Die Avacon Netz GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Gas-Anschlussleitung DN400/PN70 mit einer Gesamtlänge von ca. 600 m, die das Netz der Salzgitter Flachstahl GmbH mit dem Netz des regionalen Energieversorgers Avacon Netz GmbH verbindet. Um die neue Leitung an das Netz der Salzgitter Flachstahl GmbH anzuschließen, ist außerdem die Errichtung einer Übergabe- bzw. Gasmessstation geplant. Vorhabenträgerin ist die Salzgitter Flachstahl GmbH. Die Errichtung und der Betrieb der Anschlussleitung erfolgen durch die Avacon Netz GmbH. Das Vorhaben liegt im Südosten Niedersachsens auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Salzgitter. Die von Nordwest nach Südost verlaufende Trasse erstreckt sich über die Gemarkungen Salder und Heerte, östlich von Salzgitter-Lebenstedt. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser der Rohrleitung von mehr als 300 mm eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 des UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 20 km zwischen der Elbe bei Krümmel und dem neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) Sahms (Gemeinden Sahms & Grabau) • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH zwischen Mast 4 und 48 • Einbindung der neu geplanten 110-kV Leitung LH-13-163 in die Umspannwerke Krümmel (UW Krümmel bis Mast 4 der LH-13-340) und Sahms (Mast 48 der LH-13-340 bis UW Sahms) sowie Anbindung des Abzweigs Schwarzenbek (LH-13-168 (Mast 46 der LH-13-340 bis Mast 046 der LH-13-304)) • Rückbau der 110-kV-Traversen auf der LH-13-304 Krümmel-Siems von Mast 9 bis Mast 17, Rückbau der 110-kV-Beseilung auf den Spannfeldern zwischen Mast 9 und Mast 18 der LH-13-304. • Rückbau der 380-/110-kV Leitung LH-13-312 Mast 1 bis 6 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-167 Mast 1 und Mast 7 bis 8 • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien und Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Sahms, Gülzow, Grabau, Krukow, Wangelau, Juliusburg, Lütau, Müssen, Schulendorf sowie den Städten Geesthacht und Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Vorhabenträgerinnen TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (Infra Nord), Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.
Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst: • Bautechnischer Verfahrenswechsel zur Querung der Haseaue • Verschiebung der Standorte der Muffe 1.1 und 1.2 Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier im UVP-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade eingesehen werden (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.
Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cappeln (Oldenburg), Essen (Oldenburg), Großenkneten, Lastrup sowie Cloppenburg beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die Erhöhung der Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) durch einen Ersatzneubau, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern. Hierfür ist es erforderlich, die alten Masten größtenteils durch neue standortgleiche und standortnahe Masten zu ersetzen. Die Höhe der Masten bleibt zum Teil gleich, nur wenige Masten werden etwas höher. Somit vergrößert sich der Schutzstreifen nur minimal. Darüber hinaus kommt es aufgrund technischer Aspekte und Optimierungsbedarf in Teilbereichen zu geringfügigen Verschiebungen der Trassenachse bzw. zu Verschiebungen der Masten. Zwischen den Umspannwerken (UW) Cloppenburg und Essen verläuft die 1-systemige 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) der Avacon Netz GmbH. Die Bestandsleitung von rund 13 km besteht zum jetzigen Zeitpunkt aus 35 Masten, die alle innerhalb des Landkreises Cloppenburg stehen. Die Trasse verläuft durch die Stadt Cloppenburg (UW Cloppenburg – Mast 6), Gemeinde Cappeln (Oldenburg) (Mast 7 – 14) und Gemeinde Essen (Oldenburg) (Mast 24-35). Im Zuge des Ersatzneubaus kommt es zu einer Zweiteilung der Leitung. Grund hierfür ist das neu zu errichtende UW Cappeln_West der TenneT TSO GmbH im Bereich der Trassenachse, in welches die Leitung ein- und abgeführt wird. Zudem weicht die Nummerierung der Maste der Bestandsleitung und der Neubauleitung stark voneinander ab.
Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 3a: Neubau und Betrieb der LH-14-047 (110-kV) von Mast 42N – Umspannwerk (UW) Garrel_Ost, Anpassung der LH-14-142 (110-kV) sowie Rückbau der LH-14-056 (110-kV) Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die TenneT TSO GmbH hat das Entfallen der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 19.1.4 der Anlage UVPG) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emstek (Gemeinde Emstek), Garrel (Gemeinde Garrel) und Cloppenburg (Stadt Cloppenburg) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3a. Dieser beinhaltet den Neubau und Betrieb der 110-kV-Leitung LH-14-047 als Hochspannungsfreileitung von Mast 42N bis zum UW Garrel_Ost, die Anpassung der Leitungsführung der 110-kV-Leitung LH-14-142 von Mast 1 bis Mast 40N und von Mast 8 bis Mast 43, sowie Rückbau der 110-kV-Leitung LH-14-056 von Mast 40 bis zum UW Cloppenburg_Ost. Weitere Inhalte sind die erforderlichen Provisorien und die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Der Neubau der Leitung LH-14-047 beginnt am Mast 41, nördlich des geplantes Umspannwerkes Garrel_Ost in der Ortslage Garrel und verläuft in südlicher Richtung bis zum UW Garrel_Ost. Zum Neubau der LH-14-047 gehört auch ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142. Dieser beginnt am Mast 7 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047. Anschließend werden beide Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge bis zum UW Garrel_Ost geführt. Die Masten 42 und 43 der alten Leitung LH-14-047 werden rückgebaut. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 49 und 50 kreuzt die neue Leitung LH-14-047 in der Ortslage Garrel die L871 (Beverbrucher Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird zwischen den Masten 50 und Mast 51 das DC-Erdkabel der Offshoreverbindung BorWin 5 der TenneT Offshore GmbH gekreuzt. Die Anpassung der Leitungsführung der Leitung LH-14-142 in östlicher Richtung wird durch die Errichtung der Masten 40N und 1 realisiert. Zwischen dem Mast 1 und 2 in der Ortslage Garrel wird die K167 (Beverbrucher Damm) gekreuzt. Ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142, zwischen Mast 7 und dem Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047, wird bauzeitig zusammen mit dem Neubau der LH-14-047 errichtet. Der Rückbau der Leitung LH-14-056 beginnt bei Mast 40 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum UW Cloppenburg_Ost in der Ortslage Cloppenburg. Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206). Zwischen den Masten 45 und 46 kreuzt die Leitung in der Ortslage Garrel die L871 (Großenknetener Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden, wird zwischen den Masten 56 und 57 in der Ortslage Garrel die K167 (Beverbrucher Damm gekreuzt. Anschließend wird zwischen den Masten 75 und 76 in der Ortslage Cloppenburg die B213 (Alhorner Straße) gekreuzt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Entnahme und Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst: • Verschiebung des Mast 66 • Anpassung Maßnahmenblätter Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
Neubau einer Gastransportleitung - Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart Die terranets bw GmbH hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Geplant ist der Neubau des zweiten Teilabschnittes einer neuen Gastransportleitung „Süddeutsche Erdgasleitung – SEL“ mit einem Nenndurchmesser von 1000 mm (DN 1000) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Der Teilabschnitt verläuft von Mannheim-Straßenheim (Grenze zu Hessen) bis nach Hüffenhardt (Grenze Regierungsbezirk Stuttgart) über eine Länge von ca. 62 km. Die Gesamtlänge der Süddeutschen Erdgasleitung von Lampertheim in Hessen bis nach Bissingen in Bayern beträgt 250 km. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Gasleitung als Rohrleitung in einer Tiefe von mindestens 1,2 m inklusive der notwendigen technischen Einrichtungen wie z. B. einer Telekommunikationslinie und Absperrarmaturengruppen. Beidseitig der Leitung ist ein Schutzstreifen von je 5 m vorgesehen. Für die Zwischenlagerung der Rohre werden für die Dauer der Bauzeit von ca. einem Jahr trassennahe Rohrlagerplätze benötigt. Die Trasse verläuft südöstlich des Autobahnkreuzes Viernheim (A 6 / A 659) an der baden-württembergisch-hessischen Landesgrenze auf dem Gebiet der Stadt Mannheim und verläuft von dort aus über landwirtschaftlich genutzte Flächen östlich der Bundesautobahn A 6 und westlich der Ortschaft Straßenheim. Sodann schwenkt die Trasse südlich der L 541 nach Osten ab, um in einem Bogen südlich von Heddesheim zu verlaufen. Sie verläuft im Weiteren parallel zur vorhandenen Gasleitung RNT1 um die Ortslage Ladenburg herum und führt zwischen Ladenburg und Schriesheim westlich der A 5 nach Süden bis zur K 4142. Mit der Umgehung des Rombachs und Querung des Gewässers südlich der K 4142 schwenkt die Trasse nach Südwesten zur Ortschaft Edingen-Neckarhausen. Die Kreuzung des Neckars erfolgt entlang der Grenzen der Gemeinden Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. Südlich des Neckars führt die Trasse durch die Gemarkungen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen, kreuzt die Bundesautobahn A 656 und erreicht die Station „Grenzhof“ der terranets bw. Anschließend führt die Trasse über Ackerflächen ca. 2 km auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg und erreicht das Gebiet der Stadt Eppelheim, verläuft dann entlang der Grenze zur Gemeinde Plankstadt nach Süden und Südosten bis zur Querung der K 9707. Sie kreuzt die A 5 und verläuft nach Südosten entlang der B 535 westlich von Heidelberg-Kirchheim, kreuzt die Anschlussstellen der L 598 und die Bahnlinie der „Rheintalbahn“ nördlich der Anschlussstelle der B 3 und erreicht das Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd. Weiter ostwärts führt die Trasse zur Kreuzung B 3 / L 594, knickt nach Süden ab und verläuft parallel zur L 594. Südlich der Ortslage Lingental führt die Trasse einige hundert Meter über das Gebiet der Gemeinde Gaiberg, erreicht wieder die Gemarkungen der Stadt Leimen und passiert die Ortslage Gauangelloch im Westen. Im Folgenden verläuft die Trasse über das Gebiet der Stadt Wiesloch, der Gemeinde Mauer, der Gemeinde Meckesheim und erreicht die Gemeinde Spechbach. Etwa 250 m südlich der Ortslage Spechbach wird die K 1480 gequert, der Verlauf führt weiter am Speißberg entlang und parallel zur Hochspannungsleitung weiter nach Südosten. Sodann erreicht die Trasse das Gebiet der Gemeinden Epfenbach und Helmstadt-Bargen, schwenkt nach Süden bis Neckarbischofsheim, verläuft dann auf dem Gebiet der Gemeinde Helmstadt-Bargen nach Nordosten, kreuzt den Gaulbach und erreicht die Grenze zum Neckar-Odenwald-Kreis, wo sie durch die Gemarkungen der Gemeinde Hüffenhardt und bis an die Grenze des Regierungsbezirks Stuttgart führt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.
Origin | Count |
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Bund | 47 |
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Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 44 |
Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 122 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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Resource type | Count |
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