<p> <p>Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt stellt um: vom elektronischen Serienbrief zum smarten Newsletter. Im DEHSt-Newsletter erhalten Sie Neuigkeiten zu allen wichtigen Themen, die den Emissionshandel betreffen – beispielsweise regelmäßige Berichte über Auktionen, die Entwicklung des Emissionshandels sowie Veranstaltungseinladungen. Melden Sie sich jetzt an.</p> </p><p>Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt stellt um: vom elektronischen Serienbrief zum smarten Newsletter. Im DEHSt-Newsletter erhalten Sie Neuigkeiten zu allen wichtigen Themen, die den Emissionshandel betreffen – beispielsweise regelmäßige Berichte über Auktionen, die Entwicklung des Emissionshandels sowie Veranstaltungseinladungen. Melden Sie sich jetzt an.</p><p> <p>Ab sofort bietet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Newsletter an, über den sich teilnehmende Unternehmen und Organisationen, aber auch alle anderen Interessierten über den Emissionshandel in Deutschland und Europa sowie den internationalen Kohlenstoffmarkt auf dem Laufenden halten können.</p> <p>Die einzelnen Themen sind:</p> <ul> <li>Europäischer Emissionshandel für stationäre Anlagen</li> <li>Europäischer Emissionshandel im Luftverkehr und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/corsia">CORSIA</a></li> <li>Strompreiskompensation</li> <li>Nationaler Emissionshandel</li> <li>Internationale Berichte, Forschungsergebnisse, Aktivitäten</li> </ul> <p>Der Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen und ersetzt die bisherigen Mailings.</p> <p>Aus Gründen des Datenschutzes können wir die bisher bei uns für die Mailings gespeicherten Daten nicht für den Newsletter-Versand übernehmen. Wenn Sie weiterhin die neusten Informationen der DEHSt erhalten wollen, melden Sie sich bitte für den Newsletter an: https://www.dehst.de/Newsletter-Anmeldung.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Für Flüge, die das Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) berühren, müssen 2013 erstmals Emissionszertifikate für das vorangegangene Jahr abgegeben werden. Das Vorhaben soll die Wirkungen des Systems auf den Wettbewerb im Luftverkehr untersuchen. Dabei werden zum Einen Verlagerungen von Passagierströmen aufgrund der Nutzung von Drehkreuzen außerhalb des EWR untersucht. Zum Anderen wird die Verlagerung von Passagierströmen zwischen Luftfahrzeugbetreibern auf Basis unterschiedlicher Kosten betrachtet. Auf Basis eines wirtschaftswissenschaftlichen Modells werden zunächst die relevanten Märkte abgegrenzt, die Höhe etwaiger resultierender Kostenunterschiede für unterschiedliche Luftfahrzeugbetreiber identifiziert und schließlich die Nachfrage- sowie Ertragsauswirkungen detailliert dargestellt, die empirisch validiert werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls in Hinblick auf den EU-Review der Luftverkehrsrichtlinie im Dezember 2014 Vorschläge zur Weiterentwicklung des Emissionshandels im Bereich Luftverkehr gemacht.
Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber - Fluggesellschaften und Businessflieger - für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt.
Europa: - Koordination und Präsentation der NGO-Positionen zur Umsetzung des Emissionshandels gegenüber Kommission, Ratsmitgliedern und Parlamentariern; - Unterstützung des 30Prozent-Minderungsziels bis 2020 über andere NGOs; - Unterstützung einer Richtlinie zur Begrenzung der NOx-Emissionen im Reiseflug; - Begleitung der politischen Entwicklungen zur Berücksichtigung der Nicht-CO2-Klimaeffekte des Luftverkehrs und Koordinierung diesbezüglicher NGO-Aktivitäten; - Presseveröffentlichungen zu den genannten Themen; - Thematische Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit anderen NGOs während der Projektlaufzeit; - Unterstützung einer EU-Standardklausel für bilaterale Luftverkehrsverträge, zur Aufhebung der Kerosinsteuerbefreiung bei innereuropäischen Flügen; - Mitarbeit in Arbeitsgruppen und bei der Regulierung von Flughäfen; - Bereitschaft für Präsentationen und Konferenzen für einen nachhaltigen Luftverkehr in Europa; - Anstreben einer Kampagne zur regionalen Etablierung einer Kerosinsteuer in einem Teil Europas (voraussichtlich Nord-West-Europa). International: - Koordination (zusammen mit AEF) von ICSA, der Internationalen Koalition für Nachhaltigen Luftverkehr und damit der einzigen Umwelt-Beobachterorganisation in der ICAO und deren Umweltausschuss CAEP. Innerhalb der Arbeitsgruppe 3 begleitet ICSA die Entwicklung eines internationalen CO2-Grenzwerts für Verkehrsflugzeuge. T&E verfolgt im Rahmen von CAEP die Forecast and Economic Support Group; - Einflussnahme durch ICSA in Klimaschutzrelevanten ICAO-Aktivitäten; - Ausweitung der geographischen Abdeckung von ICSA; - Maximierung des Einflusses bezüglich der Bunker-Fuels-Problematik durch Beteiligung in ICAO-, IMO- und UNFCCC-Gremien; - Teilnahme an UNFCCC-Treffen, sofern für Bunker-Fuels relevant; - Verknüpfung der europäischen NGOs mit internationalen Entwicklungen.
Am 20.12.2006 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine dahingehende Ausweitung des Europäischen Emissionshandelssystems vorsieht, dass ab 2012 alle in Europa landenden und startenden und somit auch internationale Flüge in selbiges einbezogen werden sollen. Hierdurch werden erstmals mobile Emissionsquellen einem Emissionshandelssystem unterworfen. Dies geht einher mit einer Ausweitung des Anknüpfungspunkts europäischer bzw. nationaler dem Umweltschutz dienender Regelungen über den rein innereuropäischen Rechtsraum hinaus. Das Emissionshandelssystem wird somit in einen internationalen und somit auch völkerrechtlich zu beurteilenden Kontext gestellt. Im Rahmen der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob sich die geplante Ausweitung des Emissionshandelssystems auch in den internationalen Rechtsrahmen einpasst oder aber es zu einer Kollision mit von den Mitgliedsstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen oder völkerrechtlichen Verträgen kommt. Hintergrund der Analyse ist, dass das europäische Vorhaben einen neuen Aspekt des sich seit längerer Zeit immer weiter zuspitzenden Konflikts zwischen regionalen und internationalen Lösungsansätzen für globale Umweltprobleme einerseits und den aus verschiedenen Gründen solchen Lösungen widerstreitenden Interessen einzelner Staaten andererseits darstellt. Insofern soll über die konkrete Frage des Emissionshandels hinausgehend die Arbeit auch einen Beitrag leisten zu der Untersuchung, ob im Völkerrecht bzw. konkret im Umweltvölkerrecht an gemeinsamen Werten orientierte, allgemein verpflichtende völkerrechtliche Rechtssätze entstehen können, ohne dass hierüber zwangsläufig ein ausdrücklicher Konsens der Staatengemeinschaft bestehen muss. Ein solcher erweiterter Wertekanon könnte, wenn auch wohl nicht eine Pflicht zum Tätigwerden so doch zumindest eine Rechtfertigung im Kollisionsfall begründen. Ergebnis der Arbeit soll eine umfassende Analyse der bei der Ausweitung des Emissionshandelssystems auftretenden völkerrechtlichen Fragestellungen sein. In diesem Rahmen können dann die zu erwartenden Probleme dargestellt und Lösungswege bzw. bei Kollisionen eine etwaige Rechtfertigung aufgezeigt werden.
Am 19.11.2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2008/101/EG beschlossen, die vorsieht, ab 2012 sowohl den innereuropäischen als auch den internationalen Luftverkehr in das Europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen. Durch die Einbeziehung auch internationaler Flüge wird somit der Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandelssystems über den europäischen Raum hinaus ausgeweitet und in einen internationalen Kontext gestellt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird zum einen untersucht, inwiefern das unilaterale Vorgehen der Europäischen Union im Kontext der auf Kooperation ausgerichteten internationalen Regime, namentlich dem UNFCCC- und dem ICAO-Prozess, zu beurteilen ist. Daneben erfolgt eine umfassende Analyse, ob die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Europäischen Emissionshandelssystems zu einer Kollision mit anderweitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den aus den WTO-Verträgen, dem Chicagoer Abkommens, dem allgemeinen Völkerrecht und den bilateralen Luftverkehrsabkommen folgenden Verpflichtungen.
Über die Hälfte der Deutschland zugeordneten Teilnehmer am Emissionshandel im Luftverkehr haben mittlerweile die erforderlichen Monitoringkonzepte zur Erfassung ihrer jährlichen CO2-Emissionen und Transportdaten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt eingereicht. Die Kontaktaufnahme mit den Luftfahrzeugbetreibern - von der großen Fluggesellschaft bis zum Hobby- oder Businessflieger - gestaltete sich anfangs teilweise schwierig, da vor allem kleine Betreiber nicht wussten, dass auch sie betroffen sind. Auch viele außereuropäische Fluggesellschaften, die mit den Richtlinien der EU wenig vertraut sind, mussten für das Thema erst sensibilisiert werden. „Mit der Rücklaufquote sind wir sehr zufrieden, denn wir erfassen damit gut 97 Prozent der gesamten CO2-Emissionen des Luftverkehrs,” sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). „Erfreulich ist auch die hohe Beteiligung außereuropäischer Airlines.”
Offiziell hat der Emissionshandel für den Luftverkehr noch nicht begonnen, doch bereits jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nur diejenigen Luftfahrzeugbetreiber, die jetzt so genannte Monitoringkonzepte für die Erfassung der Transportdaten und Emissionen ihrer Flugzeuge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen, können in Zukunft bei der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sicher berücksichtigt werden.
Nach Schätzungen des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) trägt der internationale Flugverkehr mit etwa 3,5% zur globalen Erwärmung bei.1 Setzt sich das Wachstum des Flugverkehraufkommens fort wie in den 90er Jahren, wo der internationale Flugverkehr jährlich um 4% wuchs, so dürfte der Beitrag des internationalen Flugverkehrs am Treibhauseffekt schon 2010 höher sein als der Beitrag Deutschlands zur globalen Erwärmung.
<p>Im Jahr 2017 emittierten die rund 1.830 stationären Anlagen in Deutschland im Emissionshandel (ETS, Emission Trading System) rund 438 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit 3,4 Prozent weniger als 2016. Damit fällt der Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, welche auch andere Sektoren (z.B. Verkehr, Haushalte) umfassen. Die kürzlich veröffentlichte Nahzeitschätzung des UBA hatte für diese eine Minderung von 0,5 Prozent ermittelt. Die deutschen ETS-Emissionen entwickelten sich damit gegenläufig zum EU-weiten Durchschnitt. Den Emissionsanstieg des gesamten EU-ETS schätzen unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU Kommission freigegebenen vorläufigen Daten mit 0,6 bis 1,0 Prozent. Dieser Anstieg ist maßgeblich durch wirtschaftliches Wachstum getrieben. Auch die deutsche Wirtschaft wächst, der Anstieg der Industrieemissionen um 2,1 Prozent wird jedoch durch den starken Rückgang der Emissionen der Energieanlagen um 5,4 Prozent mehr als ausgeglichen.</p><p> <p>Der Preis für Emissionsberechtigungen (EUA - European <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> Allowances) von durchschnittlich 5,88 Euro im Jahr 2017 war zu gering, um Anreize für emissionsmindernde Investitionen im Industriebereich zu setzen. Seit Anfang des Jahres hat sich der Preis allerdings mehr als verdoppelt und liegt nun auf einem Niveau wie zuletzt im Jahre 2011.</p> <p>„Auch die Industrie muss ihren Teil dazu beitragen, die deutschen Emissionen zu mindern. Um dies zu erreichen braucht es einen starken Emissionshandel mit ambitionierten Minderungszielen und einem daraus resultierenden sichtbaren Preissignal. Die beachtliche aktuelle Preisentwicklung sollte klar machen, dass die Zeiten der vernachlässigbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>-Kosten für viele in der Industrie schneller vorbei sein können, als mancher erwartet haben mag“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>).</p> <p><strong>Emissionen der Industrie:</strong> Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent auf 126 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit erfolgt erstmals seit 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, ein Anstieg der Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen. Der Anstieg der Emissionen der Industrieanlagen ist insbesondere auf die Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie und der Zementklinkerherstellung zurückzuführen, die im Vergleich zum Jahr 2016 starke Emissionszuwächse um 4,0 und 5,8 Prozent zu verzeichnen hatten. Auch die Emissionen der ETS-Anlagen der Papier- und Nichteisenmetallindustrie nahmen zu, wenngleich der Anstieg dort mit 1,0 und 0,6 Prozent moderater ausfiel. Leichte Emissionsrückgänge verzeichneten die Anlagen der Chemischen Industrie und die Raffinerien mit minus 1,0 und minus 0,5 Prozent.</p> <p><strong>Emissionen der Energieversorgung:</strong> Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 5,4 Prozent auf 312 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dieser relativ starke Rückgang ist auf abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen zurückzuführen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 17 Prozent ab, die Braunkohleemissionen um moderate 0,7 Prozent. Die Zunahme der Erdgasemissionen um 2,4 Prozent fällt demgegenüber in absoluten Emissionen gemessen kaum ins Gewicht.</p> <p><strong>Abgabepflicht:</strong> Bis zum 30. April 2018 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2017 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2017 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 30. Mai 2018 veröffentlichen.</p> <p><strong>Emissionshandel und Gesamtemissionen:</strong> Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2017 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2017 werden am 15. Januar 2019 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht.</p> <p><strong>Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt):</strong> Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
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| Bund | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 13 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Dokument | 1 |
| Keine | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 12 |
| Lebewesen und Lebensräume | 13 |
| Luft | 13 |
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| Weitere | 13 |