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INSPIRE SN Verteilung der Arten

Der Datensatz beinhaltet Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.

landesweite naturschutzfachlich bedeutsame Artbeobachtungdaten

Sammlung von Artbeobachtungdaten verschiedenster Qualität und Herkunft die für die Naturschutzfachliche Arbeit der Sächsischen Behörden von Bedeutung sind. Die Daten werden seit Ende 2008 in der Zentralen Artdatenbank Sachen (ZenA) gespeichert. Nur wenige Daten liegen aus der Zeit vor 1990 vor.

Modellprojekte fuer ein naturschutzfachliches Landschaftsmonitoring unter besonderer Beachtung einer beispielhaften Erstinventur von EU-FFH-Gebieten sowie EU-Vogelschutzgebieten

Darstellen des Bezugs des Landschaftsmonitorings zum FFH-Monitoring, Abgrenzung zwischen den Monitoringinhalten, Identifizierung der FFH-Biotoptypen und Arten, Beruecksichtigung des Erhaltungszustandes.

FFH-Monitoring – Fauna-Flora-Habitat-Monitoring

Nach Artikel 2 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie hat diese zum Ziel, die Artenvielfalt zu sichern. Dies erfolgt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Ziel ist es, durch geeignete Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen den günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedsstaaten den Erhaltungszustand von natürlichen Lebensräumen und der wildlebenden Tiere und Pflanzen überwachen. Diese Überwachung wird auch als FFH-Monitoring bezeichnet. Es werden die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten hauptsächlich berücksichtigt. Nach Artikel 2 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie hat diese zum Ziel, die Artenvielfalt zu sichern. Dies erfolgt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten. Ziel ist es, durch geeignete Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen den günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedsstaaten den Erhaltungszustand von natürlichen Lebensräumen und der wildlebenden Tiere und Pflanzen überwachen. Diese Überwachung wird auch als FFH-Monitoring bezeichnet. Es werden die prioritären natürlichen Lebensraumtypen und die prioritären Arten hauptsächlich berücksichtigt.

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