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Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe, Teilvorhaben: Zusammenfassung und Synthese der Forschungsergebnisse

Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.

Entwicklung eines neuartigen Konzepts zur Kombination von Solarthermie und landwirtschaftlicher Flächennutzung durch bifaziale Flachkollektoren, Teilvorhaben: Systementwicklung und -auslegung

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Photovoltaik auf Agrarflächen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

2. Konzeptphase

Wenn sich herausgestellt hat, dass das Gebiet sich grundsätzlich für eine Nahwärmeversorgung eignet, geht es darum, zu konkretisieren, wie das zukünftige Nahwärmenetz aussehen kann und welche Schritte notwendig sind, um es zu realisieren. Dabei sind sowohl technische als auch wirtschaftliche und organisatorische Aspekte zu analysieren. Einen guten Überblick über die technischen Fragestellungen, die in dieser Phase relevant sind, liefert die “Checkliste Gebäude- und kleine Wärmenetze” der dena. Kurz zusammengefasst sind Informationen zu den folgenden Themen zusammenzutragen: Potenzielle Wärmeabnehmer und deren Wärmebedarfe: gibt es ggf. Ankerkunden wie öffentliche Gebäude (z.B. Schulen) Mögliche Trassenführung und notwendige Querung von Straßen bzw. Öffentlichen Grünflächen Bestehende Infrastruktur (einschließlich Stromleitungen) Möglicher Standort der Energiezentrale Potenzial von Umweltwärmequellen (z.B. oberflächennahe Geothermie, Gewässer, Abwasserkanäle …) Potenzial von Abwärme aus lokalen Industrie- oder Gewerbebetrieben Solarpotenzial (Solarthermie, Photovoltaik) Mögliche Wärmespeicherung Notwendiges/ sinnvolles Temperaturniveau: ggf Sanierungsbedarf bei Gebäuden Kaltes oder warmes Netz Ob ein kaltes Nahwärmenetz infrage kommt, ist abhängig von dem Potential der Umweltwärmequellen und der Abwärme vor Ort. Ist kein ausreichendes Potential vorhanden, um den Wärmebedarf zu decken, kann ein kaltes Nahwärmenetz nicht realisiert werden. Wird stattdessen ein Niedertemperatur-Nahwärmenetz in Betracht gezogen, muss vor allem ein geeigneter Standort für die Aufstellung der zentralen Wärmeerzeuger gefunden werden. Die Klärung dieser Fragestellung ist durch qualifizierte Fachplanerinnen und Fachplaner oder Unternehmen durchzuführen. Die Ergebnisse sollten in Form einer Machbarkeitsstudie oder eines Konzepts zusammengefasst werden, die als Grundlage für die nächsten Schritte dienen. Die Erarbeitung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier . Neben den technischen Fragen sollte in dieser Phase auch geklärt werden, welches Betreibermodell für das zukünftige Wärmenetz angestrebt wird und welche Verantwortung unterschiedliche Akteure übernehmen sollen oder können (beispielsweise öffentliche Hand, Energieversorgungsunternehmen, Bürgerenergiegenossenschaft). Im Konzept sollten auch Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die darauffolgenden Phasen untersucht und die wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft sowie ggf. Preismodelle durchdacht werden. Weiter zur Planungsphase

immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der Betriebszeiten für den Zeitraum vom 15.02. – 15.09. eines jeden Jahres ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang der bestehenden und in Betrieb befindlichen Windenergieanlage ORL-6 auf Flurstück Nr. 940, Gemarkung Jungholzhausen, Gemeinde Braunsbach

Die Firma EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn, ist Inhaberin einer am 08.02.2016 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA ORL-6. Die EE Bürgerenergie Braunsbach GmbH & Co. KG hat am 19.10.2018 in Gestalt der Erklärung vom 12.12.2018 einen Teilverzicht in Bezug auf die v. g. immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgegeben. Auf den Betrieb der v. g. WEA wurde in der Zeit vom 15.02. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang verzichtet. Diese Genehmigung in Gestalt der Teilverzichtserklärung ist bestandskräftig. Die Erweiterung der Tagbetriebszeiten auf den Zeitraum vom 16.09. bis 15.11. eines jeden Jahres von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang wurde am 10.11.2021 genehmigt. Die am 03.06.2022 beantragte Erweiterung der Genehmigung des Tagbetriebs soll voraussichtlich im Jahr 2023 umgesetzt werden. Die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beinhaltet die Erweiterung der Betriebszeiten für den Zeitraum vom 15.02. – 15.09. eines jeden Jahres ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang der bestehenden und in Betrieb befindlichen Windenergieanlage (WEA) ORL-6 (Anlagentyp ENERCON E-101 mit einer Nabenhöhe von 149,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 101,00 m, Gesamthöhe 199,50 m, Nennleistung 3,05 MW). Für dieses Vorhaben wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung („Änderungsgenehmigung“) nach §§ 4, 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Schwäbisch Hall.

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Catalysing and building capacities for renewable energy communities in rural Latvia

DATIPilot - Sprint - ChainEnergie: Entwicklung einer Blockchainanwendung für Energiegenossenschaften;' EP'

Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe

Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.

Bürger-Energie: Strukturstärkung und Teilhabe, Teilvorhaben: Bürgerenergie zwischen Geschäft und Teilhabe

Eine Strukturstärkung durch die Energiewende 'kann nur gemeinsam mit den Menschen gelingen, für die die Regionen Teil ihrer Identität und Heimat mit Tradition und Zukunft sind'. Dieser Aufforderung der Kohlekommission (Abschlussbericht 2019: 101) widmet sich BE:ST. Das Projekt rückt eine zentrale soziale Innovation der Energiewende in den Mittelpunkt: die Bürgerenergie. BE:ST beschäftigt sich mit der Frage, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Bürgerenergie zu einer Strukturstärkung in den Braunkohlerevieren ebenso beitragen kann wie zu einer effektiven und gesellschaftlich akzeptierten Energiewende. Im Rahmen von BE:ST soll Bürgerenergie als Baustein einer konfliktarmen und sozial nachhaltigen Strukturstärkung entwickelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der bürgernahen Optimierung von genossenschaftlichen Modellen, die durch eine regionalpolitische Vermögens- und Kapitalstrategie gestützt werden. Um dies zu erreichen, werden soziale, institutionelle und ökonomische Potenzialanalysen im Rheinischen und Lausitzer Kohlerevier vorgenommen. Mittels eines Bürgerrats zur Bürgerenergie werden die Akzeptanz und Beteiligung an genossenschaftlichen Modellen im Energiebereich ermittelt. Die Deutungen und Erzählungen werden mit den Befunden der sozialen, institutionellen und ökonomischen Potenzialanalysen in eine Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) zum Konzept der (genossenschaftlichen) Bürgerenergie überführt. Im Ergebnis werden verschiedene Produkte, Tools und Handreichungen stehen, und a. beispielhafte beteiligungsorientierte Strategieempfehlungen und Verfahren zur Stärkung von Bürgerenergien in Revieren im Strukturwandel sowie eine Open-Access-Datenbank mit Citizen-Science-Schnittstelle, um die Zugänglichkeit und Nutzung der Projektergebnisse in niedrigschwelliger Weise zu gewährleisten.

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