<p> <p>Die Folgen der Digitalisierung für Klimaschutz, Beschäftigung und Wertschöpfung sind nicht eindeutig. Ein neuer Forschungsbericht im Auftrag des UBA zeigt anhand von verschiedenen Modellrechnungen, dass digitaler Wandel Wertschöpfung und Beschäftigung steigern kann, aber eine sozial-ökologische Transformation nicht automatisch vorantreibt und vielfach zu einer Zunahme der CO2-Emissionen führt.</p> </p><p>Die Folgen der Digitalisierung für Klimaschutz, Beschäftigung und Wertschöpfung sind nicht eindeutig. Ein neuer Forschungsbericht im Auftrag des UBA zeigt anhand von verschiedenen Modellrechnungen, dass digitaler Wandel Wertschöpfung und Beschäftigung steigern kann, aber eine sozial-ökologische Transformation nicht automatisch vorantreibt und vielfach zu einer Zunahme der CO2-Emissionen führt.</p><p> <p>Die zunehmende Digitalisierung kann auf der einen Seite Effizienzgewinne und Fortschritte für den Umweltschutz bringen. Auf der anderen Seite benötigt Digitalisierung auch einen zunehmenden Ressourcen- und Energieeinsatz und Effizienzgewinne können wiederum einen Mehrverbrauch von Ressourcen zur Folge haben. In der Studie „Digitalisierung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>: Herausforderung oder Chance?“ wurde mithilfe eines makroökonomischen Modells die Auswirkungen einer stärkeren Digitalisierung auf Wertschöpfung, Lohneinkommen, Arbeitsplätze und CO2-Emissionen untersucht. Analysiert wurden unterschiedliche Szenarien, unter anderem die Digitalisierung des Staates, digitale Konsummuster privater Haushalte, der Betrieb von Rechenzentren, Digitalisierung in Industrie, Landwirtschaft, im Baugewerbe sowie bei Recyclingtechnologien und im Reparatursektor. </p> <p><strong>Welche Mechanismen und Ergebnisse zeigen sich?</strong></p> <p>Die Analysen zeigen, dass Digitalisierung Prozesse effizienter macht, in vielen Fällen die Wettbewerbsfähigkeit steigern und Arbeitsplätze schaffen kann. So lassen sich Materialverbräuche reduzieren. Aber in den meisten Szenarien hat die Digitalisierung nicht zu CO2-Emissionsminderungen geführt. Gründe dafür sind insbesondere der steigende Energiebedarf digitaler Infrastrukturen und Rebound-Effekte, das heißt durch die Kostenreduktion angeregte Mehrverbräuche. </p> <p>Die Ergebnisse zeigen je nach Anwendungsfall der Digitalisierung sehr unterschiedlich ausgeprägte Effekte. Beispielsweise ist der Ausbau von Rechenzentren klimapolitisch besonders relevant. Dieser kann zu einem signifikanten Anstieg von CO2-Emissionen führen. </p> <p>Der große Hebel zu mehr Umweltfreundlichkeit liegt hier in der Energieversorgung. Das Beispiel der Digitalisierung in der Industrie oder in der Reparaturbranche zeigt, dass es dort zu Effizienzgewinnen kommen kann, weil Güterströme reduziert werden, wodurch Emissionen sinken. Der entstehende wirtschaftliche Wachstumsimpuls durch mehr Digitalisierung generiert jedoch zusätzliche Nachfrage von Unternehmen und Haushalten. Dadurch wird der positive Effekt der effizienzinduzierten Reduzierung der CO2-Emissionen geschmälert.</p> <p>In einem anderen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> hat sich gezeigt, dass Städte, die bei der Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen stark sind, wirtschaftlich profitieren und so die Unterschiede zwischen den Regionen weiter zunehmen können. Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass Digitalisierung mit erheblichen Investitionen verbunden ist, so dass es Jahre dauern kann, bis sich die Effizienzgewinne und mögliche positive Umweltfolgen bemerkbar machen.</p> <p><strong>Schlussfolgerungen für die Digitalisierungspolitik</strong></p> <p>Die Analysen machen deutlich, dass die Wirkungen einer Digitalisierung auf Umwelt und Wirtschaft letztlich von den Rahmenbedingungen abhängen. Positive Effekte auf den Klimaschutz entstehen vor allem dort, wo Material- und Güterströme vermieden und erneuerbare Energien genutzt werden. Um die Digitalisierung umweltfreundlich zu gestalten, braucht es Vorgaben und eine gezielte Politik. Ohne eine aktive Ausgestaltung der Digitalisierung besteht die Gefahr, dass die Umweltfolgen letztlich negativ sind. Digitalisierung muss auch umweltpolitisch gesteuert werden und die Nutzung erneuerbarer Energien ist essenziell dafür, dass mehr Digitalisierung auch zu sinkenden CO2-Emissionen führen kann.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind (BENA) Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in Gebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind sowie die Bewahrung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Ebenso soll eine Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten über die Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt gewährleistet werden. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Zuwendungszweck sind eine wirtschaftliche Stärkung des ländlichen Raumes und der Erhalt der Biodiversität über die Förderung von benachteiligten Gebieten nach Artikel 71 der Verordnung (EU) 2021/2115 in Verbindung mit dem Förderbereich 9, GAK – Rahmenplan. Als benachteiligte Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten.
Arbeitsuchende sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, - eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger sind, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug sind, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist.
Integration durch Qualifizierung (IQ) – das bundesweite Förderprogramm: Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden. IQ Netzwerk Hamburg: Erwachsene mit Migrationshintergrund, Zuwanderer und geflüchtete Menschen besser in den Hamburger Arbeitsmarkt integrieren – das ist Ziel des IQ Netzwerks Hamburg. Diverse Partner haben sich zusammengeschlossen und bieten Beratungen, Qualifizierungen und Schulungen an. Das Netzwerk arbeitet im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird koordiniert von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
Zielsetzung: Die Auswirkungen des Klimawandels, von Hochwasser, Hitze, Dürre, Stürmen und Bodenerosion, sowie anhaltende Diversitätsverluste stellen neuartige Bedrohungsszenarien für das Kultur- und Naturerbe weltweit dar. Historische Gärten und Kulturlandschaften ebenso wie küsten- oder flussnahe Ansiedlungen sind gegenwärtig von den Folgen dieser Veränderungen besonders stark betroffen. Extremwetterereignisse beeinträchtigen die Standfestigkeit historischer Gebäude, die Struktur und Konsistenz historischer Putze, Baumaterialien und Ausstattungen. Zusammen mit dem Weltklimarat weisen Natur- und Denkmalschutzeinrichtungen deshalb vermehrt auf die Dringlichkeit von zukunftsfähigen Erhaltensstrategien hin (z.B. 'Global Research and Action Agenda on Culture, Heritage and Climate Change' von IPPC, UNESCO und ICOMOS, 2022). Noch reagiert die modulare universitäre Ausbildung in Denkmalpflege, Heritage Studies, Architektur oder Städtebau nur unzureichend auf diese Herausforderungen. Interdisziplinäre Querschnittsprojekte fehlen in der Regel ebenso wie eine Beschäftigung mit den globalen Verflechtungen der Problemlagen und andernorts erprobten nachhaltigen Lösungsansätzen. Aus diesem Grund werden elementare Interessen von Studierenden an Klimakompetenz derzeit nicht ausreichend berücksichtigt. Perspektivisch kann das kulturelle Erbe aber nur dann geschützt werden, wenn Spezialwissen in der komplexen Ursachenanalytik hinsichtlich Prävention wie auch reparaturfreundlicher Methoden und Materialkenntnisse vorhanden ist und interdisziplinäre Herangehensweisen erprobt sind. Auf die derzeitigen Desiderate in Ausbildung und Vermittlung reagiert das Pilotprojekt der Denkmallabore. Sie suchen die Ausarbeitung von Adaptation- und Mitigation-Strategien innerhalb eines komplexen Risikomanagements sowie die Entwicklung eines zukunftsweisenden Narrativs, von Wissenstransfers und Partizipationsstrukturen voranzutreiben. Diese Maßnahmen erklären sich aus den komplexen Gefährdungen des kulturellen Erbes und deren Verflechtungen im Zeichen der Klimakrise. Pflege, Reparatur und Prävention konstituieren einen neuen konservatorischen Imperativ. Schonender Umgang, wie ihn die Ökologie fordert und die Denkmalpflege seit langem praktiziert, könnte zusammen mit Strategien des Risk Preparedness und Change Management über die Sicherung des (Welt)Kulturerbes hinaus einen Wissens- und Methodenspeicher für den nachhaltigen Bestandsschutz darstellen - Denkmalpflege eine Avantgardefunktion übernehmen.
Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?
Arbeitsuchende sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, - eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger sind, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug sind, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist.
Arbeitsuchende sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, - eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger sind, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug sind, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 414 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 19 |
| Land | 85 |
| Weitere | 71 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 26 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 15 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 213 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Software | 1 |
| Text | 223 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 97 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 279 |
| Offen | 271 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 556 |
| Englisch | 72 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 22 |
| Datei | 28 |
| Dokument | 189 |
| Keine | 225 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 11 |
| Webseite | 217 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 259 |
| Lebewesen und Lebensräume | 431 |
| Luft | 216 |
| Mensch und Umwelt | 559 |
| Wasser | 166 |
| Weitere | 506 |