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Umweltverträglichkeitsstudie für die 110-kV Freileitung Abzweig Zirzow- Altentrptow

Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG

Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.

Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO); hier Abschnitt Hessen-Süd PLC von Modautal/Herchenrode-Lampertheim

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Nord (PLA) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Süd (PLC) verläuft über ca. 34,4 km von der Ortslage Herchenrode/Modautal bis zur Ortslage Lampertheim/Lampertheim. Durch das geplante Vorhaben sind in Hessen die Gemeinde Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Gemeinde Lautertal (Odenwald) sowie die Städte Bensheim, Lorsch, Heppenheim und Lampertheim im Landkreis Bergstraße sowie in Baden-Württemberg die Gemeinde Laudenbach und die Stadt Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis temporär und/oder dauerhaft betroffen. Für das Gemeindegebiet Laudenbach und das Stadtgebiet Hemsbach sind keine unmittelbaren Grundstücksinanspruchnahmen vorgesehen; hier handelt es sich ausschließlich um mittelbare temporäre Betroffenheiten durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der während der Bauphase erforderlichen Grundwasserhaltung. Zum Vorhaben SPO, PLC Abschnitt Hessen-Süd, gehören folgende wesentlichen Bestandteile: • Erdgastransportleitung SPO, DN 1000, • Verlegung von Kabelschutzrohren und LWL-Begleitkabeln im Trassenverlauf, • Bau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) sowie einer Molchstation mit Betriebsanlagen und Zufahrten am Standort Lampertheim/Lampertheim, • Bau von 3 Armaturengruppen (AG) mit Betriebsanlagen und Zufahrten unter den Stationsnamen Gadernheim (Gemeindegebiet Lautertal) sowie Bensheim und Heppenheim Süd (Stadtgebiet Heppenheim), • Errichtung von 3 Anschlussleitungen, die von den Armaturengruppen Gadernheim, Bensheim und Heppenheim Süd zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber führen, • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial, • Schutzeinrichtungen gegen die Hochspannungsbeeinflussung, • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung.

Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Genehmigung der Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) im Unterabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis zum Mast Nr. 135; Bekanntgabe der Regierung von Oberfranken gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Regierung von Oberfranken liegt ein Antrag auf Planfeststellung für die Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) im Unterabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis zum Mast Nr. 135 vor. Die 110kV-Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) der Bayernwerk Netz GmbH befindet sich im Freistaat Bayern, in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken. Die Freileitung beginnt im Umspannwerk Kastenweiher südwestlich der Stadt Erlangen und endet im Umspannwerk Eltmann, das im Industriegebiet der Stadt liegt. Erbaut wurde die Freileitung in den Jahren 1972-1974. Sie erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 62 km. Für die Errichtung der Freileitung wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Gegenstand der Planung ist der 17 km lange Freileitungsabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken (zwischen Mast Nr. 89 und Mast Nr. 90) und dem Mast Nr. 135. In diesem Bereich wird auf die – bislang lediglich mit einem Stromkreis beseilten – Masten ein zweiter 110-kV-Stromkreis zubeseilt. Zum Einsatz kommen Einfach-Leiterseile des Typs Al/St 230/30 (Aluminium-Stahl-Seile) sowie ein Blitzschutzseil des Typs 1x ASLH-D(S)B (AY/AW 97/48-11,1), bei dem es sich um ein verzinktes Aluminiumseil handelt. Ein Stromkreis besteht aus drei Leiterseilen, die auf einer Seite des Masts über zwei Ebenen angeordnet sind. Vier Maste (Nrn. 105, 106, 111 und 112) werden hierfür verstärkt, der Mast Nr. 135 wird standortgleich ersatzneugebaut. Ziel der Maßnahme ist es, den Abtransport von erzeugter Energie aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in verbrauchsstärkere Regionen sicherzustellen und die Netzstabilität in der Region zu erhöhen.

Planfeststellungsverfahren für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Antragsgegenstand im Planfeststellungsverfahren sind die Errichtung und der Betrieb der Leitung. Das Vorhaben umfasst auch alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Sicherung eines 12 m breiten Schutzstreifens (jeweils 6 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die etwa 86,9 km lange Leitung soll mit einem Durchmesser von DN 1400, einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet werden. Die Verlegung erfolgt weitgehend in Grabenbauweise, stellenweise auch durch geschlossene Verlegung, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Ende des Jahres 2027 geplant. Durch das Vorhaben betroffen sind der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe, Selsingen und Tarmstedt sowie die Stadt Achim. Weiter sind die Gemeinde Neuenkirchen, die Samtgemeinden Fintel und Nordkehdingen sowie die Städte Buxtehude, Schneverdingen und Visselhövede durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen konnten vom 27.01.2025 bis zum 26.02.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 26.03.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG). Die Onlinekonsultation fand vom 11.07.2025 bis einschließlich 24.07.2025 statt. Am 07.08.2025 wurde der vorzeitige Beginn für einige Baumaßnahmen zugelassen. Die von der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) beantragte Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ für Erdgas wurde vom LBEG am 19.12.2025 planfestgestellt.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Osnabrück und Vechta der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur Gasversorgungsleitung Nr. 58 verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

Energieaufsicht Sicherheit der Energieversorgung Genehmigung des Netzbetriebes Belieferung von Kunden mit Energie Transport von Strom und Gas Versorgungssicherheit Gasspeicher Krisenvorsorge Dokumente

Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 12,8 Minuten im Strom- und 1,26 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.

Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord) Abschnitt NRW2: Kreisgrenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln bis zur Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck

ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft links­rheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2

Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord) Abschnitt NRW2: Kreisgrenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln bis zur Kreisgrenze Kleve/Wesel zwischen Uedem und Sonsbeck

ID: 5253 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft links­rheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 2. Planänderung bezieht sich auf eine Anpassung des Leitungsverlaufs zwischen SL204_1+000 und SL205_0+200 zur kürzeren Querung des dortigen Waldes an. Innerhalb des Waldes verläuft die planfeststellte Trasse bislang entlang eines Waldweges (Beltinghof). Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

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