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Schacht Konrad und das Atomrecht - Kritische Punkte des geplanten atomaren Endlagers Schacht Konrad

Transportstudie Konrad

GwE Berechnungsunterlagen Endlager Schacht Konrad

Sehr geehrte Damen und Herren, Als besorgter Bürger beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 3 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: Vollständige Berechnungsunterlagen zur Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad, insbesondere alle Dokumente, Gutachten, Tabellen und Datensätze, die sich auf die geplante oder bereits angewandte Gruppierung wassergefährdender Stoffe („Stoffgruppen“) und die darauf basierenden Summen- bzw. Stoffgruppenberechnungen beziehen. Der Antrag umfasst sämtliche Unterlagen, die:
- der BGE oder ihren Vorläuferorganisationen (BfS) vorliegen,
- dem Niedersächsischen Umweltministerium oder nachgeordneten Behörden (NLWKN) vorliegen,
- zur Erfüllung oder Änderung der Anforderungen der GwE herangezogen wurden. Ich beantrage ausdrücklich auch alle Entwürfe, Zwischenstände und interne Kommunikation (soweit umweltrelevant), die die Entwicklung und fachliche Begründung dieser Berechnungsmethodik betreffen. Sollten einzelne Inhalte nach Ihrer Auffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, beantrage ich gemäß § 7 Abs. 2 UIG die Herausgabe der Unterlagen in geschwärzter Form, soweit dies möglich ist. Eine vollständige Ablehnung ist nur zulässig, wenn keine teilweise Herausgabe möglich ist. Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form (PDF) an die im Absender genannte E-Mail-Adresse.
Für den Fall, dass Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieser Antrag keiner Begründung bedarf und dass die Frist zur Erteilung der Information gemäß § 3 Abs. 3 UIG / § 4 Abs. 2 NUIG einen Monat beträgt.

Digital optimierte Verpackungsplanung von aktivierten Betonstrukturen in Konrad-Container beim Rückbau kerntechnischer Anlagen, Teilprojekt: BIM, Game-Engine, optimierte Verpackungsplanung und FLUKA Simulation

Vollständige Berechnungsunterlagen zur Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad

Sehr geehrte Damen und Herren, Als besorgter Bürger beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 3 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: Vollständige Berechnungsunterlagen zur Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad, insbesondere alle Dokumente, Gutachten, Tabellen und Datensätze, die sich auf die geplante oder bereits angewandte Gruppierung wassergefährdender Stoffe („Stoffgruppen“) und die darauf basierenden Summen- bzw. Stoffgruppenberechnungen beziehen. Der Antrag umfasst sämtliche Unterlagen, die: - der BGE oder ihren Vorläuferorganisationen (BfS) vorliegen, - dem Niedersächsischen Umweltministerium oder nachgeordneten Behörden (NLWKN) vorliegen, - zur Erfüllung oder Änderung der Anforderungen der GwE herangezogen wurden. Ich beantrage ausdrücklich auch alle Entwürfe, Zwischenstände und interne Kommunikation (soweit umweltrelevant), die die Entwicklung und fachliche Begründung dieser Berechnungsmethodik betreffen. Sollten einzelne Inhalte nach Ihrer Auffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, beantrage ich gemäß § 7 Abs. 2 UIG die Herausgabe der Unterlagen in geschwärzter Form, soweit dies möglich ist. Eine vollständige Ablehnung ist nur zulässig, wenn keine teilweise Herausgabe möglich ist. Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form (PDF) an die im Absender genannte E-Mail-Adresse. Für den Fall, dass Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieser Antrag keiner Begründung bedarf und dass die Frist zur Erteilung der Information gemäß § 3 Abs. 3 UIG / § 4 Abs. 2 NUIG einen Monat beträgt.

Ressortforschungsplan 2023, Vorbereitung technischer Fragen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe

Aufgaben

Aufgaben Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung , Wirkungen und Risiken von nicht- ionisierender Strahlung ( z. B. im Bereich Mobilfunk, UV -Schutz), Radiologischer Notfallschutz, Überwachung der Umweltradioaktivität, medizinischer und beruflicher Strahlenschutz . Geschichte und Entwicklung des BfS Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten Strahlenschutz , kerntechnische Sicherheit, Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes in den Bereichen Umwelt und Gesundheit konzentriert. Die Aufgaben als Betreiber der Endlager -Projekte, darunter die Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Gegenwärtige Organisationsstruktur Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen: Stand: 10.01.2025

UVP-VP Änderungen an der Heizzentrale 02ZTG / Bundesgesellschaft für Endlagerung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant Änderungen an der „Heizzentrale mit Schaltstation und Kamin 02ZTG“ auf der Schachtanlage Konrad 2. Abweichend von der genehmigten Planung der Verbrennungsanlagen auf den Tagesanlagen Schacht Konrad 2 (Planfeststellungsbeschluss vom 02.05.2002) soll die Verbrennungsanlage für den Einsatz von Kohle durch zwei Verbrennungsanlagen für den Einsatz von Holzpellets einschließlich einer angepassten Staubabscheidung sowie einem angepassten Brennstofflager ersetzt werden und zur Abdeckung der Sommerlast eine Verbrennungsanlage für den Einsatz von Heizöl EL errichtet werden. Die geplanten Maßnahmen werden auf dem bestehenden Betriebsgelände der Tagesanlagen Schachtanlage Konrad 2 durchgeführt. Für die Änderung ist gemäß § 9 Abs. 1 des UVPG eine allgemeine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Freileitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd

Mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss wird über die Zulässigkeit von Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung zwischen der neuen Schaltanlage in Liedingen und dem neuen Umspannwerk (UW) Bleckenstedt/Süd (LH-10-3046) nebst der notwendigen Folgemaßnahmen entschieden. Die geplante Leitung besteht aus 24 Masten (Donaumast zweisystemig, D-2-D-2018.3) auf einer Länge vom ca. 10,7 km. Die Trasse der 380-kV-Freileitung Liedingen – UW Bleckenstedt/ Süd erstreckt sich auf dem Gemeindegebiet von Vechelde (Gemarkungen Liedingen, Köchingen, Vallstedt, Wierthe und Alvesse) und dem Stadtgebiet von Salzgitter (Gemarkungen Üfingen, Sauingen und Bleckenstedt). Sie verläuft von der Schaltanlage Liedingen ausgehend für ca. 5 km in südöstliche Richtung und schwenkt zwischen den Ortslagen von Alvesse und Üfingen für ca. 5 km mit leichten Richtungsänderungen nach Süden auf das UW Bleckenstedt/Süd um. Die Trasse verläuft überwiegend über flache, leicht geneigte ackerbaulich genutzte Flächen. Wälder werden nicht berührt. Nach ca. 4 km ab Schaltanlage wird die zweigleisige, elektrifizierte Bahnstrecke Groß Gleidingen – Hildesheim gequert, kurz darauf zwischen Mast Nr. 011 und Mast Nr. 012, etwa bei Trassenkilometer 4,7, müssen die 220-kV-Freileitung Gleidingen – Hallendorf der TenneT und die 110-kV-Freileitung Gleidingen – Haverlahwiese der Avacon Netz GmbH bei Mühle Alvesse gekreuzt werden. In diesem Bereich nähert sich die 380-kV-Trasse der Landesstraße L 615, schwenkt nach Süden um und kreuzt die L 615. Im Trassenabschnitt von km 6,1 bis 7,6 stehen die Masten der 380-kVFreileitung am Ostrand des Windparks Schacht Konrad außerhalb des Windvorranggebietes und trifft nach ca. 7,6 km auf die Autobahn BAB A39. Kurz vor dem UW Bleckenstedt/Süd wird noch die Bahnanbindung des Schachtes Konrad gequert, bis die 380-kV-Leitung nach 9,95 km im Umspannwerk endet. Gegenstand des Planfeststellungsantrags ist neben dem Neubau der 380-kV-Freileitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd (LH-10-3046) als Folgemaßnahmen auch der Umbau der 380- kV-Leitung Wahle – Lamspringe, die zwischen den Bestandsmasten 16 und 17 in die beiden 380-kV-Leitungen Wahle – Liedingen (LH-10-3049) und Liedingen – Lamspringe (LH-10- 3050) aufgeteilt wird. Die Leitung Wahle – Liedingen wird vom Bestandsmast 15 über den neuen Mast 16N in die neue Schaltanlage Liedingen geführt (Länge des Umbauabschnitts ca. 540 m auf dem Gebiet von Vechelde, Gemarkung Liedingen). Ausgehend vom Bestandsmast 18 erfolgt über den neuen Mast 17N die Anbindung der Leitung Liedingen – Lamspringe in die Schaltanlage (Länge des Umbauabschnitts ca. 470 m auf dem Gebiet von Vechelde, Gemarkung Liedingen). Beide Anbindungen erhalten eine neue Trasse außerhalb der Bestandstrasse der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe. Deren Bestandsmasten 16 und 17 werden zurückgebaut. Für den Zeitraum der Umbauarbeiten wird für den unterbrechungslosen Betrieb der Leitung LH-10-3033 ein Freileitungsprovisorium errichtet, das aus zwei Portalmasten, einem Trag- und einem Abspannportal, von ca. 25 m und 12 m Breite besteht. Schließlich erfolgt ein Umbau der 220-kV-Leitung Gleidingen – Hallendorf (LH-10-2029) im Kreuzungsbereich zwischen den Masten Nr. 008 und 009 in Gestalt einer Erdseilabsenkung (Länge des Umbauabschnitts ca. 423 m auf dem Gebiet von Vechelde, Gemarkung Alvesse und Salzgitter, Gemarkung Üfingen). Außerdem werden für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Vechelde (Gemarkungen Liedingen, Alvesse und Köchingen) und der Stadt Salzgitter (Gemarkungen Bleckenstedt, Sauingen, Üfingen und Wierthe) in Anspruch genommen.

Erläuternde Unterlagen zum Endlager Konrad, speziell EU 251 und EU 391

Zum Planfeststellungsantrag für das Endlager Konrad wurden eine Reihe von Erläuternden Unterlagen (EU) erstellt. Hiermit stelle ich den Antrag, mir die EUs 251 und 391 zu übermitteln. Weiterhin bitte ich um eine vollständige Liste aller EUs, auch der, die nicht im Planfeststellungsbescheid aufgelistet sind. Nach A.1-12 Planfeststellungsbeschluss ist die Langzeitdokumentation bereits bei Errichtung des Endlagers aufzustellen und dann jährlich zu ergänzen. Ich bitte deshalb darum, kurzfristig alle EUs öffentlich zur Verfügung zu stellen.

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