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Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Erfolgsbedingungen und Anforderungen an Konzepte zur Etablierung von Bürgerenergieinitiativen in Ländern Mittel- und Osteuropas Chancen und Grenzen zur Unterstützung der Energiewende

Zielsetzung: Bürgerenergie bezieht sich auf die Rolle der Bürger*innen vor allem bei der Erzeugung von Energie, welche mit der Transformation des Energiesektors in den vergangenen Jahren, hin zu mehr Erneuerbaren Energien, an Bedeutung gewonnen hat. Mit der Möglichkeit dezentrale Energieerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen oder auch einzelne Windkraftanlagen zu errichten, wurde auch die Rolle einzelner Bürger*innen sowie Zusammenschlüssen im Energiesektor zunehmend relevanter. Bürgerenergieansätze gelten als ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energiesystems. In den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) sind diese Transformation und eine klimaneutrale Energieversorgung ebenfalls eine große Herausforderung und auch hier beginnen Bürger*innen als Akteure der Energiewende an Bedeutung zu gewinnen. Im Projekt sollen aufbauend auf das DBU-Vorhaben 'Wissenschaftliche Untersuchung der Rahmenbedingungen für Bürgerenergie in Ländern Mittel- und Osteuropas' die folgenden Forschungsfragen und Projektziele verfolgt werden: 1. Förderung der Vernetzung und Unterstützung der Sichtbarkeit der DBU-geförderten Projekte im Themenschwerpunkt Bürgerenergie in MOE-Staaten 2. Koordination und inhaltliche Unterstützung sowie wissenschaftliche Begleitung und Analyse im EU-Kontext bei der Zusammenführung der Projektergebnisse und Unterstützung bei der Ableitung übergreifender Schlussfolgerungen. Dabei sollen u.a. die folgenden inhaltlichen Fragestellungen für die Diskussion leitend sein: - Inwiefern sind die Länder Mittel- und Osteuropas bereit für Bürgerenergieansätze (Citizen/ Community energy)? Inwiefern können diese Länder bzw. Akteure in den Ländern dabei unterstützt werden das Bürgerenergiekonzept umzusetzen? - Welche Projekte/Maßnahmen/Interventionen braucht es in unterschiedlichen MOE-Ländern, um das Bürgerenergiekonzept zu etablieren? Sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben? Oder sind ggf. andere Konzepte zum Ausbau von Erneuerbaren Energien womöglich effektiver und vermutlich erfolgreicher (private Initiativen Einzelner ohne kooperativen Ansatz, staatliche zentrale Aktivitäten o.ä.)? - Kann ein Bürgerenergiekonzept im westeuropäischen Verständnis (bürgerschaftliches Engagement, Emanzipation etc.) umgesetzt werden oder braucht es ein anderes Bürgerenergie-Verständnis (angepasst an die lokale Situation)? 3. Systematische Aufarbeitung und wissenschaftliche Analyse der oben genannten Themenfelder.

Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 UVPG für ein Vorhaben der BürgerEnergie Geldern GmbH

Antrag gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N149/5.7 7 mit 104,7 m NH und 5,7 MW

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Planung und Koordination der Demonstrationsanlagenentwicklung

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Systementwicklung und -auslegung

Catalysing and building capacities for renewable energy communities in rural Latvia

DATIPilot - Sprint - ChainEnergie: Entwicklung einer Blockchainanwendung für Energiegenossenschaften;' EP'

Energiewende und Gender - Potentiale der Stärkung von Diversität in der Bürger*innen-Energie, Teilvorhaben: Qualifizierungsprogramme zum Aufbau von Energiewendekompetenz

Benerkon - Konflikte in Bürger-Energiegenossenschaften

Bürger-Energiegenossenschaften haben in den letzten Jahren einen Boom erlebt. Allein zwischen 2010 und 2011 wurden davon rund 200 in Deutschland gegründet. Bürger investieren dabei durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Die Beweggründe dafür sind vielfältig: Unterstützung der Energiewende, Interesse an regionaler Wertschöpfung, Gewinnerzielung oder Technikinteresse. Wenn die verschiedenen Interessen bei der Zusammenarbeit aufeinander treffen, kann es zu Konflikten kommen. Diese identifizieren und analysieren möchte das neue Forschungsprojekt Benerkon an der Alanus Hochschule, um daraufhin Ansätze zur produktiven Konflikthandhabung zu entwickeln. Das Baden-Württemberg-Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung fördert das Projekt mit rund 215.000 Euro. Während der zweieinhalbjährigen Laufzeit bis Frühjahr 2016 werden die Forscher im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums Mitglieder von Bürger-Energieprojekten befragen, an Sitzungen teilnehmen, Dokumente sichten und Workshops durchführen. Unser Ziel ist es, konkrete Hilfestellungen zu entwickeln, um mit Konflikten umzugehen oder sie erst gar nicht entstehen zu lassen. Diese wollen wir in Leitfäden und Schulungen vermitteln , erklärt Susanne Blazejewski. Die Professorin für Personal, Organisation und Entwicklung im Fachbereich Wirtschaft der Alanus Hochschule führt das Projekt gemeinsam mit Carsten Herbes durch, Professor für International Management und Erneuerbare Energien von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Seit März 2013 arbeiten die beiden Professoren ebenfalls im Projekt enEEbler - Mitarbeiter-Engagement für Erneuerbare Energien in Unternehmen zusammen. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht die Frage, ob, wann und wie Bürger, die sich privat für die Energiewende einsetzen, dieses Engagement auch in ihren Arbeitskontext übertragen - und wann ihnen dort Barrieren entgegenstehen. Weitere Informationen unter www.enEEbler.de.

Praxisanleitung zur Bürgerenergie als regionale Selbsthilfe in Moldau

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