Unsere Gesellschaft hat einen ungeheuren Reichtum an Wohnhäusern, Fabrikhallen, Straßen und sonstigen langlebigenAnlagengütern geschaffen. Es sind vor allem die Kommunen und Unternehmen des Mittelstandes, die sich auf eine effizienteNachnutzung dieses Materialreichtums einstellen sollten.<BR>Quelle: Keßler, Hermann: Der verborgene Reichtum : Baustoffrecycling / Hermann Keßler. - Ill. In: Fachzeitschrift für alternative Kommunalpolitik: AKP. - (2016), H. 6, S. 40
Beschreibung der Kartiereinheiten Die 52 differenzierten Flächentypen , die als Kartiereinheiten für die Stadtstruktur zur Verfügung stehen, werden in sechs Gruppen untergliedert. Dadurch soll zur Unterstützung der Kartierung eine sinnfällige Typzuordnung zu den verschiedenen Nutzungen erleichtert werden. So können z. B. den Blockflächen mit Wohnnutzung nur Flächentypen zugeordnet werden, die den Gruppen „Dichte Wohnbebauung“ und „Aufgelockerte Wohnbebauung“ angehören. In der Karte „Stadtstruktur“ (06.07) werden sich ähnelnde Flächentypen zur besseren Lesbarkeit zu 16 übergeordneten Strukturtypen sowie Gewässer, die nicht zu den „klassischen“ Strukturtypen zählen, zusammengefasst. Eine Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a). Gruppe I Tab. 1: Dichte Wohnbebauung Typ 1 Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er – 1918), 5 – 6-geschossig Typ 2 Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er – 1918), 5-geschossig Typ 3 Geschlossene und halboffene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er – 1918), 4-geschossig Typ 6 Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2 – 4-geschossig Typ 10 Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er – 1940er), 2 – 5-geschossig Ty 72 Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920er – 1930er), 2 – 5-geschossig Typ 8 Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 Typ 7 Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 Typ 73 Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger Typ 9 Großsiedlung und Punkthochhäuser (1960er – 1990er), 4 – 11-geschossig und mehr Typ 11 Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950er – 1970er), 2 – 6-geschossig Der Flächentyp 1 „ Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er-1918), 5-6-geschossig “ entstand in der Gründerzeit (1870 – 1918) zur maximalen Ausnutzung des Bodens für den Wohnungsbau. Er kommt vorrangig innerhalb des S-Bahnringes vor und weist eine geschlossene fünf- bis sechsgeschossige Blockbebauung auf. Zum Teil gibt es noch mehrere Hinterhöfe. Sie sind in der Regel allseitig von Gebäuden umgeben, untereinander nur durch Durchfahrten verbunden und zum Teil auf Lichtschachtgröße reduziert. Die Hinterhöfe werden teilweise gewerblich genutzt. Meist dienen sie aber nur als Zugänge zu Seiten- und Hinterhäusern und als Stellplatz für die Abfallentsorgung oder für Fahrräder. Die Höfe sind nicht nur bei gewerblicher Nutzung nahezu vollständig versiegelt. Dieser Flächentyp ist somit der am dichtesten bebaute und versiegelte Wohnbereich. Mit dem Flächentyp 2 „ Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er-1918), 5-geschossig “ zwischen 1870 und 1918 vorrangig innerhalb des S-Bahnringes für die schnell wachsende Berliner Bevölkerung entstanden. Die Blöcke bestehen zum überwiegenden Teil aus Altbauten mit Seiten- und/oder Querflügeln. Dazu kommen Gewerbe- und Fabrikgebäude, Gemeinbedarfsbauten sowie erneuerte und neue Gebäude im Blockrand. Die Höfe sind mehr-, aber nur selten allseitig von hohen Gebäuden umschlossen. Von benachbarten Höfen werden sie oft durch Mauern oder Zäune getrennt, so dass sie sich zu verwinkelten Blockinnenräumen zusammenfügen. Teilweise wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Hofflächen durch sparsame Abrisse miteinander vereint und werden nun als zusammenhängende Aufenthaltsfläche für gemeinschaftliche Einrichtungen wie z. B. Kindertagesstätten genutzt. Der Flächentyp ist durch eine starke Durchmischung der Wohnsubstanz mit Arbeitsstätten gekennzeichnet. Auch größere Gewerbebetriebe, die auf eine größere unbebaute Fläche für Lagerzwecke, Anlieferung, Parken etc. angewiesen sind, sind in diesem Flächentyp zu finden. Diese Kategorie weist im Vergleich zum Flächentyp „Dichte Blockbebauung“ einen etwas geringeren Bebauungs- und Versiegelungsgrad auf. In guten Wohngegenden sind die Höfe öfter mit alten Bäumen, gepflasterten Wegen und Schmuckbeeten ausgestattet. In Wohngegenden mit einem geringeren Sanierungsanteil bzw. weniger anspruchsvoller Ausgestaltung der Hofsituation ist der Anteil der vollständig versiegelten und spärlich begrünten Höfe höher. Der Flächentyp 3 „ Geschlossene und halb offene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er-1918), 4-geschossig “ ist durch eine viergeschossige Blockbebauung gekennzeichnet; oftmals sind Vorgärten vorhanden. Die Blöcke mit Schmuck- und Gartenhöfen sind während der Gründerzeit (1870er – 1918) in den damaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnringes (heutiger Innenstadtrand) entstanden. Die Gebäude haben nur Seiten- oder nur Quergebäude, aber in der Regel nicht beides. Charakteristisch ist ein – im Vergleich zu den beiden vorher beschriebenen Flächentypen gut belichteter Blockinnenraum, der überwiegend gärtnerisch gestaltet ist. Der Flächentyp 6 „ Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2-4-geschossig “ zeichnet sich durch eine offene Mischbebauung aus, die insbesondere in Innenstadtrand- und Stadtrandlagen zu finden ist und dort vor allem an die alten Ortskerne und Subzentren gebunden ist. Es finden sich Reste alter Bebauung, die schon vor 1870 entstanden – zum Teil niedrige alte Häuser, Schuppen und Werkstätten in den Höfen – und die mit der viergeschossigen Bebauung des Typs „Schmuck- und Gartenhof“ sowie mit Neubauten (sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch Geschosswohnungsbau) aus der Zeit nach 1945 durchsetzt sind. Das Bild dieser Gebiete ist dementsprechend heterogen. Kennzeichnend ist der kleinteilig gegliederte Blockinnenraum, häufig mit gewerblich genutzten Werkstätten, Lager- und Abstellplätzen; es gibt aber auch vereinzelt privat genutzte Gemüse- und Obstgärten. Der Flächentyp 10 „ Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er-1940er), 2-5-geschossig “ bezeichnet eine Art der Blockrandbebauung mit großen Wohninnenhöfen, wie sie in den späten 1920er bis Mitte der 1940er Jahre typisch war. Die großen Höfe werden durch eine geschlossene oder fast geschlossene zwei- bis fünfgeschossige, an den Straßenfluchten orientierte Bebauung gebildet. Sie sind durch mehr oder weniger repräsentativ ausgestattete Eingangsbereiche und manchmal halböffentliche Passagen mit dem Straßenraum verknüpft. Die großflächigen Höfe sind fast vollständig begrünt und durch eine architektonisch-symmetrische Gestaltung geprägt. In einigen frühen Siedlungen wurde der Hof durch heckengefasste Mietergärten genutzt. Ansonsten überwiegt eine Freiraumgestaltung mit Rasenflächen, auf denen verteilt alte Bäume stehen. Besonders charakteristisch sind Arten mit lockerem Habitus (Birke, Weide), die mit symmetrisch angeordneten Bäumen mit architektonischen Formen (Pyramiden-Pappeln, Fichten) kontrastieren. Erschließungswege sind in der Regel sparsam dimensioniert, teilweise wurden jedoch nachträglich Stellplätze und Garagen eingebracht. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen werden die Blockinnenbereiche, soweit kein Denkmalschutz besteht, zum Teil vollständig durch neue Gestaltungselemente überformt. Der Flächentyp 72 „ Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920er-1930er), 2-5-geschossig “ beschreibt die Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre. Ende der 1920er Jahre und in den 1930er Jahren wurden in Berlin die ersten Häuser in Zeilenform gebaut. Ihr Hauptzweck war bei optimaler Ausnutzung der Grundstücke, in allen Wohnungen viel Licht, Luft und Sonne zu schaffen. Die langgestreckten, zwei- bis fünfgeschossigen Hauszeilen sind parallel zueinander aufgereiht. Der Freiraum zwischen den Häusern ist schmal und langgestreckt und an den kurzen Seiten offen. Die Zeilenbauten geben der Straße eine räumliche Fassung, indem sie nicht locker auf der Fläche verstreut stehen (wie in den Jahren nach 1950 üblich), sondern gleichmäßig rechtwinklig zur Straße stehen, so dass die Schmalseiten die Straßenflucht bilden. Teilweise werden auch abschließende Quergebäude parallel zur Straße angeordnet, so dass eine Mischung aus Zeilen- und Randbebauung entsteht und abwechslungsreiche Außenräume gestaltet werden. Zur optischen Auflockerung werden Durchgänge, Einblicke oder Hausvorsprünge eingesetzt. Außerdem wird der Straßenraum durch leicht vor- und zurück versetzte Gebäude und platzartige Erweiterungen variiert. Vorgärten sind fast immer vorhanden. Der Flächentyp 8 „ Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt ebenfalls innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere. Im Unterschied zum vorangehenden Flächentyp wurden hier teilweise hohe Miet- und Bürogebäude als Zeilen- oder Punkthäuser auf die Blockfläche gebaut, häufig ohne dass die historische Bauflucht oder die Bauhöhen berücksichtigt wurden. Reste gründerzeitlicher Bebauung sind nur noch vereinzelt anzutreffen. Die Blöcke besitzen weder einen Blockinnenraum noch abgeschlossene halbprivate Hofräume. Die räumlich nicht gefassten Freiflächen dienen als Pkw-Stellplätze in Form von Tiefgaragen und Parkplätzen. Die verbleibenden Freiflächen sind überwiegend als nicht nutzbare Abstandsgrünflächen gestaltet. Der Flächentyp 7 „ Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt verstreut innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere in Innenstadt- und Innenstadtrandlage. Die alte, im 2. Weltkrieg zerstörte Bausubstanz wurde durch Wiederaufbau der Altbauten oder Neubebauung der Lücken ersetzt. Die Neubauten wurden in der Regel der alten Bauflucht angepasst, so dass dieser Flächentyp durch einen weitgehend geschlossenen Blockrand charakterisiert ist, der allerdings durch Einfahrten, Parkplätze, Baulücken etc. teilweise unterbrochen ist. Im Rahmen der Modernisierung oder dem Neubau der Vorderhäuser wurden oft sämtliche Quergebäude, Hinterhäuser und Schuppen abgerissen. So entstand gegenüber der ursprünglichen Bebauung ein offenerer Blockinnenraum, der meist an den einzelnen Grundstücksgrenzen mit Zäunen unterteilt ist. Neben den alten Hofgestaltungen dominieren dann häufig Parkplätze mit Umgrünung durch Rasen und Sträucher. Teilweise entstanden aber auch relativ große Innenräume, die als Aufenthaltsraum für die Bewohner mit Grün- und Rasenflächen, Spielplätzen und Bänken gestaltet oder in die Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindertagesstätten gelegt wurden. Der Flächentyp 73 „ Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger “ umfasst alle seit Anfang der 1990er Jahre entstandenen mehrgeschossigen Wohn-Neubauten, die sich erheblich von den typischen Großsiedlungen (vgl. Typ 9 „Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (1960er-1990er)) unterscheiden und eine weite Spanne von städtebaulichen Strukturen (z. B. Blockrandbebauung, Zeilenbebauung, Stadtvillen und Townhouses) umfassen. Es handelt sich im Wesentlichen um größere Wohnungsbauvorhaben der 1990er Jahre und der ersten Jahre des 21. Jahrhunderts, die zum Teil im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen realisiert wurden (Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Rummelsburger Bucht) sowie weiterer Großprojekte (Karow-Nord, Buchholz etc.). Einfamilienhausgebiete sowie Reihen- und Doppelhaussiedlungen, die erst in den 1990er Jahren oder später entstanden, werden dagegen den entsprechenden Flächentypen mit unspezifischem Baualter zugeordnet (Flächentypen 22: „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“ und 23: „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“). Freiflächen und Innenhofbereiche der seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen werden häufig als halböffentliche Grünflächen mit Spielplätzen und Aufenthaltsbereichen gestaltet, den Parterre-Wohnungen sind oft Terrassen- oder kleine Gartenbereiche zugeordnet. Stellplätze werden vermehrt in Tiefgaragen untergebracht. Die seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen weisen zudem aufgrund der aktuellen Standards eine vergleichsweise energiesparende, teilweise ökologisch orientierte Bauweise auf (relativ gute Dämmung, teilweise Passivhäuser, Regenwasserversickerung, Dachbegrünung etc.). Die Bebauung des Flächentyps 9 „ Großsiedlung und Punkthochhäuser (1960er-1990er), 4-11-geschossig und mehr “ entstand zwischen den späten 1960er Jahren bis Ende der 1990er Jahre. Es handelt sich oft um zusammenhängende Großsiedlungen im Stadtrandbereich (Satellitenstädte), die überwiegend in Plattenbauweise errichtet worden sind. Kleinere Siedlungen mit Zeilen oder Blockbebauungen finden sich in den Subzentren und im Innenstadtbereich. Im Ostteil der Stadt wurde die Plattenbauweise punktuell auch innerhalb historischer Strukturen eingesetzt. Typischerweise werden hier, anders als beim nachfolgenden Flächentyp 11 der „Freien Zeilenbebauung der 1950er bis 1970er Jahre“, verschiedene Gebäudehöhen und -formen innerhalb einer Siedlung verwendet. Oft handelt es sich um eine vier- bis achtgeschossige, halboffene Blockrandbebauung oder eine Mischung von Blockrand- und Zeilenbebauung, die z. T. mit mehr als zehngeschossigen Punkthochhäusern oder Hochhausketten kombiniert wird. Insbesondere in den Großsiedlungen haben die Gebäude in ihrer Stellung häufig keinen Bezug zur Straße, so dass eine homogene Straßenraumbildung fehlt. Zwischen den Gebäuden liegen große, räumlich oft nicht gefasste Freiflächen, die durch eine hohe Anzahl ebenerdiger Stellplätze geprägt werden. Auf den unversiegelten Flächen dominieren Zierrasen und Gehölzpflanzungen. Im Rahmen des berlinweiten Programmes „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ (SenStadtWohn 2021b) wurden und werden auch bezüglich der Grünflächen der Großsiedlungen vermehrt Anstrengungen zur Qualifizierung dieser Flächen unternommen, um deren Aufenthalts- und ökologische Qualität zu verbessern. Der Flächentyp 11 „ Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950er-1970er), 2-6-geschossig “ entstand in der Nachkriegszeit hauptsächlich in den 1950er bis 1970er Jahren im Rahmen der Wiederaufbauprogramme. Die langgestreckten, in Zeilen angeordneten, hauptsächlich viergeschossigen Hausblöcke wurden meist in Form zusammenhängender Siedlungen in vom Krieg stark zerstörten ehemaligen Wohnbereichen der Innenstadt sowie in den Randbereichen der kompakten Bebauung am Innenstadtrand errichtet. Die Bebauung orientiert sich, im Gegensatz zur Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre, nicht mehr direkt am vorgegebenen Straßenraster. Sie steht vielfach in Ost-West-Richtung, um die Besonnung der Wohnungen zu gewährleisten, ist aber nicht mehr so streng parallel angeordnet wie die in den 1920er und 1930er Jahren errichteten Zeilen. In den späteren Jahren baute man die Zeilen häufig gestaffelt in versetzter Anordnung oder reihte sie beliebig um ein geschwungenes Straßennetz an. In den 1970er Jahren baute man auch in Ketten- oder Spinnenform. In Gegensatz zum Flächentyp „Großsiedlung und Punkthochhäuser“ sind dabei in den einzelnen Siedlungen in der Regel einheitliche Bauformen und -höhen vorzufinden. Gruppe II Tab. 2: Aufgelockerte Wohnbebauung Typ 25 Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) Typ 21 Dörfliche Mischbebauung Typ 24 Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten (überwiegend 1870er – 1945) Typ 22 Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten Typ 23 Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten Typ 59 Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet Der Flächentyp 25 „ Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) “ entwickelt sich aus Gebieten der Flächentypen 23 „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ oder Typ 24 „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“. Da vor allem im ehemaligen West-Berlin nicht ausreichend freies Bauland zur Verfügung stand, ging man in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dazu über, alte Villen und Einfamilienhäuser abzureißen und durch den Neubau größerer Miet- oder Apartmenthäuser zu ersetzen, oder die Grundstücke zu teilen und weitere Häuser im ehemaligen parkartigen Garten zu errichten. Der großzügige Blockinnenraum wird nun von Gebäuden durchsetzt. Bei den Neubauten handelt es sich häufig um Mehrfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau, bei dem es keine Gärten mehr gibt, sondern eine das ganze Haus umgebende halbprivate Umgrünung. Der Versiegelungs- und Bebauungsgrad dieses Flächentyps ist dementsprechend höher als bei den Flächentypen 23 „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ und 24 „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“. Das Phänomen ist im Südwesten der Stadt besonders stark ausgeprägt. Der Flächentyp 21 „ Dörfliche Mischbebauung “ liegt im Bereich der alten Ortskerne und ist als Folge neuerer Bebauung insbesondere der Freiräume nur noch außerhalb des S-Bahnringes und nur noch selten in erhaltener Dorfstruktur anzutreffen (z. B. in Kladow, Marienfelde, Buchholz, Malchow, Heiligensee). Die dörfliche Bebauung besteht heute aus einer Mischung von Neubauten und den typischen Bauernhöfen sowie alten Häusern der ehemaligen Dorfkerne. Entscheidend ist, dass die dörflichen Freiraumelemente wie Straßenführung, Anger, Dorfteich, Gutspark, Friedhof an der Kirche etc. teilweise noch ablesbar und in den Randgebieten der Stadt z.T. noch weitgehend erhalten sind. Die typische alte dörfliche Bebauung hat entlang der Straße ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit dahinterliegenden Wirtschaftshöfen, die oftmals von den Wirtschaftsgebäuden aus Backstein umschlossen werden. Dahinter befinden sich Obst- und Gemüsegärten. Diese niedrige Bebauung wurde im Innenstadtrandbereich durch mehrgeschossige Blockbebauung und im Stadtrandbereich durch Ein- und Mehrfamilienhäuser ergänzt. Neben der Wohnfunktion übernehmen die alten Dorfbereiche heute oft die Funktion örtlicher Subzentren mit Läden, Einzelhandel, Verwaltungszentren, kleineren Werkstätten, Reiterhöfen, Gastronomie und Gartencafés in den alten Hofgebäuden. Der Flächentyp 24 „ Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten (überwiegend 1870er – 1945) “ umfasst Siedlungsbereiche mit Villen und Stadtvillen, die überwiegend aus dem Zeitraum der Gründerzeit bis zum Kriegsende stammen. Villen sind repräsentative Einfamilienhäuser mit Garten. Stadtvillen ähneln in Bauweise und Gesamteindruck der Villa, sind aber Mehrfamilienhäuser mit etwas größerem Bauvolumen. Bei gleicher Nutzungscharakteristik verfügen diese Gebiete im Vergleich zu dem Flächentyp „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ über größere Grundstücke und ein größeres Gebäudevolumen. Die Gebäude stehen hinter einheitlich breiten Vorgärten in einer Baufluchtlinie relativ dicht nebeneinander am Blockrand. Sie bilden einen gut erkennbaren Blockinnenraum. Die Grundstücke sind durch Hecken oder Mauern getrennt, zum Teil auch durch alte Backsteingebäude, die früher Wohnraum für Angestellte, Schuppen- und Waschhausfunktion hatten und heute häufig als Garagen dienen. Bei den Stadtvillen ist der Blockinnenraum auf Grund des größeren Bauvolumens manchmal relativ klein. Der parkartige Eindruck dieser Gärten entsteht durch den alten Baumbestand, der sich durch große, zum Teil exotische Exemplare auszeichnet. Teilweise sind in den Gärten Gemüse- und Blumenbeete vorhanden, dominierend ist jedoch die mit Bäumen bestandene Rasenfläche mit begleitenden Zierbeeten. Dieser Flächentyp kommt selten in reiner Form blockweit vor, da die durch Kriegsschäden entstandenen Lücken mit Gebäuden anderen Baustils aufgefüllt wurden. Außerdem ist der Veränderungsdruck durch Nachverdichtung aufgrund der relativ großen Grundstücksflächen bei diesem Flächentyp besonders groß (vgl. auch Typ 25 „Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute)“). Der Flächentyp 22 „ Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten ” beschreibt Reihenhaussiedlungen oder eng stehende Doppelhäuser mit mehr oder weniger lang gestreckten Gärten. Für die Größe des Gartengrundstücks war bis 1945 maßgeblich, dass der Eigenbedarf an Gemüse, Kartoffeln und Obst gedeckt werden konnte und die Haltung von Kleinvieh und Hühnern möglich war. Ein gewisser Anteil an Gemüse und Blumenbeeten, Obstbäumen und -sträuchern ist in diesen alten Reihengärten z.T. bis heute noch vorhanden. Bis 1945 wurden die Häuser immer am Blockrand gebaut, so dass die Gärten im Blockinnern eine große, zusammenhängende grüne Fläche bilden. Die modernen Reihenhäuser stehen meistens nicht mehr um den Blockrand, sondern an Stichstraßen und Erschließungen gestaffelt ins Innere der Blockfläche. Dadurch gibt es keine gemeinsamen offenen Blockinnenräume mehr, sondern nur aufgereihte, einzeln zum Nachbarn hin abgeschirmte Gärten. Ab den 1990er Jahren findet eine Entwicklung zum flächensparenden Bauen statt, bei der durch geringere Grundstücksgrößen der Überbauungsgrad der Grundstücke zunimmt; der Garten nimmt teilweise kaum noch die Hälfte der Grundstücksfläche ein. Die Gärten der Doppelhäuser sind etwas größer als die der Reihenhäuser. Der Flächentyp „Reihen- und Doppelhäuser mit Garten“ gehört immer noch zu den Flächentypen mit einem hohen Freiflächenanteil. Zu dem Flächentyp 23 „ Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten “ gehören zum einen Einfamilienhausgebiete, in denen die Häuser überwiegend in einer Baufluchtlinie hinter gleich tiefen Vorgärten stehen und in denen nur vereinzelt kleinere, einzelnstehende Mehrfamilienhäuser mit entsprechenden Gartengrundstücken integriert sind. Hinter dem Haus erstreckt sich der eigentliche Gartenbereich, der heute meist für Freizeitaktivitäten oder als Ziergarten, aber weniger als Obst- und Gemüsegarten genutzt wird. Im Blockganzen gesehen bildet dieser Gartenbereich einen großen Freiraum, der allerdings durch Zäune und Hecken stark unterteilt ist. Zum anderen werden auch Siedlungsgebiete zu diesem Flächentyp gezählt, die durch eine meist ungeplant gewachsene, inhomogene Baustruktur mit einer häufig ein- bis zweigeschossigen Bebauung aus Einfamilienhäusern, Bungalows, Werkstätten und Garagen unterschiedlichen Baualters charakterisiert sind. Solche offenen, meist ungegliederten Siedlungsgebiete befinden sich in den Außenbezirken der Stadt im Anschluss an die kompakte Bebauung und am Stadtrand. Durch die Errichtung von Gebäuden auf sogenannten Hammergrundstücken in den Blockinnenbereichen und durch die Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau wird die Bebauungsdichte dieser Gebiete zum Teil erhöht (vgl. auch den Flächentyp 25 „Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute)“). Dem Flächentyp 59 „ Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet “ werden alle Block(teil)flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als „Wochenendhaus und kleingartenähnliche Nutzung“ dargestellt werden. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen eher der Erholungsnutzung. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Gruppe III Tab. 3: Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie Typ 29 Kerngebiet Typ 31 Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung Typ 38 Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung Typ 30 Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung Typ 33 Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung Typ 32 Ver- und Entsorgung Dem Flächentyp 29 „ Kerngebiet “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Kerngebietsnutzung dargestellt werden. Es handelt sich um Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte, die ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden sind. Die Kerngebiete besitzen eine übergeordnete Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen sowie kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z. B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u. ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Die Flächen sind nicht identisch mit den im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten gemischten Bauflächen mit Kerngebietscharakter. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Der Flächentyp 31 „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut und intensiv genutzt sind. Vor allem in den Stadtrandlagen sind die für Gewerbe- und Industriegebiete typischen Bebauungsstrukturen mit großen Gebäudekubaturen anzutreffen. Dagegen passt sich die Bebauungsstruktur in den innenstadtnahen Bereichen teilweise – besonders auf kleineren Blöcken – in die kleinteiligere Bebauung der Umgebung ein. Der Flächentyp 38 „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut sind und deren Freiflächen nahezu vollständig als Stellplätze oder Lagerflächen genutzt werden. Sie sind durch eine Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbe geprägt. Das äußere Erscheinungsbild wird dabei eher durch die gewerbliche Nutzung geprägt, die Charakteristik der Wohnnutzung tritt in den Hintergrund und der Block kann daher keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden. Dieser Flächentyp kommt vor allem in den innerstädtischen, verdichteten Gebieten und den Zentren des äußeren Stadtraumes vor. Man findet hier überwiegend eine mehrgeschossige Bebauung, häufig mit Geschäften an den Straßenfronten und Lager- oder Fertigungshallen in den Höfen. Die Grundstücksflächen sind zu mehr als der Hälfte überbaut. Der Flächentyp 30 „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die Nutzung der großen Grundstücksflächen dient hier fast ausschließlich der gewerblichen Produktion, der Lagerung und dem Güterumschlag oder als Pkw- und Lkw-Stellplatz. Wohnnutzung ist kaum noch vorhanden. Die Gewerbegebiete mit geringer Bebauung befinden sich vermehrt in den Stadtrandbereichen, vorwiegend im Bereich günstiger Verkehrsverhältnisse wie Autobahnen, Bahnanschlüssen und Wasserwegen. Sie weisen eine in der Nachkriegszeit entstandene, überwiegend eingeschossige Bebauung mit großzügigen Abstandsflächen auf. In untergenutzten Bereichen kann eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten. Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versiegelungsgrad auf als die Gewerbe- und Industriegebiete mit dichter Bebauung. Der Flächentyp 33 „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die gewerbliche Bebauung, die erst in jüngerer Zeit hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings entstand, besteht aus überwiegend eingeschossigen Hallen- und Gebäudekomplexen mit großen Abstandsflächen. Bei den gewerblich genutzten Flächen handelt es sich oft um Gewerbe mit hohen Anteilen an offenen Lager-, Umschlag- sowie Pkw- und Lkw-Stellplätzen (Schrottplätze, Baustoffhandel, Speditionen, Einzelhandelsbetriebe). Sie nehmen einen wesentlichen Teil der Blockfläche ein, so dass der Block keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden kann. Es kommen auch größere nicht oder nur extensiv genutzte Bereiche vor, auf denen sich Spontanvegetation in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befindet (Brachflächen). Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versieglungsgrad auf als die Mischgebiete mit dichter Bebauung. Dem Flächentyp 32 „ Ver- und Entsorgung “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Ver- und Entsorgungseinrichtungen dargestellt werden. Die Kategorie umfasst Flächen der technischen Infrastruktur mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie die Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Gruppe IV Tab. 4: Verkehrsflächen Typ 92 Bahnhof und Bahnanlagen ohne Gleiskörper Typ 99 Gleiskörper Typ 91 Parkplatz Typ 94 Sonstige Verkehrsfläche Typ 93 Flughafen Unter dem Flächentyp 92 „ Bahnhof und Bahnanlage ohne Gleiskörper “ sind alle Bahnanlagen außer den Gleiskörpern erfasst, wie z. B. oberirdische Bahnhofsanlagen, Güter- bzw. Verladebahnhöfe, Werkstattgelände etc.; auch ehemalige Güter- und Verladebahnhöfe werden dergestalt zugeordnet, solange keine anderweitige Nutzung bzw. veränderte Eigentumsverhältnisse bekannt werden. Die Bahnflächen stellen einen Sonderfall bei der Blockteilflächenbildung dar. Um die Bildung von Blockteilflächen auf das notwendige Maß zu beschränken, wird hier vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Flächen mit einer Doppelnutzung zu belegen. So werden Wald, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen sowie Brachflächen, die mit Bahnanlagen zusammen in den Bahnblöcken enthalten sind, als Doppelnutzung Verkehrsfläche mit entsprechender Grünnutzung kartiert, sofern die Grünnutzung einen Flächenanteil > 50 % einnimmt. Wird die Fläche durch die Bahn genutzt, dann erfolgt die Typzuweisung entsprechend der betreffenden Bahnnutzung, ansonsten wird die Fläche dem Flächentyp „Sonstige Verkehrsfläche“ zugeordnet. Der Flächentyp 99 „ Gleiskörper “ beschreibt die Gleisanlagen der S- und Fernbahn sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Der Verlauf der Schienenstränge wird dabei durchgängig dargestellt. Der Flächentyp 91 „ Parkplatz ” wird nur für die Park- und Stellplätze, Parkhäuser sowie Garagenanlagen vergeben, die einen gesamten statistischen Block einnehmen oder offensichtlich nicht mit der im Block vorhandenen Nutzung im Verbund stehen, sodass eine Teilflächenbildung gerechtfertigt ist. So werden z. B. für Stellplatzanlagen im Bereich von Großsiedlungen auch dann keine Blockteilflächen gebildet, wenn sie über der Erfassungsgrenze von einem Hektar liegen, da sie zur speziellen Struktur dieser Wohnnutzung gehören. Liegen diese Stellplätze jedoch in einem separaten Block, werden sie der Nutzung Verkehrsfläche und dem Typ Parkplatz zugeordnet. Diese Vorgehensweise gilt auch für Parkplatzanlagen in der Umgebung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, wie z. B. dem Olympiastadion und dem Messegelände. Außerdem werden Mittelstreifen, die als Parkplatz genutzt werden, sowie vereinzelt liegende Großparkplätze im Stadtbereich und in den Erholungsgebieten diesem Typ zugeordnet. Unter dem Flächentyp 94 „ Sonstige Verkehrsfläche “ sind Straßenbahngleisbetten, Verkehrsinseln (außer denjenigen, die als Parkplatz zu erkennen sind), verkehrsbegleitende Grün- und Brachflächen sowie Promenaden zusammengefasst. Es werden auch Wälder und Forsten, Parks / Grünflächen, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen oder Brachflächen, die in den Bahnblöcken liegen, ohne dass die Flächen durch die Bahn genutzt werden, diesem Flächentyp zugeordnet. In der Nutzungskartierung erhalten sie die Doppelnutzung Verkehrsfläche zusammen mit der entsprechenden Grünnutzung. Unter dem Flächentyp 93 „ Flughafen “ sind sowohl die Rollbahnen, Abfertigungsgebäude und die Erschließungsflächen wie Straßen und Parkplätze erfasst, als auch die extensiven Freiflächen, die die Rollbahnen des Flughafens umgeben und die mit der Doppelnutzung Verkehrsfläche und Brachfläche kartiert wurden. In der Kartierung 2020 ist der Flughafen Tegel noch als Flächentyp 93 kartiert. Er war bis zum 8. November 2020 ein internationaler Verkehrsflughafen und wurde am 5. Mai 2021 entwidmet. Gruppe V Tab. 5: Gemeinbedarf und Sondernutzung Typ 43 Verwaltung Typ 45 Kultur Typ 41 Sicherheit und Ordnung Typ 12 Altbau-Schule (Baujahr vor 1945) Typ 13 Neubau-Schule (Baujahr nach 1945) Typ 44 Hochschule und Forschung Typ 47 Kindertagesstätte Typ 51 Sonstige Jugendeinrichtung Typ 58 Campingplatz Typ 60 Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet Typ 49 Kirche Typ 46 Krankenhaus Typ 98 Baustelle Alle Blockflächen, die in der Realnutzungskartierung mit einer Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert wurden, werden einem der folgenden Flächentypen zugeordnet. Der Flächentyp 43 „ Verwaltung ” wird für Standorte öffentlicher Verwaltungen vergeben. Darunter fallen z. B. die Bezirksämter, Rathäuser, Arbeitsagenturen, Gerichte, Senatsverwaltungen und Bundeseinrichtungen wie die Standorte der Ministerien und des Bundestages. Botschaften werden dagegen der Kategorie „Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet“ (Typ 60) zugeordnet. Unter dem Flächentyp 45 „ Kultur ” sind Museen, Theater, Opernhäuser, die Philharmonie und ähnliche kulturelle Standorte zusammengefasst. Flächige Ehren- und Denkmale sind hier ebenfalls enthalten. Zu dem Flächentyp 41 „ Sicherheit und Ordnung ” zählen die von Polizei, Feuerwehr, Strafvollzugsanstalten und Militär genutzten Flächen. Der Flächentyp 12 „ Altbau-Schule (Baujahr vor 1945) ” beschreibt die bis zum Jahr 1945 gebauten Schulen, die innerhalb der Quartiere der gründerzeitlichen Blockbebauung auf relativ kleinen Grundstücken Platz gefunden haben. Vom Baustil her entsprechen sie den gründerzeitlichen Flächentypen. Die unbebauten Flächen werden als Pausenhof mit Spielbereichen oder auch als Sportanlage genutzt. Der Flächentyp 13 „ Neubau-Schule (Baujahr nach 1945) ” beschreibt die seit 1945 entstandenen Schulen. Insbesondere die in den 1970er Jahren entstandenen Schulzentren verfügen über sehr große Grundstücke, deren Freiflächen als Pausenhof mit Spielbereich und als Sportanlagen genutzt werden. Sowohl der Flächentyp „Neubau-Schule“ als auch der Flächentyp „Altbau-Schule“ umfassen ausschließlich allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren. Standorte von Musikschulen, Garten¬arbeitsschulen, Volkshochschulen etc. werden im Flächentyp 60 „Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet“ eingeordnet, weil sie nicht die für Schulen typischen Gebäude- und Freiflächenstrukturen aufweisen. Zu dem Flächentyp 44 „ Hochschule und Forschung ” zählen neben einigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen vor allem die Einrichtungen der Universitäten und Hochschulen sowie die den Hochschulen und sonstigen Einrichtungen zugeordneten Lehr- und Versuchsfelder mit landwirtschaftlichem oder gartenbaulichem Charakter, die in der Nutzungskartierung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung mit einer entsprechenden Freiflächennutzung als Doppelnutzung kartiert wurden. Unter dem Flächentyp 47 „ Kindertagesstätte ” sind größere Block(teil)flächen einnehmende Kindertagesstätten erfasst. Kleinere Anlagen werden regelmäßig im Zusammenhang mit anderen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie z. B. Schulen oder als Teil von Wohngebieten kartiert. Die nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Gebäude sind meist ein- bis zweigeschossig, selten drei- oder mehrgeschossig. Die älteren Gebäude sind dem jeweiligen Baustil der Umgebung angepasst. Die Kindertagesstätten weisen einen recht hohen Freiflächenanteil auf, der als Aufenthalts- und Spielbereich oft intensiv gestaltet und genutzt wird. Der Flächentyp 51 „ Sonstige Jugendeinrichtung “ umfasst größere Standorte von Jugendeinrichtungen, die nicht anderen Kategorien zugeordnet werden können. Hierunter fallen z. B. Jugendklubs, Jugendfreizeitheime, Jugendausbildungszentren, Kinder- und Jugendheime, Kinder- und Jugendzirkusse, Schullandheime, Verkehrsschulen sowie Jugendherbergen und Jugendgästehäuser. Unter dem Flächentyp 58 „ Campingplatz ” werden Zeltplätze, Campingplätze sowie Dauercampingplätze mit mobilen Unterkünften geführt, nicht jedoch überwiegend versiegelte reine Caravan-Abstellplätze mit Parkplatzcharakter. Bebaute Flächen ergeben sich durch Infrastruktureinrichtungen wie Sanitärgebäude, Einkaufsmöglichkeiten oder Gaststätten; der Bebauungsgrad ist insgesamt jedoch generell relativ gering. Unter dem Flächentyp 60 „ Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet “ sind alle Gemeinbedarfsflächen zusammengefasst, die wegen fehlender Angaben oder als Folge der Systematik keinem anderen Flächentyp mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen zuzuordnen waren (z. B. Musikschulen, Studierenden- und Seniorenwohnheime oder Behindertenwerkstätten, aber auch großflächigere Einrichtungen wie der Zoologische Garten, der Tierpark und das Messegelände). Der Flächentyp 49 „ Kirche ” wird vergeben, wenn ein wesentlicher Teil der Fläche eines Blockes bzw. einer Blockteilfläche von Kirchengebäuden eingenommen wird. Sie treten oft im Verbund mit Stadtplätzen oder Friedhöfen auf und können mit einer entsprechenden Doppelnutzung kartiert werden. Der Flächentyp 46 „ Krankenhaus “ umfasst sowohl die baulichen Anlagen als auch die teilweise weitläufigen Außenanlagen der jeweiligen Einrichtung. Die Entstehungszeit der Krankenhäuser fällt in die unterschiedlichsten Bauepochen. Die Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Krankenhauskomplexe wurden z. T. in Pavillonbauweise errichtet. Die relativ großen Außenanlagen wurden parkartig gestaltet und weisen einen hohen Anteil an Erschließungsflächen auf. In neuerer Zeit ist dieser Baustil zugunsten eines zentralen Hauptgebäudes aufgegeben worden. Große, parkartige Außenanlagen sind aber auch hier meist typisch. Dem Flächentyp 98 „ Baustelle “ werden alle Flächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Baustelle dargestellt sind. Es handelt sich um Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem Boden. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Naturgemäß ist dieser Flächentyp sehr abhängig vom Zeitpunkt der Erfassung. Gruppe VI Tab. 6: Grün- und Freiflächen Typ 54 Stadtplatz / Promenade Typ 17 Sportanlage, gedeckt Typ 16 Sportanlage, ungedeckt Typ 36 Baumschule / Gartenbau Typ 37 Kleingartenanlage Typ 53 Park / Grünfläche Typ 27 Friedhof Typ 57 Brachfläche Typ 56 Landwirtschaft Typ 55 Wald Typ 100 Gewässer Dem Flächentyp 54 „ Stadtplatz / Promenade “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich um öffentliche Räume des städtischen Lebens, die als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u. ä. dienen oder Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber dem Flächentyp „Park / Grünfläche“ generell einen höheren Versiegelungsgrad. Unter dem Flächentyp 17 „ Sportanlage, gedeckt “ werden Sportanlagen erfasst, bei denen der Anteil der gedeckten Sportanlagen (Hallensport) dominiert. Dies können z. B. Kombinationen von Sportplätzen und Sporthallen, stark baulich geprägte Stadien und Mehrzweckhallen, Schwimm-, Reit- oder Eislaufhallen sowie stark überbaute Wassersportgrundstücke sein. Der Flächentyp 16 „ Sportanlage, ungedeckt “ umfasst größere Sportstandorte, bei denen der Anteil der ungedeckten (d. h. unbebauten) Sportanlagen das Erscheinungsbild dominiert. Die zu den Sportanlagen gehörenden Gebäude zum Umkleiden und Lagern von Geräten sowie Tribünen werden miterfasst. Zu den ungedeckten Sportanlagen können Wettkampfstadien, einzelne Sportplätze mit und ohne Laufbahn, die sich z.T. auf Schulgrundstücken befinden, Tennisplätze, Freibäder, Golfplätze sowie Flächen für den Reit-, Wasser- und Schießsport gehören. Dem Flächentyp 36 „ Baumschule / Gartenbau “ werden nur Block(teil)flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Dabei werden neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien dieser Kategorie zugeordnet. Flächen mit reiner Hallenbebauung bzw. einem Versiegelungsgrad von > 50 % werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Block(teil)flächen, deren Flächen durch Bauhöfe der Gartenbauämter genutzt werden sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert und dann nicht dem Flächentyp „Baumschule / Gartenbau“ zugeordnet, sondern einem der Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Dem Flächentyp 37 „ Kleingartenanlage “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der Fachverwaltung geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden in der Realnutzungskartierung der Nutzungskategorie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen zugeordnet und erhalten entsprechend in der Stadtstrukturkartierung den Flächentyp 59 „Wochenendhaus- und kleingartenartiges Gebiet“. Unter den Flächentyp 53 „ Park / Grünfläche “ fallen nur Block(teil)flächen, die auch in der Realnutzungskarte der Kategorie Park / Grünfläche zugeordnet werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich neben den im Grünflächenverzeichnis geführten öffentlichen Grünanlagen auch um weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. In der Realnutzungskarte als Park / Grünfläche kartierte weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder nicht gepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, können ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet werden (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp 27 „ Friedhof “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen wurde. Neben den zur Bestattung genutzten Flächen handelt es sich auch um ehemalige Friedhöfe, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können jüngere Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Der Flächentyp 57 „ Brachfläche “ beschreibt nicht oder nicht mehr genutzte Flächen, auf denen sich zum Teil vielfältige Vegetationsbestände wie z. B. Mager- und Trockenrasen oder Ruderalfluren entwickeln können. Alle Flächen, die unter einer der „Brachflächennutzungen“ kartiert wurden, werden diesem Typ zusammenfassend zugeordnet, sofern sie nicht gleichzeitig einer Baunutzung unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls die Fläche keiner offensichtlichen Pflege unterliegt und von Ruderalvegetation geprägt ist (z. B. Tegeler Fließ). In der Karte „Grün-und Freiflächenbestand“ (06.02) (SenStadtWohn 2021e) werden die Brachflächen nach ihrer Vegetationsstruktur in drei Kategorien unterteilt. Dem Flächentyp 56 „ Landwirtschaft “ werden alle Block(teil)flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte entweder als Grün- oder als Ackerland dargestellt werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen war. In diesem Fall würden sie einem der oben beschriebenen Flächentypen zugeordnet werden (s.o. Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen). Dem Flächentyp 55 „ Wald “ wurden alle Flächen zugeordnet, die unter der Nutzung „Wald“ kartiert worden sind, sofern sie nicht gleichzeitig einer baulichen Nutzungskategorie unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls es sich um überwiegend extensiv gepflegte, bestockte Flächen handelt (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp 100 „ Gewässer “ werden alle Block(teil)flächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Gewässer dargestellt werden. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüssen und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche erkennbar sind. Eine differenzierte Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Flächennutzung und Stadtstruktur – Dokumentation der Kartiereinheiten und Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a). Dort werden die einzelnen Kartiereinheiten der Flächentypen ausführlich anhand von Einzeldarstellungen beschrieben und illustriert, auch hinsichtlich ihrer Lage und Verteilung im Stadtgebiet. Die Einzeldarstellungen enthalten jeweils eine textliche Beschreibung, die Nennung der Kartierregeln, Angaben zum Umfang der erfassten Flächen in der jeweiligen Kategorie, Angaben zum prägenden Baualter sowie zu weiteren beschreibenden Merkmalen, Angaben zu charakteristischen Merkmalen, eine Karte, die die Verteilung der betroffenen Blockflächen im Stadtraum darstellt sowie beispielhafte Ausschnitte aus der Karte 1 : 5.000 (K5) und digitalen Luftbildern sowie terrestrische Fotos typischer Block(teil)flächen. Als charakteristische Merkmale werden jeweils der flächengewichtete Mittelwert, das flächengewichtete 5 %- und 95 %-Perzentil und das Summenhäufigkeitsdiagramm folgender Merkmale angegeben: der Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte „Versiegelung“ (01.02), 2016 ; SenStadtWohn 2017b), die Geschossflächenzahl[1] (vgl. Umweltatlaskarte „Städtebauliche Dichte“ (06.09), 2019 ; SenStadtWohn 2019), die Grundflächenzahl[2] (vgl. Umweltatlaskarte „Städtebauliche Dichte“ (06.09), 2019 ; SenStadtWohn 2019), die Anzahl der Gebäudegeschosse[3], die Anzahl der Einwohner pro Hektar (vgl. Umweltatlaskarte „Einwohnerdichte“ (06.06), 2019 ; SenStadtWohn 2020c) und das Grünvolumen (vgl. Umweltatlaskarte „Grünvolumen“ (05.09), 2010 ; SenStadtWohn 2017a). Bei diesen Merkmalen handelt es sich um in Datenbanken vorliegende Sachdaten, die regelmäßig im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) mit der Block(teil)flächenkarte als Raumbezug erarbeitet werden. Die in den Steckbriefen enthaltenen Angaben wurden nach der aktuellen Nutzungskartierung durch statistische Auswertungen errechnet. Für die Ermittlung der Spannen wurde als untere Grenze das 5 %-Perzentil angegeben und als obere Grenze das 95 %-Perzentil, um untypische „Ausreißer“ nicht mit zu erfassen. Ausnahmsweise treten also Flächen auf, die aus diesen charakteristischen Spannen herausfallen (10 % der Flächen). _____________________________________ fn1. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird als Verhältnis Summe der Geschossflächen aller Hauptgebäude eines Blocks (ohne Nebengebäude wie Garagen etc.) zur Blockfläche errechnet. fn2. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird als Verhältnis der Summe der be- und unterbauten Flächen (Haupt- und Nebengebäude, Tiefgaragen etc.) zur Blockfläche errechnet. fn3. Für die Berechnung der Anzahl der Geschosse wurde der Quotient aus Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl gebildet (GFZ / GRZ = Geschosse). Im Rahmen der Fortschreibung wurden anhand der charakteristischen Merkmale automatisierte Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und auffällige Flächen einer visuellen Überprüfung unterzogen. Für statistische Auswertungen mit Zuordnung zu den Block(teil)flächen konnten nur diejenigen Flächen herangezogen werden, bei denen die Geometrie gegenüber der ISU5 2015 nicht verändert wurde. Für die neuen Flächen lagen die notwendigen Sachdaten noch nicht vor. Die Tabelle 7 enthält die durch statistische Auswertungen ermittelten Kennwerte für alle Flächentypen. So wird zum Beispiel deutlich, dass die dichte Blockbebauung mit geschlossenen Hinterhöfen mit einer durchschnittlichen Dichte von 508 Einwohnern pro Hektar der am dichtesten besiedelte Flächentyp ist. Die stark überdurchschnittliche Nutzungsintensität der Kerngebiete kann an der hohen durchschnittlichen Geschossflächenzahl abgelesen werden. In der Karte „Stadtstruktur“ (06.07) werden sich ähnelnde Flächentypen zu 16 übergeordneten Strukturtypen sowie Gewässern, die nicht zu den „klassischen“ Strukturtypen zählen, zusammengefasst: Die Darstellung der Strukturtypen konzentriert sich – mehr noch als die der Flächentypen – auf die Flächen mit überwiegender Wohnnutzung. Die 17 differenzierten Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung werden zu 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung zusammengefasst, während die übrigen 34 Flächentypen (ohne Gewässer) mit anderen Nutzungen zu nur 5 weiteren Strukturtypen zusammengefasst werden. Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung werden anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstruktur sowie des Baualters differenziert: Diese differenzierte Betrachtung hat sich vielfach bewährt. Beispielsweise wurde die Stadtstrukturkartierung als eine Sekundärdatenquelle für die gesamtstädtische Biotopkartierung herangezogen und die Beschreibung der Strukturtypen anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstrukturen wurde weitgehend in die Beschreibung der Biotoptypen für die bebauten Bereiche übernommen (siehe auch: Berliner Biotoptypenliste , SenUVK 2021). Die Nutzung der Stadtstrukturtypen und besonders der Flächentypen ist überall dort von Vorteil, wo es weniger auf die individuelle, kleinteilige Ausprägung vor Ort ankommt als auf die Ableitung von Indikatoren und die Zuordnung von Kenngrößen aus Nutzungen, Flächentypen und Baustrukturen zur Konzeption von Maßnahmen und Programmen (z. B. im Rahmen der Klimaanpassung, vgl. StEP Klima KONKRET , SenStadtUm 2016). Verteilung der Strukturtypen für Berlin Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt dabei mit 46 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der hohen Bebauung der Nachkriegszeit (10 %). Die dörfliche Bebauung beansprucht mit 2 % den geringsten Flächenanteil (vgl. Abb. 5). Die Verteilung der Stadtstrukturtypen innerhalb der Berliner Bezirke zeigt deren unterschiedlichen städtebaulichen Charakter (vgl. Abb. 6). In Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg ist mit 58 % bis 65 % der Wohngebietsfläche ein hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z. T. massiv verändert wurde (Strukturtyp 3, vgl. Tabelle 9). In den übrigen Bezirken ist der Anteil deutlich geringer; im stadtweiten Durchschnitt beträgt der Anteil an erhaltener gründerzeitlicher Bebauung nur 14 %. In Marzahn-Hellersdorf ist sowohl der Anteil der Blockbebauung der Gründerzeit als auch der Anteil an Zeilenbebauung verschwindend gering. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Tempelhof-Schöneberg auf (22 %), gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln (jeweils 20 %). Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit nimmt in den Bezirken Lichtenberg (44 %), Friedrichshain-Kreuzberg (27 %) und Marzahn-Hellersdorf (26 %) einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt erwartungsgemäß in den Innenstadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg fast völlig, während sie am Stadtrand in Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf mit ca. drei Viertel der Wohngebietsfläche die Siedlungsstruktur umgekehrt entscheidend prägt. Die „ Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern “ (Strukturtyp 1), die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße in Schöneberg ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die „ Blockrandbebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden “ (Strukturtyp 2), zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der „ Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen “ (Strukturtyp 3), die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Sie liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und der Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen „Geschlossener Hinterhof“ bzw. „Hinterhof“, die den Strukturtyp 2 prägen, in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs „Geschlossener Hinterhof“ ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. Dagegen wurden in Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die „ Blockrand- und Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre “ (Strukturtyp 4) befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel gut an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die in „ Zeilenbebauung seit den 1950er Jahren “ (Strukturtyp 5) angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen erstellt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. In Kreuzberg stellt die Otto-Suhr-Siedlung westlich des Moritzplatzes ein noch weitgehend unverändertes Beispiel dieser stark durchgrünten Siedlungsform dar. Aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die „ Hohe Bebauung der Nachkriegszeit “ (Strukturtyp 6) findet man innerhalb des S-Bahnrings als heterogene, innerstädtische Mischbebauung in den westlichen Ortsteilen. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Der überwiegende Teil der hohen Bebauung der Nachkriegszeit ist dem Flächentyp „Großsiedlungen und Punkthochhäuser“ zugeordnet. Er kommt innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor, wo kleinere Siedlungen dieses Flächentyps entstanden sind. Der zunächst überraschend hohe Anteil an Großsiedlungsbebauung der Nachkriegszeit in einem Innenstadtbezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg hat seine Ursache vor allem in den bis zu 10 Geschossen hohen Bauten im Bereich der Karl-Marx- und Frankfurter Allee, die im Wesentlichen im Zuge des Wiederaufbaues nach dem Zweiten Weltkrieg im ehemaligen Ost-Berlin errichtet wurden. Dieses Bauvorhaben strahlt auch noch in den Bezirk Mitte aus (23 % Anteil). In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Siedlungen mit Blockrand- und Zeilenbebauung in Plattenbauweise mit einzelnen Punkthochhäusern kommen hauptsächlich in Hellersdorf, Marzahn und in Spandau vor. Kleinere Siedlungen entstanden z. B. in Köpenick und Hohenschönhausen. Größere Flächen des Strukturtyps 8 „ Siedlungsbebauung der 1990er Jahre und jünger “ wurden meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert und finden sich, wie in Karow-Nord und Buchholz, überwiegend in der Peripherie der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z. B. die Rummelsburger Bucht liegen auch am Innenstadtrand. Große Projekte im Westteil der Stadt sind die Europacity an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs, Bebauungen am Rande des Parks am Gleisdreieck sowie die Wasserstadt Oberhavel in Spandau. Die „ Niedrige Bebauung mit Hausgärten “ (Strukturtyp 10) mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die „ Villenbebauung mit parkartigen Gärten “ (Strukturtyp 11) entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und ist mittlerweile nicht mehr nur durch eine intakte Struktur gekennzeichnet. Örtlich kommt es auch zu Verdichtungsansätzen am Blockrand und im Blockinnenbereich, z. B. durch Grundstücksteilungen – Entwicklungen, die aber auch andere Strukturtypen der grüngeprägten Wohnnutzung betreffen. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, in Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die „ Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung “ (Strukturtyp 12), bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde und Zehlendorf. „ Dörfliche Bebauung “ (Strukturtyp 13) ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. „ Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie “ konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Die „ Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung “ (Strukturtyp 14) findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. im Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße auf. „ Dicht bebaute Gewerbegebiete “ (Strukturtyp 16) kommen flächenmäßig weniger vor als „ Gewerbegebiete mit geringer Bebauung “ (Strukturtyp 15). Strukturtypen der „ Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung “ (Strukturtyp 17) sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. „ Grün- und Freiflächen “ (Anteil an Strukturtyp 18) sind, betrachtet man den Gesamtbestand einschließlich der Waldflächen und der noch vorhandenen Landwirtschaftsflächen, naturgemäß am Stadtrand deutlich mehr vorhanden als in der Innenstadt. Blendet man diese genannten großflächigen Grünanteile mit ihren über 22 % Flächenanteil an der Berliner Gesamtfläche aus (vgl. Tab. 2 im Begleittext zu den Karten der Realnutzungskartierung, Stand 31.12.2020) bietet sich ein anderes Verteilungsbild. Berlin zeichnet sich weiterhin durch eine auch im europäischen Maßstab besondere Vielfalt und relativ gleichmäßige gesamtstädtische Verteilung des Stadtgrüns aus. Neben den bekannten und großen städtischen Parkanlagen, wie dem Großen Tiergarten sowie den Volksparks wie „Friedrichshain“ und „Humboldthain“, bestehen zahlreiche kleinere, wohnungsnahe Grünflächen. Dazu zählen sowohl grüngeprägte Stadtplätze als auch Kleingartenanlagen und Friedhöfe sowie z. T. prägendes Grün auf Flächen zur Sportnutzung, des Gemeinbedarfes oder als Verkehrsbegleitgrün. Gewinne und Verluste des Grün- und Freiflächenbestandes über die Zeit seit 1945 werden in der Karte „ Freiflächenentwicklung ” (06.03) (SenStadtWohn 2021f) dokumentiert. Als „ Verkehrsflächen “ (Anteil an Strukturtyp 17) fallen beispielsweise der ehemalige Flughafen Tegel, die Bahnflächen sowie die Großparkplätze am Olympiastadion und im Bereich des Messegeländes / ZOB auf.
Beschreibung der Kartiereinheiten Die 52 differenzierten Flächentypen , die als Kartiereinheiten für die Stadtstruktur zur Verfügung stehen, werden in sechs Gruppen untergliedert. Dadurch soll zur Unterstützung der Kartierung eine sinnfällige Typzuordnung zu den verschiedenen Nutzungen erleichtert werden. So können z.B. den Blockflächen mit Wohnnutzung nur Flächentypen zugeordnet werden, die den Gruppen „Dichte Wohnbebauung“ und „Aufgelockerte Wohnbebauung“ angehören. In der Karte „Stadtstruktur“ (06.07) werden sich ähnelnde Flächentypen zur besseren Lesbarkeit zu 16 übergeordneten Strukturtypen sowie Gewässer (die nicht zu den „klassischen“ Strukturtypen zählen) zusammengefasst. Eine Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2015 . Gruppe I Tab. 1: Dichte Wohnbebauung Typ 1 Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er – 1918), 5 – 6-geschossig Typ 2 Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er – 1918), 5-geschossig Typ 3 Geschlossene und halboffene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er – 1918), 4-geschossig Typ 6 Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2 – 4-geschossig Typ 10 Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er – 1940er), 2 – 5-geschossig Ty 72 Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920er – 1930er), 2 – 5-geschossig Typ 8 Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 Typ 7 Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 Typ 73 Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger Typ 9 Großsiedlung und Punkthochhäuser (1960er – 1990er), 4 – 11-geschossig und mehr Typ 11 Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950er – 1970er), 2 – 6-geschossig Der Flächentyp 1 „ Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er-1918), 5-6-geschossig “ entstand in der Gründerzeit (1870 – 1918) zur maximalen Ausnutzung des Bodens für den Wohnungsbau. Er kommt vorrangig innerhalb des S-Bahnringes vor und weist eine geschlossene fünf- bis sechsgeschossige Blockbebauung auf. Zum Teil gibt es noch mehrere Hinterhöfe. Sie sind in der Regel allseitig von Gebäuden umgeben, untereinander nur durch Durchfahrten verbunden und zum Teil auf Lichtschachtgröße reduziert. Die Hinterhöfe werden teilweise gewerblich genutzt. Meist dienen sie aber nur als Zugänge zu Seiten- und Hinterhäusern und als Stellplatz für die Abfallentsorgung oder für Fahrräder. Die Höfe sind nicht nur bei gewerblicher Nutzung nahezu vollständig versiegelt. Dieser Flächentyp ist somit der am dichtesten bebaute und versiegelte Wohnbereich. Mit dem Flächentyp 2 „ Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er-1918), 5-geschossig “ werden Blöcke mit überwiegend geschlossener, fünfgeschossiger Blockbebauung bezeichnet, die zwischen 1870 und 1918 vorrangig innerhalb des S-Bahnringes für die schnell wachsende Berliner Bevölkerung entstanden. Die Blöcke bestehen zum überwiegenden Teil aus Altbauten mit Seiten- und/oder Querflügeln. Dazu kommen Gewerbe- und Fabrikgebäude, Gemeinbedarfsbauten sowie erneuerte und neue Gebäude im Blockrand. Die Höfe sind mehr-, aber nur selten allseitig von hohen Gebäuden umschlossen. Von benachbarten Höfen werden sie oft durch Mauern oder Zäune getrennt, so dass sie sich zu verwinkelten Blockinnenräumen zusammenfügen. Teilweise wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Hofflächen durch sparsame Abrisse miteinander vereint und werden nun als zusammenhängende Aufenthaltsfläche für gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten genutzt. Der Flächentyp ist durch eine starke Durchmischung der Wohnsubstanz mit Arbeitsstätten gekennzeichnet. Auch größere Gewerbebetriebe, die auf eine größere unbebaute Fläche für Lagerzwecke, Anlieferung, Parken etc. angewiesen sind, sind in diesem Flächentyp zu finden. Diese Kategorie weist im Vergleich zum Flächentyp „Dichte Blockbebauung“ einen etwas geringeren Bebauungs- und Versiegelungsgrad auf. In guten Wohngegenden sind die Höfe öfter mit alten Bäumen, gepflasterten Wegen und Schmuckbeeten ausgestattet. In Wohngegenden mit einem geringeren Sanierungsanteil ist der Anteil der vollständig versiegelten und spärlich begrünten Höfe höher. Der Flächentyp 3 „ Geschlossene und halb offene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er-1918), 4-geschossig “ ist durch eine viergeschossige Blockbebauung gekennzeichnet; oftmals sind Vorgärten vorhanden. Die Blöcke mit Schmuck und Gartenhöfen sind während der Gründerzeit (1870er – 1918) in den damaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnringes (heutiger Innenstadtrand) entstanden. Die Gebäude haben nur Seiten- oder nur Quergebäude, aber in der Regel nicht beides. Charakteristisch ist ein – im Vergleich zu den beiden vorher beschriebenen Flächentypen gut belichteter Blockinnenraum, der überwiegend gärtnerisch gestaltet ist. Der Flächentyp 6 „ Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2-4-geschossig “ zeichnet sich durch eine offene Mischbebauung aus, die insbesondere in Innenstadtrand- und Stadtrandlagen zu finden ist und dort vor allem an die alten Ortskerne und Subzentren gebunden ist. Es finden sich Reste alter Bebauung, die schon vor 1870 entstanden – zum Teil niedrige alte Häuser, Schuppen und Werkstätten in den Höfen – und die mit der viergeschossigen Bebauung des Typs „Schmuck- und Gartenhof“ sowie mit Neubauten (sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch Geschosswohnungsbau) aus der Zeit nach 1945 durchsetzt sind. Das Bild dieser Gebiete ist dementsprechend recht heterogen. Kennzeichnend ist der kleinteilig gegliederte Blockinnenraum, häufig mit gewerblich genutzten Werkstätten, Lager- und Abstellplätzen; es gibt aber auch vereinzelt privat genutzte Gemüse- und Obstgärten. Der Flächentyp 10 „ Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er-1940er), 2-5-geschossig “ bezeichnet eine Art der Blockrandbebauung mit großen Wohninnenhöfen, wie sie in den späten 1920er bis Mitte der 1940er Jahre typisch war. Die großen Höfe werden durch eine geschlossene oder fast geschlossene zwei- bis fünfgeschossige, an den Straßenfluchten orientierte Bebauung gebildet. Sie sind durch mehr oder weniger repräsentativ ausgestattete Eingangsbereiche und manchmal halböffentliche Passagen mit dem Straßenraum verknüpft. Die großflächigen Höfe sind fast vollständig begrünt und durch eine architektonisch-symmetrische Gestaltung geprägt. In einigen frühen Siedlungen wurde der Hof durch heckengefasste Mietergärten genutzt. Ansonsten überwiegt eine Freiraumgestaltung mit Rasenflächen, auf denen verteilt alte Bäume stehen. Besonders charakteristisch sind Arten mit lockerem Habitus (Birke, Weide), die mit symmetrisch angeordneten Bäumen mit architektonischen Formen (Pyramiden-Pappeln, Fichten) kontrastieren. Erschließungswege sind in der Regel sparsam dimensioniert, teilweise wurden jedoch nachträglich Stellplätze und Garagen eingebracht. Der Flächentyp 72 „ Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920er-1930er), 2-5-geschossig “ beschreibt die Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre. Ende der 1920er Jahre und in den 1930er Jahren wurden in Berlin die ersten Häuser in Zeilenform gebaut. Ihr Hauptzweck war bei optimaler Ausnutzung der Grundstücke, in allen Wohnungen viel Licht, Luft und Sonne zu schaffen. Die langgestreckten, zwei- bis fünfgeschossigen Hauszeilen sind parallel zueinander aufgereiht. Der Freiraum zwischen den Häusern ist schmal und langgestreckt und an den kurzen Seiten offen. Die Zeilenbauten geben der Straße eine räumliche Fassung, indem sie nicht locker auf der Fläche verstreut stehen (wie in den Jahren nach 1950 üblich), sondern gleichmäßig rechtwinklig zur Straße stehen, so dass die Schmalseiten die Straßenflucht bilden. Teilweise werden auch abschließende Quergebäude parallel zur Straße angeordnet, so dass eine Mischung aus Zeilen- und Randbebauung entsteht und abwechslungsreiche Außenräume gestaltet werden. Zur optischen Auflockerung werden Durchgänge, Einblicke oder Hausvorsprünge eingesetzt. Außerdem wird der Straßenraum durch leicht vor- und zurück versetzte Gebäude und platzartige Erweiterungen variiert. Vorgärten sind fast immer vorhanden. Der Flächentyp 8 „ Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt ebenfalls innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere. Im Unterschied zum vorangehenden Flächentyp wurden hier teilweise hohe Miet- und Bürogebäude als Zeilen- oder Punkthäuser auf die Blockfläche gebaut, häufig ohne dass die historische Bauflucht oder die Bauhöhen berücksichtigt wurden. Reste gründerzeitlicher Bebauung sind nur noch vereinzelt anzutreffen. Die Blöcke besitzen weder einen Blockinnenraum noch abgeschlossene halbprivate Hofräume. Die räumlich nicht gefassten Freiflächen dienen als Pkw-Stellplätze in Form von Tiefgaragen und Parkplätzen. Die verbleibenden Freiflächen sind überwiegend als nicht nutzbare Abstandsgrünflächen gestaltet. Der Flächentyp 7 „ Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt verstreut innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere in Innenstadt- und Innenstadtrandlage. Die alte, im 2. Weltkrieg zerstörte Bausubstanz wurde durch Wiederaufbau der Altbauten oder Neubebauung der Lücken ersetzt. Die Neubauten wurden in der Regel der alten Bauflucht angepasst, so dass dieser Flächentyp durch einen weitgehend geschlossenen Blockrand charakterisiert ist, der allerdings durch Einfahrten, Parkplätze, Baulücken etc. teilweise unterbrochen ist. Im Rahmen der Modernisierung oder dem Neubau der Vorderhäuser wurden oft sämtliche Quergebäude, Hinterhäuser und Schuppen abgerissen. So entstand gegenüber der ursprünglichen Bebauung ein offenerer Blockinnenraum, der meist an den einzelnen Grundstücksgrenzen mit Zäunen unterteilt ist. Neben den alten Hofgestaltungen dominieren dann häufig Parkplätze mit Umgrünung durch Rasen und Sträucher. Teilweise entstanden aber auch relativ große Innenräume, die als Aufenthaltsraum für die Bewohner mit Grün- und Rasenflächen, Spielplätzen und Bänken gestaltet oder in die Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindertagesstätten gelegt wurden. Der Flächentyp 73 „ Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger “ umfasst die seit Anfang der 1990er Jahre entstandenen Baugebiete, die sich erheblich von den typischen Großsiedlungen (vgl. Typ 9 „Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (1960er-1990er)) unterscheiden und eine weite Spanne von städtebaulichen Strukturen (z.B. Blockrandbebauung, Zeilenbebauung, Stadtvillen und Townhouses) umfassen. Es handelt es sich im Wesentlichen um größere Wohnungsbauvorhaben der 1990er Jahre und der ersten Jahre des 21. Jahrhunderts, die zum Teil im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen realisiert wurden (Wasserstadt Berlin-Oberhavel, Rummelsburger Bucht) sowie weiterer Großprojekte (Karow-Nord, Buchholz etc.). Einfamilienhausgebiete sowie Reihen- und Doppelhaussiedlungen, die erst in den 1990er Jahren oder später entstanden, werden dagegen den entsprechenden Flächentypen mit unspezifischem Baualter zugeordnet (Flächentypen 22: “Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten” und 23: „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“). Freiflächen und Innenhofbereiche der seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen werden häufig als halböffentliche Grünflächen mit Spielplätzen und Aufenthaltsbereichen gestaltet, den Parterre-Wohnungen sind oft Terrassen- oder kleine Gartenbereiche zugeordnet. Stellplätze werden vermehrt in Tiefgaragen untergebracht. Die seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen weisen zudem aufgrund der aktuellen Standards eine vergleichsweise energiesparende, teilweise ökologisch orientierte Bauweise auf (relativ gute Dämmung, teilweise Passivhäuser, Regenwasserversickerung, Dachbegrünung etc.). Die Bebauung des Flächentyps 9 „ Großsiedlung und Punkthochhäuser (1960er-1990er), 4-11-geschossig und mehr “ entstand zwischen den späten 1960er Jahren bis Ende der 1990er Jahre. Es handelt sich oft um zusammenhängende Großsiedlungen im Stadtrandbereich (Satellitenstädte), die überwiegend in Plattenbauweise errichtet worden sind. Kleinere Siedlungen mit Zeilen oder Blockbebauungen finden sich in den Subzentren und im Innenstadtbereich. Im Ostteil der Stadt wurde die Plattenbauweise punktuell auch innerhalb historischer Strukturen eingesetzt. Typischerweise werden hier, anders als beim nachfolgenden Flächentyp 11 der „Freien Zeilenbebauung der 1950er bis 1970er Jahre“, verschiedene Gebäudehöhen und -formen innerhalb einer Siedlung verwendet. Oft handelt es sich um eine vier- bis achtgeschossige, halboffene Blockrandbebauung oder eine Mischung von Blockrand- und Zeilenbebauung, die z.T. mit mehr als zehngeschossigen Punkthochhäusern oder Hochhausketten kombiniert wird. Insbesondere in den Großsiedlungen haben die Gebäude in ihrer Stellung häufig keinen Bezug zur Straße, so dass eine homogene Straßenraumbildung fehlt. Zwischen den Gebäuden liegen große, räumlich oft nicht gefasste Freiflächen, die durch eine hohe Anzahl ebenerdiger Stellplätze geprägt werden. Auf den unversiegelten Flächen dominieren Zierrasen und Gehölzpflanzungen. Der Flächentyp 11 „ Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950er-1970er), 2-6-geschossig “ entstand in der Nachkriegszeit hauptsächlich in den 1950er bis 1970er Jahren im Rahmen der Wiederaufbauprogramme. Die langgestreckten, in Zeilen angeordneten, hauptsächlich viergeschossigen Hausblöcke wurden meist in Form zusammenhängender Siedlungen in vom Krieg stark zerstörten ehemaligen Wohnbereichen der Innenstadt sowie in den Randbereichen der kompakten Bebauung am Innenstadtrand errichtet. Die Bebauung orientiert sich, im Gegensatz zu der Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre, nicht mehr direkt am vorgegebenen Straßenraster. Sie steht vielfach in Ost-West-Richtung, um die Besonnung der Wohnungen zu gewährleisten, ist aber nicht mehr so streng parallel angeordnet wie die in den 1920er und 1930er Jahren errichteten Zeilen. In den späteren Jahren baute man die Zeilen häufig gestaffelt in versetzter Anordnung oder reihte sie beliebig um ein geschwungenes Straßennetz an. In den 1970er Jahren baute man auch in Ketten- oder Spinnenform. In Gegensatz zum Flächentyp „Großsiedlung und Punkthochhäuser“ sind dabei in den einzelnen Siedlungen in der Regel einheitliche Bauformen und -höhen vorzufinden. Gruppe II Tab. 2: Aufgelockerte Wohnbebauung Typ 25 Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) Typ 21 Dörfliche Mischbebauung Typ 24 Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten (überwiegend 1870er – 1945) Typ 22 Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten Typ 23 Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten Typ 59 Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet Der Flächentyp 25 „ Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) “ entwickelt sich aus Gebieten der Flächentypen 23 “Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten” oder Typ 24 “Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten”. Da vor allem im ehemaligen West-Berlin nicht ausreichend freies Bauland zur Verfügung stand, ging man in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dazu über, alte Villen und Einfamilienhäuser abzureißen und durch den Neubau größerer Miet- oder Apartmenthäuser zu ersetzen, oder die Grundstücke zu teilen und weitere Häuser im ehemaligen parkartigen Garten zu errichten. Der großzügige Blockinnenraum wird nun von Gebäuden durchsetzt. Bei den Neubauten handelt es sich häufig um Mehrfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau, bei dem es keine Gärten mehr gibt, sondern eine das ganze Haus umgebende halbprivate Umgrünung. Der Versiegelungs- und Bebauungsgrad dieses Flächentyps ist dementsprechend höher als bei den Flächentypen 23 “Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten” und 24 “Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten”. Das Phänomen ist im Südwesten der Stadt besonders stark ausgeprägt. Der Flächentyp 21 „ Dörfliche Mischbebauung “ liegt im Bereich der alten Ortskerne und ist als Folge neuerer Bebauung insbesondere der Freiräume nur noch außerhalb des S-Bahnringes und nur noch selten in völlig erhaltener Dorfstruktur anzutreffen (z.B. in Kladow, Marienfelde, Buchholz, Heiligensee). Die dörfliche Bebauung besteht heute aus einer Mischung von Neubauten und den typischen Bauernhöfen sowie alten Häusern der ehemaligen Dorfkerne. Entscheidend ist, dass die dörflichen Freiraumelemente wie Straßenführung, Anger, Dorfteich, Gutspark, Friedhof an der Kirche etc. teilweise noch ablesbar und in den Randgebieten der Stadt z.T. noch weitgehend erhalten sind. Die typische alte dörfliche Bebauung hat entlang der Straße ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit dahinter liegenden Wirtschaftshöfen, die oftmals von den Wirtschaftsgebäuden aus Backstein umschlossen werden. Dahinter befinden sich Obst- und Gemüsegärten. Diese niedrige Bebauung wurde im Innenstadtrandbereich durch mehrgeschossige Blockbebauung und im Stadtrandbereich durch Ein- und Mehrfamilienhäuser ergänzt. Neben der Wohnfunktion übernehmen die alten Dorfbereiche heute oft die Funktion örtlicher Subzentren mit Läden, Einzelhandel, Verwaltungszentren, kleineren Werkstätten, Reiterhöfen, Gastronomie und Gartencafés in den alten Hofgebäuden. Der Flächentyp 24 „ Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten (überwiegend 1870er – 1945) “ umfasst Siedlungsbereiche mit Villen und Stadtvillen, die überwiegend aus dem Zeitraum der Gründerzeit bis zum Kriegsende stammen. Villen sind repräsentative Einfamilienhäuser mit Garten. Stadtvillen ähneln in Bauweise und Gesamteindruck der Villa, sind aber Mehrfamilienhäuser mit etwas größerem Bauvolumen. Bei gleicher Nutzungscharakteristik verfügen diese Gebiete im Vergleich zu dem Flächentyp „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ über größere Grundstücke und ein größeres Gebäudevolumen. Die Gebäude stehen hinter einheitlich breiten Vorgärten in einer Baufluchtlinie relativ dicht nebeneinander am Blockrand. Sie bilden einen gut erkennbaren Blockinnenraum. Die Grundstücke sind durch Hecken oder Mauern getrennt, zum Teil auch durch alte Backsteingebäude, die früher Schuppen- und Waschhausfunktion hatten. Bei den Stadtvillen ist der Blockinnenraum auf Grund des größeren Bauvolumens manchmal relativ klein. Der parkartige Eindruck dieser Gärten entsteht durch den alten Baumbestand, der sich durch große, zum Teil exotische Exemplare auszeichnet. Teilweise sind in den Gärten Gemüse- und Blumenbeete vorhanden, dominierend ist jedoch die mit Bäumen bestandene Rasenfläche. Dieser Flächentyp kommt selten in reiner Form blockweit vor, da die durch Kriegsschäden entstandenen Lücken mit Gebäuden anderen Baustils aufgefüllt wurden. Außerdem ist der Veränderungsdruck durch Nachverdichtung aufgrund der relativ großen Grundstücksflächen bei diesem Flächentyp besonders groß (vgl. auch Typ 25 „Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute)“). Der Flächentyp 22 “ Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten ” beschreibt Reihenhaussiedlungen oder eng stehende Doppelhäuser mit mehr oder weniger lang gestreckten Gärten. Für die Größe des Gartengrundstücks war bis 1945 maßgeblich, dass der Eigenbedarf an Gemüse, Kartoffeln und Obst gedeckt werden konnte und die Haltung von Kleinvieh und Hühnern möglich war. Ein gewisser Anteil an Gemüse und Blumenbeeten, Obstbäumen und -sträuchern ist in diesen alten Reihengärten z.T. bis heute noch vorhanden. Bis 1945 wurden die Häuser immer am Blockrand gebaut, so dass die Gärten im Blockinnern eine große, zusammenhängende grüne Fläche bilden. Die modernen Reihenhäuser stehen meistens nicht mehr um den Blockrand, sondern an Stichstraßen und Erschließungen gestaffelt ins Innere der Blockfläche. Dadurch gibt es keine gemeinsamen offenen Blockinnenräume, sondern nur aufgereihte, einzeln zum Nachbarn hin abgeschirmte Gärten. Ab den 1990er Jahren findet eine Entwicklung zum flächensparenden Bauen statt, bei der durch geringere Grundstücksgrößen der Überbauungsgrad der Grundstücke zunimmt; der Garten nimmt teilweise kaum noch die Hälfte der Grundstücksfläche ein. Die Gärten der Doppelhäuser sind etwas größer als die der Reihenhäuser. Der Flächentyp “Reihen- und Doppelhäuser mit Garten” gehört immer noch zu den Flächentypen mit einem hohen Freiflächenanteil. Zu dem Flächentyp 23 „ Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten “ gehören zum einen Einfamilienhausgebiete, in denen die Häuser überwiegend in einer Baufluchtlinie hinter gleich tiefen Vorgärten stehen und in denen nur vereinzelt kleinere, einzeln stehende Mehrfamilienhäuser mit entsprechenden Gartengrundstücken integriert sind. Hinter dem Haus erstreckt sich der eigentliche Gartenbereich, der heute meist für Freizeitaktivitäten oder als Ziergarten, aber weniger als Obst- und Gemüsegarten genutzt wird. Im Blockganzen gesehen bildet dieser Gartenbereich einen großen Freiraum, der allerdings durch Zäune und Hecken stark unterteilt ist. Zum anderen werden auch Siedlungsgebiete zu diesem Flächentyp gezählt, die durch eine meist ungeplant gewachsene, inhomogene Baustruktur mit einer häufig ein- bis zweigeschossigen Bebauung aus Einfamilienhäusern, Bungalows, Werkstätten und Garagen unterschiedlichen Baualters charakterisiert sind. Solche offenen, meist ungegliederten Siedlungsgebiete befinden sich in den Außenbezirken der Stadt im Anschluss an die kompakte Bebauung und am Stadtrand. Durch die Errichtung von Gebäuden auf sogenannten Hammergrundstücken in den Blockinnenbereichen und durch die Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau wird die Bebauungsdichte dieser Gebiete zum Teil erhöht (vgl. auch den Flächentyp 25 „Verdichtung im Einzelhausgebiet, Mischbebauung mit Garten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute)“). Dem Flächentyp 59 „ Wochenendhaus- und kleingartenähnliches Gebiet “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als „Wochenendhaus und kleingartenähnliche Nutzung“ dargestellt werden. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen eher der Erholungsnutzung. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen i.A. größer. Gruppe III Tab. 3: Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie Typ 29 Kerngebiet Typ 31 Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung Typ 38 Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung Typ 30 Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung Typ 33 Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung Typ 32 Ver- und Entsorgung Dem Flächentyp 29 „ Kerngebiet “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Kerngebietsnutzung dargestellt werden. Es handelt sich um Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte, die ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden sind. Die Kerngebiete besitzen eine übergeordnete Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen sowie kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z.B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u.ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Der Flächentyp 31 „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut und intensiv genutzt sind. Vor allem in den Stadtrandlagen sind die für Gewerbe- und Industriegebiete typischen Bebauungsstrukturen mit großen Gebäudekubaturen anzutreffen. Dagegen passt sich die Bebauungsstruktur in den innenstadtnahen Bereichen teilweise – besonders auf kleineren Blöcken – in die kleinteiligere Bebauung der Umgebung ein. Der Flächentyp 38 „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut sind und deren Freiflächen nahezu vollständig als Stellplätze oder Lagerflächen genutzt werden. Sie sind durch eine Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbe geprägt. Das äußere Erscheinungsbild wird dabei eher durch die gewerbliche Nutzung geprägt, die Charakteristik der Wohnnutzung tritt in den Hintergrund und der Block kann daher keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden. Dieser Flächentyp kommt vor allem in den innerstädtischen, verdichteten Gebieten und den Zentren des äußeren Stadtraumes vor. Man findet hier überwiegend eine mehrgeschossige Bebauung, häufig mit Geschäften an den Straßenfronten und Lager- oder Fertigungshallen in den Höfen. Die Grundstücksflächen sind zu mehr als der Hälfte überbaut. Der Flächentyp 30 „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die Nutzung der großen Grundstücksflächen dient hier fast ausschließlich der gewerblichen Produktion, der Lagerung und dem Güterumschlag oder als Pkw- und Lkw-Stellplatz. Wohnnutzung ist kaum noch vorhanden. Die Gewerbegebiete mit geringer Bebauung befinden sich vermehrt in den Stadtrandbereichen, vorwiegend im Bereich günstiger Verkehrsverhältnisse wie Autobahnen, Bahnanschlüssen und Wasserwegen. Sie weisen eine in der Nachkriegszeit entstandene, überwiegend eingeschossige Bebauung mit großzügigen Abstandsflächen auf. In untergenutzten Bereichen kann eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten. Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versiegelungsgrad auf als die Gewerbe- und Industriegebiete mit dichter Bebauung. Der Flächentyp 33 „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die gewerbliche Bebauung, die erst in jüngerer Zeit hauptsächlich in den Außenbezirken der Stadt entstand, besteht aus überwiegend eingeschossigen Hallen- und Gebäudekomplexen mit großen Abstandsflächen. Bei den gewerblich genutzten Flächen handelt es sich oft um Gewerbe mit hohen Anteilen an offenen Lager-, Umschlag- sowie Pkw- und Lkw-Stellplätzen (Schrottplätze, Baustoffhandel, Speditionen, Einzelhandelsbetriebe). Sie nehmen einen wesentlichen Teil der Blockfläche ein, so dass der Block keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden kann. Es kommen auch größere un- oder nur extensiv genutzte Bereiche vor, auf denen sich Spontanvegetation in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befindet (Brachflächen). Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versieglungsgrad auf als die Mischgebiete mit dichter Bebauung. Dem Flächentyp 32 „ Ver- und Entsorgung “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Ver- und Entsorgungseinrichtungen dargestellt werden. Die Kategorie umfasst Flächen der technischen Infrastruktur mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Gruppe IV Tab. 4: Verkehrsflächen Typ 92 Bahnhof und Bahnanlagen ohne Gleiskörper Typ 99 Gleiskörper Typ 91 Parkplatz Typ 94 Sonstige Verkehrsfläche Typ 93 Flughafen Unter dem Flächentyp 92 „ Bahnhof und Bahnanlage ohne Gleiskörper “ sind alle Bahnanlagen außer den Gleiskörpern erfasst, wie z.B. oberirdische Bahnhofsanlagen, Verladebahnhöfe, Werkstattgelände etc. Die Bahnflächen stellen einen Sonderfall bei der Teilflächenbildung dar. Um die Bildung von Teilblockflächen auf das notwendige Maß zu beschränken, wird hier vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Flächen mit einer Doppelnutzung zu belegen. So werden Wald, Parks / Grünflächen, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen sowie Brachflächen, die mit Bahnanlagen zusammen in den Bahnblöcken enthalten sind, als Doppelnutzung Verkehrsfläche mit entsprechender Grünnutzung kartiert. Wird die Fläche durch die Bahn genutzt, dann erfolgt die Typzuweisung entsprechend der betreffenden Bahnnutzung, ansonsten wird die Fläche dem Flächentyp „Sonstige Verkehrsfläche“ zugeordnet. Der Flächentyp 99 „ Gleiskörper “ beschreibt die Gleisanlagen der S- und Fernbahn sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Der Verlauf der Schienenstränge wird dabei durchgängig dargestellt. Der Flächentyp 91 “ Parkplatz ” wird nur für die Park- und Stellplätze, Parkhäuser sowie Garagenanlagen vergeben, die einen gesamten statistischen Block einnehmen oder offensichtlich nicht mit der im Block vorhandenen Nutzung im Verbund stehen. So werden z.B. für Stellplatzanlagen im Bereich von Großsiedlungen auch dann keine Blockteilflächen gebildet, wenn sie über der Erfassungsgrenze von einem Hektar liegen, da sie zur speziellen Struktur dieser Wohnnutzung gehören. Liegen diese Stellplätze jedoch in einem separaten Block, werden sie der Nutzung Verkehrsfläche und dem Typ Parkplatz zugeordnet. Diese Vorgehensweise gilt auch für Parkplatzanlagen in der Umgebung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, wie z.B. dem Olympiastadion und dem Messegelände. Außerdem werden Mittelstreifen, die als Parkplatz genutzt werden, sowie vereinzelt liegende Großparkplätze im Stadtbereich und in den Erholungsgebieten diesem Typ zugeordnet. Unter dem Flächentyp 94 „ Sonstige Verkehrsfläche “ sind neben den Betriebshöfen der BVG und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) auch Verkehrsinseln (außer die, die als Parkplatz zu erkennen sind), verkehrsbegleitende Grün- und Brachflächen sowie Promenaden zusammengefasst. Es werden auch Wälder und Forsten, Parks / Grünflächen, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen oder Brachflächen, die in den Bahnblöcken liegen, ohne dass die Flächen durch die Bahn genutzt werden, diesem Flächentyp zugeordnet. In der Nutzungskartierung erhalten sie die Doppelnutzung Verkehrsfläche zusammen mit der entsprechenden Grünnutzung. Unter dem Flächentyp 93 „ Flughafen “ sind sowohl die Rollbahnen, Abfertigungsgebäude und die Erschließungsflächen wie Straßen und Parkplätze erfasst, als auch die extensiven Freiflächen, die die Rollbahnen des Flughafens umgeben und die mit der Doppelnutzung Verkehrsfläche und Brachfläche kartiert wurden. Gruppe V Tab. 5: Gemeinbedarf und Sondernutzung Typ 43 Verwaltung Typ 45 Kultur Typ 41 Sicherheit und Ordnung Typ 12 Altbau-Schule (Baujahr vor 1945) Typ 13 Neubau-Schule (Baujahr nach 1945) Typ 44 Hochschule und Forschung Typ 47 Kindertagesstätte Typ 51 Sonstige Jugendeinrichtung Typ 58 Campingplatz Typ 60 Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet Typ 49 Kirche Typ 46 Krankenhaus Typ 98 Baustelle Alle Blockflächen, die in der Realnutzungskartierung mit einer Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert wurden, werden einem der folgenden Flächentypen zugeordnet. Der Flächentyp 43 “ Verwaltung ” wird für Standorte öffentlicher Verwaltungen vergeben. Darunter fallen z.B. die Bezirksämter, Rathäuser, Arbeitsagenturen, Gerichte, Senatsverwaltungen und Bundeseinrichtungen, wie die Standorte der Ministerien und der Bundestag. Botschaften werden dagegen der Kategorie „Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet“ (Typ 60) zugeordnet. Unter dem Flächentyp 45 “ Kultur ” sind städtische Museen, Theater, Opernhäuser, Philharmonie etc. zusammengefasst. Flächige Ehrengräber und -denkmale sind hier ebenfalls enthalten. Zu dem Flächentyp 41 “ Sicherheit und Ordnung ” zählen die von Polizei, Feuerwehr, Strafvollzugsanstalten, Militär etc. genutzten Flächen. Der Flächentyp 12 “ Altbau-Schule (Baujahr vor 1945) ” beschreibt die bis zum Jahr 1945 gebauten Schulen, die innerhalb der Quartiere der gründerzeitlichen Blockbebauung auf relativ kleinen Grundstücken Platz gefunden haben. Vom Baustil her entsprechen sie den gründerzeitlichen Flächentypen. Die unbebauten Flächen werden als Pausenhof mit Spielbereichen genutzt, seltener auch als Sportanlage. Der Flächentyp 13 “ Neubau-Schule (Baujahr nach 1945) ” beschreibt die seit 1945 entstandenen Schulen. Insbesondere die in den 1970er Jahren entstandenen Schulzentren verfügen über sehr große Grundstücke, deren Freiflächen als Pausenhof mit Spielbereich und als Sportanlagen genutzt werden. Sowohl der Flächentyp „Neubau-Schule“ als auch der Flächentyp „Altbau-Schule“ umfassen ausschließlich allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren. Standorte von Musikschulen, Gartenarbeitsschulen, Volkshochschulen etc. werden im Flächentyp 60 „Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet“ eingeordnet, weil sie nicht die für Schulen typischen Gebäude- und Freiflächenstrukturen aufweisen. Zu dem Flächentyp 44 “ Hochschule und Forschung ” zählen neben einigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen vor allem die Einrichtungen der Universitäten und Hochschulen sowie die den Hochschulen zugeordneten Lehr- und Versuchsfelder mit landwirtschaftlichem oder gartenbaulichem Charakter, die in der Nutzungskartierung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung mit einer entsprechenden Freiflächennutzung als Doppelnutzung kartiert wurden. Unter dem Flächentyp 47 “ Kindertagesstätte ” sind größere, den Block einnehmende Kindertagesstätten erfasst. Kleinere Anlagen werden regelmäßig im Zusammenhang mit anderen Gemeinbedarfseinrichtungen, wie z.B. Schulen oder als Teil von Wohngebieten kartiert. Die nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Gebäude sind meist ein- bis zweigeschossig, selten drei- oder mehrgeschossig. Die älteren Gebäude sind dem jeweiligen Baustil der Umgebung angepasst. Die Kindertagesstätten weisen einen recht hohen Freiflächenanteil auf, der als Aufenthalts- und Spielbereich oft intensiv gestaltet und genutzt wird. Dem Flächentyp 51 „ Sonstige Jugendeinrichtung “ werden größere Standorte von Jugendeinrichtungen zugeordnet, die nicht anderen Kategorien zugeordnet werden können. Hierunter fallen z.B. Jugendklubs, Jugendfreizeitheime, Jugendausbildungszentren, Kinder- und Jugendheime, Kinder- und Jugendzirkusse, Schullandheime, Verkehrsschulen sowie Jugendherbergen und Jugendgästehäuser. Unter dem Flächentyp 58 “ Campingplatz ” werden Zeltplätze, Campingplätze sowie Dauercampingplätze mit mobilen Unterkünften geführt, nicht jedoch überwiegend versiegelte reine Caravan-Abstellplätze mit Parkplatzcharakter. Bebaute Flächen ergeben sich durch Infrastruktureinrichtungen wie Sanitärgebäude, Einkaufsmöglichkeiten oder Gaststätten; der Bebauungsgrad ist insgesamt jedoch generell relativ gering. Unter dem Flächentyp 60 „ Sonstiges und heterogenes Gemeinbedarfs- und Sondergebiet “ sind alle Gemeinbedarfsflächen zusammengefasst, die wegen fehlender Angaben oder als Folge der Systematik keinem anderen Flächentyp mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen zuzuordnen waren. Der Flächentyp 49 “ Kirche ” wird vergeben, wenn ein wesentlicher Teil der Fläche eines Blockes von Kirchengebäuden eingenommen wird. Sie treten oft im Verbund mit Stadtplätzen oder Friedhöfen auf und können mit einer entsprechenden Doppelnutzung kartiert worden sein. Der Flächentyp 46 „ Krankenhaus “ umfasst sowohl die baulichen Anlagen als auch die teilweise weitläufigen Außenanlagen der jeweiligen Einrichtung. Die Entstehungszeit der Krankenhäuser fällt in die unterschiedlichsten Bauepochen. Die Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Krankenanstalten wurden z.T. in Pavillonbauweise errichtet. Die relativ großen Außenanlagen wurden parkartig gestaltet und weisen einen hohen Anteil an Erschließungsflächen auf. In neuerer Zeit ist dieser Baustil zugunsten eines zentralen Hauptgebäudes aufgegeben worden. Große, parkartige Außenanlagen sind aber auch hier meist typisch. Dem Flächentyp 98 „ Baustelle “ werden alle Flächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Baustelle dargestellt sind. Es handelt sich um Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem Boden. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Gruppe VI Tab. 6: Grün- und Freiflächen Typ 54 Stadtplatz / Promenade Typ 17 Sportanlage, gedeckt Typ 16 Sportanlage, ungedeckt Typ 36 Baumschule / Gartenbau Typ 37 Kleingartenanlage Typ 53 Park / Grünfläche Typ 27 Friedhof Typ 57 Brachfläche Typ 56 Landwirtschaft Typ 55 Wald Typ 100 Gewässer Dem Flächentyp 54 „ Stadtplatz / Promenade “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich um öffentliche Räume des städtischen Lebens, die als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä. dienen oder Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber dem Flächentyp „Park / Grünfläche“ generell einen höheren Versiegelungsgrad. Unter dem Flächentyp 17 „ Sportanlage, gedeckt “ werden Sportanlagen erfasst, bei denen der Anteil der gedeckten Sportanlagen (Hallensport) dominiert. Dies können z.B. Kombinationen von Sportplätzen und Sporthallen, stark baulich geprägte Stadien und Mehrzweckhallen, Schwimm-, Reit- oder Eislaufhallen sowie stark überbaute Wassersportgrundstücke sein. Der Flächentyp 16 „ Sportanlage, ungedeckt “ umfasst größere Sportstandorte, bei denen der Anteil der ungedeckten (d.h. unbebauten) Sportanlagen das Erscheinungsbild dominiert. Die zu den Sportanlagen gehörenden Gebäude zum Umkleiden und Lagern von Geräten sowie Tribünen werden mit erfasst. Zu den ungedeckten Sportanlagen können Wettkampfstadien, einzelne Sportplätze mit und ohne Laufbahn, die sich z.T. auf Schulgrundstücken befinden, Tennisplätze, Freibäder, Golfplätze sowie Flächen für den Reit-, Wasser- und Schießsport gehören. Dem Flächentyp 36 „ Baumschule / Gartenbau “ werden nur Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Dabei werden neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen dieser Kategorie zugeordnet. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Dem Flächentyp 37 „ Kleingartenanlage “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der Fachverwaltung geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden in der Realnutzungskartierung der Nutzungskategorie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen zugeordnet und erhalten entsprechend in der Stadtstrukturkartierung den Flächentyp 59 „Wochenendhaus- und kleingartenartiges Gebiet“. Unter den Flächentyp 53 „ Park / Grünfläche “ fallen nur Blockflächen, die auch in der Realnutzungskarte der Kategorie Park / Grünfläche zugeordnet werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich neben den im Grünflächenverzeichnis geführten öffentlichen Grünanlagen auch um weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. In der Realnutzungskarte als Park / Grünfläche kartierte weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder nicht gepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, können ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet werden (z.B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp 27 „ Friedhof “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen wurde. Neben den zur Bestattung genutzten Flächen handelt es sich auch um ehemalige Friedhofe, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Der Flächentyp 57 „ Brachfläche “ beschreibt nicht oder nicht mehr genutzte Flächen, auf denen sich zum Teil vielfältige Vegetationsbestände wie z.B. Mager- und Trockenrasen oder Ruderalfluren entwickeln können. Alle Flächen, die unter einer der „Brachflächennutzungen“ kartiert wurden, werden diesem Typ zusammenfassend zugeordnet, sofern sie nicht gleichzeitig einer Baunutzung unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls die Fläche keiner offensichtlichen Pflege unterliegt und von Ruderalvegetation geprägt ist (z.B. Tegeler Fließ). Dem Flächentyp 56 „ Landwirtschaft “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte entweder als Grün- oder als Ackerland dargestellt werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen war. In diesem Fall würden sie einem der oben beschriebenen Flächentypen zugeordnet werden (s.o. Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen). Blöcke, deren Flächen durch Bauhöfe der Gartenbauämter genutzt werden sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert und dann nicht dem Flächentyp „Baumschule / Gartenbau“ zugeordnet, sondern einem der Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Dem Flächentyp 55 „ Wald “ wurden alle Flächen zugeordnet, die unter der Nutzung „ Wald “ kartiert worden sind, sofern sie nicht gleichzeitig einer Baunutzung unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls es sich um überwiegend extensiv gepflegte, bestockte Flächen handelt (z.B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp 100 „ Gewässer “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Gewässer dargestellt werden. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüssen und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche erkennbar sind. Charakteristische Merkmale der Flächentypen Eine differenzierte Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Flächennutzung und Stadtstruktur – Dokumentation der Kartiereinheiten und Aktualisierung des Datenbestandes 2015. Dort werden die einzelnen Kartiereinheiten der Flächentypen ausführlich anhand von Einzeldarstellungen beschrieben. Die Einzeldarstellungen enthalten jeweils eine textliche Beschreibung, die Kartierregeln, Angaben dazu, wie viele Flächen unter der jeweiligen Kategorie erfasst wurden, Angaben zum Baualter, sofern dazu eine typisierende Aussage getroffen werden kann, Angaben zu charakteristischen Merkmalen, beispielhafte Abbildungen, die die Verteilung der Blockflächen im Stadtraum, einen Ausschnitt aus der K5 (Karte von Berlin im Maßstab 1 : 5.000), einen Ausschnitt aus den digitalen Luftbildern (Orthophotos, Befliegung April 2009) sowie terrestrische Fotos typischer Blöcke zeigen, sowie ggf. Anmerkungen zu inhaltlichen Änderungen, die gegenüber der letzten Fortschreibung vorgenommen worden sind. Als charakteristische Merkmale werden jeweils der flächengewichtete Mittelwert, das flächengewichtete 5 %- und 95 %-Perzentil und das Summenhäufigkeitsdiagramm folgender Merkmale angegeben: der Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlas Karte Versiegelung (01.02) (Ausgabe 2012) ), die Geschossflächenzahl[1] (vgl. Umweltatlas Karte Städtebauliche Dichte (06.09) (Ausgabe 2016) ), die Grundflächenzahl[3] (vgl. Umweltatlas Karte Städtebauliche Dichte (06.09) (Ausgabe 2016) ), die Anzahl der Gebäudegeschosse[2], die Anzahl der Einwohner pro Hektar (vgl. Umweltatlas Karte Einwohnerdichte (06.06) (Ausgabe 2016) ) und das Grünvolumen. Bei diesen Merkmalen handelt es sich um in Datenbanken vorliegende Sachdaten, die regelmäßig im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) mit der Blockkarte als Raumbezug erarbeitet werden. Die in den Steckbriefen enthaltenen Angaben wurden nach der aktuellen Nutzungskartierung durch statistische Auswertungen errechnet. Für die Ermittlung der Spannen wurde als untere Grenze das 5 %-Perzentil angegeben und als obere Grenze das 95 %-Perzentil, um untypische „Ausreißer“ nicht mit zu erfassen. Ausnahmsweise treten also durchaus Flächen auf, die aus diesen charakteristischen Spannen herausfallen (10 % der Flächen). Im Rahmen der Fortschreibung wurden anhand der charakteristischen Merkmale automatisierte Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und auffällige Flächen einer visuellen Überprüfung unterzogen. Für einige statistische Auswertungen konnten nur diejenigen Flächen herangezogen werden, bei denen die Geometrie gegenüber der ISU5 2010 nicht verändert wurde. Für die neuen Flächen lagen z. T. die notwendigen Sachdaten noch nicht vor. Die Tabelle 6 enthält die durch statistische Auswertungen ermittelten Kennwerte für alle Flächentypen. So wird zum Beispiel deutlich, dass die dichte Blockbebauung mit geschlossenen Hinterhöfen mit einer durchschnittlichen Dichte von 507 Einwohnern pro Hektar der am dichtesten besiedelte Flächentyp ist. Die stark überdurchschnittliche Nutzungsintensität der Kerngebiete kann an der hohen durchschnittlichen Geschossflächenzahl abgelesen werden. _____________________________________ fn1. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird als Verhältnis Summe der Geschossflächen aller Hauptgebäude eines Blocks (ohne Nebengebäude wie Garagen etc.) zur Blockfläche errechnet. fn2. Für die Berechnung der Anzahl der Geschosse wurde der Quotient aus Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl gebildet (GFZ / GRZ = Geschosse). fn3. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird als Verhältnis der Summe der be- und unterbauten Flächen (Haupt- und Nebengebäude, Tiefgaragen etc.) zur Blockfläche errechnet. Zusammenfassung in Strukturtypen In der Karte „Stadtstruktur“ (06.07) werden sich ähnelnde Flächentypen zu 16 übergeordneten Strukturtypen sowie Gewässern (die nicht zu den „klassischen“ Strukturtypen zählen) zusammengefasst: Die Darstellung der Strukturtypen konzentriert sich – mehr noch als die der Flächentypen – auf die Flächen mit überwiegender Wohnnutzung. Die 17 differenzierten Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung werden zu 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung zusammengefasst, während die übrigen 34 Flächentypen (ohne Gewässer) mit anderen Nutzungen zu nur 5 weiteren Strukturtypen zusammengefasst werden. Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung werden anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstruktur sowie des Baualters differenziert: Diese differenzierte Betrachtung hat sich vielfach bewährt. Beispielsweise wurde die Stadtstrukturkartierung als eine Sekundärdatenquelle für die gesamtstädtische Biotopkartierung herangezogen und die Beschreibung der Strukturtypen anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstrukturen wurde weitgehend in die Beschreibung der Biotoptypen für die bebauten Bereiche übernommen (siehe auch: Berliner Biotoptypenliste ). Verteilung der Strukturtypen für Berlin Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt dabei mit 47 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der hohen Bebauung der Nachkriegszeit (10 %). Die dörfliche Bebauung beansprucht mit 1 % den geringsten Flächenanteil (vgl. Abb. 5). Die Verteilung der Stadtstrukturtypen innerhalb der Berliner Bezirke zeigt deren unterschiedlichen städtebaulichen Charakter (vgl. Abb. 6). In Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg sind mit ca. zwei Drittel bis drei Viertel der Wohngebietsfläche ein relativ hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z.T. massiv verändert wurde. In den übrigen Bezirken ist der Anteil deutlich geringer; im stadtweiten Durchschnitt beträgt der Anteil an gründerzeitlicher Bebauung nur 14 %. In Marzahn-Hellersdorf ist sowohl der Anteil der Blockbebauung der Gründerzeit als auch der Anteil an Zeilenbebauung verschwindend gering. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Tempelhof-Schöneberg auf, gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit nimmt in den Bezirken Lichtenberg (41 %) und Marzahn-Hellersdorf (26 %) einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Die niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt in dem Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg fast völlig, während sie am Stadtrand in Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf ca. drei Viertel der Wohngebietsfläche ausmacht. Die „ Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern “ (Strukturtyp 1), die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die „ Blockrandbebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden “ (Strukturtyp 2), zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der „ Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen “ (Strukturtyp 3), die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Sie liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und der Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen „Geschlossener Hinterhof“ bzw. „Hinterhof“ in ursprünglicher Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs „Geschlossener Hinterhof“ ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. In Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf wurden Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die „ Blockrand- und Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre “ (Strukturtyp 4) befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die seit den 1950er Jahren in Zeilenbebauung (Strukturtyp 5) angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen erstellt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die „ Hohe Bebauung der Nachkriegszeit “ (Strukturtyp 6) findet man innerhalb des S-Bahnrings als heterogene, innerstädtische Mischbebauung in den westlichen Ortsteilen. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Der überwiegende Teil der hohen Bebauung der Nachkriegszeit ist dem Flächentyp „Großsiedlungen und Punkthochhäuser“ zugeordnet. Er kommt innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor, wo kleinere Siedlungen dieses Flächentyps entstanden sind. In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Siedlungen mit Blockrand- und Zeilenbebauung in Plattenbauweise mit einzelnen Punkthochhäusern kommen hauptsächlich in Hellersdorf, Marzahn und in Spandau vor. Kleinere Siedlungen entstanden z.B. in Köpenick und Hohenschönhausen. Größere Flächen des Strukturtyps 8 „ Siedlungsbebauung der 1990er Jahre und jünger “ wurden meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert und finden sich, wie in Karow-Nord und Buchholz, überwiegend in der Peripherie der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z.B. die Rummelsburger Bucht liegen auch am Innenstadtrand. Das größte Projekt im Westteil der Stadt ist die Wasserstadt Oberhavel in Spandau. Die „ Niedrige Bebauung mit Hausgärten “ (Strukturtyp 10) mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die „ Villenbebauung mit parkartigen Gärten “ (Strukturtyp 11) entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und wurde seitdem kaum verändert. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, in Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf und Frohnau, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die „ Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung “ (Strukturtyp 12), bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde und Zehlendorf. „ Dörfliche Bebauung “ (Strukturtyp 13) ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. „ Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie “ konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Die „ Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung “ (Strukturtyp 14) findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm/ Tauentzienstraße bzw. um den Alexanderplatz / Friedrichstraße auf. Dicht bebaute Gewerbegebiete (Strukturtyp 16) kommen flächenmäßig weniger vor als Gewerbegebiete mit geringer Bebauung (Strukturtyp 15). Strukturtypen der „ Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung “ sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. „ Grün- und Freiflächen “ (Anteil an Strukturtyp 18) sind im Stadtrandgebiet gegenüber der Innenstadt deutlich mehr vorhanden. Als „ Verkehrsflächen “ (Anteil an Strukturtyp 17) fallen beispielsweise der Flughafen Tegel, die Bahnflächen sowie die Großparkplätze am Olympiastadion und im Bereich des ICC / ZOB auf.
Beschreibung der Kartiereinheiten Die 52 differenzierten Flächentypen , die als Kartiereinheiten für die Stadtstruktur zur Verfügung stehen, werden in sechs Gruppen untergliedert. Dadurch soll zur Unterstützung der Kartierung eine sinnfällige Typzuordnung zu den verschiedenen Nutzungen erleichtert werden. So können z.B. den Blockflächen mit Wohnnutzung nur Flächentypen zugeordnet werden, die der Gruppe „Flächentypen der Wohnnutzungen und der Mischnutzungen mit Wohngebietscharakter“ angehören. In der Umweltatlaskarte 06.07 werden sich ähnelnde Flächentypen zur besseren Lesbarkeit zu insgesamt 16 übergeordneten Strukturtypen zusammengefasst. Eine Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2010 . Der Flächentyp „ Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof (1870er – 1918), 5-6-geschossig “ entstand in der späten Gründerzeit (1870 – 1918) zur maximalen Ausnutzung des Bodens für den Wohnungsbau. Er kommt vorrangig innerhalb des S-Bahnringes vor und weist eine geschlossene fünf- bis sechsgeschossige Blockbebauung auf. Zum Teil gibt es mehrere Hinterhöfe. Sie sind in der Regel allseitig von Gebäuden umgeben, untereinander nur durch Durchfahrten verbunden und zum Teil auf Lichtschachtgröße reduziert. Die Hinterhöfe werden teilweise gewerblich genutzt. Meist dienen sie aber nur als Zugänge zu Seiten- und Hinterhäusern und als Stellplatz für die Abfallentsorgung. Die Höfe sind insbesondere bei gewerblicher Nutzung nahezu vollständig versiegelt. Dieser Flächentyp ist somit der am dichtesten bebaute und versiegelte Wohnbereich. Mit dem Flächentyp „ Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er – 1918) , 5-geschossig “ werden Blöcke mit überwiegend geschlossener, fünfgeschossiger Blockbebauung bezeichnet, die zwischen 1870 und 1918 vorrangig innerhalb des S-Bahnringes für die schnell wachsende Berliner Bevölkerung entstanden. Die Blöcke bestehen zum überwiegenden Teil aus Altbauten mit Seiten- und/oder Querflügeln. Dazu kommen Gewerbe- und Fabrikgebäude, Gemeinbedarfsbauten sowie erneuerte und neue Gebäude im Blockrand. Die Höfe sind mehr-, aber nur selten allseitig von hohen Gebäuden umschlossen. Von benachbarten Höfen werden sie oft durch Mauern oder Zäune getrennt, so dass sie sich zu verwinkelten Blockinnenräumen zusammenfügen. Teilweise wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Hofflächen durch sparsame Abrisse miteinander vereint und werden nun als zusammenhängende Aufenthaltsfläche für gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten genutzt. Der Flächentyp ist durch eine starke Durchmischung der Wohnsubstanz mit Arbeitsstätten gekennzeichnet. Auch größere Gewerbebetriebe, die auf eine größere unbebaute Fläche für Lagerzwecke, Anlieferung, Parken etc. angewiesen sind, sind in diesem Flächentyp zu finden. Diese Kategorie weist im Vergleich zum Flächentyp „Dichte Blockbebauung“ einen etwas geringeren Bebauungs- und Versiegelungsgrad auf. In guten Wohngegenden sind die Höfe öfter mit alten Bäumen, gepflasterten Wegen und Schmuckbeeten ausgestattet. In Wohngegenden mit einem geringeren Sanierungsanteil ist der Anteil der vollständig versiegelten und spärlich begrünten Höfe höher. Der Flächentyp „ Geschlossene und halb offene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er – 1918), 4-geschossig “ ist durch eine viergeschossige Blockbebauung gekennzeichnet; oftmals sind Vorgärten vorhanden. Die Blöcke mit Schmuck und Gartenhöfen sind während der Gründerzeit (1870-1918) in den damaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnringes (Innenstadtrand) entstanden. Die Gebäude haben nur Seiten- oder nur Quergebäude, aber in der Regel nicht beides. Charakteristisch ist ein – im Vergleich zu den beiden vorher beschriebenen Flächentypen gut belichteter Blockinnenraum, der überwiegend gärtnerisch gestaltet ist. Der Flächentyp „ Mischbebauung, halboffener und offener Schuppenhof, 2-4-geschossig “ zeichnet sich durch eine offene Mischbebauung aus, die insbesondere in Innenstadtrand- und Stadtrandlagen zu finden ist und dort vor allem an die alten Ortskerne und Subzentren gebunden ist. Es finden sich Reste alter Bebauung, die schon vor 1870 entstand – zum Teil niedrige alte Häuser, Schuppen und Werkstätten in den Höfen – und die mit der viergeschossigen Bebauung des Typs „Schmuck- und Gartenhof“ sowie mit Neubauten (sowohl Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch Geschosswohnungsbau) aus der Zeit nach 1945 durchsetzt ist. Das Bild dieser Gebiete ist dem entsprechend recht heterogen. Kennzeichnend ist der kleinteilig gegliederte Blockinnenraum häufig mit gewerblich genutzten Werkstätten, Lager- und Abstellplätzen; es gibt aber auch vereinzelt privat genutzte Gemüse- und Obstgärten. Der Flächentyp „ Entkernte Blockrandbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt verstreut innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere in Innenstadt- und Innenstadtrandlage. Die alte, im 2. Weltkrieg zerstörte Bausubstanz wurde durch Wiederaufbau der Altbauten oder Neubebauung der Lücken ersetzt. Die Neubauten wurden in der Regel der alten Bauflucht angepasst, so dass dieser Flächentyp durch einen weitgehend geschlossenen Blockrand charakterisiert ist, der allerdings durch Einfahrten, Parkplätze, Baulücken etc. teilweise unterbrochen ist. Im Rahmen der Modernisierung oder dem Neubau der Vorderhäuser wurden oft sämtliche Quergebäude, Hinterhäuser und Schuppen abgerissen. So entstand gegenüber der ursprünglichen Bebauung ein offenerer Blockinnenraum, der meist an den einzelnen Grundstücksgrenzen mit Zäunen unterteilt ist. Neben den alten Hofgestaltungen dominieren dann häufig Parkplätze mit Umgrünung durch Rasen und Sträucher. Teilweise entstanden aber auch relativ große Innenräume, die als Aufenthaltsraum für die Bewohner mit Grün- und Rasenflächen, Spielplätzen und Bänken gestaltet oder in die Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindertagesstätten gelegt wurden. Der Flächentyp „ Heterogene, innerstädtische Mischbebauung, Lückenschluss nach 1945 “ liegt ebenfalls innerhalb der gründerzeitlichen Wohnquartiere. Im Unterschied zum vorangehend Flächentyp wurden hier teilweise hohe Miet- und Bürogebäude als Zeilen- oder Punkthäuser auf die Blockfläche gebaut, häufig ohne dass die historische Bauflucht oder die Bauhöhen berücksichtigt wurden. Reste gründerzeitlicher Bebauung sind nur noch vereinzelt anzutreffen. Die Blöcke besitzen weder einen Blockinnenraum noch abgeschlossene halbprivate Hofräume. Die räumlich nicht gefassten Freiflächen dienen als PKW-Stellplätze in Form von Tiefgaragen und Parkplätzen. Die verbleibenden Freiflächen sind überwiegend als nicht nutzbare Abstandsgrünflächen gestaltet. Der Flächentyp „ Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920-1940er) , 3-5-geschossig “ bezeichnet eine Art der Blockrandbebauung mit großen Wohninnenhöfen, wie sie in den späten 1920er bis Mitte der 1940er Jahre typisch war. Die großen Höfe werden durch eine geschlossene oder fast geschlossene drei- bis viergeschossige, an den Straßenfluchten orientierte Bebauung gebildet. Sie sind durch mehr oder weniger repräsentativ ausgestattete Eingangsbereiche und manchmal halböffentliche Passagen mit dem Straßenraum verknüpft. Die großflächigen Höfe sind fast vollständig begrünt und durch eine architektonisch-symmetrische Gestaltung geprägt. In einigen frühen Siedlungen wurde der Hof durch heckengefasste Mietergärten genutzt. Ansonsten überwiegt eine Freiraumgestaltung mit Rasenflächen, auf denen locker verteilt alte Bäume stehen. Besonders charakteristisch sind Arten mit lockerem Habitus (Birke, Weide), die mit symmetrisch angeordneten Bäumen mit architektonischen Formen (Pyramiden-Pappeln, Fichten) kontrastieren. Erschließungswege sind in der Regel sparsam dimensioniert, teilweise wurden jedoch nachträglich Stellplätze und Garagen eingebracht. Der Flächentyp „ Parallele Zeilenbebauung mit architektonischem Zeilengrün (1920-1930er) , 3-5-geschossig “ beschreibt die Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre. Ende der 1920er Jahre und in den 1930er Jahren wurden in Berlin die ersten Häuser in Zeilenform gebaut. Ihr Hauptzweck war bei optimaler Ausnutzung der Grundstücke, in allen Wohnungen viel Licht, Luft und Sonne zu schaffen. Die langgestreckten, drei- bis fünfgeschossigen Hauszeilen sind parallel zueinander aufgereiht. Der Freiraum zwischen den Häusern ist schmal und langgestreckt und an den kurzen Seiten offen. Die Zeilenbauten geben der Straße eine räumliche Fassung, indem sie nicht locker auf der Fläche verstreut stehen (wie in den Jahren nach 1950 üblich, vgl. nachfolgender Flächentyp), sondern gleichmäßig rechtwinklig zur Straße stehen, so dass die Schmalseiten die Straßenflucht bilden. Teilweise werden auch abschließende Quergebäude parallel zur Straße angeordnet, so dass eine Mischung aus Zeilen- und Randbebauung entsteht und abwechslungsreiche Außenräume gestaltet werden. Zur optischen Auflockerung werden Durchgänge, Einblicke oder Hausvorsprünge eingesetzt. Außerdem wird der Straßenraum durch leicht vor- und zurück versetzte Gebäude und platzartige Erweiterungen variiert. Vorgärten sind fast immer vorhanden. Der Flächentyp „ Freie Zeilenbebauung mit landschaftlichem Siedlungsgrün (1950-1970er) , 3-6-geschossig “ entstand in der Nachkriegszeit hauptsächlich in den 1950er bis 1970er Jahren im Rahmen der Wiederaufbauprogramme. Die langgestreckten, in Zeilen angeordneten, hauptsächlich viergeschossigen Hausblöcke wurden meist in Form zusammenhängender Siedlungen in vom Krieg stark zerstörten ehemaligen Wohnbereichen der Innenstadt sowie in den Randbereichen der kompakten Bebauung am Innenstadtrand errichtet. Die Bebauung orientiert sich, im Gegensatz zu der Zeilenbebauung der 1920er und 1930er Jahre nicht mehr direkt am vorgegebenen Straßenraster. Sie steht vielfach in Ost-West-Richtung, um die Besonnung der Wohnungen zu gewährleisten, ist aber nicht mehr so streng parallel angeordnet wie die in den 1920er und 1930er Jahren errichteten Zeilen. In den späteren Jahren baute man die Zeilen häufig gestaffelt in versetzter Anordnung oder reihte sie beliebig um ein geschwungenes Straßennetz an. In den 1970er Jahren baute man auch in Ketten- oder Spinnenform. In Gegensatz zu dem im Folgenden beschriebenen Flächentyp „Großsiedlungen und Punkthochhäusern“ sind dabei in den einzelnen Siedlungen in der Regel einheitliche Bauformen und -höhen vorzufinden. Die Bebauung des Flächentyps „ Großsiedlungen und Punkthochhäusern (1960er-1980) , 4-11-geschossig “ entstand zwischen den späten 1960er Jahren bis Ende der 1980er Jahre. Es handelt sich oft um zusammenhängende Großsiedlungen im Stadtrandbereich (Satellitenstädte), die überwiegend in Plattenbauweise errichtet worden sind. Kleinere Siedlungen mit Zeilen oder Blockbebauungen finden sich in den Subzentren und im Innenstadtbereich. Im Ostteil der Stadt wurde die Plattenbauweise punktuell auch innerhalb historischer Strukturen eingesetzt. Typischer Weise werden hier, anders als bei der Zeilenbebauung der 1950er bis 1970er Jahre (vgl. vorheriger Flächentyp), verschiedene Gebäudehöhen und -formen innerhalb einer Siedlung verwendet. Oft handelt es sich um eine vier- bis achtgeschossige, halboffene Blockrandbebauung oder eine Mischung von Blockrand- und Zeilenbebauung, die z.T. mit mehr als zehngeschossigen Punkthochhäusern oder Hochhausketten kombiniert wird. Insbesondere in den Großsiedlungen haben die Gebäude in ihrer Stellung häufig keinen Bezug zur Straße, so dass eine homogene Straßenraumbildung fehlt. Zwischen den Gebäuden liegen große räumlich oft nicht gefasste Freiflächen die von einer hohen Anzahl ebenerdiger Stellplätze erschlossen werden. Auf den unversiegelten Flächen dominieren Zierrasen und Gehölzpflanzungen. Der Flächentyp „ Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger “ umfasst die seit Anfang der 1990er Jahre entstanden Baugebiete, die sich erheblich von den typischen Großsiedlungen (vgl. vorheriger Flächentyp) unterscheiden und eine weite Spanne von städtebaulichen Strukturen (z.B. Blockrandbebauung, Zeilenbebauung, Stadtvillen und Townhouses) umfassen. Es handelt es sich im Wesentlichen um größere Wohnungsbauvorhaben der 1990er Jahre und der ersten Jahre des 21. Jahrhunderts, die zum Teil im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen realisiert wurden (Wasserstadt Spandau, Rummelsburger Bucht, Karow Nord, Buchholz etc.). Einfamilienhausgebiete sowie Reihen- und Doppelhaussiedlungen, die erst in den 1990er Jahren oder später entstanden, werden dagegen den entsprechenden Flächentypen mit unspezifischem Baualter zugeordnet (vgl. auch die beiden im Folgenden beschriebene Flächentypen). Freiflächen und Innenhofbereiche der seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen werden häufig als halböffentliche Grünflächen mit Spielplätzen und Aufenthaltsbereichen gestaltet, den Parterre-Wohnungen sind oft Terrassen- oder kleine Gartenbereiche zugeordnet. Stellplätze werden vermehrt in Tiefgaragen untergebracht. Die seit den 1990er Jahren entstandenen Siedlungen weisen zudem aufgrund der aktuellen Standards eine vergleichsweise energiesparende, teilweise ökologisch orientierte Bauweise auf (relativ gute Dämmung, teilweise Passivhäuser, Regenwasserversickerung, Dachbegrünung etc.). Der Flächentyp “ Reihen- und Doppelhäuser mit Garten ” beschreibt Reihenhaussiedlungen oder eng stehende Doppelhäuser mit mehr oder weniger lang gestreckten Gärten. Für die Größe des Gartengrundstücks war bis 1945 maßgeblich, dass der Eigenbedarf an Gemüse, Kartoffeln und Obst gedeckt werden konnte und die Haltung von Kleinvieh und Hühnern möglich war. Ein gewisser Anteil an Gemüse und Blumenbeeten, Obstbäumen und -sträuchern ist in diesen alten Reihengärten z.T. bis heute noch vorhanden. Bis 1945 wurden die Häuser immer um den Blockrand gebaut, so dass die Gärten im Blockinnern eine große, zusammenhängende grüne Fläche bilden. Die modernen Reihenhäuser stehen meistens nicht mehr um den Blockrand sondern an Stichstraßen und Zuwegen gestaffelt ins Innere der Blockfläche. Dadurch gibt es keine gemeinsamen offenen Blockinnenräume, sondern nur aufgereihte, einzeln zum Nachbarn hin abgeschirmte Gärten. Ab den 1990er Jahren findet eine Entwicklung zum flächensparenden Bauen statt, bei der durch geringere Grundstücksgrößen die Überbauung der Grundstücke zunimmt; der Garten nimmt teilweise kaum noch die Hälfte der Grundstücksfläche ein. Die Gärten der Doppelhäuser sind etwas größer als die der Reihenhäuser. Der Flächentyp “Reihen- und Doppelhäuser mit Garten” gehört immer noch zu den Flächentypen mit einem hohen Freiflächenanteil. Zu dem Flächentyp „ Freistehende Einfamilienhäuser mit Garten “ gehören zum einen Einfamilienhausgebiete, in denen die Häuser überwiegend in einer Baufluchtlinie hinter gleich tiefen Vorgärten stehen und in denen nur vereinzelt kleinere, einzeln stehende Mehrfamilienhäuser mit entsprechenden Gartengrundstücken integriert sind. Hinter dem Haus erstreckt sich der eigentliche Gartenbereich, der heute meist für Freizeitaktivitäten oder als Ziergarten, aber weniger als Obst- und Gemüsegarten genutzt wird. Im Blockganzen gesehen bildet dieser Gartenbereich einen großen Freiraum, der allerdings durch Zäune und Hecken stark unterteilt ist. Zum anderen werden auch Siedlungsgebiete zu diesem Flächentyp gezählt, die durch eine meist ungeplant gewachsene, inhomogene Baustruktur mit einer differenzierten ein- bis zweigeschossigen Bebauung aus Einfamilienhäusern, Bungalows, Werkstätten und Garagen unterschiedlichen Baualters charakterisiert sind. Solche offenen Siedlungsgebiete befinden sich in den Außenbezirken der Stadt im Anschluss an die kompakte Bebauung und am Stadtrand. Durch die Errichtung von Gebäuden auf sog. Hammergrundstücken in den Blockinnenbereichen und durch die Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau wird die Bebauungsdichte dieser Gebiete zum Teil erhöht (vgl. den weiter unten beschriebenen Flächentyp „Verdichtung in Einzelhausgebieten“). Der Flächentyp „ Villen und Stadtvillen mit parkartigem Garten (überwiegend 1870er-1945) “ umfasst Siedlungsbereiche mit Villen und Stadtvillen, die überwiegend aus dem Zeitraum der Gründerzeit bis zum Kriegsende stammen. Villen sind repräsentative Einfamilienhäuser mit Garten. Stadtvillen ähneln in Bauweise und Gesamteindruck der Villa, sind aber Mehrfamilienhäuser mit etwas größerem Bauvolumen. Bei gleicher Nutzungscharakteristik verfügen diese Gebiete im Vergleich zu dem Flächentyp „Freistehenden Einfamilienhäusern mit Garten“ über größere Grundstücke und ein größeres Gebäudevolumen. Die Gebäude stehen hinter einheitlich breiten Vorgärten in einer Baufluchtlinie relativ dicht nebeneinander am Blockrand. Sie bilden einen gut erkennbaren Blockinnenraum. Die Grundstücke sind durch Hecken oder Mauern getrennt, zum Teil auch durch alte Backsteingebäude, die früher Schuppen- und Waschhausfunktion hatten. Bei den Stadtvillen ist der Blockinnenraum auf Grund des größeren Bauvolumens manchmal relativ klein. Der parkartige Eindruck dieser Gärten entsteht durch den alten Baumbestand, der sich durch große, zum Teil exotische Exemplare auszeichnet. Teilweise sind in den Gärten Gemüse- und Blumenbeete vorhanden, dominierend ist jedoch die mit Bäumen bestandene Rasenfläche. Dieser Flächentyp kommt selten in reiner Form blockweit vor, da die durch Kriegsschäden zweier Kriege entstandenen Lücken mit Gebäuden anderen Baustils aufgefüllt wurden. Außerdem ist der Veränderungsdruck durch Nachverdichtung aufgrund der relativ großen Grundstückflächen bei diesem Flächentyp besonders groß (vgl. auch den im Folgenden beschriebene Flächentyp). Der Flächentyp „ Verdichtung in Einzelhausgebieten, Mischbebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung (1870er bis heute) “ entwickelt sich aus Gebieten der Flächentypen “Freistehende Einfamilienhäuser mit Garten” oder “Villen und Stadtvillen mit parkartigem Garten”. Da vor allem in West-Berlin nicht ausreichend freies Bauland zur Verfügung stand, ging man in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dazu über, alte Villen und Einfamilienhäuser abzureißen und durch den Neubau größerer Miet- oder Apartmenthäuser zu ersetzen, oder die Grundstücke zu teilen und weitere Häuser im ehemaligen parkartigen Garten zu errichten. Der großzügige Blockinnenraum wird nun von Gebäuden durchsetzt. Bei den Neubauten handelt es sich häufig um Mehrfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau, bei dem es keine Gärten mehr gibt, sondern eine das ganze Haus umgebende halbprivate Umgrünung. Der Versiegelungs- und Bebauungsgrad dieses Flächentyps ist dementsprechend höher als bei den Flächentypen “Freistehende Einfamilienhäuser mit Garten” und “Villen und Stadtvillen mit parkartigem Garten”. Das Phänomen ist im Südwesten der Stadt besonders stark ausgeprägt. Der Flächentyp „ Dörfliche Mischbebauung “ liegt im Bereich der alten Ortskerne und sind als Folge neuerer Bebauung insbesondere der Freiräume nur noch außerhalb des S-Bahnringes und kaum noch in völlig erhaltener Dorfstruktur anzutreffen (z.B. Kladow, Marienfelde, Buchholz, Heiligensee). Die dörfliche Bebauung besteht heute aus einer Mischung von Neubauten und den typischen Bauernhöfen sowie alten Häusern der ehemaligen Dorfkerne. Entscheidend ist, dass die dörflichen Freiraumelemente wie Straßenführung, Anger, Dorfteich, Gutspark, Friedhof an der Kirche etc. teilweise noch ablesbar und in den Randgebieten der Stadt z.T. noch weitgehend erhalten sind. Die typische alte dörfliche Bebauung hat entlang der Straße ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit dahinter liegenden Wirtschaftshöfen, die oftmals von den Wirtschaftsgebäuden aus Backstein umschlossen werden. Dahinter befinden sich Obst- und Gemüsegärten. Diese niedrige Bebauung wurde im Innenstadtrandbereich durch mehrgeschossige Blockbebauung und im Stadtrandbereich durch Ein- und Mehrfamilienhäuser ergänzt. Neben der Wohnfunktion übernehmen die alten Dorfbereiche heute oft die Funktion örtlicher Subzentrum mit Läden, Einzelhandel, Verwaltungszentren, kleineren Werkstätten, Reiterhöfen, Gastronomie und Gartencafes in den alten Hofgebäuden. Dem Flächentyp „ Wochenendhäuser und kleingartenartige Gebiete “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Wochenendhäuser und kleingartenähnliche Nutzungen dargestellt werden. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen eher der Erholungsnutzung. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen i.A. größer. Dem Flächentyp „ Kerngebiet “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Kerngebietsnutzung dargestellt werden. Es handelt sich um Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte, die ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden sind. Die Kerngebiete besitzen eine übergeordnete Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z.B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u.ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Der Flächentyp „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut und intensiv genutzt sind. Vor allem in den Stadtrandlagen sind die für Gewerbe- und Industriegebiete typischen Bebauungsstrukturen mit großen Gebäudekubaturen anzutreffen. Dagegen passt sich die Bebauungsstruktur in den innenstadtnahen Bereichen teilweise – besonders auf kleineren Blöcken – in die kleinteiligere Bebauung der Umgebung ein. Der Flächentyp „ Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung “ beschreibt Gebiete mit einer entsprechenden Nutzung,, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die Nutzung der großen Grundstücksflächen dient hier fast ausschließlich der gewerblichen Produktion, der Lagerung und dem Güterumschlag oder als PKW- und LKW-Stellplatz. Wohnnutzung ist kaum noch vorhanden. Die Gewerbegebiete mit geringer Bebauung befinden sich vermehrt in den Stadtrandbereichen, vorwiegend im Bereich günstiger Verkehrsverhältnisse wie Autobahnen, Bahnanschlüssen und Wasserwegen. Sie weisen eine in der Nachkriegszeit entstandene, überwiegend eingeschossige Bebauung mit großzügigen Abstandsflächen auf. In untergenutzten Bereichen kann eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten. Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versieglungsgrad auf als die Gewerbe- und Industriegebiete mit dichter Bebauung. Der Flächentyp „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, dichte Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen mehr als zur Hälfte bebaut sind und deren Freiflächen nahezu vollständig als Stellplätze oder Lagerflächen genutzt werden. Sie sind durch eine Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbe geprägt. Das äußere Erscheinungsbild wird dabei eher durch die gewerbliche Nutzung geprägt, die Charakteristik der Wohnnutzung tritt in den Hintergrund und der Block kann daher keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden. Dieser Flächentyp kommt vor allem in den innerstädtischen, verdichteten Gebieten und den Zentren des äußeren Stadtraumes vor. Man findet hier überwiegend eine mehrgeschossige Bebauung, häufig mit Geschäften an den Straßenfronten und Lager- oder Fertigungshallen in den Höfen. Die Grundstücksflächen sind mehr als zur Hälfte überbaut. Der Flächentyp „ Mischgebiet ohne Wohngebietscharakter, geringe Bebauung “ beschreibt Blockflächen der Mischnutzungen, deren Grundstücksflächen bis höchstens zur Hälfte bebaut sind. Die gewerbliche Bebauung, die erst in jüngerer Zeit hauptsächlich in den Außenbezirken der Stadt entstand, besteht aus überwiegend eingeschossigen Hallen- und Gebäudekomplexen mit großen Abstandsflächen. Bei den gewerblich genutzten Flächen handelt es sich oft um Gewerbe mit hohen Anteilen an offenen Lager-, Umschlag- sowie PKW- und LKW-Stellplätzen (Schrottplätze, Baustoffhandel, Speditionen, Einzelhandelsbetriebe). Sie nehmen einen wesentlichen Teil der Blockfläche ein, so dass der Block keinem der Flächentypen mit Wohngebietscharakter (siehe oben: Gruppe I) zugeordnet werden kann. Es kommen auch größere un- oder nur extensiv genutzte Bereiche vor, auf denen sich Spontanvegetation in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befindet (Brachflächen). Insgesamt weisen diese Gebiete einen geringeren Versieglungsgrad auf als die Mischgebiete mit dichter Bebauung. Dem Flächentyp „ Flächen der Ver- und Entsorgung “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte als Ver- und Entsorgungseinrichtungen dargestellt werden. Die Kategorie umfasst Flächen mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Alle Blockflächen, die in der Realnutzungskartierung mit einer Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert wurden, werden einem der folgenden Flächentypen zugeordnet. Zu dem Flächentyp “ Sicherheit und Ordnung ” zählen die Flächen der Polizei, Feuerwehr, Strafvollzugsanstalten, des Militärs etc. Der Flächentyp “ Verwaltung ” wird für Standorte öffentlicher Verwaltungen vergeben. Darunter fallen z.B. die Bezirksämter, Rathäuser, Arbeitsagenturen, Gerichte, Senatsverwaltungen und Bundeseinrichtungen, wie das Auswärtige Amt und der Bundestag. Botschaften werden dagegen der Kategorie „Sonstige Gemeinbedarfs- und Sondergebiete“ zugeordnet. Der Flächentyp „ Krankenhaus “ umfasst sowohl die baulichen Anlagen als auch die teilweise weitläufigen Außenanlagen der jeweiligen Einrichtung. Die Entstehungszeit der Krankenhäuser fällt in die unterschiedlichsten Bauepochen. Die Anfang des 20. Jahrhunderts entstandenen Krankenanstalten wurden z.T. in Pavillonbauweise errichtet. Die relativ großen Außenanlagen wurden parkartig gestaltet und weisen einen hohen Anteil an Erschließungsflächen auf. In neuerer Zeit ist dieser Baustil zugunsten eines zentralen Hauptgebäudes aufgegeben worden. Große, parkartige Außenanlagen sind aber auch hier meist typisch. Der Flächentyp “ Kirche ” wird vergeben wenn ein wesentlicher Teil der Fläche eines Blockes von Kirchengebäuden eingenommen wird. Sie treten oft in Verbund mit Stadtplätzen oder Friedhöfen auf und können mit einer entsprechenden Doppelnutzung kartiert worden sein. Unter dem Flächentyp “ Kultur ” sind städtische Museen, Theater, Opernhäuser, Philharmonie etc. zusammengefasst. Flächige Ehrengräber und -denkmale werden hier ebenfalls erfasst. Zu dem Flächentyp “ Hochschule und Forschung ” zählen neben einigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen vor allem die Einrichtungen der Universitäten und Hochschulen sowie die den Hochschulen zugeordneten Lehr- und Versuchsfelder mit landwirtschaftlichem oder gartenbaulichem Charakter, die in der Nutzungskartierung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung mit einer entsprechenden Freiflächennutzung als Doppelnutzung kartiert wurden. Der Flächentyp “ Altbau-Schule (vor 1945) ” beschreibt die um die Jahrhundertwende bis zum Jahr 1945 gebauten Schulen, die innerhalb der Quertiere der gründerzeitlichen Blockbebauung auf relativ kleinen Grundstücken Platz gefunden haben. Vom Baustil her entsprechen sie den gründerzeitlichen Flächentypen. Die unbebauten Flächen werden als Pausenhof mit Spielbereichen genutzt, seltener auch als Sportanlage. Der Flächentyp “ Neubau-Schule (nach 1945) ” beschreibt die seit 1945 entstandenen Schulen. Insbesondere die in den 1970er Jahren entstandenen Zentren verfügen über sehr große Grundstücke, deren Freiflächen als Pausenhof mit Spielbereich und als Sportanlagen genutzt werden. Sowohl der Flächentyp „Neubau-Schule“ als auch der Flächentyp „Altbau-Schule“ umfassen ausschließlich allgemeinbildende Schulen und Oberstufenzentren. Standorte von Musikschulen, Gartenarbeitsschulen, Volkshochschulen etc. werden im Flächentyp „sonstige Gemeinbedarfs- und Sondergebiete“(s.u.) eingeordnet, weil sie nicht die für Schulen typischen Gebäude und Freiflächen aufweisen. Unter dem Flächentyp “ Kindertagesstätte ” sind größere Block einnehmende Kindertagesstätten erfasst. Kleinere Anlagen werden regelmäßig im Zusammenhang mit anderen Gemeinbedarfseinrichtungen, z.B. Schulen, oder Wohngebieten kartiert. Die nach dem zweiten Weltkrieg errichteten Gebäude sind meist ein- bis zweigeschossig, selten drei- oder mehrgeschossig. Die älteren Gebäude sind dem jeweiligen Baustil der Umgebung angepasst. Die Kindertagesstätten weisen einen recht hohen Freiflächenanteil auf, die als Aufenthalts- und Spielbereiche oft intensiv gestaltet und genutzt werden. Dem Flächentyp „ Sonstige Jugendeinrichtungen “ werden größere Standorte von Jugendeinrichtungen zugeordnet, die nicht anderen Kategorien zugeordnet werden können. Hierunter fallen z.B. Jugendklubs, Jugendfreizeitheime, Jugendausbildungszentren, Kinder- und Jugendheime, Kinder- und Jugendzirkusse, Schullandheime, Verkehrsschulen sowie Jugendherbergen und –gästehäuser. Unter dem Flächentyp “ Campingplatz ” werden Zeltplätze und bündische Zeltlagerplätze, Campingplätze sowie Dauercampingplätze mit mobilen Unterkünften geführt, nicht jedoch überwiegend versiegelte reine Caravan-Abstellplätze mit Parkplatzcharakter. Bebaute Flächen ergeben sich durch Sanitärgebäude, einen eventuell vorhandenen Laden oder durch eine Gaststätte; der Bebauungsgrad ist insgesamt jedoch generell relativ gering. Unter dem Flächentyp „ Sonstige und heterogene Gemeinbedarfs- und Sondergebiete “ sind alle Gemeinbedarfsflächen zusammengefasst, die wegen fehlender Angaben oder als Folge der Systematik keinem anderen Flächentyp mit Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen zuzuordnen waren. Alle Flächen, die unter der Nutzung „ Wald “ kartiert wurden, werden diesem Flächentyp zugeordnet, sofern sie nicht gleichzeitig einer Baunutzung unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls es sich um überwiegend extensiv gepflegte, bestockte Flächen handelt (z.B. Schlosspark Glienicke). Dem Flächentyp „ Gewässer “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Gewässer dargestellt werden. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüssen und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche erkennbar sind. Dem Flächentyp „ Landwirtschaft “ werden alle Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte entweder als Grün- oder als Ackerland dargestellt werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen war. In diesem Fall würden sie einem der oben beschriebenen Flächentypen zugeordnet werden (s.o. Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen). Dem Flächentyp „ Baumschule / Gartenbau “ werden nur Blockflächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Dabei werden neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen dieser Kategorie zugeordnet. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert und dann nicht dem Flächentyp „Baumschule / Gartenbau“ zugeordnet, sondern einem der Flächentypen der Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen (s.o.). Unter den Flächentyp „ Park / Grünfläche “ fallen nur Blockflächen, die auch in der Realnutzungskarte der Kategorie Park / Grünfläche zugeordnet werden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich neben den im Grünflächenverzeichnis von SenStadt geführten öffentlichen Grünanlagen auch um weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. In der Realnutzungskarte als Park / Grünfläche kartierte weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder ungepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, können ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet werden (z.B. Volkspark Klein-Glienicke). Dem Flächentyp „ Stadtplatz und Promenade “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung oder als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Es handelt sich um öffentliche Räume des städtischen Lebens, die als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä. dienen oder Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber dem Flächentyp „Park / Grünfläche“ generell einen höheren Versiegelungsgrad. Dem Flächentyp „ Friedhof “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung zugewiesen wurde. Neben den zur Bestattung genutzten Flächen handelt es sich auch um ehemalige Friedhofe, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Dem Flächentyp „ Kleingarten “ werden alle Flächen zugeordnet, die in der Realnutzungskarte mit der entsprechenden Nutzung kartiert wurden, sofern ihnen keine Doppelnutzung als Verkehrsfläche zugewiesen wurde. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist die von SenStadt geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden in der Realnutzungskartierung der Nutzungskategorie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen zugeordnet und erhalten entsprechend in der Stadtstrukturkartierung den Flächentyp „Wochenendhäuser und kleingartenartige Gebiete“. Der Flächentyp „ Brachfläche “ beschreibt nicht oder nicht mehr genutzte Flächen, auf denen sich zum Teil vielfältige Vegetationsbestände wie z.B. Mager- und Trockenrasen oder Ruderalfluren entwickeln können. Alle Flächen, die unter einer der „Brachflächennutzungen“ kartiert wurden, werden diesem Typ zugeordnet, sofern sie nicht gleichzeitig einer Baunutzung unterliegen. In diesem Fall richtet sich die Typzuordnung nach der Baunutzung. Zudem können einzelne unter der Nutzung „Park / Grünfläche“ kartierte Anlagen diesem Flächentyp zugeordnet werden, falls die Fläche keiner offensichtlichen Pflege unterliegt und von Ruderalvegetation geprägt ist (z.B. Tegeler Fließ). Der Flächentyp „ Sportanlage, ungedeckt “ umfasst größere Sportstandorte, bei denen der Anteil der ungedeckten (d.h. unbebauten) Sportanlagen das Erscheinungsbild dominiert. Die zu den Sportanlagen gehörenden Gebäude zum Umkleiden und Lagern von Geräten werden mit erfasst. Zu den ungedeckten Sportanlagen können Wettkampfstadien, einzelne Sportplätze mit und ohne Laufbahn, die sich z.T. auf Schulgrundstücken befinden, Tennisplätze, Freibäder, Golfplätze sowie Flächen für den Reit-, Wasser- und Schießsport gehören. Unter dem Flächentyp „ Sportanlage, gedeckt “ werden Sportanlagen erfasst, bei denen der Anteil der gedeckten Sportanlagen (Hallensport) dominiert. Dies können z.B. Kombinationen von Sportplätzen und Sporthallen, stark baulich geprägte Stadien und Mehrzweckhallen, Schwimm-, Reit- oder Eislaufhallen sowie stark überbaute Wassersportgrundstücke sein. Der Flächentyp “ Parkplatz ” wird nur für die Park- und Stellplätze, Parkhäuser sowie Garagenanlagen vergeben, die einen gesamten statistischen Block einnehmen oder offensichtlich nicht mit der im Block vorhandenen Nutzung im Verbund stehen. So werden z.B. für Stellplatzanlagen im Bereich von Großsiedlungen auch dann keine Blockteilflächen gebildet, wenn sie über der Erfassungsgrenze von einem Hektar liegen, da sie zur speziellen Struktur dieser Wohnnutzung gehören. Liegen diese Stellplätze jedoch in einem separaten Block, werden sie der Nutzung Verkehrsfläche und dem Typ Parkplatz zugeordnet. Diese Vorgehensweise gilt auch für die Stellplatzanlagen in der Umgebung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, wie z.B. dem Olympiastadion und dem Messegelände. Außerdem werden Mittelstreifen, die als Parkplatz genutzt werden, sowie vereinzelt liegende Großparkplätze im Stadtbereich und in den Erholungsgebieten diesem Typ zugeordnet. Unter dem Flächentyp „ Flughafen “ sind sowohl die Rollbahnen, Abfertigungsgebäude und die Erschließungsflächen wie Straßen und Parkplätze erfasst, als auch die extensiven Freiflächen, die die Rollbahnen der Flughäfen umgeben und die mit der Doppelnutzung Verkehrsfläche und Brachfläche kartiert wurden. Unter dem Flächentyp „ Bahnhof und Bahnanlage ohne Gleiskörper “ sind alle Bahnanlagen außer den Gleiskörpern erfasst, wie z.B. oberirdische Bahnhofsanlagen, Verladebahnhöfe, Werkstattgelände etc. Die Bahnflächen stellen einen Sonderfall bei der Teilflächenbildung dar. Um die Bildung von Teilblockflächen auf das notwendige Maß zu beschränken, wird hier vermehrt von der Möglichkeit gebrauch gemacht, Flächen mit einer Doppelnutzung zu belegen. So werden Wald, Parks / Grünflächen, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen sowie Brachflächen, die mit Bahnanlagen zusammen in den Bahnblöcken enthalten sind als Doppelnutzung Verkehrsfläche mit entsprechender Grünnutzung kartiert. Wird die Fläche durch die Bahn genutzt, dann erfolgt die Typzuweisung entsprechend der betreffenden Bahnnutzung, ansonsten wird die Fläche dem Flächentyp „Sonstige Verkehrsfläche“ zugeordnet.“ Der Flächentyp „ Gleiskörper “ beschreibt die Gleisanlagen der S- und Fernbahn sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Die Schienenstränge werden dabei durchgängig dargestellt. Unter dem Flächentyp „ Sonstige Verkehrsflächen “ sind neben den Betriebshöfen der BVG und dem ZOB auch Verkehrsinseln (außer die, die als Parkplatz zu erkennen sind), verkehrsbegleitende Grün- und Brachflächen sowie Promenaden zusammengefasst. Es werden auch Wälder und Forsten, Parks / Grünflächen, Stadtplätze / Promenaden, Kleingartenanlagen oder Brachflächen, die in den Bahnblöcken liegen, ohne dass die Flächen durch die Bahn genutzt werden, diesem Flächentyp zugeordnet. In der Nutzungskartierung erhalten sie die Doppelnutzung Verkehrsfläche zusammen mit der entsprechenden Grünnutzung. Dem Flächentyp „ Baustelle “ werden alle Flächen zugeordnet, die auch in der Realnutzungskarte als Baustelle dargestellt sind. Es handelt sich um Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem Boden. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. In der aktuellen Ausgabe wurden keine Blockflächen diesem Flächentyp zugeordnet. Charakteristische Merkmale der Flächentypen Eine differenzierte Definition und Beschreibung der Flächentypen findet sich auch im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2010 . Dort werden die einzelnen Kartiereinheiten der Flächentypen ausführlich anhand von Einzeldarstellungen beschrieben. Die Einzeldarstellungen enthalten jeweils eine textliche Beschreibung, die Kartierregeln, Angaben zum Baualter, sofern dazu eine charakteristische Aussage getroffen werden kann Angaben zu charakteristischen Merkmalen beispielhafte Abbildungen, die die Verteilung der Blockflächen im Stadtraum, einen Ausschnitt aus der K5 (Karte von Berlin im Maßstab 1:5.000), einen Ausschnitt aus den digitalen Luftbildern (Orthophotos, Befliegung April 2009) sowie terrestrische Fotos typischer Blöcke zeigen, sowie ggf. Anmerkungen zu inhaltlichen Änderungen, die gegenüber der letzten Fortschreibung vorgenommen worden sind Als charakteristische Merkmale werden jeweils der arithmetische Mittelwert und die typische Wertspanne folgender Größen angegeben: der Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlas Karte 01.02 Versiegelung (Ausgabe 2007) ), die Geschossflächenzahl[1] (vgl. Umweltatlas Karte 06. 09 Städtebauliche Dichte (Ausgabe 2010) ), die Grundflächenzahl[3] (vgl. Umweltatlas Karte 06. 09 Städtebauliche Dichte (Ausgabe 2010) ), die Anzahl der Gebäudegeschosse[2] und die Anzahl der Einwohner pro Hektar Bei diesen Größen handelt es sich um in Datenbanken vorliegende Sachdaten, die regelmäßig im Informationssystem Stadt und Umwelt mit der Blockkarte als Raumbezug erarbeitet werden. Die in den Steckbriefen enthaltenen Angaben wurden nach der aktuellen Nutzungskartierung durch statistische Auswertungen errechnet. Für die Ermittlung der Spanne wurde als untere Grenze das 5%-Perzentil angegeben und als obere Grenze das 95%-Perzentil, um untypische „Ausreißer“ nicht mitzuerfassen. Ausnahmsweise treten also durchaus Flächen auf, die aus diesen charakteristischen Spannen herausfallen (10% der Flächen). Im Rahmen der Fortschreibung wurden anhand der charakteristischen Merkmale automatisierte Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und auffällige Flächen einer visuellen Überprüfung unterzogen. Für die statistischen Auswertungen konnten nur diejenigen Flächen herangezogen werden, bei denen die Geometrie gegenüber der ISU 5 2005 nicht verändert wurde. Für die neuen Flächen lagen die notwendigen Sachdaten noch nicht vor. Die folgende Tabelle enthält die durch statistische Auswertungen ermittelten Kennwerte für eine Auswahl von Flächentypen (Flächentypen der Gruppen I bis III). Zum Beispiel lässt sich hier herauslesen, dass die dichte Blockbebauung mit geschlossenen Hinterhöfen mit einer durchschnittlichen Einwohnerdichte von 487 pro Hektar der am dichtesten besiedelte Flächentyp ist. Die hohe Nutzungsintensität der Kerngebiete kann an der hohen durchschnittlichen Geschossflächenzahl ablesen werden. Eine differenzierte Definition und Beschreibung der Flächentypen finden Sie auch in dem Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes . Dort werden die einzelnen Flächentypen detailliert beschrieben. _____________________________ fn1. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird als Verhältnis Summe der Geschossflächen aller Hauptgebäude eines Blocks (ohne Nebengebäude wie Garagen etc.) zur Blockfläche errechnet. fn2. Für die Berechnung der Anzahl der Geschosse wurde der Quotient aus Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl gebildet (GFZ / GRZ = Geschosse). fn3. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird als Verhältnis der Summe der be- und unterbauten Flächen (Haupt- und Nebengebäude, Tiefgaragen etc.) zur Blockfläche errechnet. Zusammenfassung in Strukturtypen In der Umweltatlaskarte 06.07 werden sich ähnelnde Flächentypen zu insgesamt 16 übergeordneten Strukturtypen zusammengefasst: Die Darstellung der Strukturtypen konzentriert sich – mehr noch als die der Flächentypen – auf die Flächen mit überwiegender Wohnnutzung. Die 17 differenzierten Flächentypen mit überwiegender Wohnnutzung werden zu 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung zusammengefasst, während die übrigen 35 Flächentypen mit anderen Nutzungen zu nur 5 weiteren Strukturtypen zusammengefasst werden. Die 11 Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung werden anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstruktur sowie des Baualters differenziert: Diese differenzierte Betrachtung hat sich vielfach bewährt. Beispielsweise wurde die Stadtstrukturkartierung als eine Sekundärdatenquelle für die gesamtstädtische Biotopkartierung herangezogen und die Beschreibung der Strukturtypen anhand ihrer Bebauungs- und Freiraumstrukturen wurde weitgehend in die Beschreibung der Biotoptypen für die bebauten Bereiche übernommen (siehe auch: Berliner Biotoptypenliste ). Verteilung der Strukturtypen für Berlin Die elf Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt dabei mit 46 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der Zeilenbebauung seit den 50er Jahren (10 %). Die dörfliche Bebauung sowie die Siedlungsbebauung der 1990er Jahre und jünger beanspruchen mit jeweils 2 % den geringsten Flächenanteil (vgl. Abb. 5). Die Verteilung der Stadtstrukturtypen innerhalb der Berliner Bezirke zeigt deren unterschiedlichen städtebaulichen Charakter (vgl. Abb. 6). In Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg ist mit ca. zwei Drittel bis drei Viertel der Wohngebietsfläche ein relativ hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z.T. massiv verändert wurde. In den übrigen Bezirken ist der Anteil deutlich geringer; im stadtweiten Durchschnitt beträgt der Anteil an gründerzeitlicher Bebauung nur 15 %. In Marzahn-Hellersdorf ist sowohl der Anteil der Blockbebauung der Gründerzeit als auch der Anteil an Zeilenbebauung verschwindend gering. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Tempelhof-Schöneberg auf, gefolgt von Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit nimmt in den Bezirken Lichtenberg (40 %) und Marzahn-Hellersdorf (26 %) einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Die niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt in dem Innenstadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg völlig, während sie am Stadtrand in Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf ca. zwei Drittel bis drei Viertel der Wohngebietsfläche ausmacht. Die geschlossene Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern , die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die geschlossene Bebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden , zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der geschlossenen Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen , die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Größere Gebiete liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist mit gut 200 ha Fläche noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen Geschlossener Hinterhof bzw. Hinterhof in ursprünglicher Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs Geschlossener Hinterhof ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. In Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf wurden Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die seit den 50er Jahren in Zeilenbebauung angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen angelegt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain, aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit findet man innerhalb des S-Bahnrings als heterogene, innerstädtische Mischbebauung in den westlichen Bezirken. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Der überwiegende Teil der hohen Bebauung der Nachkriegszeit ist dem Flächentyp Großsiedlungen und Punkthochhäuser zugeordnet. Sie kommt innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor, wo kleinere Siedlungen dieses Flächentyps entstanden sind. In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Siedlungen mit Blockrand- und Zeilenbebauung in Plattenbauweise mit einzelnen Punkthochhäusern kommen hauptsächlich in Hellersdorf, Marzahn und in Spandau vor. Kleinere Siedlungen entstanden z.B. in Köpenick und Hohenschönhausen. Größere Flächen des Strukturtyps Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger wurden meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert und finden sich, wie in Karow-Nord und Buchholz, überwiegend am Rand der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z.B. die Rummelsburger Bucht liegen auch in der Innenstadt. Das größte Projekt im Westteil der Stadt ist die Wasserstadt Spandau. Die niedrige Bebauung mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die Villenbebauung mit parkartigen Gärten entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und wurde seitdem kaum verändert. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf und Frohnau, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die Mischbebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung , bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde West und Zehlendorf. Dörfliche Bebauung ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. Die Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm/ Tauentzienstraße bzw. um den Alexanderplatz/ Friedrichstraße auf. Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Gewerbe und Industrie konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Dicht bebaute Gewerbegebiete kommen flächenmäßig weniger vor als Gewerbegebiete mit geringer Bebauung . Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung ist über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. Grün- und Freiflächen sind im Stadtrandgebiet gegenüber der Innenstadt deutlich mehr vorhanden. Als Verkehrsflächen fallen der Flughafen Tegel, die Bahnflächen entlang von S-Bahnlinien, die Parkplätze am Olympiastadion und im Bereich des ICC / ZOB sowie die noch bestehenden Verkehrsflächen im Bereich des ehemaligen Flughafens Tempelhof auf. Differenzierte Angaben zu den Strukturtypen, die nicht überwiegend der Wohnnutzung dienen, finden sich in den Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen sowie 06.02 Grün- und Freiflächenbestand des Umweltatlasses.
Asse E i n blick e Informationen über ein endlager 06 /2009 ReportageUmfrageInfografik Für die Asse lernen – wie Stadtallendorf entgiftet wurde»Trotz allem optimistisch« Die Stimmung vor OrtDie Kriterien für die Auswahl im Überblick Die Entscheidung naht Alle Optionen sind technisch machbar: Die Suche nach der besten Art der Stilllegung geht in die entscheidende Phase. Gute Nachrichten sind rar, wenn es um die Asse geht. Anfang Oktober allerdings machte sich in Schöppenstedt eine gewisse Erleichte- rung breit, als das Bundesamt für Strahlen- schutz (BfS) in der mit 300 Menschen gefüllten Veranstaltungshalle die Gutachten zu den drei Alternativen der Stilllegung vorstellte. Ob Rückholung der radioaktiven Abfälle, Um- lagerung in tiefere Schichten oder Verfüllung mit Spezialbeton: Alle drei Optionen sind technisch machbar und der Stilllegungs- betrieb mit den Auflagen des Strahlenschutzes zu vereinen. Zu diesem Ergebnis kamen die vom BfS beauftragten Gutachter. Damit waren auch manche Kritiker beruhigt, die bereits eine Vorfestlegung auf die Verfüllung be- fürchtet hatten. „Es hat nie eine Präferenz des BfS gegeben“, sagt Präsident Wolfram König. Vielmehr gehe es darum, „unter den sehr schwierigen Randbedingungen die sicherste Variante auszuwählen.“ Zwischen 2,8 und 14,6 Jahren würde die Rückholung der radioaktiven Abfälle laut Gut- achten dauern – wobei eine Teilrückholung ausgewählter Abfälle (aus bestimmten Ein- lagerungskammern) am schnellsten ginge, während eine vollständige Rückholung mit zusätzlicher Dekontamination des Bergwerks die meiste Zeit beanspruchen würde. Bei der Rückholoption, die vom Consulting-Unter- nehmen DMT und dem TÜV Nord untersucht wurde, kämen vor allem ferngesteuerte Geräte zum Einsatz. Müsste einmal von Hand einge- griffen werden, würden die Arbeiter belüftete Schutzanzüge tragen und sich überwiegend in vor Strahlung geschützten Bereichen aufhal- ten. Der geborgene Müll würde gegebenen- falls unter Tage gepresst und neu verpackt. Die vollständige Konditionierung der gebor- genen Abfälle erfolgt in einer Konditionie- rungsanlage außerhalb des Schachtes. Ob er abschließend zum Endlager Schacht Konrad in Salzgitter gebracht werden dürfte, muss noch geprüft werden. Im Falle einer Umlagerung müssten in etwa 1.200 Meter Tiefe neue Kammern im Salz an- gelegt werden, in die der Abfall über einen neuen Förderschacht gebracht würde. Diese vom TÜV Nord und der Erfurter Ingenieurs- gesellschaft Ercosplan untersuchte Variante würde im Falle einer Umlagerung aller Ab- Die neue Website der Asse Um noch besser über die Geschehnisse im Endlager Asse II informieren zu können, hat das BfS eine neue, übersichtliche Internetseite eingerichtet. Seit dem 19. Oktober findet sich unter www.endlager-asse.de alles Wissenswerte über die Arbeiten und Planungen für die Stilllegung der Asse II. Die Seite bietet leicht verständliche Animationen (Kurzfilme) für alle, die sich zum ersten Mal mit der Asse beschäfti- gen. „Die Asse in sechs Schritten“ ist ein virtueller Rundgang, der auch Menschen ohne Vorkenntnisse in wenigen Stationen die wichtig- sten Informationen vermittelt. Die Messwerte der Umweltradio- aktivität auf der Asse und im nahe gelegenen Kissenbrück sind über ein Zusatzmodul direkt abrufbar. Fachbesucher und alle, die tiefer in das Thema einsteigen möchten, finden darüber hinaus umfang- reiche Gutachten, Studien und Antragsunterlagen zur Asse. fälle bis zu 18 Jahre dauern, da die neuen Einlagerungsbereiche erst erkundet und auf- gefahren werden müssten. Wie im Fall der Rückholung würde der Atommüll mit fern- gesteuertem Gerät geborgen, gegebenenfalls verpresst und neu verpackt. Eine andere Vari- ante sieht vor, die radioaktiven Abfälle direkt in neu erstellte Kavernen zu kippen – ohne sie zu komprimieren oder zu verpacken. Die Verfüllung des Bergwerks mit Spezial- beton wurde von der Schweizer Firma AF-Colenco, der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit in Braunschweig und dem Institut für Gebirgsmechanik in Leipzig untersucht. In diesem Fall bliebe der radio- aktive Abfall am derzeitigen Ort, Barrieren im Bereich der Einlagerungskammern würden den Austritt der Schadstoffe begrenzen. Der untere Teil des Bergwerks würde mit einer Magnesiumchloridlösung geflutet, die das leicht lösliche Salz nicht angreift und Grund- wasser fernhalten soll. Die zugänglichen Bereiche der Asse würden mit Spezialbeton verfüllt werden, die Schächte am Ende ver- schlossen. Acht Jahre würden die Arbeiten laut Gutachten in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall käme noch die Zeit für ein Genehmigungsverfahren hinzu. Das Bundesamt für Strahlenschutz wird sich nun anhand der Kriterien, die die tech- nische Umsetzung und Umweltauswirkungen betreffen (siehe Infografik), bis Ende des Jahres für eine Option entscheiden und diese vorschlagen. 2 ASSE Einblicke r e p o r ta g e Boden gutmachen Vom Umgang mit alten Schadstoffen: In Stadtallendorf wurde im Dritten Reich Munition hergestellt, später baute man Häuser auf dem vergifteten Boden. Die Sanierung geriet zu einem erfolgreichen Großreinemachen inmitten eines Wohngebiets – auch, weil man die Bürger daran teilnehmen ließ. Text: Stefan Krücken Am Morgen eines Herbsttages, an dem schwe- rer Nebel über den Wäldern von Mittelhessen hängt, stehen Männer in weißen Schutzanzü- gen neben einem Loch und sehen hinab auf eine ätzende Entdeckung. Das Loch haben sie ausgehoben, um verseuchtes Erdreich abzu- tragen, doch diesen Tank, gefüllt mit einer schwarzen Säure, mit dem haben sie nicht gerechnet. Es läuft wie so oft in Stadtallendorf, wie seit knapp anderthalb Jahrzehnten, seit man mit der Sanierung der größten europäi- schen Rüstungsaltlast begann: „An manchen Stellen packten wir eine Art Überraschungsei aus“, sagt Christian Weingran, 59, Leiter des Projekts, „wir wussten trotz intensiver Erkun- dungen und Recherchen nicht, was in der Erde drin war.“ In einem Vorgarten, unter einem Blumen- beet entdeckten Bauarbeiter in einem Kanal 300 Kilo Trinitrotoluol, kurz: TNT, also reinen Sprengstoff. Über einem anderen Einfamilien- haus musste man eine gewaltige Zeltkonst- ruktion errichten, damit keine giftigen Gase ungefiltert austreten konnten. Insgesamt be- förderte man drei Tonnen sprengfähiges TNT aus dem Boden, dazu 125 Tonnen andere krebserregende Schadstoffe, man erkundete und reinigte mehr als 70 Kilometer unterirdi- sche Kanäle. Mitten in einem Wohngebiet, in dem Jägerzäune stehen, Mittelklassewagen auf sauberen Garagenauffahrten parken, wo Gartenzwerge vor Eingangstüren wachen und Kinder zur Schule gehen. Wo Arbeiter im Betonwerk schuften, Teile für die Auto- industrie gestanzt werden oder eine riesige Draußen vor der Tür: Damit während der Sanierung keine giftigen Dämpfe entweichen konnten, wurde über ein Einfamilienhaus eine Halle errichtet. Mitten im Wohngebiet stieß man auf alte Fundamente, in denen sich krebserregende Stoffe gesammelt hatten. Foto: HIM GmbH Fabrik rund um die Uhr Milchschnitten, Prali- nen mit Kirschschnaps und Schokolade pro- duziert, und nebenbei bemerkt: auch Über- raschungseier. Direkt nebenan pumpt, kaum zu glauben, ein Werk das Trinkwasser für die Region aus dem Boden. Was in Stadtallendorf geschah, einer Klein- stadt von 21.000 Einwohnern, umgeben von dicht bewaldeten Hügeln nicht weit entfernt von Marburg, dürfte als das sonderbarste Großreinemachen in der Geschichte Deutsch- lands gelten. Das „Wunder von Stadtallendorf“ nannten es manche Zeitungen, und eine umfangreiche Dokumentation namens „Bo- den gut gemacht“ lässt nur erahnen, vor wel- chen Schwierigkeiten die Experten standen. „In vielen Fällen mussten wir während der laufenden Sanierung neue Lösungen finden“, sagt Projektleiter Weingran, ein gebürtiger Rheinländer mit Schnauzbart. „Die wahren Dimensionen haben wir erst schrittweise er- kannt.“ Für insgesamt 150 Millionen Euro 3 ASSE Einblicke 06/2009 Ein Bild von früher: Für die Rüstungsproduktion wurden um die einzelnen Fabrikgebäude herum Wälle errichtet, um den Schaden bei Explosionen möglichst gering zu halten. entgiftete man Teile einer Stadt – ohne dass das Leben in der Stadt dadurch stillstand. Während des Zweiten Weltkriegs hatte das Naziregime im heutigen Stadtallendorf die beiden größten Sprengstofffabriken Europas errichten lassen, auf Hunderten Hektar Flä- che. Mehr als 17.000 Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge aus Buchenwald befüllten Grana- ten und Bomben, bis sich ihre Haare und die Haut gelb oder lila verfärbten. Hochgiftige Rückstände gelangten ins Erdreich, wurden in Kanäle gepumpt oder auf eine Halde geschüttet, doch als amerikanische Truppen 1945 die Region befreiten, hatten die Menschen andere Sorgen, als den Boden zu entgiften. Sie nutzten viele der knapp 640 Gebäude, die nicht zerstört wurden, als Wohnraum oder als Fabrikhallen. Noch heute sieht man bei einer Fahrt durch die Straßen des Viertels seltsam verbaute Häuser, die auf dem massiven Stahlbeton der Nazi- bunker gebaut sind. Auf vielen Flachdächern wachsen Bäume und Sträucher. Damals dien- ten sie zur Tarnung vor alliierten Bombern, heute sind sie nützlich als Wärmedämmung. Jeder Städteplaner bekommt nervöse Zuckungen, wenn er über das ehemalige Gelände der Sprengstofffabrik spaziert: Ein- familienhäuser, Industrie, Schulen, Lauben von italienischen oder türkischen Niedrig- lohnkräften, all dies findet man durcheinan- der. Mehr als 4.500 Menschen wohnen und mehr als 8.000 arbeiten auf dem ehemaligen Gelände der Dynamit AG (DAG). Es ist ein wichtiger Industriestandort in einer Region, die unter hoher Arbeitslosigkeit leidet; fast jeder vierte Bewohner von Stadtallendorf kommt aus dem Ausland, und viele gehen an den Bändern der Schokoladenfabrik oder in der Eisengießerei Tätigkeiten nach, für die man kein Universitätsdiplom benötigt. Wenn die Arbeit fehlt, droht ein anderes explosives Gemisch in Stadtallendorf, der „jungen Stadt im Grünen“ (Eigenwerbung), in der die Repu- blikaner schon einmal Wahlerfolge feierten. Das Bewusstsein, dass die Hinterlassenschaf- ten gesundheitliche Spätzündungen verursa- Foto: HIM GmbH chen könnten, sickerte erst Jahrzehnte danach durch, und einigen kam es überhaupt nicht. „Was soll das? Bin doch auch so alt gewor- den“, solche Bemerkungen hörten die Mit- arbeiter der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM) häufig. Anwohner berichteten, ihre Kinder seien auf der „Trihalde“ – einem be- grünten Hügel unmittelbar neben dem Was- serwerk, unter dem 300 Tonnen chemische Rückstände vor sich hin gammelten – früher rodeln gegangen. Und warum bitte durften sie nicht mehr Obst und Gemüse ernten, das manche in der Nähe anbauten? Andere be- richteten, es habe im Sommer manchmal beißend nach Marzipan gestunken, aber das habe sie nicht weiter gestört. Je nachdem, wie der Wind steht, riecht es in Stadtallen- dorf heute nach verbrannter Schokolade oder den Abgasen eines der Eisenwerke. Das Mar- zipanodeur stammte vermutlich von Mononi- trotoluol im Boden, einem Vorprodukt von TNT, ebenso hochgiftig und krebserregend. Gerade für die Älteren Anwohner war es ein Schock, die gewohnte Umgebung zu verlieren Auch nach Ärger roch es in der Entgiftungs- zone, als die Arbeiten begannen. Umwelt- minister und andere Behördenbosse hatten sich immer wieder ein Bild von der Lage ge- macht, in dem sie mit ihren Delegationen in Bussen durch die Straßen rollten. Zum Zorn der Anwohner, die sich fühlten wie Ausstel- lungsobjekte in einem Safaripark. Als Gegen- entwurf zu solcher Bürgerferne ersannen die Projektplaner ein Modell, das sich als ähnlich effektiv erweisen sollte wie die Schutzmaß- nahmen. „Ohne Offenheit und Dialogbereit- schaft geht das nicht“, meint Weingran, „wir haben uns gefragt: ‚Wie wäre das für mich?‘ – das war ein wichtiger Aspekt für uns.“ Ein Projektbeirat, in dem Parteien, Firmen, Händ- ler, Vereine und Bürger vertreten waren, dis- kutierte die Planungen der Projektleitung. Und Mitarbeiter des Bürgerbeteiligungsbüros (BBB) nahmen die Arbeit auf, um als eine Art „Streetworker“ Vertrauen auf der Großbau- stelle zu schaffen. Einer von ihnen heißt Jochen Blecher, 49, ein Diplom-Geograf mit hoher Stirn und sanf- ter Stimme, der rund um die Uhr erreichbar war für Probleme aller Art. Ein Anwohner zum Beispiel wusste nicht, wohin mit seinen Hühnern, ein anderer sorgte sich um seine Koi-Karpfen, und auch die Frage, ob der Hund einen geeigneten Baum finden würde, um seinen Geschäften nachzugehen, wurde erör- tert. „Für manche ältere Leute war es zu- nächst ein Schock, denn sie verloren ihre ver- traute Umgebung“, erinnert sich Blecher. Wer zur Schicht musste, aber wegen des Bau- lärms nicht in den Schlaf fand, dem bot er ein Hotelzimmer an; wer die Fenster nicht schon wieder putzen konnte, bekam Hilfe. In heiklen Fällen, wenn direkt neben einer Hauswand metertief Erdreich abgetragen wurde und der Hausbesitzer um die Sicher- heit des Fundaments fürchtete, organisierte Blecher zusätzliche Treffen mit den Baustel- lenleitern. Die Referenten des „BBB“ waren niemandem unterstellt und arbeiteten unab- hängig – auch dies schuf Glaubwürdigkeit. Im Unterschied zu anderen Sanierungs- gebieten, wo Anwohner klagen, demonstrie- ren und Baggerführer bisweilen unter Polizei- schutz graben müssen, gingen die Arbeiten in Stadtallendorf zügig und so harmonisch voran, wie Arbeiten in einer Sanierungszone eben laufen können. „Wir haben uns bemüht, jeden Garten nach der Sanierung wieder so hinzukriegen, wie er vor der Sanierung war – manchmal sogar auch etwas schöner“, sagt Weingran. Zusätzlich wurde jedem, der es wünschte, ein einhundert Quadratmeter gro- ßer Nutzgarten eingerichtet, mit sauberem Humus für die Tomaten und Gurken. Erfolg der Bürgernähe: Es kam zu keiner Klage, zu keiner Verzögerung wegen eines Einspruchs, zu keinem einzigen Baustopp. Bevor man mit dem Abtragen der „Trihal- de“ begann, über der man eine Halle errich- tete, so groß wie drei Fußballfelder, lud man Anwohner zum Spaziergang, um über Ar- beitsabläufe und über Risiken zu informie- ren. Mit Rohrleitungen pumpte man den Schlamm dann aus der Erde, verfestigte ihn mit Flugasche und Zement und transportier- te das Material in gasdichten Containern nach Deutzen bei Leipzig, wo es in einem Drehrohrofen bei mehr als 500 Grad von Schadstoffen gereinigt wurde. Kein Arbeiter wurde während der Sanierungsarbeiten krank, und vom gefürchteten Gifthügel sind heute nur noch einige Entlüftungsrohre übrig, die Weingran von seinem Büroschreibtisch aus sehen kann. Wenn er heute in seinen blauen Passat steigt, auf dessen Heckklappe das Vereinswappen von „Alemannia Aachen“ klebt, und durch das sanierte Gebiet nach Hause fährt, grüßen die Anwohner freund- lich. Als das letzte Grundstück saniert war, feierten alle gemeinsam ein Straßenfest. Die Bürger brachten Grillgut mit. Weingran, Blecher und die Sanierer stifteten das Pils. Stefan Krücken war Polizeireporter der „Chicago Tribune“ und schreibt als Reporter u. a. für den „Tagesspiegel“ und den „Stern“.
Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Vorhaben: Hochwasserschutzmaßnahmen am Probstbach in 73262 Reichenbach an der Fils Die Gemeinde Reichenbach an der Fils plant die Umgestaltung und Verlegung des vorhandenen Doleneinlaufs mit Verlegung des Gewässerbettes und Verwallung des linken Ufers des Probstbaches. Die Maßnahme soll der Verbesserung des Hochwasserschutzes dienen. Das Hochwasser vom 09.06.2007 war Anlass für die Gemeinde, die Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslage von Reichenbach in Angriff zu nehmen. Eine Hochwasserschutzkonzeption für die Gemeinde wurde in Auftrag gegeben. Ziel der Hochwasserschutzkonzeption sollte die Verbesserung des Hochwasserschutzes sein, um das Schadensausmaß eines Hochwassers wie im Juni 2007 zu verhindern bzw. zumindest in Grenzen zu halten. Neben dem Reichenbach wird die Gemeinde u. a. auch vom Probstbach durchflossen, welcher in die Fils mündet. Der Probstbach ist zwar deutlich kleiner als der Reichenbach, so dass bei Überflutungen aufgrund der kleineren Wassermengen entsprechend geringere Schäden auftreten. Dennoch geht vom Probstbach eine klare Gefährdung für die Ortslage aus, weshalb dieses Gewässer in Untersuchungen für die Hochwasserschutzkonzeption mit behandelt wurde. Der Probstbach, der über die letzten 500 m bis zur Mündung in die Fils verdolt ist, ist im Bereich des Verdolungseinlauf nicht leistungsfähig genug, um ein 100-jährliches Hochwasserereignis ohne Ausbordungen abzuführen zu können. Zudem stellt die Verdolung des Gewässers selbst ein großes Problem dar. Das auf den gewässerparallelen Weg bzw. bei einer Überlastung des Verdolungseinlaufs ausbordende Wasser kann nicht mehr in den Probstbach zurückströmen und somit, wie auch in der Vergangenheit geschehen, zu Überflutungen der unterhalb liegenden Fabrikhallen entlang der Ulmer Straße führen. Aufgrund des hohen Schadenspotenzials wurde daher eine Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich des Verdolungseinlaufs vorgeschlagen, welche Gegenstand der vorliegenden Genehmigungsplanung ist. Die Umgestaltung des Doleneinlaufs des Probstbachs stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Demnach ist ein Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG). Für die Umgestaltung des Doleneinlaufs des Probstbachs war gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch-zuführen ist. Bei der nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Liebe Leser*innen, der Dialog KlimaAnpassung vom BMUV und UBA geht in die zweite Runde: Bürger*innen entwickeln in fünf Regionen Zukunftsbilder für ein klimaangepasstes Deutschland . Neben Kommunen und Regionen sind auch Unternehmen zunehmend von Extremwetterereignissen betroffen und entwickeln Anpassungsstrategien. Wie sie bei der Bewertung der Klimarisiken und Auswahl von Anpassungsoptionen am besten vorgehen, beschreibt unser Schwerpunktartikel. Auch in diesem Newsletter: UBA startet Interessenbekundungsverfahren für Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung , UBA führt repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung durch, BMUV fördert kommunale naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung . Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen Physische Klimarisiken managen Quelle: istock.com; Denis Shevchuk Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen viele Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Unternehmensbereiche können betroffen sein. Es bestehen Risiken für Mitarbeitende, für Standorte bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken regelmäßig zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren. Das Umweltbundesamt hat hierzu methodische Vorschläge erarbeitet, die sich an internationalen Normen orientieren und Anforderungen der europäischen Sustainable Finance Regulierungen, wie die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen. Unser Schwerpunktartikel stellt diese Empfehlungen für Klimarisikoanalysen in Unternehmen vor. Regionale Dialoge zur Klimaanpassung starten in Dessau-Roßlau Das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt haben den Startschuss für eine Reihe an regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung gegeben. Den Auftakt machen etwa 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Region Mittelelbe. An zwei Tagen entwickeln sie ein gemeinsames Zukunftsbild für die Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise in ihrer Region. Weitere Dialoge folgen in Wismar, Duisburg, Worms und Zwiesel. Mit dieser Reihe startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“. Die Empfehlungen aus den Dialogen ergänzen die Erkenntnisse aus der ersten Phase der Beteiligung, die bundesweit als Online-Dialog durchgeführt wurde. Alle Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung an der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie ein. Interessenbekundungsverfahren für FuE-Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung Das Umweltbundesamt fördert im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ein angewandtes Forschungsprojekt, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden sollen. Ziel ist die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf die Klimawirkungen Hitze und Dürre und Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte. Projektskizzen können bis zum 7.12.2023 eingereicht werden. Repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung gestartet Wie angepasst sind Deutschlands Kommunen an die Folgen des Klimawandels? Welche Maßnahmen setzen sie bereits um und wo sehen sie Herausforderungen? Um Städte, Gemeinden und Landkreise zukünftig noch besser bei der Klimaanpassung unterstützen zu können, wurde im Auftrag des UBA die „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ gestartet. Die Kommunalbefragung wird vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Die etwa 4700 zur Online-Befragung aufgeforderten Kommunen haben noch bis Anfang November 2023 die Möglichkeit, daran mitzuwirken. Die Ergebnisse der Befragung werden im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim stellt neue Forschungsergebnisse zur Anpassung an den Klimawandel in deutschen Kommunen und Regionen vor Da die Auswirkungen des Klimawandels regional sehr unterschiedlich sind, müssen die Städte und Regionen verschiedenartige Maßnahmen ergreifen. Die BMBF-Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln" unterstützt sechs Modellregionen und zwei Querschnittsprojekte bei der Anpassung an den Klimawandel. Welche Rolle Klimadienste dabei in der Anpassungspraxis spielen, wurde auf der vom Umweltbundesamt organisierten RegIKlim-Veranstaltung am 19. und 20. September diskutiert. In einer zweiten Forschungs- und Entwicklungsphase sollen nun die erarbeiteten Informationen und Daten aufbereitet und auf einer Internetplattform gebündelt werden. Das sogenannte Klimakataster soll dann Akteur*innen helfen, die jeweilige Region auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. UBA-Abschlussbericht zum Vorhaben „Kommunen vernetzen“ Kommunalen Austauschplattformen sollen kleineren und mittelgroßen Kommunen helfen, sich besser mit den nötigen Klimaanpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ ins Leben gerufen. Ziel war es, drei kommunale Austauschplattformen zur Verstetigung von Lern- und Austauschprozessen zu schaffen. In dem nun veröffentlichten Abschlussbericht wurden die Erkenntnisse des Projektes aufbereitet. Untersuchte Fragen waren etwa: Welche Ansätze des Peer-Learning sind geeignet, um kommunale Anpassungsprozesse zu fördern? Wie kann der Mentoring-Ansatz Kommunen zur Klimaanpassung motivieren und befähigen und wie lassen sich Netzwerkstrukturen verstetigen? Studie: Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Klimaanpassung? Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Anpassung an den Klimawandel und wie lässt sich ihre Wirksamkeit vorab feststellen? Dieser Frage geht die Studie „Qualitative und quantitative Modellierungen der Wirksamkeit von Politikinstrumenten“ des Umweltbundesamts nach. Das Dokument fasst die Ergebnisse einer ausgiebigen Recherche qualitativer und quantitativer Modellierungsansätze zur Ex-ante Analyse der Wirksamkeit von Politikinstrumenten zusammen. Unter anderem werden verschiedene Modellierungsansätze und die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit der gefundenen Ansätze auf das Politikfeld der Klimawandelanpassung erläutert. BMUV fördert kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung Mit insgesamt 65 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium (BMUV) Kommunen bei der Ausarbeitung von Anpassungskonzepten an den Klimawandel – und fördert dabei insbesondere Projekte mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Für diese Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) stehen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung. Kommunen können bis 31. Januar eine Förderung für die Ausarbeitung ihrer Anpassungskonzepte beantragen. Eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular an, wenn Sie teilnehmen möchten. Anmeldeschluss ist Dienstag, 7. November 2023. BMUV unterstützt Klimaanpassung in der öffentlichen Ausbildung Die Hochschule Darmstadt entwickelt für den Studiengang Public Management neue Standardmodule zum Thema Klimafolgenanpassung. Mit den Lerninhalten sollen die Mitarbeitenden im öffentlichen Sektor schon bei der hochschulischen Grundausbildung Wissen und Kompetenzen im Bereich Klimawandel und Klimafolgenanpassung vermittelt bekommen. Unterstützt wird die Hochschule dabei vom Bundesumweltministerium, das für die Pläne 193.000 Euro aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Verfügung stellt. Die Lerninhalte werden über fünf Semester angeboten; gestartet wird mit der Vermittlung von Grundlagenwissen zum Klimawandel und zu Nachhaltigkeitszielen. Gutachten zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt Die Folgen des Klimawandels – etwa übermäßige Hitze – machen auch vor Bürotürmen und Fabrikgebäuden nicht Halt. Welche konkreten Auswirkungen der Klimawandel auf die Arbeitswelt hat, wurde in einem Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums untersucht. Erstellt wurde das Papier mit dem Titel „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“ vom Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. Zu den zentralen Fragen gehörten: Welche Risikogruppen gibt es? Welche Branchen und Arbeitsstätten sind besonders betroffen? Welche Klimaschutz- und Anpassungspotentiale gibt es in Unternehmen und wie werden sie umgesetzt? „Let's play Klimaanpassung“: Brandenburg wird Modellstadt Brandenburg an der Havel wird zur Modellstadt für Klimaanpassungsmaßnahmen. Als eine von sieben Städten und Gemeinden wurde Brandenburg für die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ ausgewählt. Die Initiative unterstützt Modellvorhaben, die sich mit nachhaltiger Stadtentwicklung auseinandersetzen. In Brandenburg wird im Projekt „Let’s play Klimaanpassung“ nun in einem digitalen und analogen Beteiligungsprozess am Beispiel der Bauhofstraße die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer Art Reallabor mit kleinteiligen Maßnahmen erprobt. Ein darauf aufbauender Kriterien- und Maßnahmenkatalog soll dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar sein. Klimawandel treibt Baumsterben im Schwarzwald voran Die Folgen des Klimawandels tragen maßgeblich zum Baumsterben im Schwarzwald bei. Insbesondere die trockenen und heißen Sommer reduzieren das Wachstum und erhöhen die Mortalität der Bäume, zeigt eine Langzeitstudie zum Einfluss von Klimaveränderungen auf die Bäume im Schwarzwald. Erstellt wurde sie von zwei Professoren für Waldwachstum und Dendroökologie an der Universität Freiburg. Die Daten zeigen unter anderem, dass etwa aufgrund von Borkenkäferbefall etwa maximal zwölf Prozent des nachhaltigen jährlichen Zuwachses absterben, nach extrem trockenen Sommern aber lag dieser Quote bei mehr als 40 Prozent. Extremwetterkongress: neues Faktenpapier Rapide schmelzende Gletscher, brennende Wälder, extreme Hitze und starke Überschwemmungen: Die Klimaextreme in diesem Jahr sind eine Wendemarke. Zu diesem Schluss kamen Wissenschaftler*innen und Expert*innen auf dem 13. ExtremWetterKongress Ende September in Hamburg. Demnach haben die extremen Wetterereignisse ein Maß erreicht, in dem der Klimawandel und seine menschlichen Ursachen nicht mehr geleugnet werden können. Die Vortragenden mahnten in dem Zusammenhang zu mehr Klimaschutz, aber auch zu entschlossenerem Handeln im Bereich der Anpassung an die nicht mehr umkehrbaren Folgen der Klimaerwärmung. Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert schnelle Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ plädiert dafür, den klimaresilienten Umbau der Städte voranzutreiben und dabei vor allem mit Wasser nachhaltiger umzugehen. In dem Positionspapier „Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft“ fordern unter anderem die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) etwa die Verankerung der wasserbewussten Stadt in Gesetze und Verordnungen. Außerdem müssten laut Papier unter anderem Sanierungs- und Städtebauförderungsgebiete „Klima“ eingeführt und Überschwemmungsbereiche von Überbauung freigehalten werden. Naturgefahrenreport 2023 erstmals mit ausführlichem Datenservice Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Versicherer (GDV) den sogenannten Naturgefahrenreport und bilanziert dabei Unwetterschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen. Seine aktuelle Ausgabe hat der Verband nun erstmals mit einem ausführlichen Datenservice ergänzt. In dem online zugänglichen Statistikteil zum Report sind alle Graphiken, Tabellen und Karten interaktiv hinterlegt. Der Verband möchte mit den Daten den Entscheidern bei ihren Aktivitäten im Bereich Naturgefahren, Prävention und Klimafolgenanpassung unterstützen. Laut Bericht hat die deutsche Versicherungswirtschaft in den vergangenen 50 Jahren rund 233 Milliarden Euro für die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen ausgegeben. Hessisches Landesamt hilft bei Auswahl klimaresilienter Begrünung Pflanzen können helfen, die Klimawandelfolgen in Städten abzumildern: Als natürliche Klimaanlagen spenden sie Schatten und kühlen. Wichtig dabei ist die Auswahl der richtigen Pflanzen. Hilfe bietet hier das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit einem Online-Tool zu Stadtgrün im Klimawandel. In den drei Modulen „klimaresiliente Baumarten finden“, „Antworten, Informationen, Handlungshilfen“ und „Bauwerksbegrünung aussuchen“ finden sowohl Stadtplaner*innen als auch kommunale Entscheidungsträger*innen und Privatpersonen Unterstützung bei der Planung und Auswahl klimaresilienter Begrünung. Projekt zu blau-grüner Infrastruktur in Gewerbegebieten Da Gewerbe- und Industrieparks meist stark versiegelt sind, sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – etwa bei Hitze und Überschwemmungen. Um bei der Um- und Neugestaltung der Gewerbegebiete mehr unversiegelte Parkplätze, begrünte Hallen und Straßenbegleitgrün zu ermöglichen, hat der Wissenschaftsladen Bonn (WILA Bonn) das Projekt „Industrie- und Gewerbeparks – klimaresilient & fit für die Zukunft“ gestartet. Gemeinsam mit Projektpartnern aus sechs europäischen Ländern soll in den Gewerbegebieten mehr blau-grüne Infrastruktur geschaffen werden. Ein besonderer Projektschwerpunkt liegt dabei auf Arealen aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei werden auch dort ansässige Unternehmen eingebunden, etwa durch Trainings. Faktor Grün-Projekt abgeschlossen: So werden Unternehmen klimafit Ob mit Pflanzaktionen, Fortbildungen der Mitarbeitenden oder der Schaffung von schattigen Plätzen für die Mittagspause: Um Unternehmen und deren Gebäude besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Ein Teil davon wurde im Projekt „Faktor Grün“ über zwei Jahre gemeinsam mit vier Unternehmen umgesetzt. Das vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt geförderte Projekt ging im Sommer dieses Jahres zu Ende. Auf der Abschlussveranstaltung gaben die Projektteilnehmenden unter anderem Einblicke wie Unternehmensflächen „klimafit“ gestaltet und die Belegschaft in Planung und Umsetzung mit einbezogen werden kann. Eine erarbeitete Toolbox soll nun weiteren Unternehmen helfen, ihre Firmengelände klimagerecht umzugestalten. Konferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ am 07.12.2023 Kommunen spielen bei der Bewältigung der Klimakrise eine zentrale Rolle. Dennoch sind Klimaschutz und Klimaanpassung bislang freiwillige Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Um den Austausch zwischen Bundes- und Landespolitik und kommunalen Akteuren zu fördern und die Sichtbarkeit der Kommunen zu verbessern, findet am 7. Dezember in Berlin die Veranstaltung „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ statt. Ausrichter sind das Klimabündnis und der Konvent der Bürgermeister für Energie & Klima. Angeschlagene Volkswirtschaften reagieren härter auf Klimaextreme Wetterextreme wie Überschwemmungen und Hitzewellen setzten bereits angeschlagene Volkswirtschaften deutlich stärker unter Druck als solche mit voller Wirtschaftskapazität. Denn lokale wirtschaftliche Schocks, wie sie durch Klimaextreme verursacht werden, können besser kompensiert werden, wenn die Produktionsausfälle durch nicht betroffene Standorte im Wirtschaftsnetz ausgeglichen werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Stressed economies respond more strongly to climate extremes”, für die Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in den beiden Szenarien „gestresste" Wirtschaft und „nicht gestresste“ Wirtschaft jeweils Klimaextreme simuliert haben. Studie: Jedem zweiten Skigebiet in Europa droht Schneemangel Schreitet der Klimawandel weiter voran, werden künftig mindestens die Hälfte der europäischen Skigebiete nicht ausreichend Schnee zur Verfügung haben. Bei einer globalen Erwärmung um 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau wären rund 50 Prozent der Skigebiete vom Schneemangel betroffen, bei 4 Grad wären es 98 Prozent, haben Forschende um Samuel Morin vom Centre National de Recherches Météorologiques in Grenoble errechnet. Ihre Ergebnisse wurden im Fachjournal „Nature Climate Change“ veröffentlicht. Zwar könnte künstliche Beschneidung teilweise den Skibetrieb aufrechterhalten; die Autor*innen geben aber die Umweltauswirkungen durch Strom und Wasserverbrauch zu Bedenken – diese kurbelten den Klimawandel weiter an. Bericht: So steht es um die Anpassungspolitiken der EU-Mitglieder Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht zum aktuellen Stand der nationalen Klimaanpassungspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Das Briefing „Is Europe on track towards climate resilience? Status of reported national adaptation actions in 2023“ ist die zweite Einordnung der nationalen Maßnahmen durch die EEA. Demnach werden zunehmend Klimarisikobewertungen eingesetzt, um die nationalen Anpassungsmaßnahmen zu verbessern. Rund die Hälfte der Berichtsländer habe seit 2021 neue nationale Klimarisikobewertungen vorgelegt. In den meisten Staaten spielen laut Bericht EU-Mittel eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen – nur wenige nutzen einen eigenständigen nationalen Fond. Stadtgrün wirkt! - Broschüre zur Auswahl klimawirksamer Pflanzen Eine Stadtbegrünung ist wichtig, um die Siedlungen resilienter gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten. Doch längst nicht alle Pflanzenarten können im sich wandelnden Stadtklima überleben, andere sind nicht klimawirksam. Hilfestellung bietet hier die Publikation „Stadtgrün wirkt! Aspekte der Pflanzenauswahl für eine leistungsfähige Vegetation für Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadt“, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitet hat. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachpersonen in Wissenschaft und Kommunalverwaltung, die Pflanzungen klimaresilient und kosteneffizient, auch in baulicher Verdichtung, erwägen. DWD-Fachzeitschrift mit Schwerpunkt „Stadtklima im Wandel“ Rund um das Thema „Stadtklima im Wandel“ dreht sich die aktuelle Ausgabe der meteorologischen Fortbildungszeitschrift „promet“, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) zweimal pro Jahr herausgibt. Die Fachartikel thematisieren unter anderem Wind, Hitze und Temperatur in der Stadt, geben Beispiele zu blau-grüner Infrastruktur sowie weitere Anpassungsbeispiele an den Klimawandel und behandeln lokalklimatische Auswirkungen der urbanen Energieversorgung. Forscherteam entwickelt Kompass für erfolgreiche Klimaanpassung Einige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel haben sich nicht nur als wirkungslos, sondern als schädlich herausgestellt. Da die negativen Folgen einer Fehlanpassung meistens erst im Nachhinein sichtbar werden, hat ein internationales Forscherteam ein Rahmenwerk namens „Navigating the Adaptation-Maladaptation Continuum“ (NAM) entwickelt. NAM soll durch die Analyse von Anpassungsmaßnahmen anhand von sechs verschiedenen Kriterien als eine Art Kompass dienen und sowohl erfolgreiche Anpassungspraktiken als auch potenzielle Fehlanpassungsrisiken identifizieren. Die Ergebnisse der Forschenden – zu denen auch Mitarbeitende der Uni Bonn gehören – wurden im Journal Nature Climate Change veröffentlicht. Klimaanpassung von Fachwerkgebäuden Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädte Quelle: Uwe Ferber StadtLand GmbH Viele Fachwerkgebäude sind bis heute nicht energetisch saniert. Das zu ändern und Fachwerkstädte damit auch resilienter gegen die Folgen des Klimawandels zu gestaltet, war das Ziel des zweijährigen Projekts „KliFa - Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädten“, das im Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ im BMUV mit rund 96.000 Euro gefördert wurde. Auch wenn die Corona-Pandemie die Umsetzung und besonders Vor-Ort-Termine erschwerte, stand am Ende der Projektlaufzeit ein frei verfügbares und digitales Weiterbildungsmodul für die Sanierung und Klimaanpassung der teils auch denkmalgeschützten Gebäuden. Dazu wurde in einem ersten Schritt unter Federführung des Maßnahmenträgers – der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte (ADF) – der Stand der Wissenschaft bei der Klimaanpassung von historischen Fachwerkstädten zusammengetragen und durch praktische Beispiele ergänzt. Anschließend wurden Schwerpunktthemen mit der methodischen Herangehensweise und dem praktischem Anwendungswissen für ein digitales Kursmodul generiert, das nun auf der Klima-Homepage der ADF zur freien Verfügung steht.
Klimaneutrale Gebäude: Neues zu Haustechnik & Klimawandeleffekten Wie Deutschlands Gebäudebestand klimaneutral werden kann, hat 2016 die UBA-Studie „Klimaneutraler Gebäudebestand 2050“ gezeigt. Nun wurden zwei weitere Fragen untersucht: Welche weiteren Energieeffizienzpotenziale schlummern in der in Gebäuden eingesetzten Technik? Und welche Auswirkungen könnte der Klimawandel im Jahr 2050 auf den Energieverbrauch der Gebäude haben? Die 2016 veröffentlichte Studie untersuchte in drei Zielbildern, wie sich der Gebäudebestand entwickeln müsste, damit der Verbrauch nicht-erneuerbarer Primärenergie bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 sinkt . Die erweiterte Fassung ist nun verfügbar. Die Zielbilder wurden mit Statistiken und anderen Studien besser vergleichbar gemacht. Je nach Mischung aus Maßnahmen, die erneuerbare Energien nutzen oder die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern, kann der Endenergieverbrauch des Gebäudebestands um 35 bis 58 Prozent gegenüber 2008 sinken und gleichzeitig das oben genannte Primärenergie-Ziel erreicht werden . Neu zu diesen Basisvarianten hinzugekommen sind zwei Ergänzungen über Effizienzpotenziale und über den Klimawandel . Besonders effiziente Gebäudetechnik für Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung kann über die bestehenden Zielbilder hinaus noch einmal nennenswert Energie sparen, vor allem in Nicht-Wohngebäuden wie Bürohäusern oder Fabrikgebäuden. Sparsame Elektrogeräte, Lampen, Computer usw. (der Stromverbrauch soll für die Umsetzung der Energiewende bis 2050 um 25 Prozent sinken) sparen zwar Strom, verringern aber die internen Wärmegewinne, weshalb der Heizwärmebedarf steigt. Ergebnis dieser beiden gegenläufigen Effekte ist eine zusätzliche, aber nur moderate Senkung des Endenergieverbrauchs im Vergleich zu den oben genannten Basisvarianten im Jahr 2050 auf 39 bis 60 Prozent gegenüber 2008. Die Kombination aus effizienterer Gebäudetechnik und angenommener Erderwärmung senkt den Endenergieverbrauch der Gebäude im Jahr 2050 um 47 bis 65 Prozent gegenüber 2008. Die Zukunftswetterdaten des Deutschen Wetterdienstes beschreiben eine Erhöhung der mittleren Jahrestemperatur um 2,1 °C für 2035 bis 2060 gegenüber dem langjährigen Mittel der Wetterdaten. Der Heizenergieverbrauch wird demnach spürbar sinken. Dagegen steigt der Endenergieverbrauch für die Kühlung von Gebäuden, aber in geringem Umfang, weil sich das wärmere Klima auf die gut gedämmten Gebäude nicht so stark auswirkt. Die Kühlung in Wohngebäuden kann dennoch einen spürbaren Anteil an Stromverbrauch und Stromkosten der Haushalte ausmachen. So günstig sich die Klimaerwärmung auf den Heizenergieverbrauch auswirkt, führt sie zu starker Überhitzung im Sommer, wenn Gebäude und ihre Umgebung nicht mit passiven Maßnahmen kühl gehalten werden. In der Praxis werden viele Gebäude, die sich im Sommer überhitzen, nicht ganzheitlich untersucht, sondern eher mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Weder der Einsatz effizientester Technik noch die Klimawandel-taugliche Gestaltung der Gebäude geschehen von selbst. Für alle Zielbilder sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, was sowohl die Umsetzung von mehr und hochwertigeren Maßnahmen als auch die dafür sorgenden politischen Randbedingungen betrifft. Der Schlüssel wird in Mindeststandards für Gebäudetechnik sowie in Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz im Gebäudebestand liegen (z.B. Nachrüstung von Klimaanlagen nur nach Prüfung des sommerlichen Wärmeschutzes oder Nachrüstpflicht von Sonnenschutz). Weitere Grundsätze der Klimapolitik für Gebäude hat das Umweltbundesamt im Positionspapier „Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand“ dargelegt.
Rückläufige Abrisszahlen von Denkmälern, mehr Förderprogramme und höhere Förderung - das sind die erfreulichen Nachrichten in Sachen Denkmalschutz und -erhalt. Rund 29.000 denkmalgeschützte Gebäude stehen in Sachsen-Anhalt. Sie sind häufig bereits mehrere 100 Jahre alt und von großer kulturhistorischer Bedeutung. Für deren Schutz und Erhalt setzt sich das Landesverwaltungsamt als Obere Denkmalschutzbehörde unermüdlich ein und geht dabei auch immer wieder neue Wege. „Neben der finanziellen Förderung suchen wir immer wieder nach Wegen, Besitzer von Denkmalen zu unterstützen – durch fachliche Beratung oder Schaffung von Möglichkeiten, sie mit potenziellen Sanierern zusammen zu bringen, wenn sie selbst mit dem Erhalt der Gebäude überfordert sind.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Mit der Denkmalbörse versucht das Landesverwaltungsamt seit nunmehr 17 Jahren aktiv neue Käufer für denkmalgeschützte Häuser zu finden, deren Besitzer nicht in der Lage sind, die Gebäude zu erhalten oder zu sanieren. Aktuell werden 30 Objekte zum Verkauf angeboten. Die Angebote spiegeln die Denkmalvielfalt in Sachsen-Anhalt wider. So fanden und finden sich neben einfachen Bauernhäusern auch herrschaftliche Villen, Industriegebäude oder eine Mühle in der Denkmalbörse. Von den in der Denkmalbörse angebotenen Objekten haben über 100 Denkmale einen neuen Eigentümer durch Verkauf gefunden und wurden bzw. werden saniert und wieder genutzt. Dass mit diesen Aktivitäten und der finanziellen Förderung nachhaltige Erfolge erzielt werden konnten, lässt sich nicht nur anhand der Erscheinungsbilder unserer Kommunen sehen. Auch die Abrissstatistik unterstreicht einen positiven Trend. Sie gibt Rückschlüsse, wie viele Anträge auf Abriss eines Denkmals gestellt wurden. Hier sind die Zahlen erfreulicherweise stark rückläufig. „Während 2007 noch 150 Abrissanträge beim Landesverwaltungsamt eingingen, waren es beispielsweise 2012 noch 90. 2020 waren es noch 30 und 2024 wurden nur noch 23 Neuanträge eingereicht.“, so Pleye weiter. Aber natürlich ist die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung in Form von Fördermitteln ein wesentlicher Bestandteil des Denkmalschutzes. Hier konnte eine teilweise Verdreifachung des Fördervolumens gegenüber 2023 erreicht werden. Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden. Erstmalig in diesem Jahr konnten Vorhaben zum Erhalt der Industriekultur im Land Sachsen-Anhalt durch ein Landesprogramm flankiert werden. Hervorzuheben sind hier z.B. die Förderung des Absetzers 1022 „Gemini“ in Ferropolis, die Sanierung des Lokschuppens am Bahnbetriebswerk Labetz/Wittenberg durch den Förderverein Berlin-Anhaltische Eisenbahn e.V., die weitere Instandsetzung und Sanierung des Studiokinos Magdeburg, die Sanierung des Bahnhofes Magdeburg-Neustadt oder die Sanierung des Daches der Fabrikhalle „Alte Schmiede“ in Dessau durch das Triebwagenmuseum Halle e.V.. Insgesamt wurden im Landesprogramm Industriekultur hierfür über 3,5 Mio. Euro Landesmittel ausgereicht, wodurch Gesamtinvestitionen in Höhe von über 5,1 Mio.€ in diese Industriekulturdenkmale generiert werden konnten. Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt. „Denkmäler sind ein Teil der Identität einer Region, eines Landes.“, so Pleye weiter. „Ihr Erhalt muss uns allen eine Herzensangelegenheit sein. Natürlich stehen die Experten des Landesverwaltungsamtes den Eigentümern immer mit Rat und Tat zur Seite und dort, wo es möglich ist, unterstützen wir auch mit finanziellen Mitteln aus den verschiedenen Fördertöpfen. Auch wenn nicht sofort alles Wünschenswerte finanziert und getan werden kann, wichtig ist, zuallererst die Substanz zu erhalten, um dann Schritt für Schritt die notwendigen Arbeiten ausführen zu können. Wie viel schon im Land in alter Pracht wieder erstanden ist, kann jeder sehen, der mit offenen Augen durch unsere Städte und Dörfer geht.“ Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 138/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 138/04 Magdeburg, den 26. August 2004 Coswig: Altlastensanierung macht Weg für Tourismusprojekt frei Umweltministerin Wernicke gibt Startsignal Umweltministerin Petra Wernicke hat am Donnerstag in Coswig das Startsignal zur Sanierung auf dem Gelände der ehemaligen Farbenwerke gegeben. Für rund zwei Millionen Euro werden alte Fabrikgebäude abgerissen und der Boden von giftigen Zinkchromaten und anderen Verunreinigungen befreit. Auf dem Gelände am Elbufer soll dann ein Vorhaben des Wassertourismus im Rahmen des Projektes Blaues Band realisiert werden. Umweltministerin Wernicke betonte: "Coswig ist der Beweis, dass Altlastensanierung kein Fass ohne Boden ist. Vielmehr garantiert Altlastensanierung einen doppelten Gewinn ¿ für Umwelt und Wirtschaft." Eine intakte Umwelt und gesunde Flüsse seien "das A und O". Das geplante Tourismusprojekt nannte Wernicke einen "wichtigen Meilenstein" bei der Förderung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt. Für rund drei Millionen Euro sollen unter dem Titel "Marina" unter anderem ein Bootsanleger sowie touristische Serviceeinrichtungen und viel Freizeit- und Freifläche entstehen. Insgesamt werden in diesem Jahr für die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt rund 90 Millionen Euro aufgewendet. Die Gesamtausgaben seit 1992 belaufen sich inzwischen auf über 540 Millionen Euro. Die größten Sanierungsfälle befinden sich in der Chemieregion Leuna/Bitterfeld. Daneben werden zahlreiche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Projekten refinanziert, um die Flächen einer erneuten wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Erfolgreiche Beispiele dafür sind die ehemalige Lackfabrik in Schönebeck oder das Gaswerk Naumburg. Insgesamt wurden für derartige Projekte im vergangenen Jahr mehr als 13 Millionen Euro aufgewendet. Die Farbenfabrik Coswig/Anhalt produzierte von 1968 bis 1990. Im Südwesten von Coswig am malerischen Elbufer gelegen, wurden Pigmente und Farbstoffe auf Zinkchromat-Basis gefertigt. Boden und Gebäude wurden dabei erheblich verschmutzt. Experten schließen nicht aus, dass auch jetzt noch, gut zehn Jahre nach Produktionseinstellung, Zinkchromate aus dem Untergrund in das Grundwasser gelangen können. Diese Gefahr wird nun mit dem geplanten Rückbau und der Sanierung in enger Zusammenarbeit zwischen der REAL Bau Dessau GmbH und den zuständigen Behörden, der Landesanstalt für Altlastenfreistellung, des Landkreises Anhalt-Zerbst sowie der Stadt Coswig beseitigt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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