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Michael Hauer: „Serielle Sanierung der Schulturnhalle in Körperich ist Vorzeigeprojekt in Sachen Klimaschutz“

Land fördert Pilotprojekt an Schulturnhalle in der VG Südeifel mit 600.000 Euro – Hauer: „Auf schnellem, einfachen und bezahlbaren Weg zu energetisch hochwertigem Ergebnis“ „Die Sanierung von Gebäuden in energetisch schlechtem Zustand ist ein wichtiger Hebel, um unsere Klimaschutzziele in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Denn der Gebäudesektor verursacht rund ein Drittel des CO2-Ausstoßes im Land. Die Instandsetzungsquote ist aber noch deutlich zu niedrig. Die serielle Sanierung kann dazu beitragen, diese Quote entscheidend zu erhöhen“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer im Rahmen der heutigen Exkursion „Energiesprong on tour“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in Körperich. Dort wird aktuell die erste Modernisierungsmaßnahme dieser Art an einer Schulturnhalle in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Realisiert wird das Projekt an der 1971 erbauten Turnhalle der St. Hubertus Grundschule in Körperich in der Verbandsgemeinde Südeifel. Das Gebäude zählt zu den 25 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude in ganz Deutschland. Für die im März begonnenen Bauarbeiten belaufen sich die veranschlagten Kosten auf insgesamt rund 2,4 Millionen Euro. Das Land fördert das Sanierungsprojekt mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und über das Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz mit insgesamt 600.000 Euro. „Dieses bundesweit einzigartige Projekt kombiniert die digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Die Turnhalle und der Umkleidetrakt lassen sich so schnell, einfach und bezahlbar auf einen energetisch hochwertigen Standard bringen. Das große Potential der Vorfertigung liegt in der kürzeren Baustellenzeit vor Ort. Dies ist insbesondere für Schulgebäude interessant, da hier die Ferienzeit optimal genutzt werden kann und Beeinträchtigungen im Betrieb reduziert werden können. Zusätzlich wurde möglichst viel unbelastetes Baumaterial des Bestandsgebäudes wiederverwendet. So wird zum Beispiel das Holz des zurückgebauten Dachs zum Aufbau der Dämmfassade verwendet. Das Land Rheinland-Pfalz hat deshalb das Projekt neben Mitteln aus KIPKI in Höhe von 500.000 Euro auch über das Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – Schwerpunktregion Holzbau Trier – mit 100.000 Euro gefördert“, so der Staatssekretär. „Die Förderung durch KIPKI und das Klimabündnis Bauen bietet uns eine tolle Möglichkeit, die Sanierung, die möglichst klimafreundlich sein soll, anzugehen. Denn als finanzschwache Kommune sind wir auf Fördergelder angewiesen, wenn wir größere Projekte umsetzen wollen“, erklärte Ralf Gessinger, der für Klimaschutzbelange zuständige Energiemanager in der VG Südeifel. Dies ergänzend sagte Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der dena: „Bei der energetischen Sanierung kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zu. So müssen laut der EU-Effizienzrichtlinie insbesondere Nichtwohngebäude wie Schulen, Kitas und Turnhallen zeitnah auf Klimakurs gebracht werden. Die Verbandsgemeinde Südeifel zeigt exemplarisch, wie eine schnelle, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung aussehen kann. Nach der seriellen Sanierung wird die Schulturnhalle einen Energiesprung in die beste Energieeffizienzklasse gemacht haben.“ „Prinzip der seriellen Sanierung ist es, mittels digitaler Planung, werkseitiger witterungsgeschützter Vorfertigung und standardisierter Prozesse und Elemente die in die Jahre gekommenen Gebäude einfach, schnell und wirtschaftlich erschwinglich auf einen energetisch hochwertigen und zukunftsfähigen Standard zu bringen. Dieser Ansatz kann dazu beitragen, diese Quote zu erhöhen, da damit eine vergleichsweise schnelle und wirtschaftliche Sanierung von Gebäuden möglich wird, wenn man die für Ersatz- und Interimslösungen anfallenden Kosten einbezieht, die bei sonst üblichen Sanierungen anfallen. Ferienzeiten bei Schulgebäuden werden für die Vor-Ort-Montage genutzt, und auf aufwändige Ersatz-Lösungen kann im Idealfall verzichtet werden“, so Martin Bach von der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Einsatz neuester Technik und nachwachsender Rohstoffe Neben der Dämmung und dem Einbau moderner, dreifachverglaster Fenster wird auch die Anlagentechnik des Gebäudes auf den neuesten Stand gebracht: Eine neue PV-Anlage mit 25 kWp auf dem Dach sorgt in Kombination mit Wärmepumpe, Batteriespeicher mit 20 kWh Speicherkapazität und Fußbodenheizung für die Beheizung der Halle. Die Modernisierung ermöglicht zudem eine sehr viel effizientere Nutzung der Energie. Das modernisierte Gebäude hat eine Heizlast von nur rund 23 kW. Zum Vergleich: Bei einem herkömmlichen Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern beträgt die Heizlast durchschnittlich sechs bis 15 kW oder sogar noch mehr – je nach Zustand der Bausubstanz und Dämmung. Das Prinzip des zirkulären Bauens und der Einsatz nachwachsender Rohstoffe machen das Projekt auch zu einem Vorzeigeprojekt in Sachen Klimaschutz. Das neue Dach des Umkleidetrakts wird begrünt, was im Sommer den Hitzeschutz verbessert und gleichzeitig Regenwasser auffängt und speichert. Die Begrünung dient zudem der Feinstaubreduzierung und freut die Insektenwelt. Aktueller Stand Start der Bauarbeiten war im März 2025. Als erste Maßnahmen wurden das bestehende Pultdach des Umkleidetraktes zurückgebaut sowie die Dämmung des Umkleidetraktes aufgebracht. Die ausgebauten Schalbretter des Pultdaches finden nun als neue Schalung für die Zinkstehfalzdeckung, der neuen Fassadenverkleidung des Umkleidetraktes, Wiederverwendung. Auf dem Dach der Turnhalle wurde die Photovoltaikanlage mittlerweile installiert und heute die vorgefertigten Fassadenelemente montiert.

Reallabor Rittergut Riesa

Zielsetzung: Der Gebäudesektor in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs und der Treibhausgas-Emission verantwortlich. Wohngebäude ohne jeglichen regulatorischen Wärmeschutz machen dabei über zwei Drittel des Bestands aus. Die zeitnahe energetische Sanierung dieser Gebäude ist ein zentraler Schritt zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Gleichzeitig wird dieses Ziel durch den akuten Fachkräftemangel in Ingenieur- und Handwerksberufen erheblich erschwert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert innovative Ansätze, die sowohl den Sanierungsbedarf als auch die Ausbildung neuer Fachkräfte in den Fokus rücken. Das Projekt zielt darauf ab, ein innovatives Bildungsangebot für die nachhaltige Gebäudesanierung zu entwickeln und dieses praxisnah in das duale Studienmodell an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) zu integrieren. Das mehr als 100 Jahre alte Industriedenkmal Rittergut Riesa dient dabei als Modell und Reallabor für die zukünftigen Fachkräfte. Studierende der DHSN und Auszubildende im Handwerk profitieren dabei von einem einzigartigen Lernumfeld, das Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft. Durch die aktive Mitarbeit an der Sanierung des historischen Ritterguts erwerben sie zukunftsrelevante Kompetenzen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien, ökologischer Baustoffe sowie in Denkmal- und Klimaschutz.

EnergOp - der Schlüssel zum Energiemanagement - Untersuchungen zum energetischen Zustand der Außenbezirke und Bauhöfe der WSV

Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung, Teilprojekt 1: Messung von finanzierungsbedingten Investitionshemmnissen

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung, Teilprojekt 3: Gebäudeeigentümer und Immobilienmarkt

Die Finanzierung der energetischen Gebäudemodernisierung, Teilprojekt 2: Politikanalyse und Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen von Energie- und Emissionskosten

BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt: die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) Informationen zu den Auswirkungen des Haushaltsgesetzes 2026/27 auf BENE 2 finden Sie unter Aktuelles . Bild: PEPERONI Werbe- und PR-Agentur GmbH Förderschwerpunkte Klimakrise, Energieabhängigkeit, Wassermangel. Berlin reagiert auf die vielfältigen Herausforderungen mit einem neu aufgelegten BENE-Programm. EFRE-Mittel sollen auch in den nächsten Jahren für Klima- und Umweltschutz in Berlin eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Glopphy / Depositphotos.com Förderbedingungen Welche Grundlagen der Förderungen gelten in der neuen Förderperiode? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts. Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Interbran Advanced Materials GmbH, Östringen, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei der Herstellung von Dämmstoffen

Die Interbran Advanced Materials GmbH hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Produktionsanlage von 50 t/a Aerogel auf dem Betriebsgelände Industriestr. 1, 76684 Östringen beantragt. Das Aerogel wird als Rohstoff bei der Herstellung von Dämmstoffen (z.B. für die energetische Altbausanierung) eingesetzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden am gesamtstädtischen Wärmeplan – Ihre Meinung ist gefragt!

Berlin stellt die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung: Im Rahmen der gesamtstädtischen Wärmeplanung wird aktuell ein strategischer Plan entwickelt, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral, wirtschaftlich und zukunftssicher umgestaltet werden kann. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden und Träger öffentlicher Belange – und genau diese startet nun. Senatorin Ute Bonde : „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Mit dem Wärmeplan schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung in unserer Stadt – für heutige und zukünftige Generationen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen und ihre Perspektiven einzubringen.“ Rund 40 Prozent der Berliner CO 2 -Emissionen werden vom Gebäude- und Wärmebereich verursacht. Die Wärmewende ist somit eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für eine bezahlbare und unabhängige Energieversorgung. Wie viele andere deutsche Kommunen steht auch Berlin vor der Herausforderung, die Wärmewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, große Städte wie Berlin dazu, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu beschließen. In einem gestaffelten Zeitplan müssen in den nächsten Jahren auch kleinere Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Mit dem Wärmeplan sollen daher Wege aufgezeigt werden, wie die bestehende Wärmeversorgung – also Heizungen in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen – in den kommenden Jahren schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt und Wärmeverbräuche durch energetische Sanierung reduziert werden können. In Berlin, mit vielen hochverdichteten Innenstadt-Bereichen, spielt außerdem die Fernwärme eine entscheidende Rolle beim Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt. Die Wärmewende betrifft viele Akteure: unter anderem private Haushalte, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Gewerbe und Industrie sowie nicht zuletzt die Verwaltung selbst. Um den Wärmeplan praxisnah, realistisch und anschlussfähig zu gestalten, wurden zentrale Stakeholder bereits frühzeitig in die Entwicklung des Wärmeplans eingebunden. In mehreren Fachworkshops und Abstimmungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Energie- und Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung wurden wichtige Bedarfe, Perspektiven und technische Rahmenbedingungen diskutiert und in die Entwurfsfassung integriert. Diese enge Zusammenarbeit bildet die Basis für einen fundierten Wärmeplan. In dieser Phase startet die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sie soll sicherstellen, dass auch Anregungen aus der Bevölkerung sowie der Fachbehörden in die weitere Ausgestaltung des Wärmeplans einfließen. Die Beteiligung läuft vom 27. Oktober bis 27. November 2025 und bietet umfassende Einblicke in den bisherigen Arbeitsstand. Alle Informationen dazu finden Sie ab dem oben genannten Zeitraum unter: https://be.beteiligung.diplanung.de/ Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und fachlich ausgewertet. Ziel ist es, relevante Hinweise in den finalen Wärmeplan einzuarbeiten. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Senat ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Im Anschluss dient der Plan als strategische Grundlage für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen – etwa den Ausbau von bestehenden Fernwärmenetzen sowie den Neubau von Wärmenetzen, die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften oder die Einrichtung einer übergeordneten Anlaufstelle für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Auch nach der Verabschiedung des Wärmeplans wird der Dialog fortgesetzt, um die Umsetzung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Schritt für Schritt zu gestalten. Zudem werden sukzessive neue Kenntnisstände zu Daten, Potenzialnutzungen und Technologien in den Wärmeplan aufgenommen und dieser damit regelmäßig aktualisiert.

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