Teil der Statistik "Erh. nichtöff. Wasserversorgung,Abwasserentsorgung" Raum: Wasseraufkommen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (EVAS-Nr. 32221). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die die Bedingungen der Abschneidegrenzen erfüllen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, die in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen oder mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser in ein Gewässer einleiten und nichtöffentliche Betriebe, die aus Fremdbezug jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser beziehen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse können vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen werden. Ergänzend können die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene darstellen; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 8 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 4 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Einzelangaben ist nach § 16 Abs.1 UStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Sitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Betriebe, die mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen oder die einen Fremdbezug an Wasser von mindestens 10 000 m3 pro Jahr haben, sowie Betriebe, die mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in Gewässer oder den Untergrund einleiten. Die Erhebung dient dem Überblick über die Gesamtsituation der gewerblichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Wassergewinnung a) Gewinnung von Wasser nach Wasserarten sowie Bezug und Abgabe von Wasser, jeweils nach Menge, b) Verwendung von Wasser nach Menge, getrennt nach Einsatzbereichen der Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung, c) Herkunft und Verbleib des ungenutzten Wassers und Abwassers nach Menge und Ort der Einleitstelle des Abwassers, 2.) für die Abwasserbehandlung a) Art der Abwasserbehandlung, b) Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz und Ort der Einleitstelle des Abwassers, c) Klärschlamm nach Menge, Behandlung und Verbleib nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Betrieben, die die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für andere Betriebe durchführen, wird zusätzlich der Wirtschaftszweig des Hauptauftraggebers erhoben. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU- Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. - Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der nichtöffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft einschließlich der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die gewonnenen Wassermengen und die Verdeutlichung der Abwasserwege. Zu den Hauptnutzer dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union Gemeinschaften (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken" berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) i.d.R. mittels Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit zwei standardisierten Fragebogen (8L, 8K = verkürzter Bogen für Betriebe der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, = WZ-Klassifikation Abschnitt A) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung oder ein Abgleich mit den Daten aus der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmender Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Erhebung mit Abschneidegrenze handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal sind Betriebe, die jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser aus Fremdbezug beziehen oder mindestens 2 000 m3 Wasser eigengewinnen bzw. mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser einleiten. Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Betriebe können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen. Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wasseraufkommen, Ungenutzt abgeleitetes sowie an Dritte abgegebenes Wasser, Wasserverwendung, Abwasserverbleib, direkte Klärschlammentsorgung) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Wassereinsatzbereiche, Verwendungszweck des Abwassers, Klärschlammbehandlung) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder unplausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsaufforderungen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten und zweiten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsunterlagen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden in der Regel 18-24 Monate nach Ende des Berichtsjahres bereitgestellt. 5.2 Pünktlichkeit In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden in einer Zusatzerhebung zum Industriebericht 1956 in der Veröffentlichung "Die Wasserversorgung der Industrie im Bundesgebiet 1955", publiziert. 1957 wurde erstmalig die Veröffentlichung "Wasserwirtschaft 1957", Reihe 4, Heft 24, herausgebracht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.2, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Wirtschaft, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Berichtskreis hat sich mit den verschiedenen Novellierungen des UStatG erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Zwischen 1998 und 2004 wurden gemäß UStatG 1994 nur Betriebe der folgenden Wirtschaftszweige befragt: - Landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen (4- jährlich) - Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (3-jährlich) - Wärmekraftwerke für die öffentliche Energieversorgung (3- jährlich) Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. Seit dem Erhebungsjahr 2007 wird die Statistik nach dem UStatG 2005 erhoben. Die bisher in drei Paragrafen geregelten Erhebungen der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zu einem Paragrafen, der "Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefaßt. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: Unabhängig vom Wirtschaftszweig werden alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs befragt, die - in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3/Jahr Wasser gewinnen - jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund direkt einleiten - mindestens 10 000 m3/ Jahr Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben übernehmen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung weißt enge Bezüge zur Erhebung der öffentlichen Wasserwirtschaft nach § 7 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Betriebe mit Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Erste Ergebnisse werden i.d.R. im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.2, "nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung" in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Über das Datenbanksytem GENESIS-Online (www.destatis.de) können ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. - Zugang zu Mikrodaten: Der Zugang zu Mikrodaten ist über die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter der Länder möglich. www.forschungsdatenzentrum.de 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland -Methoden und Erfahrungen" Oktober 2001) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Teil der Statistik "Erh. nichtöff. Wasserversorgung,Abwasserentsorgung" Raum: Unbehandeltes Abwasser 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (EVAS-Nr. 32221). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die die Bedingungen der Abschneidegrenzen erfüllen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, die in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen oder mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser in ein Gewässer einleiten und nichtöffentliche Betriebe, die aus Fremdbezug jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser beziehen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse können vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen werden. Ergänzend können die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene darstellen; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 8 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 4 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Einzelangaben ist nach § 16 Abs.1 UStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Sitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Betriebe, die mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen oder die einen Fremdbezug an Wasser von mindestens 10 000 m3 pro Jahr haben, sowie Betriebe, die mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in Gewässer oder den Untergrund einleiten. Die Erhebung dient dem Überblick über die Gesamtsituation der gewerblichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Wassergewinnung a) Gewinnung von Wasser nach Wasserarten sowie Bezug und Abgabe von Wasser, jeweils nach Menge, b) Verwendung von Wasser nach Menge, getrennt nach Einsatzbereichen der Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung, c) Herkunft und Verbleib des ungenutzten Wassers und Abwassers nach Menge und Ort der Einleitstelle des Abwassers, 2.) für die Abwasserbehandlung a) Art der Abwasserbehandlung, b) Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz und Ort der Einleitstelle des Abwassers, c) Klärschlamm nach Menge, Behandlung und Verbleib nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Betrieben, die die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für andere Betriebe durchführen, wird zusätzlich der Wirtschaftszweig des Hauptauftraggebers erhoben. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU- Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. - Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der nichtöffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft einschließlich der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die gewonnenen Wassermengen und die Verdeutlichung der Abwasserwege. Zu den Hauptnutzer dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union Gemeinschaften (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken" berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) i.d.R. mittels Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit zwei standardisierten Fragebogen (8L, 8K = verkürzter Bogen für Betriebe der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, = WZ-Klassifikation Abschnitt A) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung oder ein Abgleich mit den Daten aus der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmender Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Erhebung mit Abschneidegrenze handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal sind Betriebe, die jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser aus Fremdbezug beziehen oder mindestens 2 000 m3 Wasser eigengewinnen bzw. mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser einleiten. Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Betriebe können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen. Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wasseraufkommen, Ungenutzt abgeleitetes sowie an Dritte abgegebenes Wasser, Wasserverwendung, Abwasserverbleib, direkte Klärschlammentsorgung) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Wassereinsatzbereiche, Verwendungszweck des Abwassers, Klärschlammbehandlung) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder unplausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsaufforderungen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten und zweiten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsunterlagen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden in der Regel 18-24 Monate nach Ende des Berichtsjahres bereitgestellt. 5.2 Pünktlichkeit In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden in einer Zusatzerhebung zum Industriebericht 1956 in der Veröffentlichung "Die Wasserversorgung der Industrie im Bundesgebiet 1955", publiziert. 1957 wurde erstmalig die Veröffentlichung "Wasserwirtschaft 1957", Reihe 4, Heft 24, herausgebracht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.2, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Wirtschaft, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Berichtskreis hat sich mit den verschiedenen Novellierungen des UStatG erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Zwischen 1998 und 2004 wurden gemäß UStatG 1994 nur Betriebe der folgenden Wirtschaftszweige befragt: - Landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen (4- jährlich) - Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (3-jährlich) - Wärmekraftwerke für die öffentliche Energieversorgung (3- jährlich) Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. Seit dem Erhebungsjahr 2007 wird die Statistik nach dem UStatG 2005 erhoben. Die bisher in drei Paragrafen geregelten Erhebungen der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zu einem Paragrafen, der "Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefaßt. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: Unabhängig vom Wirtschaftszweig werden alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs befragt, die - in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3/Jahr Wasser gewinnen - jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund direkt einleiten - mindestens 10 000 m3/ Jahr Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben übernehmen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung weißt enge Bezüge zur Erhebung der öffentlichen Wasserwirtschaft nach § 7 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Betriebe mit Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Erste Ergebnisse werden i.d.R. im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.2, "nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung" in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Über das Datenbanksytem GENESIS-Online (www.destatis.de) können ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. - Zugang zu Mikrodaten: Der Zugang zu Mikrodaten ist über die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter der Länder möglich. www.forschungsdatenzentrum.de 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland -Methoden und Erfahrungen" Oktober 2001) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Teil der Statistik "Erh. nichtöff. Wasserversorgung,Abwasserentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (EVAS-Nr. 32221). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die die Bedingungen der Abschneidegrenzen erfüllen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, die in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen oder mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser in ein Gewässer einleiten und nichtöffentliche Betriebe, die aus Fremdbezug jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser beziehen. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse können vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen werden. Ergänzend können die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene darstellen; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 8 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 4 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung der erhobenen Einzelangaben ist nach § 16 Abs.1 UStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Abs. 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Sitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Betriebe, die mindestens 2 000 m3 Wasser gewinnen oder die einen Fremdbezug an Wasser von mindestens 10 000 m3 pro Jahr haben, sowie Betriebe, die mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in Gewässer oder den Untergrund einleiten. Die Erhebung dient dem Überblick über die Gesamtsituation der gewerblichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Wassergewinnung a) Gewinnung von Wasser nach Wasserarten sowie Bezug und Abgabe von Wasser, jeweils nach Menge, b) Verwendung von Wasser nach Menge, getrennt nach Einsatzbereichen der Einfach-, Mehrfach- und Kreislaufnutzung, c) Herkunft und Verbleib des ungenutzten Wassers und Abwassers nach Menge und Ort der Einleitstelle des Abwassers, 2.) für die Abwasserbehandlung a) Art der Abwasserbehandlung, b) Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz und Ort der Einleitstelle des Abwassers, c) Klärschlamm nach Menge, Behandlung und Verbleib nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Betrieben, die die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für andere Betriebe durchführen, wird zusätzlich der Wirtschaftszweig des Hauptauftraggebers erhoben. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU- Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. - Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der nichtöffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft einschließlich der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die gewonnenen Wassermengen und die Verdeutlichung der Abwasserwege. Zu den Hauptnutzer dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union Gemeinschaften (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken" berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) i.d.R. mittels Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit zwei standardisierten Fragebogen (8L, 8K = verkürzter Bogen für Betriebe der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei, = WZ-Klassifikation Abschnitt A) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung oder ein Abgleich mit den Daten aus der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmender Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Erhebung mit Abschneidegrenze handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal sind Betriebe, die jährlich mindestens 10 000 m3 Wasser aus Fremdbezug beziehen oder mindestens 2 000 m3 Wasser eigengewinnen bzw. mindestens 2 000 m3 Wasser/Abwasser einleiten. Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Betriebe können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen. Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wasseraufkommen, Ungenutzt abgeleitetes sowie an Dritte abgegebenes Wasser, Wasserverwendung, Abwasserverbleib, direkte Klärschlammentsorgung) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Wassereinsatzbereiche, Verwendungszweck des Abwassers, Klärschlammbehandlung) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder unplausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsaufforderungen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten und zweiten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsunterlagen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden in der Regel 18-24 Monate nach Ende des Berichtsjahres bereitgestellt. 5.2 Pünktlichkeit In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden in einer Zusatzerhebung zum Industriebericht 1956 in der Veröffentlichung "Die Wasserversorgung der Industrie im Bundesgebiet 1955", publiziert. 1957 wurde erstmalig die Veröffentlichung "Wasserwirtschaft 1957", Reihe 4, Heft 24, herausgebracht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.2, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Wirtschaft, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Berichtskreis hat sich mit den verschiedenen Novellierungen des UStatG erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Zwischen 1998 und 2004 wurden gemäß UStatG 1994 nur Betriebe der folgenden Wirtschaftszweige befragt: - Landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen (4- jährlich) - Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (3-jährlich) - Wärmekraftwerke für die öffentliche Energieversorgung (3- jährlich) Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. Seit dem Erhebungsjahr 2007 wird die Statistik nach dem UStatG 2005 erhoben. Die bisher in drei Paragrafen geregelten Erhebungen der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zu einem Paragrafen, der "Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefaßt. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: Unabhängig vom Wirtschaftszweig werden alle Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs befragt, die - in Eigengewinnung jährlich mindestens 2 000 m3/Jahr Wasser gewinnen - jährlich mindestens 2 000 m3 Wasser oder Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund direkt einleiten - mindestens 10 000 m3/ Jahr Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben übernehmen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung weißt enge Bezüge zur Erhebung der öffentlichen Wasserwirtschaft nach § 7 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Betriebe mit Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Erste Ergebnisse werden i.d.R. im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.2, "nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung" in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Über das Datenbanksytem GENESIS-Online (www.destatis.de) können ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. - Zugang zu Mikrodaten: Der Zugang zu Mikrodaten ist über die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter der Länder möglich. www.forschungsdatenzentrum.de 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland -Methoden und Erfahrungen" Oktober 2001) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 - 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und erfasst seit 2021 die Emissionen aus in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffen. Im Rahmen des Fit For 55 Pakets der EU-Kommission soll durch die Novellierung der Emissionshandels-Richtlinie bis 2027 ein zweiter europäischer Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sowie Industrie- und Energieanlagen außerhalb des EU-ETS 1 eingeführt werden. Trotz Überschneidungen zwischen dem bestehenden nEHS und dem bevorstehenden EU-ETS2 ist davon auszugehen, dass der eingeschränkte Anwendungsbereich im EU-ETS 2 Herausforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen und einen entsprechenden Mehraufwand für die verantwortlichen Unternehmen und die vollziehende Behörde mit sich bringen kann. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, das UBA beim Übergang des nEHS in den EU-ETS 2 sowie bei verschiedenen Umsetzungsfragen des EU-ETS 2 mit wissenschaftlicher Expertise flexibel zu unterstützen. Kernanliegen ist dabei die Sicherstellung einer rechtsicheren und vollzugstechnisch sinnvollen Umsetzung des EU-ETS 2, die Angleichung beider Vollzüge sowie die Klärung von rechtlichen und vollzugsvereinfachenden Möglichkeiten in der Zeit des parallelen Vollzugs der beiden Systeme. Gegenstand des Projekts sind Arbeitsaufträge zu unterschiedlichen vollzugsrelevanten Fragestellungen, die je nach Themenschwerpunkt aus ökonomischer oder juristischer Perspektive betrachtet werden müssen. Diese Arbeitsaufträge können z.B. mehrere ad-hoc Stellungnahmen, rechtsgutachterliche Kurzauswertungen oder ökonomische oder vollzugstechnische Analysen zu verschiedenen Bereichen der EU-ETS 2 Einführung in Deutschland enthalten.
Hintergrund: Kommunale Kläranlagen (KA) emittieren in den verschiedenen Verfahrensstufen Treibhausgase (THG). Die im Rahmen der UNFCCC-Klimaschutzberichterstattung (KB) zu erfassenden Gase sind CH4 und N2O. Neue regionale Untersuchungen (NRW) zeigen, dass diese Emissionen bei KA höher sind, als bisher angenommen. Es werden aber auch Schwachpunkte der Methodik durch die neuen Untersuchungen aufgezeigt. Ziel: Stärkung und Absicherung von Methodik und Ausbau der Datenbasis für die Umsetzung in der Emissionsberichterstattung zur Qualitätsverbesserung des Inventares. Reduktion der Emissionen durch abzuleitende Maßnahmen. Methodenvalidierung: Open-Path-FTIR-Spektroskopie hat den Vorteil, über eine spezifische Messstrecke gemittelte Ergebnisse zu ermitteln. Andere Verfahren messen nur punktuell und sind nicht an allen Verfahrensstufen anwendbar. Durch praktisch durchzuführende Messungen ist Methode mit weiteren zu wählende Alternativmethoden und Literaturdaten zu vergleichen (Plausibilität/Validität). Ausbau der Datenbasis: Repräsentative und Vergleichbare Messungen von CH4, N2O und NH3. Anhand der Messergebnisse sind Emissionsfaktoren für KA abzuleiten und mit vorhandenen Untersuchungen bzw. Veröffentlichungen zu vergleichen. Reduktionsmaßnahmen: Aufführung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduktion der THG, sowie Abschätzung der Auswirkungen auf die zu berichtenden Emissionen bis zum Jahr 2050. Betrachtung von technischen und Managementmaßnahmen (z.B. Betriebsführung der Anlage). Gesamtbilanzielle Betrachtung hinsichtlich der tatsächlichen Verringerung der Treibhausgase (z.B. auch Emissionen aus Energiemehrverbrauch, Umbau/Produktion von Anlagenteilen). Es ist eine Priorisierung der abgeleiteten Maßnahmen anhand der Parameter Durchführbarkeit (zeitlicher Aufwand, Kosten, etc.) und Reduktion der THG-Emissionen vorzunehmen. Offene Forschungsfragen sollen bezüglich der Maßnahmen, aber auch der Messmethodik, abgeleitet und benannt werden.
Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen. Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) geregelt sind. Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025, und spiegeln den Stand für das Jahr 2023 wider. Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen PM10 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und PM2,5 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden. Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 17,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,7 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025). Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,9 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der Witterung während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie hier . Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt. Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen. Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die PM10 - bzw. PM2,5 -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. BImSchV geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 1. BImSchV). Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen. Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ ( BEG EM ) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag). Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2023 mit rund 67 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen. Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2023 mit 100 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr (Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2025) . Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Treibhausgas-Emissionsberichterstattung erhalten Sie hier . Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan) Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. NMVOC ) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten 2023 mit rund 36 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier ( Treibhausgase bzw. Luftschadstoffe ).
Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch). Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eine Schätzung für das Vorjahr 2024 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2023. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 76,0 % der gesamten Methan (CH 4 )-Emissionen und 77,3 % der Lachgas (N 2 O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 53,7 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 8,2 % der gesamten Treibhausgas -Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 62,1 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente bzw. 9,6 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden. In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt. Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 62,1 % im Schätzjahr 2024 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 33,4 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,5 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO 2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO 2 -Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne LULUCF ) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2024“). Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2024 Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Klimagase aus der Viehhaltung Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2023 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 76,7 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (93 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 18,8 % der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Der verbleibende Anteil (4,5 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (45,8 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und 2024 (33,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente) um etwa 27,5 % zurückgegangen. Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N 2 O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NO x und Stickstoff, N 2 ). Dieser Bereich trägt zu 16,2 % an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2024 um rund 34,2 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert. Somit lassen sich in 2024 rund 34,9 Mio. t CO 2 -Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 56,2 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,4 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der Deposition unberücksichtigt. Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO 2 )-Freisetzung infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO 2 -Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt wurden 2024 15,1 Mio. t CO 2 -Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden emittiert. Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden: Die direkten Emissionen stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen mit 46 kt bzw. 12,3 Mio. t CO 2 -Äquivalenten den Hauptanteil (51,9 %) an den gesamten Lachgasemissionen aus. Quellen für indirekte Lachgas-Emissione n sind die atmosphärische Deposition von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen. Im Zeitraum 1990 bis 2024 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 24 % ab. Gründe für die Emissionsentwicklung Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen Dürre im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten. Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 und 2024 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz legt für 2024 für den Landwirtschaftssektor eine Höchstmenge von 67 Mio. t CO 2 -Äquivalente fest, welche mit 62 Mio. t CO 2 -Äquivalente unterschritten wurde. Weiterführende Informationen zur Senkung der Treibhausgas -Emissionen finden Sie auf den Themenseiten „Ammoniak, Geruch und Staub“ , „Lachgas und Methan“ und „Stickstoff“ .
Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich mit der Frage, wie viele Treibhausgasemissionen sie verursachen. Um ihnen dies zu erleichtern, erarbeitet das Umweltbundesamt derzeit eine Liste von Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung. Die Liste soll im Herbst 2025 veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Ein Entwurf wird derzeit von ausgewählten Fachleuten erprobt und bewertet. Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen müssen ihre Treibhausgasemissionen ermitteln, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, nicht vollständig und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen. Vor diesem Hintergrund möchte das UBA eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste erstellen, die die Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie die wesentlichen klimaschädlichen Aktivitäten, Prozesse und Vorprodukte von Unternehmen zusammenfasst. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand von Unternehmen zur Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Ein erster Entwurf der Liste wird durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung will das UBA dazu nutzen, bis zum Herbst 2025 eine fundierte und anwendungsfreundliche Emissionsfaktorenliste zu erstellen und zu veröffentlichen. Organisationen, die an der Erprobung und Evaluation des Entwurfs der Emissionsfaktorenliste teilnehmen möchten, können dies unter probas [at] uba [dot] de erfragen.
Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass die spezifischen Treibhausgas-Emissionsfaktoren im deutschen Strommix im Jahr 2024 weiter gesunken sind. Hauptursachen sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, der gesunkene Stromverbrauch infolge der wirtschaftlichen Stagnation und dass mehr Strom importiert als exportiert wurde. Pro Kilowattstunde des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden im Jahr 2024 bei der Erzeugung durchschnittlich 363 Gramm CO 2 ausgestoßen. 2023 lag dieser Wert bei 386 und 2022 bei 433 Gramm pro Kilowattstunde. Vor 2021 wirkte sich der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien positiv auf die Emissionsentwicklung der Stromerzeugung aus und trug wesentlich zur Senkung der spezifischen Emissionsfaktoren im Strommix bei. Die wirtschaftliche Erholung nach dem Pandemiejahr 2020 und die witterungsbedingte geringere Windenergieerzeugung führten zu einer vermehrten Nutzung emissionsintensiver Kohle zur Verstromung, wodurch sich die spezifischen Emissionsfaktoren im Jahr 2021 erhöhten. Dieser Effekt beschleunigte sich noch einmal im Jahr 2022 durch den verminderten Einsatz emissionsärmerer Brennstoffe für die Stromproduktion und den dadurch bedingten höheren Anteil von Kohle. 2023 und fortgesetzt 2024 führte der höhere Anteil erneuerbarer Energien, eine Verminderung des Stromverbrauchs infolge der wirtschaftlichen Stagnation sowie ein Stromimportüberschuss zur Senkung der spezifischen Emissionsfaktoren: Der Stromhandelssaldo wechselte 2023 erstmals seit 2002 vom Exportüberschuss zum Importüberschuss. Es wurden 9,2 Terawattstunden ( TWh ) mehr Strom importiert als exportiert. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2024 fort. Der Stromimportüberschuss stieg auf 24,4 TWh. Die durch diesen Stromimportüberschuss erzeugten Emissionen werden nicht der deutschen Stromerzeugung zugerechnet, da sie in anderen berichtspflichtigen Ländern entstehen. Die starke Absenkung des spezifischen Emissionsfaktors im deutschen Strommix ab dem Jahr 2023 ist deshalb nur bedingt ein Indikator für die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen des Stromsektors. Die Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland Der Stromverbrauch stieg seit dem Jahr 1990 von 479 Terawattstunden (TWh) auf 583 TWh im Jahr 2017. Seit 2018 ist erstmalig eine Verringerung des Stromverbrauchs auf 573 TWh zu verzeichnen. Mit 513 TWh wurde 2020 ein Tiefstand erreicht. Im Jahr 2021 ist ein Anstieg des Stromverbrauchs infolge der wirtschaftlichen Erholung nach dem ersten Pandemiejahr auf 529 TWh zu verzeichnen, um 2022 wiederum auf 516 TWh und 2023 auf 454 TWh zu sinken. Dieser Trend setzt sich 2024 mit einem Stromverbrauch von 439 TWh fort. Der Stromverbrauch bleibt trotz konjunktureller Schwankungen und Einsparungen infolge der Auswirkungen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf hohem Niveau. Datenquellen Die vorliegenden Ergebnisse der Emissionen in Deutschland leiten sich aus der Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes für Deutschland, Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, Daten der Arbeitsgemeinschaft für Energiebilanzen e.V. auf der Grundlage amtlicher Statistiken und eigenen Berechnungen für die Jahre 1990 bis 2022 ab. Für das Jahr 2023 liegen vorläufige Daten vor. 2024 wurde geschätzt.
Im Umweltbundesamt werden für die verschiedenen Verkehrsmittel umweltrelevante Daten erfasst. Hierbei wird auf offizielle Statistiken und Sekundärliteratur zurückgegriffen. Auf Grundlage der erfassten Daten werden die Emissionen von Lärm, Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen berechnet. Hierzu werden UBA-eigene Modelle und Computerprogramme genutzt. Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA) Das Umweltbundesamt veröffentlicht in regelmäßigen Abständen das Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Diese umfangreiche Datenbank zu den Emissionen von Luftschadstoffen des Straßenverkehrs stellt Emissionsfaktoren von Kraftfahrzeugen für die wichtigsten Luftschadstoffe und den Kraftstoffverbrauch zusammen. Die Daten sind nach zahlreichen technischen und verkehrlichen Parametern wie Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Bus etc.), Abgasreinigung (geregelter, ungeregelter Katalysator etc.), Antriebsart (Otto-, Diesel-, Elektromotor etc.) sowie Verkehrssituationen (Stadtverkehr, Landstraße, Autobahn etc.) gegliedert. Zudem können die unterschiedlichen Anteile von Güter- und Personenverkehr an den Schadstoffemissionen nachvollzogen werden. Die aktuelle Version 4.2 des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) und weitergehende Informationen erhalten sie unter www.hbefa.net oder bei INFRAS, Sennweg 2, CH-3012 Bern, Telefon +41 31 370 1919, Telefax +41 31 370 1910, E-Mail hbefa [at] infras [dot] ch . TREMOD Zur Ermittlung und Aufbereitung von Informationen aus dem Verkehrsbereich hat das Umweltbundesamt das Computerprogramm TREMOD (Transport Emission Model) entwickeln lassen. Mit Hilfe dieses Modells sind aktuelle Aussagen sowie Trend- und Szenarienberechnungen für den Zeitraum von 1960 bis 2050 möglich. TREMOD wird vom Umweltbundesamt, den Bundesministerien, dem Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) sowie der Deutschen Bahn AG zur Berechnung der Luftschadstoff- und Klimagasemissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland genutzt. Die Basisdaten finden auch Eingang in die deutsche Emissionsberichterstattung . In TREMOD werden alle in Deutschland betriebenen Personenverkehrsarten (Pkw, motorisierte Zweiräder, Busse, Bahnen, Flugzeuge) und Güterverkehrsarten (Lkw, leichte Nutzfahrzeuge, Bahnen, Schiffe) erfasst. Die Basisdaten reichen von Fahr-, Verkehrsleistungen und Auslastungsgraden bis zu den spezifischen Energieverbräuchen und den Emissionsfaktoren. Die Berechnung der im Straßenverkehr freigesetzten Schadstoffmengen basiert auf den Emissionsfaktoren aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren (HBEFA). Als Emissionen werden Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe (differenziert nach Methan und Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffen), Benzol, Kohlenmonoxid, Partikel, Ammoniak, Distickstoffoxid, Kohlendioxid und Schwefeldioxid erfasst. Bilanziert werden die direkten Emissionen einschließlich der Verdunstungsemissionen und diejenigen Emissionen, die in der dem Endenergieverbrauch vorgelagerten Prozesskette entstehen. Darüber hinausgehende Informationen zu den Emissionen aus Infrastruktur- und Fahrzeugbereitstellung im Sinne einer Lebenswegbetrachtung sind in der UBA-Broschüre "Umweltfreundlich mobil!" beschrieben. Das Rechenmodell wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu gGmbH) entwickelt und wird regelmäßig aktualisiert. Aktuellere Daten aus den amtlichen Statistiken oder z. B. aktuellere Emissionsfaktoren aus einer neueren HBEFA-Version werden in den Szenarien und auch in den Daten der zurückliegenden Jahre im Rahmen der Aktualisierung berücksichtigt. Auch veränderte methodische Abgrenzungen bei den einzelnen Verkehrsmitteln können Ursache für eine Überarbeitung der Basisdaten sein. Treibhausgas-Emissionen im Straßenverkehr – quartalsbezogene Indikatoren Das Umweltbundesamt ist gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionsdaten des Vorjahres zu erfassen und zu veröffentlichen. Allerdings erfolgt die Bestimmung der vorläufigen Emissionsdaten erst nach Abschluss des Kalenderjahres. Einige Indikatoren, die Hinweise auf das Emissionsgeschehen geben, sind für den Verkehr aber bereits unterjährig verfügbar. Das UBA-Kurzpapier zu quartalsbezogenen Indikatoren im Verkehr fasst eine Auswahl von Indikatoren quartalsweise zusammen und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Verkehrsmittelvergleich im Personenverkehr und im Güterverkehr Die Daten in den nachfolgenden Tabellen zu den durchschnittlichen Emissionen für verschiedene Verkehrsmittel im Personen- und Güterverkehr werden jährlich aktualisiert. Bei der Betrachtung der Daten unterschiedlicher Bezugsjahre ist daher zu berücksichtigen, dass eine Vergleichbarkeit – methodisch und rechnerisch – nicht immer gegeben ist, da den Daten unterschiedliche Versionen des Rechenmodells zugrunde liegen können oder besondere Ereignisse, wie z. B. die Corona-Pandemie, die Werte beeinflussen. Für den Personenverkehr findet eine Betrachtung des Alltagsnah- und -fernverkehrs statt. Daher beschränkt sich die Tabelle auf Verkehrsmittel des Linien- und Individualverkehrs mit denen Wege täglich und kurzfristig gewählt werden können. Informationen zu Emissionen im Reiseverkehr sowie Tipps zum nachhaltigen Reisen finden Sie auf der UBA-Themenseite "Urlaub und Umweltschutz" sowie in der UBA-Studie "Klimawirksame Emissionen des deutschen Reiseverkehrs" . Über die Tabelleninhalte hinausgehende Informationen, beispielsweise zu den Emissionen aus Infrastruktur- und Fahrzeugbereitstellung, erläutert die UBA-Broschüre "Umweltfreundlich mobil!" . Emissionen im Personenverkehr – Tabelle Bezugsjahr 2023 Treibhausgas-Emissionen im Personenverkehr – Grafik Bezugsjahr 2023 Emissionen im Güterverkehr – Tabelle Bezugsjahr 2023
Origin | Count |
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Bund | 175 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 85 |
Gesetzestext | 2 |
Strukturierter Datensatz | 26 |
Text | 39 |
unbekannt | 26 |
License | Count |
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geschlossen | 64 |
offen | 113 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 172 |
Englisch | 49 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Datei | 28 |
Dokument | 29 |
Keine | 73 |
Webseite | 89 |
Topic | Count |
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Boden | 146 |
Lebewesen & Lebensräume | 159 |
Luft | 154 |
Mensch & Umwelt | 178 |
Wasser | 152 |
Weitere | 161 |