EEX Leipzig wird Versteigerungen von Emissionszertifikaten im Übergang zur dritten Handelsperiode durchführen Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat die Ausschreibung für eine Versteigerungsplattform des Emissionshandels in Deutschland gewonnen. Auf dieser vorläufigen Plattform werden bis mindestens März 2013 die deutschen Emissionsberechtigungen (EUA) für die dritte Handelsperiode (2013-2020) versteigert. Neben den so genannten „early auctions“- für die dritte Handelsperiode - werden auf der Plattform auch Luftverkehrsberechtigungen versteigert. Ab 2013 soll dann eine dauerhafte Handelsplattform eingerichtet sein. Das Umweltbundesamt wird dazu voraussichtlich noch 2012 ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durchführen. Bei der jetzigen Ausschreibung ging es um eine Übergangsplattform, auf der in den Jahren 2012 und 2013 Auktionen durchgeführt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versteigerungen sind durch die am 19.11.2010 in Kraft getretene EU-Auktionierungsverordnung europaweit neu festgelegt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich aus Wettbewerbsgründen entschieden, nicht an einer gemeinsamen europäischen Plattform teilzunehmen, sondern stattdessen eine eigene Auktionsplattform zu beauftragen. Über das Amt für amtliche Veröffentlichung der EU hat das Umweltbundesamt den Auftrag in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben - im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses Vergabeverfahren endete mit einer Zuschlagerteilung auf die EEX, die sich als erfolgreiche Bieterin durchgesetzt hat. Vor dem Beginn der Auktionen muss die Plattform aber zunächst noch ein Prüfverfahren der Europäischen Kommission durchlaufen und nach der Genehmigung in einen Anhang der EU-Auktionierungsverordnung aufgenommen werden. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Für Flüge, die das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) berühren, müssen 2013 erstmals Emissionszertifikate für das vorangegangene Jahr abgegeben werden. Das Vorhaben soll die Wirkungen des Systems auf den Wettbewerb im Luftverkehr untersuchen. Dabei werden zum Einen Verlagerungen von Passagierströmen aufgrund der Nutzung von Drehkreuzen außerhalb des EWR untersucht. Zum Anderen wird die Verlagerung von Passagierströmen zwischen Luftfahrzeugbetreibern auf Basis unterschiedlicher Kosten betrachtet. Auf Basis eines wirtschaftswissenschaftlichen Modells werden zunächst die relevanten Märkte abgegrenzt, die Höhe etwaiger resultierender Kostenunterschiede für unterschiedliche Luftfahrzeugbetreiber identifiziert und schließlich die Nachfrage- sowie Ertragsauswirkungen detailliert dargestellt, die empirisch validiert werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls in Hinblick auf den EU-Review der Luftverkehrsrichtlinie im Dezember 2014 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Emissionshandels im Bereich Luftverkehr gemacht.
Europa: - Koordination und Präsentation der NGO-Positionen zur Umsetzung des Emissionshandels gegenüber Kommission, Ratsmitgliedern und Parlamentariern; - Unterstützung des 30Prozent-Minderungsziels bis 2020 über andere NGOs; - Unterstützung einer Richtlinie zur Begrenzung der NOx-Emissionen im Reiseflug; - Begleitung der politischen Entwicklungen zur Berücksichtigung der Nicht-CO2-Klimaeffekte des Luftverkehrs und Koordinierung diesbezüglicher NGO-Aktivitäten; - Presseveröffentlichungen zu den genannten Themen; - Thematische Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit anderen NGOs während der Projektlaufzeit; - Unterstützung einer EU-Standardklausel für bilaterale Luftverkehrsverträge, zur Aufhebung der Kerosinsteuerbefreiung bei innereuropäischen Flügen; - Mitarbeit in Arbeitsgruppen und bei der Regulierung von Flughäfen; - Bereitschaft für Präsentationen und Konferenzen für einen nachhaltigen Luftverkehr in Europa; - Anstreben einer Kampagne zur regionalen Etablierung einer Kerosinsteuer in einem Teil Europas (voraussichtlich Nord-West-Europa). International: - Koordination (zusammen mit AEF) von ICSA, der Internationalen Koalition für Nachhaltigen Luftverkehr und damit der einzigen Umwelt-Beobachterorganisation in der ICAO und deren Umweltausschuss CAEP. Innerhalb der Arbeitsgruppe 3 begleitet ICSA die Entwicklung eines internationalen CO2-Grenzwerts für Verkehrsflugzeuge. T&E verfolgt im Rahmen von CAEP die Forecast and Economic Support Group; - Einflussnahme durch ICSA in Klimaschutzrelevanten ICAO-Aktivitäten; - Ausweitung der geographischen Abdeckung von ICSA; - Maximierung des Einflusses bezüglich der Bunker-Fuels-Problematik durch Beteiligung in ICAO-, IMO- und UNFCCC-Gremien; - Teilnahme an UNFCCC-Treffen, sofern für Bunker-Fuels relevant; - Verknüpfung der europäischen NGOs mit internationalen Entwicklungen.
Am 20.12.2006 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine dahingehende Ausweitung des Europäischen Emissionshandelssystems vorsieht, dass ab 2012 alle in Europa landenden und startenden und somit auch internationale Flüge in selbiges einbezogen werden sollen. Hierdurch werden erstmals mobile Emissionsquellen einem Emissionshandelssystem unterworfen. Dies geht einher mit einer Ausweitung des Anknüpfungspunkts europäischer bzw. nationaler dem Umweltschutz dienender Regelungen über den rein innereuropäischen Rechtsraum hinaus. Das Emissionshandelssystem wird somit in einen internationalen und somit auch völkerrechtlich zu beurteilenden Kontext gestellt. Im Rahmen der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob sich die geplante Ausweitung des Emissionshandelssystems auch in den internationalen Rechtsrahmen einpasst oder aber es zu einer Kollision mit von den Mitgliedsstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen oder völkerrechtlichen Verträgen kommt. Hintergrund der Analyse ist, dass das europäische Vorhaben einen neuen Aspekt des sich seit längerer Zeit immer weiter zuspitzenden Konflikts zwischen regionalen und internationalen Lösungsansätzen für globale Umweltprobleme einerseits und den aus verschiedenen Gründen solchen Lösungen widerstreitenden Interessen einzelner Staaten andererseits darstellt. Insofern soll über die konkrete Frage des Emissionshandels hinausgehend die Arbeit auch einen Beitrag leisten zu der Untersuchung, ob im Völkerrecht bzw. konkret im Umweltvölkerrecht an gemeinsamen Werten orientierte, allgemein verpflichtende völkerrechtliche Rechtssätze entstehen können, ohne dass hierüber zwangsläufig ein ausdrücklicher Konsens der Staatengemeinschaft bestehen muss. Ein solcher erweiterter Wertekanon könnte, wenn auch wohl nicht eine Pflicht zum Tätigwerden so doch zumindest eine Rechtfertigung im Kollisionsfall begründen. Ergebnis der Arbeit soll eine umfassende Analyse der bei der Ausweitung des Emissionshandelssystems auftretenden völkerrechtlichen Fragestellungen sein. In diesem Rahmen können dann die zu erwartenden Probleme dargestellt und Lösungswege bzw. bei Kollisionen eine etwaige Rechtfertigung aufgezeigt werden.
Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten Treibhausgas -Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Zuteilung für 2. Handelsperiode bleibt rechtens Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt. Im aktuellen Fall, der am 21.02.2013 verhandelt wurde, ging es um ein von RWE betriebenes Kraftwerk, das sich innerhalb einer Braunkohleaufbereitungsanlage befindet, die nicht emissionshandelspflichtig ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) hatte die Zuteilung an das Kraftwerk nach den Vorschriften des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012) für den Energiesektor entsprechend dem Effizienzstandard der jeweiligen Anlage gekürzt. Das Gericht befand dies als rechtens. Auch die Anwendung eines einheitlichen Energiebenchmarks auf Braunkohleanlagen ist verfassungsgemäß, da die höhere Belastung für Braunkohleanlagen dem Verursacherprinzip folge. Bereits im Oktober 2012 hatten vier Energieversorger erfolglos gegen die Anwendung der Veräußerungskürzung im Energiesektor geklagt, die im ZuG 2012 für die 2. Handelsperiode festgelegt wurde. In der Sprungrevision vom Verwaltungsgericht Berlin entschied das BVerwG, dass die Veräußerungskürzung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Gericht ordnet dabei „die Luft als knappes Gut“ ein - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 dies für das Wasser getan hat. Die Knappheit ergibt sich daraus, dass die Erdatmosphäre Treibhausgase nur in begrenztem Maße aufnehmen kann, um schädliche Klimawirkungen zu verhindern. Die zulässigen Mengen schädlicher Treibhausgase können somit in vergleichbarer Weise wie das Wasser budgetiert werden. Demzufolge ist es finanzverfassungsrechtlich unbedenklich, dass - wie es das BVerwG betont - die „Nutzung der Luft“ quasi über den Zukauf von Zertifikaten bezahlt werden muss. Diese Einnahmen des Staates gehen in den Energie- und Klimafond, aus dem u.a. wiederum Klimaschutzprojekte finanziert werden. Dass hier eine unterschiedliche Behandlung von Energie- und Industrieanlagen vorliegt, ist vom Emissionshandelssystem durchaus gewollt. Das Gericht sieht in dieser Unterscheidung keine Anhaltspunkte für eine europarechtliche Beihilfe zugunsten der nicht betroffenen Industrieanlagen gegenüber den Energieanlagen. In zwei der Verfahren wurde zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Weiterhin entschied das BVerwG, dass der Gesetzgeber nicht an Zuteilungsregeln der 1. Handelsperiode festhalten musste, sondern diese durch ein neues Zuteilungssystem für die 2. Handelsperiode 2008-2012 ersetzen durfte. Zugleich hat das Gericht mit der jüngsten Entscheidung auch geklärt, dass Kraftwerke, die lediglich Bestandteil (Nebeneinrichtung) einer nicht emissionshandelspflichtigen Industrieanlage (Haupteinrichtung) sind, dennoch wie Energieanlagen mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten aus dem Emissionshandel behandelt werden. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes im Verhältnis zu Kraftwerken innerhalb einer emissionshandelspflichtigen Industrieanlage bestehe nicht. Die aktuellen, richtungweisenden Urteile stärken insgesamt das System des Emissionshandels, da das Prinzip der Veräußerungskürzung auch ein wichtiger Bestandteil des Emissionshandels in der 3. Handelsperiode 2013-2020 ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Rund 23,5 Mio. Emissionsberechtigungen zusätzlich bis Ende 2012 Deutschland beginnt am 26.10.2012 mit den vorgezogenen Auktionen - early auctions - für die Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode 2013-2020. In wöchentlichen Versteigerungsrunden werden jeweils freitags drei Millionen Zertifikate zunächst für die stationären Anlagen angeboten. Bis zum Jahresende werden so rund 23,5 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA) zusätzlich zu denen der laufenden zweiten Handelsperiode über die Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Die Versteigerungen von EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA) beginnen am 31.10.2012. Um einen fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission im Juli 2011 beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern - in so genannten early auctions. Dies betrifft EU-weit insgesamt 120 Mio. Zertifikate, auf Deutschland entfallen davon 19,6 Prozent, also rund 23,5 Mio. Zertifikate (EUA). Am 31.10.2012 starten zudem die regulären Versteigerungen des deutschen Anteils an EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), in Form von Spot-Kontrakten für das Jahr 2012, also nicht vorgezogen für die Handelsperiode 2013-2020. Die genauen Versteigerungstermine und-mengen werden von der EEX veröffentlicht. Die Versteigerungen im Rahmen der early auctions werden nach dem Einheitspreisverfahren in einer Bieterrunde mit geschlossenem Orderbuch über die Energiebörse EEX in Leipzig durchgeführt. Die EEX hatte im Februar 2012 den Zuschlag für die Einrichtung einer transitorischen Handelsplattform im Rahmen des europäischen Vergabeverfahrens erhalten. Für den Betrieb einer dauerhaften Auktionsplattform für die 3. Handelsperiode 2013-2020 hat das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung am 06.10.2012 das europaweite Vergabeverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Atomausstieg konnte offensichtlich kompensiert werden Mit 450 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.640 emissionshandels-pflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland im Jahr 2011 rund ein Prozent weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen als 2010. Trotz sehr starker Konjunktur und Atomausstieg setzt sich die Minderung von CO2-Emissionen seit 2008 weiter fort. Nach ersten Berechnungen konnten gegenüber 2010 insbesondere im Energiesektor CO2-Emissionen eingespart werden. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen zwei Prozent bei Großfeuerungsanlagen und sechs Prozent bei kleineren Feuerungsanlagen. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 450 Millionen Tonnen unter der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode von 452,8 Millionen Tonnen. „Mit Blick auf das starke deutsche Wirtschaftswachstum von rund drei Prozent in 2011 zeigt sich, dass auch der Emissionshandelssektor zur Verbesserung der Kohlenstoffintensität beigetragen hat. Dieser Trend stimmt hoffnungsvoll für die dritte Handelsperiode 2013-2020 und belegt den Spielraum für eine mögliche Anpassung des europäischen Klimaziels“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Zugleich hat der im März 2011 begonnene Atomausstieg offensichtlich keine nachteiligen Wirkungen auf die CO 2 -Emissionen in Deutschland“, so Flasbarth weiter. Mit dem Rückgang der CO 2 -Emissionen von rund einem Prozent setzt sich 2011 der innerhalb der zweiten Handelsperiode eingeschlagene Minderungspfad der CO 2 -Emissionen weiter fort. Bis zum 30.04.2012 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2011 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse am 15.Mai 2012 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas -Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Deutsche Emissionshandelsstelle veröffentlicht Anlagenliste Für die 3. Handelsperiode (2013-2020) erhalten Kraftwerksbetreiber für die Stromproduktion ab 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Dies teilt das Umweltbundesamt (UBA) mit, bei dem die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) angesiedelt ist. In Deutschland werden von 2013 bis 2020 etwa 1,4 Mrd. Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt. Diese sind für 1.814 Anlagen vorgesehen. Die Aufstellung der anlagenspezifischen Zuteilungsmengen ist zurzeit noch vorläufig. Sie werden noch von der Europäischen Kommission geprüft und gegebenenfalls um einen Korrekturfaktor gekürzt. Deutschland hat am 07.05.2012 die Anlagenliste mit den vorläufigen Zuteilungsmengen - die sogenannte NIMs-Liste - bei der Europäischen Kommission eingereicht. Mit der NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) veröffentlicht die DEHSt, wie sich die vorläufigen Zuteilungsmengen der 3. Handelsperiode auf die stationären Bestandsanlagen verteilen. Diese Anlagenliste enthält nicht die neuen Marktteilnehmer, die Luftfahrzeugbetreiber sowie Anlagen, die in der 3. Handelsperiode am Emissionshandel teilnehmen, aber keine Zuteilung mehr erhalten werden. Die jetzt aufgeführten Zuteilungsmengen geben noch nicht die endgültige Anzahl an Zertifikaten wieder. Sie berücksichtigen noch nicht den gegebenenfalls zur Anwendung kommenden, EU-weiten, sektorübergreifenden Korrekturfaktor. Mit diesem Faktor wird die Zuteilungsmenge an das zur Verfügung stehende Budget von Emissionszertifikaten angeglichen. Die NIMs-Liste muss von jedem EU-Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Diese prüft und genehmigt alle NIMs-Listen. Erst danach kann die DEHSt die endgültige Zuteilungsmenge berechnen und die Zuteilungsbescheide erstellen. Die Anlagenliste mit den vorläufigen Zuteilungsmengen kann auf der Internetseite der DEHSt eingesehen werden. Für die Luftfahrzeugbetreiber liegt die endgültige Zuteilungsliste für die Jahre 2012 sowie für die 3. Handelsperiode (2013-2020) bereits vor und steht ebenfalls auf der Internetseite der DEHSt zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
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