An der Messstelle Schwarzbach, Contwig in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.
Das Projekt "Pilot-Monitoring in Biota: Belastung von Fischen in Österreichs Gewässern mit langlebigen, prioritären Schadstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich / Lebensministerium, Ministerium für ein lebenswertes Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt GmbH.Ziel des Projektes ist es, mit Hinblick auf die künftigen Vorgaben der EU-RL 'Prioritäre Stoffe', erste Erfahrungen hinsichtlich der Überwachung von Schadstoffen in Biota zu sammeln bzw. Vorschläge für künftige Strategien zu entwickeln. Während zum Monitoring von prioritären Stoffen im Wasser Monitoringprogramme durchgeführt werden, ist die Datenlage bezüglich der Konzentrationen in Biota unzureichend. Hexachlorbenzol und Hexachlorbutadien gehören zu der Gruppe der POPs, welche aufgrund ihrer Gefährlichkeit durch das internationale Abkommen der Stockholmkonvention der Kontrolle und dem Minimierungsgebot unterliegen. Für beide Substanzen, wie auch andere POPs und prioritäre Substanzen besteht die Gefahr der Sekundärvergiftung höherer Lebewesen und Räuberorganismen. Im Rahmen des Projekts soll die bisher weitgehend unbekannte Belastung heimischer Biota mit prioritären Stoffen untersucht werden und Methoden, die in der Strategie für ein stoffangepasstes Gewässermonitoring vorgeschlagen wurden, auf ihre Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit getestet werden um eine zukünftige, routinemäßige Überwachung prioritärer Stoffe in Biota zu ermöglichen. Die Ergebnisse sollen erste Hinweise liefern, ob die Konzentrationen der prioritären Stoffe in Fischen (Aiteln, Leuciscus cephalus) die Umweltqualitätsnormen beziehungsweise Bewertungskriterien, welche für Biota in Fischen vorgeschlagen wurden, erreichen. Folgende Parameter sollen untersucht werden: Gesamtquecksilber und Methylquecksilber, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Chlordan, Endosulfan (Alphaendosulfan), Heptachlor, Hexachlorocyclohexan, Lindan, Pentachlorobenzol, Pentachloronitrobenzol, p,p' DDT, Gesamt-DDT (DDT, DDE, DDD), Aldrin, Endrin, Isodrin, Dieldrin, Pentabromodiphenylether, Phthalate, darunter DEHP und Organozinnverbindungen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in Beziehung zu den wirkungsbezogenen Bewertungskriterien gesetzt sowie mit bereits verfügbaren Daten zur Schadstoffbelastung von Biota aus Österreich und anderen europäischen Ländern verglichen und diskutiert.
Das Projekt "Bestimmung von schwerabbaubaren Organo-Chlorverbindungen in Neckarsedimenten und ausgewaehlten Klaerschlaemmen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Institut für Organische Chemie.Es wurden Sedimente aus Neckar und den Neckarnebenfluessen Finkenbach, Enz, Fils, Steinlach und Glatt, sowie Klaerschlammproben aus den Klaeranlagen Tottweil, Metzingen, Haigerloch, Balingen, Seinlach-Wiesaz und Tuebingen auf ihren Gehalt an chlorganischen Pestiziden d-HCH, gamma-HCH, Aldrin, Endrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid, alpha-Endosulfan, beta-Endosulfan, p,p'-DDT, p,p'-DDD, p,p'-DDE, und Methoxychlor, sowie auf Hexachlorbenzol, die nieder- und hoeherchlorierten Biphenyle und die Phthalsaeureester Dibutylphthalat und Diethylhexylphthalat untersucht. Umfangreiche Untersuchungen wurden zur Entwicklung eines statistisch abgesicherten Analysenverfahrens durchgefuehrt. Die Ergebnisse zeigen, dass in allen Proben folgende Komponenten in einer Konzentration groesser als 1 Mikrogramm/kg Trockensubstanz (ppb) gefunden werden: gamma-HCH, HCB, die p,p'-DDT-Gruppe (DDT, DDD, DDE) die nieder- und hoeherchlorierten Biphenyle sowie die Phthalate. Die Gehalte an diesen Stoffen sind in den untersuchten Sedimenten im allgemeinen niedriger als von Malisch (1981) in Rheinsedimenten, z.T. auch niedriger als von uns in Bodenseesedimenten gefunden wurden. Klaerschlammproben enthalten im Durchschnitt deutlich hoehere Konzentrationen an diesen Verbindungen. Ueberraschend hohe Prozentsaetze an nicht metabolisiertem DDT an der DDT-Gruppe, sowohl in Klaerschlammproben wie in Flusssedimenten. Zu beachten sind auch die Gehalte an PCBs in einigen Klaerschlaemmen mit mehr als 1 ppm; wobei sich die Frage der Relevanz solcher Konzentrationen im Hinblick auf eine landwirtschaftliche Verwertung der Klaerschlaemme stellt.
Das Projekt "Das Vorkommen von Chlorpestiziden, polychlorierten Biphenylen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen in Tillandsia recurvata L. und deren raeumliche Verteilung im Cauca-Tal/Kolumbien" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Fachgruppe Geowissenschaften, Lehrstuhl für Hydrologie.Der Epiphyt Tillandsia recurvata L. faengt aufgrund seiner grossen Saugschuppenoberflaeche Luftstaeube ein, entzieht diesen und dem Niederschlagswasser die fuer die Assimilation notwendigen Naehrstoffe und reichert gleichzeitig Schwermetalle und moeglicherweise organische Schadstoffe in seinem Gewebe an. Inwieweit eine Einlagerung von relativ bestaendigen organischen Schadstoffen stattfindet, welcher Art diese sind und welche raeumliche Verbreitung sie im Cauca-Tal aufweisen, soll anhand von etwa 100 Tillandsia-Proben, die an den Knotenpunkten zweier zufaellig gleichfoermiger Raster gesammelt werden. Vorgesehen ist die Analyse von Chlorpestiziden (z. B. Heptachlor, Aldrin, Endrin, DDT), polychlorierten Biphenylen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (z. B. Benzo-apyren, Fluoranthen). Das Vorkommen und die Gehalte der drei organischen Stoffgruppen sollen in bezug zur landwirtschaftlichen und industriellen Nutzung des Cauca-Tales gebracht und Vorhersagen zur Schadstoffbelastung in nicht untersuchten Raeumen ueber ein multivariates statistisches Modell ermoeglicht werden.
An der Messstelle Kyll, Kordel in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.
An der Messstelle Eckbach, Pegel Kleinniedesheim in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung 1,2,3,4,10,10-Hexachlor-6,7-epoxy-1,4,4a,5,6,7,8,8a-octahydro-1,4-endo-5,8-endo-dimethano-naphthalin (Endrin - ISO). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Endrin und feste Zubereitungen. Stoffart: Stoffklasse. Aggregatzustand: fest. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Endrin. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle, Pulver, Granulat, techn.: Lösung. Farbe: farblos. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Endrin. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Origin | Count |
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Bund | 15 |
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Type | Count |
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Chemische Verbindung | 11 |
Förderprogramm | 3 |
Messwerte | 282 |
Text | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 15 |
offen | 282 |
Language | Count |
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Deutsch | 297 |
Resource type | Count |
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