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s/entrophierung/Eutrophierung/gi

Gebiete nach §13a Düngeverordnung NRW - Daten der Vorjahre

Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze: Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) als Shape, Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) , Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze: Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) als Shape, Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) , Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF

Untersuchungen zum Schwermetallgehalt der Sedimente des Hamburger Hafens sowie Untersuchungen ueber deren Verwendbarkeit als Bodenverbesserer bzw. zum Anbau von Nutzpflanzen auf Spuelfeldern

Im Hamburger Hafen fallen jaehrlich ca. 1,5 Mio. Kubikmeter feinkoernige Sedimente an, die zur Aufrechterhaltung eines geregelten Schiffsverkehrs laufend mittels Baggereinsatz entfernt werden muessen. Wegen der hohen Metallbelastung dieser Sedimente koennen diese nicht mehr als Bodenverbesserer naehrstoffaermerer landwirtschaftlicher Kulturflaechen verwendet werden, sondern muessen auf Spuelfelder - ausgelegt als Dauerdeponien - verbracht werden. Da die zur Verfuegung stehenden Flaechen aber nur noch kurzfristig zur Aufnahme des Baggergutes ausreichen, sollte untersucht werden, unter welchen Bedingungen eventuell doch ein Anbau von Nutzpflanzen moeglich waere, oder ob man die Spuelfelder sich selbst ueberlassen kann und muss, da auf ihnen eine natuerliche Sukzession verschiedener Pflanzengesellschaften in Richtung auf ein Weidengebuesch bzw. auf einen Auenwald ablaeuft. Diese Waelder koennten dann eventuell als Erholungsgebiet 'genutzt' werden.

Depositionsmessstationen zum Monitoring von Schadstoffen aus der Luft

An den Depositionsmessstationen werden ganzjährig im regelmäßigen Zyklus (28 Tage) mit verschiedenen Messeinrichtungen Parameter zum Monitoring von Schadstoffen aus der Luft erfasst. Zum Monitoring eutrophierender und versauernder Einträge sind elektrisch gekühlte Niederschlagssammler (Elektrisch gekühlter Bulk, Wet only) sowie Passivsammler für die Ermittlung gasförmiger Ammoniak- und NO2-Konzentrationen installiert. Der Eintrag von Metallen wird über die Sammlung des Staubniederschlags (Bergerhoff-Methode) ermittelt. Messdaten sind gegen Bereitstellungsgebühr bei der Datenstelle des LfU erhältlich.

Entwicklung von ressourceneffizienten und umweltentlastenden Düngestrategien mithilfe innovativer Saatgutbehandlungen

Zielsetzung: Die Pflanzennährstoffe Stickstoff und Phosphat sind fundamental wichtig für ein gesundes Wachstum und hohe Erträge. Doch ein Überschuss an Nährstoffen kann durch Auswaschung ins Grundwasser und durch Oberflächenabfluss in Flüsse und Meere gelangen. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft geraten zudem auch landwirtschaftlich genutzte Ökosysteme aus der Balance. Anfällige Pflanzenbestände mit geringer Resilienz sind die Folge. Ein steigender Pflanzenschutzmitteleinsatz wird somit vielerorts notwendig. Der Pestizid-Einsatz stellt jedoch eine weitere Gefahr für die Umwelt auf verschiedenen Ebenen dar und stört das ökologische Gleichgewicht, gefährdet die Wasserqualität und wirkt sich durch die Akkumulation von Rückständen in der Umwelt auf die gesamte Nahrungskette aus. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft stehen Landwirt*innen vor der Herausforderung, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel auf das geforderte umweltverträgliche Maß zu reduzieren, ohne dabei die Nahrungsmittelsicherheit zu gefährden. Unter den Bedingungen der novellierten Düngeverordnung muss die Düngemenge bundesweit in nitratbelasteten roten Gebieten 20 % unter dem durchschnittlichem Düngebedarf liegen. Ebenso müssen zusätzliche Auflagen bei der Phosphor-Düngung in gelben Gebieten mit hoher Eutrophierung von Oberflächengewässern durch Phosphor/Phosphat eingehalten werden. Die stark angestiegenen Dünger- und Betriebsmittelpreise kommen erschwerend hinzu. Es braucht eine Landwirtschaft, die umweltfreundlich wirtschaftet und trotzdem bezahlbare Lebensmittel erzeugt. Der durch SeedForward angestrebte Lösungsweg beschreibt die Erprobung von ressourceneffizienten Düngestrategien, die bei reduziertem Düngereinsatz gleichbleibend hohe Erträge ermöglichen. Dies gelingt durch eine verbesserte Ressourcennutzung der Pflanzen, welche auf eine höhere Nährstoffeffizienz der Pflanze zurückzuführen ist, die durch die SeedForward Saatgutbehandlung hervorgerufen wird. An den Kulturen Mais, Getreide und Raps werden neben den Saatgutbehandlungen zusätzlich innovative Mikroorgansimen eingesetzt, denn der Einsatz dieser pflanzenförderlichen Mikroorganismen in Kombination mit der Saatgutbehandlung kann ihren Effekt noch verstärken. Die in dem Projekt geplante Vorgehensweise ermöglicht es, standortbezogene Einsparungen zu prognostizieren und zielgerichtet auszuschöpfen, um die Transformation zu einer zukunftsfähigen Agrarlandnutzung zu unterstützen und die Umwelt zu schützen.

Einfluss von Energiequellen auf die Wege der Phosphorbindung durch Biofilme in fluvialen Ökosystemen

In aquatischen Ökosystemen ist der Nährstoffkreislauf eine entscheidende Ökosystemfunktion. Sowohl Stickstoff (N) als auch Phosphor (P) sind essentielle Nährstoffe für aquatische Lebensformen, doch im Übermaß verursachen Stickstoff und Phosphor Eutrophierung. Eutrophierung ist eine globale Beeinträchtigung des Ökosystems, bei der ein Überschuss an Nährstoffen die Struktur und Funktion von Süßwasserökosystemen verändert. Die wichtigsten Auswirkungen der Eutrophierung sind eine übermäßige Zunahme der Algenbiomasse und -produktivität, eine Beeinträchtigung der physikalisch-chemischen Wasserqualität (d. h. Zunahme von Farbe, Geruch und Trübung), anoxische Gewässer, Fischsterben und Einschränkungen der Wassernutzung für Erholungszwecke. Die Eutrophierung ist seit den späten 1980er Jahren in ganz Europa als erhebliches Umweltproblem erkannt worden und stellt auch heute noch eine Herausforderung dar. Um ein gesundes Ökosystem zu erhalten, sollte der Phosphorgehalt im Wasser kontrolliert werden. Phosphor wird nicht vollständig aus dem aquatischen Ökosystem entfernt, sondern von einem Kompartiment (d. h. Wasser) in ein anderes (d. h. Flussbettsubstrate und/oder Biota) immobilisiert. Bei dieser P-Immobilisierung spielen mikrobielle Biofilme eine Schlüsselrolle, indem sie gelösten Phosphor aus dem Wasser einschließen. Dieser Einschluss kann in zwei verschiedenen Pools erfolgen (d. h. intrazellulär oder extrazellulär). Das Wissen über die biologischen Mechanismen des Biofilm-P-Einschlusses in aquatischen Ökosystemen ist jedoch nach wie vor begrenzt. Außerdem kann die Fähigkeit von Biofilmen, P einzuschließen, von ihren Stoffwechselprofilen abhängen. Genauer gesagt bestimmt der C-bezogene Stoffwechsel die Fähigkeit von Biofilmen, organische Verbindungen zu mineralisieren und für ihr Wachstum zu nutzen, und der P-bezogene Stoffwechsel ist mit ihrer Fähigkeit verbunden, verschiedene P-Quellen aufzunehmen. Aus diesem Grund erwarte ich, dass die Fähigkeit aquatischer Ökosysteme, P aus aquatischen Ökosystemen aufzunehmen, von der Struktur und Aktivität der Biofilme abhängt. Das Hauptziel dieses Projekts ist es, zu verstehen, wie Energiequellen in Flussökosystemen die Wege der P-Einlagerung innerhalb von Biofilmen beeinflussen. Insbesondere soll (i) geklärt werden, wie die Kombination von autotrophen und heterotrophen Energiequellen (d. h., (ii) die Auswirkung autotropher und heterotropher Energiequellen auf den C- und P-Stoffwechsel in Biofilmen und ihre Verbindung zu den P-Einlagerungspools zu testen und (iii) die Muster der intrazellulären P- und extrazellulären P-Einlagerungswege in Biofilmen und die Stoffwechselprofile mit den Längsgradienten des Lichts und der Qualität des gelösten Sauerstoffs in Flussökosystemen zu verknüpfen.

Modellierte Nährstoffemissionen, -frachten und -konzentrationen in Flusseinzugsgebieten der deutschen Nord- und Ostsee um 1880 (Datensatz)

Das Modell MoRE wurde auf die Jahre um 1880 angewandt, um die mittleren historischen Emissionen, Frachten und Konzentrationen von Stickstoff und Phosphor für Flusseinzugsgebiete, die in die deutsche Nord- und Ostsee einleiten, zu quantifizieren. Die historische Wasserbilanz wurde mit dem Modell LARSIM-ME abgeleitet und in MoRE integriert. Die Modellergebnisse ergänzen die historischen Modellergebnisse, die den bestehenden deutschen Zielkonzentrationen für Stickstoff am so genannten Übergabepunkt limnisch-marin und Schwellenwerten für den guten ökologischen Zustand der Küsten- und Meeresgewässer zugrunde liegen. Die Datensatzdatei enthält die Geometrie der 3048 Modellierungseinheiten in den Einzugsgebieten von Nord- und Ostsee (mit Ausnahme des Stettiner Haffs und des Einzugsgebiets der oberen Donau) und eine lange Datentabelle mit den Modelloutputs und ausgewählten Inputdaten (47 Variablen, Spalten durch Tabstopps getrennt).

Eutrophierte Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (Download/WFS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von eutrophierten Gebieten dient dem Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Phosphor, und erfolgt durch die Bundesländer.

Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)

Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen.

Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)

Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)". Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".

Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2025) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2024) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2025)

Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen.

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