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Mittelster Kiesel 7. Änderung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Mittelster Kiesel" Neuformulierung der Ziffer 4 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen "Einfriedungen und Stützmauern"

Mittelster Kiesel 7. Änderung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Mittelster Kiesel" Neuformulierung der Ziffer 4 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen "Einfriedungen und Stützmauern"

Wallhecken Stadt Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.

Wallhecken

Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes

Geschützte Landschaftsbestandteile (Wallhecken) im Landkreis Osnabrück

Wallhecken (auch Knick, Knicke, Knicks, Öwer oder Över) ist eine Bezeichnung für von Gehölzen bewachsene, häufig künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle in Mitteleuropa. Sie sind als Grenzmarkierung und Einfriedung weit verbreitete landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls beträgt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei Erdwällen etwa zwei Meter.

Urban Gardening / Stadtfrüchte

<p>Stadtfrüchte in Bielefeld. Wir möchten motivieren vorhandene Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen und ein Bewusstsein schaffen für essbare Landschaften, Regionalität und Saisonalität. Es werden öffentliche Baumstandorte mit essbaren Früchten in sechs Kategorien (Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Nüsse und Sonstige) aus dem Baumkataster der Stadt Bielefeld automatisch generiert und dargestellt. Zusätzlich werden öffentliche Rebstöcke mit essbaren Früchten dargestellt. Es sind die örtlichen Begebenheiten zu berücksichtigen, z.B. Einfriedungen an Schulen.</p>

Wallhecken im Landkreis Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.

Wallhecken Landkreis Lüneburg

Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).

Bebauungspläne Gemeinde Bispingen

Die Gemeinde Bispingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Bispingen liegt im Herzen der Lüneburger Heide. Die Art der baulichen Nutzung stellt den zentralen Inhalt des Bebauungsplanes dar. Durch die Festsetzungen wird der Gebietstyp und damit die in den unterschiedlichen Baugebieten jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen festgelegt. Auf diese Weise trifft die Art der baulichen Nutzung eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Am häufigsten kommen dabei die reine Wohngebiete (WR), die allgemeine Wohngebiete (WA), die Mischgebiete (MI) und die Gewerbegebiete (GE) vor. Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, legt die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks fest und wird im Bebauungsplan als Zahl mit Dezimalstellen angegeben. Die Zahl stellt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung dar. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet zum Beispiel, dass maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Die Anzahl der Vollgeschosse gibt maximal zulässigen Vollgeschosse, die ein Gebäude besitzen darf an. Dadurch wird die Höhe der Bebauung und dem jeweiligen Baugebiet festgelegt. Zum einen wird bei der Bauweise zwischen der offenen Bauweise (o) und der geschlossenen Bauweise (g) unterschieden. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei geschlossener Bauweise müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren. Weiterhin kann vorgeschrieben werden, ob nur Einzelhäuser (E), nur Häusergruppen (H) oder nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig sind. Bis zur Grenze des Bebauungsplans (Linien beziehungsweise innerhalb dieser Linie) gelten die Vorschriften des jeweiligen Bauplans. Die Baugrenze markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Neben der Baugrenze gibt es auch eine Baulinie. Ist eine solche festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen. Sie wird als Strich-Punkt-Punkt Linie dargestellt. Jedes Flurstück ist durch eine eindeutige Flurstücknummer gekennzeichnet. Das kann entweder durch die Kombination einer Zahl und eines Buchstaben erfolgen, oder aber durch die Kombination zweier Zahlen. Über diese Flurstücksnummer sind die Flurstücke im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster erfasst. Die Grundstücksgrenze entspricht immer auch der Flurstücksgrenze und kennzeichnet die Eigentumsgrenze. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem wird gegebenenfalls die Lage der Grenzsteine gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es noch die textlichen Festsetzungen. Diese enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können unter anderem die Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung und Einfriedung festgesetzt werden.

Staatspreis vorbildliche Waldbewirtschaftung

Seit 1997 vergibt die Bayerische Staatsregierung den "Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung". Immer mehr Preisträger werden ausdrücklich für Naturverjüngung und Baumartenvielfalt ohne Zaun ausgezeichnet. Wo sind die vorbildlichen Wälder? Was zeichnet sie aus?

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