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Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden - Teil II

Zur Bewertung des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) steht jetzt kostenlos eine anwenderfreundliche Software zur Verfügung – das Excel-basierte BEMEB-Tool (Bewertung des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe). Dieses Tool wurde im Rahmen des Vorhabens "Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden, Teil II: Modellierung der Stoffmigration und Erarbeitung eines DV-gestützten Leitfadens Stofffreisetzungsverhalten mineralischer Abfälle" entwickelt. Es bildet das seit 1998 entwickelte wissenschaftliche Fachkonzept zur Bewertung der Einsatzmöglichkeiten von MEB und Bodenmaterialien benutzerfreundlich ab. Neben einer Standardbewertung sind auch Einzelfallbetrachtungen möglich. Beim Einsatz in der Routine (festgelegte Einbauweisen in der geplanten Ersatzbaustoffverordnung) werden die materiellen Anforderungen an einen Boden- und Grundwasserschutz erfüllt. Wird das Softwaretool mit eigenen Daten gespeist, kann auch hier ein medienschutzbasierter Einsatz prognostiziert werden. Veröffentlicht in Texte | 53/2020.

Planspiel Mantelverordnung: Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.

Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden - Teil I

Ziel des Forschungsvorhabens war die Überprüfung, Weiterentwicklung und anwenderorientierte Aufbereitung der bisher in der Ableitungssystematik der Ersatzbaustoffverordnung eingesetzten Bewertungsverfahren. Für die Modellierung wurden ergänzende Freisetzungsversuche im Labormaßstab zur Charakterisierung und Berücksichtigung eines potentiellen Abklingverhaltens der Stofffreisetzung aus Baustoffen, zeitlich begrenzter Quellterme sowie einer potentiellen Korngrößenabhängigkeit durchgeführt. Dazu wurden bestehende Modellierungsansätze weiterentwickelt. Experimentell wurden die methodischen Einflüsse durch verschiedene Probenvorbereitungen, verwendete Korngrößenverteilungen und Größtkörner der Prüfkörper und Kontaktzeit bzw. Fließgeschwindigkeiten nach DIN-Norm und CEN-Vornormen auf die Konzentrationen in Säuleneluaten untersucht. Dabei war die Frage zu beantworten, ob eine Übernahme des europäischen Säulenverfahrens nach CEN TC 351 in deutsches Recht (z. B. geplante Mantelverordnung), aufgrund von methodenbedingten Konzentrationsabweichungen zu den DIN-Methoden auch zu abweichenden Beurteilungen der Verwertbarkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen in Deutschland führt. Durch Langzeitfreisetzungsversuche im Labormaßstab konnten Erkenntnisse zum Stoffabklingverhalten von Schwermetallen aus mineralischen Ersatzbaustoffen evaluiert und für weitere Materialien, wie Recyclingbaustoffe und Hausmüllverbrennungsaschen, erweitert werden. Es wurden relevante Eingangsgrößen identifiziert, um zu prüfen, ob ein potentielles Abklingverhalten der Stofffreisetzung aus Baustoffen generalisiert, das zugrundeliegende Freisetzungsmodell weiterentwickelt und damit in der ⁠ UBA ⁠-Ableitungssystematik von Grenzwerten berücksichtigt werden kann. Es wurden die bisherigen Einzelbetrachtungen zum Abklingverhalten für Schwermetalle und deren Berücksichtigung im Grenzwertableitungskonzept der geplanten Ersatzbaustoffverordnung in Form einer Handlungshilfe der Fachöffentlichkeit nachvollziehbar erläutert und für weitere Materialgruppen anwendbar gemacht. Desweiteren wurden alle Datengrundlagen und Eingangsparameter der Grenzwertableitungssystematik für die geplante Ersatzbaustoffverordnung in einer Datenbank aufbereitet. Dies diente somit der Formulierung der oberen Randbedingung als Inputkatalog für die erforderliche Stofftransportmodellierung. In einem parallel laufenden Forschungsvorhaben mit der FKZ 3713 74 228/2 wird vom Forschungsnehmer, der ZAG Tübingen, ein Anwendertool entwickelt, das transparente und reproduzierbare Grenzwertableitungen auf der Grundlage dieser Datenbank für die geplante Ersatzbaustoffverordnung ermöglicht. Veröffentlicht in Texte | 112/2017.

Weiterentwicklung von Kriterien zur Beurteilung des schadlosen und ordnungsgemäßen Einsatzes mineralischer Ersatzbaustoffe und Prüfung alternativer Wertevorschläge

Mit der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung – EBV-(Artikel 1der geplanten Mantelverordnung) werden  technische Voraussetzungen und materielle Anforderungen zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) definiert.  Bei Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben können MEB ohne langfristige Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, d. h. schadlos und ordnungsgemäß, in den definierten Einbauweisen verwertet werden. Das Zentrum für Angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen (ZAG) hat, begleitend zum Verordnungsvorhaben des ⁠ BMU ⁠, die Fachgrundlagen kontinuierlich weiterentwickelt und im vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben.  Für alle geregelten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) sind die neuesten Datengrundlagen, Statistiken und Begründungen für die Festlegung von Materialwerten und ggf. von Materialklassen zusammenfassend dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 26/2018.

Umsetzung der Mantelverordnung in Nordrhein-Westfalen - Monitoring der Auswirkungen auf die Stoffkreisläufe mineralischer Abfälle und Nebenprodukte

Die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Damit gelten erstmals bundesweit einheitliche und verbindliche Regeln zur Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffen, Schlacken) in technischen Bauwerken sowie für die Verwendung von Bodenmaterial. Der hier vorliegende erste Teilbericht umfasst eine Bestandsaufnahme, also Zahlen und Fakten zum Aufkommen und zur Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe in Nordrhein-Westfalen. Das Monitoring-Programm wird durch das Umweltministerium NRW in Kooperation mit dem LANUV und der Fachhochschule Münster durchgeführt. Ziel des Monitorings ist die Ermittlung der Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf die relevanten Stoffströme der mineralischen Abfälle und Nebenprodukte in NRW. Die Fortführung der Datensammlung sowie die Ergebnisse einer Untersuchungskampagne mit Methodenvergleich werden die Basis für weitere Berichte zum diesem Monitoringprogramm bilden. Fachbericht 88 | LANUV 2018

Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden

Auf Basis der Ergebnisse aus dem Verbundprojekt "Sickerwasserprognose" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2005 bis 2011) wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) und das Zentrum für Angewandte Geowissen-schaften (ZAG) der Universität Tübingen in den vergangenen Jahren ein Fachkonzept zur Ableitung von medienschutzbasierten Einbauwerten (ME) für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauweisen entwickelt. Die Ableitungssystematik basiert auf einer antizipierenden Sickerwasserprognose, in der die Stofffreisetzung (Quellterm) und die Stoffmigration im Sickerwasser (Transportterm) betrachtet werden. Die Ableitungssystematik bildet die fachliche Grundlage für die Kabinettsfassung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Artikel 2 der Mantelverordnung (MantelV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 03.05.2017. Mit dem neu entwickelten Excel-basierten anwenderfreundlichen Softwarewerkzeug BEMEB (Bewertung des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe) (i) werden alle Berechnungs-und Bewertungsschritte zur Ableitung medienschutzbasierter Einbauwerte, einschließlich der erforderlichen Eingangsdaten und der Ausgabe der Tabellen zur Anwendung der EBV bereitgestellt, (ii) erhalten alle an der Wiederverwertung mineralischer Ersatzbaustoffe beteiligten Akteure einen einfachen Zugang zur Ableitungssystematik und (iii) wird die Möglichkeit geschaffen, über das bisherige Maß hinausgehende Verwer-tungsmöglichkeiten für mineralische Einbaumaterialien zu realisieren und Untergrundkonstellationen zu bewerten, die von den Standardfällen und -szenarien der EBV abweichen. Quelle: Forschungsbericht

Robustheitsuntersuchung zur Resorptionsverfügbarkeit von Schadstoffen in Böden

Überschreiten die Gesamtgehalte an Schadstoffen die Prüfwerte der BBodSchV in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Direktpfad), sind weitere Sachverhaltsermittlungen vorgesehen. Im Rahmen dieser weiteren Sachverhaltsermittlungen stellt die Bestimmung der Resorptionsverfügbarkeit von bodengebundenen Schadstoffen ein adäquates Verfahren dar. Dabei wird im Labor bestimmt, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darmtrakt freigesetzt werden, um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel aufgenommen werden zu können. Das Verfahren ist in der DIN 19738 beschrieben. Im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Entwurf zur Mantelverordnung; in der Fassung der Kabinettsvorlage von 05/2017) wird das Verfahren explizit zur Ermittlung der resorptionsverfügbaren Anteile der Schadstoffe im Rahmen der Detailuntersuchung genannt. Die aktualisierte Fassung dieser Norm ist im Juni 2017 erschienen (DIN 19738:2017-06). Im Rahmen des Vorhabens wurde der Einfluss wesentlicher Verfahrensparameter auf die Resorptionsverfügbarkeit durch experimentelle Untersuchungen (Robustheitsuntersuchungen) überprüft und bewertet. Letztlich wird das Ziel verfolgt, die Vorgaben der Norm anzupassen, zu präzisieren und zu modifizieren, um verlässlichere Ergebnisse zu bekommen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Ringversuch zur Validierung der aktualisierten Vorgaben der Norm durchgeführt und ausgewertet. Die Bearbeitung des Projektes erfolgte in enger Abstimmung mit dem zuständigen DIN Arbeitskreis Bioverfügbarkeit (NA 119-01-02-02-01). Quelle: Forschungsbericht

Bundesrat nimmt Mehrländerantrag zum künftigen Einsatz von Recyclingbaustoffen an

Auf Basis eines gemeinsamen Antrags von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat heute einen Kompromissvorschlag für die lange diskutierte Mantelverordnung zur Wiederverwertung mineralischer Abfälle verabschiedet. Mit der Verordnung sollen bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recyclingbaustoffen getroffen werden. Dabei gilt es, gleichermaßen die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und anspruchsvolle Standards beim Boden- und Grundwasserschutz zu berücksichtigen. „Die Mantelverordnung ist mit den Änderungen, für die die Länder heute gestimmt haben, ein zentrales Regelwerk, das die Interessen der Ressourceneffizienz, der Kreislaufwirtschaft sowie die Belange des Gewässer- und Bodenschutzes sorgfältig abwägt und zu einem guten Ausgleich kommt“, teilten die zuständigen Ministerinnen und Minister Franz Untersteller (Baden-Württemberg), Regine Günther (Berlin), Ursula Heinen-Esser (Nordrhein-Westfalen), Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein) am Freitag mit. Der vom Bundesrat angenommene Mehrländerantrag betrifft insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung, neben der Bundes-Bodenschutz-Verordnung Teil der Mantelverordnung. Im Vergleich zum Regierungsentwurf verzichten die Länder auf die Verwertung einiger höher belasteter Abfälle sowie auf die Nennung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten. Die Länder formulieren auch zusätzliche Anforderungen an den Einbau mineralischer Abfälle in technischen Bauwerken und Verfüllungen. „Mit unseren Änderungen erreichen wir ein hohes Umweltschutzniveau und wir sichern zugleich eine hohe Recyclingquote mineralischer Abfälle“, erklärten die Ministerinnen und Minister. „Jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir appellieren eindringlich an die dort vertretenen Fraktionen, den Änderungen ebenfalls zuzustimmen und das jahrelange Tauziehen um die Mantelverordnung zu beenden.“

Verwendung von Recyclingbaustoffen forcieren - Defizite der Ersatzbaustoffverordnung korrigieren bzw. ausgleichen

Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu Kostensteigerungen und zu Verzögerungen bei der Wiederverwendung von Böden bzw. Aushub, zu Auswirkungen für Baumaßnahmen sowie zur Vorschrift über das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Ersatzbaustoffe

Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden

Ziel des Forschungsvorhabens war die Überprüfung, Weiterentwicklung und anwenderorientierte Aufbereitung der bisher in der Ableitungssystematik der Ersatzbaustoffverordnung eingesetzten Bewertungsverfahren. Für die Modellierung wurden ergänzende Freisetzungsversuche im Labormaßstab zur Charakterisierung und Berücksichtigung eines potentiellen Abklingverhaltens der Stofffreisetzung aus Baustoffen, zeitlich begrenzter Quellterme sowie einer potentiellen Korngrößenabhängigkeit durchgeführt. Dazu wurden bestehende Modellierungsansätze weiterentwickelt. Experimentell wurden die methodischen Einflüsse durch verschiedene Probenvorbereitungen, verwendete Korngrößenverteilungen und Größtkörner der Prüfkörper und Kontaktzeit bzw. Fließgeschwindigkeiten nach DIN-Norm und CEN-Vornormen auf die Konzentrationen in Säuleneluaten untersucht. Dabei war die Frage zu beantworten, ob eine Übernahme des europäischen Säulenverfahrens nach CEN TC 351 in deutsches Recht (z. B. geplante Mantelverordnung), aufgrund von methodenbedingten Konzentrationsabweichungen zu den DIN-Methoden auch zu abweichenden Beurteilungen der Verwertbarkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen in Deutschland führt.Durch Langzeitfreisetzungsversuche im Labormaßstab konnten Erkenntnisse zum Stoffabklingverhalten von Schwermetallen aus mineralischen Ersatzbaustoffen evaluiert und für weitere Materialien, wie Recyclingbaustoffe und Hausmüllverbrennungsaschen, erweitert werden. Es wurden relevante Eingangsgrößen identifiziert, um zu prüfen, ob ein potentielles Abklingverhalten der Stofffreisetzung aus Baustoffen generalisiert, das zugrundeliegende Freisetzungsmodell weiterentwickelt und damit in der ⁠UBA⁠-Ableitungssystematik von Grenzwerten berücksichtigt werden kann.Es wurden die bisherigen Einzelbetrachtungen zum Abklingverhalten für Schwermetalle und deren Berücksichtigung im Grenzwertableitungskonzept der geplanten Ersatzbaustoffverordnung in Form einer Handlungshilfe der Fachöffentlichkeit nachvollziehbar erläutert und für weitere Materialgruppen anwendbar gemacht. Desweiteren wurden alle Datengrundlagen und Eingangsparameter der Grenzwertableitungssystematik für die geplante Ersatzbaustoffverordnung in einer Datenbank aufbereitet. Dies diente somit der Formulierung der oberen Randbedingung als Inputkatalog für die erforderliche Stofftransportmodellierung.In einem parallel laufenden Forschungsvorhaben mit der FKZ 3713 74 228/2 wird vom Forschungsnehmer, der ZAG Tübingen, ein Anwendertool entwickelt, das transparente und reproduzierbare Grenzwertableitungen auf der Grundlage dieser Datenbank für die geplante Ersatzbaustoffverordnung ermöglicht.

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