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Gitternetz Hamburg

Der Kartendienst stellt die meisten der im Hamburger Liegenschaftskataster vorkommenden, heute zum Teil historischen, Bezugssysteme und deren zugehörige Abbildungen für Kartenwerke dar. Damit lassen sich Kartenblattbezeichnungen und die Abgrenzungen der Rahmenkarten anhand der Gitternetzlinien feststellen. Relativ zum aktuellen, amtlichen Bezugssystems ETRS89 mit der Projektion UTM lassen sich zu einem ausgewählten georeferenzierten Punkt die Kartenblattbezeichnungen der anderen Bezugs-/Abbildungssysteme ermitteln. Gilt nur für die Gitter "Hamburger Karten": Ist keine Kartenblattbezeichnung innerhalb des Gitterquadrates angegeben, liegt keine Karte in diesem Planquadrat vor. Für intern Berechtigte kann anhand der ermittelten Kartenblattbezeichnung die historische Karten aus dem Grenznachweis bezogen werden. Diese Unterlage ist nicht Bestandteil des Kartendienstes und ist nicht frei zugänglich. Zzt. sind folgende Gitternetze verfügbar (Bezugssystem mit Abbildung): * DHDN mit GK Maßeinheit Meter Bezugsmaßstab 1: 1000 * ETRS89 mit UTM Maßeinheit Meter Bezugsmaßstab 1: 1000 * Lokales System Hamburg mit Ebenenabbildung In den Maßeinheiten Meter und Fuß Und den Bezugsmaßstäben 1: 200, 250, 500, 1000, 4000

WMS Gitternetz Hamburg

Dieser WebMapService (WMS) stellt die meisten der im Hamburger Liegenschaftskataster vorkommenden, heute zum Teil historischen, Bezugssysteme und deren zugehörige Abbildungen für Kartenwerke dar. Zzt. sind folgende Gitternetze verfügbar (Bezugssystem mit Abbildung): * DHDN mit GK Maßeinheit Meter Bezugsmaßstab 1: 1000 * ETRS89 mit UTM Maßeinheit Meter Bezugsmaßstab 1: 1000 * Lokales System Hamburg mit Ebenenabbildung In den Maßeinheiten Meter und Fuß und den Bezugsmaßstäben 1: 200, 250, 500, 1000, 4000 Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Gitternetz Hamburg

Dieser WebFeatureService (WFS) stellt die meisten der im Hamburger Liegenschaftskataster vorkommenden, heute zum Teil historischen, Bezugssysteme und deren zugehörige Abbildungen für Kartenwerke bereit. Zzt. sind folgende Gitternetze verfügbar (Bezugssystem mit Abbildung): * DHDN mit GK Maßeinheit Meter Bezugsmaßstab 1: 1000 * ETRS89 mit UTM Maßeinheit Meter Bezugsmaßstab 1: 1000 * Lokales System Hamburg mit Ebenenabbildung In den Maßeinheiten Meter und Fuß und den Bezugsmaßstäben 1: 200, 250, 500, 1000, 4000 Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Biodiversität auf der Landschaftsebene fördern – kooperative Agrarumweltmaßnahmen partizipativ umsetzen, Teilprojekt: Biodiversität, Ökosystemleistungen und Governancestrukturen

Wiesenbrüterkulisse

Die Wiesenbrüterkulisse umfasst Flächen, die von Wiesenbrütern für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Wiesenbrüterlebensraum zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Wiesenbrüterkulisse wird eine Bewirtschaftung im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms bevorzugt angestrebt. Zusätzlich bildet die Wiesenbrüterkulisse eine fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Wasserretentionsflächen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge). Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).

Intensives Waldmonitoring ( IWM , Level II )

Das ICP-Forests-Programm agiert im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen (Genfer Luftreinhaltekonvention, CLRTAP). Das Level-II-Monitoring ergänzt seit 1995 das Level-I-Monitoring. Hier werden Daten über Baumwachstum, Bodenvegetation, Bodenlösung, Bodenfestphase, nasse Deposition, Luftqualität, meteorologische Parameter, Phänologie, Streufall, Nadel- / Blattanalysen und sichtbare Ozonschäden erhoben, die umfänglich und hinsichtlich ihrer zeitlichen Auflösung weit über den Erhebungsrahmen des extensiven Waldmonitorings (Level I) hinausgehen. Die Daten werden in Deutschland auf ca. 50 - 90 Plots (Anzahl variiert je nach Parameter) erhoben. Verteilung Probenahmestandorte: Verteilung systematisch, so dass die Hauptwaldtypen Europas repräsentiert sind (kein Raster) Probenahmemethode: Die Probenahme für chemische Analysen erfolgt grundsätzlich nach Tiefenstufen. Satellitenbeprobung im Radius von 25 m mit einem inneren intensiver zu beprobenden Radius von 3 m. Für alle anderen Erhebungen ausführliche Angaben im ICP-Forests-Manual: https://www.icp-forests.net/monitoring-and-research/icp-forests-manual Entnahmetiefen: 0 bis 10 cm 20 bis 40 cm 40 bis 80 cm Untersuchungsmethode: Analysemethoden sind einheitlich festgelegt im ICP-Forests-Manual (s.o.). Untersuchungshäufigkeit: - bodenchemische Parameter alle 10 Jahre - Boden-Lösung fortlaufend - Blattnährstoffgehalte alle 2 Jahre - Baumdurchmesser und -höhen alle 5 Jahre - Boden-Vegetation mindestens alle 5 Jahre - atmosphärische Deposition fortlaufend - Bedingungen der Umgebungsluft fortlaufend - meteorologische Parameter fortlaufend - Phänologie mehrmals pro Jahr - Streufall fortlaufend - sichtbare Ozonschäden einmal pro Jahr - Kronenzustand jährlich Arbeitsgruppen / Gremien: - Expert Panel on soil and soils solution - Forest Soil Coordination Centre - Expert Panel on foliage and litterfall - Forest Foliar Coordinating Centre - Expert Panel on forest growth - Expert Panel on deposition - Working Group on ambient air quality - Expert Panel on crown condition - Ad hoc group on assessment of biotic damage causes - Expert panel on meteorology and phenology - Expert panel on biodiversity and ground vegetation - Quality Assurance Committee - Project Coordinating Group (PCG) - Scientific Advisory Group (SAG)

WMS - GL 2b - Auen- und Moorkulisse

Die Einsaat der Flächen für die AUK Maßnahme „GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen“ ist ein Angebot im Rahmen der Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung der vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen. Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die RL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die GL 2b Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden. Weiterführende Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM GL 2b erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region bzw. bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der FBZ.

Biotop- Landschaftspflege

Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)

Biodiversität auf der Landschaftsebene fördern – kooperative Agrarumweltmaßnahmen partizipativ umsetzen, Teilprojekt Ökonomik von Biodiversitätsleistungen

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