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Bodenbewertung - Wasserrückhaltevermögen (FKWe), regionalspezifisch bewertet

Die Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“ ist eine Teilfunktion der natürlichen Bodenfunktion „Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen“ (BBodSchG, § 2, Abs. 2, Punkt 1.b). Ein Bewertungskriterium hierfür sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert „Feldkapazität“, die die Menge an Wasser kennzeichnet, die im Boden entgegen der Schwerkraft zurückgehalten werden kann. Je höher das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität ist, desto mehr und länger wird das Wasser dem Kreislauf Atmosphäre – Boden – Gewässer entzogen und steht bodenbezogenen Prozessen wie z. B. der Versorgung der Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen oder Zersetzung organischer Substanz zur Verfügung. Die konkreten Werte für das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität werden in fünf Stufen von sehr gering bis sehr hoch klassifiziert. Je höher das Wasserrückhaltevermögen ist, desto höher ist auch die Erfüllung der Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“. Die regionale Klassifikation gibt die dem Naturraum entsprechende Bedeutung dieser Bodenfunktionen wieder. Dies stellt bei kleinräumigen Planungen, z. B. auf Gemeindeebene oder Detail- oder Ausführungsplanungen häufig eine fachlich angemessene Grundlage dar. Um möglichst viele Nutzer zu erreichen und verschiedene Zwecke abdecken zu können, stellt das LLUR das Kartenwerk in fünf verschiedenen Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung, 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene, 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen, 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung, 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung.

Bodenbewertung - Wasserrückhaltevermögen (FKWe), landesweit bewertet

Die Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“ ist eine Teilfunktion der natürlichen Bodenfunktion „Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen“ (BBodSchG, § 2, Abs. 2, Punkt 1.b). Ein Bewertungskriterium hierfür sind die allgemeinen Wasserhaushaltsverhältnisse mit dem Kennwert „Feldkapazität“, die die Menge an Wasser kennzeichnet, die im Boden entgegen der Schwerkraft zurückgehalten werden kann. Je höher das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität ist, desto mehr und länger wird das Wasser dem Kreislauf Atmosphäre – Boden – Gewässer entzogen und steht bodenbezogenen Prozessen wie z. B. der Versorgung der Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen oder Zersetzung organischer Substanz zur Verfügung. Die konkreten Werte für das Wasserrückhaltevermögen bzw. die Feldkapazität werden in fünf Stufen von sehr gering bis sehr hoch klassifiziert. Je höher das Wasserrückhaltevermögen ist, desto höher ist auch die Erfüllung der Bodenfunktion „Bestandteil des Wasserhaushaltes“. Vor allem bei großräumigeren oder die Naturraumgrenzen überschreitenden Planungen, stellt eine Übersicht nach (landesweit) einheitlichen Klassifikationen, die nicht naturräumlich differenziert sind, häufig eine fachlich angemessene Grundlage dar. Um möglichst viele Nutzer zu erreichen und verschiedene Zwecke abdecken zu können, stellt das LLUR das Kartenwerk in fünf verschiedenen Maßstabsebenen bereit: 1 : 2.000 für die konkrete Landbewirtschaftung oder Bauausführung vor Ort oder für eine hochaufgelöste Planung, 1 : 25.000 für Planungen auf Gemeindeebene, 1 : 100.000 für Planungen in größeren Regionen, 1 : 250.000 für eine landesweit differenzierte Planung, 1 : 1000.000 für eine landesweite bis bundesweite Planung.

Treibhausgasemissionen 2015 im zweiten Jahr in Folge leicht gesunken

Energiewende beginnt zu wirken – Emissionen des Verkehrs stagnieren aber weiter 2015 wurden in Deutschland insgesamt 901,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 2,3 Millionen Tonnen bzw. 0,3 Prozent weniger als 2014 und 27,9 Prozent weniger im Vergleich zu 1990. Dies zeigen die Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die Europäische Kommission übermittelt hat. Die größten Minderungen erzielte mit 11,8 Millionen Tonnen die Energiewirtschaft. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Die Energiewende beginnt zu wirken. Immer mehr Strom stammt aus Sonne, Wind oder Wasser und nicht mehr aus Kohle oder Öl. Das zeigt sich in weiter sinkenden Emissionen. Jetzt heißt es aber dranbleiben: Um unser Klima zu schützen und die Klimaziele von Paris zu erreichen, müssen wir schrittweise komplett aus der Kohleverstromung aussteigen.“ Im Verkehrssektor, der hier in die Emissionen des Energiesektors eingerechnet ist, sind die Treibhausgasemissionen dagegen erneut leicht angestiegen. Mit 160,8 Millionen Tonnen wurden in 2015 knapp 0,7 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente mehr als im Vorjahr emittiert. Verantwortlich für den Anstieg sind gestiegene Fahrleistungen im Straßenverkehr. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. "Die Zahlen zeigen: Nur mit der Elektromobilität haben wir eine Chance, die Emissionen des Verkehrs zu senken", so Krautzberger. Auch in der Landwirtschaft stagniert der ⁠ Klimaschutz ⁠. 2015 sind die Emissionen wieder um etwa 0,5 Prozent gestiegen. Zwar liegen die landwirtschaftlichen Emissionen immer noch um knapp 16 Prozent unter denen des Jahres 1990, haben aber nach anfänglichen Reduktionen zu Beginn des Jahrtausends wieder fast das Niveau des Jahres 2000 erreicht. Hauptursachen der Entwicklung in der Landwirtschaft sind, wie schon im Vorjahr, gestiegene Emissionen aus der Bodenkalkung und Harnstoffdüngung. Im Bereich der industriellen Prozessemissionen bleiben die Treibhausgasemissionen nahezu konstant. Emissionsminderungen von weniger als 1 Million Tonnen CO 2 -Äquivalente in der chemischen und mineralischen Industrie heben sich mit Steigerungen der Emissionen in der Metallindustrie und anderen Industriebereichen nahezu auf. Mit 87,8 Prozent dominierte auch in 2015 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Es folgen Methan mit 6,2 Prozent sowie Lachgas mit 4,3 Prozent, vor allem aus der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 belaufen sich die Emissionsminderungen für Kohlendioxid auf 24,7 Prozent. Methan (CH 4 ) wurde gegenüber 1990 um 53,7 Prozent weniger ausgestoßen, Lachgas (N 2 O) um 39,8 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,6 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF 6 -) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 44,9 bzw. 87,8 Prozent, wohingegen die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) seitdem um 38,2 Prozent anstiegen. Die Emissionen des neu zu in die Berichterstattung aufgenommenen fluorierten Gases Stickstofftrifluorid (NF 3 ) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 um 124,7 Prozent an. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2015 (siehe Pressemitteilung 09/2016 vom 17.03.2016 ) gehen auf Aktualisierungen der damals nur sehr begrenzt vorliegenden vorläufigen Berechnungsgrundlagen zurück. Die aktuellen Übersichten der Treibhausgasemissionen 1990 – 2015 finden sie hier .

Zerstörung der Ozonschicht

L. S. Rowland und M. J. Molina weisen als warscheinlich nach, dass die langlebigen, weil auf der Erdoberfläche recht stabilen, Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) das Ozon der Stratosphäre zerstören.

Kigali-Vereinbarung zum Montrealer Protokoll kann 2019 in Kraft treten

Am 25. November 2017 endete in Montreal, Kanada, das 29. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über ozonschichtschädigende Stoffe. Die Vertragsstaaten feierten in Montreal die Ratifikation der 2016 verabschiedeten "Kigali Amendment", der Erweiterung des Montrealer Protokolls auf Regelungen zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt. Während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Klimagasemissionen stiegen im Jahr 2016 erneut an

Emissionen des Verkehrssektor höher als 1990 – auch Kohleausstieg nötiger denn je 2016 wurden in Deutschland insgesamt 909,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 2,6 Millionen Tonnen mehr als 2015 und die zweite Steigerung in Folge. Dies zeigen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die EU berichtet hat. Die Emissionen des Verkehrs sind erneut angestiegen und liegen mit 166,8 Millionen Tonnen wieder oberhalb der Emissionen des Jahres 1990. Den größten Anteil mit 96 Prozent daran hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen um 3,7 Millionen Tonnen angestiegen sind. Grund dafür ist, dass immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden. Auch bleibt der Trend zu immer größeren und schwereren Autos ungebrochen. „Wir brauchen ein Umsteuern im Verkehr: Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung sollen bis 2030 die Emissionen des Verkehrs um rund 70 Millionen Tonnen sinken. Das kann auch gelingen, wenn die Autos deutlich sparsamer werden und wir eine Quote für Elektroautos bekommen. Der gesetzliche Rahmen stimmt aber nicht. Wir empfehlen der EU daher vor allem, bei Autoneuzulassungen ab 2025 nicht mehr als 75 Gramm/CO2 pro Kilometer im Schnitt der Flotte zu erlauben. Der aktuelle Entwurf der Kommission für CO2-Grenzwerte bei Pkw ist zu wenig ambitioniert.“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die größten ⁠ CO2 ⁠-Minderungen gab es mit 4,6 Millionen Tonnen in der Energiewirtschaft, obwohl die Stromexporte gestiegen sind. Der Energiesektor macht mit 332,1 Millionen Tonnen im Jahr aber immer noch den Großteil der Emissionen aus (36,5 Prozent). „Wenn wir im ⁠ Klimaschutz ⁠ schnell etwas erreichen wollen, dann müssen wir uns um die Kohleverstromung kümmern. Ich rate weiter dazu, Braun- und Steinkohlekraftwerke, die älter als 20 Jahre sind, nur noch mit maximal 4.000 Volllaststunden pro Anlage pro Jahr laufen zu lassen. Zudem sollten mindestens 5 Gigawatt der ältesten und ineffizientesten Braunkohlekraftwerke ganz stillgelegt werden.“, so Krautzberger. “Auch für unsere Klimaziele bis 2030 ist entscheidend, dass die Energiewirtschaft einen großen Teil der Reduktion schultert. Das geht nur, wenn wir schnell mit der Stilllegung von älteren bzw. ineffizienten Braun- und Steinkohlekraftwerken anfangen. Sonst besteht die Gefahr, dass wir nicht nur unsere Klimaziele für 2020 verpassen, sondern auch zum Ende des nächsten Jahrzehnts erneut in Schwierigkeiten kommen.“ In 2016 hat Deutschland seine Emissionen nur um 27,3 Prozent gegenüber 1990 senken können; ursprünglich hatte die Bundesregierung für 2020 eine Minderung von 40 Prozent angestrebt, die voraussichtlich deutlich verfehlt werden wird. Die Emissionen aus der Wärmeversorgung von Gebäuden stiegen witterungsbedingt gegenüber 2015 wieder um 3,6 Millionen Tonnen, da mehr Energie für das Heizen verwendet wurde. Krautzberger: „Bei den Gebäuden gibt es ein enormes Einsparpotential; sei es durch eine effizientere Wärmedämmung, Heizungssanierungen oder mehr erneuerbare Energien.“ In der Landwirtschaft sanken 2016 die Emissionen leicht gegenüber dem Vorjahr auf 65,2 Millionen Tonnen; ausschlaggebend ist ein geringerer Einsatz von mineralischen Düngern. Dagegen sind die Emissionen in der Industrie leicht um 1,4 Prozent angestiegen, insbesondere durch die Zunahme in der Metallindustrie. Emissionen nach Treibhausgasen Mit 88,2 Prozent dominierte auch 2016 ⁠ Kohlendioxid (CO2) ⁠ die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit 6 Prozent und Lachgas (N2O) mit 4,2 Prozent, dominiert durch die Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 23,9 Prozent, Methan um 54,4 Prozent und Lachgas um 41,1 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 40 bzw. 87,5 Prozent. Die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) sind seitdem um 31,1 Prozent anstiegen. Die Emissionen von Stickstofftrifluorid (NF3) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 um 110,7 Prozent an, gehen aber seit 2010 wieder sehr schnell zurück.

China will HCFC-Produktion stoppen

China hat sich zum Ausstieg aus der Produktion von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) bis zum Jahr 2030 verpflichtet. China reduziert beginnend mit dem Jahr 2013 die Produktion und den Verbrauch von HCFCs bis 2015 um zehn Prozent, bis 2020 um 35 Prozent und bis 2025 um 67,5 Prozent. 2030 soll der komplette Ausstieg aus Konsum und Produktion erreicht sein. Insgesamt geht es um 4,3 Millionen Tonnen H-FCKW, was dem klimaschädlichen Gegenwert von acht Milliarden Tonnen Kohlendioxid entspricht. Für den Ausstieg aus der Produktion von halogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HCFCs)erhält China bis zum Jahr 2030 insgesamt 385 Millionen US-Dollar. Die Mittel stammen aus dem Multilateralen Fonds zur Umsetzung des Montrealer Protokolls (Ozonfonds).

1987–2017: 30th Anniversary of the Montreal Protocol

On 16 September 1987, 24 States and the European Community signed the Montreal Protocol. It initiated the mandatory phase-out of chlorofluorocarbons (CFCs) and thus stopped the further destruction of the ozone layer by these substances. The switch to alternatives to CFCs with their high global warming potential also contributes to climate protection. Due to the worldwide implementation of the Montreal Protocol, ozone-depleting substances such as CFCs are hardly used today. Atmospheric concentrations of these substances are slowly declining due to natural decomposition processes and the size of the “ozone hole” over Antarctica is also becoming smaller. Because CFCs and other halogenated substances are also very effective greenhouse gases that heat up the climate up to 14,000 times more effective than carbon dioxide (⁠ CO2 ⁠), the Montreal Protocol has contributed not only to protecting the ozone layer but also to climate protection. With the Kigali Amendment for the worldwide phase-down of climate-damaging hydrofluorocarbons (HFCs), which has been agreed on in October 2016, the Montreal Protocol was extended to a new group of substances. In a background paper on the 30th anniversary of the Montreal Protocol, the German Environment Agency describes the history of this important international agreement from the discovery of the “ozone hole” to its signing and implementation. In addition, the paper provides information on the HFC use today and on environmentally friendly substitutes and techniques, especially for refrigeration and air conditioning. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Europäisches Kommission schließt sich Initiative zur Reduzierung kurzlebiger Klimagase an

Die Europäische Kommission schloss sich am 24. April 2012 der "Climate and Clean Air Coalition" an. Die Initiative setzt sich für eine beschleunigte Verminderung von Emissionen der kurzlebigen Klimagase wie Ruß, Fluorkohlenwasserstoffe und Methan ein. Der Beitritt wurde auf einem Treffen in Stockholm am 24. April verkündet. Neben der Europäischen Commission traten Kolumbien, Japan, Nigeria, Norwegen und die Weltbank der Koalition bei.

Klimaabkommen von Kigali

Am 15. Oktober 2016 einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine schrittweise drastische Reduzierung der besonders klimaschädlichen Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). HFKW werden in Kühlschränken und Klimaanlagen verwendet und ersetzen bislang das die Ozonschicht schädigende FCKW, auf dessen Verbot sich die Staatengemeinschaft 1987 mit dem Montrealer Protokoll geeinigt hatte. Mit den neuen Regeln, die die Vertragsstaaten in Kigali/Ruanda beschlossen haben, wird das Montrealer Protokoll wesentlich erweitert und wird von einem Abkommen zum Schutz der Ozonschicht zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument.

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