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s/erft/Werft/gi

Gemeinde Drochtersen: Entwicklungssatzung Dornbusch Werft Hatecke

Dornbusch Werft Hatecke

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 5502 Köln

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Mit Sensoren für eine saubere Fahrweise

Die Motoren von Binnenschiffen gelten allgemein als ineffizient und dreckig - ihr Schadstoffausstoß gilt immer noch als zu hoch. Aber ist diese pauschale Aussage richtig? Die Ladungsmenge auf einem einzelnen Binnenschiff übertrifft diejenige von LKW und Bahn um ein Vielfaches, wodurch der Transport im Allgemeinen sehr effizient ist. Trotzdem ist der Schadstoffausstoß verhältnismäßig hoch, weshalb die Europäische Union die Grenzwerte für ausgestoßene Schadstoffe auch für die Binnenschifffahrt verschärfen wird. Im Rahmen des europäischen Forschungs- und Innovationsprogramms HORIZON2020 beteiligt sich die BAW am Vorhaben PROMINENT (promoting innovation in the inland waterways transport sector; http://www.prominent-iwt.eu/). Das Vorhaben hat zum Ziel, den Treibstoffbedarf und die Luftschadstoffemissionen der Binnenschiffe durch technische Maßnahmen und energieeffiziente Navigation zu reduzieren. Mit der Entwicklung eines Assistenzsystems erhält ein Schiffsführer Hinweise, wie er seinen Zielhafen treibstoffsparend und termingerecht erreichen kann. Dafür werden neben Motor- und Verbrauchsdaten von Schiffen auch Informationen zur Wassertiefe, Strömungsgeschwindigkeit und Wasserspiegellage für den zu befahrenden Flussabschnitt benötigt. Da präzise Peildaten und mehrdimensionale numerische Modelle nicht flächendeckend für alle Wasserstraßen innerhalb der EU verfügbar sind, rüstet die BAW Binnenschiffe mit Messgeräten zur Erfassung von Sohlenhöhen und Strömungsgeschwindigkeiten aus. Dabei werden gleichermaßen die Machbarkeit und der Aufwand für die Installation und den Betrieb der Sensorik bewertet. Die Reederei Deymann Management GmbH und Co. KG mit Sitz in Haren (Ems) unterstützt das Vorhaben, indem sie die Installation der Sensoren auf dem Großmotorgüterschiff (GMS) MONIKA DEYMANN gestattet. Das Schiff wurde im Juli 2016 in den Dienst gestellt. Die BAW hat in der Bauphase den Einbau und die Verkabelung der geplanten Sensoren mit der Reederei sowie der ausführenden Werft abgestimmt und durchgeführt. Das 135 m lange und 14,2 m breite GMS verkehrt derzeit im Liniendienst zwischen Antwerpen und Mainz. Es fährt in der Regel mit drei Lagen Containern, woraus ein mittlerer Tiefgang zwischen 1,8 m und 2,5 m resultiert. Für einen Umlauf Antwerpen - Mainz - Antwerpen werden sieben bis acht Tage benötigt, sodass das Schiff den Mittelrhein rund zweimal pro Woche passiert. Eine besondere Herausforderung ist es, von einem Binnenschiff aus die Strömungsgeschwindigkeiten im laufenden Schiffsbetrieb zu erfassen, da die Strömung im nahen Umfeld des Schiffes durch das Rückströmungsfeld gestört wird. Dessen Größe und Ausdehnung hängt insbesondere vom Gewässerquerschnitt und der Schiffsgeschwindigkeit gegenüber Wasser ab. Bei geringen Wassertiefen kann daher die Geschwindigkeit nicht vertikal unter einem Binnenschiff gemessen werden, wie es bei Messschiffen sonst üblich ist. (Text gekürzt)

MRH Industriekultur

Denkmäler und Museen mit Informationen zur Industriegeschichte der Metropolregion werden über diese Inhalte dargestellt. Dem technikinteressiertem Publikum stehen an diesen Standorten unterschiedliche "Zeitzeugen" der Industriegeschichte zur Besichtigung bereit. Alle zwei Jahre werden dabei die Tage der Industriekultur durch ein Projekt der Metropolregion organisiert und von der Stiftung Denkmalpflege Hamburg unterstützt.

Erforschung und Entwicklung emissionsneutraler Brennstoffzellengroßsysteme mit Methanolreformierung im Multi-Megawatt Bereich, Vorhaben: Entwicklung der hybriden Multi-MW Methanol- und Brennstoffzelleninfrastruktur an Bord

Nachhaltige Schiffskabinen für eine Kreislaufwirtschaft im Schiffbau, Vorhaben: Zukunftsfähiges, energieeffizientes, dezentrales Kühl- und Heizsystem

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 1990

Die Aktualisierung und Erweiterung der Umweltatlaskarten erfolgte in den drei Arbeitsschritten: Überarbeitung der Flächennutzungssystematik, Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung sowie Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Berlin. Überarbeitung der Flächennutzungssystematik Für beide Stadthälften mußte eine einheitliche Systematik erarbeitet werden, in der vorhandene Mängel beseitigt und der speziellen Ost-Berliner Datengrundlage Rechnung getragen werden sollte. Gegenüber der alten Systematik sind die Kategorien Verkehrsfläche, zu der jetzt auch Flugplätze und Hafenanlagen gehören, die Kategorien Baustelle und Stadtplatz/Promenade hinzugekommen. Die früher eigene Kategorie Wassersportgebiete wird jetzt unter Sportplatz/Freibad mitgeführt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Auf Grund der unterschiedlichen Datengrundlagen sind die Kategorien Wohngebiet, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbegebiet für den West- und den Ostteil der Stadt nicht direkt miteinander vergleichbar. Für West-Berlin erfolgte die Bestimmung der Nutzungskategorien rechnerisch über die Bruttogeschoßflächenanteile der STU und der Stadtplanungsdatei. Da für Ost-Berlin keine entsprechenden Bruttogeschoßflächenangaben existieren, schätzten die Bezirksämter die Flächenanteile der zum Wohnen oder durch Handel/Dienstleistung bzw. Gewerbe genutzten Flächen mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Daten und ordneten sie entsprechend dieser geschätzten Nutzungsanteile in die Systematik der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) ein. Dabei verwendeten die einzelnen Bezirke bei der Abgrenzung der Nutzungskategorien unterschiedliche Prozentanteile. Entsprechend mußten die Kategorien der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) zur Übertragung in die Systematik der Karte 06.01 (vgl. Tab. 1) neu bewertet und eingeordnet werden. Da in den Flächennutzungskarten der Bezirke Mischgebiete in der Regel nicht differenziert in Typ I und II dargestellt sind, wurde zur Abgrenzung der Mischgebietstypen I und II zusätzlich die Baustruktur herangezogen. Zeigte das Luftbild für ein Mischgebiet eine überwiegend gewerbliche Baustruktur, wurde es als Mischgebiet II ausgewiesen. Entsprach die Baustruktur der typischen Baustruktur West-Berliner Mischgebiete des Typs I, wurde es auch als solches eingestuft. Diese Vorgehensweise bedingt, daß in der Kategorie Mischgebiet I in Ost-Berlin auch Flächen erfaßt sein können, die einen hohen Anteil an kleingewerblichen Betrieben aufweisen. Da von ihnen ebenso wie von Handels- und Dienstleistungsunternehmen eine relativ geringe Belastung auf angrenzende Wohnnutzungen ausgeht, ist die Differenzierung der Mischgebiete Ost-Berlins anhand der Baustruktur trotz aller Unsicherheiten sinnvoll. Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 % – 100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995). Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muß von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfaßt, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfaßt sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfaßt auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen, z.B. Sendeanlagen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfaßt, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingarten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfaßt alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadtUm geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schloßpark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadtUm geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfaßt. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt (vgl. Tab. 2). Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung Die zur Verfügung stehenden Karten wurden untereinander verglichen und mit den Luftbildern auf Veränderungen hin überprüft. Wichtigste Kartengrundlagen zur Aktualisierung und Ermittlung waren für West-Berlin die Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen, Stand 1989, Maßstab 1:4 000 und für Ost-Berlin die Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand), Stand 1990/91, Maßstab 1:5 000. Mit nutzungshomogenen Blockteilflächen von Grundstücksgröße bis hin zur Blockgröße ist die Nutzung sehr differenziert dargestellt. Dadurch konnte die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien gut nachvollzogen und entsprechend der hier verwandten Systematik durchgeführt werden. Bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks wurden nutzungshomogene Blockteilflächen abgegrenzt. Aus Darstellungsgründen beträgt die Mindestgröße 1 ha und die Mindestbreite 20 m. In Einzelfällen wurden bei gegensätzlicher Nutzung (z.B. Grünfläche und Wohnblock) Teilflächen mit weniger als 1 ha aber mindestens 7 000 m 2 abgegrenzt. Da in den Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen und den Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) auch Flächen unter der Mindestgröße von 1 ha dargestellt sind, mußten sie zu größeren Blockteilflächen zusammengefaßt werden. Handelte es sich um nutzungshomogene Blockteilflächen, die über die Anteile von Wohnen, Handel/Dienstleistung und Gewerbe/Industrie definiert waren, wurden die jeweiligen Grundstücksflächenanteile der verschiedenen Blockteilflächen geschätzt und entsprechend den Nutzungsanteilen in die Kategorien der Tabelle 1 neu eingeordnet. Mußten nutzungshomogene Blockteilflächen zusammengefaßt werden, die nach sehr unterschiedlichen Kriterien definiert sind, z.B. Wohnfläche und Gemeinbedarfsfläche, wurde nach dem Dominanzprinzip verfahren: Flächennutzungen mit geringerer Größe wurden der vorherrschenden Nutzungskategorie zugeschlagen. Die Informationen der benutzten Kartengrundlagen wurden an Hand der Luftbilder überprüft. Insbesondere der Freiflächenbestand konnte mit Hilfe der Luftbilder sehr gut aktualisiert werden. Auch strukturelle Veränderungen, wie Neubebauung und -begrünung und der Verlauf von Grenzlinien nutzungshomogener Blockteilflächen, konnten festgestellt und entsprechend korrigiert werden. Nutzungsänderungen ohne Veränderung der Baustruktur, beispielsweise die Umnutzung eines Wohngebietes in ein Mischgebiet, ließen sich nur aus den Karten, aber nicht aus den Luftbildern entnehmen. Zur Abgrenzung und Überprüfung der Mischgebiete in Ost-Berlin wurde zusätzlich die Karte Flächennutzung Bestand (Berlin und Umland) aus dem Jahr 1990 herangezogen. Für die Überprüfung der Gewerbegebiete Ost-Berlins wurde die Karte der Gewerbeflächenuntersuchung des ISA verwandt. Der topographische Stadtplan wurde zur Bestimmung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungsstandorten und von Ver- und Entsorgungseinrichtungen Ost-Berlins benutzt. Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im UIS verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem dient eine digitale topographische Grundkarte im Maßstab 1:50 000, die Arbeitskarte des UIS . Darin ist der einzelne statistische Block, der in der Regel durch Straßen begrenzt wird, mit seiner Blocknummer dargestellt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Statistischen Landesamt geführt. Dem neuesten Stand entsprechend wurden die statistischen Blöcke der digitalen Arbeitskarte im Rahmen der Bearbeitung der realen Flächennutzung für den Westteil der Stadt aktualisiert und für den Ostteil der Stadt erstmals digitalisiert. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt wurden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Straßen haben im räumlichen Bezugssystem des UIS keine Fläche und sind somit datentechnisch nicht ansprechbar. Der Straßenverlauf ergibt sich durch die Grenzen der einzelnen statistischen Blöcke. Die Daten der realen Flächennutzung sind in der Nutzungsdatei gespeichert. Diese Datei enthält zusätzlich zur Angabe der realen Flächennutzung eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche weitere Informationen über die Flächengröße, den Flächentyp, den Versiegelungsgrad, die Verteilung unterschiedlich durchlässiger Oberflächenbeläge sowie vertiefende Informationen zu Mischgebieten und Brachflächen.

Entwicklung einer umfassenden Methodik zur Integration von Flettnerrotoren auf verschiedenen Schiffstypen, Vorhaben: Entwicklung kostenoptimierter Flettner-Rotoren mit nachhaltigen Materialien (FlettnerMaterials)

§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene

§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene (1) Das Unionspatent berechtigt zum Führen von Fahrzeugen aller Art auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4. (2) Das Fährschifferzeugnis berechtigt zum Führen von Fähren für die im Fährschifferzeugnis eingetragene Fährstelle. Es wird für frei fahrende, für seil- oder kettengebundene Fähren oder für beide Arten von Fähren erteilt. (3) Das Sportschifferzeugnis berechtigt zum Führen von Sportfahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 25 Metern auf den Wasserstraßen der Zonen 3 und 4. (4) Das Behördenschifferzeugnis berechtigt zum Führen von Behördenfahrzeugen, Feuerlöschbooten und Fahrzeugen des Katastrophenschutzes auf den Wasserstraßen der Zonen 3 und 4. (5) Das Kleinschifferzeugnis berechtigt dazu, Fahrzeuge zu führen, auf denen entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Personen befördert werden, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 fallen und für die nach anderen Vorschriften kein Schifferzeugnis erforderlich ist. Keine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen liegt vor bei Chartereinweisung mit Chartergästen an Bord, Rückführung oder Überführung von Chartergästen im Falle einer Havarie, eines Skipper- oder Crewausfalls oder bei schlechtem Wetter, Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern, Probefahrten sowie Fahrten zu Werbe- und Informationszwecken, Überführung von Booten zur Reparatur in Werften, Testfahrten und Fahrten vom oder zum Kran oder Slip oder Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen. Stand: 31. Dezember 2025

G50/2026/006 Verbleib des Schwimmdock 1 am bisherigen Standort

Die Lürssen Werft Rendsburg GmbH P& Co.KG betreibt am Standort Hüttenstraße 25 in Schacht-Audorf eine Schiffswerft. Die Werft plant den bis zum 31. Dezember 2026 befristeten Betrieb am derzeitige Liegeplatz des Schwimmdockes 1 befristet bis zum 31.Dezember 2036 weiter zu betreiben. Danach muss das Schwimmdock 1 an seinen ursprünglich genehmigten Liegeplatz 8 Meter zum südlichen Kanalufer zurück versetzt werden.

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