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Das Forschungsprojekt TANNRE an der Justus-Liebig-Universität Gießen unter der Leitung von Prof. Dr. Helmut Breitmeier und Dr. Sandra Schwindenhammer leistet einen Beitrag zur Analyse der Bedingungen für die Überwindung grundlegender Norm- und Zielkonflikte in der Welternährungspolitik. Das Projekt richtet dabei den Blick auf praktische Regulierungsansätze und geht der Frage nach, welche Faktoren die Entwicklung und inhaltliche Ausgestaltung der Norm der Nachhaltigkeit in inter-institutionellen Arrangements des globalen Regimekomplexes für Ernährung beeinflussen. Das Projekt basiert auf einem deduktiven Vorgehen und generiert Hypothesen aus struktur- und akteursbasierten Ansätzen der politikwissenschaftlichen Forschung der Internationalen Beziehungen. Dabei wird das Erklärungspotenzial von Interplay Management, Macht und Ressourcen sowie (konsensualem) Wissen herangezogen. Das Projekt zielt auf die Durchführung systematisch-vergleichender Fallstudien ab. Auf der Mikroebene werden die Dimensionen der jeweiligen Verankerung der Nachhaltigkeitsnorm in einzelnen internationalen Institutionen des Regimekomplexes (FAO, WTO, WHO, UNEP) identifiziert. Auf der Makroebene werden solche Institutionen in den Blick genommen, in denen inter-institutionell bereits mit einer Bearbeitung von Normkonflikten zwischen Nahrungssicherheit und Nachhaltigkeit begonnen wurde. Die qualitative Fallstudienforschung basiert u.a. auf der Analyse von Dokumenten über zentrale internationale Institutionen im globalen Regimekomplex für Ernährung und ausgewählten inter-institutionellen Arrangements. Es werden halbstandardisierte und durch einen Leitfaden gestützte Expert*inneninterviews mit Vertreter*innen internationaler Institutionen, inter-institutioneller Arrangements, staatlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen geführt. Die Expert*inneninterviews basieren auf einem strukturierten Fragebogen. Die systematische und vergleichende Datenanalyse erfolgt durch eine qualitative Inhaltsanalyse. Weiterführende Informationen über das Projekt TANNRE können auf der Webseite des Projekts eingesehen werden.
Das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) regelt mit der Pflanzenschutzmittel-Verordnung (916.161) die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Verwendung in der Landwirtschaft. Das Bundesamt für Landwirtschaft prüft in Zusammenarbeit mit den Forschungsanstalten die angemeldeten Produkte und erteilt eine Zulassungsbewilligung, sofern nachgewiesen ist, dass sich das Prüfprodukt zum vorgesehenen Gebrauch hinreichend eignet. Für Anwendungen im Feldbau ist der Vollzug der fachlichen Beurteilung der Gesuche zwischen der RAC und FAL wie folgt aufgeteilt: Die FAL hat die Dossierverantwortung für die Wirkungsbeurteilung von fungiziden Saatbeizmitteln im Feldbau und Vorratschutz sowie von Insektiziden und Fungiziden für den Anbau in Hopfen. Für Feldbau-Kulturen unterstützt die FAL die RAC in regionalen Belangen der Wirkungs- und Anwendungszulassung von Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden und Phytoregulatoren. Die Dossierverantwortung für diese Bereiche liegt bei der RAC. Die FAL ist außerdem zuständig für die Ausstellung der phytosanitären Zertifikate, die für den Import und Export von Saatgut benötigt werden.
'- Connaitre la presence et l'impact des pathogenes sur plantes fourrageres. - Mettre au point et appliquer, pour les maladies les plus dommageables, les methodes de screening et de selection adaptees (conservation de souches virulentes, techniques d'inoculation, selection au champ) - Mettre a disposition de l'agriculture des varietes fourrageres resistantes, persistantes, et de haute qualite. - Soutenir et conseiller, par les travaux du laboratoire de pathologie, les programmes de selection de plantes fourrageres de la FAL et d'autres instituts. (FRA)
ELiA ist die Abkürzung für Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Der Onlinedienst ELiA-Online ist unter https://elia-online.de/ erreichbar; im Serviceportal wird der Dienst als „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ geführt. Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über ELiA-Online einzureichen. ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen sind nicht erforderlich; es genügt ein aktueller Internetbrowser. Das Land Schleswig-Holstein und Dataport sind für den Datenschutz verantwortlich, solange sich die Daten auf dem Server von ELiA-Online befinden. Datenschutzinformation des Landesamtes für Umwelt zu EliA Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen und Fragen zu ELiA-Online richten Sie bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de (Telefon: +49 335 60676 5229). Für Fachfragen zum Inhalt von Verfahren/Anträgen stehen die Ansprechpersonen der Genehmigungsverfahrensstellen des Landesamtes für Umwelt (Referate T11, T12 und T13) zur Verfügung; die Kontaktdaten finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. ELiA ist die Abkürzung für Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung. Der Onlinedienst ELiA-Online ist unter https://elia-online.de/ erreichbar; im Serviceportal wird der Dienst als „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ geführt. Ja. Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über ELiA-Online einzureichen. ELiA-Online kann kostenfrei genutzt werden. Besondere technische Voraussetzungen sind nicht erforderlich; es genügt ein aktueller Internetbrowser. Das Land Schleswig-Holstein und Dataport sind für den Datenschutz verantwortlich, solange sich die Daten auf dem Server von ELiA-Online befinden. Datenschutzinformation des Landesamtes für Umwelt zu EliA Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen und Fragen zu ELiA-Online richten Sie bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de (Telefon: +49 335 60676 5229). Für Fachfragen zum Inhalt von Verfahren/Anträgen stehen die Ansprechpersonen der Genehmigungsverfahrensstellen des Landesamtes für Umwelt (Referate T11, T12 und T13) zur Verfügung; die Kontaktdaten finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Ja. ELiA-Online hat den Schutzbedarf „hoch“ und erfordert daher eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugang ist nur mit einem personenbezogenen ELSTER-Organisationszertifikat (auch ELSTER-Unternehmenszertifikat genannt) möglich. Private ELSTER-Zertifikate können nicht verwendet werden, da diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sind. Alle Personen, die auf die Antragsdaten zugreifen müssen, benötigen ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung am Onlinedienst. Die Zertifikate sind personenbezogen, die Steuernummer ist unternehmensbezogen. Soll die Person aus dem Bereich Finanzen selbst auf ELiA-Online zugreifen, kann sie ihr vorhandenes Zertifikat verwenden. Jede weitere Person, die Anträge bearbeiten soll, benötigt ein eigenes Zertifikat. Nach der Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikats wird der Onlinedienst über das Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt; dieses wird im Land Brandenburg empfohlen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ( Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg ) finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online können ihren Zugang weiterhin nutzen (siehe nächste Fragen). Es sind beide Zugänge nutzbar. Beachten Sie jedoch: Anträge, die über das MUK erstellt bzw. eingereicht wurden, können nicht mit einem GO-Konto eingesehen und bearbeitet werden – und umgekehrt. Für neue Anträge wird in Brandenburg das MUK empfohlen. Eine vollständige Übertragung von Anträgen aus dem GO-Zugang in den MUK-Zugang ist nicht möglich. Über die Export-/Importfunktion von ELiA-Online können lediglich Formularinhalte übernommen werden; Anhänge müssen erneut hochgeladen werden. Es wird daher empfohlen, laufende Anträge vollständig über den bisherigen GO-Zugang abzuwickeln und nur neue Anträge über das MUK zu beginnen. Im MUK ist das ELSTER-Organisationszertifikat bereits im System hinterlegt. Im Gemeinsam-Online-Servicekonto muss jede Person ihr Zertifikat selbst hochladen; der Administrator kann dies nicht übernehmen. Ja. ELiA-Online hat den Schutzbedarf „hoch“ und erfordert daher eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der Zugang ist nur mit einem personenbezogenen ELSTER-Organisationszertifikat (auch ELSTER-Unternehmenszertifikat genannt) möglich. Private ELSTER-Zertifikate können nicht verwendet werden, da diese nicht mit dem Unternehmen verbunden sind. Alle Personen, die auf die Antragsdaten zugreifen müssen, benötigen ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat für die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Anmeldung am Onlinedienst. Die Zertifikate sind personenbezogen, die Steuernummer ist unternehmensbezogen. Soll die Person aus dem Bereich Finanzen selbst auf ELiA-Online zugreifen, kann sie ihr vorhandenes Zertifikat verwenden. Jede weitere Person, die Anträge bearbeiten soll, benötigt ein eigenes Zertifikat. Nach der Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikats wird der Onlinedienst über das Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt; dieses wird im Land Brandenburg empfohlen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ( Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg ) finden Sie auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online können ihren Zugang weiterhin nutzen (siehe nächste Fragen). Es sind beide Zugänge nutzbar. Beachten Sie jedoch: Anträge, die über das MUK erstellt bzw. eingereicht wurden, können nicht mit einem GO-Konto eingesehen und bearbeitet werden – und umgekehrt. Für neue Anträge wird in Brandenburg das MUK empfohlen. Eine vollständige Übertragung von Anträgen aus dem GO-Zugang in den MUK-Zugang ist nicht möglich. Über die Export-/Importfunktion von ELiA-Online können lediglich Formularinhalte übernommen werden; Anhänge müssen erneut hochgeladen werden. Es wird daher empfohlen, laufende Anträge vollständig über den bisherigen GO-Zugang abzuwickeln und nur neue Anträge über das MUK zu beginnen. Im MUK ist das ELSTER-Organisationszertifikat bereits im System hinterlegt. Im Gemeinsam-Online-Servicekonto muss jede Person ihr Zertifikat selbst hochladen; der Administrator kann dies nicht übernehmen. ELiA-Online übermittelt Antragsdaten und Anhänge; auch die Nachlieferung geänderter beziehungsweise zusätzlicher Unterlagen ist möglich. Die Behörde übernimmt die Daten – an dieser Stelle endet die Funktion von ELiA-Online. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Seiten der Behörde außerhalb des Dienstes. Werden im Verfahren weitere Unterlagen oder Änderungen erforderlich, erfolgen diese wieder über ELiA-Online. Alle Anhänge müssen von der antragstellenden Person hochgeladen werden; der Übertrag an die Behörde erfolgt gebündelt. Bitte laden Sie Anhänge möglichst als Einzeldateien in den jeweiligen Formularen hoch und fassen Sie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen nicht in einer PDF-Datei zusammen. Nein. Der Antrag kann mit ELiA-Online ohne Papierversion rechtsverbindlich gestellt werden. Anträge müssen weder handschriftlich unterschrieben noch digital signiert werden. Das Schriftformerfordernis wurde 2017 mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ abgeschafft. Unterschriebene Vollmachten, zum Beispiel von Ingenieurbüros, können im System hochgeladen werden. Bei der Übermittlung wird ein Personencode mitgesandt, so dass grundsätzlich festgestellt werden kann, wer im Unternehmen den Antrag eingereicht hat. Wer intern einreichen darf, muss jedes Unternehmen selbst klären. Die Antragsunterlagen können kapitelweise heruntergeladen werden. Die Anlagen (zum Beispiel Pläne, Gutachten) werden im Gesamtantrag zusätzlich als einzelne Dateien bereitgestellt (Unterordner „attachments“ in der ZIP-Datei). Bitte übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), sofern Ihr zuständiges Genehmigungsreferat im Einzelfall keine andere Vorgabe gemacht hat. Mit ELiA-Online lässt sich eine geschwärzte Version direkt bei der Antragserstellung erzeugen. Dazu muss zu Beginn des Antrags ein Haken bei „enthält Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gesetzt werden; anschließend können nahezu alle Felder einzeln gekennzeichnet werden. Es erscheinen zusätzliche Textfelder, um den geschwärzten Inhalt zu beschreiben (bitte Paragraph 10 Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten). Sobald ein Anhang gekennzeichnet ist, verlangt das System Ersatzdokumente, die hochgeladen werden müssen und die Grundlage für die öffentliche Auslegung bilden. Es gibt zwei verschiedene ZIP-Ordner, die in ELiA-Online heruntergeladen werden können. Nur die mit dem Zusatz „Export“ gekennzeichnete Version (JSON-Dateien) ist zum erneuten Hochladen geeignet; sie ist ausschließlich vom Dashboard aus über die Schaltfläche mit dem Pfeil nach unten herunterladbar. Die anderen ZIP-Dateien enthalten PDF- und XML-Dateien und dienen ausschließlich der Archivierung. Gelöschte Anträge können nicht wiederhergestellt werden. Das Löschen eines Antrags entspricht nicht der Rücknahme eines bereits gestellten Antrags. Die Behörde kann gelöschte Anträge nicht mehr vom Server abrufen; bereits von der Behörde abgeholte Versionen bleiben in deren Aktensystem erhalten. Stellen Sie vor dem Löschen sicher, dass Sie benötigte Daten gesichert haben. Nein. Seit der ELiA-Online-Version 1.9.3 kann der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG über das Kapitel „1.1.3 Art des Verfahrens“ gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung nach Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 16 BImSchG gestellt werden. Über das Feld „Bemerkung“ kann auf die Position der zugehörigen Ausführungen verwiesen werden (zum Beispiel Begründung als Anlage in Kapitel 1.3 Sonstiges). Die Hinweise dienen dazu, zu prüfende Angaben schnell ausfindig zu machen. Insbesondere beim Import von Anträgen aus älteren ELiA-Online-Versionen kann es aufgrund von Formularänderungen zu Inkonsistenzen kommen. Die Hinweise können auf dem Dashboard sowie innerhalb des Antrags (Symbol neben der Kapitelüberschrift) eingesehen werden; über den Schieberegler „Alle Meldungen des Antrags anzeigen“ werden alle Hinweise angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind. Nein. Beim Import werden ausschließlich die Formularinhalte übernommen, keine Anhänge. Diese müssen bei erneuter Verwendung neu hochgeladen werden. Ja. Ja, mit der Funktion des Teilimports können einzelne Formulare in einen bestehenden Antrag importiert werden. Dies empfiehlt sich vorrangig bei Formularen ohne Formularabhängigkeiten: Beim Teilimport werden entweder alle abhängigen Formulare mit importiert oder vorhandene Einträge abhängiger Formulare gelöscht (Warnhinweise erscheinen). Dies kann zu Datenverlust und der Notwendigkeit des erneuten Imports des ursprünglichen Antrags führen. Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte ist möglich; Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht, die im System hochgeladen werden kann. Darüber hinaus können Anträge über die Berechtigungssteuerung von ELiA-Online mit Personen anderer Unternehmen geteilt werden (siehe nächste Frage). Ja. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags kann ein Berechtigungslink erzeugt und an mitwirkende Personen versandt werden; der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte fest. Der Antrag kann so gemeinsam, jedoch noch nicht gleichzeitig bearbeitet werden. Die gleichzeitige Bearbeitung befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung enthält das Infoblatt „ Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung “ auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. ELiA-Online übermittelt Antragsdaten und Anhänge; auch die Nachlieferung geänderter beziehungsweise zusätzlicher Unterlagen ist möglich. Die Behörde übernimmt die Daten – an dieser Stelle endet die Funktion von ELiA-Online. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Seiten der Behörde außerhalb des Dienstes. Werden im Verfahren weitere Unterlagen oder Änderungen erforderlich, erfolgen diese wieder über ELiA-Online. Alle Anhänge müssen von der antragstellenden Person hochgeladen werden; der Übertrag an die Behörde erfolgt gebündelt. Bitte laden Sie Anhänge möglichst als Einzeldateien in den jeweiligen Formularen hoch und fassen Sie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen nicht in einer PDF-Datei zusammen. Nein. Der Antrag kann mit ELiA-Online ohne Papierversion rechtsverbindlich gestellt werden. Anträge müssen weder handschriftlich unterschrieben noch digital signiert werden. Das Schriftformerfordernis wurde 2017 mit dem „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ abgeschafft. Unterschriebene Vollmachten, zum Beispiel von Ingenieurbüros, können im System hochgeladen werden. Bei der Übermittlung wird ein Personencode mitgesandt, so dass grundsätzlich festgestellt werden kann, wer im Unternehmen den Antrag eingereicht hat. Wer intern einreichen darf, muss jedes Unternehmen selbst klären. Die Antragsunterlagen können kapitelweise heruntergeladen werden. Die Anlagen (zum Beispiel Pläne, Gutachten) werden im Gesamtantrag zusätzlich als einzelne Dateien bereitgestellt (Unterordner „attachments“ in der ZIP-Datei). Bitte übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), sofern Ihr zuständiges Genehmigungsreferat im Einzelfall keine andere Vorgabe gemacht hat. Mit ELiA-Online lässt sich eine geschwärzte Version direkt bei der Antragserstellung erzeugen. Dazu muss zu Beginn des Antrags ein Haken bei „enthält Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse“ gesetzt werden; anschließend können nahezu alle Felder einzeln gekennzeichnet werden. Es erscheinen zusätzliche Textfelder, um den geschwärzten Inhalt zu beschreiben (bitte Paragraph 10 Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beachten). Sobald ein Anhang gekennzeichnet ist, verlangt das System Ersatzdokumente, die hochgeladen werden müssen und die Grundlage für die öffentliche Auslegung bilden. Es gibt zwei verschiedene ZIP-Ordner, die in ELiA-Online heruntergeladen werden können. Nur die mit dem Zusatz „Export“ gekennzeichnete Version (JSON-Dateien) ist zum erneuten Hochladen geeignet; sie ist ausschließlich vom Dashboard aus über die Schaltfläche mit dem Pfeil nach unten herunterladbar. Die anderen ZIP-Dateien enthalten PDF- und XML-Dateien und dienen ausschließlich der Archivierung. Gelöschte Anträge können nicht wiederhergestellt werden. Das Löschen eines Antrags entspricht nicht der Rücknahme eines bereits gestellten Antrags. Die Behörde kann gelöschte Anträge nicht mehr vom Server abrufen; bereits von der Behörde abgeholte Versionen bleiben in deren Aktensystem erhalten. Stellen Sie vor dem Löschen sicher, dass Sie benötigte Daten gesichert haben. Nein. Seit der ELiA-Online-Version 1.9.3 kann der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG über das Kapitel „1.1.3 Art des Verfahrens“ gleichzeitig mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb oder wesentliche Änderung nach Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 16 BImSchG gestellt werden. Über das Feld „Bemerkung“ kann auf die Position der zugehörigen Ausführungen verwiesen werden (zum Beispiel Begründung als Anlage in Kapitel 1.3 Sonstiges). Die Hinweise dienen dazu, zu prüfende Angaben schnell ausfindig zu machen. Insbesondere beim Import von Anträgen aus älteren ELiA-Online-Versionen kann es aufgrund von Formularänderungen zu Inkonsistenzen kommen. Die Hinweise können auf dem Dashboard sowie innerhalb des Antrags (Symbol neben der Kapitelüberschrift) eingesehen werden; über den Schieberegler „Alle Meldungen des Antrags anzeigen“ werden alle Hinweise angezeigt. Bitte prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt und vollständig sind. Nein. Beim Import werden ausschließlich die Formularinhalte übernommen, keine Anhänge. Diese müssen bei erneuter Verwendung neu hochgeladen werden. Ja. Ja, mit der Funktion des Teilimports können einzelne Formulare in einen bestehenden Antrag importiert werden. Dies empfiehlt sich vorrangig bei Formularen ohne Formularabhängigkeiten: Beim Teilimport werden entweder alle abhängigen Formulare mit importiert oder vorhandene Einträge abhängiger Formulare gelöscht (Warnhinweise erscheinen). Dies kann zu Datenverlust und der Notwendigkeit des erneuten Imports des ursprünglichen Antrags führen. Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte ist möglich; Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht, die im System hochgeladen werden kann. Darüber hinaus können Anträge über die Berechtigungssteuerung von ELiA-Online mit Personen anderer Unternehmen geteilt werden (siehe nächste Frage). Ja. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags kann ein Berechtigungslink erzeugt und an mitwirkende Personen versandt werden; der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte fest. Der Antrag kann so gemeinsam, jedoch noch nicht gleichzeitig bearbeitet werden. Die gleichzeitige Bearbeitung befindet sich in der Umsetzung und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr bereitgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung enthält das Infoblatt „ Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung “ auf der ELiA-Seite des Landesamtes für Umwelt. Eine manuelle Eingabe von Bezugsgrößen ist nicht vorgesehen. Wenn eine Bezugsgröße nicht vorhanden ist, kann „Sonstiges“ ausgewählt werden. Die Bezugsgrößen für die Kapazität einer Anlage entsprechen der Klassifizierung nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sollten Bezugsgrößen fehlen, melden Sie dies bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de . Nein. Sobald jedoch ein Antrag mit einer zutreffenden Apparateliste erstellt wurde, kann dieser exportiert und die Apparateliste später mit Hilfe des Teilimports in spätere Anträge übernommen werden. Formular 3.5 dient der Grundstrukturierung und Identifikation der Stoffe sowie der Angabe der jeweiligen Gesamtmenge. Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe – wie Emissionskonzentrationen (mg/m³), Massenströme (kg/h) oder störfallrelevante Freisetzungsraten – sind losgelöst von Formular 3.5 in den jeweiligen Fachkapiteln bzw. im Sicherheitsbericht anzugeben. In Formular 3.5 kann ein Gemisch aus verschiedenen Komponenten eingetragen werden. Diese Komponenten können anschließend in Formular 4.2 einzeln ausgewählt werden; die Angaben zu Emissionen erfolgen dort. Eine manuelle Eingabe von Bezugsgrößen ist nicht vorgesehen. Wenn eine Bezugsgröße nicht vorhanden ist, kann „Sonstiges“ ausgewählt werden. Die Bezugsgrößen für die Kapazität einer Anlage entsprechen der Klassifizierung nach der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sollten Bezugsgrößen fehlen, melden Sie dies bitte an lfu.elia@lfu.brandenburg.de . Nein. Sobald jedoch ein Antrag mit einer zutreffenden Apparateliste erstellt wurde, kann dieser exportiert und die Apparateliste später mit Hilfe des Teilimports in spätere Anträge übernommen werden. Formular 3.5 dient der Grundstrukturierung und Identifikation der Stoffe sowie der Angabe der jeweiligen Gesamtmenge. Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe – wie Emissionskonzentrationen (mg/m³), Massenströme (kg/h) oder störfallrelevante Freisetzungsraten – sind losgelöst von Formular 3.5 in den jeweiligen Fachkapiteln bzw. im Sicherheitsbericht anzugeben. In Formular 3.5 kann ein Gemisch aus verschiedenen Komponenten eingetragen werden. Diese Komponenten können anschließend in Formular 4.2 einzeln ausgewählt werden; die Angaben zu Emissionen erfolgen dort.
Der Kurztitel des Projektes lautet'Moosmonitoring 2005/06 - Schwermetalle IV und Gesamtstickstoff'. A) Problemstellung: Im Rahmen der Monitoringaktivitäten zum UNECE Übereinkommen über den weiträumigen, grenzüberschreitenden Transport von Luftverunreinigungen stellt das Moosmonitoring an ca. 6000 europäischen Probenahmestandorten das derzeit verlässlichste Instrument der Ermittlung der Schwermetallbelastung dar. Die Untersuchung erfolgte bereits dreimal (1991, 1995/96, 2000/01) und ist heute Bestandteil im Kooperativprogramm ICP Vegetation als Teil der Aktivitäten der Working Group of Effects der CLRTAP. Der deutsche Beitrag zum Moosmonitoring 2005/06 soll ebenso wie seine Vorläuferprojekte in Zusammenarbeit von Bund und Ländern durchgeführt werden. B) Handlungsbedarf (BMU ggf auch BfS, BfN oder UBA): Da es sich um ein international abgestimmtes Messprogramm handelt, findet die Durchführung der bevorstehenden Kampagne in den Jahren 2005/06 statt. Ein 'Aufruf' aus dem internationalen Programmzentrum in Bangor/UK zur Teilnahme am Moosmonitoring 2005/06 liegt vor. C) Ziel des Vorhabens ist, die Entwicklung der Schwermetallbelastung in Deutschland darzustellen (Zeitreihe 1991-2006) und erstmals Trendaussagen zu ermöglichen. Aufbauend auf den Erfahrungen aus den Vorläuferprojekten ist eine Reduzierung der Messnetzdichte nach flächenstatistischen Methoden geplant. Die Messnetzdichte wird bei etwa 2 Standorten je 1000 km2 liegen (ca. 720 Probenahmestandorte). Die Untersuchungsflächen sollen weitestgehend mit denen von anderen Messnetzen und Dauerbeobachtungsstandorten (Luftmessnetze von Bund und Ländern, Umweltprobenbank, ICP Forsts Level II, ICP Integrated Monitoring, Schutzgebiete, Bodenmonitoring u.a.m.) verknüpfbar sein. Es ist geplant, erstmals die Eignung des Moosmonitorings zur Darstellung der Belastung der Umwelt mit Gesamtstickstoff (NH3 und NOx) zu testen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Land | 1 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 11 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 11 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 5 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 8 |
| Luft | 11 |
| Mensch und Umwelt | 13 |
| Wasser | 4 |
| Weitere | 13 |