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European Energy Award

<p>Der European Energy Award® (eea) ist ein Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Er dient als Steuerungs- und Controllinginstrument der kommunalen Klimaschutz- und Energiepolitik, mit dem alle klima- und energierelevanten Aktivitäten systematisch erfasst, bewertet und kontinuierlich überprüft werden. Der eea unterstützt die Kommunen dabei, ihre Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenziale systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Die Ergebnisse der Stadt Konstanz liegen hier im maschinenlesbaren Format vor. Konstanz nimmt seit 2007 am eea teil und wird dabei durch einen externen Berater unterstützt und fachlich begleitet.</p> <p>Zu Beginn wurde ein Energieteam innerhalb der Verwaltung gegründet, in welchem Vertreter aus verschiedenen Ämtern sowie den Stadtwerken unter Federführung des Amts für Stadtplanung und Umwelt zusammenarbeiten.</p> <p>Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms ist der eea-Maßnahmenkatalog, der ca. 100 mögliche Maßnahmen aus sechs verschiedenen Handlungsfeldern umfasst und mit dessen Hilfe die Analyse- und Planungsprozesse durchgeführt werden.</p> <p>Auf der Basis der Ist-Analyse wurde ein energiepolitisches Arbeitsprogramm (Maßnahmenplan) für die Stadt Konstanz ausgearbeitet, in welchem für die einzelnen Handlungsfelder insgesamt etwa 40 Maßnahmen definiert wurden.</p> <p>Das energiepolitische Arbeitsprogramm für Konstanz wird jährlich fortgeschrieben. Dies geschieht im Rahmen eines internen Audits, zu dessen Anlass der Umsetzungsstand der Maßnahmen überprüft wird.</p> <p>Die Daten stammen aus den Berichten (internes Audit): <strong><a href="https://www.konstanz.de/start/leben+in+konstanz/european+energy+award.html" target="_blank">https://www.konstanz.de/start/leben+in+konstanz/european+energy+award.html</a></strong></p>

Dreizehnter Energiebericht der Landesregierung

Berichtszeitraum der Bilanzen 2016 bis 2017; Factsheet, 1. Einleitung, 2. Ziele der Energiepolitik, 3. Umsetzung der Energiepolitik: u.a. Erneuerbare Ernergiequellen, KWK und Eigenstromversorgung, Ausbau und Entwicklung der Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und Energieeinsparung, 4. Entwicklung von Energieerzeugung und - verbrauch , 5. Entwicklung der Treibhausgasemissionen 1990-2017 (Kurzerichterstattung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 LKSG) , 6. Entwicklung der energiebeddingten Emissionen von Schwefweldioxid und NOx, Anhang zum Bericht

Grünbuch „Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030“

Am 27. März 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Grünbuch mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030“.

KWK-Ausbau: Entwicklung, Prognose, Wirksamkeit der Anreize im KWK-Gesetz unter Berücksichtigung von Emissionshandel, Erneuerbare-Energien-Gesetz und anderen Instrumenten

Der vorliegende Bericht gibt Informationen und Einschätzungen zur Situation der KWK in Deutschland und deren zukünftiger Entwicklung zu geben. Diese wurden Ergebnisse eines Forschungsvorhabens sollen die Erreichbarkeit des u. a. im KWKG und in der Koalitionsvereinbarung formulierten KWK-Ziels prüfen. Demnach soll sich der Anteil der KWK-Netto-Stromerzeugung an der Gesamtstromerzeugung von 12,5 auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Weiterhin dienten die hier zusammengestellten Informationen als Basis für die Novellierung des KWKG im Jahr 2012. Ausgehend von den sich abzeichnenden Entwicklungen in den vergangenen Jahren, werden in diesem Bericht der zukünftige Ausbau abgeschätzt, Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt, Instrumente zur Förderung der KWK eruiert und beschrieben und schließlich Handlungsempfehlungen ausgesprochen..<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

Großbritannien steigt bis 2025 aus der Kohle aus

Am 18. November 2015 verkündete die Energieministerin Amber Rudd, dass Großbritannien bis zum Jahr 2025 aus der Kohleenergie weitgehend aussteigen und alle Kohlekraftwerke stilllegen wird.

Greenpeace-Demo auf dem Dach der SPD-Zentrale in Berlin

Am 20. Oktober 2014 protestierten Greenpeace-Aktivisten gegen die Kohlepolitik der SPD. Sie forderten vom Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten. „Herr Gabriel, Kohle zerstört das Klima!“ So stand es auf dem Banner, das die Umweltschützer an der Fassade des Willy-Brandt-Hauses in Berlin, Zentrale der SPD, entrollt hatten. Auf dem Dach montierten sie symbolisch die Attrappe eines Braunkohle-Baggerrads.

Osteuropäische Länder lehnen IPCC Ziel von Null-Emissionen bis zum Jahr 2100 ab

Am 28. Oktober 2014, zwei Tage vor Verabschiedung des Fünften IPCC-Sachstandsberichts hatten Länder wie Deutschland, Frankreich und Schweden vorgeschlagen, das Ziel des Weltklimarats festzuschreiben, bis Ende 2100 ganz von der Kohle loszukommen. Die Umweltminister wollten damit ihre Position für den Weltklimagipfel im Dezember in Lima festlegen. Doch Polen, Tschechien, Bulgarien und Lettland lehnten den Vorschlag ab. Das geht aus einem Dokument hervor, das der britischen Tageszeitung The Guardian vorliegt. Der Weltklimarat hatte in seinem letzten Bericht verdeutlicht, dass bis zum Ende des Jahrhunderts die Kohleverbrennung auf Null gefahren werden muss, um einen Anstieg der Temperaturen um durchschnittlich fünf Grad zu verhindern.

EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten

Am 14. Dezember 2016 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“. Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.

Erste Europäische Woche für nachhaltige Energie (EU Sustainable Energy Week - EUSEW)

Im Rahmen einer breit angelegten EU Kampagne Nachhaltige Energie für Europa [Sustainable Energy Europe Campaign (SEE)] fand 2007 vom 29. Januar bis zum 2. Februar die erste Europäische Woche für nachhaltige Energie in Brüssel und europaweit statt. Eine Allianz von 44 Organisationen schloss sich der Europäischen Kommission an, um die erste Europäische Woche für Nachhaltige Energie (EUSEW) zu organisieren. Die EUSEW war als wichtigstes Jahresereignis zum Thema nachhaltige Energie vorgesehen und brachte mehr als 5.000 Experten und Entscheider in einer Vielzahl von Veranstaltungen europaweit zusammen. Zentrale Veranstaltungen der EUSEW waren die Europäische Konferenz für Erneuerbare Energiepolitik und die jährliche ManagEnergy Konferenz, wo Ideen, Lösungen und Aktionspläne für verschiedene Branchen entwickelt und diskutiert wurden. Die Europäische Kommission plant die Durchführung der EUSEW auch in den nächsten Jahren.

EU-Rahmen- und Energiepolitik bis 2030

In der Nacht vom 23. auf den 24. Oktober 2014 verständigte sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 für die EU. Der Europäische Rat hat das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Für den bis 2030 zu erreichenden Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU wird ein EU-Ziel von mindestens 27 % festgesetzt. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene verbindlich sein. Zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 gegenüber dem auf der Basis der derzeitigen Kriterien prognostizierten künftigen Energieverbrauch wird auf EU-Ebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % vorgegeben.

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