Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.
Die Interbran Advanced Materials GmbH hat die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Produktionsanlage von 50 t/a Aerogel auf dem Betriebsgelände Industriestr. 1, 76684 Östringen beantragt. Das Aerogel wird als Rohstoff bei der Herstellung von Dämmstoffen (z.B. für die energetische Altbausanierung) eingesetzt.
Am 22. Juli 2025 wurde seitens des Senats der Haushaltsgesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen, der nun an den Haushaltsgesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, zur Beschlussfassung des Gesetzes (voraussichtlich bis Ende des Jahres) weitergeleitet wird. Durch die erforderliche Konsolidierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 nicht im vorgesehenen Umfang / vorgesehener Form fortgeführt werden kann. Trotz der herausfordernden Lage besteht nach wie vor ein sehr großes Interesse an der erfolgreichen Umsetzung möglichst vieler Vorhaben für den Klima- und Umweltschutz. Über die Auswirkungen auf Ihr konkretes Vorhaben werden Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Programmträger informiert. Bei weiteren Fragen stehen die B.&S.U. und das Team in der SenMVKU Ihnen gerne zur Verfügung. Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal
Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt: die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen, dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen, Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge, der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld, die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen, die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) Bild: PEPERONI Werbe- und PR-Agentur GmbH Förderschwerpunkte Klimakrise, Energieabhängigkeit, Wassermangel. Berlin reagiert auf die vielfältigen Herausforderungen mit einem neu aufgelegten BENE-Programm. EFRE-Mittel sollen auch in den nächsten Jahren für Klima- und Umweltschutz in Berlin eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Glopphy / Depositphotos.com Förderbedingungen Welche Grundlagen der Förderungen gelten in der neuen Förderperiode? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Umsetzung und Finanzierung Ihres Projekts. Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal
Individuelle Beratung von Akteurinnen und Akteuren Das Team der Servicestelle energetische Quartiersentwicklung führt eine zielgruppenorientierte Beratung durch, ganz gleich ob Erst- oder Folgekontakt. Das Beratungsangebot ist individuell. Im Rahmen eines Erstgesprächs wird ermittelt, welche Beratungsleistung zum Anliegen passt. Rufen Sie uns gerne an! Eine kurze Zusammenfassung unseres Beratungsangebotes finden Sie im Flyer. Die Beratung beinhaltet folgende Bausteine: Erst-Beratungstermin zur Prüfung von Ausgangsbedingungen und Projektansätzen in Quartieren “Quick-Checks” zur Eingrenzung von Quartieren oder Gebäudeensembles hinsichtlich möglicher Strategien einer integrierten energetischen Entwicklung Fachliche Unterstützung bei der Abstimmung mit Akteuren im Quartier Beratung zu geeigneten Fördermöglichkeiten sowie zur Beantragung von Fördermitteln im Bereich energetische Quartiersentwicklung Beratung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Quartier Die Servicestelle bietet zudem unterschiedliche Formate für einen fachlichen Wissensaustausch an: Fachworkshops Das Team der Servicestelle organisiert Fachworkshops mit einem jeweils zugeschnittenen Teilnehmendenkreis unterschiedlicher Institutionen. Die Fachworkshops dienen der vertiefenden Diskussion und der Anregung des Erfahrungsaustausches innerhalb spezifischer Zielgruppen, die bei den Prozessen im Rahmen der energetischen Quartiersentwicklung eine Rolle spielen können. Das Format wird interaktiv gestaltet. Die Workshopergebnisse fließen in das Beratungsangebot der Servicestelle ein. Runder Tisch Darüber hinaus organisiert die Servicestelle regelmäßig den „Runden Tisch energetische Sanierung in Gebäude und Quartier”. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der für die Themen Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen sowie weiteren ausgewählten Fachexpertinnen und -experten zusammen. Das Format dient dem Austausch von Erfahrungen im Rahmen der energetischen Quartiersentwicklung. Die Servicestelle energetische Quartiersentwicklung veröffentlicht mehrmals pro Jahr einen Newsletter. Jede Ausgabe greift ein konkretes Thema aus dem Bereich der energetischen Quartiersentwicklung auf, stellt aktuelle Nachrichten zusammen, informiert über neue Veröffentlichungen zu dem Thema und interviewt eine Expertin oder einen Experten aus dem Handlungsfeld. Die letzten erschienenen Ausgaben finden Sie unter Newsletter . Anmeldung Newsletter Sollten Sie in den Newsletter-Verteiler aufgenommen werden wollen, melden Sie sich gern unter quartier@berliner-e-agentur.de an!
Land fördert Pilotprojekt an Schulturnhalle in der VG Südeifel mit 600.000 Euro – Hauer: „Auf schnellem, einfachen und bezahlbaren Weg zu energetisch hochwertigem Ergebnis“ „Die Sanierung von Gebäuden in energetisch schlechtem Zustand ist ein wichtiger Hebel, um unsere Klimaschutzziele in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Denn der Gebäudesektor verursacht rund ein Drittel des CO2-Ausstoßes im Land. Die Instandsetzungsquote ist aber noch deutlich zu niedrig. Die serielle Sanierung kann dazu beitragen, diese Quote entscheidend zu erhöhen“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer im Rahmen der heutigen Exkursion „Energiesprong on tour“ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in Körperich. Dort wird aktuell die erste Modernisierungsmaßnahme dieser Art an einer Schulturnhalle in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Realisiert wird das Projekt an der 1971 erbauten Turnhalle der St. Hubertus Grundschule in Körperich in der Verbandsgemeinde Südeifel. Das Gebäude zählt zu den 25 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude in ganz Deutschland. Für die im März begonnenen Bauarbeiten belaufen sich die veranschlagten Kosten auf insgesamt rund 2,4 Millionen Euro. Das Land fördert das Sanierungsprojekt mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und über das Klimabündnis Bauen Rheinland-Pfalz mit insgesamt 600.000 Euro. „Dieses bundesweit einzigartige Projekt kombiniert die digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Die Turnhalle und der Umkleidetrakt lassen sich so schnell, einfach und bezahlbar auf einen energetisch hochwertigen Standard bringen. Das große Potential der Vorfertigung liegt in der kürzeren Baustellenzeit vor Ort. Dies ist insbesondere für Schulgebäude interessant, da hier die Ferienzeit optimal genutzt werden kann und Beeinträchtigungen im Betrieb reduziert werden können. Zusätzlich wurde möglichst viel unbelastetes Baumaterial des Bestandsgebäudes wiederverwendet. So wird zum Beispiel das Holz des zurückgebauten Dachs zum Aufbau der Dämmfassade verwendet. Das Land Rheinland-Pfalz hat deshalb das Projekt neben Mitteln aus KIPKI in Höhe von 500.000 Euro auch über das Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – Schwerpunktregion Holzbau Trier – mit 100.000 Euro gefördert“, so der Staatssekretär. „Die Förderung durch KIPKI und das Klimabündnis Bauen bietet uns eine tolle Möglichkeit, die Sanierung, die möglichst klimafreundlich sein soll, anzugehen. Denn als finanzschwache Kommune sind wir auf Fördergelder angewiesen, wenn wir größere Projekte umsetzen wollen“, erklärte Ralf Gessinger, der für Klimaschutzbelange zuständige Energiemanager in der VG Südeifel. Dies ergänzend sagte Corinna Enders, Vorsitzende der Geschäftsführung der dena: „Bei der energetischen Sanierung kommt der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zu. So müssen laut der EU-Effizienzrichtlinie insbesondere Nichtwohngebäude wie Schulen, Kitas und Turnhallen zeitnah auf Klimakurs gebracht werden. Die Verbandsgemeinde Südeifel zeigt exemplarisch, wie eine schnelle, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung aussehen kann. Nach der seriellen Sanierung wird die Schulturnhalle einen Energiesprung in die beste Energieeffizienzklasse gemacht haben.“ „Prinzip der seriellen Sanierung ist es, mittels digitaler Planung, werkseitiger witterungsgeschützter Vorfertigung und standardisierter Prozesse und Elemente die in die Jahre gekommenen Gebäude einfach, schnell und wirtschaftlich erschwinglich auf einen energetisch hochwertigen und zukunftsfähigen Standard zu bringen. Dieser Ansatz kann dazu beitragen, diese Quote zu erhöhen, da damit eine vergleichsweise schnelle und wirtschaftliche Sanierung von Gebäuden möglich wird, wenn man die für Ersatz- und Interimslösungen anfallenden Kosten einbezieht, die bei sonst üblichen Sanierungen anfallen. Ferienzeiten bei Schulgebäuden werden für die Vor-Ort-Montage genutzt, und auf aufwändige Ersatz-Lösungen kann im Idealfall verzichtet werden“, so Martin Bach von der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Einsatz neuester Technik und nachwachsender Rohstoffe Neben der Dämmung und dem Einbau moderner, dreifachverglaster Fenster wird auch die Anlagentechnik des Gebäudes auf den neuesten Stand gebracht: Eine neue PV-Anlage mit 25 kWp auf dem Dach sorgt in Kombination mit Wärmepumpe, Batteriespeicher mit 20 kWh Speicherkapazität und Fußbodenheizung für die Beheizung der Halle. Die Modernisierung ermöglicht zudem eine sehr viel effizientere Nutzung der Energie. Das modernisierte Gebäude hat eine Heizlast von nur rund 23 kW. Zum Vergleich: Bei einem herkömmlichen Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern beträgt die Heizlast durchschnittlich sechs bis 15 kW oder sogar noch mehr – je nach Zustand der Bausubstanz und Dämmung. Das Prinzip des zirkulären Bauens und der Einsatz nachwachsender Rohstoffe machen das Projekt auch zu einem Vorzeigeprojekt in Sachen Klimaschutz. Das neue Dach des Umkleidetrakts wird begrünt, was im Sommer den Hitzeschutz verbessert und gleichzeitig Regenwasser auffängt und speichert. Die Begrünung dient zudem der Feinstaubreduzierung und freut die Insektenwelt. Aktueller Stand Start der Bauarbeiten war im März 2025. Als erste Maßnahmen wurden das bestehende Pultdach des Umkleidetraktes zurückgebaut sowie die Dämmung des Umkleidetraktes aufgebracht. Die ausgebauten Schalbretter des Pultdaches finden nun als neue Schalung für die Zinkstehfalzdeckung, der neuen Fassadenverkleidung des Umkleidetraktes, Wiederverwendung. Auf dem Dach der Turnhalle wurde die Photovoltaikanlage mittlerweile installiert und heute die vorgefertigten Fassadenelemente montiert.
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