Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.
Am 5. September 2013 legte die von der Bundesregierung beauftragte Monopolkommission ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende" vor. Die Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme auf unterschiedlichen Märkten des Energiesektors und enthält zahlreiche Vorschläge zur effizienten Lösung bestehender Probleme. In einem Schwerpunkt befasst sich die Monopolkommission mit der Ausgestaltung der Energiewende. Die Monopolkommission schlägt unter anderem vor, die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen.
Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 3a: Neubau und Betrieb der LH-14-047 (110-kV) von Mast 42N – Umspannwerk (UW) Garrel_Ost, Anpassung der LH-14-142 (110-kV) sowie Rückbau der LH-14-056 (110-kV) Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die TenneT TSO GmbH hat das Entfallen der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 19.1.4 der Anlage UVPG) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emstek (Gemeinde Emstek), Garrel (Gemeinde Garrel) und Cloppenburg (Stadt Cloppenburg) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3a. Dieser beinhaltet den Neubau und Betrieb der 110-kV-Leitung LH-14-047 als Hochspannungsfreileitung von Mast 42N bis zum UW Garrel_Ost, die Anpassung der Leitungsführung der 110-kV-Leitung LH-14-142 von Mast 1 bis Mast 40N und von Mast 8 bis Mast 43, sowie Rückbau der 110-kV-Leitung LH-14-056 von Mast 40 bis zum UW Cloppenburg_Ost. Weitere Inhalte sind die erforderlichen Provisorien und die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Der Neubau der Leitung LH-14-047 beginnt am Mast 41, nördlich des geplantes Umspannwerkes Garrel_Ost in der Ortslage Garrel und verläuft in südlicher Richtung bis zum UW Garrel_Ost. Zum Neubau der LH-14-047 gehört auch ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142. Dieser beginnt am Mast 7 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047. Anschließend werden beide Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge bis zum UW Garrel_Ost geführt. Die Masten 42 und 43 der alten Leitung LH-14-047 werden rückgebaut. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 49 und 50 kreuzt die neue Leitung LH-14-047 in der Ortslage Garrel die L871 (Beverbrucher Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird zwischen den Masten 50 und Mast 51 das DC-Erdkabel der Offshoreverbindung BorWin 5 der TenneT Offshore GmbH gekreuzt. Die Anpassung der Leitungsführung der Leitung LH-14-142 in östlicher Richtung wird durch die Errichtung der Masten 40N und 1 realisiert. Zwischen dem Mast 1 und 2 in der Ortslage Garrel wird die K167 (Beverbrucher Damm) gekreuzt. Ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142, zwischen Mast 7 und dem Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047, wird bauzeitig zusammen mit dem Neubau der LH-14-047 errichtet. Der Rückbau der Leitung LH-14-056 beginnt bei Mast 40 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum UW Cloppenburg_Ost in der Ortslage Cloppenburg. Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206). Zwischen den Masten 45 und 46 kreuzt die Leitung in der Ortslage Garrel die L871 (Großenknetener Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden, wird zwischen den Masten 56 und 57 in der Ortslage Garrel die K167 (Beverbrucher Damm gekreuzt. Anschließend wird zwischen den Masten 75 und 76 in der Ortslage Cloppenburg die B213 (Alhorner Straße) gekreuzt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Entnahme und Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Lastrup, Essen (Oldenburg), Borg, Emstek, Großenkneten und Cappeln beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen vom Umspannwerk Cappeln_West (Gemeinde Cappeln) bis zur Landkreisgrenze der Landkreise Cloppenburg und Osnabrück, südlich von Essen (Oldb.) mit der Leitungsnummer LH-14-326. Es werden 49 neue Masten gebaut. Diese werden vollständig im Landkreis Cloppenburg errichtet und verlaufen durch die Gemeinden Cappeln, Stadt Cloppenburg, Lastrup und Essen (Oldenburg). Darüber hinaus befinden sich vom Mast 46 eine Seilzugfläche, eine Abspannfläche und eine temporäre Zuwegung im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Menslage. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 19 km.
Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 und § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Amprion GmbH hat für das Erdkabel das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Ein UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Borg, Groß Mimmelage, Vehs, Langen, Talge, Druchhorn, Ahausen, Rüssel, Tütingen, Westerholte, Balkum, Ueffeln, Lintern und Südmerzen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungs-ebene) mit dem Übertragungsnetz und • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH und ca. 29 km auf die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin. Im Rahmen der Maßnahme M51a ist eine Netzverstärkung der bestehenden Leitung von Conneforde nach Cloppenburg erforderlich. Es handelt sich dabei um eine Spannungsumstellung von 220 kV auf 380 kV durch Neubau in bestehender Trasse (Netzverstärkung). Dieser Leitungsabschnitt wird von der TenneT TSO GmbH geplant und beantragt und ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsantrags. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 5. Die hier betrachtete Maßnahme M51b umfasst den Neubau der 380 kV Höchstspannungsleitung von der Landkreisgrenze Osnabrück (Portal der Kabelübergabestation [KÜS] Quakenbrück) bis Merzen/Neuenkirchen der Amprion GmbH. Im Abschnitt Seggewörste erfolgt dabei die Mitnahme der 110-kV-Leitung der Westnetz GmbH sowie der Rückbau der Maste 35 - 45 als Folgemaßnahme des beantragten Vorhabens, sowie die temporär erfoerderlichen Provisorien, um die 100-kV-Versorgung während des Umbaus sicher zu stellen. Des Weiteren umfasst der Antragsgegenstand den Neubau der KÜS Quakenbrück, Bohlenbach, Sitter und Krähenberg. Darüber hinaus umfasst der Antragsgegenstand die Teilerdverkabelungsabschnitte von der KÜS Quakenbrück bis zur KÜS Bohlenbach, sowie von der KÜS Sitter bis zur KÜS Krähenberg.
Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast 111 Höhe Letherfeld/Beverbruch Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Wiefelstede, Rastede, Bad Zwischenahn, Edewecht (alle Landkreis Ammerland), Varel Land (Landkreis Friesland), Altenoythe, Bösel, Garrel (alle Landkreis Cloppenburg), Wardenburg, Großenkneten (alle Landkreis Oldenburg) und Neuemoor (Landkreis Leer) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2. Der Abschnitt 2 beginnt südlich des Mastes 46 und östlich der Ortslage Kayhausen und endet nördlich des Mastes 111 Höhe Letherfeld nördlich der Ortslage Beverbruch. Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-324) als Freileitung mit Masten in Stahlgitterbauweise. Weiterer Bestandteil ist der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) vom Mast 53 östlich der Ortslage Kayhauserfeld bis zum Mast 125 südlich der Ortslage Beverbruch. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV und 110-kV-Bestandsleitungen – zu errichten in den Kreuzungsbe-reichen 380-kV-Neubau mit der Bestandsleitung – sowie die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung verläuft aus Richtung der Bundesautobahn 28 kommend in südwestlicher Richtung auf die Woldlinie zu. Ab dem Neubaumast 53 knickt die Neubauleitung nach Süden in Richtung Kleefeld ab. Vom Neubaumast 57 aus verläuft die Neubauleitung in östliche Rich-tung nahezu parallel nördlich zum Portsloger Damm. Ab dem Neubaumast 58 bis zum Neubaumast 68 ist der Leitungsverlauf konsequent in südlicher Richtung. Von dort aus schwenkt die Neubauleitung südöstliche Richtung ab bis zum Neubaumast 72. Dabei quert sie die 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg der TenneT (LH-14-206). Vom Neubaumast 72 aus schwenkt die Neubauleitung wiederum nach Osten, knickt im Bereich Mosleshöhe nach Süden ab und quert zwischen den neu zu errichtenden Masten 73 und 74 die Bundesstraße 401. Anschließend verläuft sie zwischen den neu zu errichtenden Masten 75 bis 78 wieder in südwestlicher Richtung. Ab dem Neubaumast 78 bis zum Neubaumast 111 orientiert sich die Neubauleitung weitestgehend an der 220kV-Bestandsleitung (LH-14-206), wobei sie diese mehrfach quert. Der Planfeststellungsabschnitt 2 endet am neu zu errichtenden Mast 111. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen und temporäre Grundwasserentnahme) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Die Avacon Netz GmbH betreibt die 110-kV-Freileitung Sehnde – Peine/Ost (LH-10-1020). Die 110-kV-Freileitung LH-10-1020 Sehnde-Peine/Ost führt durch die Stadt Sehnde in der Region Hannover Richtung Osten in einem Abstand von ca. 2 Kilometer nördlich entlang des Mittellandkanals. Weiterhin quert die Leitung die Gemeinde Hohenhameln im Landkreis Peine und endet in der Stadt Peine. Die Gesamtlängenstrecke der 110-kV-Freilung beträgt 22,2 km. Die SPIE SAG GmbH, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte hat im Auftrage der Avacon Netz GmbH (Vorhabenträgerin) im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gemäß § 43 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Erhöhung und Fundamentverstärkung des Mastes Nr. 35 einen Antrag auf Verzicht auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gestellt. Mast Nr. 35 befindet sich in dem Stadtgebiet Peine nordwestlich von Schwicheldt in der Gemarkung Schwicheldt, Flur 8, Flurstück 4/1. Um den notwendigen Durchhang der Leiterseile auf der 110-kV-Freileitung bei einer Betriebstemperatur von 80°C zu gewährleisten muss der Mast Nr. 35 um 2 Meter erhöht werden. Aufgrund der Masterhöhung muss das Fundament bzw. die Verbindung der Masteckstile zum Fundament am Mast Nr. 35 verstärkt werden, um die dauerhafte Standsicherheit des Mastes gewährleisten zu können. Eine Betriebstemperatur von 80°C entspricht der genehmigten Höchsttemperatur der 110-kV-Freileitung. Die geplante Baumaßnahme soll innerhalb der bestehenden und damit gesicherten Leitungstrasse erfolgen. Eine darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung der betreffenden 110-kV-Leitung erfolgt im Rahmen dieser Maßnahme nicht. Von dem Änderungsvorhaben (einschließlich Wegenutzung) betroffen sind Grundstücke im Landkreis Peine in der Gemarkung Mehrum der Gemeinde Hohenhameln, der Gemarkung Hämelerwald in der Stadt Lehrte und der Gemarkung Schwicheldt in der Stadt Peine.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2a: Mast 111 Höhe Letherfeld / Beverbruch – UW Garrel_Ost Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.4 der Anlage 1 zum UVPG. Die Vorhabenträgerin hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2a. Der Planfeststellungsabschnitt 2a liegt vollständig im Landkreis Cloppenburg in der Gemeinde Garrel. Für das Neubaubauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 2a einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung Wiefelstede), in der Gemeinde Garrel (Gemarkung Garrel), in der Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenoythe), in der Samtgemeinde Hesel (Gemarkung Neuemoor) und in der Gemeinde Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) benötigt. Der Freileitungsneubau beinhaltet das Spannfeld der Freileitung zwischen Mast 111 (Höhe Letherfeld / Beverbruch) und dem Portal der Kabelübergangsanlage Beverbruch, die Kabelübergangsanlage selbst und ein 380-kV Erdkabelsystem zwischen der Kabelübergangsanlage (KÜA) und dem zu errichtenden Umspannwerk Garrel_Ost und umfasst ca. 4 km. Weiterer Bestandteil ist ein nördlich der KÜA vorgelagertes Leitungsprovisorium zur temporären Anbindung der KÜA an die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg/Ost (LH14-206). Weitere Inhalte sind die außerhalb des Trassenbereiches liegenden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Mast 111, Höhe Letherfeld / Beverbruch, läuft östlich zu den beiden Bestandsleitungen (220-kV und 110-kV) parallel in südlicher Richtung und endet am Portal der neu geplanten KÜA Beverbruch. Der Freileitungsabschnitt ist ca. 300 m lang. Ein nördlich dem KÜA Portal vorgelagertes Leitungsprovisorium soll die Kabelübergangsanlage an die bestehende 220-kV Bestandsleitung temporär anbinden. Dieses Provisorium unterquert dabei die bestehende 110-kV-Bestandsleitung. Das 380-kV-Erdkabel selbst verläuft ab der Kabelübergangsanlage zunächst in südliche Richtung, knickt in Richtung Westen ab und kreuzt den Beverbrucher Damm. Westlich des Beverbrucher Damms verläuft das Kabel in süd-südwestliche Richtung, knickt wieder nach Westen ab und kreuzt die Südstraße und den Feldweg. Westlich des Feldwegs verläuft das Kabel weiter in südliche Richtung, kreuzt die L871 (Beverbrucher Straße) und die Vehne und bindet hinter dieser Kreuzung am Kabelendverschluss des UW Garrel_Ost an. Die Länge des Erdkabelabschnitts beträgt ca. 3,6 km. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-325), Planfeststellungsabschnitt 3: Umspannwerk (UW) Garrel_Ost - UW Cappeln_West sowie Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung (LH-14-206) von Mast 125 (Höhe UW Garrel Ost) bis Mast 150 (UW Cloppenburg Ost) Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 5 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des UVPG. Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem UW Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3. Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 3 werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht. Für die Wegenutzung werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten), Lastrup (Gemarkung Lastrup) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht. Die Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Essen (Oldenburg) (Gemarkung Essen (Oldenburg)), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) sowie die Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenhoythe) sind durch Kompensationsflächen, die zum Teil auch außerhalb des Trassenbereichs liegen, betroffen. Der Abschnitt 3 beginnt am neu zu errichtendem UW Garrel Ost, endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West und umfasst ca. 25 km. Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung (LH-14-325) zwischen den beiden UW Garrel Ost und Cappeln West, den Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) von Mast 125 bis zum Portal im UW Cloppenburg Ost, die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) des Verteilnetzbetreibers Avacon zwischen dem neuen UW Garrel Ost und dem bestehenden UW Cloppenburg Ost inkl. der Ein- und Ausschleifung der Leitung sowie die Ein- und Ausschleifung der 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114) in das neue UW Cappeln West zwischen den Masten 9 und 12 inkl. dem Rückbau von zwei Bestandsmasten, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen. Weitere Gegenstände sind die Provisorien für die 220-kV-Bestandsleitung, die 110-kV Provisorien im Nahbereich des UW Cappeln West sowie die außerhalb des Trassenbereichs lie-genden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Anschlussportal an der Ostflanke des UW Garrel Ost (Gemeinde Garrel). Die Leitung verläuft in südlicher Richtung, wo an Mast 3 die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) beginnt. Diese wird an der Westseite des UW Garrel Ost am 110-kV Anschlussportal angeschlossen und mittels zweier Maste zum ersten gemeinsamen Mast 3 geführt. Die Leitung kreuzt die Tweeler Straße westlich der Vehne und verläuft auf gerader Strecke in Richtung Süden westlich der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206). Zwischen den Neubaumasten 22 und 23 bzw. 23V werden die 220-kV-Bestandsleitung und die bestehende 110-kV-Leitung (LH-14-056) gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung von Leitungsprovisorien vorgesehen. Die Leitung verläuft weiter in südöstlicher Richtung und kreuzt die B213 (Ahlhorner Straße) im Bereich Bethen. Am Mast 28 wird die 110-kV-Leitung (LH-14-143) aus der gemeinsamen Trasse ausgeschleift und auf eigenem Gestänge durch Neuerrichtung dreier 110-kV-Maste in das bestehende UW Cloppenburg Ost geführt. Die 380-kV-Neubauleitung kreuzt im weiteren Verlauf die Bahnstrecke 1502 Oldenburg – Osnabrück und verläuft in östliche Richtung parallel nördlich zur B72 (E233) bis ca. auf Höhe der bestehenden PWC-Anlage innerhalb der Gemeinde Emstek. Westlich des Parkplatzes wird die B72 gekreuzt, woraufhin die Leitung in südliche Richtung weiterverläuft und zwischen den Masten 36 und 38 ein geplantes Gewerbegebiet quert. Die Leitung verläuft weiter in westliche Richtung, knickt am Mast 44 in südliche Richtung und am Mast 46 in östliche Richtung ab. Anschließend kreuzt die Leitung die K171 (Cappelner Straße) und knickt am Mast 49 in Richtung Westen ab. Ab Mast 56 verläuft die Leitung in nordwestliche Richtung, knickt an Mast 59 in Richtung Westen und verläuft geradlinig nördlich der Gasfackelanlage Kneheim an das Portal des UW Cappeln West. Westlich des UW Cappeln West verläuft von Nord nach Süd die 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114). Diese wird zwischen den Masten 9 und 12 ein- bzw. ausgeschleift, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen. Zur Realisierung der Ein- bzw. Ausschleifung wird ein Provisorium benötigt, das östlich um das neue UW führt. Der Planfeststellungsabschnitt 3 endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden ver-schiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund vom 29.05.2015 für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die 1. Deckblattänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: • Änderung der Leitungsführung im Bereich der Masten Nr. 310 – 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste • Änderung der Leitungsführung im Bereich der Masten Nr. 325 – 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen ÄNDERUNG DER LEITUNGSFÜHRUNG IM BEREICH DER MASTEN NR. 310 – 319 Bei Mast 310 erfolgt eine geringfügige Drehung des Masten in westliche Richtung, welche im weiteren Verlauf der geplanten Leitung zu einer geringen Verschiebung der Trassenachse in westliche Richtung führt. Somit verschieben sich auch die Maststandorte Nr. 310A, 311, 312 und 313 einige Meter nach Westen und rücken damit deutlich näher an die Kante eines Grabens heran. Daraus resultiert auch die Verschiebung der Baustelleneinrichtungsflächen in westliche Richtung sowie die geringfügige Anpas-sung der Zuwegungen. Die Maststandorte verbleiben auf den bisher betroffenen Flurstücken. Durch die Verschiebung der Maststandorte ergeben sich auch Anpassungen in den Spannfeldlängen. Darüber hinaus verringert sich die Masthöhe von Mast Nr. 311 von 77,0 m auf 74,0 m, Mast Nr. 313 erhöht sich von 77,0 m auf 83,5 m über Erdoberkante (EOK). Die Schutzstreifenbreiten werden in diesem Bereich nicht angepasst. Mast Nr. 314 wird gegenüber der ursprünglichen Planung leicht in nordwestliche Richtung verschoben. Dabei werden auch die Arbeits- und Seilzugflächen angepasst sowie der Schutzstreifen im Spannfeld zwischen Mast 313 und 314 erweitert, welches sich dabei von 543,0 m auf 607,9 m verlängert. Durch die Verschiebung ändert sich auch die Betroffenheit des Flurstücks. So sah die ursprüngliche Planung einen Standort des Masts südlich des Weges Geestmoor auf dem Flurstück 6/24 (Gemarkung Groß Hesepe, Flur 11) vor. Nun liegt der Mast auf dem Flurstück 6/42 (ebenfalls Gemarkung Groß Hesepe, Flur 11). Ab dem Spannfeld zwischen Mast 314 und 315 verlässt die Leitung die ursprünglich geplante Trasse, und schwenkt nach Nordwesten in Richtung der Bundesautobahn 31 (BAB 31) ab. Die Masten Nr. 315 bis 318A erhalten neue, optimierte Standorte. Die Verschwenkung führt dazu, dass die BAB 31 zwischen Mast Nr. 314 und 315 gekreuzt wird. In der Folge verläuft die neue Planung über vier Spannfelder hinweg (315 – 318A) auf der westlichen Seite der BAB 31. Ab Mast 318 verläuft die geplante Leitung nun wieder in Richtung Nordosten, um im Spannfeld zwischen den Masten Nr. 318A und 319 wieder die BAB 31 zu kreuzen und am Mast Nr. 319 in die Leitungsführung der Antragstrasse einzuschwenken. Durch die geänderte Leitungsführung ergeben sich neue Spannfeldlängen. Der Mast Nr. 314 erhöht sich von 71,0 m auf 77,0 m über EOK. Ebenfalls wird die Höhe der Masten Nr. 315 und 316 von 65,0 m bzw. 71,0 m auf 74,0 m angepasst. Die Höhe der Masten Nr. 317 und 318 kann von 68,0 m auf 62,0 m reduziert werden. Der Mast Nr. 318A hat eine Höhe von 65,0 m über EOK. Die geänderte Leitungsführung löst neue Betroffenheiten der Flurstücke aus. Die Maststandorte Nr. 315 und 316 verbleiben auf der bisher betroffenen Gemarkung Groß Hesepe und Flur 21. Die ursprüngliche Planung eines Standortes der Maste 315 und 316 sah die Flurstücke 4/28 und 4/51 vor, nun liegen diese auf den Flurstücken 4/45 und 4/31. Die Maststandorte von Mast Nr. 317 – 319 verbleiben in der Gemarkung Groß Hesepe. Der Mast 317 war vorher auf der Flur 40, Flurstück 3/36 geplant. Dieser liegt nun auf der Flur 44, Flurstück 14. Der Mast 318 war nördlich der K 225 auf der Flur 42, Flurstück 3/53 vorgesehen und liegt nun auf der Flur 44, Flurstück 5/52. Der Mast 318A war in der vorherigen Planung nicht vorgesehen und liegt auf der Flur 42, Flurstück 3/38. Lediglich für den Mast 319 bleibt die Gemarkung Groß Hesepe, Flur 41, Flurstück 3/86 gleich. ÄNDERUNG DER LEITUNGSFÜHRUNG IM BEREICH DER MASTEN NR. 325 – 329 Durch die Änderung der Leitungsführung im Bereich der geplanten Masten Nr. 325 bis 329 reagiert die Vorhabenträgerin auf die Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. So wurde die Vorhabenträgerin auf eine Annäherung der geplanten Leitung an eine Schieberstation mit Ausblaseleitung von ca. 40 m hingewiesen. Der TÖB forderte, einen Sicherheitsabstand von 100 m einzuhalten. Die Vorhabenträgerin reagiert auf die abgegebene Stellungnahme mit dieser Deckblattänderung und verschiebt damit die geplanten Maststandorte zugunsten der Einhaltung des geforderten Sicherheitsabstandes. Zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird die Drehrichtung des Fundaments von Mast Nr. 325 um wenige Grad in östliche Richtung geändert, sodass dieser in Trassenachse zum vorherigen Mast verbleibt und somit auch wieder als Tragmast ausgeführt werden kann. Die Masthöhe erhöht sich von 59,0 m auf 62,0 m über EOK. Es entfallen die geplanten Seilzugflächen. Die Richtungsänderung der Trassenachse erfolgt nun am Mast Nr. 326, welcher deshalb als Abspannmast ausgeführt wird und ca. 70 m in südöstliche Richtung verschoben wird. Hier ändern sich die Zuwegungen und es werden zusätzlich Seilzugflächen geplant. Dabei verringert sich die Masthöhe von Mast Nr. 326 von 65,0 m auf 56,0 m. Die Spannfeldlänge zwischen Mast Nr. 325 und Nr. 326 verringert sich von 442,2 m auf 408,5 m. Durch die geänderte Leitungsführung verschieben sich auch die Maststandorte Nr. 327 und Nr. 328 in östliche Richtung, bevor Mast Nr. 329 wieder die Position der ursprünglichen Planung einnimmt. Lediglich die Drehrichtung unterscheidet sich, um das vorherige Spannfeld aufnehmen zu können. Dabei verändert sich die Masthöhe von Mast Nr. 328 von 68,0 m auf 65,0 m, die Masthöhe von Mast Nr. 329 verringert sich von 56,0 m auf 50,0 m, während die Höhe von Mast Nr. 327 mit 68,0 m gleich bleibt. Durch die Verschiebung der Maststandorte ergeben sich zwischen den Masten Nr. 327 und 328 eine Verringerung des Spannfelds von 464,8 m auf 448,0 m und zwischen den Masten Nr. 328 und Nr. 329 eine Verringerung von 335,0 m auf 334,4 m. Durch die Mastverschiebungen ergeben sich darüber hinaus angepasste Zuwegungen. Die Betroffenheiten der Flurstücke verändern sich durch diese Deckblattänderung wie folgt: Der Maststandort von Mast Nr. 325 verbleibt auf dem bisher betroffenen Flurstück Gemarkung Emslage, Flur 28, Flurstück 29/4. Mast Nr. 326 verschiebt sich vom ehemals betroffenen Flurstück 33/8 (Gemarkung Emslage, Flur 11) auf das Flurstück 34/8 (weiterhin Gemarkung Emslage, Flur 11), Mast Nr. 327 liegt jetzt auf dem Flurstück 40 (Gemarkung Emslage, Flur 9), statt wie bisher auf dem Flurstück 41/2 (Gemarkung Meppen, Flur 9). Der Standort von Mast Nr. 328 verbleibt auf dem Flurstück 39 in der Gemarkung Emslage, Flur 108. Ebenso verbleibt der Maststandort von Mast Nr. 329 auf seinem auch bisher betroffenen Flurstück (Gemarkung Emslage, Flur 108, Flurstück 30). Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Blau gehalten. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alte Fassung (a.F) in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F.. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Dalum und Groß Hesepe in der Gemeinde Geeste sowie der Gemarkung Emslage in der Stadt Meppen beansprucht.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 49 |
Land | 131 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 45 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 3 |
Umweltprüfung | 120 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 130 |
offen | 46 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 178 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 41 |
Datei | 1 |
Dokument | 114 |
Keine | 42 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 50 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 75 |
Lebewesen & Lebensräume | 87 |
Luft | 51 |
Mensch & Umwelt | 178 |
Wasser | 59 |
Weitere | 170 |