arten, die auf der Roten Liste stehen, vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Das hat der deutschlandweite, umfassende Faktencheck Artenvielfalt ergeben, der 2024 von der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herausgebracht wurde. Das globale Artensterben ist das Resultat verschiedener parallel ablaufender Prozesse, die sich oft noch gegenseitig verstärken. Es steht außer Frage, dass der Verlust biologischer Vielfalt eng mit der Globalisierung und den Entwicklungen des industriellen Zeitalters (ca. 1950) zusammenhängt. Der Weltbiodiversitätsrat hat die vielfältigen Ursachen für das Artensterben 2019 in fünf „direkten Triebkräften“ zusammengefasst. Der Hauptgrund für das Artensterben liegt im Lebensraumverlust . Wälder werden abgeholzt, Feuchtgebiete trockengelegt und natürliche Landschaften in intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen oder Städte umgewandelt. Der Ausbau von Infrastruktur versiegelt fruchtbaren Boden und zerschneidet Lebensräume. Diese Eingriffe erschweren es vielen Tier- und Pflanzenarten, zu überleben, da sie ihre natürlichen Lebensräume verlieren, in denen sie Nahrung finden und sich fortpflanzen können. Folglich kommen sie seltener vor. An zweiter Stelle steht der Klimawandel . Er hat starken Einfluss auf die Lebensbedingungen vieler Arten und führt zu extremen Wetterereignissen, steigenden Temperaturen und veränderten Niederschlagsmustern. Diese Veränderungen können das Überleben von Arten gefährden, die sich nicht schnell genug anpassen können. Beispielsweise sind Korallenriffe durch die Erwärmung der Ozeane und die Versauerung des Wassers stark bedroht. In weiten Teilen Deutschlands sind vor allem Arten gefährdet, die auf feuchte Lebensräume angewiesen sind. Weiterhin bedroht die weltweite Umweltverschmutzung durch Chemikalien, Plastik und andere Schadstoffe die Existenz vieler Arten. Verschmutzte Gewässer können Fische und andere Wasserlebewesen töten, Luftverschmutzung und Bodenverunreinigung schädigen weitere Pflanzen und Tiere. Besonders Mikroplastik ist eine wachsende Gefahr, da es in die Nahrungskette gelangt und sowohl Tiere als auch Menschen betrifft. Viertens trägt die direkte Übernutzung von Ressourcen zum Artensterben bei: Überfischung, illegaler Wildtierhandel und übermäßige Jagd reduzieren die vorhandenen Vorkommen. Ein übermäßiger Verbrauch oder eine zu intensive Nutzung von Tieren und Pflanzen, der ihre natürliche Regenerationsfähigkeit übersteigt, hat einen Rückgang ihrer Populationen zur Folge. Dies wirkt sich nicht nur auf die unmittelbar betroffenen Arten aus, sondern auch auf die Ökosysteme, die auf sie angewiesen sind. An fünfter Stelle stehen invasive, gebietsfremde Arten , die in ein neues Gebiet eingeführt werden und dort einheimische Arten verdrängen können. Sie destabilisieren die Ökosysteme und verringern die Artenvielfalt, indem sie um Ressourcen konkurrieren oder Krankheiten verbreiten. Da sie oft keine natürlichen Gegenspieler in den neuen Gebieten haben, können sie sich ungehindert ausbreiten. Das ist in Deutschland und Berlin zum Beispiel dem Waschbären und dem Amerikanischen Sumpfkrebs gelungen. Die Verbreitung von invasiven Arten wird heute vor allem durch globale Transport-, Reise- und Lieferwege erleichtert. Die „Rote Liste“ ist ein Verzeichnis, das den Gefährdungsstatus von Arten dokumentiert, um auf deren Schutzbedürftigkeit aufmerksam zu machen. Sie kategorisiert Arten nach ihrem Aussterberisiko und wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Naturschutzorganisationen genutzt, um Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt zu entwickeln. In Berlin gibt es spezifische Rote Listen für verschiedene Organismengruppen wie Pflanzen, Tiere und Pilze, die die lokale Biodiversität erfassen und bewerten. Diese Listen helfen dabei, die Gefährdung von Arten in der städtischen Umgebung zu überwachen und gezielte Schutzmaßnahmen zu planen, um die Artenvielfalt in der Hauptstadt zu bewahren. Die Berliner Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege aktualisiert alle 10 Jahre die Rote Liste in Zusammenarbeit mit der Obersten Naturschutzbehörde Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdung einzelner Arten werden jedoch hauptsächlich von zahlreichen ehrenamtlichen Expertinnen und Experten erarbeitet, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen analysieren diese Daten systematisch und beziehen dabei auch Informationen aus aktuellen naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen ein.
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 4 (2015), ISSN 0941-7281 Einband (PDF) Impressum, Zitiervorschläge (PDF) Titel, Zusammenfassung, Vorwort, Vorbemerkungen, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Verzeichnis der im Text erwähnten Tiere (PDF) Kapitel 1 Einleitung und Grundsätze (PDF) Kapitel 2 Methodik (PDF) Kapitel 3 Bearbeitungsgebiet (PDF) Kapitel 4 Ergebnisse 4.1 Artenspektrum der Lurche und Kriechtiere Sachsen-Anhalts (PDF) 4.2 Naturraumbezogene Artenverbreitung innerhalb Sachsen-Anhalts (PDF) 4.3 Artbesprechungen heimischer Arten 4.3.1 Feuersalamander – Salamandra salamandra (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.2 Bergmolch – Ichthyosaura alpestris (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.3 Nördlicher Kammmolch – Triturus cristatus (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.4 Fadenmolch – Lissotriton helveticus (RAZOUMOWSKY, 1789) (PDF) 4.3.5 Teichmolch – Lissotriton vulgaris (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.6 Nördliche Geburtshelferkröte – Alytes obstetricans (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.7 Rotbauchunke – Bombina bombina (Linnaeus, 1761) (PDF) 4.3.8 Westliche Knoblauchkröte – Pelobates fuscus (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.9 Erdkröte – Bufo bufo (Linnaeus, 1768) (PDF) 4.3.10 Kreuzkröte – Epidalea calamita (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.11 Wechselkröte – Bufotes viridis (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.12 Europäischer Laubfrosch – Hyla arborea (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.13 Moorfrosch – Rana arvalis (Nilsson, 1842) (PDF) 4.3.14 Springfrosch – Rana dalmatina (Fitzinger in Bonaparte, 1838) (PDF) 4.3.15 Grasfrosch – Rana temporaria (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.16 Teichfrosch – Pelophylax esculentus (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.17 Seefrosch – Pelophylax ridibundus (Pallas, 1771) (PDF) 4.3.18 Kleiner Wasserfrosch – Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) (PDF) 4.3.19 Europäische Sumpfschildkröte – Emys orbicularis (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.20 Westliche Blindschleiche – Anguis fragilis (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.21 Zauneidechse – Lacerta agilis (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.22 Waldeidechse – Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823) (PDF) 4.3.23 Mauereidechse – Podarcis muralis (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.24 Schlingnatter – Coronella austriaca (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.25 Ringelnatter – Natrix natrix (LINNAEUS, 1758) (PDF) 4.3.26 Kreuzotter – Vipera berus (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.4 Eingebürgerte und gebietsfremde Arten (PDF) 4.4.1 Eingebürgerte Art - Europäischer Grottenolm - Proteus anguinus (Laurenti, 1768) 4.4.2 In Sachsen-Anhalt gebietsfremde Lurche und Kriechtiere 5 Bewertung und Ausblick 5.1 Herpetofauna innerhalb der FFH-Kulisse des Landes (PDF) 5.1.1 Artenspektrum und Repräsentanz innerhalb der FFH-Gebiete 5.1.2 Kennzeichnende Arten der FFH-Lebensraumtypen 5.2. Gefährdung und Schutz 5.2.1 Gesetzlicher Schutz von Lurchen und Kriechtieren (PDF) 5.2.2 Herpetofauna in der behördlichen Planung (PDF) 5.2.3 Schutz der Herpetofauna in der Praxis (PDF) 5.2.3.1 Schutz der Herpetofauna im Straßenverkehr 5.2.3.2 Schutz der Herpetofauna im Siedlungsbereich 5.2.4 Feinde und Krankheiten heimischer Lurche und Kriechtiere (PDF) 5.3 Weiterer Handlungsbedarf uns Ausblick 5.3.1 Weiterer Handlungsbedarf zu FFH-Aspekten (PDF) 5.3.2 Fachlicher Ausblick und Forschungsbedarf (PDF) 5.3.3 Konzept für eine neue Rote Liste des Landes (PDF) 6 Literatur- und Quellenverzeichnis und Bibliographie zur Herpetofauna des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Nachsatz (PDF) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Zusammenfassung: Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Aufgrund der hier verwendeten Bewertungsmethodik des Bundesamtes für Naturschutz ergeben sich Änderungen gegenüber den vorhergehenden Listen, die nur teilweise realen Bestandsveränderungen entsprechen. Gegenüber der letzten Roten Liste konnte die dort als “ausgestorben” bewertete Kreuzotter ( Vipera berus ) auf Berliner Gebiet wiederentdeckt werden und wird jetzt “als vom Aussterben bedroht” geführt. Für eine weitere Schlangenart, die Schlingnatter ( Coronella austriaca ), liegen so wenige Daten vor, dass sie nicht bewertet werden konnte (Kategorie “D”). Die Waldeidechse ( Zootoca vivipara ) wurde gegenüber der vorhergehenden Roten Liste in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, während die anderen drei Arten, in der Liste von 2005 noch als “gefährdet” geführt, jetzt in die Vorwarnliste überführt wurden. Abgesehen von der Ringelnatter ( Natrix natrix ) halten aber bei allen Arten die Bestandsrückgänge an und die Einstufung in die Vorwarnliste erfolgte vor allem auf Grund der noch weiten Verbreitung dieser Arten.
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Umweltministerin überreicht Förderbescheid über 1,38 Millionen Euro zur Renaturierung des Hornbachs in Zweibrücken – Bereits zuvor zwei Renaturierungsmaßnahmen abgeschlossen – Investition in Umweltschutz und Hochwasservorsorge „Mit der Renaturierung des Hornbachs geht Zweibrücken einen wichtigen Schritt hin zu einer naturnahen Flussgestaltung, die die Biodiversität fördert, den ökologischen Zustand des Flusses verbessert, dadurch Lebewesen im Fluss ihren natürlichen Lebensraum zurückgibt und zugleich der Hochwasservorsorge der Stadt dient. Das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr hat auch hier in der Region schwere Schäden angerichtet. Mit den Renaturierungsmaßnahmen soll solchen Ereignissen künftig besser vorgebeugt werden. Hier wird ein zukunftsweisender Schritt für den Schutz der Umwelt, aber auch der Bürgerinnen und Bürger Zweibrückens gegangen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Übergabe eines Förderbescheids an Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken. Mithilfe des Förderbescheids über 1.382.300 Euro wird ein dritter Bauabschnitt des Hornbachs mit einer Länge von über 1,5 Kilometern im Bereich Erzenbach bis zum Obst- und Gartenbauverein renaturiert. Die Förderung deckt 90 Prozent der Investitionskosten und stammt aus der Aktion Blau Plus des Umweltministeriums. Der Hornbach in Zweibrücken wurde in seiner Struktur stark verändert und das Gewässerbett befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand. Gewässertypische Strukturen fehlen genauso wie Lebensräume für im Fluss heimische Tierarten wie der Bachforelle, Barbe, dem Bachneunauge oder dem Bitterling. In mehreren Schritten wird der Hornbach deshalb renaturiert – zwei Bauabschnitte wurden bereits mithilfe von Förderungen des Umweltministeriums fertiggestellt. Punktuelle Redynamisierungen sollen eine fortlaufende Entwicklung in Gang setzen, damit sich der Hornbach langfristig selbstregeneriert und sein Ökosystem stabilisiert. Hierzu werden beispielsweise zuvor begradigte Flussläufe wieder kurvenreicher gestaltet sowie Raum für Ufergehölze geschaffen. Dr. Marold Wosnitza, Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken, sagte: „Die Renaturierung des Hornbachs ist für Zweibrücken ein doppelter Gewinn: Wir geben der Natur ihren Raum zurück, schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen zugleich aktiv zum Schutz unserer Stadt vor Hochwasserereignissen bei. Gerade die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, in eine nachhaltige und sichere Zukunft zu investieren.“ Intakte Flusslandschaften sind Hotspots der Biodiversität – und sie leisten zugleich einen Beitrag zur Klimaanpassung, etwa durch Verdunstungskühlung und Grundwasserneubildung. „Die geplante Maßnahme wird neben der ökologischen Aufwertung des Flusslaufs auch die Retentionsfähigkeit des Gebiets verbessern. Das heißt, hier kann im Falle weiterer Hochwasserereignisse Wasser besser aufgenommen und zurückgehalten werden. Investitionen in Renaturierung sind Investitionen in Sicherheit und Lebensqualität“, so Katrin Eder.
Alle 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführt und stehen somit in Deutschland unter strengem Schutz. Für ein effektives Monitoring und den Schutz dieser Arten ist eine belastbare und langfristige Datenbasis erforderlich, aus der artspezifische Populationstrends abgeleitet werden können. Die Dringlichkeit einer solchen Datengrundlage wird durch zunehmende Gefährdungen wie Quartierverlust, Insektenrückgang und den Ausbau der Windenergie verstärkt. In den letzten Jahrzehnten haben viele im Fledermausschutz haupt- und ehrenamtlich Aktive Fledermaus-Zähldaten erhoben, die nicht oder nur teilweise in dezentralen Datenbanken gesichert sind. Ziel des Projekts „Bedrohte Daten von bedrohten Arten“ war es, diese Zähldaten zu identifizieren und sie in eine zentrale Datenbank mit einem einheitlichen Datenformat zu überführen, um sie mit Hilfe moderner statistischer Methoden für die Bestimmung bundesweiter Trends wissenschaftlich auswerten zu können. Anschließend sollten die Populationstrends der Öffentlichkeit unter Nennung der originalen Datenquellen zugänglich gemacht werden. Dazu wurde die Webanwendung BATLAS entwickelt, in der vorliegende Daten automatisch mit entsprechenden Modellen ausgewertet und die geschätzten Populationstrends angezeigt werden können. Des Weiteren können autorisierte Benutzerinnen und Benutzer im Login-Bereich eigene Daten selbstständig auswerten, indem sie das eingebaute Analysewerkzeug nutzen. Derzeit liegen Populationstrends von 16 Fledermausarten vor, wofür ausschließlich Zähldaten aus Winterquartieren einbezogen wurden. BATLAS soll langfristig mit weiteren Daten gefüllt werden. Dabei sollen auch Zähldaten aus anderen Quartiertypen (zum Beispiel Wochenstuben) genutzt werden, um für möglichst viele einheimische Arten umfassende Populationstrends berechnen zu können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand nutzen wandernde Fischarten die Strömung eines Fließgewässers zur Orientierung. Sie schwimmen gegen die Strömung gerichtet flussaufwärts. Dabei verbrauchen sie Energie. Der Energieverbrauch steigt mit der stärke der Gegenströmung, die der Fisch im Querprofil des Flusses wählt. Es gibt Hinweise, dass der Wanderweg im Querschnitt eines Gewässers dabei nicht zufällig gewählt ist, sondern einen Wanderkorridor gewählt wird, in dem die Strömung zur Orientierung ausreicht aber möglichst geringe Energiekosten verursacht. Im Projekt soll untersucht werden, ob sich solch ein Wanderkorridor belegen und anhand welcher abiotischer Faktoren er sich beschreiben lässt. Dabei werden neben der Strömungsgeschwindigkeit und -richtung auch weitere Faktoren untersucht. Ziel des Projektes ist es, Wanderkorridore für unterschiedliche Arten modellhaft zu beschreiben und Schlüsselfaktoren für eine räumliche und zeitliche Abgrenzung von Wanderkorridoren zu ermitteln.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 481 |
| Land | 302 |
| Wissenschaft | 48 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
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| Förderprogramm | 367 |
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| Taxon | 38 |
| Text | 242 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 124 |
| License | Count |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 766 |
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| Boden | 516 |
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