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Bodendaten in Deutschland

Bodendaten stellen eine unentbehrliche Grundlage für die Begründung, Konzeption und Erfolgskontrolle von Bodenschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Baustein für Planungsfragen unterschiedlicher Ressorts und Fachbereiche (Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Energie und Raumplanung). Die Bewältigung der in den nächsten Jahren vor uns liegenden fachlichen Herausforderungen wie der vermehrte Pflanzenanbau zur Energiegewinnung und ein demgegenüber zunehmender Nahrungsmittelbedarf (Stichwort: Flächenkonkurrenz), die zunehmende Bodendegradation/Kontamination, der ⁠ Klimawandel ⁠ sowie Änderungen im Boden- und Landmanagement verstärken den Ruf nach belastbaren Bodeninformationen mit zuverlässigen Zeitreihen. Veröffentlicht in Broschüren.

Resilienz naturnaher Moore im Klimawandel – Fallbeispiele aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin

Der Klimawandel wirkt auf die wenigen noch wachsenden Moore ein, so dass die Frage besteht, inwieweit die Resilienz dieser autochthonen Ökosysteme in all ihrer Vielfalt gestützt werden kann. Zur Beantwortung werden Dauerbeobachtungsreihen von weitgehend ungestörten Mooren aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Brandenburg) ausgewertet. Diese werden mit den Ergebnissen einer Erfolgskontrolle wiedervernässter Waldmoore in Kontext gesetzt. Zur Einschätzung der Moorzustände wird ein neu entwickeltes Indikatorensystem zur Bewertung moorspezifischer Biodiversität angewendet. Es wird zudem eine Abschätzung der Treibhausgasemissionen nach der Treibhaus-Gas-Emissions-Standort-Typen(GEST)-Methodik vorgenommen und die potenzielle Torfneubildung betrachtet. Die Analysen zeigen, dass das Puffervermögen wachsender Moore im Untersuchungsraum noch intakt ist und Störungen ohne Systemwechsel überwunden werden. Die Vernässungsmaßnahmen waren durchweg erfolgreich und haben zu einer messbaren Revitalisierung geführt. Es wird auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, heute alle noch weitestgehend naturnahen Moore in ihrem Wasserhaushalt bestmöglich zu stabilisieren, um sie als wichtige Glieder der autochthonen Biodiversität mit allen ihren positiven Landschaftsfunktionen zu erhalten.

Gewässerstrukturkartierung nach dem Feinverfahren

Die Gewässerstruktur beschreibt das Gewässer, seine Ufer und das Gewässerumfeld. Abwechslungsreiche Strukturen sind als Grundlage für die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und somit für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Lebensgemeinschaften wichtig. Sie ist Teil der hydromorphologischen Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie WRRL. Die Gewässerstrukturkartierung beschreibt anhand der Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Querprofil, Sohlenstruktur, Uferstruktur und Gewässerumfeld den Gewässerzustand vor Ort. Es wird betrachtet, ob für alle Lebewesen im und am Gewässer geeignete Lebensräume vorhanden sind. Ebenso wird festgehalten, ob sich im und entlang des Gewässers die natürlich vorkommende Pflanzenwelt befindet. Die Ergebnisse der Feinkartierung sind wichtige Grundlagen für verschiedene Aufgaben, z.B. für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne oder die Erfolgskontrolle von Strukturmaßnahmen. Das von der LAWA entwickelte Feinverfahren zur Gewässerstrukturkartierung wurde für Baden-Württemberg angepasst und ist im Handbuch "Gewässerstrukturkartierung in Baden-Württemberg - Feinverfahren" beschrieben. Als Produkt wird je nach Datenfortschritt in unregelmäßigen Abständen eine Karte als pdf veröffentlicht.

Evaluierung des Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz

Das Kompetenzzentrum Ressourceneffizienz (ZRE), seit seiner Gründung im Jahr 2009 umgesetzt durch die VDI Zentrum Ressourceneffizienz GmbH (VDI ZRE), hat zur Aufgabe, Informationen zum Thema Ressourceneffizienz in all seinen Facetten adressatengerecht aufzubereiten, verfügbar zu machen und zu verbreiten. Zielgruppen der Tätigkeiten des Kompetenzzentrums sind zum einen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und zum anderen Multiplikatoren und Intermediäre. Das ZRE wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert. Die Aufträge zur Umsetzung des Kompetenzzentrum werden in wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben. Im Zeitraum zwischen Juni 2021 bis Juni 2022 wurde die erste umfassende Evaluierung des ZRE durchgeführt. Im Rahmen dieser Evaluierung wurden die Relevanz, Umsetzung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Kompetenzzentrums beleuchtet. Die Ergebnisse zu diesen Analyseschwerpunkten stützen sich auf verschiedene Erhebungen und Analysen, darunter Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten, eine Onlinebefragung von Unternehmen sowie verschiedene Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern des BMUV und des VDI ZRE sowie weiteren Stakeholdern. Aus den Ergebnissen wurden Handlungsoptionen zur Optimierung und Weiterentwicklung des ZRE abgeleitet. Dabei wurden auch Vorschläge unterbreitet, wie das historisch gewachsene Monitoring des Kompetenzzentrums verbessert werden kann. Ergänzend wurde ein Konzept für künftige Erfolgskontrollen des Kompetenzzentrums entwickelt. Die zentralen Ergebnisse der Evaluierung in den oben genannten Analyseschwerpunkten stellen sich wie folgt dar: - Relevanz - Das ZRE bildet ein breites Spektrum ressourceneffizienzrelevanter Themen ab. Dabei setzt es sowohl auf eine branchenübergreifende Ansprache von Unternehmen und Intermediären als auch auf branchenspezifische Formate. Mit seinen Angeboten wird bislang vor allem das produzierende Gewerbe umfänglich adressiert. Ausbaupotenzial ist hingegen mit Blick auf die Baubranche und das industrienahe Handwerk festzustellen. - Umsetzung - Die Angebote des ZRE sind insgesamt qualitativ hochwertig und passfähig zu den Bedarfen seiner Zielgruppen. Bei der "interessierten Zielgruppe", das heißt bei Unternehmen und Multiplikatoren, die sich bereits zuvor mit dem Thema Ressourceneffizienz auseinandergesetzt haben, ist das Kompetenzzentrum bereits gut bekannt. Die Sensibilisierung von Unternehmen, die sich bislang noch nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt haben, ist hingegen herausfordernd. Bei der Umsetzung seiner Aktivitäten profitiert das ZRE von einer funktionalen internen Organisation und seiner Aufstellung als behördenexterne Stelle. Die Umsetzung dieser Aktivitäten in Form eines wiederkehrend neu zu vergebenden Auftrags bringt in der aktuellen Ausgestaltung allerdings auch Herausforderungen in Form von Personalengpässen zum Ende und zu Beginn von Auftragszeiträumen mit sich. - Wirksamkeit - Die Inanspruchnahme der Angebote des ZRE durch Unternehmen und Multiplikatoren hat einen direkten und indirekten Transfer von Wissen in die Wirtschaft zur Folge. Dieser Wissenstransfer wiederum trägt zur Umsetzung von betrieblichen Ressourceneffizienzmaßnahmen und zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz bei. - Wirtschaftlichkeitsanalyse - Sowohl die Vollzugs- als auch die Maßnahmenwirtschaftlichkeit des ZRE können bejaht werden. Quelle: Forschungsbericht

Wie steht es um den Umweltschutz in Deutschland?

Umwelt-Kernindikatoren ab sofort aktualisiert im Internet Wie entwickelt sich der Umweltschutz in Deutschland? Das gerade aktualisierte Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS) des Umweltbundesamtes (UBA) gibt Antwort darauf. Mehr als 50 Indikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt und zeigen, wo die Umweltpolitik erfolgreich und wo noch mehr zu tun ist: Gute Noten erhält Deutschland für das Jahr 2008 beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Zudem ist die Energie- und Ressourcenproduktivität gestiegen. „Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns aber nicht ausruhen”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. So muss Deutschland - trotz der verbesserten Energie- und Rohstoffproduktivität - den absoluten Energie- und Rohstoffverbrauch weiter senken, der Verkehrssektor muss nachhaltiger werden und auch bei der Luftreinhaltung sind die Erfolge für das Erreichen eines hohen Niveaus zum Schutz der Gesundheit und zum Erhalt der biologischen Vielfalt noch mit weiteren großen Anstrengungen verbunden. Auch bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme und dem Ausbau des ökologischen Landbaus hat Deutschland seine Ziele noch nicht erreicht. Hier einige konkrete Ergebnisse für eine erfreuliche Entwicklung des Umweltschutzes: Besondere Anstrengungen sind weiterhin in diesen Bereichen erforderlich: Umweltindikatoren sind ein wichtiges Instrument für eine Erfolgskontrolle der Umweltpolitik. Bei der Sammlung der Daten arbeitet das ⁠ UBA ⁠ eng mit anderen Bundesbehörden zusammen - etwa dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie dem Statistischen Bundesamt. Mit der Aktualisierung des Indikatorensystems gestaltete das UBA gleichzeitig auch den Internetauftritt der „Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland” übersichtlicher und nutzerfreundlicher. Neue Funktionen ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern, Querverweise zu Hintergrundinformationen, zu verwandten Umweltthemen sowie zu weiterführenden Links und Literaturhinweisen zu erhalten. 29.05.2009

Bundeskabinett beschließt Indikatorenbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Das Bundeskabinett hat am 17. November 2010 den ersten Indikatorenbericht für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Der Bericht legt Rechenschaft ab über den Fortschritt beim Naturschutz in Deutschland. Die Bundesregierung hat im November 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Sie beinhaltet rund 330 Ziele und rund 430 konkrete Maßnahmen, die staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zugeordnet sind. Der Indikatorenbericht enthält 19 Indikatoren zur Erfolgskontrolle.

Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz

Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die ⁠ UBA ⁠-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie  ⁠ Klimaschutz ⁠ und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.

Renaturierung von Fließgewässern: ein Blick in die Praxis

Im Rahmen des F&E-Vorhabens „Informationsplattform Gewässerrenaturierung“ erfolgte eine umfangreiche Recherche und Auswertung von Renaturierungsprojekten. Es wurde analysiert, wie der Erfolg von Renaturierungen in der Praxis gemessen wird. Zahlreiche Aspekte zur Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle von Renaturierungsprojekten werden auf der im Projekt geschaffenen Internetplattform ⁠ Gewässerrenaturierung ⁠ erläutert. Die Plattform richtet sich unmittelbar an die Träger von Renaturierungsmaßnahmen. Die Informationsplattform „Renaturierung von Fließgewässern“ ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/fluesse/gewaesserrenaturierung-start Veröffentlicht in Texte | 88/2021.

Für eine Welt ohne gefährliche Chemikalien

Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte bei der internationalen Chemikaliensicherheit Zwei Regierungskonferenzen in diesem Monat brachten deutliche Fortschritte für die internationale Chemikaliensicherheit: Die Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen und die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement fanden kurz hintereinander statt, um den dort gefassten Entscheidungen noch mehr Gewicht zu geben. Damit ist der Beschluss der Weltgemeinschaft in der Rio-Nachfolgekonferenz 2002, bis 2020 die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt zu vermindern bzw. zu beseitigen, ein großes Stück näher gerückt. Anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Genf erweitert das Stockholmer Übereinkommen, auch POP-Konvention genannt, die Liste des „dreckigen Dutzend” um neun weitere langlebige und in der Nahrungskette sich anreichernde Chemikalien - so genannte POPs (persistent organic pollutants). Das Übereinkommen trat im Mai 2004 in Kraft und regelte zunächst zwölf POPs - unter anderem PCB, DDT oder die polychlorierten Dioxine und Furane. Solche Substanzen finden sich in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien oder können als unerwünschte Nebenprodukte bei Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen. Die Liste umfasst nun 21 Chemikalien. „Die erweiterte Liste international geächteter Chemikalien ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in eine Welt ohne besonders gefährliche Chemikalien. Eine stringente Erfolgskontrolle muss nun den Verhandlungserfolg in Genf sicherstellen”, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Entscheidung der vierten Vertragsstaatenkonferenz in Genf von Anfang Mai 2009 betrifft Stoffe, die auch in Europa zumindest bis vor kurzer Zeit verbreitet in Gebrauch waren: Etwa bromierte Flammschutzmittel (Penta- und Octabrom-diphenylether) und Perfluoroctansulfonsäure (⁠ PFOS ⁠) mit vielfältigen Verwendungen etwa als Feuerlöschschaum oder in der Textilindustrie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen solche Stoffe in Zukunft nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Dort, wo Anwendungen noch unverzichtbar sind oder es noch keine verfügbaren Ersatzstoffe gibt, sollen Aktionspläne für eine zügige Beendigung der Anwendungen sorgen. Bereits 2002 beschloss die Weltgemeinschaft, die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt bis 2020 zu vermindern. Auch das ⁠ Insektizid ⁠ ⁠ DDT ⁠, das viele Länder noch zur Bekämpfung der Malaria nutzen, soll endgültig bis 2020 verschwinden. Ein umfangreiches Hilfsprogramm soll die Länder, die heute auf diese hochgiftige Chemikalie nicht verzichten können, beim Ausstieg unterstützen, ohne dass sich Malaria weiter ausbreitet. Die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM 2) beschloss unter anderem Aktionen, um auf freiwilliger Basis dringende Probleme für Umwelt und Gesundheit durch Chemikalien zu lösen: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen und Elektroschrott sowie bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug waren wichtige Themen, zu denen die Delegierten einen verbesserten Informationsaustausch und partnerschaftliche Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern vereinbarten. Auch zu Nanomaterialien - mit vielfältigen Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit - tauschten sich die internationalen Fachleute aus: Gemeinsam wollen die Staaten die Entwicklung von Nanomaterialien verantwortlich begleiten und nutzen. Mit den neuen Arbeitspaketen sind Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen gefordert, den Weg zu einem sicheren internationalen Chemikalienmanagement konsequent fortzusetzen. „Gefährliche Chemikalien sind ein Risiko für Umwelt und Gesundheit. Sie breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und werden weltweit gehandelt. Sicherheit von Chemikalien ist deshalb ein ebenso globales Thema wie der Handel mit ihnen”, so Holzmann. Dessau-Roßlau, 27.05.2009

Umweltschädliche Subventionen liegen bei über 52 Milliarden Euro

Kein systematischer Abbau in Deutschland erkennbar Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) beliefen sich die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf über 52 Milliarden Euro im Jahr 2010. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Es ist keine nachhaltige Politik, wenn umweltschädliche Produktions- und Konsumweisen erst mit Milliarden subventioniert werden und dann weitere Milliarden aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen, um Schäden an Umwelt und Gesundheit wieder halbwegs zu kompensieren. Unser Rat kann nur sein, umwelt-schädliche Subventionen systematisch abzubauen.“ Dies würde nicht nur Umwelt und Gesundheit entlasten, sondern auch neue Finanzierungsspielräume schaffen – etwa für den Klimaschutz, die Bildung, die Sanierung von Straßen oder den Ausbau des öffentlichen Bus- und Schienenverkehrs. Mit 24,2 Milliarden Euro entfällt ein Großteil der umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf den Verkehrssektor, dicht gefolgt von der Energiebereitstellung und -nutzung mit weiteren 21,6 Milliarden Euro. Das Bau- und Wohnungswesen schlägt mit 5,9 Milliarden Euro zu Buche, in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei konnte über eine halbe Milliarde Euro an umweltschädlichen Subventionen quantifiziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung in der Land- und Forstwirtschaft/Fischerei besonders schwierig ist – der wahre Umfang der umweltschädlichen Subventionen ist dort tatsächlich deutlich höher. Die neue ⁠ UBA ⁠-Studie analysiert, welche Subventionen den ⁠ Klimawandel ⁠ fördern, die Wasser-, Boden- und Luftqualität beinträchtigen, zu Gesundheitsschäden führen oder die Flächeninanspruchnahme und den Rohstoffverbrauch erhöhen. Außerdem enthält die Studie konkrete Reformvorschläge, etwa für die Entfernungspauschale. Maria Krautzberger: „Die Entfernungspauschale fördert die Zersiedelung der Landschaft und das Verkehrswachstum. Dies belastet unsere Gesundheit durch Luftschadstoffe und Lärm. Eine Abschaffung der Entfernungspauschale muss allerdings sozial verträglich erfolgen.“ Das UBA schlägt daher vor, Fahrten zur Arbeit nur noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen. Dadurch könnten Personen, die ansonsten unzumutbar belastet würden, ihre Fahrtkosten zur Arbeit weiter steuerlich absetzen. Das Geld, das der Staat durch eine solche Reform spart, könnte er für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden. Auch eine Senkung der Einkommensteuer wäre denkbar. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es auch bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf energieintensive Unternehmen beschränkt werden, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Die Subventionspolitik der vergangenen Jahre zeigt insgesamt eine uneinheitliche Entwicklung: Einige umweltschädliche Subventionen laufen in den nächsten Jahren aus oder wurden abgebaut, etwa die Eigenheimzulage oder die Steinkohleförderung. Zugleich wurden jedoch bestehende umweltschädliche Subventionen ausgeweitet oder neue umweltschädliche Subventionen eingeführt. Ein Beispiel ist die Steuervergütung für Agrardiesel, die dazu führt, dass Landwirte kaum Anreize haben, sparsam zu fahren oder sparsame Landmaschinen zu beschaffen. Ein weiteres Beispiel ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen, die ebenfalls die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum ⁠ Klimaschutz ⁠ verringert. Um den Abbau umweltschädlicher Subventionen systematisch in die Wege zu leiten, empfiehlt das UBA ein umweltbezogenes Subventionscontrolling: „Wir brauchen einen ‚Umweltcheck‘ für Subventionen, der alle Subventionen auf negative Umweltwirkungen untersucht und sie regelmäßig einer Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterzieht. Er wäre auch ein wichtiger Baustein für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen“, so Maria Krautzberger. Die Studie berücksichtigt im Wesentlichen die Subventionen auf Bundesebene, während Subventionen auf Landesebene nur in Einzelfällen erfasst werden. Außerdem sind viele umweltschädliche Subventionen nicht genau quantifizierbar. „Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland liegen in Wirklichkeit noch deutlich höher als die 52 Milliarden Euro in unserer Studie. Dies unterstreicht zusätzlich den Handlungsbedarf“, sagte Krautzberger.

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