Als Gebäudeeigentümer oder -eigentümerin müssen Sie die Entscheidung darüber treffen, wie ihr Gebäude in Zukunft mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser versorgt werden soll. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Gebäudeenergiegesetz – GEG Neue Heizungen müssen laut GEG mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt dies bereits jetzt (seit Anfang 2024). Sonstige Neubauten und Bestandsbauten in Berlin müssen die Regel ab dem 1.7.2026 erfüllen. Es gibt verschiedene Erfüllungsoptionen für die Anforderung des GEG, dazu zählt auch der Anschluss an ein Wärmenetz. Zu den weiteren Erfüllungsoptionen können Sie sich beispielsweise mithilfe des Infoportals der Bundesregierung informieren. Informationsportal Die Versorgung über ein Wärmenetz ist insbesondere in dicht bebauten Gebieten effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Wenn ein Wärmenetzbetreiber den Anschluss an ein Wärmenetz vertraglich zugesichert hat, dürfen Heizungen laut GEG daher noch bis zu zehn Jahre ohne weitere Auflagen weiterbetrieben werden. Die gesamtstädtische Wärmeplanung , die das Land Berlin bis Mitte 2026 vorlegen muss, wird darüber informieren, in welchen Gebieten voraussichtlich Wärmenetze erweitert, verdichtet oder auch neu gebaut werden. Kriterium ist hierbei unter anderem eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gemessen an einem konkreten Planungsstand der Wärmenetzbetreibenden. Ebenso werden Gebiete benannt, in denen dezentrale Lösungen auf Gebäudeebene, insbesondere Wärmepumpen, die voraussichtlich geeignetere Lösung gegenüber einer Wärmenetzversorgung darstellen. Weitere Gebiete, bei denen eine große Unsicherheiten bezüglich der zukünftig vorherrschenden Versorgungsart besteht, beispielsweise weil der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt noch kein konkreter Planungsstand zu einem neuen Wärmenetz vorliegt, werden nach WPG als Prüfgebiete bezeichnet. Wenn Sie sich aktuell schon Gedanken über eine neue Heizung machen, müssen Sie aber nicht abwarten, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Gibt es bereits ein Wärmenetz in ihrer Umgebung, können Sie Kontakt zum Betreiber aufnehmen und die Möglichkeit eines Anschlusses für ihr Gebäude prüfen. Ist noch kein Wärmenetz vorhanden, aber das Gebiet grundsätzlich geeignet, besteht eine Möglichkeit darin, sich mit anderen Wärmeabnehmern zusammentun und gemeinsam eine Nahwärmelösung für ihr Quartier anstreben. siehe Bürgerinitiativen siehe Energiegenossenschaften Wichtig ist, das Thema Wärmeversorgung nicht isoliert zu betrachten. Welche technischen Möglichkeiten für ihr Wohngebäude geeignet sind, hängt stark mit dem energetischen Zustand des Gesamtgebäudes zusammen. Für eine zukunftsfähige, klimaneutrale Wärmeversorgung ist es entscheidend, dass nicht nur die Umstellung der Energiequellen auf erneuerbare Energien oder Abwärme erfolgt, sondern auch Möglichkeiten zur Absenkung des Energieverbrauchs der Gebäude mit in die Betrachtung einbezogen werden. Dies gilt nicht nur bei der Auslegung der Heizung von Einzelgebäuden (z.B. der Planung, welche Leistung eine Wärmepumpe benötigt, um den Energiebedarf zu decken). Auch die richtige Dimensionierung von Wärmenetzen hängt davon ab, welchen Energiebedarf die Gebäude haben, die das Netz versorgen soll. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, zu prüfen, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Erneuerung der Fenster oder eine Dämmung von Fassaden und Geschossdecken für Ihr Gebäude infrage kommen. Beratung rund um das Thema Gebäude und Energie für Bauherren und private Eigentümer bietet das BAUinfo Berlin. BAUinfo Berlin
Viele erfolgreiche Nahwärmeprojekte sind als Idee einer kleinen, engagierten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gestartet. Als informeller Zusammenschluss von Gleichgesinnten können sie relevante Informationen zusammentragen und wichtige erste Schritte wie Informationsveranstaltungen und eine Interessensabfrage in der Nachbarschaft durchführen. Oft ist es sehr hilfreich, auf bestehenden Strukturen aufzubauen. Soll jedoch tatsächlich ein Nahwärmenetz realisiert werden und Ihre Initiative eine aktive Rolle bei der Umsetzung spielen, dann ist es empfehlenswert, sich eine Rechtsform zu geben, die beispielsweise in der Lage ist, Verträge zu schließen oder Förderanträge zu stellen. Dadurch übernehmen die Mitglieder gemeinsam Verantwortung, sodass diese nicht von Einzelpersonen innerhalb der Initiative getragen werden muss. Welche Rechtsform geeignet ist, hängt davon ab, wie Sie die Rolle Ihrer Initiative bei der Umsetzung gestalten möchten. Ein eingetragener Verein (e.V.) kann die gemeinsamen Interessen einer Gruppe vertreten – beispielsweise von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer Nachbarschaft, die zukünftig mit Nahwärme versorgt werden soll. So kann ein Verein zum Beispiel eine Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz in Auftrag geben und ggf. Fördermittel dafür beantragen. Eine Vereinsgründung benötigt mindestens sieben Personen und ist mit relativ geringem organisatorischem und finanziellem Aufwand umsetzbar. Informationen zur Gründung eingetragener Vereine in Berlin finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen. Vereine Vereine können sich allerdings im Normalfall nicht wirtschaftlich betätigen. Wenn Ihre Initiative das zukünftige Nahwärmenetz selbst betreiben und Entscheidungen über dessen zukünftige Entwicklung selbst treffen möchte, dann ist ggf. die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft sinnvoll. Energiegenossenschaften Bei der Entscheidung, welche Variante für Sie infrage kommt, sind verschiedene Abwägungen zu treffen. Vorteile einer Bürgerenergiegenossenschaft sind beispielsweise, dass der gesamte Prozess für die Mitglieder transparent ist, und dass sie selbst direkt Einfluss nehmen können, beispielsweise auf die Wahl geeigneter Wärmequellen und Technologien, die Preisgestaltung bzw. das Preismodell und welche Unternehmen als Dienstleister beauftragt werden, wodurch oft eine hohe regionale Wertschöpfung erfolgt. Neben ‚Wärmeautarkie‘ und Versorgungssicherheit führt dies häufig zu einer starken Identifikation mit dem Projekt und einer Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen. Genossenschaftsanteile werden i.d.R. verzinst und ermöglichen auf diese Arte eine attraktive finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende. Andererseits tragen die Mitglieder der Energiegenossenschaft auch die technischen und wirtschaftlichen Risiken des Projekts und es müssen vielfältige Herausforderungen durch die Gründungsbeteiligten bewältigt werden. Sie benötigen kaufmännisches und technisches Know-How, um das Projekt realisieren zu können. Hier sind ggf schon früh Beratungsdienstleistungen einzukaufen, wenn die Mitglieder nicht selbst darüber verfügen. Häufig werden insbesondere in den frühen Phasen wichtige Aufgaben ehrenamtlich von einzelnen Mitgliedern übernommen, was auch einen hohen zeitlichen Einsatz erfordert. Wird das Netz von einem Energieversorgungsunternehmen betrieben, beispielsweise in einem Contracting-Modell, können die Wärmebeziehenden dessen technisches und energiewirtschaftliches Know-How nutzen. Der Energieversorger übernimmt die Finanzierung und auch die technischen und kaufmännischen Risiken des Projekts. Andererseits werden die Entscheidungen über die technische Umsetzung und die Preisgestaltung in diesem Fall auch vom Unternehmen getroffen, und die Kundinnen und Kunden können deutlich weniger Einfluss nehmen.
Wenn sich herausgestellt hat, dass das Gebiet sich grundsätzlich für eine Nahwärmeversorgung eignet, geht es darum, zu konkretisieren, wie das zukünftige Nahwärmenetz aussehen kann und welche Schritte notwendig sind, um es zu realisieren. Dabei sind sowohl technische als auch wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu analysieren. Einen guten Überblick über die technischen Fragestellungen, die in dieser Phase relevant sind, liefert die “Checkliste Gebäude- und kleine Wärmenetze” der dena. Kurz zusammengefasst sind Informationen zu den folgenden Themen zusammenzutragen: Potenzielle Wärmeabnehmer und deren Wärmebedarfe: gibt es ggf. Ankerkunden wie öffentliche Gebäude (z.B. Schulen) Mögliche Trassenführung und notwendige Querung von Straßen bzw. Öffentlichen Grünflächen Bestehende Infrastruktur (einschließlich Stromleitungen) Möglicher Standort der Energiezentrale Potenzial von Umweltwärmequellen (z.B. oberflächennahe Geothermie, Gewässer, Abwasserkanäle …) Potenzial von Abwärme aus lokalen Industrie- oder Gewerbebetrieben Solarpotenzial (Solarthermie, Photovoltaik) Mögliche Wärmespeicherung Notwendiges/ sinnvolles Temperaturniveau: ggf Sanierungsbedarf bei Gebäuden Kaltes oder warmes Netz Ob ein kaltes Nahwärmenetz infrage kommt, ist abhängig von dem Potential der Umweltwärmequellen und der Abwärme vor Ort. Ist kein ausreichendes Potential vorhanden, um den Wärmebedarf zu decken, kann ein kaltes Nahwärmenetz nicht realisiert werden. Wird stattdessen ein Niedertemperatur-Nahwärmenetz in Betracht gezogen, muss vor allem ein geeigneter Standort für die Aufstellung der zentralen Wärmeerzeuger gefunden werden. Die Klärung dieser Fragestellung ist durch qualifizierte Fachplanerinnen und Fachplaner oder Unternehmen durchzuführen. Die Ergebnisse sollten in Form einer Machbarkeitsstudie oder eines Konzepts zusammengefasst werden, die als Grundlage für die nächsten Schritte dienen. Die Erarbeitung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier . Neben den technischen Fragen sollte in dieser Phase auch geklärt werden, welches Betreibermodell für das zukünftige Wärmenetz angestrebt wird und welche Verantwortung unterschiedliche Akteure übernehmen sollen oder können (beispielsweise öffentliche Hand, Energieversorgungsunternehmen, Bürgerenergiegenossenschaft). Im Konzept sollten auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die darauffolgenden Phasen untersucht und die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft sowie ggf. Preismodelle durchdacht werden. Weiter zur Planungsphase
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 17. Juni 2025 Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von Kommunen wurden konstruktiv diskutiert In der vergangenen Woche (11. Juni 2025) fand in Rochau (Altmark) bereits die dritte jährliche Informationsveranstaltung des Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) statt. Über 50 Kommunalvertreterinnen und -vertreter aus dem Land diskutierten „Handlungsspielräumen bei Erneuerbare-Energien- Projekten“. Regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien - kaum ein anderes Feld birgt so viel Potenzial: bei Bürgerenergieprojekten können bis zu 50 Prozent der erwirtschafteten Werte vor Ort verbleiben, so eine Erkenntnis der Veranstaltung. Diese Wertschöpfung als echte Chance für die Entwicklung der Kommunen und des Landkreises zu generieren, darin waren sich Landrat Patrick Puhlmann, Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau, Bürgermeister Dirk Zeidler und LENA -Geschäftsführer Marko Mühlstein im Rahmen ihrer Wortbeiträge schnell einig. Auch auf zahlreiche Fragen konnten im Rahmen der Vorträge Antworten gefunden werden: Wie beeinflussen große Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen? Welchen positiven Einfluss kann die neue „Kommunale Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen- PV-Projekte“ des Landesnetzwerks Bürgerenergie auf Kommunikation und Verhandlungen der Kommunen mit Projektentwicklern haben? Wie können dadurch regionale Arbeitsplätze entste- hen? Welche Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung können angestrebt werden? Das sind nur einige Beispiele aus der diskussionsfreudigen Gesprächsrunde. Auf die letzte Frage konnten z.B. die Vertreter der DKB zielgenaue Antworten geben. Mit dem Bürgerwindpark Druiberg wurde von Heimo Kirste, Vorstandsvorsitzender der Bürger- energiegenossenschaft (Gemeinde Osterwieck), ein echtes Leuchtturmprojekt präsentiert. Der Bürgerwindpark umfasst 13 Anlagen mit insgesamt 72 MW Leistung. Eindrucksvoll konnte er die Angebote aus den Gewinnen des Windparks näherbringen. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten sind auf der Internetseite der LENA abrufbar. Das Landesnetzwerk Bürgerenergie und die LENA konnten ein wichtiges Resümee ziehen: die Fak- ten und beispielhaften Ergebnisse beeindrucken, jedoch ist noch viel Beratung, Unterstützung und die Stärkung des Netzwerks erforderlich, um Bürgerenergieprojekte in allen Regionen des Landes zu etablieren. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertre- tern von Kommunen, Unternehmen und aus der Bürgerschaft das „Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt“ gegründet. Durch die Bereitstellung und den Austausch von Wissen und Expertise möchte das Netzwerk „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und damit die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften erleichtern. Damit soll mehr lokale Wertschöpfung er- reicht und der Rückhalt für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung vor Ort gestärkt werden. Weitere Informationen unter www.lsaurl.de/Buergerenergie.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Projekt knüpft direkt an das geförderte Vorhaben 'Energetisches Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst Oldenburg' an. Die Ziele des Vorhabens umfassen die Begleitung des Versorgungskonzepts bis zum Endausbau sowie die Betriebsoptimierung durch intelligente Steuerung des integrierten, sektorengekoppelten Energieversorgungssystems über mehrere Kälteperioden. Zudem wird die Untersuchung der Betriebsweisen und -optimierungen angesichts zukünftiger Veränderungen im Versorgungskonzept, etwa durch die Mehrpunkteinspeisung verschiedener dezentraler Wärmeerzeuger in das lokale Nahwärmenetz, angestrebt. Weitere Ziele sind die Direktvermarktung und dynamische Tarife sowie die Fortführung und begleitende Evaluation der Partizipation von Nutzenden, Bürgerinnen und Bürgern und Stakeholdern sowie der Quartiersentwicklung. Die Vernetzung der Akteure aus Wohnungswirtschaft, Forschung und Energiegenossenschaften ist ebenfalls ein zentrales Anliegen. Hinzu kommt die Aufbereitung und Veröffentlichung von Quartiers- und Betriebsdaten für das Forschungsnetzwerk ‚Energiewendebauen' und die nationale Forschungsdateninfrastruktur ‚NFDI4Energy', um den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis zu erleichtern. Die Weiterentwicklung von Leitfäden anhand praktischer Erfahrungen und Berücksichtigung aktueller Regulatorik und Rahmenbedingungen sowie die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung sind weitere wichtige Aspekte dieses umfassenden Projekts, das darauf abzielt, die nachhaltige Energieversorgung in urbanen Quartieren zu optimieren und die gewonnenen Erkenntnisse in die breite Anwendung zu bringen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 100 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 6 |
| Land | 69 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 87 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 36 |
| Umweltprüfung | 33 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 85 |
| Offen | 93 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 173 |
| Englisch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 73 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 82 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 73 |
| Lebewesen und Lebensräume | 143 |
| Luft | 65 |
| Mensch und Umwelt | 180 |
| Wasser | 29 |
| Weitere | 167 |