Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.
Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)
Unter der TA Luft wird bei der Anlagengenehmigung durch Ausbreitungsrechnung die zukünftige Einhaltung der Immissionswerte in der Umgebung der Anlage überprüft. Besondere Bedeutung haben die an vielen Messstationen überschrittenen Immissionswerte für Stickstoffdioxid (NO2) und die Immissionswerte für Partikel (PM10, PM2.5). Bisher werden im Rahmen der anlagenbezogenen Ausbreitungsrechnung nach TA Luft die Umwandlung von NO in NO2 in der Atmosphäre unzureichend und die Bildung sekundärer Partikel aus Vorläufergasen bei Ableitung über Kühltürme gar nicht berücksichtigt. Im Vorhaben soll das Berechnungsverfahren für Stickstoffdioxid auf Grundlage der durch das Vorläuferprojekt FKZ 3709 42 207 ermöglichten Richtlinien VDI 3783 Blatt 18 und Blatt 19 aktualisiert werden. Zur Berechnung der Bildung sekundärer Partikel aus Vorläufergasen bei Ableitung über Kühltürme soll erstmalig ein Verfahren entwickelt und der Beitrag dieser Partikelbildung zur Zusatzbelastung durch die Anlage bewertet werden.
Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des Umweltrechts ('Environmental Compliance Assurance') haben international und auf Unionsebene erhebliche Bedeutung. So hat die EU Kommission (KOM) 2018 einen Aktionsplan zu Compliance Assurance (APEC) vorgelegt. Auch wenn der Aktionsplan konkrete Maßnahmen nur bis zum Ende der Amtszeit der aktuellen KOM Ende 2019 vorsieht, lassen Umfang und Ansatz des Plans erwarten, dass die Erarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen und deren Diskussion über 2019 hinaus stattfinden wird. Für diesen Fall soll das FuE klären, wie die von der KOM geplanten Leitlinien und 'best-practice-Sammlungen' ausgestaltet oder weiterentwickelt werden müssen, damit sie den Vollzug in D wirksam unterstützen. Zu ausgewählten, auf EU-Ebene noch nicht beschlossenen Vorschlägen beantwortet das FuE kurzfristig aufgeworfene Hintergrundfragen. Im APEC-Diskussionsprozess abschließend erarbeitete Maßnahmen bewertet es mit dem Ziel einer optimalen Umsetzung aus rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Perspektive. Dabei ist u. a. zu klären, wie sich die freiwillig anzuwendenden Leitlinien, die Empfehlungen und sonstigen Instrumente optimal in die unterschiedlich ausgestalteten Umweltverwaltungssysteme der verfahrensautonomen Bundesländer einfügen lassen, so dass deren Funktionalität nicht beeinträchtigt, sondern verbessert wird. Der Prozess wirft u.a. durch - eine stärkere Verschränkung von ordnungsrechtlicher und anreizorientierter Anwendungsförderung mit der Nutzung von Informationen aus der Zivilgesellschaft,- die (ggf. allgemeine) Zugänglichkeit von ggf. katasterbezogenen weltraumgestützten Aufklärungsdaten und- erweiterte Formen der (grenzüberschreitenden) Zusammenarbeit von Überwachungsbehördenrechtliche Fragen zu Zulässigkeit und Wirkung der Maßnahmen und zum Datenschutz auf. Das Vorhaben baut auf bestehenden Erkenntnissen zu möglichen Verbesserungen im Vollzug des europäischen Umweltrechts (z. B. UBA-Bericht 21/18) auf.