Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Honert“ mit neun Windkraftanlagen in der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim, im Neckar-Odenwald-Kreis.
Hierbei handelt es sich um Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Anlagen HON-2, HON-3, HON-4, HON-6a, HON-6b, HON-7, HON-8 und HON-9 sollen auf Flurstück 11062 und die Anlage HON-10 auf Flurstück 11058 der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim errichtet und betrieben werden.
Der Windpark „Honert“ liegt somit zwischen dem Ortsteil Wettersdorf (Stadt Walldürn), der Gemeinde Höpfingen, der Gemeinde Hardheim, dem Ortsteil Schweinberg (Gemeinde Hardheim) sowie dem Stadtteil Steinfurt (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis) und dem Ortsteil Riedern (Gemeinde Eichenbühl, Landkreis Miltenberg).
Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 15.12.2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Honert“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 15.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht), weshalb das Genehmigungsverfahren sowie das Vorbescheidverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.11.2024 statt.
Zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen reichte die Antragstellerin am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt:
· Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
· Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit
· ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart
· Bundesnetzagentur
Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 19.03.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Ziel der Energiewende ist es, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit in einen neuen Einklang zu bringen, um eine zuverlässige, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Dabei spielen die erneuerbaren Energien (EE) wie z.B. Wind, Sonne und Biomasse eine entscheidende Rolle für eine klimaneutrale und nachhaltige Energieversorgung. Schon heute kommen mehr als 61,5 % der Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt aus erneuerbaren Energien. Neben der Energieerzeugung werden die Energieversorgungsnetze angepasst, um- und ausgebaut, verschiedene Sektoren intelligent miteinander verbunden und die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt. Dabei ist es wichtig sicherzustellen, dass der Strom aus erneuerbaren Energien effizient genutzt wird, beispielsweise durch die Flexibilisierung des Energiesystems. Zentrale Flexibilitätsoptionen sind Sektorenkopplung, Wärme-, Strom- und Gasspeicher.
Zielsetzung:
Bürgerenergie bezieht sich auf die Rolle der Bürger*innen vor allem bei der Erzeugung von Energie, welche mit der Transformation des Energiesektors in den vergangenen Jahren, hin zu mehr Erneuerbaren Energien, an Bedeutung gewonnen hat. Mit der Möglichkeit dezentrale Energieerzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen oder auch einzelne Windkraftanlagen zu errichten, wurde auch die Rolle einzelner Bürger*innen sowie Zusammenschlüssen im Energiesektor zunehmend relevanter. Bürgerenergieansätze gelten als ein wichtiger Baustein für die Transformation des Energiesystems. In den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE) sind diese Transformation und eine klimaneutrale Energieversorgung ebenfalls eine große Herausforderung und auch hier beginnen Bürger*innen als Akteure der Energiewende an Bedeutung zu gewinnen.
Im Projekt sollen aufbauend auf das DBU-Vorhaben 'Wissenschaftliche Untersuchung der Rahmenbedingungen für Bürgerenergie in Ländern Mittel- und Osteuropas' die folgenden Forschungsfragen und Projektziele verfolgt werden:
1. Förderung der Vernetzung und Unterstützung der Sichtbarkeit der DBU-geförderten Projekte im Themenschwerpunkt Bürgerenergie in MOE-Staaten
2. Koordination und inhaltliche Unterstützung sowie wissenschaftliche Begleitung und Analyse im EU-Kontext bei der Zusammenführung der Projektergebnisse und Unterstützung bei der Ableitung übergreifender Schlussfolgerungen. Dabei sollen u.a. die folgenden inhaltlichen Fragestellungen für die Diskussion leitend sein:
- Inwiefern sind die Länder Mittel- und Osteuropas bereit für Bürgerenergieansätze (Citizen/ Community energy)? Inwiefern können diese Länder bzw. Akteure in den Ländern dabei unterstützt werden das Bürgerenergiekonzept umzusetzen?
- Welche Projekte/Maßnahmen/Interventionen braucht es in unterschiedlichen MOE-Ländern, um das Bürgerenergiekonzept zu etablieren? Sind die Rahmenbedingungen dafür gegeben? Oder sind ggf. andere Konzepte zum Ausbau von Erneuerbaren Energien womöglich effektiver und vermutlich erfolgreicher (private Initiativen Einzelner ohne kooperativen Ansatz, staatliche zentrale Aktivitäten o.ä.)?
- Kann ein Bürgerenergiekonzept im westeuropäischen Verständnis (bürgerschaftliches Engagement, Emanzipation etc.) umgesetzt werden oder braucht es ein anderes Bürgerenergie-Verständnis (angepasst an die lokale Situation)?
3. Systematische Aufarbeitung und wissenschaftliche Analyse der oben genannten Themenfelder.
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