Der Datensatz enthält alle im Rahmen des waldbaulichen Qualitätsmanagements ausgewiesenen Zielzustandstypen. Der Zielzustand charakterisiert das im Rahmen der waldbaulichen Behandlung langfristig anzustrebende Entwicklungsziel. Im Allgemeinen wird darunter ein standortgerechter, ökologisch stabiler Waldzustand mit hohem Anpassungspotenzial an sich ändernde Standortsbedingungen verstanden.
Entwicklungsziel-/ Entwicklungsraum-Darstellung (behördenverbindlich) aus dem rechtskräftigen Landschaftsplan Kreis Mettmann.
Das Projekt "CFD-Simulation der instationären Strömung in Axialkolbenpumpen zur Verbesserung des Betriebsverhaltens" wird/wurde gefördert durch: Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen 'Otto-von-Guericke' e.V. / Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Fluidtechnik.Ziele: Entwicklung einer Methodik zur Erhöhung der Drehzahlgrenze und zur Verbesserung des Saugverhaltens von Kolbenpumpen mit Hilfe der numerischen Strömungsberechnung (CFD) - Reduzierung strömungsmechanisch bedingter Verluste in den Pumpen - Rechnerunterstützte Auslegung und Visualisierung der Innenströmung - Erhöhung der Leistungsdichte der Kolbenpumpen - Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Axialkolbenpumpen. Ergebnisse: Im Ergebnis des Forschungsvorhabens ist eine Einschätzung des Leistungspotenzials der gekoppelten Simulation für die Pumpenberechnung und -optimierung möglich.
Das Projekt "Der Mensch und das Wetter am Beispiel des Hagels und der Hagelversicherung. Eine unternehmens- und kulturgeschichtliche Studie unter besonderer Berücksichtigung der Vereinten Hagelversicherung, VVaG (Gießen)" wird/wurde ausgeführt durch: Universität München, Seminar für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.Ziel ist es, die Entwicklung dieses Branchenführers im Segment landwirtschaftliche Spezialversicherer im Kontext der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Zeit darzustellen. Besonderer Augenmerk soll dabei auf die Veränderung der Institution 'Versicherung' sowie einer veränderten Perzeption des Hagels gelegt werden. Untersucht werden die Rahmenbedingungen, die zur Gründung der Institution Hagelversicherung geführt haben. Diese Innovation, welche in den Schriften der Kameralisten zum ersten Mal angedacht wurden, erforderte auch eine Änderung der Geisteshaltung. Wurden Naturkatastrophen, v.a. im Zeitalter der Reformation noch als Strafe Gottes gesehen, scheint es festzustehen, dass sich diese Geisteshaltung im Laufe des 17. und v.a. des 18. Jahrhunderts geändert hatte und schließlich in der Entwicklung einer ökonomischen Institution mündete. Diesen Prozess zu beschreiben, der in der vorhandenen Literatur zur Hagelversicherung nicht beachtet wird, soll Ziel der Arbeit sein. Schwerpunkt der Untersuchung dieses Prozesses soll das 18. bis 20. Jahrhundert sein. Als Quellen bieten sich dabei neben den Schriften der Kameralisten u.a. Zeitschriften des 18. Jahrhunderts an. Vor diesem kulturgeschichtlichen Hintergrund folgt anschließend die unternehmensgeschichtliche Studie.
Das Projekt "Entwicklung eines schnellen Verfahrens und eines mobilen Gerätes zur Detektierung biologischer Kampfstoffe in der Umgebungsluft mittels eines modifizierten GC-IMS" wird/wurde gefördert durch: Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen 'Otto-von-Guericke' e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umwelttechnologien (IUT) GmbH.Ziel ist die Entwicklung eines schnellen Verfahrens und mobilen Gerätes zur Detektierung biologischer Kampfstoffe in der Umgebungsluft mittels eines modifizierten GC-IMS. Zielobjekte für den Einsatz sind pathogene Mikroorganismen wie Bakterien, Sporen, Viren sowie Toxine, die als potenzielle biologische Agenzien eingesetzt werden können. Das System soll auch unbekannte oder neu auftretende Erreger detektieren können, die bei einer Überwachung mit spezifischen Systemen, wie PCR oder antikörperbasierten Techniken, nicht erkannt werden würden.
Das Projekt "Verbundprojekt: Transport und Verkehr, Energie- und Rohstoffmärkte: Verbundoptimierung von dezentralen Energieumwandlungsanlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Dortmund, Fachbereich Technik und Ingenieurwissenschaften, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Lehrstuhl für Energiesysteme und Energiewirtschaft.
Das Projekt "Oekologische Gesamtplanung Weser" wird/wurde gefördert durch: Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser. Es wird/wurde ausgeführt durch: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie.Die oekologische Gesamtplanung Weser hat zum Ziel, Grundlagen zu liefern fuer eine Verbesserung oder Wiederherstellung der natuerlichen Lebensraumbedingungen an Fulda, Werra und Weser. Im Mittelpunkt der Ueberlegungen steht der Grundgedanke, die Gewaesser einerseits als vernetzende und vernetzte Elemente der Landschaft zu betrachten und sie andererseits als Einheit aus Fliesskontinuum, Wasserwechselzone der Ufer- und Boeschungszone und dem Ueberschwemmungsbereich darzustellen. Als Ergebnis des Forschungsvorhabens werden Grundaussagen fuer weiterreichende Fragestellungen im Einzugsgebiet der Weser vorgelegt, die Voraussetzung fuer eine oekologisch begruendete Sanierung sind. Darueber hinaus wird eine Gleichstellung und Gleichgewichtigkeit des Aktionsprogrammes Weser zum Aktionsprogramm Rhein, zur Elbe-Sanierung oder zum oekologischen Bewirtschaftsungsplan Main erreicht. Die Erfahrungen bei der methodischen Vorgehensweise liefern wertvolle Hinweise fuer Uebertragungsmoeglichkeiten auf aehnlich strukturierte Gewaesseroekosysteme. Die Veroeffentlichung der Ergebnisse umfasst drei Teile: Abschlussbericht Oekologische Gesamtplanung Weser , der auf dem Grundlagenband 1 - Erfassung, Darstellung und Auswertung des oekologischen Zustandes der Auenbereiche von Werra, Fulda, Ober- und Mittelweser , Text- und Kartenteil (Gutachten Umwelt-Institut Hoexter) und dem Grundlagenband 2 - Modellgebiete (Gutachten Universitaet Bremen, Umwelt-Institut Hoexter jund Bundesanstalt fuer Gewaesserkunde) basiert.
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.