Bekanntmachungen | Bad Iburg Bekanntmachungen der Stadt Bad Iburg allgemeine bekanntmachungen 2021-08-27 Grundsteuerreform in Niedersachsen More 2021-08-05 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfuuegung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 15/2021 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen More 2021-08-05 Bundesministerium der Verteidigung - Oeffentliche Bekanntmachung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover - Schutzbereichbehörde More planungs- und baurecht Veränderungen des Stadtbildes sind unter anderem mit dem Aufstellen von Bauleitplänen verbunden. Den Bürgerinnen und Bürgern möchten wir an dieser Stelle die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Stadt zu nehmen. Aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie Änderungen im Flächennutzungsplan stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus der Stadt, beim Fachdienst Planen und Bauen aus. Anregungen, Bedenken oder anderweitige Planungsvorschläge können eingereicht werden. 2024-12-19 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten Außenbereichssatzung "Krümpel" Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Außenbereichssatzung "Krümpel", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der… More 2024-12-19 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke" bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der… More 2024-12-19 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz Freedenstraße", 1. Änderung Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als… More Ausschreibungen und auftragsvergaben „Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.“ 2021-04-01 Ausschreibungen Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen More Navigation Wahlen in Bad Iburg Bürgerservice & Verwaltung Verwaltung & Ansprechpartner Heiraten in Bad Iburg Planen & Bauen Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Bauhof Hallenbelegungsplan Fundbüro Ordnung & Gewerbe Kontakt Formular Rathaus Jede Idee zählt! Online-Rathaus Ratsinfosystem Schulen in Bad Iburg Notruf-Notdienst Impressum Datenschutzerklaerung Online-Terminbuchung Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren. Permit all Deny all Configure... Privacy statement Plese select which categories you want to permit cookies for: unchecked Technical cookies Login unchecked Tracking Google Analytics, ... unchecked Video services YouTube, ... unchecked Map services Google Maps, OpenStreetMaps, ... unchecked Social media Facebook, Twitter, ... unchecked Other external services ... Save
Honigbiene, Foto: fotolia/Daniel Prudek Die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) ist eine ansteckende Bienenseuche, die in den letzten Jahren deutschlandweit erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen ist es bisher nicht gelungen, die Seuche einzudämmen. Die Übertragung des Erregers Paenibacillus larvae erfolgt in Form seiner Sporen, z. B. durch Verbringen von Bienenvölkern und Austausch von Bienenmaterial (Beuten, Gerätschaften, Waben, Bienenprodukte) oder durch Räuberei unter Bienenvölkern. Die Sporen kommen aber auch in zahlreichen Handelshonigen vor und können bei Verfütterung übertragen werden. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und können über mehrere Jahrzehnte infektionsfähig sein. Eine Übertragung kann somit auch aus seit längerer Zeit nicht gebrauchtem Bienenmaterial erfolgen. [Friedrich-Loeffler-Institut, Falldefinitionen für anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten, Stand 13.07.2018] Der Ausbruch der AFB mit klinischen Symptomen im Bienenvolk steht am Ende eines sich langfristig aufbauenden Prozesses, in dem noch keine klinischen Symptome bemerkt werden können. Treten solche dann auf und zeigt der Imker diese dann pflichtgemäß an, ist der beste Zeitpunkt zum Abfangen des Geschehens vor dem eigentlichen Ausbruch vorüber. Das Risiko ist groß, dass die Seuche zwischenzeitlich weiter verschleppt wurde. Routinemäßige Laboruntersuchungen von Gemüll- oder Futterkranzproben im Sinne eines „Frühwarnsystem“ sind bisher nicht vorgeschrieben. Nur wenige Imker führten solche Untersuchungen regelmäßig durch. Es ist daher zukünftig wünschenswert, flächendeckende labordiagnostische Untersuchungen durchzuführen, um infizierte Völker schneller zu finden und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Bei Verdacht / Ausbruch der AFB sind Imker und Bienenhalter gem. § 10 Abs. 2 Nr. 4. i. V. m. § 38 Abs. 11 TierGesG zur Duldung und Mitwirkung bei der Bekämpfung verpflichtet. Darüber hinaus dürfen Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind gemäß § 24 Abs. 10 i. V. m. § 24 Abs. 5 und 6 TierGesG im Rahmen ihres Auftrages während der Geschäfts- und Betriebszeiten Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel betreten und dort Untersuchungen von Tieren und Bekämpfungsmaßnahmen durchführen. Auf Anforderung sind den beauftragten Personen lebende oder tote Tiere, Teile von Tieren oder Erzeugnisse zur Untersuchung zu überlassen, soweit dies zur Feststellung einer Tierseuche erforderlich ist. Es dürfen Besichtigungen vorgenommen sowie geschäftliche Unterlagen eingesehen und geprüft werden. Nähere Informationen finden Sie in der „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“ , Stand: Januar 2013 Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bisher kein Nachweis des ASP-Virus – erfolgreiche Bekämpfung einer Rinderseuche – Amerikanische Faulbrut im Monitoring Magdeburg/Halle (Saale) . Bei der Tierseuchensituation in Sachsen-Anhalt gibt es neben der zunehmenden Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest viele Fortschritte zu verzeichnen. Das geht aus dem „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ hervor, den Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute gemeinsam mit Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz, vorgestellt hat. ASP-Virus bisher in keiner Probe nachgewiesen Die Afrikanische Schweinepest (ASP) verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. „Es ist wichtig, dass wir infizierte Wildschweine frühzeitig erkennen. Deshalb zahlen wir für jede eingesendete Probe von tot aufgefundenen Wildschweinen 50 Euro. Ich rufe alle Jägerinnen und Jäger auf, sich zu beteiligen. Je mehr dieser gezielten Beprobungen wir durchführen können, desto besser greift die Früherkennung“, appellierte die Ministerin. Im gesamten Jahr 2019 wurden Proben von insgesamt 205 als „auffällig“ geltenden Wildschweinen auf ASP untersucht. Die meisten Proben (98) stammten von Unfallwild im Straßenverkehr. Das ASP-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden. Im Jahr 2020 wurden deutlich mehr Proben eingeschickt: 359 Proben wurden bis 31.12.2020 untersucht. Es war kein ASP-Virus-Fall dabei. Darüber hinaus hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Schwarzwild zu schaffen. Zur Gewährung einer Prämie für jagdlich erlegtes Schwarzwild in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Stück wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung und die Konditionen der Umsetzung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium der Finanzen wird diese Verwaltungsvereinbarung in Kraft treten. Bei Rindern zeichnet sich Freiheit von einer weiteren Tierseuche ab Anders als die Situation bei Schweinen war die Tierseuchenlage bei Rindern im Jahr 2019 ruhig. Das liegt an den in den letzten Jahren mit viel Einsatz durchgeführten Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen. „Diese Programme dienen in erster Linie der Gesunderhaltung von Tieren und landwirtschaftlichen Tierbeständen; darüber hinaus aber auch der Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung. Ihre Durchführung erfordert von den Betrieben einen hohen, auch finanziellen, Aufwand“, stellte Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz fest. In den 1990er bis 2000er Jahren war die Bovine Virusdiarrhoe, bekannt unter dem Kürzel BVD, mit hohen Verlusten und Schäden verbunden. Seit 2004 laufen in Sachsen-Anhalt und seit 2011 in der gesamten Bundesrepublik verbindliche Bekämpfungsprogramme. „Es zeichnet sich das Erreichen der Seuchenfreiheit für unser Bundesland ab. Wir haben keine Geburten BVD-infizierter Rinder mehr seit 2018“, freute sich Dr. Gaede und erläuterte weiter: „Dies war für das Landesamt für Verbraucherschutz der Anlass, gemeinsam mit dem Ministerium, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig (UFZ) in einem umfassenden epidemiologischen Modellprojekt alternative Strategien zur Ohrstanzendiagnostik zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass in Abhängigkeit von der Betriebsstruktur und ab bestimmten Betriebsgrößen eine Umstellung von der Ohrstanzendiagnostik auf serologische Überwachungsverfahren ohne Sicherheitseinbußen kostensparend möglich ist.“ Eine Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis erfordert Anpassungen im nationalen Recht. Die Bienenseuche ist in Sachsen-Anhalt noch relativ selten Zu den Nutztieren gehören auch die Bienen. Eine gefürchtete Bienenseuche ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. An AFB erkrankt nur die Bienenbrut, jedoch nicht die erwachsenen Bienen. Verursacher ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, das bislang in Sachsen-Anhalt noch relativ selten auftritt. Durch eine gezielte Früherkennung von Infektions- und Seuchenherden kann einer Weiterverbreitung wirksam begegnet werden. In Sachsen-Anhalt wird deshalb seit 2013 ein AFB-Monitoring auf der Grundlage bakteriologischer Untersuchungen von Futterkranzproben (FKP) durchgeführt. Ergänzend dazu werden amtliche Abklärungsuntersuchungen von Verdachtsfällen und freiwillig durch Imkerinnen und Imker veranlasste Untersuchungen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.516 FKP aus 766 Bienenhaltungen analysiert. Dabei erwiesen sich 11 Proben aus 5 Bienenhaltungen als positiv. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (2018: 24 Proben aus 12 Bienenhaltungen). Im Jahr 2020 wurden bis 30.11.2020 1.371 Proben genommen und zwei Fälle von AFB festgestellt. Hintergrund Der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Im Jahr 2019 führten die Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Fachbereich Veterinärmedizin mehr als 600.000 diagnostische Untersuchungen zu Tierseuchen, Zoonosen und Tierschutzfragestellungen durch. Daneben wurden 21.181 Proben im biologischen Hemmstofftest auf Antibiotikarückstände und weitere 3.173 Proben im Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht. Die Gesunderhaltung der Tierbestände, darin eingeschlossen der Schutz vor Tierseuchen und Zoonosen sowie die Einhaltung von Tierschutznormen, sind ein integraler Bestandteil des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Als solche gehören sie zu den Kernelementen staatlicher Daseinsvorsorge. Hierbei nimmt das Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Aufgaben im Rahmen der Überwachung, Vermeidung und ggf. Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen wahr. Zudem obliegen ihm zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Tierschutz, Rückstandsanalytik und technische Überwachung von Maschinen und Einrichtungen entlang der Lebensmittelkette. Zu diesen Aufgabenfeldern liegt nunmehr der „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ mit ausgewählten Schwerpunkten vor, der im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung steht. Antworten zu zahlreichen Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf den FAQ-Seiten des Ministeriums zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Fakultät für Biologie und Biotechnologie, Arbeitsgruppe Verhaltensbiologie und Didaktik der Biologie durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinpfalz durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalysen unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WI - Westerhoff Imkereibetriebe durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalysen unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Entwicklung spezieller Antikörper für ein Immuno-Assay zum Nachweis und zur Differenzierung der Amerikanischen Faulbrut (ANDI)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Immuno-Assays zum Nachweis und zur Differenzierung von Paenibacillus larvae, dem Erreger der anzeigepflichtigen Tierseuche Amerikanische Faulbrut der Bienen. Im Teilprojekt des LIB werden Antigene hergestellt, die sich zur Entwicklung spezifischer Antikörper gegen die P. larvae Genotypen ERIC I und ERIC II eignen. Mit diesen Antikörpern wird anschließend der Immuno-Assay für beide Genotypen in enger Kooperation mit dem Projektpartner fzmb entwickelt.
Das Projekt "Untersuchungen zur Epidemiologie der Amerikanischen Faulbrut" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, Fachbereich Bienenkunde durchgeführt.
Origin | Count |
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Bund | 25 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 25 |
Text | 1 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
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Language | Count |
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Deutsch | 28 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
Keine | 24 |
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Topic | Count |
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