Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zu Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG, ESD) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Ziele zur Endenergieeinsparung bis zum Jahre 2016 zu formulieren. Als unverbindlicher Richtwert werden in der ESD mindestens 9 Prozent Einsparungen beim jährlichen Endenergieverbrauch für den Zeitraum 2008 bis 2016 vorgesehen. Veröffentlicht in Climate Change | 04/2011.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnungzu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren.<BR>In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden,welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlicheine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterung der standardisierten Abrechnung für Vermieter, Vermieterinnen und Hausverwaltungen entwickelt, welche wichtige Erkenntnisse zu energetisch bedingten Einsparpotenzialen an den Anlagen bzw. im Gebäude aufzeigt und bewertet.Diese zusätzliche Effizienzinformation soll ihre Empfänger motivieren, energetische Verbesserungs- und / oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage bzw. der Warmwasseranlage vorzunehmen. Im Kontext des Musters wird eine rechtliche Verankerung von einzelnen Punkten für mehr Transparenz und Verständlichkeit von Heizkostenabrechnungen entworfen. Hierzu wurden auch entsprechende Formulierungsvorschläge für eine Änderung der HeizkostenV erarbeitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, wie steht es um die Umwelt in Deutschland und wo gibt es dringenden Handlungsbedarf? Lesen Sie unsere Bilanz 2020 in dieser Newsletterausgabe. Zu zahlreichen „Baustellen“ des Umweltschutzes finden Sie außerdem unsere Empfehlungen – etwa, wie Flüsse wieder in einen guten Zustand gebracht, grüne Start-ups besser gefördert, Nutztiere umweltverträglicher gehalten und Behörden treibhausgasneutral gemacht werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltzustand 2020: UBA zieht gemischte Bilanz Der Umweltmonitor 2020 des UBA zeigt auf einen Blick: Zum Schutz der Umwelt bleibt noch viel zu tun. Quelle: Studio Good / Umweltbundesamt In welchem Zustand ist die Umwelt in Deutschland? Das zeigt der kürzlich veröffentlichte Umweltmonitor 2020 des UBA. Er bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima, Wasser, Luft bis hin zu Energie und Verkehr mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Die Bilanz fällt gemischt aus: Gab es bei der Luftqualität oder den Treibhausgasen zuletzt Verbesserungen, stehen andere Indikatoren schlecht da. Im Themenfeld Wasser etwa zeigt der Umweltmonitor in allen drei Indikatoren „rot“ an. Nur sieben Prozent der Flüsse sind in einem guten ökologischen Zustand, das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie wird damit weit verfehlt. Beim Grundwasser wird immer noch an fast jeder sechsten Messstelle der Grenzwert für Nitrat überschritten. Ursache ist der hohe Stickstoffeintrag durch die Landwirtschaft. Handlungsbedarf gibt es auch beim Thema Verkehr. Die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zur Senkung des Endenergieverbrauchs im Verkehr werden weit verfehlt. UBA-Präsident Dirk Messner: „Kurzfristige Verbesserungen wie zum Beispiel gesunkene Treibhausgasemissionen dürfen nicht vergessen lassen, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf im Umweltschutz gibt.“ Interview zum Weltwassertag Jörg Rechenberg, Wasserexperte des Umweltbundesamtes, im Interview in der Radiosendung "Bilanz am Abend" des Saarländischen Rundfunks Ernährung und Klima: Umweltbundesamt fordert Halbierung des Fleischkonsums Im vergangenen Jahr haben die Menschen in Deutschland öfter auf Fleisch verzichtet. Doch das reicht nicht, betont der Präsident des Umweltbundesamtes, Dr. Dirk Messner, und dringt auf eine sehr deutliche Reduktion. B statt A+++: Neue Abstufungen beim Energielabel Ab März 2021 gelten für viele Geräte, wie etwa Waschmaschinen oder Kühlschränke, neue Kategorien beim Energielabel, welches angibt, wie energieeffizient ein Gerät ist. Thomas Ebert vom UBA im Interview mit dem Radiosender MDR THÜRINGEN, Sendung "Servicestunde". Haushaltsmüll: Das solltest du über Recycling wissen Papier und Glas recyceln wir in Deutschland schon "fast” wie die Weltmeister, nicht so beim Plastikmüll. Überraschend: Auch im Biomüll steckt noch viel ungenutztes Potential. Daten und Fachleute des UBA auf quarks.de. UBA-Zahl des Monats März 2021 Quelle: Umweltbundesamt Mehr als 90 Prozent unserer Fließgewässer befinden sich in keinem guten ökologischen Zustand und bieten vielen Tieren und Pflanzen kaum noch Lebensraum. Renaturierungsmaßnahmen sind dringend notwendig. Aber die Maßnahmenumsetzung ist auch nach 20 Jahren EG-Wasserrahmenrichtlinie eine große Herausforderung. Bis 2027 sollen hierzu acht Milliarden Euro in die Gewässerentwicklung investiert werden.
Energieverbrauch im Jahr 2022 auf zweitniedrigstem Wert seit 1990 Jüngste Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. zeigen: Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2022 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Seit 1990 wurde nur 2020, dem Jahr der Corona-Pandemie, weniger Energie verbraucht. Energiesparen zahlt sich aus und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Um den Erfolg zu verstetigen, braucht es auch zukünftig effektive Politikinstrumente. Zweitniedrigster Endenergieverbrauch seit 1990 Ende des Jahres 2023 lagen die aktualisierten Daten zum Energieverbrauch für das Jahr 2022 vor. Die Überarbeitung der so genannten Auswertungstabellen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) bestätigt signifikante Energieverbrauchsminderungen, wie sie erste Analysen hatten vermuten lassen. Der Endenergieverbrauch (EEV) als wichtiger Indikator , an dem auch das Energieeffizienz-Ziel der Bundesregierung orientiert ist, ist 2022 insgesamt auf 2.368 Terawattstunden (TWh) und damit auf den zweitniedrigsten Stand seit 1990 beziehungsweise 2008 gefallen (gemäß Logik des deutschen Energieeffizienzgesetzes ohne Berücksichtigung der Umweltwärme auf 2.349 TWh). Die Energieeinsparung beträgt 3,0 Prozent gegenüber 2021 und 9,2 Prozent gegenüber 2008. Langsame Annäherung an Zielpfad Nachdem sich das Delta zum Zielpfad, der sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ableitet und über die Energieeffizienz-Ziele des aktuellen deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umgesetzt ist, seit 2015 mit Ausnahme des „Corona-Jahrs“ 2020 zunehmend vergrößert hatte, nähert sich der Energieverbrauch im Jahr 2022 langsam wieder dem Zielpfad an. Deutlich wird aber: Hier werden noch einige und vor allem kontinuierliche Anstrengungen nötig sein, um wieder vollständig auf Kurs zu kommen: Der Mehrverbrauch beträgt rund ein Zehntel des gesamten Endenergieverbrauchs (siehe Abbildung 1 unten). Alle bis auf Verkehrssektor mindern Verbrauch Der Blick auf die einzelnen Sektoren zeigt, dass der Endenergieverbrauch mit Ausnahme des Verkehrssektors in allen Sektoren gesunken ist. Die Privathaushalte verbrauchten gegenüber dem Vorjahr 5,5 Prozent weniger (gegenüber 2008: -6,7 Prozent), die Industrie 7,8 Prozent (gegenüber 2008: -6,6 Prozent), und der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen 6,6 Prozent (gegenüber 2008: -22,9 Prozent) weniger. Der Endenergieverbrauch des Verkehrs stieg zum zweiten Mal in Folge an, und zwar gegenüber 2021 um 7,0 Prozent (gegenüber 2008: -4,2 Prozent), siehe Abbildung 2. Stromverbrauch und Gasverbrauch spürbar gesunken Bei Betrachtung der einzelnen Energieträger sind in absoluten Zahlen im Jahr 2022 sowohl der Gas- als auch der Stromverbrauch spürbar gesunken: gegenüber dem Jahr 2021 um 11,7 Prozent beim Gas bzw. 3,4 Prozent beim Strom, gegenüber 2008 um 8,6 Prozent beim Gas bzw. 9,6 Prozent beim Strom. Der Stromverbrauch 2022 ist damit der niedrigste seit 2008, der Gasverbrauch der zweitniedrigste. Diese Entwicklung bestätigt auch eine erste frühere Auswertung der quartalsweisen Verbrauchszahlen durch das Umweltbundesamt , wonach die Energieträger insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2022 sparsamer verwendet wurden (siehe Abbildung 3). Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt leicht Der Blick auf die Wirtschaftsentwicklung zeigt, unabhängig von der Diskussionswürdigkeit als wirtschaftlicher Kernindikator , dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt trotz der absoluten Minderung des Endenergieverbrauchs gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen ist (gegenüber 2008: +15,6 Prozent), siehe Abbildung 4. Industrie mindert Energieverbrauch stärker als Bruttowertschöpfung Diese relative Entkopplung lässt sich auch im Industriesektor beobachten: Hier reduzierte sich die Bruttowertschöpfung weniger stark (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr; +18,0 Prozent gegenüber 2008) als der sektorspezifische Endenergieverbrauch (-7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; -6,6 Prozent gegenüber 2008). Die Endenergieproduktivität der Industrie stieg also gegenüber dem Vorjahr merklich von 1.318 Euro/Megawattstunde (MWh) auf 1.383 Euro/MWh um 7,9 Prozent (gegenüber 2008: +26,3 Prozent), siehe Abbildung 5. Energieverbrauch der energieintensiven Industrie sinkt stärker In den Branchen der so genannten energieintensiven Industrien sank der Endenergieverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 10,6 Prozent (gegenüber 2008: -6,9 Prozent). Der Umsatzindex, also die wirtschaftliche Entwicklung des energieintensiven produzierenden Gewerbes, stieg gleichzeitig um 17 Prozent gegenüber 2021 (gegenüber 2008: +38,7 Prozent). Im Vergleich dazu stieg der Energieverbrauch der übrigen Industriezweige gegenüber 2021 leicht um +0,7 Prozent an (gegenüber 2008: -9,9 Prozent). Der Umsatz der sonstigen Industrie stieg kurzfristig um 16,7 Prozent und gegenüber 2008 um 39,6 Prozent. Die Umsatzzahlen sind nicht preisbereinigt und beinhalten daher auch Inflationseffekte. Über die verschiedenen Branchen ist die Entwicklung insbesondere der Umsätze im In- und Ausland sehr unterschiedlich. Zudem sind besonders energieintensive Branchen – wie die Grundstoffchemie und die Metallerzeugung, die zusammen alleine rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs des produzierenden Gewerbes ausmachen – durch höhere Energiepreise stärker betroffen. Andere Branchen, wie der Maschinen- und Fahrzeugbau, benötigen dagegen etwa in der Produktion weniger hohe Temperaturniveaus und sind somit weniger anfällig für steigende Energiekosten (siehe Abbildung 6). Wohnfläche steigt kontinuierlich und macht Effizienzsteigerungen teilweise zunichte Entgegen der insgesamt positiven Entwicklung der privaten Haushalte beim Energiesparen stieg sowohl die absolute Wohnfläche wie auch die relative Wohnfläche pro Kopf weiter an, letztere von 42,6 m2 pro Kopf im Jahr 2008 auf 45,5 m2 im Jahr 2022. Dies ist insofern problematisch, als die seit Jahren kontinuierlich steigenden Wohnflächen einen Teil der Energieeffizienzsteigerungen im Gebäudesektor zunichtemachen (siehe Abbildung 7). Energiesparen trägt zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei und unterstützt Klimaschutz Energieverbrauchsminderung unterstützt die Energiewende bei der Zielerreichung hin zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz. Je geringer der Energie- und der Stromverbrauch, desto höher ist der relative Anteil der erneuerbaren Energien. Hypothetisch hätte der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2022 ohne die tatsächliche Stromverbrauchsminderung gegenüber dem Vorjahr nur 44,5 Prozent anstatt 46 Prozent betragen, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung des Stromverbrauchs ohne Stromverbrauchsminderung seit 2008 sogar nur 36,0 Prozent. Der Stromverbrauch läge bei hypothetischer Betrachtung ohne Stromverbrauchsminderung und bei konstanter Stromproduktivität über ein Viertel höher als 2022. Damit bestätigt die Entwicklung den alten Dreiklang aus „Energiesparen“, „Erneuerbare Energien“ und möglichst hoher „Effizienz“ bei Umwandlung und Verwendung von Energie sowie das Konzept „Efficiency First“ (Eff1st) im Energiesystem, wonach der Energieverbrauchsminderung eine größere Bedeutung zukommen sollte (siehe Abbildung 8). Energiesparen hat funktioniert Wie lassen sich die Entwicklungen interpretieren? Zunächst einmal zeigen sie, dass Energiesparen grundsätzlich funktioniert. Es gelang, den Energieverbrauch im Jahr 2022 in allen Sektoren außer dem Verkehrssektor merklich zu mindern. Gleichzeitig ist die Wirtschaftsleistung der Gesamtwirtschaft gestiegen und die des Industriesektors bei weitem nicht vergleichbar mit der dortigen Energieeinsparung gesunken: Die des Industriesektors insgesamt ist nahezu gleichgeblieben, die der energieintensiven Industrien ist merklicher gesunken, in den einzelnen Unterbranchen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Energieproduktivität insgesamt hat also deutlich zugenommen. Schließlich hat die Minderung des Energieverbrauchs auch maßgeblich zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sowie zum Klimaschutz beigetragen – eingesparte Energie muss nicht fossil erzeugt werden. Ohne Energiesparen als erste Säule der Energiewende läge der Anteil des erneuerbaren Stroms im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte niedriger, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung ohne Energieverbrauchsrückgang seit 2008 sogar um 10 Prozentpunkte. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wäre der erste Winter der „Energiekrise“ nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Die Steigerung der Energieeffizienz und verhaltensbedingtes Energiesparen als die zwei Strategien zur Energieverbrauchsminderungen sind also nicht nur in Theorie zentral für die Energiewende, sondern zeigen auch in der Praxis Wirkung. Politik der Energieverbrauchsminderung weiter stärken Energiesparen funktioniert, und wir können durchaus mit gewissem Stolz auf die Erfolge zurückblicken. Dies gilt umso mehr, als die Energieverbrauchsminderung Ergebnis vieler großer und kleiner Maßnahmen in (fast) allen Sektoren ist. Zudem nähern wir uns dem Zielpfad zumindest wieder an, auch wenn wir uns klar noch nicht darauf befinden. Umso wichtiger, den Pfad politisch wie privat vor Augen zu haben. Denn ohne begleitende Maßnahmen in allen Kategorien ist es unwahrscheinlich, dass wir die erfolgreiche Minderungsrate in dem Umfang verstetigen können. Die im Sommer 2022 erlassenen Kurz- und Mittelfrist-Verordnungen zur Energiesicherung (EnSikuMaV und EnSimiMaV, siehe Textbox unten) haben zum Erfolg beigetragen, genau wie die Einsparaktivitäten der Bevölkerung und Unternehmen, die vielen Energiesparkampagnen, und die hohen Energiepreise. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG, siehe Textbox unten) bietet eine gute Grundlage, hieran anzuknüpfen. Damit das „Efficiency First“-Prinzip aber zum neuen Normal wird, muss das Effizienzgesetz nun ambitioniert umgesetzt werden und es müssen konkrete Politikinstrumente zum Energiesparen folgen. Zu nennen sind beispielsweise anspruchsvolle Energieverbrauchsstandards für neue und Bestandsgebäude, das prioritäre Sanieren der schlechtesten Gebäude („Worst First“) mittels verpflichtender Mindeststandards (MEPS), Energieeinsparverpflichtungen bzw. Weiße-Zertifikate-Systeme für unterschiedliche Sektoren, ein Frontrunner-Ansatz für die Produkteffizienz, und eine aktivierende und prominent platzierte Energiesparkampagne. Die Energiesparpolitik sollte sinnvoll mit Sozialpolitik flankiert werden, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Möglichkeiten dafür zeigt eine UBA-Publikation auf. Dies alles lohnt sich, denn schließlich kommt eine anspruchsvolle Politik der Energieverbrauchsminderung allen zugute: Sie reduziert die Energiekosten, verstärkt den Klimaschutz, steigert die Energieunabhängigkeit Deutschlands und leistet nicht zuletzt einen Beitrag zur zukunftsfähigen Transformation des Energiesystems und der Wirtschaft. EnSikuMaV, EnSimiMaV, EnEfG Das Bundeskabinett hatte im August 2022 vor dem Hintergrund der „Energiekrise“ zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt : Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV), und über mittelfristige Maßnahmen (EnSimiMaV). Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte, um den Gas- und den Stromverbrauch zu senken. Die (inzwischen wieder außer Kraft getretene) EnSikuMaV adressierte v.a. verhaltensbasierte Maßnahmen, die bereits kurzfristig eine Wirkung entfalten können. Enthalten waren u.a. Regeln zur Einschränkung nächtlich beleuchteter Werbetafeln, das Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder, die Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, die Vorgabe von Höchsttemperaturen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, ein nächtliches Beleuchtungsverbot von Gebäuden und Baudenkmälern, oder die Vorgabe, Ladentüren im Einzelhandel zum Vermeiden von Heizwärmeverlusten geschlossen zu halten. Die EnSimiMaV, die bis Ende September 2024 gültig ist, zielt ergänzend auf mittelfristig wirksame v.a. technische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Sie enthält Regelungen zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen, und zum hydraulischen Abgleich von Heizungssystemen. Am 17.11.2023 wurde das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“, kurz: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im April 2023 beschlossen . Das EnEfG enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Rahmen für neue Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen setzen. Wichtige Neuerungen sind erstmals verbindliche Energieeffizienzziele für den Endenergie - und für den Primärenergieverbrauch im Jahr 2030, sowie ein unverbindliches Endenergie-Ziel für 2045. Es enthält zudem einige konkrete Vorgaben, etwa zur Energieeffizienz von Rechenzentren, Einsparvorgaben für die öffentliche Hand, oder die grundsätzliche Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Mit dem EnEfG wird auch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird, bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.
Energieverbrauch und Energieeffizienz in Deutschland in Zahlen Den Energieverbrauch zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und entscheidend für den Klimaschutz. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, verringert den Bedarf bei der Energiebereitstellung, sei es fossil oder erneuerbar. Das Umweltbundesamt zeigt die Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der Energieeffizienz in Deutschland absolut und nach Sektoren seit 1990. Einsparung beim Energieverbrauch wesentlich für den Klimaschutz Den Energieverbrauch, also den Verbrauch von Kraftstoffen, Wärme, Strom zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und wesentliche Voraussetzung für einen effektiven Klimaschutz. Dies belegen zahlreiche Klimaschutzszenarien . Zum Energiesparen trägt einerseits bei, die gewünschte „Leistung“ mit weniger Endenergie zu erreichen („Effizienz“-Strategie). Andererseits gilt es auch zu hinterfragen, welcher scheinbare „Bedarf“ wirklich benötigt wird („Suffizienz“-Strategie). Das 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbessert den Rahmen für Effizienzsteigerungen und Energiesparen in Deutschland und legt erstmals verbindliche Energieeinsparziele gesetzlich fest. Der Handlungsbedarf zur Energieeinsparung ist groß: Der Endenergieverbrauch (EEV) in Deutschland stagniert seit 2008 weitgehend und sinkt erst seit 2020 minimal. Die Abweichung des EEV zu den gesetzlichen Zielen wuchs 2015 bis 2019 an und bleibt seither auf hohem Niveau. Die Diagramme „ Energieverbrauch und Energieeffizienz in Deutschland “ und die nachfolgende Zusammenfassung stellen dar, wie sich Endenergieverbrauch, Endenergiemix und die Endenergieeffizienz für Deutschland sowohl insgesamt als auch differenziert nach einzelnen Sektoren bisher entwickelt haben. Entwicklung von Endenergieverbrauch und Energieeffizienz bis 2023 Der Endenergieverbrauch in Deutschland sank von 1990 bis 2018 nur leicht, beziehungsweise stagnierte weitgehend. Erst seit 2019 geht der gesamte Endenergieverbrauch spürbarer zurück, unter anderem in Folge der Corona-Pandemie sowie des Kriegs gegen die Ukraine („Energiekrise“) und der jeweils entsprechenden Maßnahmen. Im Jahr 2023 sank der Endenergieverbrauch um 12,5 Prozent gegenüber 2008 und damit auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren. Der EEV näherte sich damit dem Zielpfad gemäß EnEfG wieder etwas an: § 4 Abs. 1 Nr. 1 EnEfG sieht bis 2030 eine Minderung auf 1.867 Terawattstunden vor. Gegenüber 2022 beträgt die Reduzierung im Jahr 2023 4,2 Prozent. Damit sank der Endenergieverbrauch nach dem „Corona-Einbruch“ und anschließendem Wiederanstieg zum zweiten Mal in Folge. Deutlich wird aber auch, dass weiterer Handlungsbedarf besteht: Der Endenergieverbrauch lag 2023 noch gut sieben Prozent über dem Zielpfad. Der sinkende Endenergieverbrauch seit 2019 und das steigende Bruttoinlandsprodukt führten dazu, dass die Energieproduktivität als ökonomisches Maß für die Energieeffizienz in den Jahren 2022 und 2023 sehr deutlich anstieg, und zwar im Jahr 2023 um 55,9 Prozent im Vergleich zu 2008, und 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Blick auf die Wirtschaftsentwicklung zeigt, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP), unabhängig von der Diskussionswürdigkeit als wirtschaftlicher Kernindikator, insgesamt trotz der absoluten Minderung des Endenergieverbrauchs gestiegen ist. Der Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie stagnierte nach der Finanzkrise 2009 bis 2018 auf relativ konstantem Niveau. Im Jahr 2023 reduzierte sich der EEV um rund 12,7 Prozent im Vergleich zu 2008. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Minderung 6,1 Prozent. Den EEV der Industrie beeinflussen insbesondere strukturelle Effekte wie Produktion oder Konsum, Energieeffizienzmaßnahmen und Elektrifizierung von fossilen Prozessen oder die Energiepreise. Die Bruttowertschöpfung des Industrie-Sektors stieg, abgesehen von Effekten der Wiedervereinigung nach 1990 und der „Finanzkrise“ 2009, kontinuierlich bis 2018 an. Seitdem verzeichnet die Industrie eine sinkende Bruttowertschöpfung. Die Endenergieproduktivität wurde im Trend bis 2019 kontinuierlich gesteigert. Der Endenergieverbrauch des Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) geht seit 1990 kontinuierlich zurück. Gegenüber 2008 sank der Energieverbrauch im Jahr 2023 um 25,3 Prozent, gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Prozent. Die Bruttowertschöpfung des GHD-Sektors nimmt seit 1991 kontinuierlich zu. Im Vergleich zum Industriesektor werden EEV und Bruttowertschöpfung des Sektors weniger stark von Krisen-Effekten beeinträchtigt. Der konstant sinkende Endenergieverbrauch sowie die steigende Bruttowertschöpfung führen zu einer stetig zunehmenden Endenergieproduktivität. Der Endenergieverbrauch der Privathaushalte in Deutschland verharrt seit 1990 auf relativ konstantem Niveau. Erst 2022, und stärker noch 2023, sinkt der Endenergieverbrauch wieder. Die Minderung im Jahr 2023 beträgt 13,1 Prozent gegenüber 2008 und 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während der Corona-Pandemie ab 2019 stieg der EEV des Sektors leicht an (u.a. mehr Zeit im Haushalt sowie Homeoffice). Stärker wirken sich allerdings Witterungseffekte und kalte Witterung aus, wie der Anstieg 2021 verdeutlicht. Im Jahr 2022 machen sich unter anderem die Bemühungen zum Energiesparen der privaten Haushalte als Reaktion auf den Krieg gegen die Ukraine und die drohende Gasmangellage, sowie die hohen Energiepreise bemerkbar. Der Endenergieverbrauch (EEV) im gesamten Verkehrssektor stieg zwischen 2000 und 2018 stetig an. Erst mit der Corona-Pandemie sank der EEV des Sektors im Jahr 2020 erstmals deutlich, unter anderem aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Mobilität sowie dem Aufkommen von Home-Office. Seitdem stieg der Endenergieverbrauch wieder etwas an. Trotzdem beträgt die Minderung noch 4,2 Prozent im Vergleich zu 2008. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich der EEV leicht um 0,3 Prozent. Energieverbrauch macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen und Maßnahmen für Zielerreichung notwendig Die Trendbetrachtung zeigt nach vielen Jahren der Stagnation erstmals größere Minderungen des Energieverbrauchs. Die Ursachen sind vielfältig und unterscheiden sich zudem von Sektor zu Sektor. So sind Corona-Pandemie und deutliche Energiepreissteigerungen im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine deutliche Sondereffekte. Diese beschränken sich bei weitem nicht auf den Energiemarkt. Auch die Politik hat in beiden Krisen mit neuen Politikinstrumenten und Maßnahmen reagiert. Diese haben einerseits zu verhaltensbedingten Energieeinsparungen in allen Sektoren geführt, und andererseits die Steigerung der Energieeffizienz und die zukunftsfähige Transformation von Haushalten, öffentlicher Hand und Unternehmen vorangetrieben. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wäre der erste Winter der „Energiekrise“ nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Die Steigerung der Energieeffizienz und verhaltensbedingtes Energiesparen als die zwei Strategien zur Energieverbrauchsminderung sind also nicht nur in der Theorie zentral für die Energiewende, sondern zeigen auch in der Praxis Wirkung. Insofern können wir durchaus auch mit gewissem Stolz auf die erfolgreiche Krisenbewältigung zurückblicken. Noch befinden wir uns beim Endenergieverbrauch nicht auf dem notwenigen Zielpfad, aber wir nähern uns diesem zumindest wieder an. Ein Stück weit hoffnungsvoll stimmt, dass die Reduktion des Endenergieverbrauchs 2023 das zweite Jahr in Folge anhält. Umso wichtiger ist es, mit der Politik zum Energiesparen und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht nachzulassen, sondern diese konsequent weiter zu stärken und auf alle Sektoren auszudehnen.
Energieeffizienzgesetz birgt Chancen für Rechenzentren und IT Das Umweltbundesamt (UBA) und fünf Partnereinrichtungen begrüßen den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) als große Chance für die Rechenzentrums- und IT-Branche. Der Entwurf sieht unter anderem Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren und die Nutzung von Abwärme vor. Im Jahr 2020 haben Rechenzentren in Deutschland insgesamt 16 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht. Das sind rund drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland, mit stark steigender Tendenz (etwa sechs Prozent jährlich). Die dabei ganzjährig erzeugte Abwärme bleibt bisher in großen Teilen ungenutzt, wodurch wertvolle Potenziale zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung verloren gehen. Das Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG), das am 25. Mai 2023 seine erste Lesung im Bundestag hat, schafft neue Regeln für die effizientere Nutzung von Energie in Rechenzentren. Das UBA begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich unter dem Leitgedanken „Energy Efficiency First“, zusammen mit fünf Partnereinrichtungen: die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Germanwatch e.V., das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart, das Öko-Institut e.V. und das Umweltinstitut München e.V. Die Wissenschaft ist sich einig, dass zum Erreichen der Klimaschutzziele eine drastische Minderung des Endenergieverbrauchs notwendig ist. Der vorliegende Entwurf des EnEfG bringt gegenüber dem Status quo einige Verbesserungen mit sich, um die Weichen in Richtung Energieeffizienz zu stellen. Dirk Messner: „Nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren“ In einem Policy Paper zu den Auswirkungen des EnEfG auf Rechenzentren und die IT-Branche ordnen das UBA und seine Partnereinrichtungen die geplanten Regulierungen ein und zeigen Chancen und Vorteile für die Branche und den Klimaschutz auf. Laut UBA-Präsident Dirk Messner unterstützt das EnEfG die dringend notwendige Transformation der digitalen Infrastruktur zu mehr Nachhaltigkeit . „Eine nachhaltige digitale Zukunft braucht klimaverträgliche Rechenzentren. Das Energieeffizienzgesetz schafft hierfür erstmalig gute Vorgaben“, sagt Messner. „Das Energieeffizienzgesetz setzt Mindeststandards für den energieeffizienten Betrieb von Rechenzentren, schreibt die Nutzung von Abwärme vor und verpflichtet die Betreiberinnen und Betreiber zu mehr Transparenz", erklärt der UBA-Präsident. "Der Gesetzentwurf setzt dabei einen durchaus ambitionierten Rahmen. Das wird sicher helfen, auch hierzulande eine Trendwende beim Energieverbrauch durch Rechenzentren einzuleiten. All das unterstützt die so dringend nötige nachhaltige Transformation unserer digitalen Infrastruktur.“ Das Umweltbundesamt und seine fünf Partnereichrichtungen laden am 13. Juni 2023 zu einem Online-Fachgespräch zum Thema „Energieeffizienzgesetz: Chancen für die Rechenzentrums- und IT-Branche“ ein.
Klimaneutrale Gebäude: Neues zu Haustechnik & Klimawandeleffekten Wie Deutschlands Gebäudebestand klimaneutral werden kann, hat 2016 die UBA-Studie „Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“ gezeigt. Nun wurden zwei weitere Fragen untersucht: Welche weiteren Energieeffizienzpotenziale schlummern in der in Gebäuden eingesetzten Technik? Und welche Auswirkungen könnte der Klimawandel im Jahr 2050 auf den Energieverbrauch der Gebäude haben? Die 2016 veröffentlichte Studie untersuchte in drei Zielbildern, wie sich der Gebäudebestand entwickeln müsste, damit der Verbrauch nicht-erneuerbarer Primärenergie bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 sinkt . Die erweiterte Fassung ist nun verfügbar. Die Zielbilder wurden mit Statistiken und anderen Studien besser vergleichbar gemacht. Je nach Mischung aus Maßnahmen, die erneuerbare Energien nutzen oder die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern, kann der Endenergieverbrauch des Gebäudebestands um 35 bis 58 Prozent gegenüber 2008 sinken und gleichzeitig das oben genannte Primärenergie-Ziel erreicht werden . Neu zu diesen Basisvarianten hinzugekommen sind zwei Ergänzungen über Effizienzpotenziale und über den Klimawandel . Besonders effiziente Gebäudetechnik für Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung kann über die bestehenden Zielbilder hinaus noch einmal nennenswert Energie sparen, vor allem in Nicht-Wohngebäuden wie Bürohäusern oder Fabrikgebäuden. Sparsame Elektrogeräte, Lampen, Computer usw. (der Stromverbrauch soll für die Umsetzung der Energiewende bis 2050 um 25 Prozent sinken) sparen zwar Strom, verringern aber die internen Wärmegewinne, weshalb der Heizwärmebedarf steigt. Ergebnis dieser beiden gegenläufigen Effekte ist eine zusätzliche, aber nur moderate Senkung des Endenergieverbrauchs im Vergleich zu den oben genannten Basisvarianten im Jahr 2050 auf 39 bis 60 Prozent gegenüber 2008. Die Kombination aus effizienterer Gebäudetechnik und angenommener Erderwärmung senkt den Endenergieverbrauch der Gebäude im Jahr 2050 um 47 bis 65 Prozent gegenüber 2008. Die Zukunftswetterdaten des Deutschen Wetterdienstes beschreiben eine Erhöhung der mittleren Jahrestemperatur um 2,1 °C für 2035 bis 2060 gegenüber dem langjährigen Mittel der Wetterdaten. Der Heizenergieverbrauch wird demnach spürbar sinken. Dagegen steigt der Endenergieverbrauch für die Kühlung von Gebäuden, aber in geringem Umfang, weil sich das wärmere Klima auf die gut gedämmten Gebäude nicht so stark auswirkt. Die Kühlung in Wohngebäuden kann dennoch einen spürbaren Anteil an Stromverbrauch und Stromkosten der Haushalte ausmachen. So günstig sich die Klimaerwärmung auf den Heizenergieverbrauch auswirkt, führt sie zu starker Überhitzung im Sommer, wenn Gebäude und ihre Umgebung nicht mit passiven Maßnahmen kühl gehalten werden. In der Praxis werden viele Gebäude, die sich im Sommer überhitzen, nicht ganzheitlich untersucht, sondern eher mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Weder der Einsatz effizientester Technik noch die Klimawandel-taugliche Gestaltung der Gebäude geschehen von selbst. Für alle Zielbilder sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, was sowohl die Umsetzung von mehr und hochwertigeren Maßnahmen als auch die dafür sorgenden politischen Randbedingungen betrifft. Der Schlüssel wird in Mindeststandards für Gebäudetechnik sowie in Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz im Gebäudebestand liegen (z.B. Nachrüstung von Klimaanlagen nur nach Prüfung des sommerlichen Wärmeschutzes oder Nachrüstpflicht von Sonnenschutz). Weitere Grundsätze der Klimapolitik für Gebäude hat das Umweltbundesamt im Positionspapier „Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand“ dargelegt.
Indikator: Endenergieproduktivität Die wichtigsten Fakten Wie effizient eine Volkswirtschaft Energie einsetzt, kann durch den Indikator „Endenergieproduktivität“ gemessen werden. Zwischen 2008 und 2022 ist die Endenergieproduktivität um 26 % gestiegen. Wichtiger als die Erhöhung der Endenergieproduktivität ist die Senkung des Energieverbrauchs. Die europäische „Energieeffizienzrichtlinie“ sowie das deutsche „Energieeffizienzgesetz“ geben anspruchsvolle Ziele für die Senkung des Endenergieverbrauchs vor. Welche Bedeutung hat der Indikator? Energieproduktivität ist ein Maß, das angibt, wie effizient eine Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft Energie einsetzt, um wirtschaftlichen Wert zu erzeugen. Sie wird berechnet, indem man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch den Energieverbrauch teilt. Eine höhere Energieproduktivität bedeutet, dass für die Produktion einer Einheit wirtschaftlichen Wertes weniger Energie benötigt wird. Dies ist ein Indikator für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Energie. Ein geringerer Energieeinsatz ist auch gut für die Umwelt, da das Energiesystem eine Reihe negativer Umweltauswirkungen mit sich bringt. Hier wird der End energieverbrauch als Bezugsgröße verwendet, somit wird der Indikator als „ End energieproduktivität“ bezeichnet. Im „Energiekonzept“ des Jahres 2010 setzte sich die Bundesregierung langfristige jährliche Wachstums-Ziele für die Endenergieproduktivität. Inzwischen steht die absolute Senkung des Energieverbrauchs im Fokus der Politik. Eine zentrale Rolle spielen die europäische Energieeffizienz-Richtlinie sowie das deutschen „Energieeffizienzgesetz“, das 2023 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 26,5 % unter dem Verbrauch des Jahres 2008 liegen soll (- 45 % bis 2045). Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Zwischen 2008 und 2022 ist die Endenergieproduktivität um 26 % gestiegen. Treiber des Produktivitätsanstiegs war vor allem die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes. Dieses ist seit 2008 um 16 % gewachsen, der Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum um 9 % gesunken. Diese sogenannte Entkopplung zwischen Verbrauch und Wirtschaftsleistung kann einerseits durch eine höhere Energieeffizienz, andererseits auch durch einen Strukturwandel hin zu weniger energieintensiven Wirtschaftsaktivitäten erklärt werden. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen- Szenario ). Damit wäre das Ziel des Energieeffizienzgesetzes eines Rückgangs des Endenergieverbrauchs um 26,5 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des Energieeffizienzgesetzes zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator „Endenergieproduktivität “ wird als Verhältnis des realen Bruttoinlandsproduktes und des Endenergieverbrauchs Deutschlands berechnet. Das Bruttoinlandsprodukt wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechnet und veröffentlicht. Der Endenergieverbrauch wird regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ermittelt. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen (pdf). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieproduktivität" .
Indikatorkennblatt Klimafolgenindikatoren ST Indikator G1 Elektrizitätserzeugung Nr. des IndikatorsG1 BezeichnungDiversifizierung der Elektrizitätserzeugung ThemenfeldInfrastruktur Räumliche GliederungSachsen-Anhalt Stand09.03.2021 Definition und BerechnungsvorschriftDie Diversifizierung der Elektrizitätserzeugung stellt die Entwicklung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Energieträgern hin zu einer breiten Streuung des Energieträgermixes dar. Für den Indikator erfolgt eine direkte Übernahme der Daten des Statistischen Landesamtes bzw. des Länderarbeitskreises Energiebilanzen. Die Energieträger werden wie folgt differenziert: Braunkohle, Erdgas, Wind, Photovoltaik und Biomasse. Energieträger mit einer nur sehr geringen Bedeutung für Sachsen-Anhalt (dauerhaft unter 1 Milliarde kWh je Jahr) werden unter sonstige Energieträger zusammengefasst. Datenquelle, AufbereitungStatistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)/Länderarbeitskreis Energiebilanzen (Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet.) BedeutungDie fortschreitende Veränderung von Temperatur und Niederschlag sowie das häufigere Auftreten von Extremwetterereignissen können in sehr unterschiedlicher Weise die Versorgungssicherheit im Energiesystem beeinträchtigen. Bei fossilen Kraftwerken betrifft das beispielsweise Rohstoffgewinnung und -transport sowie die Verfügbarkeit von Kühlwasser. Bei den erneuerbaren Energiequellen sind Veränderungen in der land- und forstwirtschaftlichen Biomassegewinnung, die Betriebssicherheit und der Ertrag von Wind- und Photovoltaikanlagen oder Betriebseinschränkungen von Wasserkraftanlagen bei Hoch- und Niedrigwasser möglich. Dem Indikator liegt die Annahme zugrunde, dass eine zunehmende Diversifizierung (und Dezentralisierung) der Energieversorgung sowie der damit verbundene Umbau der Versorgungsstrukturen (Netze und Speicher) zu einer Sicherstellung der Versorgungssicherheit führen können. Um die Risiken für die Zuverlässigkeit und Qualität des Energieversorgungssystems insgesamt gering zu halten, sind eine Senkung des absoluten Endenergieverbrauchs und eine risikomindernde räumliche Verteilung von Energieinfrastrukturen wichtige Bausteine. Der Indikator ist mit Blick auf die Klimafolgenanpassung und die Gewährleistung eines langfristig – in Hinblick auf Klimaschutz und Versorgungssicherheit – nachhaltigen Energiesystems wenig spezifisch. Gleichzeitig sind andere Faktoren, wie beispielsweise die Stromnetzinfrastruktur oder die Speicherung von Energie für ein nachhaltiges und klimaangepasstes Energiesystem relevant, werden in diesem Indikator aber nicht berücksichtigt. Intervall der Zeitreihe01.01.1991 bis 31.12.2018 Aktualisierungjährlich, Ende Oktober Seite 1/3 Indikatorkennblatt Kommentierung des Indikatorverlaufs Klimafolgenindikatoren ST Indikator G1 Elektrizitätserzeugung Die energie- und klimaschutzpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre haben eine hohe Dynamik in der Energiewirtschaft ausgelöst und Bewegung in die Zusammensetzung der verwendeten Energieträger gebracht. Dies gilt besonders für die Stromerzeugung, bei der in Sachsen-Anhalt die Nutzung erneuerbarer Energien sehr stark und mit signifikantem Trend zunahm. Mit ihrem Zuwachs führte sie zu einer stark steigenden Bruttostromerzeugung des Landes. Die deutlichste Steigerung gab es seit Beginn der 2000er Jahre bei der Windenergie, einige Jahre später auch bei der Stromerzeugung aus Biomasse. Die Photovoltaik spielte für den Strommix in Sachsen-Anhalt erst nach 2010 eine nennenswerte Rolle. Der prozentuale Anteil von Braunkohle und Erdgas als Energieträger ging auf Grund der Zunahme der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien zurück. Die absolut erzeugte Strommenge aus diesen beiden Quellen veränderte sich hingegen bislang nur in geringem Umfang. Sachsen Anhalt hat sich damit von einem Netto-Importeur von Strom zu einem Netto-Exporteur von Strom gewandelt. Im Ergebnis ist die Stromerzeugung heute mehr verteilt als Anfang der 1990er Jahre. So führte der Zuwachs der erneuerbaren Energieträger zu einem stärker diversifizierten Energieträgermix. Es ist davon auszugehen, dass eine breitere Streuung der Risiken die Anpassung an den Klimawandel unterstützen kann. Die bisherige Diversifizierung steht zudem in Übereinstimmung mit den Zielen von Energiewende und Klimaschutz. Seite 2/3 Indikatorkennblatt Indikator G1 Elektrizitätserzeugung Klimafolgenindikatoren ST MaßeinheitMillionen KWh Bezeichnung für DiagrammBruttostromerzeugung nach Energieträgern und Jahren in Sachsen-Anhalt 28000 26000 24000 22000 20000 18000 16000 14000 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0 sonstige Photovoltaik Biomasse Erdgas Braunkohle Wind 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015 2018 Datentabelle Bruttostromerzeugung Sachsen-Anhalt (in Millionen kWh) 199119921993199419951996 Bruttostromerzeugung - gesamt 1997 1998 1999 2000 2001 2002 635151993966567968638700 11484 11079 12226 13176 13966 15547 17277 16561 17927 Braunkohle483334772183223821824267 5142 4609 5566 6106 6498 Erdgas9098351040248842244070 5381 5396 5484 5404 5490 5237 5001 5043 5263 Wind0032824 62 132 240 636 881 1458 2113 2285 2372 7738 2003 8801 2004 7837 2005 8193 Photovoltaik0000000000011412 Biomasse000001413144472122159284922 sonstige6098877409514493388959299229861025991120211081165 200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020 Bruttostromerzeugung - gesamt18840 20564 22197 21482 21199 23180 23910 23014 22773 23997 24116 26634 26672 Braunkohle8264 7680 8376 7991 6971 7400 7622 7335 7010 6726 6540 6884 7420 Erdgas5252537252544916514350294621378233262805373140434020 Wind2710442550634818484658346238599261157784697087978133 Photovoltaik193260110245529950131116081817188019702419 Biomasse1317165819772035209025022624284231023175322331892949 sonstige1278139714671612190418861855175216121690177217511731 Seite 3/3
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