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Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2021 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2023

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2020 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2022

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte | 76/2026.

Zahl der Woche Nr. 41 vom 7. Oktober 2025 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt

Zahl der Woche 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt Seite teilen Zahl der Woche Nr. 41 vom 7. Oktober 2025 WIESBADEN – 747 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte wurden im Jahr 2023 recycelt. Das waren gut vier Fünftel (82,4 %) der insgesamt 906 100 Tonnen solcher Geräte, die von sogenannten Erstbehandlungsanlagen angenommen wurden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags des Elektroschrotts ( E-Waste Day) am 14. Oktober 2025 mitteilt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt 5 100 Tonnen beziehungsweise 0,6 % mehr Elektroaltgeräte angenommen. Verglichen mit dem Höchststand im Pandemiejahr 2020, als noch gut 1,0 Millionen Tonnen erfasst wurden, bedeutet dies jedoch einen Rückgang um 131 000 Tonnen beziehungsweise 12,6 %. Erstbehandlungsanlagen sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, in denen Altgeräte oder ihre Teile für die Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder beseitigt werden. 124 700 Tonnen des im Jahr 2023 abgegebenen Elektroschrotts (13,8 %) wurden einer sonstigen Verwertung zugeführt, zum Beispiel für die Nutzung als Heizungswärme verbrannt. 18 800 Tonnen (2,1 %) wurden zur Wiederverwendung vorbereitet. Die restlichen 15 600 Tonnen (1,7 %) wurden beseitigt, zum Beispiel auf Deponien. Lädt... Höchste Recyclingquote bei Photovoltaikmodulen Anteilig am häufigsten wurden große Photovoltaikmodule recycelt. Von den insgesamt 14 200 Tonnen in dieser Kategorie wurden 90,7 % dem Recycling zugeführt. Die niedrigste Recyclingquote hatten Kleingeräte mit 79,3 %. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Wasserkocher, elektrische Zahnbürsten, elektrische Zigaretten, Fernbedienungen sowie Bekleidung mit elektrischen Funktionen, aber auch kleine Photovoltaikmodule. Kleingeräte die häufigste Kategorie in den Elektroaltgeräten Kleingeräte wurden am häufigsten in Erstbehandlungsanlagen angenommen. Mit einem Anteil von 31,7 % an allen angenommenen Geräten und 287 400 Tonnen lagen sie vor den Großgeräten mit einem Anteil von 27,7 % (250 700 Tonnen). In diese Kategorie fallen unter anderem Waschmaschinen, Elektroherde oder Pedelecs. Die Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Klimageräte und Wärmepumpen machten mit 165 500 Tonnen 18,3 % der Altgeräte aus, die kleinen IT- und Telekommunikationsgeräte – darunter Mobiltelefone und Router – mit 91 000 Tonnen 10,0 %. An Bildschirmgeräten mit einer Fläche über 100 Quadratzentimetern, zu denen Fernseher, Computermonitore, Laptops und Tablets zählen, wurden 88 800 Tonnen (9,8 %) erfasst, gefolgt von großen Photovoltaikmodulen mit 14 200 Tonnen (1,6 %) sowie Lampen (Leuchtstoff-, Energiespar- und LED-Lampen, jedoch keine Glühlampen), die weniger als 1 % der Gesamtmenge ausmachten (8 500 Tonnen). Aktuelle Regelungen zu Entsorgung und Recycling Die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten ist entscheidend, um wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden, Kupfer oder Gold zurückzugewinnen und für die Herstellung neuer Produkte zu nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dafür mehrere kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten. Einzelhändler und Onlineshops, die Elektrogeräte verkaufen und über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmeter im Elektrohandel beziehungsweise 800 Quadratmeter im Lebensmittelhandel mit regelmäßigem Elektroangebot verfügen, sind zur Rücknahme verpflichtet. Beim Kauf eines neuen Großgeräts kann das alte, gleichartige Gerät zurückgegeben werden. Kleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern dürfen auch ohne Neukauf abgegeben werden. Darüber hinaus nehmen kommunale Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe Elektroaltgeräte kostenlos entgegen – teilweise auch über mobile Sammelstellen oder Schadstoffmobile. Methodische Hinweise: Die Erstbehandlung bezeichnet die erste Verarbeitung von angelieferten, unbehandelten Elektroaltgeräten. Dabei werden Geräte sortiert, geprüft, gereinigt und repariert oder demontiert und schadstoffhaltige Komponenten entfernt, bevor sie weiteren Behandlungsprozessen zugeführt werden. Mit der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Jahr 2018 wurden die zuvor zehn spezifischen Gerätekategorien zu sechs allgemeineren Kategorien zusammengefasst. Ein direkter Vergleich mit Daten vor 2019 ist daher nur eingeschränkt möglich. Weitere Informationen: Detaillierte Daten bietet die Tabelle zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf der Themenseite “ Abfallwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Klima

Qualitätsbericht - Erhebung über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Die Erhebung erfasst jährlich, bei den Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die mit der Sammlung, Behandlung oder Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1739) in der jeweils geltenden Fassung befasst sind, die Erhebungsmerkmale Art, Menge und Verbleib der Geräte. Eine Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und/oder verdichtet werden. Behälter, die nur zwischengelagert oder vermittelt werden, werden nicht erfasst. Gleiches gilt für Mengen, die von anderen Erstbehandlern bezogen und bereits erstbehandelt wurden. Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2020 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2022

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht.

Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht

Der Forschungsbericht fokussiert auf den Umgang mit neuen und gebrauchstauglichen Produkten in der Reverse-Supply-Chain, insbesondere auf die Rückflussarten, Warenüberhänge und Retouren, da diese die größte Mengenrelevanz besitzen. Die Arbeit verfolgt zunächst das Ziel die Komplexität in der Rückwärtslogistik und die Einflussfaktoren auf die Entscheidungstragenden nachvollziehbar zu machen. Dazu wurden die relevanten Akteure interviewt, systematisch als Datenpunkte erfasst und jeweils dargestellt, welches Verhalten bzw. welchen Umgang diese in Bezug auf die Einhaltung der Obhutspflicht einnehmen. Die Untersuchung verdeutlicht, welche Prozessschritte die beteiligten Akteure entlang der rückwärtsgerichteten Supply Chain durchführen, inklusive der etwaigen Entsorgung von neuwertigen und gebrauchstauglichen Waren. Weiterhin wurden die Gründe für den jeweiligen Umgang ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Projekts die Anforderungen an die Erstellung und die Inhalte eines Transparenzberichtes abgeleitet. Damit wurde eine Grundlage für eine Berichtsmethodik geschaffen, um größere Transparenz zum Aufkommen, zur Aufbereitung und Reparatur, zur Wiedervermarktung, zum Spendenverhalten und zur Entsorgung gebrauchstauglicher und neuwertiger Waren in der Praxis verschiedener Akteure entlang der Supply Chain zu erlangen. Dies dient der Operationalisierung und wissenschaftlichen Untermauerung der Obhutspflicht.Die entwickelte Methode wurde in der Untersuchung auf ihre Anwendbarkeit und Repräsentativität hin bewertet und für eine qualitative und quantitative Berichterstattung konkretisiert. Außerdem wurden methodische Hinweise erarbeitet, wie dieser beispielhaft für Elektrogeräte erarbeitete Ansatz auf Textilien und Möbel übertragen werden kann.

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG ), soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Marktüberwachung im Bereich der Abfallwirtschaft. Dieser Paragraph stellt die Verbindung zum Marktüberwachungsgesetz her, indem er festlegt, dass die Bestimmungen des MüG auch für die Überwachung von Produkten gelten, die den abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktüberwachung im Abfallbereich nach einheitlichen Standards erfolgt und mit den allgemeinen Marktüberwachungsbestimmungen harmonisiert ist. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Stoffbeschränkungen ist, gemäß Nr. 10 Absatz 4 in Verbindung mit Nr. 18 Absatz 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG) , u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien und Verordnungen vorgegeben: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II-Richtlinie) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (EU-Batterierichtlinie) 2023/1542/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien ( EU-Batterieverordnung ) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ( Einwegkunststoffrichtlinie ) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG) Einwegkunststoffe: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) und Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die aktuelle nationale Marktüberwachungsstrategie ist auf den Seiten des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) und nachfolgend als PDF-Download zu finden. Das aktuelle Marktüberwachungskonzept des Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie auf den Informationsseiten der LAGA oder nachfolgend als PDF-Download.

Elektro- und Elektronikaltgeräte

<p> <p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p> </p><p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p><p> Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen <p>Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012L0019">(WEEE-Richtlinie)</a> in nationales Recht um.</p> <p>Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:</p> <ul> <li><strong>Sammelquote:</strong> Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen.</li> <li><strong>Verwertungsquoten:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung.</li> <li><strong>Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln.</li> </ul> <p>Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.</p> </p><p> Wo steht Deutschland? <p>Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2023 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr sehr leicht um etwa 5.000 Tonnen angestiegen. Gegenüber den Vorjahren ist die in Verkehr gebrachte Menge an neuen Elektrogeräten erstmalig leicht gesunken, um 20.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr 2022. Aufgrund der dennoch kontinuierlich und deutlich angestiegenen Mengen an Geräten, die in den letzten Jahren neu in Verkehr gebracht wurden, und einer weiterhin viel zu geringen Sammelmenge von knapp über 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 29,5 % sehr deutlich unter dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021: 44,3 % bis 38,6 % (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).</p> <p>Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2023 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (172,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png"> </a> <strong> Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2006 bis 2023) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png">Bild herunterladen</a> (139,85 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (69,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Inverkehrbringung und Sammlung </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (100,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (47,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2 </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (87,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (55,90 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,62 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie <p>Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register&nbsp;(<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/startseite">stiftung ear</a>) und dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Statistischen Bundesamt</a> in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt.&nbsp;Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.</p> <p>Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).</p> <p>Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (BMUKN). In Abstimmung mit dem BMUKN werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2023 vor.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2021 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2023

Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2020. Insgesamt brachten Hersteller 2,85 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,1 %, womit die seit 2019 geltende Mindesterfassungsquote von 65 % verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2020 alle Ziele in allen Kategorien erreicht Veröffentlicht in Texte | 77/2026.

Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht

Der Forschungsbericht fokussiert auf den Umgang mit neuen und gebrauchstauglichen Produkten in der Reverse-Supply-Chain, insbesondere auf die Rückflussarten, Warenüberhänge und Retouren, da diese die größte Mengenrelevanz besitzen. Die Arbeit verfolgt zunächst das Ziel die Komplexität in der Rückwärtslogistik und die Einflussfaktoren auf die Entscheidungstragenden nachvollziehbar zu machen. Dazu wurden die relevanten Akteure interviewt, systematisch als Datenpunkte erfasst und jeweils dargestellt, welches Verhalten bzw. welchen Umgang diese in Bezug auf die Einhaltung der Obhutspflicht einnehmen. Die Untersuchung verdeutlicht, welche Prozessschritte die beteiligten Akteure entlang der rückwärtsgerichteten Supply Chain durchführen, inklusive der etwaigen Entsorgung von neuwertigen und gebrauchstauglichen Waren. Weiterhin wurden die Gründe für den jeweiligen Umgang ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Projekts die Anforderungen an die Erstellung und die Inhalte eines Transparenzberichtes abgeleitet. Damit wurde eine Grundlage für eine Berichtsmethodik geschaffen, um größere Transparenz zum Aufkommen, zur Aufbereitung und Reparatur, zur Wiedervermarktung, zum Spendenverhalten und zur Entsorgung gebrauchstauglicher und neuwertiger Waren in der Praxis verschiedener Akteure entlang der Supply Chain zu erlangen. Dies dient der Operationalisierung und wissenschaftlichen Untermauerung der Obhutspflicht. Die entwickelte Methode wurde in der Untersuchung auf ihre Anwendbarkeit und Repräsentativität hin bewertet und für eine qualitative und quantitative Berichterstattung konkretisiert. Außerdem wurden methodische Hinweise erarbeitet, wie dieser beispielhaft für Elektrogeräte erarbeitete Ansatz auf Textilien und Möbel übertragen werden kann. Veröffentlicht in Texte | 78/2026.

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