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GwE Berechnungsunterlagen Endlager Schacht Konrad

Sehr geehrte Damen und Herren, Als besorgter Bürger beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 3 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: Vollständige Berechnungsunterlagen zur Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad, insbesondere alle Dokumente, Gutachten, Tabellen und Datensätze, die sich auf die geplante oder bereits angewandte Gruppierung wassergefährdender Stoffe („Stoffgruppen“) und die darauf basierenden Summen- bzw. Stoffgruppenberechnungen beziehen. Der Antrag umfasst sämtliche Unterlagen, die:
- der BGE oder ihren Vorläuferorganisationen (BfS) vorliegen,
- dem Niedersächsischen Umweltministerium oder nachgeordneten Behörden (NLWKN) vorliegen,
- zur Erfüllung oder Änderung der Anforderungen der GwE herangezogen wurden. Ich beantrage ausdrücklich auch alle Entwürfe, Zwischenstände und interne Kommunikation (soweit umweltrelevant), die die Entwicklung und fachliche Begründung dieser Berechnungsmethodik betreffen. Sollten einzelne Inhalte nach Ihrer Auffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, beantrage ich gemäß § 7 Abs. 2 UIG die Herausgabe der Unterlagen in geschwärzter Form, soweit dies möglich ist. Eine vollständige Ablehnung ist nur zulässig, wenn keine teilweise Herausgabe möglich ist. Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form (PDF) an die im Absender genannte E-Mail-Adresse.
Für den Fall, dass Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieser Antrag keiner Begründung bedarf und dass die Frist zur Erteilung der Information gemäß § 3 Abs. 3 UIG / § 4 Abs. 2 NUIG einen Monat beträgt.

Schacht Konrad und das Atomrecht - Kritische Punkte des geplanten atomaren Endlagers Schacht Konrad

Transportstudie Konrad

Berechnungsunterlagen GwE Endlager Schacht Konrad

Sehr geehrte Damen und Herren, Als besorgter Bürger beantrage ich nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 3 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) den Zugang zu umweltrelevanten Fachunterlagen, die beim NLWKN vorliegen. Konkret beantrage ich: Alle technischen Berechnungsunterlagen, Gutachten, Prüfberichte und Datensätze, die im Rahmen der Umsetzung oder fachlichen Prüfung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad erstellt oder ausgewertet wurden und sich auf die geplante oder bereits angewandte Gruppierung wassergefährdender Stoffe („Stoffgruppen“) sowie Summen- und Stoffgruppenberechnungen beziehen. Der Antrag umfasst insbesondere: - Fachgutachten und Berechnungsmodelle, die die BGE oder Dritte vorgelegt haben, - interne technische Prüfvermerke, - Tabellen, Simulationen oder Massenbilanzen zu Einzelstoffen und Stoffgruppen, - sämtliche Unterlagen, die dem NLWKN zur Beurteilung der GwE-Anforderungen vorliegen. Sollten Teile dieser Unterlagen Ihrer Ansicht nach Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, beantrage ich gemäß § 7 Abs. 2 UIG die Herausgabe in geschwärzter Form. Ich bitte um elektronische Übersendung (PDF, Tabellenformate) an die im Absender genannte E-Mail-Adresse. Falls Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieser Antrag keiner Begründung bedarf und dass die Frist zur Beantwortung gemäß § 3 Abs. 3 UIG / § 4 Abs. 2 NUIG einen Monat beträgt.

Digital optimierte Verpackungsplanung von aktivierten Betonstrukturen in Konrad-Container beim Rückbau kerntechnischer Anlagen, Teilprojekt: BIM, Game-Engine, optimierte Verpackungsplanung und FLUKA Simulation

Vollständige Berechnungsunterlagen zur Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad

Sehr geehrte Damen und Herren, Als besorgter Bürger beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 3 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: Vollständige Berechnungsunterlagen zur Umsetzung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) für das Endlager Schacht Konrad, insbesondere alle Dokumente, Gutachten, Tabellen und Datensätze, die sich auf die geplante oder bereits angewandte Gruppierung wassergefährdender Stoffe („Stoffgruppen“) und die darauf basierenden Summen- bzw. Stoffgruppenberechnungen beziehen. Der Antrag umfasst sämtliche Unterlagen, die: - der BGE oder ihren Vorläuferorganisationen (BfS) vorliegen, - dem Niedersächsischen Umweltministerium oder nachgeordneten Behörden (NLWKN) vorliegen, - zur Erfüllung oder Änderung der Anforderungen der GwE herangezogen wurden. Ich beantrage ausdrücklich auch alle Entwürfe, Zwischenstände und interne Kommunikation (soweit umweltrelevant), die die Entwicklung und fachliche Begründung dieser Berechnungsmethodik betreffen. Sollten einzelne Inhalte nach Ihrer Auffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, beantrage ich gemäß § 7 Abs. 2 UIG die Herausgabe der Unterlagen in geschwärzter Form, soweit dies möglich ist. Eine vollständige Ablehnung ist nur zulässig, wenn keine teilweise Herausgabe möglich ist. Ich bitte um Übersendung in elektronischer Form (PDF) an die im Absender genannte E-Mail-Adresse. Für den Fall, dass Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieser Antrag keiner Begründung bedarf und dass die Frist zur Erteilung der Information gemäß § 3 Abs. 3 UIG / § 4 Abs. 2 NUIG einen Monat beträgt.

Ressortforschungsplan 2023, Vorbereitung technischer Fragen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe

Aufgaben

Aufgaben Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfS bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes, darunter zu Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung , Wirkungen und Risiken von nicht- ionisierender Strahlung ( z. B. im Bereich Mobilfunk, UV -Schutz), Radiologischer Notfallschutz, Überwachung der Umweltradioaktivität, medizinischer und beruflicher Strahlenschutz . Geschichte und Entwicklung des BfS Gegründet wurde das BfS 1989 unter anderem als Konsequenz des Reaktorunfalls 1986 in Tschornobyl (Russisch: Tschernobyl) mit dem Ziel, Kompetenzen zu bündeln auf den Gebieten Strahlenschutz , kerntechnische Sicherheit, Transport und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle. 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft den aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Für das BfS hatte dies zur Folge, dass es sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes in den Bereichen Umwelt und Gesundheit konzentriert. Die Aufgaben als Betreiber der Endlager -Projekte, darunter die Endlager Konrad, Morsleben und die Schachtanlage Asse, wurden in der neu gegründeten Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) zusammengeführt. Genehmigungen für Zwischenlager und nukleare Transporte, die ebenfalls lange Zeit in die Zuständigkeit des BfS fielen, bearbeitet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Gegenwärtige Organisationsstruktur Das BfS setzt sich aus den folgenden Aufgabenfeldern und Abteilungen zusammen: Stand: 10.01.2025

UVP-VP Änderungen an der Heizzentrale 02ZTG / Bundesgesellschaft für Endlagerung

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant Änderungen an der „Heizzentrale mit Schaltstation und Kamin 02ZTG“ auf der Schachtanlage Konrad 2. Abweichend von der genehmigten Planung der Verbrennungsanlagen auf den Tagesanlagen Schacht Konrad 2 (Planfeststellungsbeschluss vom 02.05.2002) soll die Verbrennungsanlage für den Einsatz von Kohle durch zwei Verbrennungsanlagen für den Einsatz von Holzpellets einschließlich einer angepassten Staubabscheidung sowie einem angepassten Brennstofflager ersetzt werden und zur Abdeckung der Sommerlast eine Verbrennungsanlage für den Einsatz von Heizöl EL errichtet werden. Die geplanten Maßnahmen werden auf dem bestehenden Betriebsgelände der Tagesanlagen Schachtanlage Konrad 2 durchgeführt. Für die Änderung ist gemäß § 9 Abs. 1 des UVPG eine allgemeine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Radioaktive Abfälle in Deutschland: Was? Woher? Wohin?

Radioaktive Abfälle in Deutschland Was? Woher? Wohin? Die Nutzung der Atomenergie in Deutschland hat große Mengen radioaktiver Abfälle hinterlassen. Man unterscheidet zwischen schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen. Volumen Schwach- und mittel- radioaktive Stoffe haben einen Anteil von ca. 95 % am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Aktivität Kernbrennstoffe enthalten etwa 99 % der gesamten Radioaktivität aller radioaktiven Abfälle. Bis zu 100.000 m3 ggf. zusätzlich anfallendes Abfall- volumen durch Rückstände aus der Urananreicherungs- anlage Gronau Bis zu 220.000 m³ zusätzlich anfallendes Abfallvolumen durch eine Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Ca. 300.000 m3 Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungseinrichtungen, aus der Industrie und zu einem geringen Teil aus der Medizin * Prognostizierte Abfälle nach Ende der Atom- energienutzung. ca. 620.000 m3 schwach- und mittel- radioaktive Abfälle* ca. 27.000 m3 Kernbrennstoffe* ca. 1 % schwach- und mittel- radioaktive Abfälle ca. 99 % Kernbrennstoffe Hochradioaktive Abfälle sind überwiegend verbrauchte Brenn- elemente aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Hinzu kommen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung. Aufgrund der hohen Strahlung und Wärme­entwicklung ­müssen diese Abfälle in Spezialbehältern mit aus- reichender Abschirmung gelagert werden. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen vor allem beim Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren. Dazu gehören kontaminierte Teile oder Gebrauchsgegenstände, wie z. B. Schutzanzüge. Es sind Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle fallen zudem in der kerntech- nischen Industrie und in geringen Mengen in der Medizin an. Die unterschiedlichen Eigenschaften von schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen spielen für die Zwischen- und Endlagerung eine wichtige Rolle. Zwischengelagerte Abfälle Seit 2017 sucht Deutschland den Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit bietet. Die Grundlage für die Suche bildet das Standortauswahlgesetz. Das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird derzeit errichtet. Dort können max. 303.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden. In das Endlager Morsleben wurden rund 37.000 m³ schwach- und mittelradio- aktive Abfälle eingelagert. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Still- legung des Endlagers. schwach- und mittelradioaktiv hochradioaktiv Endlager Konrad (im Bau) Endlager Morsleben Schachtanlage Asse II 2013 wurde der gesetzliche Auftrag zur Rückholung der schwach- und mittel- radioaktiven Abfälle aus der Schacht- anlage Asse II erteilt. Dabei wird ein Abfall­volumen von bis zu 220.000 m3 prognostiziert. Für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt, kommen rund 100.000 m3 abgereichtertes Uran aus der Uran­ anreicherungsanlage Gronau hinzu. Vereinfachte Darstellung Quellen: BASE, BMUV Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle stehen meist in direkter Nähe der Atomkraftwerke. Darüber hinaus gibt es zentrale Zwischenlager in Gorleben und Ahaus. Während die Spezialbehälter die Strahlung abschirmen, sorgen die Zwischen- lager für den Schutz vor äußeren Einflüssen. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es ebenfalls zentrale Zwischen- lager und betriebliche Pufferlager an verschiedenen Standorten der Atom- kraftwerke. Hinzu kommen Zwischen- lager in Forschungseinrichtungen, in der kerntechnischen Industrie sowie Landessammelstellen der Bundes- länder. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit bereits schwach- und mittelradioaktive Abfälle in das Endlager Morsleben sowie in die Schachtanlage Asse II eingelagert. Die Strategie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen ist im N ­ ationalen Entsorgungs­programm festgelegt, das 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Strategie wird regelmäßig fortgeschrieben.

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