Der Regierung von Oberfranken liegt ein Antrag auf Planfeststellung für die Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) im Unterabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis zum Mast Nr. 135 vor. Die 110kV-Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) der Bayernwerk Netz GmbH befindet sich im Freistaat Bayern, in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken. Die Freileitung beginnt im Umspannwerk Kastenweiher südwestlich der Stadt Erlangen und endet im Umspannwerk Eltmann, das im Industriegebiet der Stadt liegt. Erbaut wurde die Freileitung in den Jahren 1972-1974. Sie erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 62 km. Für die Errichtung der Freileitung wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Gegenstand der Planung ist der 17 km lange Freileitungsabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken (zwischen Mast Nr. 89 und Mast Nr. 90) und dem Mast Nr. 135. In diesem Bereich wird auf die – bislang lediglich mit einem Stromkreis beseilten – Masten ein zweiter 110-kV-Stromkreis zubeseilt. Zum Einsatz kommen Einfach-Leiterseile des Typs Al/St 230/30 (Aluminium-Stahl-Seile) sowie ein Blitzschutzseil des Typs 1x ASLH-D(S)B (AY/AW 97/48-11,1), bei dem es sich um ein verzinktes Aluminiumseil handelt. Ein Stromkreis besteht aus drei Leiterseilen, die auf einer Seite des Masts über zwei Ebenen angeordnet sind. Vier Maste (Nrn. 105, 106, 111 und 112) werden hierfür verstärkt, der Mast Nr. 135 wird standortgleich ersatzneugebaut. Ziel der Maßnahme ist es, den Abtransport von erzeugter Energie aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in verbrauchsstärkere Regionen sicherzustellen und die Netzstabilität in der Region zu erhöhen.
Die Westnetz GmbH, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund, hat für das o. a. Vorhaben bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung gem. §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das Vorhaben betrifft die 110-kV-Hochspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Heithöfen – St. Hülfe, Bauleitnummer (Bl. 0205), deren Errichtung bundesländerübergreifend in Nordrhein-Westfalen (NRW) und in Niedersachsen (Nds.) im Jahr 1955 erfolgte. Diese Bestandsleitung (Bl. 0205) soll im Abschnitt zwischen dem Pkt. Heithöfen und dem Pkt. Lemförde überwiegend trassengleich als 110-kV-Hochspannungsfreileitung erneuert werden und die Bezeichnung 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Heithöfen – Pkt. Lemförde (Bl. 1474) erhalten. Die bestehende Freileitung sei altersbedingt und auch im Hinblick auf die zukünftig benötigten Übertragungserfordernisse für einen langfristigen Betrieb nicht mehr geeignet. Die Maßnahme sei erforderlich, um langfristig die Versorgungssicherheit sowie die Übertragungserfordernisse im 110-kV-Verteilnetz ausreichend gewährleisten zu können und eine Stromversorgung sicherzustellen, die gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglichst sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich ist. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Vorhabenträgerin diese beantragt und das Entfallen der Vorprüfung durch die zuständige Behörde als zweckmäßig erachtet wurde. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Von der Realisierung der Maßnahme sind folgende Gemeinden (Gemarkungen) in NRW betroffen: • Preußisch Oldendorf (Schröttinghausen) • Stemwede (Levern, Sundern, Arrenkamp, Haldem)
Die Bayernwerk Netz GmbH beabsichtigt die Durchführung einer Änderung an der Hochspannungsfreileitung im Gebiet Schwarzenbach an der Saale, bezeichnet als Projekt Ltg. Nr. E86 Hof – Schwarzenbach, Ersatzneubau Mast Nr. 30a. Aufgrund einer Aufrüstung zu einem Antennen- / Funkmast erfolgt die Montage einer Antennenebene in einer Höhe von ca. 30 m. Hinzu kommt die erforderliche Systemtechnik auf der Fundamentplatte im Mastfußbereich. Da im unmittelbaren Bereich des Bestandsmastes eine Trinkwasserleitung unterhalb der GOK verläuft, muss der geplante Mast standortnah neu errichtet werden. Der Ersatzneubau findet hierbei innerhalb der bestehenden Leitungsachse, in ca. 25 m nordöstlicher Richtung zum bisherigen Maststandort, statt. Der neu geplante Mast wird, gegenüber dem bisherigen Freileitungsmast, um ca. 4,06 m erhöht (Höhe alt: 48,36 m; Höhe neu: 52,42 m).
Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Antragsunterlagen konnten vom 23.04.2025 bis zum 22.05.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 23.06.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stel-lungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan waren mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Ein-wendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wurde durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG). Die Onlinekonsultation fand vom 11.09.2025 bis einschließlich 25.09.2025 statt. Am 20.10. wurde der vorzeitige Beginn für einige Baumaßnahmen zugelassen
Die RWE Generation SE plant den Umbau der Gasstation Emlichheim. Dabei handelt es sich um eine Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage) der Erdgasleitung L 7500, die das Gaskraftwerk Emsland versorgt. Die bestehende Anlage befindet sich in Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen. Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Änderung eines Vorhabens, für das keine UVP durchgeführt wurde, eine Vorprüfung durchzuführen, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 eine Vorprüfung, aber keine Prüfwerte vorgeschrieben sind. Das Vorhaben stellt eine Änderung der Gasleitung dar und wird in Anlage 1 UVPG unter Punkt 19.2.4 „Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werkgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm eingeordnet. Es ist eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Weiterhin ist für die geplante Wasserhaltung gemäß Punkt 13.3.3 der Anlage 1 UVPG „Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind“ ebenfalls eine strandortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls notwendig. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (siehe Download-Dokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft linksrheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant gemeinsam mit der Nowega GmbH den Neubau einer Wasserstoffleitung mit einem Durchmesser von DN 800 im Kreis Borken von der Gemeinde Heek in das Gasspeichergebiet Epe bei Gronau. Die geplante Wasserstoffleitung soll die vorhandene Gasleitung Bad Bentheim – Legden (deren Umstellung auf Wasserstoff geplant ist) mit den Gasspeicherstätten in Epe verbinden und ist ein Baustein der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus zur bundesweiten Errichtung einer Wasserstoffinfrastruktur. Gemäß Nr. 19.2.3 der Anlage 1 UVPG handelt es sich bei dem vorliegenden Projekt um die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von 5 bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, für das eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 UVPG) durchzuführen ist. Das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass bei dem Vorhaben in Verbindung mit dem betroffenen Landschaftsraum erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht auszuschließen sind, da sich im Untersuchungsraum viele potenzielle Betroffenheiten – z. B. FFH-Gebiete, Vogelschutz-, Naturschutz-, Wasserschutzgebiete (inkl. WSZ II) und Waldbereiche – auf engem Raum konzentrieren. Daher wird gemäß § 5 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Im Rahmen der Förderung der Wasserstoffwirtschaft und der Transformation zur grünen Stahlproduktion im Saarland ist der Aufbau eines Wasserstoffleitungsnetzes geplant (mosaHYc). Teil dieses Netzes ist die neu zu errichtende etwa 21 Kilometer lange H2-Leitung (DN 600), die das Stahlwerk in Dillingen (ROGESA, die Tochter von Dillinger Hüttenwerke und Saarstahl) mit der bestehenden Pipeline Carling - Perl verbinden soll. Die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH plant die neue H2-Leitung Leidingen - Dillingen auf deutscher Seite in einer Länge von ca. 16,5 km. Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 43l EnWG mit UVP gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 geplant.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 49 |
| Land | 141 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 44 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 132 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
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| geschlossen | 142 |
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| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 189 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
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| Archiv | 41 |
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| Dokument | 123 |
| Keine | 40 |
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| Webseite | 56 |
| Topic | Count |
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| Boden | 67 |
| Lebewesen und Lebensräume | 168 |
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| Weitere | 190 |