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Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Energiewende und Gender - Potentiale der Stärkung von Diversität in der Bürger*innen-Energie, Teilvorhaben: Qualifizierungsprogramme zum Aufbau von Energiewendekompetenz

Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe, Teilvorhaben: Zusammenfassung und Synthese der Forschungsergebnisse

Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.

Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe

Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden am gesamtstädtischen Wärmeplan – Ihre Meinung ist gefragt!

Berlin stellt die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung: Im Rahmen der gesamtstädtischen Wärmeplanung wird aktuell ein strategischer Plan entwickelt, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral, wirtschaftlich und zukunftssicher umgestaltet werden kann. Ein zentrales Element dieses Prozesses ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Behörden und Träger öffentlicher Belange – und genau diese startet nun. Senatorin Ute Bonde : „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten. Mit dem Wärmeplan schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung in unserer Stadt – für heutige und zukünftige Generationen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen und ihre Perspektiven einzubringen.“ Rund 40 Prozent der Berliner CO 2 -Emissionen werden vom Gebäude- und Wärmebereich verursacht. Die Wärmewende ist somit eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für eine bezahlbare und unabhängige Energieversorgung. Wie viele andere deutsche Kommunen steht auch Berlin vor der Herausforderung, die Wärmewende aktiv zu gestalten und zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, große Städte wie Berlin dazu, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu beschließen. In einem gestaffelten Zeitplan müssen in den nächsten Jahren auch kleinere Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Mit dem Wärmeplan sollen daher Wege aufgezeigt werden, wie die bestehende Wärmeversorgung – also Heizungen in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Unternehmen – in den kommenden Jahren schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt und Wärmeverbräuche durch energetische Sanierung reduziert werden können. In Berlin, mit vielen hochverdichteten Innenstadt-Bereichen, spielt außerdem die Fernwärme eine entscheidende Rolle beim Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Stadt. Die Wärmewende betrifft viele Akteure: unter anderem private Haushalte, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Gewerbe und Industrie sowie nicht zuletzt die Verwaltung selbst. Um den Wärmeplan praxisnah, realistisch und anschlussfähig zu gestalten, wurden zentrale Stakeholder bereits frühzeitig in die Entwicklung des Wärmeplans eingebunden. In mehreren Fachworkshops und Abstimmungsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Energie- und Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung wurden wichtige Bedarfe, Perspektiven und technische Rahmenbedingungen diskutiert und in die Entwurfsfassung integriert. Diese enge Zusammenarbeit bildet die Basis für einen fundierten Wärmeplan. In dieser Phase startet die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Sie soll sicherstellen, dass auch Anregungen aus der Bevölkerung sowie der Fachbehörden in die weitere Ausgestaltung des Wärmeplans einfließen. Die Beteiligung läuft vom 27. Oktober bis 27. November 2025 und bietet umfassende Einblicke in den bisherigen Arbeitsstand. Alle Informationen dazu finden Sie ab dem oben genannten Zeitraum unter: https://be.beteiligung.diplanung.de/ Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und fachlich ausgewertet. Ziel ist es, relevante Hinweise in den finalen Wärmeplan einzuarbeiten. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Senat ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Im Anschluss dient der Plan als strategische Grundlage für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen – etwa den Ausbau von bestehenden Fernwärmenetzen sowie den Neubau von Wärmenetzen, die Unterstützung von Bürgerenergiegenossenschaften oder die Einrichtung einer übergeordneten Anlaufstelle für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Auch nach der Verabschiedung des Wärmeplans wird der Dialog fortgesetzt, um die Umsetzung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Schritt für Schritt zu gestalten. Zudem werden sukzessive neue Kenntnisstände zu Daten, Potenzialnutzungen und Technologien in den Wärmeplan aufgenommen und dieser damit regelmäßig aktualisiert.

Windpark Anwande / Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 74746 Höpfingen-Waldstetten (WKA A-1, A-2, A-4) durch die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Anwande“ mit drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um die Windenergieanlagen A-1, A-2 und A-4, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde. Die Anlagen sollen auf dem Flurstück Nr. 6620 in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten errichtet werden. Der Windpark „Anwande“ liegt zwischen dem Ortsteil Waldstetten (Höpfingen), den Ortsteilen Erfeld und Gerichtstetten (Hardheim), der Stadt Walldürn und dem Ortsteil Altheim (Walldürn). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 06.08.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Anwande“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 22.08.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 03.12.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Auskunft der Antragstellerin im März 2025 durch-geführt werden. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 20.01.2025. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr • Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit • ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 14.02.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.

Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 17. Juni 2025 Energiewende vor Ort gestalten - Handlungsspielräume von Kommunen wurden konstruktiv diskutiert In der vergangenen Woche (11. Juni 2025) fand in Rochau (Altmark) bereits die dritte jährliche Informationsveranstaltung des Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) statt. Über 50 Kommunalvertreterinnen und -vertreter aus dem Land diskutierten „Handlungsspielräumen bei Erneuerbare-Energien- Projekten“. Regionale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien - kaum ein anderes Feld birgt so viel Potenzial: bei Bürgerenergieprojekten können bis zu 50 Prozent der erwirtschafteten Werte vor Ort verbleiben, so eine Erkenntnis der Veranstaltung. Diese Wertschöpfung als echte Chance für die Entwicklung der Kommunen und des Landkreises zu generieren, darin waren sich Landrat Patrick Puhlmann, Verbandsgemeindebürgermeister René Schernikau, Bürgermeister Dirk Zeidler und LENA -Geschäftsführer Marko Mühlstein im Rahmen ihrer Wortbeiträge schnell einig. Auch auf zahlreiche Fragen konnten im Rahmen der Vorträge Antworten gefunden werden: Wie beeinflussen große Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen? Welchen positiven Einfluss kann die neue „Kommunale Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen- PV-Projekte“ des Landesnetzwerks Bürgerenergie auf Kommunikation und Verhandlungen der Kommunen mit Projektentwicklern haben? Wie können dadurch regionale Arbeitsplätze entste- hen? Welche Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung können angestrebt werden? Das sind nur einige Beispiele aus der diskussionsfreudigen Gesprächsrunde. Auf die letzte Frage konnten z.B. die Vertreter der DKB zielgenaue Antworten geben. Mit dem Bürgerwindpark Druiberg wurde von Heimo Kirste, Vorstandsvorsitzender der Bürger- energiegenossenschaft (Gemeinde Osterwieck), ein echtes Leuchtturmprojekt präsentiert. Der Bürgerwindpark umfasst 13 Anlagen mit insgesamt 72 MW Leistung. Eindrucksvoll konnte er die Angebote aus den Gewinnen des Windparks näherbringen. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten sind auf der Internetseite der LENA abrufbar. Das Landesnetzwerk Bürgerenergie und die LENA konnten ein wichtiges Resümee ziehen: die Fak- ten und beispielhaften Ergebnisse beeindrucken, jedoch ist noch viel Beratung, Unterstützung und die Stärkung des Netzwerks erforderlich, um Bürgerenergieprojekte in allen Regionen des Landes zu etablieren. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertre- tern von Kommunen, Unternehmen und aus der Bürgerschaft das „Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt“ gegründet. Durch die Bereitstellung und den Austausch von Wissen und Expertise möchte das Netzwerk „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und damit die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften erleichtern. Damit soll mehr lokale Wertschöpfung er- reicht und der Rückhalt für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung vor Ort gestärkt werden. Weitere Informationen unter www.lsaurl.de/Buergerenergie.

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Planung und Koordination der Demonstrationsanlagenentwicklung

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Systementwicklung und -auslegung

DATIPilot - Sprint - ChainEnergie: Entwicklung einer Blockchainanwendung für Energiegenossenschaften;' EP'

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