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Energiebericht städtische Gebäude Moers 2013 - 2015 - Heizung

Die Stadtverwaltung beschäftigt sich seit Mitte der 1980er Jahre intensiv mit Maßnahmen zur Energieeinsprung an städtischen Gebäuden. Seitdem werden regelmäßig Energieberichte erstellt, in denen die Energieverbräuche und Einsparungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Zum besseren Verständnis fügen wir den Energiebericht auch als pdf-Datei bei. Weitere Infos gibt es im [Energiebericht Fortschreibung 2015](https://www.moers.de/de/stadtentwicklung/energiebericht-fortschreibung-2015/)

Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV

Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

Energieverbräuche (Umweltatlas)

Flächenbezogene Informationen zu Energieverbräuchen von Fernwärme, Gas und Strom. Die Verbräuche von Fernwärme und Gas sind nicht temperaturnormiert. In einzelnen Gebäudeblöcken wird der Verbrauch aus Datenschutzgründen nicht dargestellt.

Online-Handel: EU-Energielabel sind Pflicht ab 2015

Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.

Analysis of the environmental impacts of vehicles with alternative drivetrains or fuels on the way to greenhouse gas-neutral transport

For achieving climate protection targets in the transport sector, the use of alternative drive systems and alternative fuels are potential options in addition to traffic avoidance and modal shift. This study analyzes and compares various technology options for passenger cars as well as light and heavy-duty vehicles. The assessment covers the entire life cycle of the vehicles and also analyzes other environmental impacts (e.g. acidification, eutrophication, energy consumption) in addition to greenhouse gas emissions. The use of alternative fuels and renewable energies is modeled using two different ramp-up scenarios and the results are presented for three different reference years. Veröffentlicht in Texte | 14/2024.

Kabinett verabschiedet Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie

Am 12. Juni 2013 beschloss das Kabinett die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegte Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) der Bundesregierung, mit der Treibhausgasausstoß im Verkehrssektor reduziert werden soll. Die MKS ist keine übergeordnete Mobilitätsstrategie, sondern ein erster konkreter Beitrag des Verkehrsbereichs, um die im Energiekonzept der Bundesregierung festgelegten Ziele für den Sektor Verkehr umzusetzen. Kernziel für den Verkehrssektor ist die Reduzierung des Endenergieverbrauchs bis 2020 um rund 10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent gegenüber 2005.

Umweltschutzverbände fordern Klima-Agenda 2020

Nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der ökologische Verkehrsclub VCD muss Deutschland seine Anstrengungen beim Klimaschutz erheblich verstärken. Einen entsprechenden dringenden Appell richteten am 20. Juli 2017 der BUND und der VCD an alle wahlkämpfenden Parteien. Das Ziel, im Jahr 2020 vierzig Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990, lasse sich nur mit Stilllegung der ältesten und klimaschädlichsten Kohlekraftwerke erreichen. Bis 2020 sei die Halbierung der Kohlekapazitäten erforderlich. Außerdem müsse der Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigt, der Energieverbrauch entscheidend gesenkt und die Energieeffizienz deutlich erhöht werden. Zur Verringerung der CO2-Emissionen im Straßen- und Flugverkehr stehe eine grundlegende Reform der Verkehrspolitik an. Von der nächsten Bundesregierung forderten die Verbände die Verabschiedung einer "Klima-Agenda 2020", die mit kurz- und längerfristigen Maßnahmen das Erreichen nationaler und internationaler Klimaziele sichert. Im Verkehrssektor fordern beide Verbände neben der Abschaffung klimaschädlicher Begünstigungen des Auto- und Flugverkehrs ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen sowie strengere CO2-Grenzwerte für Pkw spätestens ab 2025. Außerdem müsse mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden. Die Trassenpreise der Bahn im Güter- und im Personenverkehr müssten dauerhaft halbiert werden und die Beseitigung von Engpässen an Bahn-Knotenpunkten schnell beginnen.

Die EG-Verordnung für die umweltgerechte Gestaltung von Umwälzpumpen

Umwälzpumpen gibt es beinahe in jedem Haus. Doch kaum jemand kennt ihren Stromverbrauch. Dabei ist eine Umwälzpumpe leicht einer der größten Stromverbraucher im Haushalt. Der Einsatz besonders effizienter Umwälzpumpen spart Energie und ⁠ CO2 ⁠, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 27. März 2009 die EU-Mitgliedstaaten  auf Vorschlag der EU-Kommission, Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen zu stellen. Ab 2013 sollen ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

§1 (1) (...) das Bundesministerium für Wirtschaft ( kann ) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (...) mit Zustimmung des Bundesrates 1. bestimmen, dass bei Haushaltsgeräten Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie zusätzliche Angaben zu machen sind, sowie 2. zulässige Höchstwerte für den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten festlegen.

Klimaschutz in der räumlichen Planung (Praxishilfe)

Aus vielen Untersuchungen zu den Ursachen und den Auswirkungen des globalen Klimawandels ist deutlich geworden, dass die künftige Ausgestaltung der Raum- und Siedlungsstruktur eine wichtige Rolle für die Begrenzung des Energieverbrauchs und klimarelevanter Emissionen, wie auch für die Abfederung von Auswirkungen des Klimawandels spielen kann. Veröffentlicht in Broschüren.

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