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Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Windpark Anwande / Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 74746 Höpfingen-Waldstetten (WKA A-1, A-2, A-4) durch die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Anwande“ mit drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um die Windenergieanlagen A-1, A-2 und A-4, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde. Die Anlagen sollen auf dem Flurstück Nr. 6620 in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten errichtet werden. Der Windpark „Anwande“ liegt zwischen dem Ortsteil Waldstetten (Höpfingen), den Ortsteilen Erfeld und Gerichtstetten (Hardheim), der Stadt Walldürn und dem Ortsteil Altheim (Walldürn). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 06.08.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Anwande“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 22.08.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 03.12.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Auskunft der Antragstellerin im März 2025 durch-geführt werden. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 20.01.2025. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr • Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit • ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 14.02.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Geschäftsmodelle

Öffentliche Hand als Betreiber Private Unternehmen als Betreiber Bürgerenergiegenossenschaften Die öffentliche Hand kann sich auf unterschiedliche Weise an der Wärmeversorgung für ein Gebiet beteiligen. Kommunen haben dabei die Wahl zwischen vielfältigen organisatorischen Strukturen und Rechtsformen. Welche davon für ein spezifisches Projekt in Frage kommen, hängt unter anderem von der Haushaltssituation und den personellen Kapazitäten der Kommune ab. Eine sehr ausführliche Studie über die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, die Wärmeversorgung von Quartieren durch Nahwärmenetze mitzugestalten, hat die dena 2023 veröffentlicht. Kurzgefasst existieren folgende Möglichkeiten: Regiebetriebe – ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eingebunden in eine Kommunalverwaltung, Steuerung durch politische Gremien der Kommune Eigenbetriebe – organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Form ohne eigene Rechtspersönlichkeit, begrenzte Unabhängigkeit von Verwaltungsstrukturen, aber unter politischer Steuerung Anstalten öffentlichen Rechts – selbstständige Kommunalunternehmen Kommunale Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen Kommunale Beteiligung an Energiegenossenschaften Wird ein privatwirtschaftliches Unternehmen wieder ins Eigentum der öffentlichen Hand überführt, wird dies als Rekommunalisierung bezeichnet. Im Land Berlin wurde in 2024 die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes vollzogen (von Vattenfall Wärme Berlin GmbH zu jetzt BEW Berliner Energie und Wärme GmbH). Als öffentliches Unternehmen bieten die Berliner Stadtwerke Dienstleistungen zu allen Phasen von Nahwärmeprojekten in Quartieren an und agieren dabei auch als Wärmeliefercontractor (Buckower Felder, Haus der Statistik, Rollbergviertel). Auch für die öffentliche Beteiligung an Energiegenossenschaften gibt es bereits ein Beispiel: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist beteiligt an der Genossenschaft Nahwärme West eG. Durchbruch für die Nahwärme – Genossenschaft kann durchstarten Des Weiteren agieren auf Wärmeliefercontracting spezialisierte Tochterunternehmen einiger städtischer Wohnungsbauunternehmen in Berlin als Wärmenetzbetreiber im Rahmen der Versorgung des eigenen Bestands und eigener Neubauprojekte. Privatwirtschaftliche Unternehmen (Energieversorgungsunternehmen, Energiedienstleister) können ebenfalls unterschiedliche Rollen bei der Umsetzung von Nahwärmenetzen übernehmen. In Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand sind öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, engl. “Public Private Partnership”) ein mögliches Modell. Diese kann auf Basis eines langfristigen Vertrags etabliert werden oder in Form der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft realisiert werden. Es kommen verschiedene Vertragsmodelle infrage – eine Übersicht dazu bietet die PPP-Projektdatenbank. PPP-Projektdatenbank Ein anderes häufiges Modell bei Nahwärmeprojekten ist das Contracting. Üblich ist das sogenannte Energieliefer-Contracting, das heißt, das Unternehmen (Contractor) investiert in die notwendige Infrastruktur, sorgt für Betrieb und Wartung und schließt mit den Wärmeabnehmern einen Vertrag über die Lieferung von Wärme ab. Wärmenetze können auch von den Bürgerinnen und Bürgern, die Wärme aus dem Netz beziehen, selbst betrieben werden. Dafür benötigen sie eine Rechtsform. Die sogenannten Bürgerenergiegenossenschaften (oft auch nur als Energiegenossenschaften bezeichnet) haben sich für diesen Zweck etabliert. Eine ausführliche Studie zu Geschäftsmodellen für Bürgerenergiegenossenschaften wurde vom Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. (LaNEG e.V.) und der Energieagentur Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Studie kann hier heruntergeladen werden.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Photovoltaik auf Agrarflächen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Erfolgsbedingungen und Anforderungen an Konzepte zur Etablierung von Bürgerenergieinitiativen in Ländern Mittel- und Osteuropas Chancen und Grenzen zur Unterstützung der Energiewende

Zielsetzung: Bürgerenergie bezieht sich auf die Rolle der Bürger*innen vor allem bei der Erzeugung von Energie, welche mit der Transformation des Energiesektors in den vergangenen Jahren, hin zu mehr Erneuerbaren Energien, an Bedeutung gewonnen hat. Mit der Möglichkeit dezentrale Energieerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen oder auch einzelne Windkraftanlagen zu errichten, wurde auch die Rolle einzelner Bürger*innen sowie Zusammenschlüssen im Energiesektor zunehmend relevanter. Bürgerenergieansätze gelten als ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energiesystems. In den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) sind diese Transformation und eine klimaneutrale Energieversorgung ebenfalls eine große Herausforderung und auch hier beginnen Bürger*innen als Akteure der Energiewende an Bedeutung zu gewinnen. Im Projekt sollen aufbauend auf das DBU-Vorhaben 'Wissenschaftliche Untersuchung der Rahmenbedingungen für Bürgerenergie in Ländern Mittel- und Osteuropas' die folgenden Forschungsfragen und Projektziele verfolgt werden: 1. Förderung der Vernetzung und Unterstützung der Sichtbarkeit der DBU-geförderten Projekte im Themenschwerpunkt Bürgerenergie in MOE-Staaten 2. Koordination und inhaltliche Unterstützung sowie wissenschaftliche Begleitung und Analyse im EU-Kontext bei der Zusammenführung der Projektergebnisse und Unterstützung bei der Ableitung übergreifender Schlussfolgerungen. Dabei sollen u.a. die folgenden inhaltlichen Fragestellungen für die Diskussion leitend sein: - Inwiefern sind die Länder Mittel- und Osteuropas bereit für Bürgerenergieansätze (Citizen/ Community energy)? Inwiefern können diese Länder bzw. Akteure in den Ländern dabei unterstützt werden das Bürgerenergiekonzept umzusetzen? - Welche Projekte/Maßnahmen/Interventionen braucht es in unterschiedlichen MOE-Ländern, um das Bürgerenergiekonzept zu etablieren? Sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben? Oder sind ggf. andere Konzepte zum Ausbau von Erneuerbaren Energien womöglich effektiver und vermutlich erfolgreicher (private Initiativen Einzelner ohne kooperativen Ansatz, staatliche zentrale Aktivitäten o.ä.)? - Kann ein Bürgerenergiekonzept im westeuropäischen Verständnis (bürgerschaftliches Engagement, Emanzipation etc.) umgesetzt werden oder braucht es ein anderes Bürgerenergie-Verständnis (angepasst an die lokale Situation)? 3. Systematische Aufarbeitung und wissenschaftliche Analyse der oben genannten Themenfelder.

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Systementwicklung und -auslegung

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Planung und Koordination der Demonstrationsanlagenentwicklung

Mobilisierung des Photovoltaik-Potenzials in Bosnien und Herzegowina: Pilot- und Modell-Anlage und Energiegenossenschaft als Impuls für ein PV-Ökosystem und Treiber für den nationalen PV-Hochlauf

Betriebsoptimierung, -monitoring und Transfer im Energetischen Nachbarschaftsquartier Helleheide, Teilvorhaben: Ganzheitliche Entwicklung des Quartiers Helleheide unter Berücksichtigung von technischen und sozialen Aspekten

DATIPilot - Sprint - ChainEnergie: Entwicklung einer Blockchainanwendung für Energiegenossenschaften;' EP'

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