Mit dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) sollen notwendige Fördermaßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sowie für den Klimaschutz finanziert werden. Für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen langfristiger Klimaschutzziele ist die verlässliche und gesicherte Finanzierung der hierfür notwendigen Projekte, wie sie der EKF leistet, besonders wichtig. Das Umweltbundesamt begrüßt aus diesem Grund den EKF und sieht wie die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Finanzierungsbedarf zu decken. Zur Gegenfinanzierung der erforderlichen Haushaltsmittel schlägt das Umweltbundesamt den Abbau energiebezogener Subventionen vor. Damit wäre ein zusätzlicher Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz verbunden.
UBA nimmt Stellung zu Gesetzentwurf der Bundesregierung Das UBA begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, eine ausreichende Finanzierung des 2010 ins Leben gerufenen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) sicherzustellen. Aus ihm werden Fördermaßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung sowie für den Klimaschutz bezahlt. Die durch die gesunkenen Preise für CO 2 -Zertifikate im Emissionshandel entstandene Finanzierungslücke könnte durch den Abbau klimaschädlicher Subventionen geschlossen werden, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten. So das UBA in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds““. Beispielsweise könnte die allgemeine Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft reduziert werden. Das würde auch stärkere Anreize zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz setzen.