Umweltbundesamt (UBA) findet keine Hinweise auf mögliche Quelle in seiner Dioxin-Datenbank - und mahnt bessere Datenlage an Die Herkunft der aktuellen Dioxinbelastungen in Futtermitteln, Eiern und Fleisch sind weiterhin nicht völlig geklärt: „Das Verteilungsmuster der Dioxine, Furane und dioxin-ähnlichen PCB aus den verunreinigten Futtermitteln stimmt mit keiner unserer Referenzproben überein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA hatte die den Futtermitteln illegal zugesetzten Mischfettsäuren mit rund 46.000 Proben aus Boden, Luft, Pflanzen und Tieren in seiner Dioxin-Datenbank verglichen. In der Vergangenheit lieferte die Datenbank oft schnell einen Hinweis auf die Quelle von Dioxin-Kontaminationen. Je nach Herkunft und Entstehung unterscheidet sich das chemische Muster von Dioxinen, Furanen und dioxin-ähnlichen Polychlorierten Biphenylen nämlich deutlich (so genannte Kongeneren-Profile). Zwar konnte die UBA -Analyse einige Quellen wie die Metall- und Zementindustrie definitiv ausschließen. Auch bei anderen industriellen Quellen lässt sich ein Herkunftsnachweis der aktuellen Kontamination nicht führen. Das kongenere Profil der Mischfettsäuren in den verunreinigten Futtermitteln weist keinerlei Ähnlichkeiten mit bekannten Umweltproben auf. Auch Daten zu Dioxinemissionen aus anderen Industriebranchen lassen keine klaren Übereinstimmungen erkennen, die auf eine industrielle Quelle hindeuten. Zum Vergleich wurden auch externe Untersuchungen zu Alt- und Transformatorenölen herangezogen. Im Ergebnis lassen sich Ähnlichkeiten mit dem kongeneren Profil der Mischfettsäure feststellen. Die Datenbasis ist jedoch zu gering, um eine belastbare Aussage zu treffen. Neueste Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Münster-Emscher-Lippe, die heute in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, stützen die Hypothese, dass die Belastungen aus kontaminierten Industriefetten stammen, die nicht für Futter- und Lebensmittelzwecke hätten verwendet werden dürfen. Dennoch zeigt die Auswertung die großen Chancen einer umfassenden Dioxin-Datenbank: „Das aktuelle Dioxin-Geschehen sollte Anlass sein, den Datenbestand über Dioxine deutlich zu erweitern, vor allem über Emissionen, Futtermittel, Produkte, Zubereitungen, Erzeugnisse. So lassen sich künftig belastbarere Aussagen zur Quelle von Verunreinigungen treffen. Das hilft, Futter- und Lebensmittel sicherer zu machen“, sagte UBA-Präsident Flasbarth. Dioxin ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Sammelbezeichnung für chemisch ähnlich aufgebaute chlorhaltige Dioxine und Furane. Es gibt also nicht den Stoff Dioxin, sondern eine Gruppe der Dioxine; diese besteht aus 75 polychlorierten Dibenzo-para-Dioxinen (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Die in ihrer Wirkungsweise gleichen Dioxin- ähnlichen polychlorierten Biphenyle werden heute ebenfalls dazugezählt. Dioxine wurden nie im technischen Maßstab produziert. Sie entstehen unerwünscht bei allen Verbrennungsprozessen in Anwesenheit von Chlor und organischem Kohlenstoff unter bestimmten Bedingungen, etwa bei höheren Temperaturen. Dioxin entsteht bei 300 °C und mehr und wird bei 900 °C und höher zerstört. Dioxine können auch bei Waldbränden und Vulkanausbrüchen entstehen. Man fand Dioxine auch in etwa 200 Milllionen Jahre alten Kaolinitböden. In den 80er Jahren wurden Dioxine über dioxinverunreinigte Chemikalien, wie Pentachlorphenol, polychlorierte Biphenyle ( PCB ) bestimmte Herbizide jährlich im Kilogrammbereich in die Umwelt eingetragen. Bei den oben genannten Temperaturen können bei diesen Stoffen zusätzlich weitere Dioxine entstehen. Diese Stoffe sind mittlerweile durch Verbotsverordnungen reglementiert. Für den Eintrag in die Luft war früher die Abfall-Verbrennung die wichtigste Quelle. Dank anspruchsvoller Grenzwerte und Technik gibt es heute praktisch keinen Dioxinausstoß aus den Abfall-Verbrennungsanlagen mehr. Der Mensch nimmt 90-95 Prozent der Dioxine über die Nahrung auf. Nahezu zwei Drittel dieser Aufnahme erfolgt über den Verzehr von Fleisch und Milchprodukten. Fische sind - je nach Fettgehalt - vergleichsweise hoch mit Dioxinen belastet.
Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung gemäß § 11 Röntgenverordnung 6. Nachtrag zur Bauartzulassung He/Rö/R107/97 Vom 19. Juni 2003 Gemäß §§ 8 ff. der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGB. I S. 604) wird auf Antrag der Firma Heimann Systems GmbH, Im Herzen 4, 65205 Wiesbaden vom 13. März 2003 die Bauartzulassung He/Rö/R/107/97, erteilt am 12. Juni 1997 durch das Regierungspräsidium Darmstadt mit den Nachträgen 1. bis 5. geändert. Vorrichtung: Typ/ Firmenbezeichnung: Zulassungsinhaber/Hersteller: Röntgenstrahler HI-RAY7 Heimann Systems GmbH Im Herzen 4, 65205 Wiesbaden mit Röntgenröhre Typ: Hersteller: GF203-0.7-160 Nagel & Goller Medical Equipment Co., Ltd Die Vorrichtung wird wie folgt geändert: Anstelle der Isolieröl - Einlassschraube kann bei Bedarf ein Temperatursensor in das Gehäuse des Röntgenstrahlers eingesetzt werden. Dieser Nachtrag gilt nur im Zusammenhang mit der o.g. Bauartzulassung und den hierzu ergangenen Nachträgen. Salzgitter, den 19. Juni 2003 57502/2-024 Bundesamt für Strahlenschutz Im Auftrag Czarwinski
ID: 2951 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat den Neubau einer Trafostation (50 Hz) am Haltepunkt Dortmund-Dorstfeld Süd zum Gegenstand. Die mit dem geplanten Vorhaben zu errichtende elektrische Anlage „Mittelspannungsschaltanlage mit Drehstromöltransformator" (Ölvolumen rd. 261 Liter) erfüllt hinsichtlich Konstruktion, Bauweise und eingesetzten Materialien die einschlägigen wasserrechtlichen Anforderungen. Die Ausführung des Drehstromtransformator in Hermetik Bauweise, die Aufstellung in einem verschlossenen Betriebsraum (sog. Umhausung / Schaltanlagengebäude als Fertig-Betonteil), ein ausreichendes Rückhaltevermögen sowie die Errichtung und das Betreiben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik stellen sicher, dass der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz nach § 62 Abs. 1 WHG „Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" eingehalten wird. Damit wird bestätigt, dass kein wassergefährdendes Isolieröl im Betrieb austreten kann. Ort des Vorhabens: Dortmund Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Plangenehmigung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Energie GmbH Schwarzer Weg 100 51149 Köln Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite
Egeln. In der gestrigen Sitzung der ?Task-Force Ehle? hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie das weitere Vorgehen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am Flusslauf der Ehle bei Egeln und insbesondere dessen Finanzierung vorgestellt. Das Land wird die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen.Die Ehle und deren angrenzenden Böschungen und Flächen werden entsprechend den Anforderungen der WRRL ökologisch saniert. Ziel ist es, einen guten Zustand des Gewässers herzustellen. Für diese Maßnahmen werden die notwendigen finanziellen Mittel aus der WRRL bereitgestellt.In der Ehle von der Ortschaft Westeregeln bis zur Mündung in die Bode, in den Böschungen und in den dahinter liegenden Flächen sind PCB/PCN-Kontaminationen festgestellt worden. Diese müssen bewertet und anschließend erforderliche Maßnahmen veranlasst werden. Für altlastenbedingte Maßnahmen ist die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) zuständig. Die Kosten dafür trägt das Land.Das Gebiet umfasst innerhalb und außerhalb der Ortslage Egeln die sogenannte HQ10-Linie beidseitig der Ehle. Das bedeutet, dass das Untersuchungsgebiet jene Gewässerbereiche und Böden einschließt, die von einem durchschnittlich alle 10 Jahre auftretendem Hochwasser betroffen sind. Die Maßnahmen werden daher auch eine Lösung für die von den Kontaminationen betroffenen landwirtschaftlichen Flächen durch Flurneuordung, Flächentausch oder ähnliches enthalten.Die Steuerung des komplexen Vorhabens wird die LAF als zentraler Koordinator übernehmen. Die Planung dafür wird noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden, um mit ihr 2019 beginnen zu können. Ziel ist es, dass von den Schadstoffen in der Ehle keine Gefahr mehr für die Menschen ausgeht. Perspektivisch soll die Ehle und ihre angrenzenden Flächen zu einem Gebiet werden, in und an dem sich die heimische Flora und Fauna wieder ungestört entwickeln kann.HintergrundDie Task-Force Ehle wurde gegründet, um nach dem Fund von PCB und PCN in und an der Ehle die zuständigen Behörden zu koordinieren. Ihr gehören an: das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, die Landesanstalt für Altlastenfreistellung, der Salzlandkreis, die Verbandsgemeinde Egelner Mulde und das Sachverständigenbüro.Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Polychlorierte Naphthaline (PCN) sind Chlorverbindungen, die zum Beispiel in Transformatoren, Kondensatoren, Hydraulikanlagen (PCB) sowie aufgrund ihrer fungiziden und insektiziden Wirkung zum Beispiel in Holzschutzmitteln (Xylamon) verwendet wurden. PCB und PCN sind in der Umwelt allgegenwärtig. Da sie persistent sind, das heißt, kaum abgebaut werden, verteilen sie sich überall in Boden, Wasser und Luft. Die Herstellung und die Verwendung dieser Substanzen wurden mit der Stockholmer Konvention 2004 verboten. Die Belastung der Ehle mit PCB und PCN erfolgte mutmaßlich durch die betriebs- und havariebedingten Einträge bei der Herstellung dieser Stoffe. In Westeregeln wurden Kali- und Steinsalz gefördert und verarbeitet. Ein Zwischenprodukt dabei war Chlor. Von 1932 bis 1964 wurde in den ehemaligen Alkaliwerken Westeregeln PCN als wirksamer Bestandteil von Holzschutzmittel und von 1955 bis 1968 PCB als Bestandteil von Transformatorenöl hergestellt.Wahrscheinlich ist das schadstoffbelastete Abwasser in die Ehle gelangt und hat sich in den Sedimenten der Ehle angereichert. Im Jahr 1961 kam es außerdem zu einem Brand im Tanklager der ehemaligen Alkaliwerke, wobei wahrscheinlich Naphthalinöl und chlorierte Produkte bzw. damit belastetes Löschwasser über die Kanalisation und die Gräben in die Ehle gelangt sind. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I Seite 932), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 21 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) geändert worden ist. Am 30. Juni 2000 ist die Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I Seite 932 vom 29. Juni 2000). Die Verordnung setzt zusammen mit Änderungen in der Chemikalien-Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung die Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) vollständig um. Diese Richtlinie dient der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die kontrollierte Beseitigung der PCB, die Dekontaminierung oder Beseitigung PCB-haltiger Geräte und/oder die Beseitigung von PCB-Abfall und zielt auf ihre vollständige Beseitigung ab. Hierzu werden PCB, PCB-haltige Geräte und PCB-Abfall definiert, die der Dekontaminierung und Beseitigung vorausgehenden Schritte bestimmt, die Mindestanforderungen an die Dekontaminierung und Beseitigung selbst vorgegeben sowie festgelegt, wer unter welchen Voraussetzungen mit diesen Stoffen umgehen darf. Eckpunkte der Verordnung Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. Juni 2000 müssen Geräte (Transformatoren) mit Flüssigkeiten ab einem Liter mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 Milligramm je Kilogramm dekontaminiert oder entfernt und beseitigt werden. In Einzelfällen mögliche Ausnahmen dürfen bis längstens Ende 2010 gelten. Andere Abfälle mit einem PCB-Gehalt über 50 Milligramm je Kilogramm (wie zum Beispiel Altkabelummantelungen) sind zu beseitigen und dürfen nicht verwertet werden. Erzeugnisse mit PCB als Dielektrikum (Kleinkondensatoren) mit weniger als 100 Mililiter können bis zum Ende ihrer Lebensdauer verwendet werden, bei einem Gehalt von 100 Milliliter bis einem Liter befristet bis Ende 2010. Die Beseitigungspflicht für PCB-haltige Abfälle gilt nicht, soweit PCB von Erzeugnissen abgetrennt und einer Beseitigung zugeführt werden. Für die Entsorgung von PCB-haltigen Transformatoren ist die vorherige Entfernung der PCB-haltigen Flüssigkeit und deren getrennte Beseitigung vorgeschrieben. Aus anderen Erzeugnissen, insbesondere Geräten der Informationstechnik und der Bürokommunikation, elektrischen Geräten oder Leuchtstofflampen, sind bei der Entsorgung, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, PCB-haltige Bauteile zu entfernen und getrennt zu beseitigen. Ebenso sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, beim Entstehen von Bauabfällen vor deren Sortierung PCB-haltige Fraktionen zu entfernen und getrennt zu beseitigen. Ergänzend wird die Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften betreffend den Brand- und Explosionsschutz geregelt. Enthalten ist auch die Verpflichtung der PCB-Beseitigungsunternehmen, über die beseitigten PCB-Abfälle Buch zu führen und dieses Register den Behörden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schließlich wird die Kennzeichnung PCB-haltiger Transformatoren vorgeschrieben. Ziel der Verordnung ist es, die noch in Gebrauch befindlichen PCB, deren Produktion und Verkauf seit langem verboten ist, aus dem Wirtschaftskreislauf auszuschleusen. Hintergrund Polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle sind Bezeichnungen für eine Stoffgruppe von schwer abbaubaren chlorierten aromatischen Verbindungen. Diese Stoffe reichern sich in der Nahrungskette an und können zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschäden führen. Aufgrund ihrer günstigen Elektroisolier- und Kühl- sowie ungünstigen Brandeigenschaften wurden die Stoffe hauptsächlich als Transformatoröle (Askarele) und Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau verwendet. Die in der Verordnung erfassten Diphenyle fanden ebenfalls als Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau Verwendung. Im Brandfall können aus polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen toxische chlorierte Dibenzofurane entstehen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Stoffe seit 1983 nicht mehr produziert. Auf internationaler Ebene haben die Minister der Nordseeanrainerländer bei der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz (INK) im März 1990 Maßnahmen beschlossen, um zu verhindern, dass PCB und gefährliche PCB-Ersatzstoffe in die Meeresumwelt gelangen. Zu diesem Zweck sind Maßnahmen zur möglichst baldigen schrittweisen Einstellung der Verwendung und zur umweltverträglichen Vernichtung aller identifizierbaren PCB zu ergreifen, deren Ziel die völlige Vernichtung ist. Sie können sich auch auf die vorläufige Möglichkeit einer sicheren unterirdischen Ablagerung von Kondensatoren und leeren Transformatoren in tiefen trockenen Felsformationen erstrecken. Dabei ist sicherzustellen, dass der Zeitraum zwischen der Außerdienststellung und der Vernichtung möglich kurz ist. Mit der Verordnung kommt die Bundesrepublik Deutschland auch diesen Verpflichtungen nach. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das PCBAbfallV.
3 - Erdöl, Mineralöl-, -erzeugnisse, Gase 31 Rohes Erdöl, Mineralöl Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 310 Rohes Erdöl, Mineralöl 3100 Erdöl, roh, Mineralöl, roh (Rohnaphtha) X X S 32 Kraftstoffe und Heizöl Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 321 Motorbenzin und andere Leichtöle 3211 Benzin, Benzin-Benzolgemisch X X S 3212 Mineralleichtöl, Naphtha, Vergaserkraftstoffe, nicht spezifiziert X X S 323 Petroleum, Turbinenkraftstoff 3231 Petroleum, Heizpetroleum, Leuchtpetroleum X X S 3232 Kerosin, Turbinenkraftstoff, Düsentreibstoff, nicht spezifiziert X X S 325 Gasöl, Dieselöl und leichtes Heizöl 3251 Dieselkraftstoff, Dieselöl, Gasöl X X S 3252 Heizöl, leicht, extra leicht X X S 3253 Fettsäuremethylester ( FAME , Biodiesel) X X S 327 Schweres Heizöl 3270 Heizöl, mittel, mittelschwer, schwer X X S 33 Natur-, Raffinerie- und verwandte Gase Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 330 Natur-, Raffinerie- und verwandte Gase 3301 Butadien X X S 3302 Acetylen, Cyclohexan, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Methan, sonstige Naturgase X X S 3303 Äthylen (= Ethen), Butan, Butylen, Isobutan, Isobutylen, Kohlenwasserstoffgemische, Propan, Propan-Butangemische, Propylen, Raffineriegase, nicht spezifiziert X X S 34 Mineralölerzeugnisse, nicht spezifiziert Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 341 Schmieröle und Fette 3411 Mineralschmieröle, Motorenöle, Schmierfette X X S 3412 Altöl, Ablauföl X X S 343 Bitumen und bituminöse Gemische 3430 Bitumen, Bitumenemulsionen, -lösungen, Bitumenklebmasse, Kaltteer, Kaltasphalt, Pechemulsionen (Kaltbitumen), Pechlösungen, Teeremulsionen, Teerlösungen, bituminöse Gemische, nicht spezifiziert X X S 349 Mineralölerzeugnisse, nicht spezifiziert 3491 Acetylenkoks, Petroleumkoks (Petrolkoks) X X S 4) 3492 Carbon Black Oil , Paraffingatsch, Pyrolyseöl, -rückstände (Pyrotar), Schweröl, nicht zum Verheizen X X S 3493 Paraffin, Transformatorenöl, Wachs, Mineralölerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Bemerkungen: 4) Als Alternative zu „S“ ist ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich, sofern nationale Bestimmungen dies nicht verbieten. Ist das Aufspritzen auf die Lagerhaltung auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen verboten, muss eine Abfuhr des Waschwassers in eine Einrichtung zur unschädlichen Beseitigung des Abwassers erfolgen. Stand: 01. Januar 2018
1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Festlegungen der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) zur Einstufung von Altölen Altöle (Kenn-Nr. 438) Fußnote 9 Nach Fußnote 9 bezieht sich die Bewertung auf Altöle gemäß TRbF 200, Nr. 1.3, Abs. 4. Das sind "gebrauchte Mineralöle und gebrauchte flüssige Mineralölprodukte, ferner mineralölhaltige Rückstände aus Lager-, Betriebs- und Transportbehältern. Zu diesen Altölen gehören insbeson- dere Abfälle von Motoren-, Getriebe-, Maschinen-, Spindel-, Zylinder-, Turbinen-, Achsen, Dun- kel-, Weiß-, Transformatoren-, Schalter- und Kabelisolieröl, von Spezial- und Testbenzin, von Petroleum, ferner veröltes Bilgenwasser sowie mineralölhaltige Rückstände aus Behältern ein- schließlich Abscheidern für mineralische Leichtflüssigkeiten". Diese Definition schließt Altöle auf anderer Basis als Mineralöl, wie z.B. synthetische Ester oder Pflanzenöle, nicht ein. Solche Alt- öle sind hinsichtlich ihrer WGK im Einzelfall zu bewerten. Als Kriterien für die Einstufung von Altölen auf Mineralölbasis nach Kenn-Nr. 438 hat die KBwS folgende Festlegungen getroffen: In der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) wird mit der Fußnote 9) zur Kenn-Nr. 438 darauf hingewiesen, dass im Einzelfall Altöle, deren Zusammensetzung durch Herkunft und Gebrauch oder durch Analyse bekannt ist, einer WGK <3 zugeordnet werden kön- nen. Altöle aus Verbrennungsmotoren oder aus Anlagen, in denen hohe Temperaturen auftreten können, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung, da der Gehalt an krebserzeugenden poly- zyklischen Kohlenwasserstoffen bei diesen Altölen in der Regel relativ hoch ist. Für andere gebrauchte Öle wurden bisher folgende Voraussetzungen für die Einstufung in eine WGK <3 definiert: - Angabe der genauen chemischen Zusammensetzung des Frischöls (einschließlich Addi- tivierung), - Verfahrensbeschreibung (Betriebszeit, Betriebstemperatur, anlageninterne Aufarbei- tung), - Analyse von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) oder Ben- zo(a)pyren, Bestimmung gemäß GefStoffV über DMSO-Extrakt mit der IP 346 Methode, - ggfs. Analyse von PCB (z.B. nach Ballschmiter/Zell, falls chlorhaltige Komponenten ent- halten sind), - Gehalt an Metallen (durch Zusatz oder Abrieb). Bei der Beurteilung der Angaben werden von der KBwS folgende Kriterien herangezogen: 1. Für die zugegebenen Additive und den Gehalt an Metallen, die z.B. durch Abrieb entste- hen können, gelten die nach der Mischungsregel gemäß Anhang 2 zur VwVwS aufge- stellten Grenzwerte. 2. Für PAH und Benzo(a)pyren gelten die in der GefStoffV festgelegten Grenzwerte ggf. un- ter Berücksichtigung des Gehaltes im DMSO-Extrakt. 3. Für PCB-haltige Zubereitungen werden in Anlehnung an die GefStoffV, die ein Verbot für Zubereitungen mit mehr als 50 ppm PCB vorsieht, unter Berücksichtigung der Über- gangsregelungen folgende von der Mischungsregel abweichenden Einstu- fungsregeln aufgestellt: - > 2000 ppm erfolgt die Einstufung in die WGK 3, - >50 bis 2000 ppm kann die Zubereitung in die WGK 2 eingestuft werden, soweit sich nicht aufgrund anderer Komponenten die WGK 3 ergibt. Nr. 3.9 Ordner Arbeitshilfen – August 2012 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt Diese Bedingungen können unter anderem von Hydraulik- oder Isolierölen eingehalten werden. Wenn sichergestellt werden kann, dass die gehandhabten Altöle die vorgenannten Bedingungen erfüllen, können diese in eigener Verantwortung einer WGK <3 zugeordnet werden. Die eigen- verantwortliche Einstufung geschieht in Übereinstimmung mit der Verwaltungsvorschrift wasser- gefährdende Stoffe in Anlehnung an das in Anhang 4 beschriebene Vorgehen für Gemische. Ergänzende Hinweise des LfU: 1) Die in den diversen technischen Anwendungsbereichen zum Einsatz kommenden Mineralöle sind in der Regel „legiert“. Es handelt sich also um Schmieröle, die verschiedene Zusatzstoffe zur Einstellung bestimmter Eigenschaften enthalten und denen nach dem „Katalog wasserge- fährdender Stoffe“ offiziell die WGK 2 zugeordnet ist. Eine Abweichung von WGK 3 für ein Altöl aufgrund der vorstehenden Kriterien ist also prinzipiell nur bis WGK 2 möglich. 2) Neben den von der KBwS genannten Hydraulik- und Isolierölen ist die Anwendung der Fuß- note auch bei mineralölbasierten Kühlschmierstoffen denkbar. Wenn z.B. der frische Kühl- schmierstoff in WGK 2 eingestuft werden kann bzw. muss (s. auch Suche nach "Kühlschmier- stoffe" im "Katalog wassergefährdender Stoffe" im Internet), erscheint von den o.g. Kriterien für die Klärung, ob WGK 2 auch für den gebrauchten Schmierstoff möglich ist, im Wesentlichen nur der Gehalt an PAK bzw. Benzo(a)pyren relevant. Folgende Grenzwerte gelten für die WGK 2: - ein Gehalt an Benzo(a)pyren von maximal 50 ppm (= 50 mg/kg) sowie - maximal 3 % im DMSO-Extrakt nach der Bestimmungsmethode IP 346. Sofern die vorgenannten Werte nachweislich eingehalten werden, kann auch der gebrauchte Kühlschmierstoff u.E. in WGK 2 eingestuft werden. Nr. 3.9 Ordner Arbeitshilfen – August 2012
Das Projekt "TV: Entwicklung von Metal Organic Frameworks zur Dispergierung in Tintenform und anschließenden Herstellung sensorischer Dünnschichten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Fakultät Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik, Kompetenzzentrum Nanochem durchgeführt. Im Zuge der Energiewende findet ein Übergang von wenigen Kraftwerken mit gleichmäßiger Energieerzeugung hin zu zahlreichen Kraftwerken mit variabler Energieerzeugung. Dieser Wandel stellt neue Herausforderungen an die Netzregulierung und -überwachung. Im Verbundvorhaben 'TrafoMOF' wird aus diesem Grund ein faseroptischer Gassensor auf Basis von Metal Organic Frameworks (kurz: MOFs) entwickelt. Zielanwendung für diesen Sensor ist die 'Dissolved Gas Analysis' (kurz: DGA) in Isoliermedien von Hochspannungsanlagen. Die Alterung der Isoliermedien ist die Hauptursache für Ausfälle von Hochspannungsanlagen. Durch die Detektion von Zersetzungsprodukten der Isoliermedien kann eine Aussage über den Fortschritt der Alterung getroffen und damit die Betriebsfähigkeit der Hochspannungsanlage beurteilt werden. Im Fokus der Analysen stehen die Zersetzungsprodukte Methan, Ethan, Ethen, Ethin, Wasserstoff, Methanol, Kohlendioxid und die Stoffgruppe der Furane. Durch den Einsatz MOFs ist es möglich sensorische Dünnschichten zu erzeugen, die hochgradig selektiv auf jeweils eines der zu analysierenden Zersetzungsprodukte ansprechen. Bei den MOFs handelt es sich um eine vielfältige Gruppe mikroporöser Stoffe, die andere Moleküle in ihre Mikroporen einlagern. Hierdurch ändern sich die Stoffeigenschaften der MOFs, was genutzt wird, um die Lichtführungseigenschaften von Glasfasern zu modulieren. Diese Sensortechnik erreicht einen neuen Stand der Technik im Feld der Sensorik für Hochspannungsanlagen. Durch die generierten Messergebnisse werden neue Möglichkeiten für Netzregulierung und -überwachung geschaffen.
Das Projekt "Faseroptischer Gassensor auf Basis von Metal Organic Frameworks zum Einsatz in Transformatorenöl für predicti-ve Maintenance in Hochspannungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Fakultät Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik, Kompetenzzentrum Nanochem durchgeführt. Im Zuge der Energiewende findet ein Übergang von wenigen Kraftwerken mit gleichmäßiger Energieerzeugung hin zu zahlreichen Kraftwerken mit variabler Energieerzeugung. Dieser Wandel stellt neue Herausforderungen an die Netzregulierung und -überwachung. Im Verbundvorhaben 'TrafoMOF' wird aus diesem Grund ein faseroptischer Gassensor auf Basis von Metal Organic Frameworks (kurz: MOFs) entwickelt. Zielanwendung für diesen Sensor ist die 'Dissolved Gas Analysis' (kurz: DGA) in Isoliermedien von Hochspannungsanlagen. Die Alterung der Isoliermedien ist die Hauptursache für Ausfälle von Hochspannungsanlagen. Durch die Detektion von Zersetzungsprodukten der Isoliermedien kann eine Aussage über den Fortschritt der Alterung getroffen und damit die Betriebsfähigkeit der Hochspannungsanlage beurteilt werden. Im Fokus der Analysen stehen die Zersetzungsprodukte Methan, Ethan, Ethen, Ethin, Wasserstoff, Methanol, Kohlendioxid und die Stoffgruppe der Furane. Durch den Einsatz MOFs ist es möglich sensorische Dünnschichten zu erzeugen, die hochgradig selektiv auf jeweils eines der zu analysierenden Zersetzungsprodukte ansprechen. Bei den MOFs handelt es sich um eine vielfältige Gruppe mikroporöser Stoffe, die andere Moleküle in ihre Mikroporen einlagern. Hierdurch ändern sich die Stoffeigenschaften der MOFs, was genutzt wird, um die Lichtführungseigenschaften von Glasfasern zu modulieren. Diese Sensortechnik erreicht einen neuen Stand der Technik im Feld der Sensorik für Hochspannungsanlagen. Durch die generierten Messergebnisse werden neue Möglichkeiten für Netzregulierung und -überwachung geschaffen.
Das Projekt "Entwicklung eines Totalrecyclings von gebrauchten Transformatorölen mittels Na-dotierter Träger" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Bilger - Umweltconsulting GmbH durchgeführt. Der gefahrlose Betrieb eines Transformators verlangt seine Befüllung mit perfekt isolierendem Öl. Eine Verschlechterung der isolierenden Eigenschaften eines Transformatorenöls führt unweigerlich zu einer drastischen Verkürzung der Lebensdauer des betreffenden Transformators. Erst vor kurzer Zeit wurde wissenschaftlich untersucht, worauf vor allem eine Schädigung der Öle zurückzuführen ist. Dabei resultierte, dass bereits geringste Spuren von Wasser und Sauerstoff die Zersetzung der in jedem Transformator enthaltenen Zellulose initiieren, was wiederum zur verstärkten Bildung von Wasser führt. Weiterhin kann der in jedem Transformatorenöl enthaltene Schwefel durch Entstehung von CuS2 schwerste Kurzschlüsse verursachen, die naturgemäß zur vollständigen Zerstörung des Trafos führen. Das Ziel des anzugehenden Projektes besteht darin, durch die Verwendung von HALEX® (keramischer Träger, auf dem sich feinst verteiltes Natrium befindet) den in den jeweiligen Ölen enthaltenen Schwefel, Sauerstoff und das Wasser vollständig zu eliminieren. D.h. es ist geplant, HALEX® als Methode zu etablieren, mittels derer es möglich wird, mit gebrauchtem Transformatorenöl ein Totalrecycling durchzuführen, um die Lebensdauer von Transformatoren wesentlich zu verlängern. Es konnte zweifelsfrei erwiesen werden, dass es möglich ist, mittels HALEX® sämtliche für die Alterung von Transformatorenölen verantwortliche Substanzen zu eliminieren. Weiterhin gelingt auch die Zerstörung schwefelhaltiger, nichtkorrosiver Verbindungen schon bei 110 Grad Celsius zu über 70%. Bei Einführung eines mit HALEX® befüllten Kartuschensystems, durch das im Bypass ständig Öl aus einem sich im Betrieb befindlichen Transformators geleitet würde, käme es zu einer drastischen Erhöhung der Lebensdauer des betreffenden Öles. Große Trafos sind mit bis zu 6000 l Öl befüllt, das während deren Lebenszyklen mehrere Male ausgetauscht werden muss. Ein Aufhalten des Alterungsprozesses würde deshalb mit erheblichen Einsparungen unter finanziellen und selbstverständlich auch umweltrelevanten Gesichtspunkten verbunden sein.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 20 |
Land | 2 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 15 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 5 |
offen | 17 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 22 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 2 |
Keine | 13 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 16 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 22 |
Wasser | 10 |
Weitere | 22 |