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Emissionshandel: CO2-Emissionen 2012 knapp über dem Niveau von 2011

Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel: Auktionen für die dritte Handelsperiode 2013-2020 starten am 26.10.2012

Rund 23,5 Mio. Emissionsberechtigungen zusätzlich bis Ende 2012 Deutschland beginnt am 26.10.2012 mit den vorgezogenen Auktionen - early auctions - für die Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode 2013-2020. In wöchentlichen Versteigerungsrunden werden jeweils freitags drei Millionen Zertifikate zunächst für die stationären Anlagen angeboten. Bis zum Jahresende werden so rund 23,5 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA)  zusätzlich zu denen der laufenden zweiten Handelsperiode über die Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Die Versteigerungen von  EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA) beginnen am 31.10.2012. Um einen fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission im Juli 2011 beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern - in so genannten early auctions. Dies betrifft EU-weit insgesamt 120 Mio. Zertifikate, auf Deutschland entfallen davon 19,6 Prozent, also rund 23,5 Mio. Zertifikate (EUA). Am 31.10.2012 starten zudem die regulären Versteigerungen des deutschen Anteils an EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), in Form von Spot-Kontrakten für das Jahr 2012, also nicht vorgezogen für die Handelsperiode 2013-2020. Die genauen Versteigerungstermine und-mengen werden von der EEX veröffentlicht. Die Versteigerungen im Rahmen der early auctions werden nach dem Einheitspreisverfahren in einer Bieterrunde mit geschlossenem Orderbuch über die Energiebörse EEX in Leipzig durchgeführt. Die EEX hatte im Februar 2012 den Zuschlag für die Einrichtung einer transitorischen Handelsplattform im Rahmen des europäischen Vergabeverfahrens erhalten. Für den Betrieb einer dauerhaften Auktionsplattform für die 3. Handelsperiode 2013-2020 hat das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung am 06.10.2012 das europaweite Vergabeverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel für den Luftverkehr

Luftfahrzeugbetreiber müssen jetzt aktiv werden, um künftig kostenlose Zertifikate zu erhalten Offiziell hat der Emissionshandel für den Luftverkehr noch nicht begonnen, doch bereits jetzt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Nur diejenigen Luftfahrzeugbetreiber, die jetzt so genannte Monitoringkonzepte für die Erfassung der Transportdaten und Emissionen ihrer Flugzeuge bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt einreichen, können in Zukunft bei der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sicher berücksichtigt werden. Die neue EU-Emissionshandelsrichtlinie schreibt vor, dass der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel der Europäischen Union einbezogen wird; die Berichtspflichten betreffen bereits das Jahr 2010. Von dieser Erweiterung des Emissionshandels betroffen sind grundsätzlich alle Betreiber, deren Luftfahrzeuge in der Europäischen Union starten oder landen. Zukünftig gilt wie auch bei bestimmten Energie- und Industrieanlagen: Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich Emissionsberichte vorlegen und - erstmalig für das Jahr 2012 - Emissionsberechtigungen (Zertifikate) in Höhe ihrer tatsächlichen Kohlendioxidemissionen abgeben. Das ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionshandelsgesetz (⁠ TEHG ⁠) regelt die Infrastruktur für das europäische Emissionshandelssystem in Deutschland. Am 22. Juli 2009 trat eine Änderung des Gesetzes in Kraft. Zusammen mit der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) vom 25. Juli 2009 ist die TEHG-Änderung die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Die DEV 2020 legt unter anderem die Frist zum Einreichen der Monitoringkonzepte bei der DEHSt fest: Sie endet sechs Wochen nachdem die Liste der Deutschland zugeordneten Luftfahrzeugbetreiber (Verwaltungsmitgliedstaatenliste) veröffentlicht wurde. Derzeit erarbeitet die Europäische Kommission die Liste. Mit der Veröffentlichung wird im August gerechnet, so dass die Frist voraussichtlich im September/Oktober enden wird. Die DEHSt sichert allen Betreibern, die ihre Monitoringkonzepte bereits bis zum 31. August 2009 vorlegen, einen Bescheid noch im laufenden Jahr zu. Zur Unterstützung der Betreiber stellt die DEHSt zahlreiche Informationen und Hilfsmittel - wie zum Beispiel Muster-Monitoringkonzepte - auf ihrer Homepage zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen ebenso wie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.

Emissionshandel: UBA erteilt Zuschlag für deutsche Versteigerungsplattform 2012 / 2013

EEX Leipzig wird Versteigerungen von Emissionszertifikaten im Übergang zur dritten Handelsperiode durchführen Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat die Ausschreibung für eine Versteigerungsplattform des Emissionshandels in Deutschland gewonnen. Auf dieser vorläufigen Plattform werden bis mindestens März 2013 die deutschen Emissionsberechtigungen (EUA) für die dritte Handelsperiode (2013-2020) versteigert. Neben den so genannten „early auctions“- für die dritte Handelsperiode - werden auf der Plattform auch Luftverkehrsberechtigungen versteigert. Ab 2013 soll dann eine dauerhafte Handelsplattform eingerichtet sein. Das Umweltbundesamt wird dazu voraussichtlich noch 2012 ein weiteres europaweites Vergabeverfahren durchführen. Bei der jetzigen Ausschreibung ging es um eine Übergangsplattform, auf der in den Jahren 2012 und 2013 Auktionen durchgeführt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versteigerungen sind durch die am 19.11.2010 in Kraft getretene EU-Auktionierungsverordnung europaweit neu festgelegt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich aus Wettbewerbsgründen entschieden, nicht an einer gemeinsamen europäischen Plattform teilzunehmen, sondern stattdessen eine eigene Auktionsplattform zu beauftragen. Über das Amt für amtliche Veröffentlichung der EU hat das Umweltbundesamt den Auftrag in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben - im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses Vergabeverfahren endete mit einer Zuschlagerteilung auf die EEX, die sich als erfolgreiche Bieterin durchgesetzt hat. Vor dem Beginn der Auktionen muss die Plattform aber zunächst noch ein Prüfverfahren der Europäischen Kommission durchlaufen und nach der Genehmigung in einen Anhang der EU-Auktionierungsverordnung aufgenommen werden. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel: Kleine Anlagen haben die Wahl

Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel setzt Anreize für Klimaschutz

CO2-Emissionen 2010 steigen bei ausgezeichneter Konjunktur nur moderat Mit 454 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.630 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland 2010 rund sechs Prozent mehr klimaschädliches CO2 ausgestoßen als im wirtschaftlich schwachen Vorjahr. Die Emissionen liegen aber unter dem Ausstoß von 2008, so dass sich die Emissionsminderung in der zweiten Handelsperiode insgesamt fortsetzt. Den größten absoluten Anstieg an Emissionen verzeichnen die Energieanlagen mit 18 Millionen Tonnen auf aktuell 356 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr. Das entspricht einem Anstieg von rund fünf Prozent gegenüber 2009. Die Energiewirtschaft kann diese Emissionsmenge mit ihren kostenlosen Zuteilungen nicht komplett ausgleichen. Die Unternehmen haben die Wahl, zusätzliche Zertifikate zu ersteigern oder an der Börse und von anderen Unternehmen zu kaufen. Mit Ausnahme weniger Branchen nahm der CO 2 -Ausstoß in allen Industriezweigen zu. So folgten die Emissionen der Eisen- und Stahlindustrie dem konjunkturellen Trend: Im Vergleich zum konjunkturschwachen Vorjahr wuchs der CO 2 -Ausstoß um 6,5 Millionen Tonnen oder 26 Prozent. Dennoch blieb die Stahlindustrie 2,0 Millionen Tonnen unter ihrem Emissionsniveau im Jahr 2008. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 454 Millionen Tonnen über den im Jahr 2010 an die Unternehmen ausgegebenen 437 Millionen Zertifikaten. Hiervon wurden 396 Millionen kostenlos ausgegeben und 41 Millionen versteigert. Die fehlende Zertifikatsmenge zwischen ausgegebenen Emissionsberechtigungen und den tatsächlichen CO 2 -Emissionen in 2010 muss von den Unternehmen am Markt erworben werden. Der aktuelle Zertifikatspreis liegt bei rund 17 Euro. Damit schafft der Emissionshandel einen starken Anreiz für die deutsche Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie, in klimaschonende Minderungsmaßnahmen zu investieren. Dieser Anreiz wird sich in Zukunft weiter verstärken, da das Gesamtangebot an Emissionszertifikaten (Cap) in der dritten Handelsperiode 2013-2020 sinkt - gemessen ab 2010 jährlich um 1,74 Prozent. Das jährliche Budget, das Deutschland im Rahmen der laufenden zweiten Handelsperiode zugewiesen wurde, beträgt 452 Millionen Tonnen. „In der dritten Handelsperiode gelten für die Vergabe der Zertifikate neue Regeln: Der Stromsektor muss seinen Bedarf vollständig am Markt oder bei Versteigerungen decken, die Industrie erhält kostenlose Zertifikate nur noch auf der Basis anspruchsvoller Benchmarks. Damit wird der Anreiz für Investitionen in klimaschonende Technologie in allen Sektoren weiter verstärkt und der Emissionshandel insgesamt effizienter“, erklärt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Bis zum 30. April 2011 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2010 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse Mitte Mai 2011 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel: CO2-Emissionen 2011 sinken trotz starker Konjunktur

Atomausstieg konnte offensichtlich kompensiert werden Mit 450 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.640 emissionshandels-pflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland im Jahr 2011 rund ein Prozent weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen als  2010. Trotz sehr starker Konjunktur und Atomausstieg setzt sich die Minderung von CO2-Emissionen seit 2008 weiter fort. Nach ersten Berechnungen konnten gegenüber 2010 insbesondere im Energiesektor CO2-Emissionen eingespart werden. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen zwei Prozent bei Großfeuerungsanlagen und sechs Prozent bei kleineren Feuerungsanlagen. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 450 Millionen Tonnen unter der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode von 452,8 Millionen Tonnen. „Mit Blick auf das starke deutsche Wirtschaftswachstum von rund drei Prozent in 2011 zeigt sich, dass auch der Emissionshandelssektor zur Verbesserung der Kohlenstoffintensität beigetragen hat. Dieser Trend stimmt hoffnungsvoll für die dritte Handelsperiode 2013-2020 und belegt den Spielraum für eine mögliche Anpassung des europäischen Klimaziels“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Zugleich hat der im März 2011 begonnene Atomausstieg offensichtlich keine nachteiligen Wirkungen auf die CO 2 -Emissionen in Deutschland“, so Flasbarth weiter. Mit dem Rückgang der CO 2 -Emissionen von rund einem Prozent setzt sich 2011 der innerhalb der zweiten Handelsperiode eingeschlagene Minderungspfad der CO 2 -Emissionen weiter fort. Bis zum 30.04.2012 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2011 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse am 15.Mai 2012 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel: Bundesverwaltungsgericht weist Klage von RWE ab

Zuteilung für 2. Handelsperiode bleibt rechtens Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt. Im aktuellen Fall, der am 21.02.2013 verhandelt wurde, ging es um ein von RWE betriebenes Kraftwerk, das sich innerhalb einer Braunkohleaufbereitungsanlage befindet, die nicht emissionshandelspflichtig ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) hatte die Zuteilung an das Kraftwerk nach den Vorschriften des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012) für den Energiesektor entsprechend dem Effizienzstandard der jeweiligen Anlage gekürzt. Das Gericht befand dies als rechtens. Auch die Anwendung eines einheitlichen Energiebenchmarks auf Braunkohleanlagen ist verfassungsgemäß, da die höhere Belastung für Braunkohleanlagen dem ⁠ Verursacherprinzip ⁠ folge. Bereits im Oktober 2012 hatten vier Energieversorger erfolglos gegen die Anwendung der Veräußerungskürzung im Energiesektor geklagt, die im ZuG 2012 für die 2. Handelsperiode festgelegt wurde. In der Sprungrevision vom Verwaltungsgericht Berlin entschied das BVerwG, dass die Veräußerungskürzung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Gericht ordnet dabei „die Luft als knappes Gut“ ein - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 dies für das Wasser getan hat. Die Knappheit ergibt sich daraus, dass die Erdatmosphäre Treibhausgase nur in begrenztem Maße aufnehmen kann, um schädliche Klimawirkungen zu verhindern. Die zulässigen Mengen schädlicher Treibhausgase können somit in vergleichbarer Weise wie das Wasser budgetiert werden. Demzufolge ist es finanzverfassungsrechtlich unbedenklich, dass - wie es das BVerwG betont - die „Nutzung der Luft“ quasi über den Zukauf von Zertifikaten bezahlt werden muss. Diese Einnahmen des Staates gehen in den Energie- und Klimafond, aus dem u.a. wiederum Klimaschutzprojekte finanziert werden. Dass hier eine unterschiedliche Behandlung von Energie- und Industrieanlagen vorliegt, ist vom Emissionshandelssystem durchaus gewollt. Das Gericht sieht in dieser Unterscheidung keine Anhaltspunkte  für eine europarechtliche Beihilfe zugunsten der nicht betroffenen Industrieanlagen gegenüber den Energieanlagen. In zwei der Verfahren wurde zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Weiterhin entschied das BVerwG, dass der Gesetzgeber nicht an Zuteilungsregeln der 1.  Handelsperiode festhalten musste, sondern diese durch ein neues Zuteilungssystem für die 2. Handelsperiode 2008-2012 ersetzen durfte. Zugleich hat das Gericht mit der jüngsten Entscheidung auch geklärt, dass Kraftwerke, die lediglich Bestandteil (Nebeneinrichtung) einer nicht emissionshandelspflichtigen Industrieanlage (Haupteinrichtung) sind, dennoch wie Energieanlagen mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten aus dem Emissionshandel behandelt werden. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes im Verhältnis zu Kraftwerken innerhalb einer emissionshandelspflichtigen Industrieanlage bestehe nicht. Die aktuellen, richtungweisenden Urteile stärken insgesamt das System des Emissionshandels, da das Prinzip der Veräußerungskürzung auch ein wichtiger Bestandteil des Emissionshandels in der 3. Handelsperiode 2013-2020 ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionshandel: Luftverkehr in Startposition

Umweltbundesamt teilt Airlines kostenlose Zertifikate zu Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber - Fluggesellschaften und Businessflieger - für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt. Zunächst werden 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Zertifikate kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben, 2013 sinkt die Anzahl auf 82 Prozent. Diese kostenlosen Zertifikate - basierend auf den durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs in den Jahren 2004 bis 2006 - werden nach europaweit einheitlichen Regeln an die betroffenen Luftfahrzeugbetreiber aus der EU und Drittstaaten vergeben. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) zuständig. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Insgesamt teilt die DEHSt für das Jahr 2012 42,8 Millionen Zertifikate sowie für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Zertifikate zu. Diese haben nach aktuellen Marktpreisen einen Wert von insgesamt etwa drei Milliarden Euro. Die vorerst weitgehend kostenlose Zuteilung bis 2020 sollte die finanzielle Belastung für Passagiere durch den Emissionshandel relativ gering halten. Für ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca ist beispielsweise mit Mehrkosten von maximal 1,50 Euro zu rechnen; unter Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung sind die Mehrkosten noch einmal deutlich geringer. Viel mehr ins Gewicht fallen die Schwankungen beim Kerosinpreis oder bei den Ticketpreisen verschiedener Airlines. Seit 1990 haben sich die Emissionen der Luftfahrt EU-weit fast verdoppelt. „Der Emissionshandel ist ein wirksames Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen“, meint Jochen Flasbarth. „Das System begrenzt den CO 2 -Ausstoß von Flügen nach, in und von Europa und berücksichtigt damit rund ein Drittel der weltweiten Emissionen des Luftverkehrs. Es werden also auch Nicht-EU-Airlines in die Verantwortung genommen. So garantiert der Emissionshandel einerseits das Klimaschutzziel und sorgt andererseits für einen fairen Wettbewerb.“ Der überwiegende Teil der vom Emissionshandel erfassten Emissionen, über 65 Prozent, entfällt auf europäische Luftfahrzeugbetreiber. Bis zum 28. Februar 2012 werden die zugeteilten Zertifikate an die Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben. Im Frühjahr 2013 müssen die Luftfahrzeugbetreiber über ihre tatsächlichen Emissionen im Jahr 2012 berichten und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben. Die DEHSt wird bis zum 23. Dezember 2011 eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit ihrer jeweiligen Zuteilung veröffentlichen. Im Frühjahr 2012 folgt ein umfassender Bericht zum ersten Zuteilungsverfahren für den Luftverkehr. Derzeit steht ein aktuelles Fact Sheet mit den wichtigsten Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel auf der Internetseite der DEHSt zum Download bereit. E Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Hohe Teilnahmequote beim Emissionshandel im Luftverkehr

Deutsche Emissionshandelsstelle prüft eingereichte Monitoringkonzepte Über die Hälfte der Deutschland zugeordneten Teilnehmer am Emissionshandel im Luftverkehr haben mittlerweile die erforderlichen Monitoringkonzepte zur Erfassung ihrer jährlichen CO2-Emissionen und Transportdaten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt eingereicht. Die Kontaktaufnahme mit den Luftfahrzeugbetreibern - von der großen Fluggesellschaft bis zum Hobby- oder Businessflieger - gestaltete sich anfangs teilweise schwierig, da vor allem kleine Betreiber nicht wussten, dass auch sie betroffen sind. Auch viele außereuropäische Fluggesellschaften, die mit den Richtlinien der EU wenig vertraut sind, mussten für das Thema erst sensibilisiert werden. „Mit der Rücklaufquote sind wir sehr zufrieden, denn wir erfassen damit gut 97 Prozent der gesamten CO2-Emissionen des Luftverkehrs,” sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). „Erfreulich ist auch die hohe Beteiligung außereuropäischer Airlines.” Der Emissionshandel für den Luftverkehr beginnt 2012; doch bereits für 2010 müssen Luftfahrzeugbetreiber ihre jährlichen Emissionen und Transportdaten erfassen und der DEHSt berichten. Grundlage hierfür sind die Monitoringkonzepte, die bis zum 20.10.2009 einzureichen waren und nun vom Umweltbundesamt geprüft und genehmigt werden. Nach der Verwaltungsmitgliedsstaatenliste der Europäischen Kommission ist die DEHSt für insgesamt 326 Luftfahrzeugbetreiber zuständig. Bei der DEHSt haben bisher 135 Luftfahrzeugbetreiber Monitoringkonzepte eingereicht; darunter sämtliche größeren Fluggesellschaften. Luftfahrzeugbetreiber können sich von ihren Pflichten zur Abgabe von Monitoringkonzepten und Berichten befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die die Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) vorgibt. Dies ist z. B. der Fall, wenn das höchstzulässige Startgewicht der Maschine unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die DEHSt hat bisher 56 solcher Befreiungsanträge erhalten. Wer bisher weder ein Monitoringkonzept noch einen Befreiungsantrag eingereicht hat, ist weiterhin in der Pflicht: Denn am Emissionshandel teilnehmen müssen grundsätzlich alle Betreiber, deren Luftfahrzeuge im Hoheitsgebiet der Europäischen Union starten oder landen. Das gilt sowohl für gewerbliche Airlines als auch für Betreiber privater Maschinen und Businessjets. Diesen Betreibern hat die DEHSt daher, wie in der Datenerhebungsverordnung 2020 vorgesehen, Nachfristen gesetzt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen ebenso wie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.

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