Das EU-Parlament stimmte am 23. Mai 2012 für die Pläne der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT). Niedrigere Fangquoten und schärfere Schiffskontrollen sollen den Blauflossenthunfisch, auch Roter bzw. Großer Thun genannt, im Mittelmeer und Ostatlantik vor völliger Ausrottung schützen.
Die Europäische Kommission kündigte am 1. August 2012 an, dass die Fischereiquoten der Mitgliedstaaten, die ihre Quoten 2011 überschritten haben, für 2012 gekürzt werden. Dieses Jahr wurden die Abzüge für Mitgliedstaaten, die denselben Bestand wiederholt (2009, 2010 und 2011) überfischt haben, erstmals um 50 % erhöht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung 1224/2009/EG, die es der Kommission ermöglicht, die im Vorjahr überfischten Bestände umgehend auszugleichen
Auf der 62. Jahrestagung der Internationalen Walfang-Kommission vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir/Marokko scheiterte ein umstrittener Kompromissvorschlag zum Walfang zwischen den Walfangnationen und schutzorientierten Ländern. Damit bleibt zwar der kommerzielle Walfang weltweit verboten, aber trotzdem wurde die Chance verpasst, sich auf eine vernünftige Lösung mit Blick auf einen besseren Schutz der Wale zu einigen. Der Kompromissvorschlag sah offizielle Fangquoten für Japan, Norwegen und Island für zehn Jahre vor. Die drei Länder nutzen seit Jahren Schlupflöcher des seit 1986 geltenden Moratoriums und töten nach Angaben von Umweltschützern pro Jahr rund 1500 Großwale.
Mit starker Mehrheit von 502 zu 137 Stimmen hat das Parlament am 6. Februar 2013 in Straßburg einen ehrgeizigen Reformvorschlag für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) verabschiedet, mit der nachhaltige Fangquoten, ein Rückwurfverbot und Mehrjahrespläne auf wissenschaftlicher Grundlage eingeführt werden sollen. Die Überfischung wird als Konsequenz der weithin als gescheitert betrachteten aktuellen EU-Fischereipolitik von 2002 betrachtet. Die neue GFP soll ab 2014 gelten.
Vom 15. bis 18. September 2014 tagte in Portoroz, Slowenien, die 65. Tagung der Internationalen Walfangkommission. Auf der Tagung standen unter anderen der von Dänemark vorgelegte Vorschlag zur Walfangquote für die indigene Bevölkerung Grönlands, der japanische Vorschlag zu Fangquoten für Minkwale für den kleinen Küstenwalfang, die Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik sowie eine Resolution zum zukünftigen Umgang mit Walfangprogrammen zu Forschungszwecken. Mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet wurde der dänische Vorschlag, Fangquoten für den indigenen Walfang der Ureinwohner Grönlands festzulegen. Die IWC lehnte den Vorschlag Japans für die Genehmigung des Fangs von jährlich 17 Minkwalen durch kleine Küstenwalfangschiffe zum lokalen Verbrauch ab. Der Vorschlag Neuseelands für eine Resolution über die praktische Umsetzung des IGH-Urteils zum Wissenschaftswalfang wurde mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Die Resolution sieht insbesondere vor, dass die von den IWC-Mitgliedern eingereichten Walforschungsprogramme künftig zunächst vom IWC-Wissenschaftsausschuss hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem IGH-Urteil umfassend geprüft werden. Brasilien, Argentinien, Südafrika und Uruguay legten erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik vor. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit.
Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.
Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten So bringen Sie beim Fisch-Kauf mehr Nachhaltigkeit in Ihr Leben Kaufen Sie Fisch mit MSC -, Naturland-, Bioland- oder Bio-Siegel. Bevorzugen Sie ökologisch unbedenkliche Fischarten. Nutzen Sie hierzu Einkaufsratgeber, zum Beispiel von WWF oder Greenpeace. Fragen Sie an der Fischtheke nach weiteren Informationen zur Überfischung und zur Fangmethode. Gewusst wie Fisch ist gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht. Auch Nichtzielarten wie marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten, die beigefangen werden, sind häufig betroffen. Aquakulturen sind keine wirkliche Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Mit Siegel einkaufen: Das blaue MSC -Siegel oder das "Naturland"-Siegel kennzeichnen nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch. Das Biosiegel sowie die Siegel von "Bioland" und "Naturland" nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch. Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können. Sie können, müssen aber keine Auskunft darüber geben, ob Thunfisch tatsächlich delfinfreundlich gefangen wurde oder nicht. Empfehlenswerte Fischarten: Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Dies ist aber auch abhängig vom Fanggebiet. Mit den regelmäßig aktualisierten Einkaufsratgebern von WWF oder Greenpeace haben Sie eine Hilfe zur Hand, die Ihnen zeigt, welchen Fisch Sie mit gutem Gewissen genießen können. Was Sie noch tun können: Fragen Sie an der Fischtheke nach weiteren Informationen. Kaufen Sie bei Lebensmittelhändlern, die über das Fanggebiet und möglichst auch die Fangmethode informieren. Beachten Sie unsere Tipps zu Biolebensmittel. Hintergrund Umweltsituation: Zwei Drittel der europäischen Fischbestände werden nicht nachhaltig bewirtschaftet, 20 Prozent befinden sich in kritischem Zustand (Europäische Kommission 2010). Weltweit sind nach dem Weltfischereibericht der FAO 2010 von den kommerziell genutzten Fischbeständen 53 Prozent bis an ihre Grenze genutzt, 28 Prozent überfischt und 3 Prozent bereits erschöpft. Gründe dafür sind insbesondere überdimensionierte Fangflotten, zu hohe Fangquoten, zu hoher Beifang und illegale Fischerei (Sachverständigenrat für Umweltfragen 2011). Staatliche Regelwerke reichen bisher nicht aus, um die Überfischung zu verhindern. Der WWF schätzt, dass ungenutzte wieder über Bord gegebene Rückwürfe von kommerziell genutzten Arten mit 38,5 Millionen Tonnen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs ausmachen. Zusätzlich sind Nichtzielarten betroffen, die mitgefangen werden (sogenannter Beifang). So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen. Laut der OSPAR -Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen Lebensräumen. Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert (auch als Fischmehl und -öl). Jedes Jahr enden rund 20 Millionen Tonnen Fisch als Futter für Lachs, Shrimps, aber auch für Hühner und Schweine (FAO 2010). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu vier Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt, können durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren gehen. Marktbeobachtung: Das weltweite Angebot an MSC -gelabelten Fischen stieg in den letzten Jahren sprunghaft an: 2008 waren 2.000 MSC-Produkte im Angebot, heute über 15.000. Dieser Trend spiegelt sich auch in Deutschland wider: Mit der Unterstützung durch ein Verbändeförderungsprojekt des UBA konnte der Anteil des entsprechend zertifizierten wild gefangenen Fischs in Deutschland bereits deutlich erhöht werden: von 1.191 im April 2010 auf aktuell 3.984 Produkte im Februar 2012. Ebenso gestiegen ist die Bekanntheit des MSC-Siegels in Deutschland. Noch im Jahr 2008 kannte das MSC-Siegel nur etwa jeder zehnte Konsument, im Jahr 2012 schon jeder zweite. Das Label genießt bei den Konsumenten eine relativ hohe Glaubwürdigkeit (AMR 2012). Zudem müssen Konsumenten für MSC-Produkte in der Regel keinen oder nur einen geringen Preisaufschlag in Kauf nehmen. Dementsprechend zeigte sich die Nachfrage auch robust gegenüber dem wirtschaftlichen Konjunktureinbruch 2009. Kritik am MSC-Siegel: Gütesiegel sind unter besonderer öffentlicher Beobachtung und erfahren Kritik. Anfang 2019 hat der NABU beispielsweise eine Studie des NABU-Dachverbandes Birdlife International veröffentlicht, die Mängel am MSC-Siegel für Fischprodukte und Meeresfrüchte äußert. Die Studie hat die vom MSC lizensierten Fischereien untersucht. Mit Hilfe eines Ampelsystems wurde bewertet, ob der ungewollte Beifang von bedrohten Arten nach der Zertifizierung zurückgeht. Die Studie macht zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Zertifizierungen. Das Umweltbundesamt bemüht sich beständig, Ergebnisse und Empfehlungen solcher Studien zu prüfen und bei Bedarf Verbesserungen beim Siegel und im Lizensierungsprozess beim Marine Stewardship Council anzuregen. Quellen AMR (2012): Research to gauge consumer attitudes and behaviour towards ecolabels, sustainable seafood, and MSC certification: Attitude and Awareness Study (Powerpoint presentation). Europäische Kommission (2010): Mitteilung der Kommission: Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2011. KOM(2010) 241 endg., Brüssel. FAO Fisheries and Aquaculture Department (2010): The State of World Fisheries and Aquaculture 2010. Sachverständigenrat für Umweltfragen (2011): Fischbestände nachhaltig bewirtschaften: Zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, Stellungnahme Nr. 16, Berlin.
Marktdaten: Ernährung Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für MSC-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. Fleischkonsum: neue Tendenz zu „weniger“ Der Fleischverzehr in Deutschland lag viele Jahre konstant hoch bei etwa 60 kg pro Person und Jahr. Zwischen 2018 und 2022 ist er um 13,5 % auf 52 kg gesunken (siehe Abb. „Fleischverzehr in Deutschland“). Damit liegt er allerdings in Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) (15-30 kg pro Person und Jahr) immer noch deutlich zu hoch. Unter „Fleischverzehr“ wird die tatsächlich von Menschen verzehrte Menge erfasst. Bei Angaben zum „Fleischverbrauch“ sind hingegen auch Futtermittel, industrielle Verwertung und Schlachtabfälle wie Knochen enthalten. Biolebensmittel: Einbußen in 2022 Bei Biolebensmitteln zeigte sich seit Jahren sowohl bei Umsätzen als auch bei Marktanteilen eine steigende Tendenz (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln“). Einen besonders starken Anstieg gab es im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2022 erfolgte allerdings vor dem Hintergrund der steigenden Inflation ein Rückgang bei Umsatz und Marktanteil. Um bis 2030 das Ziel von 30 % Marktanteil zu erreichen, müsste das in 2020 erzielte Umsatzwachstum in Höhe von rund 25 % bis 2030 aufrechterhalten werden. Fairtrade-Lebensmittel: Wachstum in der Nische Der Umsatz mit Fairtrade-Lebensmittel hat sich seit 2008 auf knapp 2 Mrd. Euro bis 2022 mehr als verzehnfacht. Der Marktanteil am gesamten Lebensmittelmarkt lag 2022 bei 0,8 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Fairtrade-Lebensmitteln“). Die Entwicklung ist vergleichbar mit der Marktentwicklung der Biolebensmittel, wenn auch auf einem deutlich geringeren Niveau. Dies liegt u.a. daran, dass das Fairtrade-Label nur für einen Teil der Lebensmittel verfügbar ist. Viele Fairtrade-Produkte sind auch biozertifiziert. So hatten 67 % der Fairtrade-Bananen und 72 % des Fairtrade-Kaffees im Jahr 2022 auch ein Biolabel ( Fairtrade Deutschland 2023 ). ASC- und MSC-Fisch: Im Massenmarkt zu Hause Der Absatz von Fischprodukten aus nachhaltiger Fischerei mit ASC-Label (Aquakultur) und MSC -Label (Wildfang) betrug 2022 rund 250.000 Tonnen, was einem Marktanteil von rund 64 % entspricht (siehe Abb. „Absatz von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“ und „Marktanteil von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“). Allerdings sind die Verkaufszahlen im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen, was insbesondere auf fehlende Fangquoten im Nordostatlantik zurückzuführen ist ( MSC Deutschland 2023 ). Vermeidbare Lebensmittelabfälle: Zu gut für die Tonne Gemäß einer Studie der GfK fielen 2020 in privaten Haushalten durchschnittlich 22,4 kg vermeidbare Lebensmittelabfälle pro Person an. Dies entspricht einem Einkaufswert von knapp 70 Euro. Einpersonenhaushalte werfen dabei mehr Lebensmittel weg als Mehrpersonenhaushalte (32 kg gegenüber 18 kg pro Person und Jahr). Es werden vor allem leicht verderbliche Lebensmittel weggeschmissen (siehe Abb. „Vermeidbare Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, Anteile nach verschiedenen Lebensmitteln“).
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Paul SCHOLZE, Marita LÜBKE-AL HUSSEIN, Manfred JUNG und Andreas SCHÖNE (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Seit dem Erscheinen der ersten Fassung der Ro- ten Liste (SCHOLZE et al. 1998) hat das Kurzflüg- lertaxon sowohl in faunistischer wie taxonomisch- nomenklatorischer Hinsicht eine Reihe bedeutsa- mer Veränderungen erfahren, die eine Überarbei- tung der damals getroffenen Auswahl der Arten sowie des Bewertungsstandes ihres Gefährdungs- grades im Bundesland Sachsen-Anhalt als drin- gend erforderlich erscheinen lassen. Detaillierte- re Informationen zur Bionomie der Kurzflügler sowie deren Bestandserfassung (Faunistik) spe- ziell im Bundesland Sachsen-Anhalt finden sich bei SCHOLZE (1997; 1999) und SCHOLZE & JUNG (1993, 1994). Datengrundlagen Vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) wurden umfangreiche Bestandserfassungsprogramme koordiniert. Vorläufig abgeschlossen sind die um- fangreichen öko-faunistischen Untersuchungen an 48 Zwergstrauchheiden, Trocken- und Halbtro- ckenrasen (SCHNITTER et al. 2003), ebenso die im Rahmen von Arten- und Biotopschutzprogrammen (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ S ACHSEN -A NHALT 1997, 1998, 2001) durchgeführten Beprobungen weiterer xerothermer und anderer Sonderstand- orte im Saale-Unstrut-Triasland sowie an Althei- destandorten bei Altengrabow im Kreis Anhalt- Zerbst (SCHOLZE 2002). Für diese Gebiete liegen nunmehr umfangreiche Artenlisten vor. Das gilt prinzipiell auch für die untersuchten Feuchtstand- orte in den Kreisen Anhalt-Zerbst und Salzwedel sowie im Kreis Stendal, dem auch das faunistisch hochinteressante Gebiet der unteren Havel bei Havelberg angehört (SCHOLZE 1997, 2001a). Im Harz konnten unlängst öko-faunistische Unter- suchungen in ausgewählten Biotopen des Bode- tals bei Altenbrak, Treseburg, Wendefurth und Allrode vorläufig abgeschlossen werden, somit liegen über die Kurzflüglervorkommen in der Bro- ckenregion mittlerweile erweiterte Kenntnisse vor (SCHOLZE et al. 1999, SCHOLZE 2001b). Unter Be- rücksichtigung der Funde neuerer Bestandserhe- bungen, ebenfalls koordiniert vom Landesamt für Umweltschutz, erscheint demnächst eine Publi- kation von M. LÜBKE-AL HUSSEIN mit einer Liste über die bislang am Salzigen See bei Eisleben nach- gewiesenen Staphyliniden. Ein hoher Anteil an der Erschließung der Kurz- flüglerfauna Sachsen-Anhalts geht wiederum auf private Sammelinitiativen zurück. Neben seinen % Determinationsaufgaben für das LAU hat sich M. JUNG im Verlaufe seiner langjährigen Sammelak- tivitäten in der Umgebung von Athenstedt im nord- östlichen Harzvorland in besonderem Maße auch den Pselaphiden gewidmet und damit wesentlich zur Erweiterung der faunistischen Kenntnisse die- ser jetzt den Staphyliniden als Unterfamilie zuge- ordneten Käfergruppe beigetragen (s.a. JUNG 2001). SCHOLZE und H. OHLE recherchierten in ver- schiedenen NSG der Landkreise Quedlinburg, Halberstadt und Mansfelder Land neben anderen Käferfamilien auch Kurzflügler, deren Artenlisten demnächst zur Veröffentlichung gelangen. Die potenziell artenreichen Elbe- und Muldeauen in der Umgebung von Dessau werden intensiv von A. SCHÖNE, Mitarbeiter am Museum für Naturkun- de und Vorgeschichte Dessau, besammelt. Er stellte umfangreiche Artenlisten älterer und neues- ter Aufsammlungen aus dieser Region zur Verfü- gung (s.a. SCHÖNE 2002a, b). Darüber hinaus wur- den im Jahre 2001 in dieser Region unter Ein- schluss der Umgebungen von Steckby/Elbe und Wörlitz vom Umweltforschungszentrum (UFZ) Leipzig Artenbestandserhebungen vorgenommen. Im Landkreis Wittenberg, einer coleoptero-faunis- tisch bisher stark vernachlässigten Region Sach- sen-Anhalts, ist W. BÄSE, wohnhaft in Reinsdorf bei Wittenberg, sehr aktiv und erfolgreich. Sein in nur wenigen Jahren zusammengetragenes Kurz- flüglermaterial beläuft sich mittlerweile auf über 270 Arten. Die Veröffentlichung einer Artenliste ist vorgesehen. Erste Zusammenstellungen liegen bereits für die Umgebung Bitterfeld (SCHOLZE 2000) sowie das Stadtgebiet von Halle (LÜBKE-AL HUS- SEIN et al. 1998; LÜBKE-AL HUSSEIN & AL HUSSEIN 1999; LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-AN- HALT unveröffentlicht) vor. Etwa ab Mitte der neun- ziger Jahre beprobte T. PIETSCH (damals Natur- schutzstation Unstrut-Triasland) zunächst mehre- re als NSG ausgewiesene Trockenstandorte des Unstruttales, das Stachelroder/Lohtal bei Weißen- schirmbach im Landkreis Merseburg-Querfurt so- wie die NSG Borntal und Hackpfüffler See im Landkreis Sangerhausen bei bemerkenswert gu- ter Fangquote von Kurzflüglerarten und -individu- enzahlen. Im Jahre 2001 leitete er in Naumburg arbeitsintensive Untersuchungen zum Einfluss agrotechnischer Maßnahmen auf die Besiedlung von Weinbergen durch epigäisch lebende Käfer ein. Die Daten werden von Frau C. HUTH, Jena, in einer Diplomarbeit aufgearbeitet und in einer Ar- tenliste zusammengestellt. Von den Kurzflüglern Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 157 14,6 Gefährdungskategorie R 1 2 - 276 118 - 26,3 11,1 wurden die schwierig auseinanderzuhaltenden (viele Aleocharinen) oder selteneren Arten dem Erstautor zur Überprüfung zugestellt. Als ein weiterer Grund für die Überarbeitung der Roten Liste sind die in den vergangenen Jahren erforderlich gewordenen systematisch-nomenkla- torischen Veränderungen im Taxon anzuführen. Auf die neuzugeordneten Unterfamilien ist oben bereits hingewiesen worden. Andererseits wurden einige Unterfamilien aus taxonomischen Gründen gestrichen und deren Gattungen anderen Unter- familien zugeordnet. Für eine größere Anzahl von Arten war es unumgänglich, neue Gattungen auf- zustellen und Artnamen, Autorschaften sowie die Jahrgänge der Erstbeschreibungen entsprechend den Nomenklaturregeln zu ändern (s.a. ASSING & SCHÜLKE 1999, 2001). Bemerkungen zu ausgewählten Arten, Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Alle genannten Sammelaktivitäten erbrachten nicht nur eine Reihe von Erstnachweisen für Sach- sen-Anhalt, sondern auch eine größere Anzahl von Wiederfunden von Arten, die in zurückliegen- der Zeit (zum Teil noch vor 1900) für das Sam- melgebiet belegt worden waren, danach aber bislang nicht wieder. Von den Neubelegen für Sachsen-Anhalt sind, weil auch überregional be- deutsam, die Arten Leptophius flavocinctus (HOCHH.), Xantholinus dissimilis COIFF. (beide UFam. Staphylininae), Rhopalocerina clavigera (SCRIBA), Tachyusida gracilis (ER.), Aloconota ulti- ma (BENICK & LOHSE), Taxicera sericophila (BAUDI), T. deplanata (GRAV.), Plataraea dubiosa (BEN.), Atheta grisea (THOMS.), A. botildae BRUND., A. litu- rata (STEPH.), A. atomaria (KR.) und Acrotona con- vergens (S TRAND ) (alle UFam. Aleocharinae) besonders erwähnenswert. Von den faunistisch bedeutsamen Wiederfunden seien stellvertretend Dasycerus sulcatus BROIGN. (UFam. Dasycerinae) (bisher einziger Nachweis Umgebung Naumburg, leg. MAERTENS nach RAPP 1933), Gyrophaena congrua ER. (ebenso Umge- bung Dessau, leg. HEIDENREICH 1906/07) und Ama- rochara bonnairei (FAUV.) (ebenso Harz, leg. IHS- SEN nach HORION 1967) (beide UFam. Aleochari- nae) angeführt. Durch die im Rahmen der umfang- reichen Beprobungsaktivitäten gewonnenen fau- nistischen Kenntnisse konnten 52 Arten der Liste gestrichen und 152 in andere Gefährdungskate- gorien, darunter 79 von Kategorie 0 in 1 bzw. 2, überführt werden. Unter den gestrichenen befin- den sich auch die früher als selten (Kat. 1) einge- stuften Arten Eusphalerum atrum (HEER) (UFam. Omaliinae) und Megaloscapa punctipennis (KR.) 3 53Rote Liste 604 5,057,0 Gesamt 1.063 Tab. 1: Übersicht zum Ge- fährdungsgrad der Kurzflüg- ler Sachsen-Anhalts. (UFam. Aleocharinae). Diese war erst 1989 (leg. J UNG ) für Sachsen-Anhalt nachgewiesen und lediglich aus dem Harz sowie dem nordöstlichen Harzvorland in wenigen Einzelexemplaren be- kannt geworden und jene, bislang nur aus der Um- gebung Dessau (leg. FRANCKE 1934) und dem nordöstlichen Harzvorland (leg. SCHOLZE 1982) nachgewiesen, haben nach neueren Recherchen ein Hauptverbreitungsgebiet im Saale-Unstrut- Triasland, wo sie stellenweise massenhaft vor- kommen. Gleiches gilt für den hygrophilen Plane- ustomus palpalis (ER.) (UFam. Oxytelinae) (bisher ebenfalls Kat. 1), der in der Umgebung von Des- sau häufig ist und vor allem nachts am Licht ge- fangen wurde (leg. SCHÖNE). Die Aufnahme von Autalia impressa (OL.) in die Kat. 1 mag kompetenten Faunisten als deplaziert erscheinen, sie beruht jedoch aufgrund neuerer Kenntnisse zur sicheren Unterscheidung von ihrer Schwesterart A. longicornis SCHEERP. (ASSING 1997) auf einer notwendigen sachlichen Voraussetzung. Bisher waren beide Arten nach leicht zugänglichen äußeren morphologischen Merkmalen nicht zu tren- nen, und obgleich sie als häufig vorkommend ein- gestuft wurden (s.a. LOHSE 1974), ist in den Arten- listen nahezu ausnahmslos A. impressa aufgeführt. Nach ASSING (l.c.) geprüft, stellte sich heraus, dass es sich bei allen in den letzten Jahren in Sachsen- Anhalt festgestellten Funden nahezu ausnahms- los um A. longicornis handelt. Diese Art ist also hier vorherrschend (was übrigens auch für Nieder- sachsen zutrifft, ASSING briefl. Mitteilung), während A. impressa selten zu sein scheint. Alle früheren faunistischen Angaben zu beiden Arten harren so- mit einer erneuten Überprüfung. Insgesamt enthält die überarbeitete Rote Liste 92 neu zugeführte Arten, wovon 42 auf die neuen Unterfamilien (Dasycerinae 1, Scaphidiinae 3, Pselaphinae 38) entfallen. Der Tabelle 1 sind die Artenzahlen für die einzelnen Gefährdungskate- gorien zu entnehmen, wobei ein gegenwärtiger Nachweisstatus von 1.063 Arten für Sachsen- Anhalt (Checklist der Kurzflügler für Sachsen-An- halt; SCHOLZE unveröffentlicht) zugrunde gelegt wurde. Die Kategorie 0 ist, wie bereits im ersten Entwurf, bei weitem überrepräsentiert, weil alle früheren und nach 1950 nicht wieder belegten Nachweise - als derzeit unumgänglicher Kompro- miss - zunächst als ausgestorben oder verschol- len einzuordnen waren. Da viele unter ihnen in sammeltechnisch schwer zugänglichen Habitaten leben und darüber hinaus auch ungleichmäßig in den Biotopen verteilt sind, ist davon auszugehen, dass sie dennoch bei beharrlichen Recherchen mit adäquaten Sammelmethoden, manchmal aber wohl auch nur zufällig, wieder nachzuweisen sein %! dürften. Da das prinzipiell auch für die Vertreter der anderen Gefährdungskategorien zutrifft, sind alle Angaben zu Gefährdungsmaßen bei den Sta- phyliniden als besonders kritisch anzusehen, wo- raus zwangsläufig folgt, dass sich ihre weitere Untergliederung in V, G und D als zunächst nicht opportun erweist. Auch eine Abgrenzung von R- Arten ist nicht konsequent durchführbar, da die früheren Sammler keine genauen Fundumstän- de in ihren Artenlisten angegeben haben und andererseits der gegenwärtige Status der Be- standsaufnahmen eine entprechende Bewertung noch nicht zulässt. Schutzmaßnahmen sind bei den Staphyliniden weniger differenziert auszuweisen als bei anderen Arthropodengruppen. Viele Arten stellen aber we- gen ihrer ökologischen Flexibilität und Häufigkeit ihres Auftretens potentielle Regulationsfaktoren dar, die durch Erhaltung und Erweiterung der Substrat- diversität und mikroklimatisch relevanten Kleinst- habitate zu sichern ist (KORGE 1991). Bei Spezia- listen mit Affinitäten zu Sondersubstraten, Stenö- ken, einschließlich den Halobionten, Ameisengäs- ten, Totholzbewohnern usw., aber auch bei den ungeflügelten, weniger agilen Arten, ist wirksamer Schutz nur durch Erhaltung der habitatspezifischen Gegebenheiten, erforderlichenfalls durch Unter- schutzstellung großflächiger Lebensräume mög- lich, um die Stabilität der ökologisch wertvollen In- frastrukturen und deren Vernetzungen zu sichern (SCHOLZE et al. 1998). Art (wiss.)Kat. Achenium depressum (GRAVENHORST, 1802) Acrolocha pliginskii BERNHAUER, 1912 Acrolocha sulcula (STEPHENS, 1834) Acrotona convergens (STRAND, 1958) Acrotona exigua (ERICHSON, 1837) Acrotona muscorum (BRISOUT DE BARNEVILLE, 1860) Acrotona parvula (MANNERHEIM, 1830) Acrotona sylvicola (KRAATZ, 1856) Acylophorus glaberrimus (HERBST, 1784) Agaricochara latissima (STEPHENS, 1832) Alaobia scapularis (SAHLBERG, 1831) Aleochara binotata KRAATZ, 1856 Aleochara cuniculorum KRAATZ, 1858 Aleochara erythroptera GRAVENHORST, 1806 Aleochara fumata GRAVENHORST, 1802 Aleochara heeri LIKOVSKY, 1982 Aleochara inconspicua AUBÉ, 1850 Aleochara kamila LIKOVSKY, 1984 Aleochara lata GRAVENHORST, 1802 Aleochara laticornis KRAATZ, 1856 Aleochara major FAIRMAIRE, 1857 Aleochara moerens GYLLENHAL, 1827 Aleochara moesta GRAVENHORST, 1802 Aleochara peusi WAGNER, 1949 Aleochara puberula KLUG, 1833 Aleochara sanguinea (LINNAEUS, 1758) Aleochara spadicea (ERICHSON, 1837) Aleochara tristis GRAVENHORST, 1806 Aleochara vagepunctata KRAATZ, 1856 Alevonota egregia (REY, 1875) Alevonota rufotestacea (KRAATZ, 1856) Alianta incana (ERICHSON, 1837) Aloconota cambrica (WOLLASTON, 1855) Aloconota currax (KRAATZ, 1856) Aloconota debilicornis (ERICHSON, 1839) Aloconota eichhoffi (SCRIBA, 1867)1 1 3 1 1 1 3 2 0 2 2 3 2 1 0 0 3 0 2 1 3 2 0 0 1 1 3 1 0 1 2 2 2 3 0 0 %" Bem. 1933 08) 05) 1906 1907 05) 1906 05) 1901 02) 1921 10) 1901 02) 11) 1933 01) 1951
Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert
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