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Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen

<p>Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch).</p><p>Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft</p><p>Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG)</a> eine Schätzung für das Vorjahr 2024 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2023. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 76,0 % der gesamten Methan (CH4)-Emissionen und 77,3 % der Lachgas (N2O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft.</p><p>Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 53,7 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 8,2 % der gesamten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 62,1 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente bzw. 9,6 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden.</p><p>In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt.</p><p>Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 62,1 % im Schätzjahr 2024 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 33,4 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,5 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO2-Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2024“).</p><p>Klimagase aus der Viehhaltung</p><p>Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2023 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 76,7 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (93 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 18,8&nbsp;% der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Der verbleibende Anteil (4,5 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (45,8 Mio. t CO2-Äquivalente) und 2024 (33,2 Mio. t CO2-Äquivalente) um etwa 27,5&nbsp;% zurückgegangen.</p><p>Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N2O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NOx und Stickstoff, N2). Dieser Bereich trägt zu 16,2&nbsp;% an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2024 um rund 34,2 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert.</p><p>Somit lassen sich in 2024 rund 34,9 Mio. t CO2-Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 64,5 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,4 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>⁠ unberücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden</p><p>Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO2)-Freisetzung infolge von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung">Landnutzung und Landnutzungsänderungen</a> (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO2-Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt wurden 2024 15,1 Mio. t CO2-Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirt­schaftlicher Böden emittiert.</p><p>Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden:</p><p>Die <strong>direkten Emissionen</strong> stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen mit 46 kt bzw. 12,3 Mio. t CO2-Äquivalenten den Hauptanteil (51,9 %) an den gesamten Lachgasemissionen aus.</p><p>Quellen für <strong>indirekte Lachgas-Emissione</strong>n sind die atmosphärische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>⁠ von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen.</p><p>Im Zeitraum 1990 bis 2024 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 24 % ab.</p><p>Gründe für die Emissionsentwicklung</p><p>Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a>⁠ im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten.</p><p>Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen</p><p>Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 und 2024 novellierte <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetz</a> legt für 2024 für den Landwirtschaftssektor eine Höchstmenge von 67 Mio. t CO2-Äquivalente fest, welche mit 62&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente unterschritten wurde.</p><p>Weiterführende Informationen zur Senkung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen finden Sie auf den Themenseiten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/ammoniak-geruch-staub">„Ammoniak, Geruch und Staub“</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan">„Lachgas und Methan“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff">„Stickstoff“</a>.</p>

Forschergruppe (FOR) 2569: Agricultural Land Markets - Efficiency and Regulation, Teilprojekt: Raumzeitliche Analyse der Auswirkungen von Bodenmärkten auf landwirtschaftliche Betriebe und die Umwelt

Die Dynamik auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten veränderte sich in Deutschland substanziell in den vergangenen zehn Jahren, in denen sowohl die Pacht- als auch die Kaufpreise für Ackerland massiv angestiegen sind. Dieser Preisanstieg wirkte sich auf die landwirtschaftliche Bodennutzung aus und führte unter anderem zu einer Zunahme des Anteils größerer Betriebe, zu größeren Flurstücken und zu einer geringeren Heterogenität der Agrarproduktion. Diese Strukturveränderungen in der Landwirtschaft hatten auch erhebliche Auswirkungen auf Umweltindikatoren sowohl auf landwirtschaftlichen Flächen als auch auf deren Umgebung, beispielsweise durch veränderte Landschaftsstrukturen und durch Beeinflussung der Habitatzusammensetzung. In diesem Teilprojekt soll ein besseres Verständnis generiert werden, wie die beobachteten Veränderungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt auf die landwirtschaftliche Anbaustruktur, Eigentumsverhältnisse, Betriebsgrößen und Schlaggrößen sowie auf Vogelbiodiversität auswirken. Vogelbiodiversität ist ideal, um die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft zu approximieren, da Vögel als Stellvertreterarten für andere Taxa dienen. Zudem sind aus wissenschaftlicher Bürgerbeteiligung konsistente Raumzeitdaten für Vogelbiodiversität für ganz Deutschland erhältlich. Wir werden die Verbindungen zwischen diesen Variablen mit Hilfe räumlich und zeitlich expliziter Analysen sowohl retrospektiv als auch prospektiv untersuchen. Die datengetriebene Herangehensweise bedient sich räumlicher statistischer Analysen und Verfahren des maschinellen Lernens, um Muster und Prozesse in zwei landwirtschaftlich bedeutenden Regionen Deutschlands (Brandenburg und Niedersachen) und in der Tschechischen Republik herauszufiltern. Die retrospektiven Ergebnisse werden zusammen mit Akteurswissen dazu dienen Zukunftsszenarien zu entwickeln, um alternative Entwicklungen der Landmärkte vorherzusehen und deren Folgen auf Betriebsstrukturen, Landnutzung und Vogelbiodiversität abzuschätzen. Das Teilprojekt, angesiedelt in der Schnittstelle zwischen Geographie, Agrarökonomie und Geoinformationswissenschaften, wird detaillierte und flächendeckende Einsichten in Bezug auf die indirekten Auswirkungen der Veränderungen auf Bodenmärkten für die Forschergruppe liefern. Dieses Wissen kann wertvolle Argumente für staatliche Bodenmarktinterventionen liefern und auch deren räumliche Planung unterstützen. Solches Wissen ist bedeutend, weil die Umweltauswirkungen des anhaltenden landwirtschaftlichen Strukturwandels gesellschaftlich eine hohe Bedeutung haben und dadurch auch viel Aufmerksamkeit in Wissenschaft, Politik und Medien bekommen.

Analysis of dairy production systems differentiated by location

Dairy farming across Germany displays diverse production systems. Factor endowment, management, technology adoption as well as competitive dynamics in the local or regional land, agribusiness and dairy processing sectors contribute to this differentiation on farm level. These differences impact on the ability of dairy farms and regional dairy production systems to successfully respond to pressures arising from future market and policy changes. The overall objective of the research activities of which this project is a part of, is to develop a thorough understanding of the processes that govern the spatial dynamics of dairy farm development in different regions in Germany. The central hypothesis of this research project is that management system and technological choices differ systematically across local production and market conditions. The empirical approach will focus on the estimation of farm specific nonparametric cost functions for dairy farms located in across Germany differentiated by time and location. A spatially differentiated data base with information on input use, resource availability, as well as local market conditions for land and output markets will be compiled. The nonparametric approach is specifically suited to disclose a more accurate representation of dairy production system heterogeneity across locations and time compared to parametric concepts as it provides the necessary flexibility to accommodate non-linearities relevant for a wide domain of explanatory variables. The methodology employed goes beyond the state of the art of the literature as it combines kernel density estimation with a Bayesian sampling approach to provide theory consistent parameters for each farm in the data sample.The specific methodological hypothesis is that the nonparametric approach is superior to current parametric techniques and this hypothesis is tested using statistical model evaluation. Regarding the farm management and technological choices, we hypothesize that land suitability for feed production determines the farm intensity of dairy production and thus management and technological choices. With respect to the ability of farms to successfully respond to market pressures we hypothesize that farms at the upper and lower tail of the intensity distribution both can generate positive returns from dairy production. These last two hypotheses will be tested using the estimated spatially differentiated farm specific costs and marginal costs.The expected outcomes are of relevance for the agricultural sector and the food supply chain economy as a whole as fundamental market structure changes in the dairy sector are ongoing due to the abolition of the quota regulation in the years 2014/2015. Thus, exact knowledge about differences and development of dairy cost heterogeneity of farms within and between regions are an important factor for the actors involved in the market as well as the political support of this process.

Stickstoff-Flächenbilanzsalden aus der Landwirtschaft auf Gemeindeebene – Basis-Emissionsmonitoring 2023

Stickstoff-Flächenbilanzsalden (N-Bilanzen) sind ein Instrument, um die Stickstoffemissionen (Stickstoffüberschüsse) aus der Landwirtschaft zu quantifizieren. Sie sind ein Indikator für die Effizienz des Stickstoffeinsatzes landwirtschaftlicher Betriebe. Zur Berechnung der N-Bilanzen wird die N-Zufuhr auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche der N-Abfuhr über die Ernte gegenübergestellt: N-Zufuhr – N-Abfuhr = N-Flächenbilanzsaldo Das Ergebnis sind Stickstoff-Flächenbilanzsalden auf Gemeindeebene, sie werden in kg N pro Hektar und Jahr bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgegeben. Da sämtliche Daten nach dem Betriebssitzprinzip erhoben wurden, liegen für die gemeindefreien Gebiete keine N-Bilanzen vor. Die hier dargestellten N-Flächenbilanzsalden beziehen sich auf das Kalenderjahr 2023. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Berechnung der potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser. Die potenzielle Nitratkonzentration dient der Abschätzung der Sickerwassergüte an der Untergrenze des Wurzelraumes in ca. 2 m Tiefe. Detaillierte Methodenbeschreibung siehe: Erläuterung_Basisemissionsmonitoring_LBEG_2023.pdf

Selektive Bekämpfung von Grünlandunkräutern mit Wasserstrahlen, Teilprojekt B

Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung eines wasserhydraulischen, selektiv arbeitenden Unkrautbekämpfungsgerätes für Grünland. Es wird an den genormten Schnittstellen an den Traktor gekoppelt: Dreipunktaufnahme im Frontanbau, Antrieb über die Zapfwelle, ISOBUS-Steuerung. Innerhalb der Projektlaufzeit soll mit Hilfe von Kameras und künstlicher Intelligenz eine online-Detektion von Herbstzeitlosen und weiteren Schadpflanzen im Grünland erreicht werden. Dabei sollen die neuronalen Netze eines offline Ansatzes, die im Vorläuferprojekt SELBEX für die maschinelle Analyse von Drohnenbildern entwickelt wurden, weiter optimiert und mit dem jetzt angestrebten online Ansatz kombiniert werden. Die Schadpflanzen sollen durch gezielt applizierte Wasserstrahlen zurückgedrängt werden. Auch dieses bereits im Vorläuferprojekt entwickelte Prinzip soll weiter optimiert und das Verfahren auf weitere Pflanzen ausgeweitet werden. Damit kann dieses Gerät für eine selektive und nicht-chemische Unkrautbekämpfung eingesetzt werden und stellt eine einzigartige, bisher nicht verfügbare Lösung dar. Sie wird für landwirtschaftliche Betriebe interessant, die Grünland mit hohen naturschutzfachlich begründeten Auflagen bewirtschaften, nach Ökostandards arbeiten oder im Grünland den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln reduzieren wollen. Das Gerät soll so konstruiert werden, dass Arbeitsbreiten von 2,50 m und 6,0 m möglich sind. So können für verschiedene Flächenstrukturen und Erfordernisse der Kunden wettbewerbsfähige Geräte angeboten werden.

Data and value-based decision-making for a sustainable land use - Datenbasierte Bewertung der multifunktionalen und digitalen Transformation eines Landwirtschaftsbetriebs anhand des Beispiels von Gut & Bösel in Alt Madlitz, Teilprojekt A

Der Zukunftsbetrieb schafft es die Daten seines Betriebs und der Umwelt so zu erfassen, zu bündeln und als Entscheidungsgrundlage zu nutzen, dass er das ökologische, soziale und regionalökonomische Optimum erreicht. Dafür möchten wir mit diesem Projekt die Grundlage schaffen. Ziel ist es, auf dem potenziellen Zukunftsbetrieb, welcher mit seinem Standort in Brandenburg bereits jetzt spürbar vom Klimawandel betroffen ist, einen Prototypen für die integrierte Datenerhebung, -vernetzung und -auswertung zu entwickeln, welcher zukünftig auf andere Betriebe übertragbar ist. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir die komplexen Zusammenhänge von Boden, Wasser, Biodiversität, (Mikro-)Klima, Tieren und Bewirtschaftungsformen mithilfe von digitalen Instrumenten messen, mittels Mobilfunks verfügbar machen, die Messungen u.a. durch künstliche Intelligenz (KI) auswerten und mithilfe geeigneter Bewertungssystematiken monetär bewerten. Die Erkenntnisse sollen für die zukünftige Landnutzung in Deutschland zugänglich gemacht und darüber hinaus öffentlich diskutiert werden, um die Basis für die weitere Transformation hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu schaffen. Derzeit gehen viele negative und positive Effekte der Land- und Ernährungswirtschaft als Externalitäten nicht in die betriebliche Kostenrechnung der Produzenten ein. So bilden die Marktpreise nicht die Realität für Mensch und Umwelt ab. Eine monetäre Bewertung der Externalitäten und die integrierte Darstellung mit allen wesentlichen Daten des Betriebs und seiner Umwelt hilft LandwirtInnen gute Entscheidungen zu treffen und gibt VerbraucherInnen die notwendige Transparenz bei der Kaufentscheidung, da zukünftig ein Preis alle wesentlichen Kosten und Wertbeiträge abbilden könnte. Das Projekt nutzt die Digitalisierung, um ökologisch vorteilhafte Anbausysteme bewert-, plan- und umsetzbar zu machen. Ein solcher integrativer Ansatz zahlt direkt auf die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft ein.

Erstmals in Verkehr gebrachte Verpackungen: Deutschland,

Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die ZSVR. Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert. Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union. 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG). Endverbraucher: Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG). Private Endverbraucher: Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG). Hersteller: Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG). Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig - herstellt, - befüllt, - verkauft oder - importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland, - in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Systeme: Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier, Pappe, Karton (PPK) - Leichtverpackungen (LVP) insgesamt davon: - Eisenmetalle - Aluminium - Getränkekartonverpackungen - Sonstige Verbundverpackungen - Kunststoff - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen, z. B. Holz. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen: 1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 8 VerpackG, 2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11 VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind, gegliedert nach Ländern, 3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach Nummer 2. Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt. Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025]. Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen. Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Entsorgte Verpackungen: Deutschland, Jahre, Art des

Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die ZSVR. Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert. Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union. 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG). Endverbraucher: Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG). Private Endverbraucher: Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG). Hersteller: Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG). Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig - herstellt, - befüllt, - verkauft oder - importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland, - in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Systeme: Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier, Pappe, Karton (PPK) - Leichtverpackungen (LVP) insgesamt davon: - Eisenmetalle - Aluminium - Getränkekartonverpackungen - Sonstige Verbundverpackungen - Kunststoff - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen, z. B. Holz. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen: 1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 8 VerpackG, 2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11 VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind, gegliedert nach Ländern, 3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach Nummer 2. Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt. Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025]. Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen. Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Gesammelte/zurückgenommene Verpackungen: Deutschland, Jahre,

Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die ZSVR. Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert. Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union. 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG). Endverbraucher: Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG). Private Endverbraucher: Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG). Hersteller: Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG). Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig - herstellt, - befüllt, - verkauft oder - importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland, - in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Systeme: Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier, Pappe, Karton (PPK) - Leichtverpackungen (LVP) insgesamt davon: - Eisenmetalle - Aluminium - Getränkekartonverpackungen - Sonstige Verbundverpackungen - Kunststoff - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen, z. B. Holz. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen: 1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 8 VerpackG, 2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11 VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind, gegliedert nach Ländern, 3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach Nummer 2. Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt. Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025]. Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen. Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Kleine Anaerobanlagen zur Verwertung von Wirtschaftsdünger, Teilvorhaben 4: Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist die Landwirtschaft für über 59 % der Methan- und 95 % der Ammoniakemissionen verantwortlich. Dabei hat Methan ein etwa 84-mal höheres kurzfristiges Treibhauspotenzial als CO2 (IPPC), weshalb der schnellen Reduzierung von Methanemissionen zur Verlangsamung des Klimawandels Priotität eingeräumt werden muss. Zusätzlich ist es eine Vorläufersubstanz bei der Bildung von bodennahem Ozon, das Pflanzen schädigt, indirekt zum Klimawandel beitragen kann und zusätzlich zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit führt. Die wichtigsten Quellen von Methan sind Emissionen während des tierischen Verdauungsprozesses von Wiederkäuern und Emissionen durch die Lagerung von Festmist und Gülle. Zielsetzung des Vorhabens ist die Entwicklung einer digitalisierten Biogasanlage zur Vergärung von Flüssigmist für landwirtschaftliche Betriebe mit einem Tierbestand ab ca. 170 Großvieheinheiten (GV). Diese Güllekleinanlagen verwenden eine einstufige Güllevergärung und basieren auf einem kostengünstigen, vollständig recyclierbaren Rührkesselreaktor. Diese Anlagen bieten ein sehr großes Übertragungspotenzial auf eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben, nicht nur in Deutschland. Sie können dezentral Strom und Wärme mit hohen Nutzungsgraden bereitstellen. Innerhalb des Verbundvorhabens ist renergie Allgäu e.V. dafür zuständig, die rechtlichen und insbesonderen genehmigungsrechtliichen Rahmenbedigungen zu analysieren und wesentlich dazu beizutragen die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Außerdem ist renergie Allgäu e.V. als Praxispartner dafür zuständig, die spätere Übertragbarkeit in die landwirtschaftliche Praxis sicherzustellen und zu verbessern.

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