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Wie die EU ihre Klimaschutzarchitektur stärken kann

<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben.&nbsp;</p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040:&nbsp;</p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern.&nbsp;</li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Forschung zu Gebäudemodernisierung durch Eigentümergemeinschaften

<p> <p>Rund 22 Prozent der Wohnungen in Deutschland befinden sich in der Hand einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die komplexen Entscheidungsprozesse tragen zu Defiziten bei der energetischen Modernisierung bei. Diese sind Gegenstand eines Forschungsprojekts unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, gefördert vom 8. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.</p> </p><p>Rund 22 Prozent der Wohnungen in Deutschland befinden sich in der Hand einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Die komplexen Entscheidungsprozesse tragen zu Defiziten bei der energetischen Modernisierung bei. Diese sind Gegenstand eines Forschungsprojekts unter Beteiligung des Umweltbundesamtes, gefördert vom 8. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.</p><p> Die Ausgangslage: Wohngebäude mit Eigentümergemeinschaften weisen großen Rückstand bei energetischer Gebäudemodernisierung auf <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> erfordert erhebliche Investitionen unter anderem im Gebäudebestand, um dessen Energieeffizienz zu steigern und den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu senken. In Deutschland entfielen im Jahr 2025 knapp 16 Prozent der gesamten THG-Emissionen (103 Millionen Tonnen von 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente; <a href="https://openumwelt.de/entities/publication/37055074-2167-4ba0-81b1-d0928e9329e0">Treibhausgas-Projektionen 2026</a>) auf die Bereitstellung von Raumwärme in privaten Haushalten. Von den 43,1 Millionen Wohnungen befinden sich etwa 21,5 Prozent (9,2 Millionen) in Gebäuden in der Hand einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), wobei 45 Prozent der Eigentümer ihre Wohnung selbst nutzen und 51 Prozent vermieten. Etwa je 30 Prozent der Eigentumswohnungen befinden sich in Gebäuden mit zwei bis sechs oder sieben bis zwölf Wohneinheiten, 40 Prozent in Gebäuden mit mehr als zwölf Wohneinheiten.&nbsp;</p> <p>Ganz überwiegend entstanden diese Gebäude vor dem Jahr 2000 und weisen damit oft einen deutlich schlechteren energetische Zustand auf als vergleichbare Wohngebäude in privater Hand oder von Wohnungsbaugesellschaften. Zudem sind Gas- (60 Prozent) und Ölheizungen (22 Prozent) in GdWE-Gebäuden noch überdurchschnittlich oft vertreten. Dies deutet auf strukturelle Hürden hin, die mit der besonderen Eigentumsform und den komplexen Entscheidungsprozessen innerhalb der GdWEs zusammenhängen.&nbsp;</p> <p>Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene haben diese Problematik erkannt und Reformen der Entscheidungsmechanismen eingeführt bzw. gefordert – bislang jedoch ohne erkennbare Erfolge.&nbsp;</p> Die Fragestellung des Projekts WEGweiser <p>WEGweiser steht für: Wohnungseigentümergemeinschaften energetisch gerecht wandeln: Ein interdisziplinärer Ansatz zur Förderung kollektiver Investitionsentscheidungen.</p> <p>Das Projekt WEGweiser untersucht, wie Entscheidungen über energetische Modernisierungen von GdWEs durch gesetzliche Rahmenbedingungen zur Beschlussfassung und Lastenverteilung sowie durch die Gemeinschaftsordnung strukturiert, begrenzt und ermöglicht werden. Ziel ist es, daraus Empfehlungen für Wohnungseigentümer, Verwaltungen, Rechtsprechung und Gesetzgebung bei Anwendung, Auslegung und Änderung des WEG-Rechts abzuleiten, die eine effektive Umsetzung der angestrebten Treibhausgasneutralität auch im Bereich der GdWEs unterstützen. Die Entscheidungsfindungsprozesse in GdWEs werden interdisziplinär, theoriegeleitet und empirisch anhand repräsentativer konkreter Fallbeispiele untersucht.&nbsp; &nbsp;</p> Methodischer Ansatz <p>Zunächst erfolgt eine umfassende <strong>Erhebung zentraler GdWE-Merkmale</strong>, zum Beispiel Gebäudealter, Gebäudegröße, Wohnungsgröße, energetischer Zustand, Heiztechnologie, Eigentümerstruktur, demografische und einstellungsbezogene Merkmale.&nbsp;</p> <p>Parallel werden empirisch die <strong>Entscheidungsfindung und Lastenverteilung</strong> bei Modernisierungsinvestitionen seit Inkrafttreten des WEG 2020 analysiert.&nbsp;</p> <p>Ausgehend von repräsentativen GdWE-Gebäudetypen werden ingenieur-wissenschaftlich <strong>Modernisierungsoptionen identifiziert</strong>, mit denen das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden kann.&nbsp;</p> <p><strong>Kosten, Einsparpotenziale und Komfortgewinne</strong> werden wohnungsscharf bestimmt. Sie bilden die Grundlage für rechtsökonomische und verhaltensökonomische Modellierungen zu Präferenzen und Investitionsbereitschaften und zur Rechtfertigung von Kostenverteilungen, die vom gesetzlichen Standard oder bestehenden Vereinbarungen abweichen&nbsp;</p> <p>Als Gegenstück zu diesen tatsächlichen Untersuchungen wird auch rechtsdogmatisch analysiert, welche <strong>Beschlusskompetenzen&nbsp;</strong>über Modernisierungsmaßnahmen die GdWE nach geltendem Recht hat und welche Entscheidungen über deren Kostenverteilung und Finanzierung, insbesondere bei Abweichungen von der gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungen die GdWE treffen kann – mit welchen Mehrheitserfordernissen und mit welchen Begründungen. Auch die Möglichkeiten und Grenzen individueller Maßnahmen werden eruiert.&nbsp;</p> <p>Die rechtlich bisher bei energetischen Modernisierungen möglichen <strong>Entscheidungsprozesse, Kostenverteilungen und Finanzierungsformen</strong> werden weiterentwickelt und rechtsökonomisch hinsichtlich ihrer Wirkungen auf das Entscheidungsverhalten in GdWE untersucht. Hierfür wird für unterschiedliche GdWE-Konstellationen und Modernisierungsoptionen herausgearbeitet, welche Anreizwirkungen von diesen unterschiedlichen Entscheidungsprozessen, Kostenverteilungskriterien und Finanzierungsformen für die individuellen Entscheidungen der Wohnungseigentümer und die Mehrheitsbildung ausgehen. Im Sinne einer verhaltensökonomischen Ergänzung der klassischen mikroökonomischen Theorie des Rechts werden auch nicht-monetäre Kosten der sozialen Interaktion innerhalb von GdWE und die Rückkopplungen mit Mietverhältnissen berücksichtigt.&nbsp;</p> <p>Die theoretischen Überlegungen werden in <strong>verhaltens-ökonomischen Experimenten und Befragungen</strong> überprüft und ergänzt. Hier wird empirisch untersucht, wie unterschiedliche Entscheidungs- und Kostenaufteilungsregeln die Entscheidungen von (individuellen) Wohnungseigentümern beeinflussen.&nbsp;</p> Das Projektkonsortium <p>Durchgeführt wird das Projekt von&nbsp;</p> <ul> <li>der Universität Kassel mit dem Fachgebiet „Grundlagen des Rechts, Privatrecht und Ökonomik des Zivilrechts“ als Verbundleiter und dem Fachgebiet „Mikroökonomik und empirische Energieökonomik“,</li> <li>dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. München (FIW),</li> <li>dem Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) und</li> <li>dem Umweltbundesamt.</li> </ul> <p>Das Projekt ist eine Nachfolgeprojekt zum Projekt "Fairness, Lastenverteilung und Akzeptanz des Mietrechts bei Modernisierungen für Energieeffizienz" (FLAMME).</p> Die Projektlaufzeit <p>Das Projekt ist im August 2006 gestartet und läuft bis Juli 2029. Die Projektergebnisse werden anschließend auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Energieministerium fördert energetische Sanierung des Rathauses in Calbe

Gut gedämmte Gebäude verbrauchen weniger Energie und verursachen damit weniger Kosten. Sie leisten außerdem durch CO2-Einsparungen einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Energieministerium Sachsen-Anhalt fördert deshalb die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch hat jetzt einen Förderbescheid über 899.999 Euro an die Stadt Calbe im Salzlandkreis übergeben. Dort wird bis Ende 2027 das Rathaus energetisch modernisiert. „Mit unserem Förderprogramm Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ unterstützt das Land die Kommunen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor“, erklärte Wünsch. „Die Stadt Calbe geht mit gutem Beispiel voran und investiert konsequent in mehr Energieeffizienz und moderne Technik. Das spart langfristig Energiekosten, reduziert den CO₂-Ausstoß und stärkt zugleich die Attraktivität der kommunalen Infrastruktur. Mit unserer Förderung unterstützen wir die Kommunen dabei, die Energiewende ganz praktisch umzusetzen.“ Das Energieministerium unterstützt die Rathaus-Modernisierung über das Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“, das mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet ist. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund eine Millionen Euro. Bei einem Fördersatz von 90 Prozent erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 899.999 Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Geplant ist ein umfassendes Paket aus gebäude- und anlagentechnischen Maßnahmen. Dazu gehört die Dämmung von Decken und Innenwänden, die Erneuerung der vorhandenen Fenster, die Installation einer Fußbodenheizung sowie der Austausch der Innenbeleuchtung gegen moderne LED-Technik. Ergänzt werden die Arbeiten durch Infrarotstrahler in den Sanitärbereichen sowie eine Photovoltaikanlage, deren Strom vollständig im Gebäude genutzt werden soll. Durch die Sanierung wird eine jährliche Energieeinsparung von rund 181.000 Kilowattstunden erwartet. Dies entspricht einer Reduzierung des bisherigen Energieverbrauchs um knapp 50 Prozent. „Gerade Kommunen zeigen, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft Hand in Hand gehen können“, betonte Wünsch weiter. „Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich doppelt aus: Sie entlasten dauerhaft die öffentlichen Haushalte und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ unterstützt das Land investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Förderfähig sind unter anderem Schulen, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die Nachfrage nach dem Programm ist hoch: Bislang wurden 87 Förderanträge eingereicht. Davon konnten bereits 22 Vorhaben mit einem Gesamtzuschuss von rund 12,6 Millionen Euro bewilligt werden. Wünsch dankte der Stadt Calbe für ihr Engagement und die sorgfältige Vorbereitung des Vorhabens. „Das Rathaus wird nach Abschluss der Arbeiten nicht nur energetisch deutlich besser aufgestellt sein, sondern auch ein sichtbares Beispiel dafür sein, wie nachhaltige Modernisierung in unseren Städten gelingen kann.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon , X (ehemals Twitter ) und Bluesky .

Klimaneutrale Landesverwaltung – Status Quo?

Stand der Umsetzung, Beheizung von Gebäuden, energetische Sanierung, Energieeinsparung, Stromverbrauch, Bau von Photovoltaikanlagen auf Landesimmobilien, Umgang mit Wasser, Antriebe von Dienstfahrzeugen, Zahl der Inlandsflüge; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

EnergOp - der Schlüssel zum Energiemanagement - Untersuchungen zum energetischen Zustand der Außenbezirke und Bauhöfe der WSV

Am 1. Mai 2014 trat eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Diese betrifft nicht nur den allgemeinen Wohnungsbau, sondern auch einen Großteil der Hochbauten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung wertvoller Energiereserven müssen die Anstrengungen zur Senkung des Energiebedarfs und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verstärkt werden. Hierbei kommt den Gebäuden des Bundes eine Vorbildfunktion zu, die sie meist - besonders im Bestand - noch nicht einnehmen. Dabei erweist sich eine energetische Sanierung nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes als sinnvoll, sondern verschafft oftmals auch den in den Gebäuden arbeitenden Menschen mehr Behaglichkeit. Durch erhöhte Oberflächentemperaturen und mit einer besser geregelten Anlagentechnik lassen sich beispielsweise in den großen Hallen und Werkstätten der WSV Zuglufterscheinungen reduzieren. Ein auf solche Weise gesteigertes Behaglichkeitsgefühl hat vielfach sogar den Nebeneffekt, dass niedrigere Rauminnentemperaturen als angenehm empfunden werden, was wiederum der Energieeinsparung dient. Auch zum Werterhalt der Immobilie und zur Einsparung von Betriebskosten sind diese Sanierungsmaßnahmen äußerst wichtig. Im Rahmen der Gebäudeerhaltung sollte ein vorrangiges Ziel die Einführung eines Energiemanagementsystems sein.

Reallabor Rittergut Riesa

Zielsetzung: Der Gebäudesektor in Deutschland ist für einen erheblichen Anteil des gesamten Endenergieverbrauchs und der Treibhausgas-Emission verantwortlich. Wohngebäude ohne jeglichen regulatorischen Wärmeschutz machen dabei über zwei Drittel des Bestands aus. Die zeitnahe energetische Sanierung dieser Gebäude ist ein zentraler Schritt zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045. Gleichzeitig wird dieses Ziel durch den akuten Fachkräftemangel in Ingenieur- und Handwerksberufen erheblich erschwert. Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert innovative Ansätze, die sowohl den Sanierungsbedarf als auch die Ausbildung neuer Fachkräfte in den Fokus rücken. Das Projekt zielt darauf ab, ein innovatives Bildungsangebot für die nachhaltige Gebäudesanierung zu entwickeln und dieses praxisnah in das duale Studienmodell an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) zu integrieren. Das mehr als 100 Jahre alte Industriedenkmal Rittergut Riesa dient dabei als Modell und Reallabor für die zukünftigen Fachkräfte. Studierende der DHSN und Auszubildende im Handwerk profitieren dabei von einem einzigartigen Lernumfeld, das Theorie und Praxis eng miteinander verknüpft. Durch die aktive Mitarbeit an der Sanierung des historischen Ritterguts erwerben sie zukunftsrelevante Kompetenzen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien, ökologischer Baustoffe sowie in Denkmal- und Klimaschutz.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten

2005 (aktuell) | 2000 | 1994 Bis zum Ende des 2. Weltkrieges heizte die Berliner Bevölkerung fast ausschließlich mit Braun- und Steinkohle. Seither sind weitere Brennstoffarten hinzugekommen und die Anteile der einzelnen Energieträger am Heizenergiemix haben sich fortlaufend verändert. So wird heute der Großteil des Wohnraums mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme beheizt ( BDEW 2019 ). Zu den Gründen für diesen Wandel zählten seit 1989 vor allem die energiepolitischen Klimaschutzmaßnahmen des Berliner Senats. Neben Förderinstrumenten zur energetischen Gebäudesanierung – insbesondere von Altbauten – wurden auch Modernisierungsprogramme für Heizungssysteme mit Schwerpunkt im Ostteil der Stadt aufgelegt. Dabei sollten vor allem die kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl möglichst weitgehend durch Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erdgas ersetzt werden. Mit Erfolg: Wurden 1994 noch 17 Prozent der Wohn- und Gewerberäume mit Kohle beheizt, war dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf zwei Prozent geschrumpft. Der Anteil von Erdgas an den Heizenergieträgern stieg im gleichen Zeitraum von 21 auf 34 Prozent. Dieser Veränderungsprozess geht auch aus dem Kartenmaterial im Umweltatlas hervor. Man kann deutlich erkennen, welche Anteile in den einzelnen Häuserblocks zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die wichtigsten Heizenergiearten entfielen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen über die Veränderungen zwischen 1994 und 2005 bei den einzelnen Energieträgern, die in den wichtigsten Heiz- und Heizkraftwerken zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurden. 03.12.2 Emissionen 2015

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 1994

Bis zum Ende des 2. Weltkrieges heizte die Berliner Bevölkerung fast ausschließlich mit Braun- und Steinkohle. Seither sind weitere Brennstoffarten hinzugekommen und die Anteile der einzelnen Energieträger am Heizenergiemix haben sich fortlaufend verändert. So wird heute der Großteil des Wohnraums mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme beheizt ( BDEW 2019 ). Zu den Gründen für diesen Wandel zählten seit 1989 vor allem die energiepolitischen Klimaschutzmaßnahmen des Berliner Senats. Neben Förderinstrumenten zur energetischen Gebäudesanierung – insbesondere von Altbauten – wurden auch Modernisierungsprogramme für Heizungssysteme mit Schwerpunkt im Ostteil der Stadt aufgelegt. Dabei sollten vor allem die kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl möglichst weitgehend durch Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erdgas ersetzt werden. Mit Erfolg: Wurden 1994 noch 17 Prozent der Wohn- und Gewerberäume mit Kohle beheizt, war dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf zwei Prozent geschrumpft. Der Anteil von Erdgas an den Heizenergieträgern stieg im gleichen Zeitraum von 21 auf 34 Prozent. Dieser Veränderungsprozess geht auch aus dem Kartenmaterial im Umweltatlas hervor. Man kann deutlich erkennen, welche Anteile in den einzelnen Häuserblocks zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die wichtigsten Heizenergiearten entfielen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen über die Veränderungen zwischen 1994 und 2005 bei den einzelnen Energieträgern, die in den wichtigsten Heiz- und Heizkraftwerken zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurden. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 2000

Bis zum Ende des 2. Weltkrieges heizte die Berliner Bevölkerung fast ausschließlich mit Braun- und Steinkohle. Seither sind weitere Brennstoffarten hinzugekommen und die Anteile der einzelnen Energieträger am Heizenergiemix haben sich fortlaufend verändert. So wird heute der Großteil des Wohnraums mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme beheizt ( BDEW 2019 ). Zu den Gründen für diesen Wandel zählten seit 1989 vor allem die energiepolitischen Klimaschutzmaßnahmen des Berliner Senats. Neben Förderinstrumenten zur energetischen Gebäudesanierung – insbesondere von Altbauten – wurden auch Modernisierungsprogramme für Heizungssysteme mit Schwerpunkt im Ostteil der Stadt aufgelegt. Dabei sollten vor allem die kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl möglichst weitgehend durch Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erdgas ersetzt werden. Mit Erfolg: Wurden 1994 noch 17 Prozent der Wohn- und Gewerberäume mit Kohle beheizt, war dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf zwei Prozent geschrumpft. Der Anteil von Erdgas an den Heizenergieträgern stieg im gleichen Zeitraum von 21 auf 34 Prozent. Dieser Veränderungsprozess geht auch aus dem Kartenmaterial im Umweltatlas hervor. Man kann deutlich erkennen, welche Anteile in den einzelnen Häuserblocks zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die wichtigsten Heizenergiearten entfielen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen über die Veränderungen zwischen 1994 und 2005 bei den einzelnen Energieträgern, die in den wichtigsten Heiz- und Heizkraftwerken zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurden. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 2005

Bis zum Ende des 2. Weltkrieges heizte die Berliner Bevölkerung fast ausschließlich mit Braun- und Steinkohle. Seither sind weitere Brennstoffarten hinzugekommen und die Anteile der einzelnen Energieträger am Heizenergiemix haben sich fortlaufend verändert. So wird heute der Großteil des Wohnraums mit Erdgas, Heizöl und Fernwärme beheizt ( BDEW 2019 ). Zu den Gründen für diesen Wandel zählten seit 1989 vor allem die energiepolitischen Klimaschutzmaßnahmen des Berliner Senats. Neben Förderinstrumenten zur energetischen Gebäudesanierung – insbesondere von Altbauten – wurden auch Modernisierungsprogramme für Heizungssysteme mit Schwerpunkt im Ostteil der Stadt aufgelegt. Dabei sollten vor allem die kohlenstoffreichen Energieträger Kohle und Heizöl möglichst weitgehend durch Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erdgas ersetzt werden. Mit Erfolg: Wurden 1994 noch 17 Prozent der Wohn- und Gewerberäume mit Kohle beheizt, war dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf zwei Prozent geschrumpft. Der Anteil von Erdgas an den Heizenergieträgern stieg im gleichen Zeitraum von 21 auf 34 Prozent. Dieser Veränderungsprozess geht auch aus dem Kartenmaterial im Umweltatlas hervor. Man kann deutlich erkennen, welche Anteile in den einzelnen Häuserblocks zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die wichtigsten Heizenergiearten entfielen. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen über die Veränderungen zwischen 1994 und 2005 bei den einzelnen Energieträgern, die in den wichtigsten Heiz- und Heizkraftwerken zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wurden. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download

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