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TFB 55 - Umweltgerechte Produkte durch optimierte Prozesse, Methoden und Instrumente in der Produktentwicklung, Teilprojekt C5: Life-Cycle-Design auf Basis von Standardsoftwaresystemen

Die aktuelle Gesetzgebung der EU sowie die eigene Umweltverantwortung werden dazu führen, dass immer mehr Unternehmen ökologische Produktbeurteilungen unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges ihrer Produkte durchführen werden, um die Umweltgerechtheit ihrer Produkte sicherzustellen und zu verbessern. Derzeitige Methoden und Instrumente zur ökologischen Beurteilung stellen Insellösungen dar und sind nicht fester Bestandteil unternehmensinterner Prozesse. Die Integration einer solchen Beurteilung in die Business Lösungen von SAP birgt durch die Nutzung bereits vorhandener Daten sowie die Standardisierung das Potenzial, die ökologische Produktbeurteilung im betrieblichen Alltag zu verankern. Neben den noch zu konkretisierenden gesetzlichen Anforderungen zur Ökobilanzierung energiebetriebener Produkte im Rahmen der EuP-Richtlinie existiert heute weltweit eine Vielzahl weiterer produktbezogener Umweltauflagen, die die Unternehmen bei globalem Vertrieb berücksichtigen müssen. Die Unternehmen stehen daher heute vor der Herausforderung, die wachsende Zahl produktbezogener Gesetze und die daraus resultierenden Konsequenzen bereits in frühen Phasen der Produktentwicklung zu berücksichtigen und die unternehmenseigenen Prozesse entsprechend anzupassen. Ziel des Forschungsprojektes der TU Darmstadt ist die Integration einer ökologischen Beurteilung in die Softwarelösung Compliance for Products (CfP) der TechniData AG. Die Produkte der Technidata AG, als strategischem Partner der SAP AG für Compliance-Lösungen im umwelt- und sicherheitsrelevanten Bereich, sind nahtlos in die SAP-Softwarelandschaft eingebettet. Der zugrunde liegende Ansatz der ökologischen Beurteilung folgt zunächst den verfügbaren Informationen. Unter Nutzung bereits im Unternehmen vorhandener umweltrelevanter Daten wie zum Beispiel aus dem Materialmanagement und Einkauf (MM), der Produktionsplanung und -steuerung (PP) sowie dem Bereich Environment, Health and Safety (EH&S), wird der Anwender in die Lage versetzt, erste Grobabschätzungen bzw. Abschätzungen einzelner Teile, Lebensphasen oder anderer Gesichtspunkte durchführen zu können. Durch die Bereitstellung entsprechender Schnittstellen zu vorhandenen und zukünftigen Datenaustauschstandards wird die Sicherstellung der nötigen Informationen, wie die aus der Werkstoffdeklaration, entlang der Supply Chain realisiert. Detailliertere ökologische Beurteilungen bis hin zur kompletten Ökobilanz nach DIN ISO 14040 können unter Eingabe zusätzlicher Daten erreicht werden. Methodisch gesehen ist die nach DIN ISO 14040 standardisierte Ökobilanz Grundlage sämtlicher hier vorgesehener ökologischer Produktbeurteilungen. Um die Produktentwicklung im Hinblick auf die Gesetzeskonformität zu unterstützen, wurde zunächst ein Datenbankprototyp entwickelt, der die benutzerspezifische Suche nach gesetzlichen Rahmenbedingungen und die darin enthaltenen Rechte, Pflichten und Anforderungen der Unternehmen ermöglichen sollte. usw.

Überarbeitung und Weiterentwicklung des klimaschutzbezogenen Blauen Engels: Expertisen zur Überarbeitung bestehender Umweltzeichenvergabegrundlagen und zur Fortschreibung des TOP100 -Projekts für klimarelevante Produkte

Der Blaue Engel ist seit 2008/2009 Teil der Klimaschutzkampagne des BMU. Für die Kennzeichnung umwelt- und insbesondere klimafreundlicher Waren und Dienstleistungen hat das BMU den klimaschutzbezogenen Blauen Engel eingeführt. Die Stärkung des 'Klimaengels' als Instrument und Orientierungszeichen zur Förderung klimafreundlicher Produkte und eines nachhaltigen Konsum setzt die Wahrnehmung und Akzeptanz bei Anbitetern und Verbrauchern voraus. Um die interessierten Kreise für den Blauen Engel mit dem Themenschwerpunkt Klimaschutz anzusprechen, bedarf es der Entwicklung neuer Vergabegrundlagen und der kontinuierlichen Fortentwicklung der bestehenden Kriteriendokumente. Derzeit bestehen 40 aktive Vergabegrundlagen für klimarelavante Produkte, weitere sind im Rahmen des TOP 100-Projekts bis Ende 2012 in Planung. Im Rahmen des Vorhabens sollen bestehende Vergabegrundlagen für klimaschutzbezogene Produkte als Abrufdienstleistung überarbeitet und fortentwickelt werden. Eine kontinuierliche Fortschreibung des 'Klimaengels' ist insbesondere in den innovationsorientierten Produktgruppen wie ITK, Unterhaltungselektronik u. a. wegen der kurzen Innovationszyklen erforderlich. Ein weiterer Schwerpunkt ist sowohl die Revision als auch die Fortentwicklung der bestehenden ' Klimaengel ' für energie- und ressoucenverbrauchende Produkte (z. B. Weiße Ware, Dienstleistungen, Verkehrsbereich). Dabei sollen die Durchführungsmaßnahmen der EuP-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen wie das Carbonfootprint-Labelling berücksichtigt werden, um die Orientierungsfunktion des Blauen Engel bei Anbietern und Verbrauchern zu stärken. BMU/UBA sehen es als erforderlich an, die Kooperation des Blauen Engels mit anderen Umweltzeichenprogrammen zu stärken. Ziel des Vorhabens ist es, etwa 10 bis 12 bestehende Umweltzeichen kontinuierlich zu überarbeiten oder mit Hilfe von Expertisen im Rahmen Klimaschutzinitiative fortzuentwickeln.

Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand“

Am 7. Juli haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand“ von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Nach der geplanten Regelung dürfen Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. Die Verordnung ist die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie).

EU-Ökodesign-Richlinie tritt in Kraft

Am 11. August 2005 tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) in der Europäischen Union in Kraft. Mit der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie, EbP-RL, Ökodesign-Richtlinie oder abgeleitet von Energy using Products auch EbP-RL) hat die Europäische Kommission erstmals die Anforderungen des Ökodesigns in einer Richtlinie explizit verankert. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um.

Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel: Expertisen zur Entwicklung neuer Umweltzeichen und Weiterentwicklung bestehender Umweltzeichen in innovationsorientierten Produktgruppen

Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Problemstellung: Die Stärkung des Blauen Engels als Instrument und Orientierungszeichen zur Förderung nachhaltiger Produkte/nachhaltiger Konsum setzt die Wahrnehmung und Akzeptanz bei Anbietern und Verbrauchern voraus. Um die beteiligten Kreise für das Umweltzeichen anzusprechen, bedarf es der kurzfristigen Entwicklung neuer Vergabegrundlagen für den Blauen Engel und einer kontinuierlichen Fortentwicklung bestehender Grundlagen in innovationsorientierten Produktgruppen nach 2009/2010. Ziel der Positionierungsstrategie ist es den Blauen Engel als 'Klimaengel' zu verankern. Handlungsbedarf und Ziele: Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Umweltzeichen in innovationsorientierten Produktgruppen in den Bereichen Ressourcenschutz, neue Technologien (z. B. Nanotechnik), ITK, u.a. als Abrufdienstleistungen erarbeitet werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die kontinuierliche Revision der bestehenden Vergabegrundlagen. Dabei sowohl die Clusterung von Produktfamilien angestrebt werden als auch die Durchführungsmaßnahmen der EuP-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen wie das Carbonfootprint-Labelling berücksichtigt werden, um die Orientierungsfunktion des Blauen Engel bei Anbietern und Verbrauchern zu stärken ('KLimaengel'). BMU/UBA sehen es als erforderlich an, die bi- und multilaterale Kooperation der Umweltzeichenprogramme zu stärken. Ziel des Vorhabens ist es, etwa 5 bis 7 neue Umweltzeichenprojekte zu bearbeiten oder etwa 10 bis 12 bestehende Umweltzeichen mit Hilfe von Expertisen zu überarbeiten und so innerhalb von kurzer Zeit Angebote für die Produktkennzeichnung zu umweltpolischen Schwerpunktthemen vorzulegen.

Beiträge zur Steigerung der Ressourceneffizienz mit Hilfe von Produktinnovationen: Verankerung anspruchsvoller Effizienzstandards im Prinzip eines EU-Top-Runner-Ansatzes in den Durchführungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie

Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Die Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und ihre Durchführungsmaßnahmen (DM) tragen wesentlich zur Minderung der von energiebetriebenen Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. Sie wirken außerdem als Innovationsmotor, indem die DM neben den verbindlichen Mindesteffizienzstandards auch die Standards der besten verfügbaren Technik in Form von benchmarks verankern und die Vorstudien darüber hinaus auch die beste noch nicht verfügbare Technik identifizieren. Da die Erstellung der Vorstudien und der Erlass von Durchführungsmaßnahmen auf einer umfangreichen Einbindung von Stakeholdern aus Mitgliedstaaten, Industrie, Umwelt- und Verbraucherschutz basieren, erfolgt dabei auch eine akteursübergreifende Verständigung über Innovationsziele. Während 2008-2010 der Erlass der Durchführungsmaßnahmen des ersten Arbeitspaketes (20 Produktgruppen) erfolgt, stehen ca. 25 weitere Produktgruppen auf der Agenda des Arbeitsplanes 2009-2011. Um zu gewährleisten, dass in den Vorstudien und Durchführungsmaßnahmen des Arbeitsplanes 2009-2011 Ökodesignaspekte umfassend berücksichtigt und hohe ökologische Standards im Prinzip eines EU-Top-Runner Ansatzes in den Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden, ist eine engagierte und wissenschaftlich fundierte Beteiligung am Prozess erforderlich. Dabei sollen neben der Energieeffizienz weitere Umweltwirkungen und vor allem Aspekte der Materialeffizienz eine stärkere Berücksichtigung finden. Hierzu dienen produktgruppenspezifische Kurzexpertisen zu den Produktgruppen des Arbeitsplanes 2009-2011 sowie Fachgespräche.

Klimaschutz durch Reduzierung des Energiebedarfs für Gebäudeklimatisierung: Stand der konventionellen Klimatechnik sowie Stand, Potenziale und Strategien zur Unterstützung von vorbeugenden Maßnahmen und anlagentechnischen, umweltfreundlichen Kühltech

A) Problemstellung: Die Klimatisierung von Wohngebäuden wie von Nichtwohngebäuden wird für immer selbstverständlicher hingenommen und angesichts des drohenden Klimawandels sogar für notwendig gehalten. Ein höherer Energieverbrauch durch umfangreichere konventionelle Klimatisierung führt aber zu höheren Emissionen von Treibhausgasen, die wiederum den Klimawandel beschleunigen. Es ist notwendig, diesem Trend frühzeitig entgegenzuwirken: Zahlreiche Techniken, sowohl baulicher, als auch anlagentechnischer Natur, sind geeignet, den Energiebedarf für die Klimatisierung eines Gebäudes von vornherein zu reduzieren, und ermöglichen, auf aktive Klimatisierung weitestgehend verzichten zu können. Diese Techniken sind in der Praxis erst ansatzweise etabliert. Eine Übersicht, die diese Techniken miteinander verknüpft sowie Synergien, Einsatzmöglichkeiten und Potenziale darstellt, und Strategien zur Unterstützung dieser Techniken existieren bislang nicht. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung hat anspruchsvolle Ziele im Klimaschutz beschlossen, um die Emission von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren (Regierungserklärung im April 2007, Meseberger Beschlüsse im August 2007 und deren Konkretisierung im Dezember 2007). Ein steigender Energieverbrauch erschwert, dass diese Ziele erreicht werden. Der Energiebedarf für Gebäudeklimatisierung wird in den Beschlüssen nicht adressiert. Auch im Rahmen der Umsetzung der EuP-Richtlinie wird die Reduzierung des Kühlenergiebedarfs nicht berücksichtigt. Es sind deshalb Strategien zu entwickeln, um den Stand vorbeugender, umweltfreundlicher Kühltechniken zu erfassen und deren Marktdiffusion zu unterstützen. C) Ziel des Vorhabens: Das Vorhaben soll den Status quo der konventionellen Klimatisierungstechnik sowie Stand, Potenziale und Strategien zur Unterstützung vorbeugender Maßnahmen und anlagentechnischer, umweltfreundlicher Kühltechniken dokumentieren. Darauf aufbauend sind Strategien zu entwickeln, um usw.

Analyse der Auswirkung von Effizienz-Standards auf EU-Treibhausgasemissionen (EuP-Richtlinie)

Das Projekt unterstützt die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission im Prozess zur Umsetzung der Energie betriebene Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) in der EU. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen von Vorgaben für Energie betriebene Produkte. Das Wuppertal Institut ist Werkvertragsnehmer in einem von der Ökopol GmbH geleiteten Konsortium und arbeitet an den Schwerpunkten des Projekts mit. Dies sind a) die Analyse und Bewertung von Wirkungen, die sich aus der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie auf die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2020 ergeben, b) die kontinuierliche Beratung der Generaldirektion Umwelt in Bezug auf anstehende Entscheidungen und Meinungen von Interessengruppen zur Festlegung von Vorgaben für das Inverkehrbringen Energie betriebener Produkte in der EU und c) die Analyse und Entwicklung von Optionen für eine Dynamisierung der Festlegung von Produktvorgaben (Standards, Kennzeichnungen, etc.).

Etablierung eines Netzwerkes und Informationsangebotes zur Ökodesign-Richtlinie

A) Problemstellung: Die Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte) und ihre Durchführungsmaßnahmen haben weit reichende Auswirkungen auf die künftige Produktgestaltung energiebetriebener Produkte und damit auf die von ihnen verursachten Umweltwirkungen. Aber die Verankerung hoher umweltrelevanter Standards auf europäischer Ebene ist kein Selbstläufer, sondern erfordert die aktive Beteiligung der Umweltpolitik. Die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie erfolgt in einer Reihe zumeist paralleler Prozesse, wie die Erarbeitung von (Grundsatz-)Normen (Mandat M 341), Entwicklung des Arbeitsprogramms durch die Kommission, Vorbereitungsstudien im Vorfeld möglicher Durchführungsmaßnahmenund die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Durch eine engagierte und wissenschaftlich fundierte Beteiligung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt an den oben genannten Umsetzungsprozessen soll sichergestellt werden, dass Ökodesignaspekte umfassend berücksichtigt und hohe umweltrelevante Standards in den Durchführungsmaßnahmen und begleitenden Normen festgelegt werden. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, zur Bildung eines Netzwerkes (Community Building), zum Dialog und zur Information der interessierten und betroffenen Kreise auf nationaler Ebene im Rahmen der derzeitig laufenden Umsetzungsprozesse der Ökodesign-Richtlinie beizutragen. Auf Basis einer Analyse der prozeduralen Strukturen und durch Interviews mit relevanten Akteuren sollHandlungsbedarf für die zukünftige Ausgestaltung und Umsetzung der Richtlinie, speziell auf nationaler Ebene, identifiziert werden. 3. Workshops im Rahmen des Vorhabens bieten die Möglichkeit für Austausch und Diskussion im nationalen Netzwerk. Die thematischen Schwerpunkte orientieren sich hierbei am identifizierten Bedarf der Akteure. Ein internetbasiertes Informationsangebot soll dazu beitragen, dass ein immer aktueller, deutschsprachiger Überblick über den Stand der teilweise parallel laufenden Prozesse verfügbar ist.

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