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Masdar-City Abu Dabi

Die Bauphase von Masdar-City, einer geplanten Öko-Stadt im Emirat Abu Dhabi, hat am 09. Februar 2008 offiziell begonnen. 22 Milliarden Dollar soll dieses ehrgeizige Projekt kosten und im Jahr 2016 für rund 50 000 Einwohner bezugsbereit sein. Masdar-City ist Teil einer groß angelegten Initiative für erneuerbare Energien, die von der Abu Dhabi Future Energy Company (ADFEC) angeführt wird. Mit dem Bau der Öko-Stadt wollen die Vereinigten Arabischen Emirate zum globalen Vorreiter auf dem Gebiet erneuerbarer Energien werden. Foster + Partners entwirft die Öko-Stadt, die CO2-emissionslos und nahezu abfallfrei werden soll. Der innerstädtische Verkehr wird durch ein feinmaschiges Verkehrsnetz von Elektrofahrzeugen erschlossen und kein Punkt in der sechs Quadratmeter großen Stadt soll mehr als 200 m von einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrs entfernt sein. Solarthermische Kraftwerke sollen die Stadt umweltverträglich mit Licht und Kühlung versorgen. Das Wasser wird aus Entsalzungsanlagen, die mit Sonnenenergie betrieben werden, nach Masdar-City gelangen. Masdar wird auch Standort einer neuen Universität sein, dem Masdar Institute of Science and Technology. Es soll die erste Hochschule der Welt sein, die sich ausschließlich dem Komplex der ökologischen Nachhaltigkeit auf Basis der erneuerbaren Energien widmet.

Internationales Abkommen über Pipeline-Projekt zur Rettung des Toten Meeres

Mit einem gemeinsamen Projekt wollen Israel, Jordanien und die Palästinenser das Tote Meer vor dem Austrocknen bewahren. Die drei Seiten unterzeichneten am 9. Dezember 2013 nach Angaben der Weltbank in Washington ein Abkommen zum Bau einer Wasser-Pipeline, die bis zu 400 Millionen Dollar kosten soll. Damit soll Wasser aus dem Roten Meer in das 180 Kilometer nördlich gelegene Tote Meer gepumpt werden, das unter anderem wegen der massiven Nutzung des Süßwassers aus dem Fluss Jordan ständig von Austrocknung bedroht ist. Der Spiegel sinkt jedes Jahr durchschnittlich knapp einen Meter. Den Plänen zufolge sollen 80 der jährlich 200 Millionen Kubikmeter Wasser in einer neuen Entsalzungsanlage in Jordanien zu Trinkwasser aufbereitet und an Jordanien, Israel und Palästinenser verteilt werden. Bei Umweltschützern stößt die auch als «Zwei-Meere-Kanal» bekannte Pipeline auf Kritik.

Errichtung und Betrieb GtL-Pilotanlage

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) 09.03.2021 Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Gz.: I16 – BA03340 – 17/2021 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 19 BImSchG, Az.: 17/2021 - Firma H&R Ölwerke Schindler GmbH. Neubau einer Anlage zur Herstellung von Kohlenwasserstoffen in industriellem Umfang (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphati-sche oder aromatische). A. Sachverhalt Die H&R Ölwerke Schindler GmbH betreibt am Standort Neuhof eine Schmierstoffraffinerie die gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 der 4. BImSchV grundsätzlich genehmigungspflichtig ist (Nummer 4.4.2 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV). Mit Antrag vom 08.02.2021, eingegangen am 12.02.2021, beantragte die Firma bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abtei-lung für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft die Genehmigung einer Versuchsanlage ge-mäß § 2 Abs. 3 der 4. BImSchV. Aufgrund der durch § 2 Abs. 3 der 4. BImSchV beantragte Versuchsanlage, soll das Genehmigungsverfahren nicht wie vorgesehen im förmlichen Ver-fahren gemäß § 10 BImSchG durchgeführt werden, sondern im vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG. Die Voraussetzungen hierfür wurden durch die zuständige Behörde geprüft und für erfüllt befunden. Auf dieser Grundlage wird eine Genehmigung nach §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes für den Neubau einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang zur Herstel-lung von Kohlenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, alipha-tische oder aromatische) gemäß Ziffer 4.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV durchgeführt. B. Anwendbare Vorschriften Gemäß § 5 UVPG wird auf Grundlage der Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Infor-mationen geprüft, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder nicht. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bedarf es bei einem Neuvorhaben, dass in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, der Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch die zuständige Behörde. Die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang, ausgenommen integrierte chemische Anla-gen nach Nummer 4.1, Anlagen nach Nummer 10.1 und Anlagen zur Erzeugung oder Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach Nummer 11.1; stellt nach Nr. 4.2, Spalte 2 Buchstabe A der Anlage 1 zum UVPG ein Vorhaben dar, für das eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 5 UVPG vorgese-hen ist. 2 Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird die allgemeine Vorprüfung als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Bei der Vorprüfung wird berücksichtigt, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder durch Vorkehrungen des Vorhabenträgers offensichtlich ausgeschlossen werden. Die Antragsunterlagen der Firma H&R Ölwerke Schindler GmbH (Az. 17/2021) beinhalten, insbesondere unter Kapitel 14, Angaben zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Anhand der Antragsunterlagen und des FHH-Atlas sowie des FHH-Informationssystems wurde die Prüfung durch die BUKEA nach § 7 UVPG durchgeführt. C. Prüfungskriterien und Ergebnis der allgemeinen Prüfung des Einzelfalls Bei der konkreten Anwendung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ist zwischen der Sach-verhaltsermittlung, die zunächst die möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen anhand der Kriterien der Nr. 1 und Nr. 2 der Anlage 3 zum UVPG ermittelt, und der Einschätzung der Erheblichkeit dieser nachteiligen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Kriterien der Nr. 3 der Anlage 3 zum UVPG zu unterscheiden. Alleine die in Nr. 3 der Anlage 3 zum UVPG genannten Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen, die gebildet werden aus den Merkmalen des Projektes und den Standortmerkmalen, entscheiden in Verbindung mit den Maßstäben des Fachrechtes über die Frage der UVP-Pflicht. Die Kriterien der Anlage 3 zum UVPG haben den Zweck sicherzustellen, dass sämtliche Umweltauswirkungen des Vor-habens einbezogen werden, die erheblich nachteilig sein können. Zur Beurteilung der nachfolgenden Kriterien wird sowohl auf die seitens des Betreibers im Antrag gemachten Angaben (insbesondere Kapitel 14), als auch auf das durch die ARU Inge-nieurgesellschadt mbH durchgeführte Gutachten zur Vorprüfung zur UVP verwiesen. 1. Merkmale des Vorhabens Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen: 1.1 Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens und, soweit relevant, der Abrissarbeiten Die H&R Ölwerke Schindler GmbH betreibt am Standort Neuhof, Neuhöfer Brücken-straße 127 – 152 in 21107 Hamburg, eine Schmierstoffraffinerie die nach § 1 Abs. 1 S. 1 der 4. BImSchV genehmigt ist. Im Betriebsbereich befinden sich neben der nach Nummer 4.4.2 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigten Schmierstoffraffinerie, weitere genehmigungsbedürftige Anlagen (Feuerungsanlagen, Wasserstoffelektro-lyse). Am Standort befinden sich demnach verschiedene Produktionsanlagen, mehrere Lageranlagen und diverse Umschlagseinrichtungen. Das gesamte Werk hat somit eine Ausdehnung von ca. 500.000 m² und ist durch eine Hochwasserschutzwand und Zäune gegen Zutritt von außen gesichert. Das beantragte Vorhaben umfasst den Neubaus einer Anlage zur Herstellung von Koh-lenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische) gemäß Ziffer 4.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Für diese Anlage wird eine Flächeninanspruchnahme von 660 m² seitens des Antragsstellers angegeben. Die Produktionsmenge der geplanten Anlage ist verhältnismäßig gering. 3 1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben oder Tätigkeiten Für den Betrieb der Anlage sind Einbindungen in die bestehende Schmierstoffraffinerie geplant. So kommt es zum Beispiel zu Einbindungen an die Wasserstoffanlage, die Entsalzungsanlage, die Abwasseranlage und die thermische Nachverbrennung (inkl. Betriebsfackel). Geltende Genehmigungen der Anlagen werden trotz der Einbindung in die Schmierstoffraffinerie eingehalten und überwacht. 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die Errichtung und der Betrieb der Anlage erfolgt auf einer seit etlichen Jahrzehnten als Industriefläche genutzten Fläche. Derzeit ist an der Stelle des Vorhabens eine Schotterfläche, sodass durch die Bebauung eine zusätzliche Flächeninanspruch-nahme erfolgt. (660 m²). Für den Betrieb der geplanten Anlage werden keine Änderungen an oberirdischen Ge-wässern oder eine Verlegung von Gewässern vorgenommen. Durch das Verfahren kommt es zu einer direkten Einleitung des Brauchwassers in ein Oberflächengewässer. Dieses wird jedoch durch die aufgrund der Schmeristoffraffinerie bestehenden Abwas-serbehandlungen gereinigt und gemäß den gesetzlichen Anforderungen eingeleitet und kontinuierlich überwacht. Eine direkte Entnahme von Wasser ist nicht vorgesehen. In der geplanten Anlage wird vollentsalztes Wasser eingesetzt. Dieses wird über die Infrastruktur der Raffinerie zur Verfügung gestellt. Die geplante Fläche ist lauf Angaben aus dem Gutachten keine Fläche für Lebens-räume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen und Tiere. Zudem befindet sich auf der Fläche kein Boden mit einer besonderen Funktion für den Naturhaushalt oder den Na-turschutz. Ferner ist die Fläche nicht von besonderer Bedeutung für das Klima. Es han-delt sich zudem nicht um ein Gebiet mit besonderem Schutzanspruch gemäß § 49 BImSchG i.V.m. dem hamburgischen Landesrecht. Es werden keine Eingriffe in Biotope oder Schutzgebiete vorgenommen. 1.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Absatz 1 und 8 des Kreislaufwirt-schaftsgesetzes Im Rahmen des Betriebs der Versuchsanlage werden keine produktionsbedingten Ab-fälle erzeugt. Andere Abfälle z.B. ölverunreinigte Betriebsmittel, Verpackungen etc. werden gemäß den bestehenden Entsorgungs- und Verwertungswegen fachgerecht gehandhabt. Anfallendes Abwasser wird über die betriebsinternen Verfahren und die anschließende Abwasserbehandlungsanlage behandelt. 1.5 Umweltverschmutzung und Belästigungen: Luftverunreinigungen Im Betrieb der Pilotanlage wird überschussiger Stickstoff (N2) in die Umgebung abge-geben. Dazu kommen Kleinstmengen von <0,1 kg/h an Prozessgasen/Restgasen, die in regelmäßigen Abständen zur Gasanalytik aus dem Prozess entnommen werden und anschließend über kleine Lanzen in die Atmosphäre abgegeben werden. Weiterhin wird ein Restgasstrom der thermischen Verbrennung im Ofen der VDU zugeführt. 4 Die geplante Anlage erzeugt somit keine direkten und relevanten Luftschadstoffemis-sionen. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen in Bezug auf Immissionen von Luftschad-stoffen im Umfeld der Pilotanlage hinsichtlich des Schutzgutes der menschlichen Ge-sundheit wie auch dem Schutz von Ökosystemen sind zusammenfassend nicht zu er-warten. Geruch Bei dem Betrieb der Anlage sind keine Geruchsemissionen zu erwarten. Lärm und Erschütterungen Durch die Pilotanlage ergeben sich Änderungen in Bezug auf Geräuschemissionen, die sich auf die Geräuschimmissionssituation im Umfeld der Anlage einwirken könnten. Die Anlagenteile und Equipments der geplanten Pilotanlage sind jedoch seitens des Herstellers bereits so ausgelegt, dass die einschlägigen Schallleistungspegel innerhalb der Container den Anforderungen der Arbeitsplatzgrenzwerte Rechnung tragen. Inner-halb des Containers ist zudem kein ständiger Arbeitsplatz vorgesehen. Der maximale Schallleistungspegel wird mit 84 dB(A) für den Prozesscontainer angegeben. Erheblich nachteilige Beeinträchtigungen bzgl. der Geräuschimmissionssituation sind daher für das Anlagenumfeld, insbesondere im Verbund mit dem Gesamtstandort der H&R OWS im Industriegebiet nicht zu erwarten. Erschütterungen treten durch den Betrieb der Anlage nicht auf. Boden- und Gewässerverunreinigungen Alle Medien, die für den Herstellungsprozess erforderlich sind und in die Anlage geführt werden sind als nicht wassergefährdend eingestuft. In dem Prozesscontainer werden Produkte gewonnen, die mit einer WGK1 gekenn-zeichnet sind. Der Container wird daher mit einer Auffangwanne mit Eignungsnachweis ausgestattet. Dieser wird zudem technisch überwacht. Die Rohrleitungen werden als technische dicht ausgeführt. Die Lagerbehälter werden doppelwandig und mit einer Überfüllsicherung ausgeführt. Die Anforderungen an die geltenden Regelungen werden eingehalten. Zudem wird je 8h Schicht die Anlage auf Undichtigkeiten überprüft. Die Abfüllung erfolgt nur unter Aufsicht des Betriebspersonals und wird manuell ge-steuert. Die Verladepumpe befindet sich in einer eigenen Auffangwanne. Zusätzlich wird der Boden der gesamten Halle mit FD-Beton ausgeführt. Die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe und die Anforderungen der Löschwas-serrückhaltung erfolgt gemäß den Anforderungen. 5 Gewerbliches Abwasser Das anfallende Abwasser wird in den verschiedenen Reinigungsstufen der Raffinerie eingebunden und einer Vorreinigung unterzogen. Anschließend fließt es gemeinsam mit den andern Prozessabwässern in die betriebseigene Abwasserbehandlungsanlage. Die gesetzlichen Anforderungen werden durch eine kontinuierliche Messung/Überwa-chung sichergestellt. Wärme, Reflexionen, Strahlen und Abschattung Beeinträchtigungen durch Wärme, Reflexionen, Strahlen und Abschattung treten durch den Betrieb der Anlage nicht auf. 1.6 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wis-senschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Hinblick auf: 1.6.1 verwendete Stoffe und Technologien Gefährliche Stoffe im Sinne von § 2 Nummer 4 der 12. BImSchV sind Stoffe oder Ge-mische, die in Anhang 1 aufgeführt sind. Die in Anhang 1 angegebenen Mengen-schwellen dienen dabei in erster Linie der Ermittlung, ob es sich um einen Betriebsbe-reichen der oberen oder unteren Klasse handelt. Da die Fa. H&R Ölwerke Schindler GmbH bereits dem Betriebsbereich der oberen Klasse zugeordnet ist und sich die neu zu errichtende Anlage in diesem Betriebsbereich befindet, spielen die in Anhang 1 ge-nannten Mengenschwellen für diese Entscheidung nur eine nachrangige Rolle. Die Mengenschwellen in Anhang 1 können jedoch vor dem Hintergrund des KAS-1 auch für die Betrachtung herangezogen werden, ob ein sicherheitsrelevantes Anlagen-teil oder ein sicherheitsrelevanter Betriebsbereich vorliegt. Somit kann indirekt eine Ge-fährdung der jeweiligen Stoffe abgeleitet werden. Für den Gefahrenbereich der Gewässerverunreinigung (H440, H410) übersteigt die La-germenge die 0,5% Mengenschwelle (500 kg) um das 7,5-fache. Auch die 2,0 % Men-genschwelle (2.000 kg) wird überschritten. Aufgrund der grundsätzlich vorhandenen Anforderungen der AwSV ist dieses Gefährdungspotential dennoch als sehr gering ein-zustufen. Es ist davon auszugehen, dass durch die vorgeschriebene Art der Lagerung und des Transportes keine Gefahren von den Stoffen für Gewässer und Boden ausge-hen können. Für den Gefahrenbereich Entzündbarkeit ergibt sich folgendes Bild: Vergleicht man die Mengen der einzelnen Stoffe, auch hinsichtlich deren Handhabung isoliert mit deren 0,5 %-Mengenschwelle, so lässt sich festhalten, dass die Stoffe ein-zeln betrachtet unterhalb der 0,5%-Mengenschwellen liegen. Addiert man die Quotien-ten der im Prozess befindlichen Stoffe so liegt auch dieser Wert mit 0,832 unterhalb von 1. Berücksichtigt man das Durchflusskriterium für kontinuierlich durchflossene Sys-teme des KAS 1 von kg/10 min, so verringert sich der Quotient der im Prozess befind-lichen Stoffe um den Faktor 6 auf 0,138. Der Quotient für die Lagerung liegt mit 0,6 ebenfalls unter 1. Gemäß der StörfallVO wird für die Prüfung des Vorliegens eines Betriebsbereiches die Summe der Einzelquotienten einer Kategorie gebildet und somit alle vorhandenen 6 Mengen einer Kategorie betrachtet. Die Betrachtung aller Stoffe der Kategorie P, un-abhängig von der Art der Anwesenheit ergibt einen Quotienten von 1,432 bei Berück-sichtigung einer stündlichen Freisetzungsmenge. Der Wert reduziert sich auf 0,842, wenn das 10-Minuten-Kriterium angesetzt wird. Beim Betrieb der Anlage kann somit aufgrund der potentiell gefährlichen Stoffe ein Un-fallrisiko durch Brand, Explosion oder Leckagen nicht restlos ausgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der Technologie ist zudem zu beachten, dass die Erzeugnisse unter unterschiedlichen Betriebsparametern gehandhabt werden. Demnach werden beide Stoffe im Prozess unter erhöhtem Druck und Temperatur verarbeitet (20 bar; 5-8 °C oder 50 °C). Hinsichtlich der Lagerung ist zu erwähnen, dass dies unter Normal-bedingungen stattfindet (1 bar; Außentemperatur). 1.6.2 die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung, insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung innerhalb des angemesse-nen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bun-des-Immissionsschutzgesetzes Die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle wird durch die getroffenen Maßnahmen gering gehalten. So wurde für das Vorhaben eine Hazard and Operability (HAZOP) Studie vorgenommen. Im Anschluss daran wurden alle ermittelten Schaltungen einer Safety Inegrity Level (SIL) Risikoanalyse unterzogen. Ergebnis dieser Risikoanalyse ist, dass lediglich das Überfüllen der drei Pufferbehälter mit einer Schaltung in der Qua-lität „SIL1“ verhindert werden muss. Zudem wurde eine sicherheitstechnische Stellung-nahme eines nach § 29b BImSchG zugelassenen Sachverständigen erarbeitet. Insgesamt kann der Einschätzung des Gutachters, dass keine erheblichen Auswirkun-gen auf die Umwelt und ihre Bestandteile vorliegen gefolgt werden. Hinsichtlich des angemessenen Sicherheitsabstandes lässt sich festhalten, dass dieser durch das hier geplante Vorhaben nicht erweitert wird. 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Was-ser oder Luft Durch den Einsatz von gefährlichen Stoffen in der geplanten Anlage können Risiken für die menschliche Gesundheit durch Verunreinigungen der Luft oder Wasser nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch die getroffenen Maßnahmen werden die Risi-ken jedoch auf ein Minimum reduziert. 2. Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicher-weise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: 2.1 Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nut-zungskriterien): Die Errichtung und der Betrieb der Anlage erfolgt auf einer seit etlichen Jahrzehnten als Industriefläche genutzten Fläche. Derzeit ist an der Stelle des Vorhabens eine 7 Schotterfläche, sodass durch die Bebauung eine zusätzliche Flächeninanspruch-nahme erfolgt (660 m²). Das Vorhaben findet ausschließlich auf dem bestehenden Betriebsgrundstück statt und hat damit keine Nutzungsänderungen zur Folge Die bestehende Nutzung des Gebietes wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Natur und Landschaft werden durch das Vorhaben weder genutzt noch umgestaltet. 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien): Es handelt sich um ein bestehendes Industriegebiet. Die geplante Fläche ist lauf An-gaben aus dem Gutachten keine Fläche für Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen und Tiere. Zudem befindet sich auf der Fläche kein Boden mit einer be-sonderen Funktion für den Naturhaushalt oder den Naturschutz. Ferner ist die Fläche nicht von besonderer Bedeutung für das Klima. Es handelt sich zudem nicht um ein Gebiet mit besonderem Schutzanspruch gemäß § 49 BImSchG i.V.m. dem hamburgi-schen Landesrecht. 2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Ge-biete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkri-terien): 2.3.1 Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in seiner Ausweisung von Schutzgebieten im unmittelbaren Umfeld des geplanten Anlagestandorts keine FFH-/ Natura 2000-Ge-biete ausgewiesen. In einer Entfernung von 5,8 km befindet sich das Gebiet DE-2526-305 (FFH) im kom-pletten Bereich der Hamburger Unterelbe. Das Gebiet umfasst dabei die gesamte Un-terelbe von der Landesgrenze bei Geesthacht bis nach Wilhelmsburg. Der Standortbo-gen kann unter https://www.hamburg.de/content-blob/13121064/aab411a4a06a55567af061800c9a2885/data/ffh-hamburger-un-terelbe.html abgerufen werden. In einer Entfernung von etwa 5,8 km befindet sich das Gebiet DE-2526-302 (FFH) und umfasst den Bereich Heuckenlock/Schweenssand. Der Standortbogen kann unter https://www.hamburg.de/conten-blob/13121066/34f5c71f3b843ace1c747c672764b268/data/ffh-heuckenlock-schweenssand.html eingesehen werden. In einer Entfernung von etwa 5,4 km befindet sich im Süd-Westen zudem ein Natura 2000-Gebiet. Für die geplante Anlage sind bei beiden FFH-Gebieten keine Einschränkungen darge-stellt. 8 2.3.2 Naturschutzgebiete nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst: Das Vorhaben befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet. Die nächstgelegene Naturschutzgebiet (NSG) sind: NSG Moorgürtel: 4,3.km süd-westlich NSG Heimfelder Holz: 5,1 km südlich NSG Rhee: 5,8 km östlich NSG Auenlandschaft Obere Tideelbe 6,1 km östlich NSG Holzhafen 6,9 km nord- östlich 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzge-setzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst: Es befinden sich keine Nationalparke oder Nationale Naturmonumente in der näheren Umgebung 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes: Weder im direkten noch im weiteren Umfeld des Vorhabens ist ein Biosphärenreser-vat ausgewiesen. Das Vorhaben befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. Die nächstgele-gene Landschaftsschutzgebiet sind: LSG Moorburg 2,4 km süd-westlich LSG Neuland 5,3 km süd- östlich LSG Wilhelmsburger Elbinsel 3,6 km östlich LSG Altona-Südwest, Ottensen 3,6 km nördlich 2.3.5 Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes: In der näheren Umgebung der Anlage sind keine Naturdenkmäler ausgewiesen. Das nächstgelegene Naturdenkmal „Uhlenbuschbracks“ befindet sich in ca. 3,5 km Entfer-nung in süd-östlicher Richtung. Zudem befindet sich 5,3 km westlich das ND Gutsbrack. 2.3.6 geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesna-turschutzgesetzes: In Hamburg sind alle Bäume und Hecken, die unter die Baumschutzverordnung fallen, als geschützte Landschaftsbestandteile zu betrachten. Im Rahmen des Vorhabens sol-len keine Bäume und Hecken entfernt werden. 2.3.7 gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes: Die geplante Anlage befindet sich in keinem geschützten Biotop. Das nächstgelegene geschützte Biotop ist eine ca. 180 m entfernt liegende Wattfläche „Biotop Nr. 54“. Wei-terhin befindet sich in ca. 560 m Entfernung ein Trockenrasen „Biotop 6“. Für die allge-meine Vorprüfung seitens des dafür beauftragten Büros wurden die Erhebungsbögen zur Biotopkartierung berücksichtigt. Das Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass ein Eingriff oder ähnliches durch das Vorhaben nicht stattfindet 9 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzge-biete nach § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete nach § 73 Ab-satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes: Wasserschutzgebiet: Süderelbmarsch/Harburger Berge ca. 3.500 m südwestlich Heilquellenschutzgebiete: Hierzu können dem FHH-Portal keine Angaben entnommen werden. Daher wird davon ausgegangen, dass solche Gebiete in Hamburg nicht vorhanden sind. Hochwasserrisikogebiet: Das Risikogebiet zieht „Tideelbe mit Neuwerk“ zieht sich durch den kompletten Hafen. Das geplante Vorhaben ist jedoch durch Hochwasserschutzmaßnahmen gesichert. Der private Hochwasserschutz des Polder 70 (Polder Neuhof West Dkm 0+043 bis 0+900) wurde 2017 bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantragt und in den folgenden Jahren umgesetzt. Überschwemmungsgebiet: Das Vorhaben befindet sich nicht ich einem Überschwemmungsgebiet. Das nächste Überschwemmungsgebiet befindet sich mehr als 7 km entfernt. 2.3.9 Gebiete, in denen die in den Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Um-weltqualitätsnormen bereits überschritten sind: Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie erfolgte im deutschen Recht durch das BImSchG und den darauf gestützte Rechtsverordnungen. Im Hamburger Stadtgebiet sind laut 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Freien und Hansestadt Hamburg (2017) Überschreitungen des NO2-Immissionswertes gemäß 39. BImSchV an Verkehrsmessstationen zu verzeichnen. Zusätzliche Gewässerbelastungen gibt es durch das geplante Vorhaben nicht. 2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes: Nicht zutreffend für das betroffene Industriegebiet. Die Flächennutzung entspricht der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung. Bei Einhaltung der Luft- und Lärmemissi-onsbegrenzungen ist kein Nutzungskonflikt mit den angrenzenden Nutzungen zu be-sorgen. 2.3.11 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Boden-denkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbe-hörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind: Das nächstgelegene Baudenkmal/Gebäudeensemble „Köhlbrandbrücke“ befindet sich in ca. 560 m Entfernung in nördlicher Richtung. In einer ähnlichen Entfernung liegt öst-lich ein Schulgebäude. Das nächstgelegene Ensemble liegt ca. 930 m südlich. Es handelt sich um einen La-gerhauskomplex am Blumensand. 10 3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; dabei ist insbesondere folgenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen: 3.1 der Art und dem Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, welches geographi-sche Gebiet betroffen ist und wie viele Personen von den Auswirkungen vo-raussichtlich betroffen sind. 3.2 dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen: 3.3 der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen: 3.4 der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen: 3.5 dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Eintretens sowie der Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen: 3.6 dem Zusammenwirken der Auswirkungen mit den Auswirkungen anderer be-stehender oder zugelassener Vorhaben: 3.7 die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermeiden: Unter Berücksichtigung der v.g. Gesichtspunkte werden die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter wie folgt beurteilt: Geographisches Gebiet Das Betriebsgelände liegt in dem ausgewiesenen Industriegebiet. In der Nachbarschaft sind Industrie- und Lagerbetriebe angesiedelt. Es ist mit keinen bzw. nur geringfügigen Auswirkungen auf das geographische Gebiet zu rechnen. Luftverunreinigungen Laut Genehmigungsantrag gehen Emissionen von Prozessgase, Stickstoff und Rest-gase von der geplanten Anlage aus. Der Restgasstrom wird der VDU zur thermischen Nutzung zugeführt. Hierbei entstehen somit keine direkten Emissionen aus der geplan-ten Anlage. Wenn die über Schornsteine o.ä. abgeleiteten Emissionen in Summe die in Nr. 4.6.1.1 Tabelle 7 TA Luft genannten Bagatellmassenströme nicht übersteigen, sind keine wei-teren Messungen und Berechnungen zur Ermittlung der Immissionskenngrößen vorzu-nehmen. Diffuse Emissionen dürfen dabei 10 % der genannten Werte nicht überschrei-ten. Die Bagatellmassenströme der TA Luft werden nicht überschritten, aus diesem Grund findet eine Betrachtung der Immissionen in Form einer Immissionsprognose folglich nicht statt. Laut Gutachten entfaltet die geplante Anlage bereits in der näheren Umgebung keine nennenswerten Immissionen, die die Schutzgüter nach § 1 BImSchG beeinträchtigen können. Daher ist ein Einwirken auf die detailliert beschriebenen Gebete selbst unter pessimistischer Annahme nicht zu erwarten. 11 Lärm Emissionen durch Lärm werden durch die Technische Anleitung zum Schutz der Allge-meinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräu-sche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche ge-regelt. Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissions-richtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeur-teilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Die in dem Antrag an-gegebenen maximal auftretenden 84 dB(A) an der Anlage müssen folglich an dem maßgeblichen Immissionsort einen Wert von 70 dB(A) einhalten werden(außerhalb von Gebäuden Im Industriegebiet). Das zugrunde liegende Gutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass erheblich nachteilige Beeinträchtigungen bzgl. der Geräuschimmissionssituation für das Anla-genumfeld, insbesondere im Verbund mit dem Gesamtstandort der H&R OWS nicht zu erwarten sind. Dieser Aspekt wird falls Notwenidg während des Verfahrens nochmal genauer durch die zuständige Dienststelle untersucht und ggf. durch Nebenbestimmungen im Be-scheid geregelt. Risiken von Störfällen, Unfallrisiko Die Anlage unterliegt dem Anwendungsbereich der 12. BImSchV. Die Änderung be-wirkt keine Änderung des angemessenen Sicherheitsabstandes und auch keine erheb-liche Gefahrenerhöhung. Es sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter hinsichtlich Risiken von Störfällen und Unfällen zu erwarten. Abfallentsorgung Gegenüber dem bisherigen Betrieb wird sich die Art und Menge der Abfälle nicht ver-ändern. Es werden im Rahmen der Versuchsanlage keine produktbedingten Abfälle erzeugt. Zudem ist der Betreiber vertraut mit der fachgerechten Entsorgung von Abfäl-len, auch gefährlichen Abfällen. Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist sicherge-stellt. Schutzgut Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft Der Umgang und die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe erfolgt gemäß der ge-setzlichen Anfoderungen. Es ist daher mit keinen erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen auf Boden und Gewässer zu rechnen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf Reichtum, Qualität und Regenerationsfä-higkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft. Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Eingriffe auf Bodendenkmäler bzw. archäologisch bedeutsame Funde sind ausge-schlossen. Durch das Vorhaben können keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter hervorgerufen werden. 12 4. Gesamtergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG: Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 7 und 5 UVPG hat nach überschlä-giger Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelt-auswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Das dem Antrag beiligende Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: Nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der vorgelegten Recherche kann festgestellt werden, dass die geplante Anlage den Schutzpflichten des § 5 BIm-SchG genügt. Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens sind ebenso keine erheb-lichen nachteiligen Auswirkungen auf die ausgewiesenen Schutzgebiete, wie z.B. Na-turschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmäler verbunden. Ebenfalls werden keine Eingriffe in bereits entwickelte Bi-otopstrukturen oder Eingriffe in Bereiche vorgenommen, die für faunische Arten wert-voll sind. Diese ausführliche Vorprüfung zeigt, dass keine Anhaltspunkte für erhebliche nachtei-lige Umweltauswirkungen vorliegen und somit nach hiesiger Ansicht eine UVP nicht erforderlich ist.

Internationale Zusammenarbeit europäischer Flussgebietsgemeinschaften

"Wasser kann Konflikte und Risiken mit sich bringen, aber es kann auch eine Verbindung zwischen Ländern sein, um sich gegenseitig besser kennen zu lernen." meinte Arnould Lefébure, der Geschäftsführer der Internationalen Schelde-Kommission bei einer kurzen Vorstellungsrunde. Er war einer von 14 Teilnehmern des Treffens der Vertreter der zehn Internationalen Flussgebietsgemeinschaften, das vom 21. bis 23. August 2019 stattfand. Nach den Grußworten von Wasserdirektor Dr. Erwin Manz aus dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durften vor allem die Gäste aus dem europäischen Ausland bei einer Fahrt auf der "MS Burgund" die Schönheit des Mittelrheintals bei herrlichem Sommerwetter bewundern. Während das Treffen dem guten Zweck des gegenseitigen Gedanken- und Wissensaustausches diente, wurde aber auch klar, dass die herrlichen Sommertage auch ihre Schattenseiten haben. So kann der Zugang zu sauberen Trinkwasser nicht nur ein Problem Afrikas und der süd­lichen Länder sein, sondern auch in Mitteleuropa erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Die Schelde – ein Niedrigwasserproblem und seine Lösungsansätze Herr Lefébure macht im Laufe des Erfahrungsaustausches deutlich, wie problematisch die heißen, trockenen Sommer für die fast 1,4 Millionen Anwohner der Schelde-Region sind: "Wir haben zwar noch etwas über 200 Regentage, aber dabei nur noch 800 Milliliter Niederschlagsmenge. Dabei benötigen wir mindestens eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von fünf Millilitern pro Regentag um den Grundwasserspie­gel wieder auszugleichen und einen Normalpegel am Fluss zu halten." Da die Temperatur- und Niederschlagsentwicklungen der letzten Jahre nicht auf eine Änderung des Niederschlagstrends hinweisen werden nun verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung des Grundwasserbedarfs getroffen. So kommen beispielsweise Rückhaltebecken der nahegelegenen Maas zur Wasserversorgung in Frage, daneben sollen "überschüssige Mengen" anwohnerschwacher Regionen mittels Rohrleitungen in stärker bewohnte Gebiete gebracht werden. Als letzte und teuerste Maßnahme wird über Entsalzungsanlagen nachgedacht, um aufbereitetes  Meerwasser nutzbar zu machen. Niedrigwasser-Monitoring: Daten und Fakten aus der Mosel-Saar-Region Das heißere Klima und seine Auswirkungen waren ein großer Schwerpunkt des Treffens. Hierbei bewies sich vor allem die Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) als sehr fortschrittlich. Ulrich Honecker, ein Mitglied der Kommission, stellte den hochinteressierten Vertretern der anderen Flussgebietsgemeinschaften den Entwurf einer gerade im Aufbau befindlichen Web-Anwendung zur Beurteilung von Niedrigwassersituationen vor. Das Werkzeug ist das Ergebnis eines Beschlusses der französischen, luxemburgischen, wallonischen und deutschen Delegation aus dem Jahr 2014. Die Flussgebietsgemeinschaft hat damit als erste auf die Niedrigwasser¬problematik der Jahre 2003 und 2011 reagiert. Daniel Assfeld, der Vorsitzende der  Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar, zeigt an Hand dieser Maßnahme, wie wichtig der rege Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Kommissionen ist: "Die Mosel und Saar sind wegen der Stauhaltung zwar weniger vom Niedrigwasser betroffen, die kurzen Wege zwischen den Behörden und die gute Zusammenarbeit zwischen den Ländern bieten jedoch den idealen Rahmen um Erfahrungen zu sammeln und Strukturen aufzubauen, die auch von den anderen übernommen werden können." So dürfen sich wahrscheinlich in Kürze auch die Vertreter der anderen Flussgebietsgemeinschaften auf eine funktionierende Software freuen, die ihnen im Rahmen der Kooperationen kostengünstig zur Verfügung gestellt werden kann. Biologische Trends im Rhein – Was haben wir erreicht und was bleibt zu tun? Auch das Landesamt für Umwelt war bei dem internationalen Treffen mit einem Gastbeitrag vertreten, der auf reges Interesse gestoßen ist. Der Gewässerschutz-Abteilungsleiter Dr. Jochen Fischer stellte die heutigen Biomonitoring-Aktivitäten am Rhein vor und zeigte Entwicklungstendenzen für verschiedene Organismengruppen auf, insbesondere zur Fischfauna, zu der Lebensgemeinschaft der wirbellosen Tiere und zu den Wasserpflanzen. Anschaulich präsentierte er dabei, wie aus der Kloake Rhein aus den 1960er Jahren ein "Ökowunder" wurde. Bei der Fischfauna weist der Fluss fast wieder die gleiche Artenvielfalt wie zu Beginn der Industriellen Revolution auf, allerdings ist die Häufigkeitsverteilung der Arten heute eine andere. Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Der eine ist die starke Reduzierung der Belastung des Flusses durch Industriechemikalien seit den 1990-ziger Jahre. Der zweite Grund liegt im erfreulich hohen Sauerstoffgehalt des Rheins, in dem sich die starken Bemühungn bei der Reinigung von kommunalem Abwasser widerspiegeln. Die gute Sauerstoffversorgung sorgt dafür, dass auch bei Niedrigwasser und hohen Temperaturen im rheinland-pfälzischen Rheinabschnitt bisher kein außergewöhnliches Fischsterben stattgefunden hat. Lehren aus der Vergangenheit: bessere Kommunikation und mehr Technologie Als Wende in der Umweltpolitik sieht Dr. Fischer das Jahr 1986 an. Hier kam es zum Sandoz-Brand am Rhein, bei dem 30 bis 40 Tonnen hochgiftiger Chemikalien in den Rhein gelangten und ein deutlich sichtbares Fischsterben auf fast 400 Kilometer Länge mit sich brachte. In der Folge haben die Rheinanliegerstaaten Staaten übergreifende, effektive Schutzprogramme für den Rhein erstellt. Daneben wurde ein dichtes Netz von Untersuchungsstationen aufgebaut, deren Daten auch über die Ländergrenzen hinaus von den Experten jederzeit aufgerufen werden können. Beim Land Rheinland-Pfalz wurde zusätzlich mit dem Mess- und Laborschiff "MS Burgund" die technischen Möglichkeiten geschaffen, um schnellere Analysen vor Ort durchzuführen. Dank des Greifarms können  Sedimentproben bis zu einer Tiefe von 5-6 m entnommen werden und somit die am Gewässergrund lebenden Arten erfasst werden. Dieses technische Möglichkeit ist eine wichtige Grundlage zur qualitativen und quantitativen Bewertung des ökologischen Zustands in großen Flüssen wie dem Rhein. Die aktuelle EG-Wasserrahmenrichtlinie: Handlungsbedarf schneller erkennbar Für die Bewertung der Gewässer wurde mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 auf neue Füße gestellt und europaweit harmonisiert. Danach wird nicht nur die Gewässerverschmutzung bewertet, sondern auch Lebensraumqualität für verschiedene Organismengruppen gewässertypspezifisch betrachtet. So werden etwa die Fische als besonders gute Indikatoren für morphologischen Veränderungen angesehen. Bestandsveränderung bei Wanderfischen können Aufschluss darüber geben, wo noch Hindernisse für die Fische sind und Handlungsbedarf – beispielsweise durch den Bau einer Fischtreppe – besteht. Folgen der Verbindung von Wasserstraßen durch Kanäle Wesentliche Veränderung in der Artenzusammensetzung brachten daneben auch die vom Menschen geschaffenen Verbindungen zwischen ursprünglich getrennten großen Flusssystemen. So  gelangen beispielsweise über den Rhein-Donau-Kanal zahlreiche Donaubewohner in den Rhein. Die tierischen "Neubewohner", als Neozoen bezeichnet, erhöhen zwar die Artenvielfalt, bringen aber auch Probleme mit sich. So gibt es bestimmte Muschelarten, die zur Massenvermehrung neigen und dabei Saugrohre bei den Schiffen verstopfen. Daneben haben neue Arten manchmal keine natürlichen Feinde in der Neuregion und werden somit zur invasiven Art, die dominant wird und heimische Tierarten verdrängt. Links zu den teilnehmenden Internationalen Kommissionen zum Schutz der Gewässer Internationale Kommission zum Schutz der Elbe Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen Internationale Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar Internationale Kommission zum Schutz des Rheins Internationale Schelde-Kommission (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz der Maas (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission für das Save-Einzugsgebiet (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz der Donau (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz des Genfer Sees (nicht in deutscher Sprache) UNECE (nicht in deutscher Sprache)

Gemeinsame Untersuchungen mit der Arya-Mehr-Universitaet in Teheran/Iran zur Weiterentwicklung und Erprobung von Werkstoffen und Halbzeugen fuer Meerwasserentsalzungsanlagen im Iran

Das Projekt "Gemeinsame Untersuchungen mit der Arya-Mehr-Universitaet in Teheran/Iran zur Weiterentwicklung und Erprobung von Werkstoffen und Halbzeugen fuer Meerwasserentsalzungsanlagen im Iran" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Metallgesellschaft AG durchgeführt. Die Industrialisierung im IRAN sowie umfassende Bewaesserungsplaene setzen eine gesicherte Brauch- und Trinkwasserversorgung voraus, die zum grossen Teil durch Meerwasserentsalzung erreicht werden soll. Fuer den Betrieb und auch zukuenftigen Eigenbau von Entsalzungsanlagen werden an der ARYA-MEHR-Universitaet, Teheran (AMUT) Ingenieure ausgebildet. Da bei destillativen Entsalzungsanlagen ca. 40 v.H. der Investitionskosten auf Waermetauscher-Rohre etc. entfallen, kommt der Anwendung des Standes der Technik sowie der Beurteilung von Neuentwicklungen bei Werkstoffen und Halbzeugen grosse Bedeutung zu. Im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrages Bundesrepublik Deutschland - Iran (ueber GKSS) sollten daher gemeinsame Untersuchungen zur Erprobung und Weiterentwicklung von Werkstoffen und Halbzeugen durchgefuehrt werden.

Struvitfällung: Abtrennung von Struvit aus Abwasser durch den Einsatz von kostengünstigem Magnesium aus der Meerwasserentsalzung: Optimierung und Modellierung der Struvitfällung (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)

Das Projekt "Struvitfällung: Abtrennung von Struvit aus Abwasser durch den Einsatz von kostengünstigem Magnesium aus der Meerwasserentsalzung: Optimierung und Modellierung der Struvitfällung (Deutsch-Israelische Wassertechnologie-Kooperation)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Institut für Umwelttechnik und Energiewirtschaft V-9 durchgeführt. Ziel ist die Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser durch Fällung von Struvit unter Einsatz von Retentat der Trinkwasserentsalzung als Magnesiumquelle. Dieses enthält Komplexbildner (Antiscalants) zur Verhinderung von Ausfällungen auf der Membran von Entsalzungsanlagen. Der Einfluss von Antiscalants auf die Struvitfällung wird untersucht (Kristallform und Größe, Oberflächeneigenschaften). Weiteres Ziel ist die Kennzeichnung von Qualitätseigenschaften des Struvits in Abhängigkeit vom pH und der Inkorporation von Kalium, organischer Substanz sowie Schwermetallionen. Schließlich wird ein kinetisches Modell der Struvitbildung und Einbezug von Nebenprodukten entwickelt, welche die Nutzbarkeit des gefällten Phosphors einschränken können. Der Einfluss von Antiscalants auf die Komplexierung von Calcium und Magnesium wird durch komplexometrische Titration erfasst, die Kristallgrößenverteilung durch Laserbeugung, die Kristallstruktur mit Röntgendiffraktometrie, und die Oberflächeneigenschaften durch Bestimmung des Zetapotentials. Das Fällungsergebnis wird durch Variation des pH optimiert, wobei die Zusammensetzung des Produkts auf die Einlagerung von organischen Komponenten, Kalium und Schwermetallen untersucht wird. Ein erweitertes kinetisches Modell soll nicht nur die Bildung von Struvit, sondern auch die Fällung unerwünschter Nebenprodukte mit abbilden. Das Modell wird durch Abgleich mit experimentellen Befunden optimiert.

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wasser, Abfall und Umwelt, Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft durchgeführt. Die SALAM 2 Projektinitiative hat das Ziel, grenzüberschreitende, integrale Wassertransferstrategien zur Lösung des Wasserdefizits im Nahen Osten zu entwickeln unter Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel, der Rehabilitierung von Ökosystemen und der Sicherung der politischen Stabilität durch die Vermeidung von Wasserkrisen. Ziel des angestrebten Forschungsvorhabens in diesem Teilprojekt ist die Weiterentwicklung, der Transfer und die Etablierung von innovativen Methoden, Planungsinstrumenten und Lösungen für die Steuerung und Wasserverteilung im Einzugsgebiet des See Genezareth und des unteren Jordans. Aufgrund der zum Teil hohen Geländegefälle bei den vorhandenen bzw. möglicherweise geplanten Pipelines wird das Thema Wasserkraft entsprechend mitberücksichtigt, um die zusätzlich benötigte Energie zum Betrieb der Meerwasserentsalzungsanlagen zu verringern. Es wird ein Tool entwickelt, mit dem die Echtzeitsteuerung der Anlagen simuliert werden kann und welches als DSS eingesetzt werden kann. Die Forschungsarbeit leistet einen Beitrag zur großskaligen, mehrkriteriellen Optimierung von Speichern und zugehörigem Wasserverteilungssystem. Es bietet die Möglichkeit, optimierte Abgabestrategien im Bereich der Kurzzeitsteuerung zu bestimmen und dabei eine große Anzahl eingehender Parameter zu berücksichtigen.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft, Institut für Angewandte Forschung durchgeführt. Der Mangel an Trinkwasser gehört zu den Hauptproblemen weltweit. Die Wasserversorgung in vielen Ländern Südostasiens wie z.B. in Vietnam, Kambodscha, Myanmar wird aber immer mehr durch den Klimawandel und die stark ansteigenden Bevölkerungszahlen bedroht. Die Verhältnisse in Vietnam können als repräsentativ für viele Länder insbesondere in Südostasien angesehen werden. Das Ziel des Projekts ist es einen kombinierten modularen Prozess zur Entsalzung von Meerwasser und von salinem Grundwasser zu entwickeln und vor Ort in Vietnam zu pilotieren. Durch eine innovative Kombination von kapazitiver Entionisierung und Umkehrosmose soll der Energieverbrauch deutlich verringert und die Wasserausbeute erhöht werden. Neben der Entfernung von typischen Salzionen wie NaCl wird auch die Entfernung von toxischen Arsensalzen untersucht, welche im südostasiatischen Raum ein großes Problem im Grundwasser darstellen. Die kombinierte Entsalzungsanlage wird autonom mittels regenerativer Energie (Photovoltaik, Wind) betrieben. Im Projekt wird begleitend eine wissenschaftliche Bewertungsmethodik entwickelt, so dass der Kombinationsprozess am in der letzten Projektphase ökologisch-ökonomisch bewertet werden kann. Auf Grundlage der Projektergebnisse wird nach Projektende durch die im Projekt beteiligten Firmen ein marktfähiger Prototyp entwickelt. Zunächst für den südostasiatischen Raum und später für den weltweiten Vertrieb. Arbeitsplanung: AP1: Pilotversuche (CDI, UO) im Labormaßstab mit Modellwässern (HsKA); AP2: Computerbasierte Systemanalyse des modularen Kombinationsprozesses hinsichtlich Energieoptimierung (HsKA); AP3: Entwicklung eines Konzepts zur autarken Versorgung der Prozesse mit regenerativer Energie (ISI); AP4: Pilotversuche des Kombinationsprozesses in Vietnam (SDVICO, SPIEGL, WINKEM); AP5: Ausarbeitung einer angepassten Methodik (ISI) ; AP6: Durchführung einer gesamthaften multidimensionalen Nachhaltigkeitsbewertung der Kombinationsprozesse (ISI); AP7: Projektmanagement(HsKA).

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von International Solar Energy Research Center Konstanz e.V. durchgeführt. Die Partner werden im Vorhaben die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten evaluieren, die systemische Effizienz (Kosten, Energie, Trinkwasserproduktion) von nicht-thermischen, indirekt-solaren Meerwasserentsalzungsanlagen signifikant zu erhöhen. Es soll eine durch Photovoltaik gespeiste Meerwasserentsalzungsanlage entwickelt und gebaut werden, die speziell den Bedingungen in der MENA-Region angepasst ist. Der neuartige Ansatz des Vorhabens besteht darin, dass die Oberfläche der Solarmodule während des Betriebs mit Wasser gespült wird, wodurch deutliche Leistungssteigerungen erzielt werden und der Wartungsaufwand für die PV-Anlage minimiert wird. Es soll gezeigt werden, dass ein solches Entsalzungssystem zuverlässig unter Wüstenbedingungen arbeitet und gegenüber Anlagen ohne Spülvorrichtung klare wirtschaftliche Vorteile bietet. In einem ersten Schritt sollen in Deutschland die Spülkomponenten und Solarmodule entwickelt werden. Im zweiten Schritt soll ein Meerwasserentsalzungsprototyp, basierend auf Umkehrosmosetechnologie, mit einer elektrischen Leistung von 3 kW in ElGouna (Ägypten) am Außenmessstandort des ISC Konstanz errichtet werden.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DEEA Solutions GmbH durchgeführt. Die Partner ISC Konstanz, SI Module, deea solutions und DELTA Umwelt-Technik werden in dem Forschungsvorhaben 'H2O-CC' die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten evaluieren, die systemische Effizienz (Kosten, Energie, Trinkwasserproduktion) von nicht-thermischen, indirekt-solaren Meerwasserentsalzungsanlagen signifikant zu erhöhen. Dies wird erreicht durch die Entwicklung eines Entsalzungsprototypensystems, das durch Photovoltaikmodule mit Energie versorgt wird, wobei die Oberfläche der Module konstant mit einer geringen Menge des aufbereiteten Wassers gespült wird. Das Spülen der Moduloberfläche führt durch Temperaturabsenkung zu einer starken Leistungs-steigerung der Solarmodule und verhindert die Verschmutzung der Module, die in Wüstenregionen ein großes Problem darstellt. Der Prototyp wird am Standort El Gouna in Ägypten aufgebaut und unter Wüstenbedingungen getestet. Darauf aufbauend soll ein Produkt für die MENA-Region (Nahost und Nordafrika) entwickelt und anschließend vermarktet werden. Die MENA-Region ist für das Forschungsvorhaben besonders geeignet, da zum einen die jährliche solare Einstrahlung enorm ist (Faktor 2-3 im Vergleich zu Deutschland) und zum anderen der größte Markt für Meerwasserentsalzungsanlagen dort zu finden ist. Die deea solutions ist unter anderem an folgenden Arbeitspunkten beteiligt: - Planung und Entwurf des Modulbewässerungssystems - Aufbau einer Bewässerungsanlage für bis zu 3 Solarmodule in Deutschland - Vergleichende Messungen (mit Referenz) des Testsystems in der Wüste über ein Jahr - Transport und Installation des Prototypen nach El Gouna, Ägypten - Evaluation und Optimierung des Prototypen: Leistung, Ertrag, Verdunstung, Verschleiß - Konzeption und Planung eines Entsalzungsprototypen auf Basis einer UO-Anlage mit 12 PV-Modulen - Ökonomische Betrachtungen. Vergleich mit konventionellen Entsalzungsanlagen. Ermittlung und Entwicklung von Zielmärkten.

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