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Klimaneutrale Landesverwaltung – Status Quo?

Stand der Umsetzung, Beheizung von Gebäuden, energetische Sanierung, Energieeinsparung, Stromverbrauch, Bau von Photovoltaikanlagen auf Landesimmobilien, Umgang mit Wasser, Antriebe von Dienstfahrzeugen, Zahl der Inlandsflüge; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Reallabor Rittergut Riesa

Zielsetzung: Der Gebäudesektor in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs und der Treibhausgas-Emission verantwortlich. Wohngebäude ohne jeglichen regulatorischen Wärmeschutz machen dabei über zwei Drittel des Bestands aus. Die zeitnahe energetische Sanierung dieser Gebäude ist ein zentraler Schritt zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Gleichzeitig wird dieses Ziel durch den akuten Fachkräftemangel in Ingenieur- und Handwerksberufen erheblich erschwert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert innovative Ansätze, die sowohl den Sanierungsbedarf als auch die Ausbildung neuer Fachkräfte in den Fokus rücken. Das Projekt zielt darauf ab, ein innovatives Bildungsangebot für die nachhaltige Gebäudesanierung zu entwickeln und dieses praxisnah in das duale Studienmodell an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) zu integrieren. Das mehr als 100 Jahre alte Industriedenkmal Rittergut Riesa dient dabei als Modell und Reallabor für die zukünftigen Fachkräfte. Studierende der DHSN und Auszubildende im Handwerk profitieren dabei von einem einzigartigen Lernumfeld, das Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft. Durch die aktive Mitarbeit an der Sanierung des historischen Ritterguts erwerben sie zukunftsrelevante Kompetenzen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien, ökologischer Baustoffe sowie in Denkmal- und Klimaschutz.

EnergOp - der Schlüssel zum Energiemanagement - Untersuchungen zum energetischen Zustand der Außenbezirke und Bauhöfe der WSV

Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.

Gemeinsame Pressemitteilung von Landesamt für Umweltschutz

Nr.: 09/2025 Halle (Saale), 20.08.2025 Gemeinsame Pressemitteilung von Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Die Präsidentin Klimaschutz mit Vorbildwirkung – Netzwerkforum zu Bis 2045 sollen öffentliche Gebäude und Flächen in Sachsen-Anhalt klimaneutral sein. Das sieht der Ressortplan KLIMA des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vor, der letztes Jahr von der Landesregierung beschlossen wurde. Auf dem Netzwerkforum „Klimaneutral verwalten: Nachhaltiges Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt“ am heutigen Mittwoch haben Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, der Direktor des Landesbetriebs BLSA, Andreas Grobe sowie LAU-Präsidentin Sandra Hagel gemeinsam mit Fachleuten darüber diskutiert, wie das Ziel der Klimaneutralität langfristig erreicht werden kann. Das Landesamt für Umweltschutz in Halle diente dabei nicht nur als Veranstaltungsort, sondern auch als Vorzeigeprojekt. Der Gebäudekomplex aus den 50ern wurde vor wenigen Jahren umfassend saniert, mit Schwerpunkt auf energetischer Sanierung: leistungsfähige Dämmung, Niedertemperaturheizung, Wärmepumpe und Photovoltaik- Anlage. Inzwischen steht fest: Der Energieverbrauch konnte um etwa 30 % Prozent im Vergleich zu vor der Sanierung reduziert, der Ausstoß von Kohlendioxid um 100 Tonnen gesenkt werden. „Sachsen-Anhalt zählt beim Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit zu den Vorreitern und leistet insoweit bereits auch einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Wir sind aber noch nicht in allen Bereichen so weit. In den kommenden Jahren stehen wir im Gebäudesektor vor großen Herausforderungen, müssen in energetische Sanierung investieren, um den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu senken. Hierbei steht auch das Land mit seinen Liegenschaften in Verantwortung. Wir müssen in den kommenden Jahren deutlich mehr in die Sanierung 1 Pressemitteilung klimaneutralem Liegenschaftsmanagement unserer öffentlichen Gebäude investieren. Das Landesamt für Umweltschutz erfüllt hier nach der umfangreichen Sanierung eine Vorbildfunktion. Fast ein Drittel der energiebedingten Emissionen werden bereits eingespart. Es lohnt sich, daran mutig anzuknüpfen. Wertvolle Vorarbeiten dafür wurden vom BLSA bereits geleistet. Darauf können wir aufbauen“, betonte Umweltminister Prof. Armin Willingmann. BLSA-Direktor Andreas Grobe erklärte: „Die Verwaltung und der Betrieb von Landesliegenschaften ist sehr kostenintensiv. Um den Landeshaushalt hier zu entlasten und den Ressortplan KLIMA ernsthaft zu verfolgen, müssen wir auf energieeffizientes Gebäude- und Flächenmanagement setzen“, beschreibt Grobe aus Sicht des oberen Landesimmobilienverwalters. Die strategischen Entscheidungen hierzu sollen auf der Grundlage der Bauzustandserfassung erfolgen, die der BLSA im vergangenen Jahr durchführte. Mit den erhobenen energierelevanten und bauphysikalischen Kenngrößen wird derzeit ein energetischer Sanierungsfahrplan erarbeitet, der sich zum Ziel setzt, die durch das Land benötigten Flächen bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu gestalten. Besonderes Interesse weckte ein Beitrag zu Photovoltaik- Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Die Installation ist seit dem Jahr 2023 grundsätzlich möglich. LAU und BLSA planen eine solche Erweiterung der bestehenden Anlage für kommendes Jahr. An der gemeinsamen Veranstaltung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und des Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) nahmen rund 50 Interessierte teil, vor allem Vertreter anderer Landesbehörden sowie der Städte und Gemeinden. Auch die nachhaltige Gestaltung von Außenanlagen war Thema auf der Tagung. Bei einem Rundgang erläuterten LAU-Mitarbeiter die Vorteile von Streuobstwiesenelementen und artenreichen Blühwiesen für den Naturschutz. Wer das Gelände des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt selbst erkunden möchte, hat beim Tag des offenen Denkmals die Möglichkeit dazu. Am 14. September 2025 öffnet das LAU von 10:00 bis 14:00 Uhr seine Pforte in der Reideburger Straße 47 für alle Interessierten. 2

Weiterentwicklung des Produktportfolios des Umweltzeichens Blauer Engel – Dämmstoffe und Dämmsysteme für die Wärmewende

Das vorliegende Projekt befasst sich mit der Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel für Dämmstoffe und Dämmsysteme im Kontext der Wärmewende. Der Hintergrund ist das gesetzlich verankerte Ziel, dass Deutschland bis spätestens 2045 treibhausgasneutral sein soll. Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Umweltzeichen wie der Blaue Engel sollen dabei helfen, die ökologische Qualität von Bauprodukten transparent zu bewerten und die Verwendung nachhaltiger Materialien zu fördern. Ziel des Projekts war unter anderem, die bestehenden Vergabekriterien (DE-UZ 132 und DE-UZ 140) an aktuelle technische, ökologische und regulatorische Anforderungen anzupassen und zu erweitern. Veröffentlicht in Texte | 73/2026.

Sanierungsfahrplan öffentliche Gebäude

Eine wichtige Rolle bei der Erreichung der im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) festgelegten Klimaschutzziele spielt die öffentliche Hand und dort insbesondere der öffentliche Gebäudebestand. Aus diesem Grund ist im EWG Bln vorgesehen, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2045 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegenüber dem Stand von 2010. Als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und damit für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit den Bezirken und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zunächst ein Gesamtkonzept erarbeitet, welches neben den im EWG Bln vorgegebenen Sanierungszielen u.a. Kriterien für die Auswahl der Gebäude beinhaltet. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen die erforderlichen Basisdaten erhoben. Im Anschluss erstellten Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan. Dieser Prozess sowie die Fortschreibung der Sanierungsfahrpläne wird durch einen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt koordinierten regelmäßigen Erfahrungsaustausch begleitet. Der Sanierungsfahrplan, der eine zielorientierte Abarbeitungsreihenfolge der erforderlichen Gebäudesanierungen aufzeigt, dient den Bezirken und der BIM als strategisches Instrument bei der Sanierungsplanung. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung und soll einen entsprechenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele des EWG Bln leisten. Um die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand zu unterstreichen, werden die Fahrpläne von Bezirken und BIM im Internet veröffentlicht. Eine Übersicht mit den jeweiligen Veröffentlichungsstellen steht hier als Download zur Verfügung. Die Erstellung und Veröffentlichung eines Sanierungsfahrplanes erfolgt durch die Bezirke und die Berliner Immobilienmanagement GmbH in eigener Verantwortung. Unter den nachfolgend aufgeführten Verlinkungen sind die jeweiligen Fahrpläne einsehbar.

Kosten

Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067. VDI-Richtlinienreihe 2067 Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten. Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.

Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF-Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen

In dem Gesamtprojekt sollen durch die Entwicklung geeigneter Artenhilfsmaßnahmen Lösungen aufgezeigt werden, die den Verlust von Fledermausquartieren an Gebäuden durch energetische Sanierungsarbeiten entgegenwirken können. Ziel des Projektes ist die Entwicklung neuer fassadenintegrierter Quartierkästen, die auf ihre artenschutzrechtliche Wirksamkeit untersucht und nach baulichen Standards geprüft werden sollen.

Michael Hauer: „Energetische Sanierung der Kita in Ralingen ist Paradebeispiel für passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort“

Klimaschutz- und Energiestaatssekretär überreicht Förderbescheid über knapp 1,2 Millionen Euro für energetische Sanierung der Kita in Ralingen „Damit die dringend notwendige Energiewende gelingen kann, brauchen wir eine klimafreundliche Wärmewende. Bau und Nutzung im Gebäudesektor sind derzeit für rund 30 Prozent der gesamten CO 2 -Emissionen in Deutschland verantwortlich. Dieser Wert muss dringend reduziert werden. Gelingen kann die Wärmewende, wenn fossile Bestandsanlagen durch klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden. Die Landesregierung hat sich dabei insbesondere auf die Fahnen geschrieben sowohl die Sanierungsrate von Gebäuden zu erhöhen als auch die Umstellung auf klimafreundliche Wärmelösungen voranzutreiben. Beispielhaft hierfür ist die geplante umfangreiche energetische Sanierung der Kita hier in Ralingen, die sich durch hohe Endenergiebedarfseinsparungen bei gleichzeitig konkurrenzfähigen Kosten auszeichnet“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer heute in der Gemeinde im Landkreis Trier Saarburg. Dort überreichte er Ortsbürgermeister Alfred Wirtz einen Bescheid über insgesamt bis zu 1,17 Millionen Euro. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus 784.800 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 392.400 Euro, die das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium zur Verfügung stellt. Mit den Geldern werden unter anderem die Fassade, das Dach und die Kellerdecke der Kindertagesstätte gedämmt. Außerdem werden Fenster und Außentüre ausgetauscht, Balkone und Vordächer erneuert sowie Arbeiten zum sommerlichen Wärmeschutz vorgenommen. Zudem werden gebäudeintegrierte Resilienzmaßnahmen gegen Hochwasser umgesetzt und die Wärmeverteilung durch den Heizkörpertausch auf Niedertemperatursysteme umgerüstet. "Wir in der Ortsgemeinde Ralingen freuen uns besonders über die Fördergelder, ohne die diese Sanierung nicht möglich wäre. In Zeiten, in denen wir immer wieder über die schlechte finanzielle Ausstattung der Gemeinden sprechen, zeigt sich hier wie die Landesregierung die Kommunen bei wichtigen zukunftsweisenden Projekten finanziell unterstützt", betonte Ortsbürgermeister Alfred Wirtz. Um genau solche vorbildlichen Maßnahmen wie hier in Ralingen zu unterstützen und weitere Impulse zur Erhöhung der energetischen Sanierungsrate in kommunalen Bestandsgebäuden zu setzen, habe das Klimaschutzministerium den EFRE-Förderschwerpunkt „Kommunale Gebäudeenergieeffizienz“ ins Leben gerufen. Allein im Rahmen des laufenden 5. EFRE-Fördercalls hätten sich kommunale Gebietskörperschaften mit 17 Objekten beworben, von denen nach Zuschlagserteilung nun 13 Objekte sukzessive in die energetische Sanierung gehen können, so Staatssekretär Michael Hauer. „Darauf ausgerichtet, Rheinland-Pfalz zielgerichtet und früher zur Klimaneutralität zu führen, verfolgen wir mit den EFRE-Fördercalls für kommunale Gebäudeenergieeffizienz wichtige Zielsetzungen: So soll die Sanierung kommunaler Gebäude, die eine wesentlich Vorbildfunktion einnehmen, den energetischen gesetzlichen Mindeststandard übertreffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der energetischen Sanierung und Dämmung der Außenhülle sowie der Reduktion des Energiebezugs. So werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudehülle und Wärmeversorgung fit für eine langjährige Weiternutzung gemacht werden und die kommunale Gebäudesubstanz erneuert und geschützt wird. Da der Klimawandel bereits jetzt erheblichen negativen Einfluss auf die Nutzung kommunaler Gebäude zeigt, setzen wir gezielt Anreize, um Resilienzmaßnahmen zur Abmilderung von schädlichen Umwelteinflüssen von Anfang an mitzudenken. Das Design der Fördercalls zielt darauf ab, auf kosteneffiziente Weise Endenergie und Energiebezugskosten drastisch zu senken und damit die kommunalen Haushalte nachhaltig zu entlasten. Die anstehende energetische Sanierung der Kita hier in Ralingen, die sich durch eine beachtliche Endenergiebedarfseinsparung von rund 88,8 Prozent auszeichnet, ist dabei ein Paradebeispiel für passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort“ so Michael Hauer.

Interbran Advanced Materials GmbH, Östringen, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei der Herstellung von Dämmstoffen

Die Interbran Advanced Materials GmbH hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Produktionsanlage von 50 t/a Aerogel auf dem Betriebsgelände Industriestr. 1, 76684 Östringen beantragt. Das Aerogel wird als Rohstoff bei der Herstellung von Dämmstoffen (z.B. für die energetische Altbausanierung) eingesetzt.

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