Ziel des Vorhabens ist es, ein gesamtheitliches Konzept zur Nährstoffrückgewinnung und Energieoptimierung auf der Kläranlage Felsalbe umzusetzen. Diese ist ausgelegt für 36.500 Einwohnerwerte (EW) und verfügt über eine zentrale Schlammbehandlungsanlage. Die technische Innovation des neuen Pilotprojektes besteht in der Kombination von Thermodruckhydrolyse im Teilstromverfahren und zwischengeschalteter Hochlastfaulung mit anschließender Fällung von Magnesiumammoniumphosphat. Es sollen jährlich 9.000 Kubikmeter Sekundärschlamm mit dem Ziel behandelt werden, 250 Tonnen Magnesiumammoniumphosphat aus dem Faulschlamm zurückzugewinnen. Magnesiumammoniumphosphat kann wegen seiner guten Pflanzenver- fügbarkeit direkt als Düngemittel eingesetzt werden. Zusätzlich ist geplant, aus einem Teil der im Schlamm enthaltenen Stickstofffracht Flüssigdünger in Form von Ammoniumsulfat (ca. 30 Tonnen pro Jahr) zu gewinnen, um so die anlageninterne Rückbe- lastung mit Ammonium zu verringern. Mit dem Vorhaben können mehr als 60 Prozent Phosphor zurückgewonnen werden. Die Gasausbeute soll sich um 15 Prozent und die Eigenenergieerzeugung von 10 auf 16 Kilowattstunden pro EW steigern. Der Energieverbrauch kann von 18 auf 16 Kilowattstunden pro EW gesenkt werden. Die damit verbundene Verringerung des CO 2 -Ausstoßes beträgt rund 75 Tonnen pro Jahr. Die Reduktion des Klärschlamms beträgt bis zu 15 Prozent, die Einsparung an Fällmittel bis zu 60 Prozent und von Polymer bis zu 50 Prozent. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Stadt Pirmasens Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend
Für eine nachhaltige Energieversorgung mit regenerativen Erzeugungsanlagen kommt dem intelligenten Messsystem, auch Smart Meter genannt, eine zentrale Rolle zu. Smart Meter Gateways bieten mit der BSI-konformen CLS-Schnittstelle (Controllable-Local-Systems) eine sichere Verbindung zu Kundenanlagen. Allerdings sind die steuernden Geräte häufig nicht CLS-konform, Echtzeitsteuerungen stoßen bei vielen Kommunikationsnetzen an ihre Grenzen oder sind nicht wirtschaftlich und die Implementation BSI-konformer Energiedienste ist aufwendig. Hier setzt das Projekt an, indem es sichere und effiziente Kommunikationslösungen und Verfahren zur flexiblen Energieoptimierung auf Basis des Smart Meter Gateways erarbeitet und eine Toolbox für eine einfache Orchestrierung sektorenübergreifender Energiedienste bereitstellt. Diese Toolbox umfasst Module für die Kommunikation auf Geräte-, Daten- und Dienstebene. Als Querschnitts-Ziel wird hierbei Datensicherheit und Datenschutz auf allen Ebenen adressiert. Die Verfügbarkeit von IoT-Geräten schwankt und sie müssen dynamisch in die Netze eingebunden werden. SECProMo entwickelt Verfahren für die Auswahl und einfache Konfiguration von Schedulern in Kommunikationsnetzen, um die jeweiligen Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Echtzeit, Datenvolumen und -häufigkeit zu gewährleisten. Hierbei werden insbesondere die 5G Profile uRLLC und mMTC eingesetzt und für ihren realen Einsatz erprobt. SECProMo erweitert standardisierte Datenmodelle, um Energieflexibilität zu repräsentieren und für KI-basierte Prädiktions- und Regelungsalgorithmen zu nutzen. SECProMo entwickelt wiederverwendbare Dienstmodule mit geeigneten Schnittstellen, um einfach neue Dienste für sektorenübergreifende Optimierungen der Energieeffizienz in unterschiedliche Anwendungsszenarien zu realisieren. Die entwickelten Verfahren und Werkzeuge werden in Feldtests innerhalb eines Quartiers demonstriert und evaluiert, um daraus technische und wirtschaftliche Handlungen abzuleiten.
<p>Der European Energy Award® (eea) ist ein Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Er dient als Steuerungs- und Controllinginstrument der kommunalen Klimaschutz- und Energiepolitik, mit dem alle klima- und energierelevanten Aktivitäten systematisch erfasst, bewertet und kontinuierlich überprüft werden. Der eea unterstützt die Kommunen dabei, ihre Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenziale systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Die Ergebnisse der Stadt Konstanz liegen hier im maschinenlesbaren Format vor. Konstanz nimmt seit 2007 am eea teil und wird dabei durch einen externen Berater unterstützt und fachlich begleitet.</p> <p>Zu Beginn wurde ein Energieteam innerhalb der Verwaltung gegründet, in welchem Vertreter aus verschiedenen Ämtern sowie den Stadtwerken unter Federführung des Amts für Stadtplanung und Umwelt zusammenarbeiten.</p> <p>Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms ist der eea-Maßnahmenkatalog, der ca. 100 mögliche Maßnahmen aus sechs verschiedenen Handlungsfeldern umfasst und mit dessen Hilfe die Analyse- und Planungsprozesse durchgeführt werden.</p> <p>Auf der Basis der Ist-Analyse wurde ein energiepolitisches Arbeitsprogramm (Maßnahmenplan) für die Stadt Konstanz ausgearbeitet, in welchem für die einzelnen Handlungsfelder insgesamt etwa 40 Maßnahmen definiert wurden.</p> <p>Das energiepolitische Arbeitsprogramm für Konstanz wird jährlich fortgeschrieben. Dies geschieht im Rahmen eines internen Audits, zu dessen Anlass der Umsetzungsstand der Maßnahmen überprüft wird.</p> <p>Die Daten stammen aus den Berichten (internes Audit): <strong><a href="https://www.konstanz.de/start/leben+in+konstanz/european+energy+award.html" target="_blank">https://www.konstanz.de/start/leben+in+konstanz/european+energy+award.html</a></strong></p>
1 Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung vom 04.06.2025 gemäß der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (jetzt: Bundesministerium für Verkehr) vom 02.11.2023 (BAnz AT 28.11.2023 B5) 1. Allgemeine Hinweise zum Förderaufruf und zur Mittelausstattung Die in der Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 02.11.2023 (im Folgenden: „Förderrichtlinie“: https://www.elwis.de/DE/Service/ Foerderprogramme/ Nachhaltige-Modernisierung-von-Binnenschiffen/Foerderrichtlinie.pdf) getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Förderaufruf. Der Förderaufruf ergänzt bzw. konkretisiert die in der Förderrichtlinie genannten Maßnahmen und die Förderhöhe und gibt Hinweise zur Antragstellung. Mit diesem Aufruf werden bis zu 20 Millionen Euro Fördermittel für Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen bereitgestellt. Mit diesem Förderaufruf wird Folgendes gefördert: a) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Nr. 2.1 der Förderrichtlinie – „emissionsfreie Fahrzeuge“) b) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid oder Zweistoffmotoren (Nr. 2.2 der Förderrichtlinie – „sauberes Fahrgastschiff“) c) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Nr. 2.3 der Förderrichtlinie – „sauberes Güterschiff“) d) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen (Nr. 2.4 der Förderrichtlinie) 2 2. Frist zur Antragseinreichung Anträge zur Förderung der Modernisierung von Binnenschiffen sind innerhalb des Zeitraums vom 04.06.2025 bis zum 31.08.2025 vollständig einzureichen. 3. Zuwendung Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, der sich auf der Grundlage der jeweils nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben für die jeweilige Maßnahme berechnet. 4. Förderhöhe und Eigenleistung Die Höhe der Förderung in diesem Aufruf beträgt für Maßnahmen nach Punkt 1 Buchst. a des Förderaufrufs für Binnenschiffsneubauten bis zu 100 Prozent und für bereits im Einsatz befindliche Binnenschiffe bis zu 80 Prozent, für Maßnahmen nach Punkt 1 Buchst. b und c bis zu 70 Prozent sowie für Maßnahmen nach Punkt 1 Buchst. d des Förderaufrufs bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitions- mehrausgaben. Investitionsausgaben können nur gefördert werden, soweit sie für das Projekt zusätzlich verursacht wurden und sofern sie für die Durchführung des Vorhabens notwendig und in Art und Höhe angemessen sind. Eine Förderung der Ausgaben für im Projekt anfallende Eigenleistungen des Antragstellers, wie z.B. Kosten für vorhandene betriebliche Infrastruktur oder für im Projekt eingesetztes Stammpersonal, ist daher für Projektförderungen ausgeschlossen. 5. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die nach Nr. 3 der Förderrichtlinie antragsberechtigt sind. Diese können den Antrag auf Förderung entsprechend den unter Punkt 1 des Förderaufrufs beschriebenen Fördergegenständen stellen. Bei einem Binnenschiff für den Fahrgastverkehr muss es sich um ein solches handeln, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. 6. Auswahlverfahren Das Verfahren ist einstufig angelegt. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bewilligt, bis die Höhe der insgesamt für diesen Aufruf vorgesehenen Fördermittel (siehe Punkt 1 des Förderaufrufs) erreicht ist. Unvollständige Anträge werden nur berücksichtigt, wenn es sich bei den fehlenden Unterlagen nicht um als zwingend gekennzeichnete Unterlagen handelt und diese innerhalb der durch die Bewilligungsbehörde gesetzten Frist nachgereicht werden. 3 Von den bereitgestellten Fördermitteln von 20 Millionen Euro sind für Maßnahmen der Güterschifffahrt in diesem Aufruf 10 Millionen Euro vorgesehen, für Maßnahmen der Fahrgastschifffahrt ebenfalls 10 Millionen Euro, die wie folgt auf die Maßnahmen verteilt werden: Maßnahme nach Punkt 1 a. b. c. d. Fördermittel für die Güterschifffahrt (in Euro) 4,5 Millionen - 4,5 Millionen 1 Million Fördermittel für die Fahrgastschifffahrt (in Euro) 6 Millionen 3 Millionen - 1 Million Wenn die beantragten Vorhaben innerhalb einer Maßnahme (nach Punkt 1) die für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel übersteigen, erfolgt eine Priorisierung der Anträge wie folgt: Maßnahme nach Punkt 1 Beitrag zu den Umweltzielen in Verhältnis zu der voraussichtlichen Zuwendungssumme im Verhältnis zum (voraussichtlichen) Einsatz des Binnenschiffs tägliche Durchschnittsfahrtzeit (aufs Jahr gerechnet) x zugelassene Fahrgäste bzw. Ladekapazität a.Alle Vorhaben sind zu 100 % emissionsfrei, sodass der Beitrag identisch istb.Anteil der Energie aus Kraftstoffen, die keine direkten CO²-Auspuffemissionen verursachentägliche Durchschnittsfahrtzeit (auf das Jahr gerechnet) x zugelassene Fahrgäste c.Direkte CO²-Auspuffemissionen pro Tonnenkilometer anhand des EEOI (entsprechend Nr. 2.3.1 der Förderrichtlinie)Ladekapazität d. Einsparung des Energieverbrauchs Tägliche Durchschnittsfahrtzeit (auf das Jahr gerechnet) x zugelassene Fahrgäste bzw. Ladekapazität
Im Forschungsprojekt „E-MoLL“ wurde die Treibhausgasminderung von 28 landwirtschaftlichen Klimaschutzmaßnahmen berechnet und anhand von Szenarien und Maßnahmenkombinationen das Treibhausgasminderungspotenzial in der Landwirtschaft abgeschätzt. Zusätzlich wurden Umweltwirkungen wie die Freisetzung von Luftschadstoffen, die Änderung des Nitrat-Auswaschungspotenzials und die Auswirkungen auf Treibhausgas -Emissionen in anderen Sektoren ermittelt. Für einzelne Maßnahmen wurden Minderungskosten abgeschätzt und Treibhausgasvermeidungskosten berechnet. Für den Bereich mobile und stationäre Feuerungsanlagen wurde ein Bottom-Up-Modell entwickelt mit dem künftig die Auswirkungen von landwirtschaftlichen Klimaschutzmaßnahmen auf den Energieverbrauch abgebildet und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz quantifiziert werden können. Veröffentlicht in Texte | 111/2025.
Ziel ist die Entwicklung einer Pilotlinie zur automatisierten Herstellung von Hochtemperatur - thermoelektrischen (TE-) Modulen (TEM). TEM wandeln Wärme direkt in Elektrizität. Durch Abwärmenutzung mittels TEM ist eine Senkung der CO2 - Emission und eine Steigerung der Energieeffizienz möglich. Dies ist nur realisierbar, wenn die Herstellung von TEM auf ein kosteneffizientes industrielles Niveau gehoben wird. In ProTEM ist eine Senkung der Produktionskosten um 80% und ein Durchsatz von 12500 TEM/Jahr vorgesehen. Mit dem angestrebten, auf die elektrische Leistung bezogenen Preis von kleiner als 1 €/W stellen TE-Generatoren eine wirtschaftliche Alternative zur indirekten Abwärmenutzung dar. Das Konsortium bietet die Chance für eine Umsetzung der Ergebnisse sowie einen Technologietransfer und eine wirtschaftliche Verwertung und Vermarktung nach Projektende. Für kostengünstige TEM eröffnen sich zahlreiche Anwendungsfelder, da in Europa keine Technologie dieser Art existiert. Durch Nutzung industrieller Abwärme in Deutschland könnten jährlich 5 Milliarden € an Energiekosten eingespart werden.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel einer durchgängigen Verknüpfung aller bei der Planung, Errichtung und im Betrieb von Gebäuden beteiligter Akteure. Dies geschieht im gesamten Gebäudelebenszyklus durch den Einsatz eines hybriden Zwillings unter den Gesichtspunkten der Energieeffizienz, -flexibilisierung und -optimierung. Dazu müssen die einzelnen Prozesse, Daten und Simulationen der Gewerke unterstützt durch intelligente und intuitive Systeme ineinandergreifen. Damit geht ein Paradigmenwechsel in der gesamten Bau- und Nutzungsphase von Gebäuden einher. Durch den Aufbau eines Demonstrators in einem mittelständischen produzierenden Unternehmen sollen die Potentiale eines hybriden Zwillings validiert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um die digitale Transformation hin zum klimaschonenden Bauen und Betreiben von Gebäuden voranzutreiben. Das Ziel von SE ist die Entwicklung von Nutzungs- und Integrationskonzepten für den Betrieb bezogen auf Energie, Nutzung und Instandhaltung.
Das Vorhaben verfolgt als Ziel eine durchgängige Verknüpfung aller bei der Planung, Errichtung und im Betrieb von Gebäuden beteiligter Akteure. Dies geschieht im gesamten Gebäudelebenszyklus durch den Einsatz eines hybriden Zwillings unter den Gesichtspunkten der Energieeffizienz, -flexibilisierung und -optimierung. Dazu müssen die Prozesse, Daten und Simulationen der Gewerke unterstützt durch intelligente und intuitive Assistenzsysteme ineinandergreifen. Damit geht ein Paradigmenwechsel in der Bau- und Nutzungsphase von Gebäuden einher. Durch den Aufbau eines Groß-Demonstrators ein produzierendes Unternehmen sollen die Potentiale des hybriden Zwillings validiert und für die Öffentlichkeit anschaulich gemacht werden, um die Digitale Transformation hin zum klimaschonenden Bauen und Betreiben von Gebäuden voranzutreiben. Das Teilprojekt Zentrales Model der Archis beabsichtigt die Entwicklung und Validierung eines Use Case zur Digitalisierung einer Bestandsimmobilie in ein digitales Zentrales BIM Modell, welches effizientes und nachhaltiges Facility Management und Smart Building-Anwendungen ermöglicht. Für die Planer der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) bedeutet dies, dass alle relevanten Informationen über das Projekt in einem einzigen Modell zusammengefasst werden, und damit ihre Prozesse deutlich effizienter gestalten. Für Architekten und Tragwerksplaner bedeutet dies, dass sie auf ein einheitliches Modell zugreifen können. Für den Besitzer bedeutet dies, dass er einen besseren Überblick über den Energiebedarf und die damit entstehenden CO2 Emissionswerte und Energiekosten hat. Durch das abgestimmte Arbeiten in der (TGA) können die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro effizienter zusammenarbeiten. Dies ermöglicht, in Echtzeit über alle relevanten Informationen zu kommunizieren, alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind und Optimierungspotentiale realisiert werden können. Dies erhöht die Klimaeffizienz des Gebäudes und reduziert die CO2 Emission.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Origin | Count |
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Bund | 1155 |
Europa | 6 |
Kommune | 1 |
Land | 114 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 9 |
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Lehrmaterial | 1 |
Text | 141 |
Umweltprüfung | 4 |
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License | Count |
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Weitere | 1232 |