Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Projekt "Catalysing and building capacities for renewable energy communities in rural Latvia" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein e.V..
Das Projekt "LEAP-RE: SmartAPV-Fruit, Teilvorhaben Women empowerment and gender responsiveness" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Women Engage for a Common Future e.V..
Das Projekt "Praxisanleitung zur Bürgerenergie als regionale Selbsthilfe in Moldau" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: innova eG.
Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Anwande“ mit drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um die Windenergieanlagen A-1, A-2 und A-4, für die ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen gestellt wurde. Die Anlagen sollen auf dem Flurstück Nr. 6620 in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten errichtet werden. Der Windpark „Anwande“ liegt zwischen dem Ortsteil Waldstetten (Höpfingen), den Ortsteilen Erfeld und Gerichtstetten (Hardheim), der Stadt Walldürn und dem Ortsteil Altheim (Walldürn). Die beantragten Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 weisen eine Nabenhöhe von 174,50 m, einen Rotordurchmesser von 175 m, eine Gesamthöhe von 262 m und eine Nennleistung von 7 MW je Anlage auf. Die Antragstellerin hat am 06.08.2024 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Anwande“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 22.08.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren, sowie das Vorbescheidverfahren sind nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 03.12.2024 statt. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Auskunft der Antragstellerin im März 2025 durch-geführt werden. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen erfolgte am 20.01.2025. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr • Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit • ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 14.02.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Honert“ mit neun Windkraftanlagen in der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Anlagen HON-2, HON-3, HON-4, HON-6a, HON-6b, HON-7, HON-8 und HON-9 sollen auf Flurstück 11062 und die Anlage HON-10 auf Flurstück 11058 der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim errichtet und betrieben werden. Der Windpark „Honert“ liegt somit zwischen dem Ortsteil Wettersdorf (Stadt Walldürn), der Gemeinde Höpfingen, der Gemeinde Hardheim, dem Ortsteil Schweinberg (Gemeinde Hardheim) sowie dem Stadtteil Steinfurt (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis) und dem Ortsteil Riedern (Gemeinde Eichenbühl, Landkreis Miltenberg). Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 15.12.2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Honert“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 15.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht), weshalb das Genehmigungsverfahren sowie das Vorbescheidverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.11.2024 statt. Zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen reichte die Antragstellerin am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: · Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit · ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart · Bundesnetzagentur Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 19.03.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Das Projekt "Benerkon - Konflikte in Bürger-Energiegenossenschaften" wird/wurde ausgeführt durch: Alanus Hochschule gGmbH, Fachbereich Wirtschaft.Bürger-Energiegenossenschaften haben in den letzten Jahren einen Boom erlebt. Allein zwischen 2010 und 2011 wurden davon rund 200 in Deutschland gegründet. Bürger investieren dabei durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien. Die Beweggründe dafür sind vielfältig: Unterstützung der Energiewende, Interesse an regionaler Wertschöpfung, Gewinnerzielung oder Technikinteresse. Wenn die verschiedenen Interessen bei der Zusammenarbeit aufeinander treffen, kann es zu Konflikten kommen. Diese identifizieren und analysieren möchte das neue Forschungsprojekt Benerkon an der Alanus Hochschule, um daraufhin Ansätze zur produktiven Konflikthandhabung zu entwickeln. Das Baden-Württemberg-Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung fördert das Projekt mit rund 215.000 Euro. Während der zweieinhalbjährigen Laufzeit bis Frühjahr 2016 werden die Forscher im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums Mitglieder von Bürger-Energieprojekten befragen, an Sitzungen teilnehmen, Dokumente sichten und Workshops durchführen. Unser Ziel ist es, konkrete Hilfestellungen zu entwickeln, um mit Konflikten umzugehen oder sie erst gar nicht entstehen zu lassen. Diese wollen wir in Leitfäden und Schulungen vermitteln , erklärt Susanne Blazejewski. Die Professorin für Personal, Organisation und Entwicklung im Fachbereich Wirtschaft der Alanus Hochschule führt das Projekt gemeinsam mit Carsten Herbes durch, Professor für International Management und Erneuerbare Energien von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Seit März 2013 arbeiten die beiden Professoren ebenfalls im Projekt enEEbler - Mitarbeiter-Engagement für Erneuerbare Energien in Unternehmen zusammen. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht die Frage, ob, wann und wie Bürger, die sich privat für die Energiewende einsetzen, dieses Engagement auch in ihren Arbeitskontext übertragen - und wann ihnen dort Barrieren entgegenstehen. Weitere Informationen unter www.enEEbler.de.
Das Projekt "Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wuppertal, Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung.Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.
Das Projekt "Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe, Teilvorhaben: Zusammenfassung und Synthese der Forschungsergebnisse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.
Das Projekt "Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe, Teilvorhaben: Bürgerenergie zwischen Geschäft und Teilhabe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum.Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.
Origin | Count |
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Bund | 100 |
Land | 70 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 89 |
Text | 19 |
Umweltprüfung | 30 |
unbekannt | 29 |
License | Count |
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geschlossen | 74 |
offen | 94 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Resource type | Count |
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Datei | 2 |
Dokument | 23 |
Keine | 81 |
Webseite | 74 |
Topic | Count |
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Boden | 84 |
Lebewesen & Lebensräume | 96 |
Luft | 64 |
Mensch & Umwelt | 169 |
Wasser | 32 |
Weitere | 151 |