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FH-Impuls 2016 I: Sensoren und Simulation für Energieeffizienz und Umwelt (SenSim4iCity)

Das Projekt "FH-Impuls 2016 I: Sensoren und Simulation für Energieeffizienz und Umwelt (SenSim4iCity)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Technik Stuttgart, Institut für Angewandte Forschung, Zentrum für Geodäsie und Geoinformatik.

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre,Steuerart

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre,Steuerart, Wirtschaftsbereiche

Indikator: Umweltbezogene Steuern

Die wichtigsten Fakten Die wichtigsten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Im Jahr 2022 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 66,5 Milliarden Euro. Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,4 %. Welche Bedeutung hat der Indikator? Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 33,3 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,7 Mrd. Euro). Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %. Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom). Wie wird der Indikator berechnet? Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der ⁠ OECD ⁠ und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet (Eurostat 2013) . Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (Destatis 2019) . Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" .

Umweltbezogene Steuern und Gebühren

Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Entwicklung umweltbezogener Steuern Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern“ und deren Anteil an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte). Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den ⁠ Klimaschutz ⁠ erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat. * vorläufige Daten *vorläufige Daten Wirkung umweltbezogener Steuern Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der ⁠OECD⁠ und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa (Durchschnitt EU-28) haben die umweltbezogenen Steuern in Deutschland einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2022 mit 1,6 % unter dem EU-Durchschnitt von 2,0 % ( Eurostat 2024 ). Abfall- und Abwassergebühren Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt. Weiterführende Informationen Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG): Umweltstatistikgesetz (UStatG) Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen

Fluglärm und Nachhaltigkeit

Fluglärm Nachhaltigkeit im Luftverkehr Mit der Außerbetriebnahme des Flughafens Berlin-Tegel konnten knapp 300.000 Menschen in Berlin vom Fluglärm entlastet werden. Der Luftraum über Berlin wird auch weiterhin von verschiedenen Luftfahrzeugen genutzt werden. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die Nutzung des Luftraumes frei, soweit sie nicht durch andere Gesetze oder Rechtsvorschriften beschränkt wird. Eine Beschränkung ist z.B. die Mindestflughöhe. Diese beträgt in Berlin für Sichtflüge 300 m (1.000 ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m um das Luftfahrzeug. Die Mindestflughöhe ist hierbei eine absolute Größe, die nur bei Starts und Landungen oder wenn es von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde, unterschritten werden darf. Somit kann auch weiterhin Luftverkehr über der Stadt stattfinden, solange die gültigen Höhen und ggf. weitere gültige Flugbeschränkungen durch die Luftfahrzeugführer*in eingehalten werden. Daneben gibt es über Berlin regelmäßig Flüge durch Rettungsdienste und Polizeibehörden, die auch verschiedene Landeplätze in der Stadt nutzen. Hierdurch und durch weitere Flugbewegungen kann es auch ohne einen Flughafen zu luftfahrtspezifischen Lärmereignissen im Berliner Stadtgebiet kommen. Für weitere Fragen hierzu nutzen Sie bitte die nachfolgenden Kontaktdaten: Tel.: (030) 9025-1423 E-Mail: fluglaerm@SenMVKU.berlin.de Fluglärmbeschwerden im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin Brandenburg richten Sie bitte direkt an den Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Berlin Brandenburg : Büro des Fluglärmschutzbeauftragten Mittelstraße 11 12529 Schönefeld Telefon: (030) 6341-07920 Fax: (030) 6341-07929 E-Mail: info@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de Der Berliner Senat setzt sich für die Reduzierung von Luftverkehrsimmissionen ein. Es werden kontinuierlich Maßnahmen entwickelt, begleitet und umgesetzt. Das Land Berlin unterstützt den Markthochlauf für alternative Antriebe und Kraftstoffe im Luftverkehr und ist in den nationalen Gremien vertreten. Die Förderung nachhaltiger alternativer Kraftstoffoptionen stellt national und international ein bedeutsames Ziel dar. Insbesondere synthetische Kraftstoffe, die mittels erneuerbarer Energien erzeugt werden (z.B. das sogenannte Power-to-Liquid Verfahren (PtL)), ermöglichen eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen und können so einen wichtigen Beitrag zum Erreichen von Klimazielen darstellen. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm – BEK 2030 ambitionierte Ziele zur Reduktion von Luftverkehrsemissionen gegeben. Die Entwicklung eines Modells für emissionsabhängige Start‐ und Landegebühren im Rahmen einer CO 2 ‐basierten Entgeltverordnung für den Flughafen BER. Die Untersuchung einer möglichen Aufnahme von verpflichtenden CO 2 ‐Kompensationsmaßnahmen in die Umweltrichtlinien der Flughafen Berlin‐Brandenburg GmbH (FBB). Die Prüfung von Ansätzen zur Verlagerung des innerdeutschen Luftverkehrs auf die Bahn. Einheitliche Energiebesteuerung auf EU Ebene des gewerblich verwendeten Kerosins. Internationale Flugtickets für den auf deutschem Gebiet anteiligen Weg mit dem vollen Umsatzsteuersatz besteuern und damit die Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flugtickets abschaffen.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben O0

Das Projekt "Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende, Teilvorhaben O0" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Fachgebiet Energiewirtschaft.

Energieminister Willingmann begrüßt Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am Donnerstag das Maßnahmenpaket der Ampel-Koalition ausdrücklich begrüßt. „Das Maßnahmenpaket wird angesichts der gestiegenen Energiepreise erheblich dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt in Deutschland zu sichern“, betonte Willingmann. „Besonders freut es mich, dass sich die Koalition auf eine temporäre Absenkung der Energiesteuer, eine Energiepreispauschale sowie einen Einmalbonus für Kinder verständigt hat. Von den Entlastungen werden auch in Sachsen-Anhalt Geringverdiener und Familien erheblich profitieren.“ Willingmann lobte zudem, dass sich die Ampel-Koalition auf Entlastungen mit Augenmaß verständigen konnte. „Die gewählten Maßnahmen entlasten diejenigen, die besonders stark unter den gestiegenen Energiepreisen leiden. Zudem unterlaufen sie nicht die Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes“, so Willingmann. Klar sei aber auch: „Bei dem Maßnahmenpaket geht es zunächst einmal nur um kurzfristige, wirksame Entlastungen. Mittel- und langfristig wird es darum gehen, den Ausbau Erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen, in Energieeffizienz zu investieren und die Energieimporte zu diversifizieren.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.

Kraftstoffpreise im Straßenverkehr

Durchschnittlicher Tankstellenabgabepreis. Steuerbelastung auf Basis Inlandsware, d.h. einschl. Mineralölsteuer / Energiesteuer, Mehrwertsteuer, Erdölbevorratungs-Beitrag und Ökosteuer. Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2021/22, S. 308f Lizenz: © 2023 Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

Umweltschädliche Subventionen in Deutschland

Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland sind weiterhin viel zu hoch und liegen 2012 bei nunmehr 57 Milliarden Euro. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA ). Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima - und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Allein drei Milliarden Euro kostet es die Bürgerinnen und Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher, haben so weniger Anreiz, Energie zu sparen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

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