API src

Found 197 results.

Rechtsvorschriften im Bereich Klimaschutz

Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Gesetz zur Ausführung des Energiewirtschaftsgesetzes (AGEnWG) Verordnung über die Berechnung von Klimaschadenskosten (KlimakostenV) Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG)

Umweltverträglichkeitsstudie für die 110-kV Freileitung Abzweig Zirzow- Altentrptow

Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Audorf Süd - Raum Kiel Süd (LH-13-346)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 32 km zwischen dem bestehenden Umspannwerk (UW) Audorf Süd und dem neu zu errichtenden UW Raum Kiel Süd • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (InfraNord) zwischen Mast 2 und Mast 84 der LH-13-346 • Einbindung der 110-kV-Leitung LH-13-105 in die neue Trasse (Mast 116N) sowie Anbindung der 110 kV-Leitung LH-13-105 an das UW Raum Kiel Süd • Verlegung bestehender Leitungen: ▪ 220-/110-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 45–47) im Bereich Achterwehr/Quarnbek ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) und 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) im Bereich Moorsee ◦ Errichtung einer neuen 220-kV-Verbindung zwischen dem bestehenden UW Kiel Süd und dem geplanten UW Raum Kiel Süd (Maste 86B bis 87B) • Rückbau bestehender Leitungen: ◦ 110-kV-Leitung LH-13-105 (Maste 116–118) ◦ 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien mit Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV sowie 220-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Achterwehr, Bredenbek, Felde, Haßmoor, Mielkendorf, Molfsee, Osterrönfeld, Quarnbek, Rodenbek, Schacht-Audorf und Schülldorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Gemeinde Panker im Kreis Plön sowie der kreisfreien Stadt Kiel. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Feststellung gem. §43f Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG für die Zubeseilung der 110-kV-Freileitung Stockheim-Neustadt b. Coburg

Die Bayernwerk Netz GmbH (Vorhabenträgerin) reichte am 20.07.2026, mit Schreiben vom selben Tag sowie Nachreichungen vom 22.07.2026 und 14.09.2026, die vollständigen An-tragsunterlagen ein. Beantragt ist eine Zubeseilung zwischen den Masten Nrn. 1 bis zur Landesgrenze Bayern/Thüringen, die sich zwischen den Masten Nrn. 12 und 13 befindet, sowie von der Landesgrenze Thüringen/Bayern, die sich zwischen den Masten Nrn. 41 und 42 befindet, bis zum Mast Nr. 46, der 110-kV-Freileitung Stockheim-Neustadt b. Coburg, Ltg. Nr E69, im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 43f EnWG. Gegenstand dieses Anzeigeverfahrens sind ausschließlich die oberfränkischen Leitungsabschnitte. Durch das Auflegen von Leiterseilen in den Bereichen zwischen den Masten Nrn. 1 und 14 sowie den Masten Nrn. 34 und 46 wird die Übertragungsfähigkeit der Leitung gesteigert. Die Leitung beginnt südlich von Stockheim im Landkreis Kronach. Ab Mast Nr. 13 bis ein-schließlich Mast Nr. 41 verläuft sie durch den Landkreis Sonneberg in Thüringen. Ab Mast Nr. 42 bis zum Umspannwerk bei Neustadt bei Coburg liegt die Trasse im Landkreis Coburg. Die Freileitung hat eine Gesamtlänge von ca. 13,6 km. Es werden temporäre Arbeitsflächen errichtet und temporär Wege mit Aluplatten oder Holz-bohlen gelegt, um eine Zufahrt zu gewähren. Die Größe und Standort der Masten verän-dern sich nicht. Das neue Leiterseil wird mit Hilfe eines Vorseils von den Seiltrommeln mittels Winde zum Windenplatz gezogen. Um die Bodenfreiheit beim Ziehen der Seile zu gewährleisten, wer-den die Seile durch eine Seilbremse am Trommelplatz entsprechend eingebremst und unter Zugspannung zurückgehalten. Nach dem Seilzug werden die neuen Seile so einreguliert, dass deren Durchhänge den vorher berechneten Sollwerten entsprechen. Im Anschluss daran werden die Seile an den Klemmen der Isolatorenketten befestigt.

110-/380-kV Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG, Vorhaben 16) Abschnitt: Abschnitt: Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – UA Lüstringen: 8. Planänderung nach Beschluss

Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die Amprion GmbH plant den Neubau der Kabelübergabestation (KÜS) Steingraben in 49124 Georgsmarienhütte, Niedersachsen. Im Zuge des Bauvorhabens ist der Neubau von verschiedenen Bau- und Anlagenteilen, u. a. der Neubau von zwei Drosseln sowie eines Betriebsgebäudes, eines Notstromaggregats sowie eines Lagergebäudes geplant. Das auf den Dachflächen des Betriebsgebäudes, des Lagers, des Notstromaggregats sowie das auf den Flächen der Drosseln anfallende Niederschlagswasser soll gefasst und über Versickerungsmulden abgeleitet werden. Die Beschreibung der örtlichen Randbedingungen, der geplanten Gebäude- und Anlagenteile, die Ermittlung der anfallenden Niederschlagswassermengen sowie die Berechnung der Versickerungsmulden sind Gegenstand des vorliegenden Erläuterungsberichtes für den wasserrechtlichen Antrag. Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.

Ersatzneubau der 110-/380-kV Freileitung Wehrendorf-Herringhausen (Bl. 4584)

Die Amprion GmbH (bevollmächtigt durch die Westnetz GmbH) hat mit Antrag vom 26.03.2026 für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der bis einschließlich 1. April 2026 geltenden Fassung, vgl. § 118 Abs. 54 EnWG in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Um die Konverter Station des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin1 an das bestehende Übertragungsnetz anzuschließen, ist die Errichtung einer AC-Anbindungsleitung erforderlich, durch die der Anschluss an die Netzverknüpfungspunkte (NVP) von der Konverter Station Herringhausen (Umspannanlage (UA) Herringhausen) zum NVP Wehrendorf (Umspannanlage (UA) Wehrendorf) erfolgt und eine Länge von etwa 6,5 km umfasst. Hierzu wird das bestehende 380-kV-Höchstspannungsnetz (Bl. 4584) der Amprion GmbH einschließlich des mitgeführten 220/110-kV-Stromkreises der Westnetz GmbH in der vorhandenen Leitungstrasse ertüchtigt. Mit den eingereichten Unterlagen wird die Planfeststellung für den Ersatzneubau der bestehenden 110-/380-kV Freileitung (Bl. 4584) „UA-Merzen/Neuenkirchen – UA Wehrendorf“ im Abschnitt Pkt. Warksmoor über Pkt. Nienkamp und Pkt. Bohmte bis zur UA Wehrendorf und die damit zusammenhängende Leitungseinführung der Bl.4584 in die neu zu errichtende UA Herringhausen beantragt. Die Planfeststellung umfasst im Wesentlichen den Rückbau von 17 Masten (M75 bis M90) der 220-/380-kV-Leitungen (Bl. 4584), den Ersatzneubau der 110-/380-kV-Leitungen (Bl. 4584) von Mast 1075 bis Mast 1090 und der Masten 91, 2076, 176A sowie 276A, die Errichtung der temporären Provisorien (P1 bis P28) und die Beseilung/ der Anschluss (M 74 über M 1075 bis M 1090, M 1076/ M 2076 über 176 A/ 276 A bis UA Herringhausen, M 90/ M 1090 bis UA Wehrendorf, M 74 über P 1/ P 2 bis P 28/ UA Wehrendorf) an das bestehende Leitungsnetz als auch die Netzverknüpfungspunkte. Der Ersatzneubau der BL. 4584 beginnt an der UA Wehrendorf und folgt dem vorhandenen Trassenverlauf nach Norden. Vor der UA Wehrendorf werden 2 Maste errichtet (Bl. 4584 M 91 und M 1090). Kurz vor dem „Westerbach“ schwenkt die Trasse nach Nord-Westen, überquert die „Osnabrücker Straße (B51)“ um dann wieder nach Norden zu verschwenken. In Höhe der Straße „Jägerallee“ verlässt die Bl. 4584 die Parallelführung mit der Bl. 4196 und schwenkt nach Nord-Westen (Bl. 4584 M 1090 – M 1078). Nach der Überquerung der Straße „Nienkampstraße“ wird rechtwinkelig über einen Stich mit 2 Masten (Bl. 4584 M 2076 und M 1076) die neue UA Herringhausen angeschlossen. Für den Anschluss der UA Herringhausen sind 2 weitere Maste erforderlich (Bl. 4584 M 276A und M 176A). Im Verlauf der Trasse gen Nord-Westen wird noch der Mast M 75 durch den Mast M 1075 der Bl. 4584 ersetzt, bevor die Leitung über die bestehenden Maste weiter gen Nord-Westen verläuft. Im Abschnitt zwischen der Station Ostercappeln und der Station Wehrendorf werden mit dem Ersatzneubau der Bl. 4584 zwei 110-kV-Stromkreise im Rahmen einer Trassenbündelung mitgeführt. Es wird ein 110-kV-Stromkreis zwischen der Station Ostercappeln und dem Pkt. Rieste zubeseilt und ein weiterer zurzeit noch im 220-kV-Netz Wiehengebirge Ost genutzter Stromkreis zukünftig, nach Spannungsumstellung, im 110-kV-Netz genutzt (Neu: Alfhausen Ost und Alfhausen West). Über die Leitungseinführung (M 1076 und M 2076) der UA Herringhausen werden die beiden neuen Stromkreise Kronensee Süd und Kronensee Nord mit der Bl. 4584 aufgenommen, um in der UA Wehrendorf zu münden. Ab UA Herringhausen führt die Bl. 4584 künftig insgesamt 4 x 380-kV Stromkreise und 2 x 110-kV- Stromkreise. Die 28 Freileitungsprovisorien (P1 bis P28) werden zwischen dem Punkt Warksmoor und der UA Wehrendorf errichtet, welche die 2 x 380-kV Stromkreise der Bl. 4584 für die Zeit des Ersatzneubaus aufnehmen. Für die Kreuzung der DB Bahnstromleitung Bl. 0466 muss ein Stromkreis übergangsweise mit einem Baueinsatzkabel ersetzt werden. Das Baueinsatzkabel kommt zwischen den Masten 81 und 82 der 110-kV-DB-Leitung (Bl. 0466) zum Einsatz, die temporäre Kreuzung der provisorischen Leitung ist bei Mast P16/17 vorgesehen. Nach Errichtung des Provisoriums wird das Baueinsatzkabel wieder zurückgenommen und erst wieder zum Abbau des Provisoriums vorübergehend errichtet. Die provisorische Leitung beginnt an der UA Wehrendorf und zweigt zur Überquerung der Gleise der DB-Netz AG nach Nord-Westen ab. Führt sodann in Richtung des Golfplatzes am Gut Arenshorst und verläuft an dessen östlichen Rand nach Norden. Weiter verschwenkt das Provisorium dann nach Westen, überquert die Straße „Jägerallee“ und verläuft über die landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Westen. Im Bereich der Ortsgrenze Bohmte – Ostercappeln verschwenkt das Provisorium vor dem Wald in Richtung Norden und fügt sich westlich des neuen Konverters/ der neuen UA Herringhausen in die ursprüngliche Trassenlage der Bl. 4584 um an den Mast 74 anzuschließen.

110-/380-kV Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG, Vorhaben 16) Abschnitt: Abschnitt: Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – UA Lüstringen: 7. Planänderung nach Beschluss

Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst den Wasserrechtlichen Antrag zur Durchführung von Wasserhaltungsmaßnahmen im Zuge des Neu- und Rückbaus von Freileitungsmasten, insbesondere: - Neubau der 110-/380-kV Höchstspannungsfreileitungen Pkt. Königsholz – UA Lüstringen Bl. 4210 Mast Nr. 88-112, Bl. 0226 Mast Nr. 1005 und Bl. 1123 Mast Nr. 1013 - Rückbau der Höchstspannungsfreileitungen Bl. 2310, Mast Nr. 13-51, Bl. 1123 Mast Nr. 1, 13-40, Bl. 0226 Mast Nr. 1B-5 und Bl. 0768 Mast Nr. 10D. Der vorliegende Antrag umfasst eine zusammenfassende Darstellung und Beschreibung der im Freileitungsbau geplanten Wasserhaltungsmaßnahmen bei der Erstellung der Mastfundamente und des Rückbaus. Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.

UVP Vorprüfungsergebnis Erneuerung Armaturenstation S3 Emden-Uphusen

Die Open Grid Europe GmbH plant den Rückbau der vorhandenen Armaturenstation S3 an Erdgas-HD-Leitung-Nr. 63 in Emden-Uphusen sowie eine anschließende Neuerrichtung. Im Zuge dessen findet der Umbau zu einer Leitungssperreinrichtungs-Station statt. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemarkung Uphusen der Stadt Emden. Die LNr. 63 wurde vor dem 03.07.1988 zugelassen und errichtet, so dass keine UVP durchgeführt worden ist. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten werden und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutage leiten von Grundwasser sowie das Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ Wasser, im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten 2005

Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.) verschiedene Jahre: Informationsbroschüren zur Fernwärmeversorgung und zu den Heizkraftwerken, Berlin. Berliner Kraft- und Licht-Aktiengesellschaft (BEWAG) (Hrsg.): Internet: de.wikipedia.org/wiki/Bewag_%28Berlin%29 (Zugriff am 01.03.2010) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BMWA 2004: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts), BGBl I 1998, 730, Berlin. Internet: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/EnWG.html (Zugriff am 13.02.2018) Ehlert, D. 1995: Status-Quo-Analyse an Blockheizkraftwerken (BHKW) im Land Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin unveröffentlicht. GASAG Berliner Gaswerke AG (Hrsg.) ohne Jahr: Informationsbroschüren zur Erdgasversorgung in Berlin, Berlin. GASAG Berliner Gaswerke AG (Hrsg.) 2009: Geschäftsbericht 2008. KommTeam ABS e. V. 1995: Bericht zur Emissionsentwicklung im Bezirk Berlin-Köpenick 1994/1995, Untersuchung im Auftrag des Bezirksamtes Köpenick von Berlin, Abt. Gesundheit und Umwelt, unveröffentlicht. MUNR (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg) (Hrsg.) 1994: Klimaschutzbericht Land Brandenburg, Potsdam. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Emissionskataster Hausbrand für 1999/2000 Berlin. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2010a: Emissionskataster Hausbrand für 2005, unveröffentlicht (Stand 01.03.2010), Berlin. SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2010b: Landesenergieprogramm Berlin (LEP), gegenüber dem Senatsbeschluss und der Abgeordnetenhaus-Vorlage redaktionell überarbeitete Fassung. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/ (Zugriff am 01.03.2021) SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) 2010c: Evaluierung Landesenergieprogramm 2006-2010, Stand Oktober 2009, unveröffentlicht, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) o.J.: Energiebericht Berlin, Energiepolitik in Berlin 1990 – 1996, Berlin SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Energiesparen in öffentlichen Gebäuden, Neue Energiepolitik in Berlin, Heft 11, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Energiebedingte CO2-Emissionen in Berlin 1991 – 1994, Materialien zum Energiekonzept Berlin, Heft 7, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Photovoltaik für Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 13, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995c: Energiekonzept Berlin, Materialien zur Energiepolitik in Berlin, Heft 14, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995d: Luftreinhalteplan, Heft 19 der Informationsreihe zur Luftreinhaltung in Berlin, Berlin. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 1996: Statistisches Jahrbuch 1996, Berlin. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2006: Statistisches Jahrbuch 2006, Berlin. Valentin, Dr.-Ing. G. 1994: Auswirkungen von energiesparenden Maßnahmen an zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen von Wohnungsbaugesellschaften im Ostteil Berlins, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Berlin. Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke VDEW e.V. (Hrsg.) 1993: Heizungssysteme im Vergleich, Energiewirtschaftliche Studien im Vergleich, Band 1, Frankfurt am Main. Gesetze Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) vom 02.10.1990, verkündet am 13.10.1990 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 2144, Überschrift geändert durch Art. I Nr. 1 d. Ges. v. 12. 10. 1995, GVBl. S. 664. Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2008, Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/flaechennutzung/2005/karten/artikel.992697.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2008b: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2008, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2005/karten/artikel.1009003.php

UVP-Vorprüfungsergebnis Obertageanlagen für die Ein- und Ausspeicherung von Wasserstoff in Kavernen am Kavernenstandort Etzel (Gasunie-Gruppe)

Die Gasunie-Gruppe (N. V. Nederlandse Gasunie) plant den Bau und Betrieb von den Obertageanlagen für die Ein- und Ausspeicherung von Wasserstoff in Kavernen am Kavernenstandort Etzel auf dem Gebiet der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund. Dafür sind folgende Maßnahmen im Rahmen dieses Projektes vorgesehen: - Verlegung von Leitungen zwischen der Obertageanlage mit den Verteilerplätzen 15 und 16. Die Gesamtlänge beträgt ca. 4,1 km. In dem Leitungsabschnitt werden zwei parallel verlaufende Leitungen mit einem Durchmesser von jeweils DN 500 verlegt. Der Betriebsdruck wird zwischen 60 bis 220 bar liegen. - Installation einer Hochfackel auf dem Platz der Obertageanlagen. Die Fackelanlage wird im Falle einer dringend erforderlichen Druckentlastung von (Teilen) der Obertageanlage eingesetzt, um ein sicheres Abfackeln von Wasserstoff gewährleisten. Zusätzlich wird die Fackel bei Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten zur Druckentlastung benötigt. - Im Zuge der Errichtung der obertägigen Anlagen und der Verlegung der Leitungen wird mit einer baubedingten Grundwasserentnahme von ca. 1,5 Mio. m³ Wasser gerechnet. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung ergibt sich aus folgenden Tatbeständen: - Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. - Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.   - Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (Downloaddokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

1 2 3 4 5 … 18 19 20