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WFS Elektro Ladestandorte Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Standorte der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in der Modellregion Elektromobilität Hamburg zum Download bereit. Die zugehörigen Sachinformationen wie z.B. Anzahl der Ladepunkte, Steckertypen und Zugangsmöglichkeiten sind enthalten. Zusätzlich wird in Echtzeit der Betriebsstatus (frei oder belegt) der Ladepunkte angegeben. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Elektro Ladestandorte Hamburg

Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Standorte der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in der Modellregion Elektromobilität Hamburg dar. Die zugehörigen Sachinformationen wie z.B. Anzahl der Ladepunkte, Steckertypen und Zugangsmöglichkeiten sind enthalten. Zusätzlich wird in Echtzeit der Betriebsstatus (frei oder belegt) der Ladepunkte angegeben. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Elektro Ladestandorte Hamburg

Der Datensatz enthält die Standorte der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in der Modellregion Elektromobilität Hamburg. Die zugehörigen Sachinformationen wie z.B. Anzahl der Ladepunkte, Steckertypen und Zugangsmöglichkeiten sind enthalten. Zusätzlich wird in Echtzeit der Betriebsstatus (UNKNOWN, AVAILABLE, OCCUPIED, RESERVED, UNAVAILABLE, FAULTED, PREPARING, CHARGING, SUSPENDEDEV, SUSPENDEDEVSE, FINISHING) der Ladepunkte angegeben. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die Standorte der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in der Modellregion Elektromobilität Hamburg im JSON-Format bereitgestellt über die SensorThings API (STA). Für die E-Ladestationen in der SensorThings API (STA) wurde je Station ein Objekt in der Entität "Thing" angelegt. Für jeden Ladepunkt steht ein Objekt in der Entität "Datastreams". Die Echtzeitdaten zum Status des Ladepunktes wird in der STA in der Entität "Observations" veröffentlicht. Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_E-Ladestationen", "layerName": "Status_E-Ladepunkt", "key":"value"} } Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.1/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_E-Ladestationen' and properties/layerName eq 'Status_E-Ladepunkt' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.1/Datastream({id})/Observations

Qualitätsbericht - Erhebung über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Die Erhebung erfasst jährlich, bei den Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die mit der Sammlung, Behandlung oder Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1739) in der jeweils geltenden Fassung befasst sind, die Erhebungsmerkmale Art, Menge und Verbleib der Geräte. Eine Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und/oder verdichtet werden. Behälter, die nur zwischengelagert oder vermittelt werden, werden nicht erfasst. Gleiches gilt für Mengen, die von anderen Erstbehandlern bezogen und bereits erstbehandelt wurden. Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.

Leitfaden für Erstbehandlungsanlagen zur Erfüllung von Mitteilungspflichten

Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt. Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, den Betreibern von Ersthandlungsanlagen von Altgeräten eine Praxishilfe für die Umsetzung der rechtlich geforderten Mitteilungspflichten nach ElektroG und Umweltstatistikgesetz (UStatg) zu geben. Neben rechtlichen Grundlagen stellt der Leitfaden Definitionen und Auslegungen, Empfehlungen für ein ausgewogenes Datenmanagement sowie Mustervorlagen bereit. Veröffentlicht in Texte | 99/2025.

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG ), soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Marktüberwachung im Bereich der Abfallwirtschaft. Dieser Paragraph stellt die Verbindung zum Marktüberwachungsgesetz her, indem er festlegt, dass die Bestimmungen des MüG auch für die Überwachung von Produkten gelten, die den abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktüberwachung im Abfallbereich nach einheitlichen Standards erfolgt und mit den allgemeinen Marktüberwachungsbestimmungen harmonisiert ist. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Stoffbeschränkungen ist, gemäß Nr. 10 Absatz 4 in Verbindung mit Nr. 18 Absatz 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG) , u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien und Verordnungen vorgegeben: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II-Richtlinie) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (EU-Batterierichtlinie) 2023/1542/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien ( EU-Batterieverordnung ) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ( Einwegkunststoffrichtlinie ) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG) Einwegkunststoffe: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) und Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die aktuelle nationale Marktüberwachungsstrategie ist auf den Seiten des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) und nachfolgend als PDF-Download zu finden. Das aktuelle Marktüberwachungskonzept des Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie auf den Informationsseiten der LAGA oder nachfolgend als PDF-Download.

Zahl der Woche Nr. 41 vom 7. Oktober 2025 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt

Zahl der Woche 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt Seite teilen Zahl der Woche Nr. 41 vom 7. Oktober 2025 WIESBADEN – 747 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte wurden im Jahr 2023 recycelt. Das waren gut vier Fünftel (82,4 %) der insgesamt 906 100 Tonnen solcher Geräte, die von sogenannten Erstbehandlungsanlagen angenommen wurden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags des Elektroschrotts ( E-Waste Day) am 14. Oktober 2025 mitteilt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt 5 100 Tonnen beziehungsweise 0,6 % mehr Elektroaltgeräte angenommen. Verglichen mit dem Höchststand im Pandemiejahr 2020, als noch gut 1,0 Millionen Tonnen erfasst wurden, bedeutet dies jedoch einen Rückgang um 131 000 Tonnen beziehungsweise 12,6 %. Erstbehandlungsanlagen sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, in denen Altgeräte oder ihre Teile für die Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder beseitigt werden. 124 700 Tonnen des im Jahr 2023 abgegebenen Elektroschrotts (13,8 %) wurden einer sonstigen Verwertung zugeführt, zum Beispiel für die Nutzung als Heizungswärme verbrannt. 18 800 Tonnen (2,1 %) wurden zur Wiederverwendung vorbereitet. Die restlichen 15 600 Tonnen (1,7 %) wurden beseitigt, zum Beispiel auf Deponien. Lädt... Höchste Recyclingquote bei Photovoltaikmodulen Anteilig am häufigsten wurden große Photovoltaikmodule recycelt. Von den insgesamt 14 200 Tonnen in dieser Kategorie wurden 90,7 % dem Recycling zugeführt. Die niedrigste Recyclingquote hatten Kleingeräte mit 79,3 %. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Wasserkocher, elektrische Zahnbürsten, elektrische Zigaretten, Fernbedienungen sowie Bekleidung mit elektrischen Funktionen, aber auch kleine Photovoltaikmodule. Kleingeräte die häufigste Kategorie in den Elektroaltgeräten Kleingeräte wurden am häufigsten in Erstbehandlungsanlagen angenommen. Mit einem Anteil von 31,7 % an allen angenommenen Geräten und 287 400 Tonnen lagen sie vor den Großgeräten mit einem Anteil von 27,7 % (250 700 Tonnen). In diese Kategorie fallen unter anderem Waschmaschinen, Elektroherde oder Pedelecs. Die Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Klimageräte und Wärmepumpen machten mit 165 500 Tonnen 18,3 % der Altgeräte aus, die kleinen IT- und Telekommunikationsgeräte – darunter Mobiltelefone und Router – mit 91 000 Tonnen 10,0 %. An Bildschirmgeräten mit einer Fläche über 100 Quadratzentimetern, zu denen Fernseher, Computermonitore, Laptops und Tablets zählen, wurden 88 800 Tonnen (9,8 %) erfasst, gefolgt von großen Photovoltaikmodulen mit 14 200 Tonnen (1,6 %) sowie Lampen (Leuchtstoff-, Energiespar- und LED-Lampen, jedoch keine Glühlampen), die weniger als 1 % der Gesamtmenge ausmachten (8 500 Tonnen). Aktuelle Regelungen zu Entsorgung und Recycling Die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten ist entscheidend, um wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden, Kupfer oder Gold zurückzugewinnen und für die Herstellung neuer Produkte zu nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dafür mehrere kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten. Einzelhändler und Onlineshops, die Elektrogeräte verkaufen und über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmeter im Elektrohandel beziehungsweise 800 Quadratmeter im Lebensmittelhandel mit regelmäßigem Elektroangebot verfügen, sind zur Rücknahme verpflichtet. Beim Kauf eines neuen Großgeräts kann das alte, gleichartige Gerät zurückgegeben werden. Kleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern dürfen auch ohne Neukauf abgegeben werden. Darüber hinaus nehmen kommunale Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe Elektroaltgeräte kostenlos entgegen – teilweise auch über mobile Sammelstellen oder Schadstoffmobile. Methodische Hinweise: Die Erstbehandlung bezeichnet die erste Verarbeitung von angelieferten, unbehandelten Elektroaltgeräten. Dabei werden Geräte sortiert, geprüft, gereinigt und repariert oder demontiert und schadstoffhaltige Komponenten entfernt, bevor sie weiteren Behandlungsprozessen zugeführt werden. Mit der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Jahr 2018 wurden die zuvor zehn spezifischen Gerätekategorien zu sechs allgemeineren Kategorien zusammengefasst. Ein direkter Vergleich mit Daten vor 2019 ist daher nur eingeschränkt möglich. Weitere Informationen: Detaillierte Daten bietet die Tabelle zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf der Themenseite “ Abfallwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Klima

Bildschirme und Lampen

<p> <p>Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore ist 2024 leicht angestiegen. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen sinkt weiterhin.</p> </p><p>Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore ist 2024 leicht angestiegen. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen sinkt weiterhin.</p><p> Bildschirmgeräte <p>Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 4,47 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung der Verkaufsmenge um 2,5 % (<a href="https://gfu.de/markt-zahlen/hemix-2023/">HEMIX, GfU-Statistik</a>). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2024 rund 3,23 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“).</p> <p>Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2023 131.040 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 88.804 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 87,2 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.png"> </a> <strong> Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher </strong> Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (479,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (161,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,83 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten </strong> Quelle: BMUV <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (280,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (124,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,58 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Lampen <p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 27.530 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch <a href="https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/geraetezuordnung/kategorie-3">hier</a>) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 7.301 t im Jahr 2024. 2023 lag die Menge noch bei 8.163 t (<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/inputmengen">stiftung ear</a>) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten).</p> <p>Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2023 bei 8.492 t.</p> <p>Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+ 68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte).</p> <p>Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2023 mit rund 88 % stark unter dem Niveau der Vorjahre 2011 bis 2022 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich wesentlich geringeren Recyclingquote gegenüber den Vorjahren ist, dass ein deutlich größerer Teil der Verwertung und Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten </strong> Quelle: stiftung elektro-altgeräte register <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (299,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (122,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.png"> </a> <strong> Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (355,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (123,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,14 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung <p>Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“</a>.</p> <p>Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt.</p> <p>Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich:</p> <ul> <li>Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %.</li> <li>Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts.</li> </ul> <p>Deutschland hält diese <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13747">Quoten </a>ein.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Elektro- und Elektronikaltgeräte

<p> <p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p> </p><p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p><p> Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen <p>Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012L0019">(WEEE-Richtlinie)</a> in nationales Recht um.</p> <p>Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:</p> <ul> <li><strong>Sammelquote:</strong> Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen.</li> <li><strong>Verwertungsquoten:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung.</li> <li><strong>Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln.</li> </ul> <p>Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.</p> </p><p> Wo steht Deutschland? <p>Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2023 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr sehr leicht um etwa 5.000 Tonnen angestiegen. Gegenüber den Vorjahren ist die in Verkehr gebrachte Menge an neuen Elektrogeräten erstmalig leicht gesunken, um 20.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr 2022. Aufgrund der dennoch kontinuierlich und deutlich angestiegenen Mengen an Geräten, die in den letzten Jahren neu in Verkehr gebracht wurden, und einer weiterhin viel zu geringen Sammelmenge von knapp über 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 29,5 % sehr deutlich unter dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021: 44,3 % bis 38,6 % (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).</p> <p>Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2023 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (172,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png"> </a> <strong> Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2006 bis 2023) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png">Bild herunterladen</a> (139,85 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (69,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Inverkehrbringung und Sammlung </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (100,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (47,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2 </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (87,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (55,90 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,62 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie <p>Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register&nbsp;(<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/startseite">stiftung ear</a>) und dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Statistischen Bundesamt</a> in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt.&nbsp;Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.</p> <p>Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).</p> <p>Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (BMUKN). In Abstimmung mit dem BMUKN werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2023 vor.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Zur Erstbehandlung angenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte - Land - Jahr

Teil der Statistik "Erhebung über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten" Raum: Land Die Erhebung über die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird jährlich bei Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführt, die die Erstbehandlung von Altgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) durchführen. Diese Erhebung schließt die Datenlücke im Monitoring des ElektroG und dient als Baustein für die EU-Berichtspflichten über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Erfragt werden die Mengenströme bis zur Verwertung, das sind Angaben über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle. Qualitätsbericht: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Umwelt/erstbehandlung-elektro-elektronikaltgeraete.pdf?__blob=publicationFile

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