Das Projekt "Modellierung der Eisbergdrift im Weddellmeer zur Bestimmung des Süßwassereintrages durch Schmelzen und Zerfall" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung e.V. (AWI).Ziel der Arbeiten ist die Untersuchung der Drift kleinerer und mittlerer Eisberge im Weddellmeer und des damit verbundenen Süßwassereintrags mit Hilfe gemessener Driftbahnen und numerischer Modellrechnungen. Dabei soll die regionale Verteilung des Schmelzwassereintrags und dessen Bedeutung für die Stabilität der polaren Wassersäule untersucht werden. Ferner soll der Eintrag von Substanzen bestimmt werden, die das Algenwachstum beeinflussen können. Die Driftmessungen erfolgen durch eine tägliche Übertragung der Eisbergpositionen mittels ARGOS Sender. Das Driftmodell berücksichtigt neben der direkten Wirkung von Wind, Ozeanströmung, Meeresoberflächenneigung und Erdrotation auch die Kräfte, die bei einer geschlossenen Meereisbedeckung auftreten, und beinhaltet basales und laterales Schmelzen. Die Ergebnisse der Analyse der Driftbeobachtungen werden zur Validierung der Modellergebnisse und zur Optimierung der angewendeten Parametrisierungen herangezogen.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Iceberg Census and Tracking in the Weddell Sea Utilizing Satellite Data" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung - Fachbereich Klimawissenschaften.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Untersuchung gezeiteninduzierter Variationen der Ausflussgeschwindigkeit am Jakobshavn Isbrae, Grönland" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Planetare Geodäsie, Professur für Theoretische und Physikalische Geodäsie.
Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite. Die Berliner Forsten sind eine Behörde. Forst bedeutet: Wald . Forsten bedeutet: Wald-Gebiete, also ganz viele Wälder . Die Berliner Forsten kümmern sich um alle Wälder von Berlin. Die Mitarbeiter schützen und pflegen die Wälder. Das ist eine große Aufgabe. Denn Wälder sind sehr wichtig für unsere Stadt und uns Menschen. Wir brauchen Wälder, um zu leben. Haben Sie Fragen zum Wald? Die Berliner Forsten sind Ihre Ansprech-Partner. Ein Wald hat sehr wichtige Aufgaben! Zum Beispiel: er sorgt für frische Luft er sorgt für sauberes Wasser Der Wald ist auch: das Zuhause für viele Pflanzen und Tiere ein Ort der Erholung Deshalb ist es sehr wichtig, den Wald zu schützen und zu pflegen. Ein gesunder Wald bedeutet: eine gesunde Welt gesunde Menschen und Tiere gesunde Pflanzen. Die Berliner Forsten kümmern sich um die Wälder. Sie schützen und pflegen die Wälder. Zum Beispiel pflanzen sie neue Bäume. Denn die Wälder sollen lange leben. Damit Kinder und Enkel-Kinder einen schönen und gesunden Wald haben. So haben sie auch ein gutes Leben. In den Berliner Wäldern können Sie viel erleben. Die Wälder sind für alle da. Egal ob Jung oder Alt. Der Wald ist ein Ort für: Bewegung Spaß Ruhe Erholung Das Beste ist: Der Wald hat immer auf. Der Wald kostet keinen Eintritt. Die Mitarbeiter der Berliner Forsten kümmern sich um den Wald. Das nennt man auch: Wald-Wirtschaft . Wir geben dem Wald, was er braucht. Dann kümmert sich der Wald auch um uns Menschen. Der Wald gibt uns zum Beispiel: Luft zum Atmen sauberes Wasser zum Trinken Die Berliner Forsten kümmern sich um die Wälder. Zum Beispiel pflanzen sie verschiedene Laub-Bäume und Nadel-Bäume. Das nennt man: Misch-Wald . Verschiedene Bäume sind zusammen stärker. Ein Misch-Wald kommt zum Beispiel ganz gut klar mit: Hitze Stürmen Pilzen, die Holz essen hungrigen Käfern Ein Misch-Wald kann auch viel Regen-Wasser aufnehmen. Das Wasser kommt dann zu Ihnen nach Hause, durch den Wasser-Hahn. Sie können es trinken oder sich damit duschen. Sie haben Wasser zu Hause. Dafür sorgt der Wald. Städte und Klima-Veränderungen belasten den Wald. Das Klima ist ein Wetter über eine ganz lange Zeit. Zum Beispiel wird es immer wärmer auf der Erde und die Eisberge schmelzen. Die Wälder sollen nicht krank werden. Sie sollen gesund bleiben. Darum schützen die Berliner Forsten den Wald. Zum Beispiel: werden nur Bäume und Sträucher aus der Region gepflanzt wird der Wald-Boden geschont In Berlin gibt es Wald-Schulen . Dort lernen Kinder etwas über den Wald. Die Waldschulen bieten spannende Erlebnisse im Wald. Es gibt auch Wald-Lehr-Pfade . Das sind Wege im Wald. Auf den Wegen gibt es viel zu entdecken. Dabei lernt man etwas über den Wald. Es gibt auch spannende Veranstaltungen im Wald. Hier kann jeder etwas lernen. Es ist sehr wichtig: den Wald zu kennen mal in den Wald zu gehen den Wald zu schützen Bildrechte Fotos: Berliner Forsten und Dagmar Schwelle (3, 5, 6)
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Der Einfluss des Larsen-C-Kalbens auf makrobenthischen Peracariden-Gemeinschaften des antarktischen Schelfes" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft - Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg, Abteilung Marine Zoologie.Am 12. Juli 2017 kalbte das Larsen-C-Schelfeis den größten jemals von der Antarktischen Halbinsel stammenden Eisberg (A68), der 5800 km² Meeresboden exponierte, die seit Jahrhunderten oder sogar seit der letzten Glazialzeit von Eis bedeckt waren. Dies ermöglicht es uns, grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Bedeutung polarer Kontinentalschelfe im Klimawandel zu bearbeiten und Prozessen zu analysieren unter denen benthische Populationen migrieren, sich die Zusammensetzung des Benthos verändert oder auch bereits früher mit Veränderungen auf den Klimawandel reagiert hat. Die Biodiversität wurde erst 5 bzw. 12 Jahre nach dem Abruch der Larsen-A & B-Schelfe untersucht. Das Larsen-C Pearl-Projekt wird nun erstmals in der Polarforschung den neu freigelegten Schelf unter Larsen C im Februar / März 2018 von Bord des RV James Clarke Ross Untersuchen, 2019 soll dieses Gebiet ebenfalls vom Board des RV Polarstern beprobt werden. Dadurch wird es möglich sein die Biodiversität dieses neuen, jungen ehemaligen eisbedeckten Ökosystems zu analysieren, die Zusammensetzung der benthischen Gemeinschaften und ihrer trophischen Zusammenhänge zu beschreiben. Diese Forschung ist wichtig für Vorhersagen von Reaktionen des benthischen Systems auf zukünftige Auswirkungen wie weiteren Zerfall von Eisschelfen sowie für das grundlegende Verständnis für die Widerstandsfähigkeit polarer Kontinentalschelf-Ökosysteme, um nachhaltige Empfehlungen für das Management von Ökosystemen zu formulieren zu können.Die Hypothese des Larsen-C PEARL Projektes lautet: Bis zum Kalben des Larsen-C-Eisbergs A68 ähnelte die benthische Fauna wahrscheinlich oligotrophen Gemeinschaften der Tiefsee des Weddell Meeres. Die Exposition des Meeresbodens zu offenen Meeres- und Meereisbedingungen, wird eine schnelle Kolonisierung durch neue Arten einleiten, die das benthische Ökosystem in kurzer Zeit erheblich verändern wird. "Larsen-C Pearl konzentriert sich auf perakaride Krebse und verfolgt vier Hauptziele: 1. Beurteilung der Biodiversität und der Gemeinschaftsstruktur der epi- und suprabenthischen Peracarida; 2. Taxonomische Beschreibungen ausgewählter Peracaridenarten, die im Larsen-C-Gebiet entdeckt wurden, und Rekonstruktion der Phylogeographie ausgewählter Arten; 3. Vergleich der Larsen-C Biodiversität und der Peracaridengemeinschaften (PS 118 Expedition 2019) mit Jahr-0 und anderen Gebieten (z.B. Filchner Graben und die eisfreien Süd-Orkney-Inseln sowie der Tiefsee des Weddell-Meeres) zur Analyse von Arealgrößen, Besiedlung und / oder Sukzession des Ökosystems zu untersuchen; 4. Identifizierung von funktionellen Gruppen der Peracarida unter dem Larsen-C-Schelfeis im Jahr 0, im nächsten Jahr nach dem Kalben und zwischen eisfreien Gebieten.
Statt Plastiktüten: Eigene Beutel mitnehmen und mehrfach verwenden So vermeiden Sie den Einsatz unnötiger Plastiktüten im Alltag Nutzen Sie mehrfach verwendbare Taschen, Körbe oder Rucksäcke. Stecken Sie einen Reservebeutel in Ihre Einkaufs- oder Arbeitstasche und in den Kofferraum Ihres Autos. Verwenden Sie alle Tüten – ob (Baumwoll-)Beutel, Plastik- oder Papiertüten – so oft wie möglich. Achten Sie darauf, dass Plastiktüten nicht in die Landschaft oder in Gewässer gelangen. Gewusst wie Plastiktüten werden meist nur kurz genutzt und sind dann Abfall, der häufig auch in der Umwelt zu finden ist. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein Verbot, "normale" Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Bestimmte "Hemdchenbeutel" und Plastiktüten mit größerer Wandstärke (> 50 µm) sind weiterhin erlaubt. Das Problem mit Plastiktüten ist vor allem deren Eintrag in die Natur. Sie gehören zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Viele Kunststoffe zersetzen sich erst nach Jahrhunderten. Der Plastikabfall verschmutzt unter anderem die Meere und gefährdet die dort lebenden Tiere. Taschen statt Tüten: Als Ersatz für Plastiktüten sollten Sie nicht zu Einwegtüten aus anderen Materialien greifen. Auch diese belasten die Umwelt mehr als notwendig. Viel besser ist die Verwendung von Mehrwegtaschen, -körben, -netzen oder sonstigen Tragehilfen wie Rucksäcke, Satteltaschen oder Einkaufskisten, die viele Male genutzt werden und damit unnötige Abfälle vermeiden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, nicht nur den Einkaufszettel, sondern auch eine Einkaufstasche oder ähnliches mitzunehmen. Mehrwegnetze statt Hemdchenbeutel: Dünne Hemdchenbeutel können den Einsatz von wesentlich aufwändigeren Verpackungen beispielsweise bei Obst und Gemüse vermeiden und sind deshalb nicht verboten. Auch sie können aber meist leicht eingespart werden. Legen Sie Obst oder Gemüse nach Möglichkeit lose in den Einkaufswagen. Wenn Sie einen Beutel benötigen, können Sie auch auf Mehrwegnetze und -beutel zurückgreifen. Diese werden inzwischen von vielen Händlern angeboten. Reservebeutel griffbereit: Achten Sie darauf, immer eine kleine zusammenfaltbare Tasche dabei zu haben. So können Sie auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause nehmen. Der Reservebeutel lässt sich in der Arbeitstasche, im Handschuhfach oder auch in der Einkaufstasche gut verstauen. Das kann ein Stoffbeutel oder aber auch eine mehrfach verwendbare Kunststofftasche sein. Mehrmals nutzen: Unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels gilt: So häufig wie möglich wiederverwenden! Einwegtüten – egal aus welchem Material – führen zu unnötigen Abfällen und müssen jeweils neu produziert werden, was immer auch Umweltbelastungen verursacht. Jede nochmalige Verwendung führt hingegen zu einer Verringerung der Umweltbelastungen. Plastiktüten nicht in die Natur: Ausgediente Plastiktüten haben in der freien Natur nichts verloren. Da der Wind die leichten Tüten schnell verteilt, ist es eine gute Tat, wenn Sie "herrenlose" Plastiktüten aufheben und entsorgen, auch wenn sie nicht von Ihnen stammen. Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne können ausgediente Plastiktüten dem Recycling zugeführt werden. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören ebenfalls nicht in die Natur, sondern in den Abfall. Ihr Zersetzungsprozess in der freien Natur dauert viel zu lange. Sie werden auch nicht recycelt und können sogar das Recycling der herkömmlichen Kunststoffe stören. Was Sie noch tun können: Falls Sie keine Tasche oder keinen Rucksack dabei haben, können Sie kleinere Einkäufe, zum Beispiel aus der Apotheke, in der Jackentasche mitnehmen. Ungefragt erhaltene Tüten, egal aus welchem Material, dürfen Sie ruhig den Verkäufer*innen zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung. Hintergrund Umweltsituation: Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette. Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen. Gesetzeslage: In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das Verpackungsgesetz (VerpackG) aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten. Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine Vereinbarung mit dem Handel abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt. Marktbeobachtung: Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um 75 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2020 bei 1,3 Milliarden Stück beziehungsweise 15 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den rund 2,4 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt 3,7 Milliarden Stück oder 45 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2020 gewesen. Dazu kommen noch viele 1,6 Mrd. Papiertragetaschen und 120 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke. Weitere Informationen finden Sie unter: Plastiktüten-Verbot ( BMUV -Themenseite) Meeresmüll: Mikroplastik aus Kosmetika nur Spitze des Eisbergs ( UBA -Seite) Maßnahmen gegen Meeresmüll (UBA-Pressemitteilung) Quellen NABU (2020): Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019 UBA (2021): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019 UBA (2021): Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll! Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen (UBA-Bericht) UBA (2012): Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen Deutsche Umwelthilfe (2015): Hintergrundpapier zu Plastiktüten
Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität. Seine Hauptquelle, das Grundwasser, genießt einen hohen Schutz und sollte möglichst frei von Chemikalienrückständen sein. Der geltende Rechtsrahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet die Grund- und Trinkwasserqualität aber langfristig, da Stoffeinträge ins Grundwasser derzeit nur bedingt eingeschränkt werden können. Die meisten Pflanzenschutzmittel werden direkt in die Umwelt ausgebracht. Ein Teil von ihnen gelangt in den Boden und wird dort zersetzt. Dadurch entstehen neue Stoffe, die teils weniger wirksam und giftig sind als der eigentliche Wirkstoff, aber mit erheblichen Problemen für Umwelt und Trinkwassergewinnung einhergehen: Viele dieser Abbauprodukte sind sehr mobil und versickern leicht in das Grundwasser. In den deutschen Grundwasserkörpern findet sich schon ein Sammelsurium solcher Substanzen – deutlich mehr und in höheren Konzentrationen als ihre Ausgangsstoffe. Weil viele dieser Stoffe schwer zu entfernen sind, finden sie sich in unserem Trinkwasser wieder. Denn Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Deutschland ( UMID-Artike l). Einträge von einigen Abbauprodukten ins Grundwasser dürfen nicht mehr reguliert werden Die Einträge dieser Abbauprodukte werden über die Pflanzenschutzmittelzulassung begrenzt: Wenn Einträge in das Grundwasser oberhalb von 10 Mikrogramm je Liter (µg/L) erwartet werden, wurde das Mittel in Deutschland bisher nicht zugelassen. In zwei Fällen wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Zulassung nach geltender Rechtslage trotzdem erteilt werden muss. Damit droht aber eine Herabsetzung des Schutzniveaus für unser Grund- und Trinkwasser – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert. Das Maisherbizid S-Metolachlor zerfällt im Boden in verschiedene Abbauprodukte, einige davon versickern in Konzentrationen weit über 10 µg/L in das Grundwasser. Dass sich das UBA gegen die Zulassung eines Produkts mit S-Metolachlor in Deutschland ausgesprochen hat, wurde vom Gericht als rechtswidrig befunden. Begründet wurde dies mit dem arbeitsteiligen Zulassungsverfahren zwischen den EU-Staaten: Demnach ist zunächst ein Staat - den die Pflanzenschutzmittelhersteller selbst auswählen - federführend für die Bewertung des Produktes verantwortlich. Schätzt er die Risiken der Anwendung des Mittels als ausreichend gering ein, kann es danach in anderen Staaten ohne gesonderte Prüfung zugelassen werden (siehe Infokasten). Doch wirken sich S-Metolachlor-Anwendungen gerade in Deutschland problematisch aus, weil hier die Niederschläge relativ hoch sind und der Boden stellenweise sehr durchlässig. Einige Abbauprodukte werden bereits häufig im Grundwasser gefunden, teils oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 3 µg/L. Der GOW ist eine fachliche Empfehlung des Umweltbundesamtes ( mehr über GOW ), den die meisten Gesundheitsämter als verbindliche Grenze festsetzen: Wird der GOW überschritten, kann der Wasserversorger zu kostenintensiver Aufbereitung gezwungen sein. Wegen der Belastungen mit Abbauprodukten von S-Metolachlor ordneten einige Bundesländer einzelne Grundwasserkörper in den „chemisch schlechten Zustand“ ein – ein EU-Kriterium zur Bewertung der Grundwasserqualität. Der Unkrautvernichter Flufenacet baut im Boden zu Trifluoracetat (TFA) ab, das ebenfalls in großen Mengen in das Grundwasser einsickert und sich dort nicht weiter abbauen kann ( TFA Hintergrundpapier ). Verbindliche Auflagen, die die Anwendungsmengen und -zeitpunkte des Stoffes einschränken, können die Einträge auf unter 10 µg/L begrenzen. Doch seien diese Auflagen laut Gericht nicht mit dem EU-Zulassungsverfahren vereinbar – weil der federführend bewertende EU-Staat ältere Daten verwendete und das Abbauprodukt TFA gar nicht berücksichtigt hatte (siehe Infokasten). Das UBA hatte die hohen erwarteten Grundwassereinträge, nachgewiesenen Gewässerbelastungen und bereits bestehende Konflikte mit der Trinkwassergewinnung in seine Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit einbezogen. Doch analog zu S-Metolachlor fokussierte sich das Gericht auf die EU-weite Arbeitsteilung, die den Handlungsspielraum der einzelnen EU-Staaten stark einschränkt – und bewertete die Auflagen als rechtswidrig ( siehe UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“ ). Was das Gericht für ein einzelnes Produkt entschieden hatte, wurde danach auf alle anderen elf Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel übertragen. TFA-Einträge aus Flufenacet in das Grundwasser – für die meisten Anwendungen deutlich über 10 µg/L – werden damit nicht mehr eingeschränkt. Bereits jetzt wird TFA an 81 % aller Grundwassermessstellen nachgewiesen, mit lokalen Gehalten über 10 µg/L. Die Konzentrationen dürften in Zukunft steigen – nicht nur weil TFA sich im Grundwasser nicht abbaut, sondern auch weil in jedem Jahr mehr Flufenacet angewendet wird ( Referenz BVL-Absatzzahlen ). Weniger toxisch heißt nicht unproblematisch Wenn die Abbauprodukte deutlich weniger wirksam und toxisch sind – wo ist dann das Problem? Deutlich weniger bedeutet nicht, dass Risiken gänzlich ausgeschlossen werden können, zumal die Einträge in das Grundwasser teils ungleich höher sind als die von Wirkstoffen. Da Abbauprodukte seit jeher in der Bewertung recht stiefmütterlich behandelt werden, wissen wir zu wenig über sie. Für sie müssen deutlich weniger Studien – etwa zu Verhalten in der Umwelt, Effekte auf Ökosysteme und gesundheitliche Auswirkungen – vorgelegt werden als für Wirkstoffe. Nicht selten werden sie als unbedenklich klassifiziert, und ein paar Jahre später wird doch eine Wirkung auf Menschen und Tiere entdeckt. Erst kürzlich wurde etwa bekannt, dass ein weiteres Abbauprodukt des genannten S-Metolachlor noch eine hohe Restwirksamkeit besitzt. Für ihn gilt nun ein strengerer Grenzwert, der bereits häufig im Grund- und Trinkwasser überschritten wird. Wirkstoffe werden so entwickelt, dass sie im Boden schnell zu gesundheitlich unbedenklichen Stoffen abbauen – grundsätzlich eine gute Idee. Daraus folgt jedoch oft, dass sich solche Stoffe selbst sehr schlecht weiter zersetzen und zudem als kleinere Moleküle sehr mobil sind. Einige tendieren dazu, sich im Grundwasser anzureichern. Was wäre, wenn für einzelne Substanzen – oder für deren Mischung im Grundwasser – doch gesundheitliche Risiken ausgemacht werden? Die meisten dieser Stoffe können mit den gängigen Methoden der Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt werden. Da bliebe nur die teure Aufbereitung bei den Wasserversorgern. Im Falle von TFA müsste hierzu eine Umkehrosmoseanlage installiert werden, die allerdings auch essenzielle Mikronährstoffe entfernt. Aber auch wenn die Stoffe als gesundheitlich unkritisch gelten: Rückstände von Chemikalien sollten in engen Grenzen gehalten werden, um die Trinkwasserqualität langfristig hoch zu halten. So fordert es das Minimierungsgebot als Grundsatz des Trinkwasserrechts (Trinkwasserverordnung, § 6, Abs. 3). Verschiedene Wasserversorger und Wasserverbände schlagen bereits Alarm und fordern die Politik auf, Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassergewinnungsgebieten einzuschränken ( Online-Artikel 2021 ). Das Problem dürfte sich verschärfen Wasser wird auch in Deutschland immer kostbarer: Schon jetzt leiden einige Gemeinden unter Wasserknappheit im Sommer, was sich mit den erwarteten Auswirkungen der Klimakrise noch verschärfen dürfte. Statt immer höhere Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser – und die damit einhergehenden Risiken – zu dulden oder teure Methoden zu ihrer Entfernung zu errichten, sollten die Einträge so gering wie möglich gehalten werden. Hier muss auch die Pflanzenschutzmittelzulassung ihren Beitrag leisten. Doch haben die Fälle S-Metolachlor und Flufenacet gezeigt, dass auf Basis des geltenden Rechts das Schutzniveau des Grund- und Trinkwassers zu niedrig ist. Zu befürchten ist, dass weitere Stoffe folgen. Ausgehend von den in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es ungefähr 300 Abbauprodukte, die in signifikanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden können. An 58 % der Grundwassermessstellen in Deutschland wurden solche Stoffe nachgewiesen. Das ist erst die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Abbauprodukte sind bisher noch nicht Teil der Messprogramme ( Factsheet nrM ). Die Abbauprodukte werden vor allem deshalb vernachlässigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen. Diese Inkonsistenz liefert eine Angriffsfläche für Klagen von Unternehmen. Das Umweltbundesamt rät dringend dazu, die betroffenen und veralteten Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene zu modernisieren – mit dem Ziel, eine konsistente und verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist die Regulierung an der Eintragsquelle, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein verbindlicher Grenzwert für alle Abbauprodukte in der Pflanzenschutzmittelverordnung (VO (EG) 1107/2009) könnte die Einträge EU-weit einheitlich managen. Dieser Grenzwert sollte nicht nur toxikologische Wirkungen, sondern auch umweltkritische Eigenschaften wie Persistenz , Mobilität und Risiken für die Trinkwassergewinnung einbeziehen. Um das Ausmaß der Belastung realistisch einzuschätzen, müssten deutlich mehr Abbauprodukte in den Grundwasserleitern untersucht werden. In der Empfehlungsliste macht das Umweltbundesamt hierfür konkrete Vorschläge. Laut EU-Kommission soll der Pestizideinsatz in Europa insgesamt deutlich reduziert werden. Kürzlich hatte sie einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, die die Verringerung des Pestizideinsatzes um die Hälfte bis 2030 vorschreibt. Die derzeitige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkt diesen Zielen offensichtlich entgegen. Daher sollte die EU-weite Arbeitsteilung bei der Zulassung neu geregelt werden, um den Umweltschutz europaweit zu stärken. Mehr zu der neuen EU-Verordnung hier . Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden. Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“ . Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).
Der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes, Holger Paech, hat für Kinder und Jugendliche, die Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, verbesserte Beratungs- und Hilfsangebote angemahnt. Zugleich warb er für ein „unvermindert hohes Engagement aller Beteiligten“, um Kindern und Jugendlichen alters- und zielgruppengerecht Angebote der Sexualerziehung und Aufklärung sowie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu unterbreiten. Paech, der auch zentraler Ansprechpartner des Landes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist, sagte am Freitag bei der Vorstellung einer Studie der Hochschule Merseburg zu sexuellen Grenzverletzungen unter Jugendlichen sowie zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche: „Wenn laut Studie nur drei bis sechs Prozent der weiblichen Betroffenen und null bis vier Prozent der männlichen sowie divers-geschlechtlichen Betroffenen den sexuellen Übergriff, den sie im Alter von 14 bis 18 Jahren erfahren haben, zur Anzeige bringen, dann wird deutlich, wie viel noch zu tun ist.“ Als ein „positives Zeichen“ bezeichnete Paech den ermittelten Wert, dass in der Kindheit bis 13 Jahren erlittene Übergriffe zu mehr als 20 Prozent zur Anzeige gelangt sind. Eine Studie von Anfang der 1990-er Jahre hatte ermittelt, dass damals lediglich vier Prozent der sexuellen Übergriffe auf Kinder bis 13 Jahren zur Anzeige gebracht worden waren. Insgesamt äußerte sich der Beauftragte „erschüttert“: „Die registrierten Fälle in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik sind wirklich nur eine äußerst kleine Spitze eines sehr großen Eisbergs. Alle staatlichen Institutionen und die Erwachsenen-Gesellschaft insgesamt stehen vor der permanenten Frage, ob sie wirklich immer angemessen sensibel agieren, wenn sich ihnen Kinder und Jugendliche nach einem sexuellen Übergriff anvertrauen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr vertrauensvolle Ansprechpersonen und mehr Sicherheit.“ Die Hochschule Merseburg hat im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Sport von Oktober 2020 bis März 2021 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren zu Erfahrungen mit sexuellen Grenzverletzungen und Gewalt, zu ihrem Anzeigeverhalten sowie ihrem Umgang mit dem Erlebten befragt. Die Jugendlichen haben dabei auch retrospektiv zu ihren Erlebnissen in Kindheitstagen berichtet. Paech sprach sich dafür aus, Sexualerziehung, Aufklärung und Präventionsprogramme zu verstetigen, auszubauen und zu qualifizieren. Neben alters- und zielgruppengerechten Angeboten für Kinder und Jugendliche in Kita, Schule und Ausbildung sollte es immer auch offensiv angebotene Informationsmöglichkeiten für Erwachsene geben. „Eltern sind nicht selten die erste Vertrauensperson, an die sich Kinder und junge Menschen wenden. Hier fällt meist auch die Entscheidung für oder wider eine Anzeige. Wir müssen Eltern stark machen, damit sie ihrem Kind sicheren Halt geben können und genau wissen, was zu tun ist.“ Des Weiteren mahnte Paech, dass Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schul-Lehrkräfte grenzverletzendes Verhalten besser erkennen und wissen, was bei einem sexuellen Übergriff konkret zu tun ist. „Am besten stellen wir das sicher, indem Sexualerziehung und der Schutz vor sexueller Gewalt verpflichtend in die Curricula von grundständigen Ausbildungen und Studien für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Schul-Lehrkräfte aufgenommen werden.“ Der Beauftragte sieht zudem Handlungsbedarf bei Beratungs- und Hilfsangeboten für Opfer von sexualisierter Gewalt. Paech sagte: „Ich sehe nicht, dass wir mit vier spezialisierten Vor-Ort-Beratungsstellen in den Städten Magdeburg, Halle, Stendal und Dessau-Roßlau für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt den Bedarfen entsprechend optimal aufgestellt sind. Unser Anspruch muss sein, dass Opfer von sexualisierter Gewalt umgehend nach einer Tat beste Unterstützung erhalten – und zwar adressatengerecht und zügig, das heißt auch ortsunabhängig mittels moderner Kommunikation. Spezialisierte Vor-Ort-Angebote sollte es perspektivisch in jedem der elf Landkreise und drei kreisfreien Städte geben.“ Die Studie hat Antworten von 861 Jugendlichen ausgewertet - 377 Teilnehmende wohnen in Sachsen-Anhalt, 471 in den neuen Bundesländern. Teilgenommen haben 522 weibliche Jugendliche, 297 männliche Jugendliche sowie 42 junge Menschen mit diverser Geschlechtsidentität. Die Befragung ergab, dass fast alle weiblichen und divers-geschlechtlichen sowie die Hälfte der männlichen Jugendlichen mindestens einmal in ihrem Leben Formen sexueller Belästigung erlebt haben. Die Palette reicht von verbalen Übergriffen über körperliche Grenzverletzungen im öffentlichen Raum, in der Schule und im Internet bis hin zur Vergewaltigung. Fast jede vierte weibliche Jugendliche (24 Prozent) berichtete von einem Vergewaltigungsversuch, 39 Prozent der Jugendlichen mit diverser Geschlechtsidentität und sieben Prozent der männlichen Jugendlichen. Eine Vergewaltigung gaben 14 Prozent der jungen Frauen, 21 Prozent der diversen und drei Prozent der männlichen Jugendlichen an. Diverse und weibliche Jugendliche leiden nach eigenem Bekunden deutlich stärker unter den Folgen des Geschehenen als die männlichen Befragten. Die Mehrheit der Betroffenen – und zwar 58 Prozent der weiblichen Opfer sowie 70 der männlichen Opfer – gab an, nach dem Übergriff keine professionelle Hilfe und Beratung nachgefragt zu haben. Die komplette Studie „PARTNER 5 – Jugendsexualität 2021. Primärbericht: Sexuelle Bildung, sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt“ der Hochschule Merseburg umfasst gut 60 Seiten und ist zu lesen unter : https://www.ifas-home.de/partner-5-jugenderhebung/ Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Eine steigende Population freilebender Hauskatzen führt zu Problemen beim Tierschutz und der menschlichen Gesundheit. Deshalb startet das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt ab Januar 2021 eine Plakat-Informationskampagne, die Halterinnen und Halter von Katzen dazu aufruft, ihre geliebten Gefährten kastrieren zu lassen. „Kastration ist Tierschutz“ lautet das Motto. Ein QR-Code auf dem Plakat führt zu umfangreichen Informationen des Ministeriums im Internet. Ministerin ruft auf, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen „Übernehmen Sie Verantwortung. Lassen Sie Ihre Katzen und Kater, die auch draußen herumlaufen dürfen, kastrieren. Lassen Sie ihre geliebten ‚Haustiger‘ auch mit einem Mikrochip kennzeichnen. Wenn frei lebende Katzen sich nicht unkontrolliert vermehren, geht es ihnen besser. Kastration ist aktiver Tierschutz“, appellierte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert an alle Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer zum Start der Kampagne. Studie: Katzenkastration dämmt Überpopulation ein Die Informationskampagne ist das Ergebnis eines Projektes mit praktischen Untersuchungen zur Nachhaltigkeit von Katzenkastrationen, welches das Landwirtschaftsministerium 2017 bis 2019 in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz und den Tierschutzvereinen „Wolmirstedt und Umgebung e. V.“ sowie dem „Bündnis für Tiere Magdeburg e. V.“ durchgeführt hat. Dazu wurde ein integriertes Katzenkastrationssystem entwickelt, das auf drei Säulen basiert: der Kastration, der Dokumentation und der Öffentlichkeitsarbeit. Das Projekt hatte das Ziel zu prüfen, ob ein auf der Kastration basierendes Maßnahmenpaket ausreichend ist, um eine Überpopulation von freilebenden Katzen einzudämmen. Die Studie stell-te im Ergebnis fest, dass die Population bis zu einer bestimmten Größe eingedämmt werden kann, wenn verwildert lebende Hauskatzen kastriert werden und die Zuwanderung, insbesondere durch von außen kommende, im privaten Besitz befindliche fortpflanzungsfähige Katzen verhindert wird. Die in der Untersuchung gesammelten Erfahrungen dienen als Hilfestellung für die Behörden bei dem Erlass von Katzenschutzverordnungen nach dem Tierschutzgesetz. Tierschutzbeauftragter König führt Projekt zu Kastration von Streunerkatzen weiter Gleichzeitig geht ein erfolgreiches Projekt des Tierschutzbeauftragten Dr. Marco König in die zweite Runde: die Unterstützung der Kastration von Streunerkatzen aus Mitteln des Landwirtschaftsministeriums. „Im Jahr 2021 werden 100.000 Euro in zwei Kastrationszeiträumen für die Kastration freilebender herrenloser Katzen zur Verfügung stehen. Die Tierschutzvereine sind bereits informiert, die Anträge auf Unterstützung sind wie bisher über den Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes zu stellen“, blickt der Tierschutzbeauftragte voraus. Mit 50.000 Euro wurden seit September 2020 insgesamt 21 Tierschutzvereine dabei unterstützt, 720 Streunerkatzen – 275 männliche und 445 weibliche – unfruchtbar zu machen und damit deren ungeregelte Vermehrung zu verhindern. „Das ist zwar nur die Spitze des Eisberges, aber ein Anfang ist endlich gemacht“, freut sich der Tierschutzbeauftragte. Er rechnet im Land mit einer Gesamtzahl von 100.000 sogenannten Streunerkatzen. Obwohl diese Katzen frei leben, kein Zuhause sowie keine Besitzerinnen und keinen Besitzer haben, sind sie dennoch auf die Versorgung durch Menschen angewiesen, „weil es eben nach wie vor Haustiere und keine Wildtiere sind“, betonte Dr. König. Werden die Tiere nicht versorgt, sind sie häufig schlecht genährt, krank oder verletzt. König ruft Kommunen auf, zur Kennzeichnung zu verpflichten Der Tierschutzbeauftragte stellte darüber hinaus fest, dass die Kommunen Sachsen-Anhalts immer häufiger mit dem Problem der Unterbringung von Fundtieren konfrontiert werden. Dabei handelt es sich um Tiere, meist Katzen, die aufgefunden wurden und keiner Besitzerin oder keinem Besitzer zuzuordnen sind. Sie sind von Kommunen genauso wie Fundsachen aufzubewahren. „Da es aber eben keine Sachen sind sondern Tiere, ist das viel aufwändiger und belastet die Kommunalkassen“, weist Dr. König auf die Problematik hin. Häufig würden zwar Tierheime mit der Unterbringung beauftragt, allerdings wird denen ihre Leistung oft nur ungenügend bezahlt. Am besten sei es, die Population der potentiellen Fundtiere von vornherein zu begrenzen: „Kommunen haben es selbst in der Hand, ihre Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer zur Kastration sowie Kennzeichnung von Katzen, denen Freilauf gewährt wird, zu verpflichten“, weist König hin. Einige Kommunen des Landes haben das inzwischen in ihren Gefahrenabwehrverordnungen verankert. Hintergrund: Die Studie „Praktische Untersuchungen zur Nachhaltigkeit der Kastration als Maßnahme zur Eindämmung der Überpopulation von herrenlosen bzw. vermeintlich herrenlosen, verwildert lebenden Hauskatzen“ wurde in der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst“ veröffentlicht und ist auf den Webseiten des Landwirtschaftsministeriums und des Landesamtes für Verbraucherschutz verfügbar. Informationen des Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter/aktuelles/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Das Projekt "Teilprojekt 4: Kopplung des Eisschild-Modells PISM mit dem Klimamodell CESM^Teilprojekt 5: Konsistente Etablierung des viskolastischen Erdmodell VILMA in die Erdsystemmodelle^Teilprojekt 2: Kopplung des AWI Eisschild-Modells mit dem Klimamodell ECHAM/MPIOM -^PalMod 1.1 Kopplung von Eisschild- und Klimamodellen, Teilprojekt 1: Kopplung des Eisschild-Modells PISM mit dem Klimamodell ECHAM/MPIOM" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Institut für Meteorologie.Das Erdsystemmodell MPI-ESM soll mit dem Eisschildmodell PISM gekoppelt werden, um Übergänge zwischen dem Glazial und dem Interglazial simulieren zu können. Dazu soll das existierende Modellsystem auf die jeweils aktuellen Modellversionen upgedated und auf die Südhemisphäre ausgedehnt werden. Das Ziel der Arbeiten ist die Entwicklung eines funktionsfähigen gekoppelten Atmosphäre-Ozean-Eisschild Modellsystems, das es erlaubt, realistische Übergänge zwischen Glazial und Interglazial (und vice versa) zu simulieren. Dieses System muss zum einen erstellt werden, zum anderen muss es ausgiebig getestet werden. 1. Aufsetzen der aktuellen Eisschildmodells PISM für die Nordhemisphäre (existiert in einer älteren Modellversion) und die Südhemisphäre (Task WP 1.1.1) 2. Implementieren von verschiedenen Modulen zur Berechnung der Oberflächenmassenbilanz aus atmosphärischen Antriebsdaten (Task WP 1.1.2) und Einbau in die aktuelle MPI-ESM Modellversion. Dabei kann von einem existierenden Modellsystem mit älteren Modellversionen ausgegangen werden. 3. Tests mit dem Einfluss von Staub auf das Albedo (Task WP 1.1.5). Dieses ist in dem existierenden Energiebilanzmodul für die Oberflächenmassenbilanzberechnung vorgesehen. 4. Analyse von Bifurkationen im glazialen Klimasystem (Task WP 1.1.7). 5. Quantifizierung des Effekts von Topographieänderungen durch die Physik der festen Erde (Task WP 1.1.8). 6. Einbau eines Eisbergmoduls (Task WP 1.1.9). 7. Erstellen und Testen des gekoppelten Modells mit den Modelländerungen aus WP 4.2, die zeitabhängige Landseemaske erlauben (Task WP 1.1.10). 8. Analyse der transienten gekoppelten Simulation aus WP1.3 (Task WP 1.1.11)Ein Vergleich mit den entsprechenden Untersuchungsergebnissen in den Teilprojekten PalMod-1-1-TP2 und PalMod-1-1-TP3 wird dazu dienen, die Robustheit der Resultate einzuordnen.
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