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Feldvogelkulisse - Rebhuhn

Die Feldvogelkulisse - Rebhuhn umfasst Flächen, die von Rebhühnern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Feldvogelkulisse - Grauammer

Die Feldvogelkulisse - Grauammer umfasst Flächen, die von Grauammern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Feldvogelkulisse - Ortolan

Die Feldvogelkulisse - Ortolan umfasst Flächen, die von Ortolanen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Feldvogelkulisse - Kiebitz

Die Feldvogelkulisse - Kiebitz umfasst Flächen, die von Kiebitzen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Chancen für den Agrarumweltschutz bleiben ungenutzt

Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen. Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von ⁠ Biodiversität ⁠ und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (Leguminosen) oder Zwischenfrüchten erfüllen. Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen. Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache. Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben. Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird. Dieses Politikpapier ist Teil des Forschungsprojektes „ Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III “. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht GAPEval I und im Bericht GAPEval II .

Katrin Eder: „Kiebitze sollen durch Aufzuchtstation im Zoo Landau bessere Überlebenschancen haben“

Umweltministerin Katrin Eder weiht Kiebitz-Aufzuchtstation im Zoo Landau ein – Hier werden Eier, die in der Natur keine oder kaum eine Chance haben ausgebrütet zu werden, aufgenommen und die Küken bis zur Auswilderung aufgezogen. Das soll helfen, die Wildbestände der stark vom Aussterben bedrohten Art zu stützen „Der Erhalt der Artenvielfalt ist ein Garant für stabile Ökosysteme. Je stabiler sie sind, desto besser können sie auf Veränderungen reagieren. Fehlen zu viele Arten, kann auch das Ökosystem aus dem Gleichgewicht geraten. In wenig lebendigen Gewässern fehlt dann beispielsweise die wichtige Filterfunktion von Tieren und Pflanzen, die das Wasser sauber halten. Fehlen zu viele Insekten, können Pflanzen weniger gut bestäubt werden. Dies wiederum führt zu weniger Erträgen bei Obst und Gemüse. Fehlen zu viele Vögel, wird weniger Samen durch ihre Ausscheidungen verbreitet. Auch wenn wir von einzelnen Arten nicht wissen, welche Rolle sie im ökologischen Gleichgewicht spielen, ist es wichtig, sie zu erhalten. Denn oft weiß man erst, wie wichtig sie sind, wenn sie fehlen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Arten geschützt und erhalten werden“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Sonntag im Zoo Landau. Dort weihte sie eine Aufzuchtstation für Kiebitze ein. Diese ist fortan Teil des landesweiten Kiebitz-Projektes, das jährlich seit 2019 mit Mitteln der Aktion Grün des Klimaschutzministeriums gefördert und von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) e.V. betreut wird. Die Förderung der Jahre 2022 bis 2024 beträgt insgesamt 406.114 Euro. Auf beweideten Flächen sind Nester vor Fressfeinden geschützt In die Aufzuchtstation werden die Eier von verlassenen oder bedrohten Nestern gebracht, um hier ausgebrütet zu werden. Die Küken werden im Zoo fachkundig aufgezogen, um anschließend ausgewildert zu werden. Das Ganze funktioniert so: Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GNOR beobachten regelmäßig, ob der Kiebitz an seinen bekannten Standorten und in deren Nähe ein Nest gebaut und Eier gelegt hat. Ist dieses Nest an einem geschützten Standort gebaut, ist alles okay. Das ist oft dann der Fall, wenn es auf einer beweideten Fläche ist. Kühe oder andere Tiere fungieren dann als Beschützer. Sie sorgen dafür, dass sich beispielsweise keine Menschen oder Hunde den Nestern nähern und diese zerstören oder das Elterntier verschrecken. Auch wenn Landwirtinnen und Landwirte ihr Einverständnis geben, dass die Nester mit einem Elektrozaun oder einem Drahtkorb geschützt werden, müssen die Eier nicht gerettet werden. Denn beides schützt davor, dass das Nest etwa von Fressfeinden, wie Füchsen oder Waschbären, geplündert wird. Gibt es hingegen weder tierische noch technische Beschützer, ist die Wahrscheinlichkeit zu hoch, dass die Gelege oder Küken nicht überleben werden. Nur noch etwa 150 Brutpaare in Rheinland-Pfalz Die Eier werden dann in den Zoo nach Landau gebracht, wo die Eier in einem Brutapparat ausgebrütet werden. Nach drei Wochen werden die Pullis, so nennen Fachleute die flauschigen Küken, nach Tagen der Eingewöhnung in Auswilderungsvolieren in einem geschützten Bereich ausgewildert. Das ist in der Regel eine beweidete Naturschutzfläche, in deren Nähe es schon eine Kiebitzkolonie gibt. „Vor rund 30 Jahren war der Kiebitz noch ein typischer Vogel der Agrarlandschaft und weit verbreitet. Die einzelnen Kolonien umfassten teilweise 200 Tiere. Heute haben wir in ganz Rheinland-Pfalz nur noch insgesamt 150 Brutpaare mit Kolonien, also Kiebitzgruppen, die maximal 20 Brutpaare umfassen. Deshalb ist jeder Pulli zum Arterhalt wichtig“, so Eder. „Eine Aufgabe progressiver Zoos ist es, dann einzuschreiten, wenn zum Beispiel durch Eingriffe des Menschen Tierarten in ihrem natürlichen Lebensraum so dezimiert sind, dass ihr langfristiges Überleben in der Natur gefährdet ist. Dann können wir mit unseren Kompetenzen helfen, eine Art zu erhalten. Ich hoffe jedoch, dass der Kiebitz an vielen Stellen seines natürlichen Lebensumfelds eine Chance hat und auch in vielen Jahren noch in der Natur zu sehen sein wird“, so Landaus Zoodirektor Jens-Ove Heckel. 17 Pullis stehen kurz davor, in die Natur entlassen zu werden Kiebitz-Beauftragter der GNOR, Gerado Unger Lafourcade sagte: „Bislang haben wir in diesem Jahr 83 Eier in den Zoo gebracht und hoffen möglichst viele gesunde Küken auswildern zu können. Dies wäre ein enorm hoher Erfolg, denn der fehlende Bruterfolg seit vielen Jahren ist der Hauptgrund für die Gefährdung des Kiebitzes, der auch Vogel des Jahres 2024 ist. Der Kiebitz kann zwar nach dem Verlust seiner Eier oder seiner Küken mehrere Nachgelege anlegen, doch ohne Schutzmaßnahmen bringt am Ende der Saison nur etwa jedes dritte Paar ein Küken zur Flugfähigkeit. Das ist zu wenig für den Arterhalt: Es wird knapp ein flugfähiges Küken je Paar jährlich benötigt, damit die Population stabil bleibt. Gemeinsam mit anderen Schutzmaßnahmen, wie den Elektrozäunen und Nestschutzkörben, die insbesondere vor dem Fuchs schützen, hoffe ich, dass wir die Population zumindest stabilisieren können. Letztendlich muss sich aber in unserer Landnutzung etwas verändern. Der Grund, warum der Kiebitz vom Aussterben bedroht ist, ist menschengemacht. Wir brauchen genügend Habitate, in denen Kiebitze ganz in Ruhe brüten und ihre Küken aufziehen können: ohne Gefährdungen wie etwa die Bodenbearbeitung auf Ackerflächen während der Kükenzeit oder fehlendes Wasser in naturnäheren Habitaten. Denn der Bodenbrüter braucht Flachgewässer und Feuchtstellen und die darin lebenden Wirbellosen zur Nahrungssuche. Wir setzen auf mit Rindern beweidete Areale mit einer fuchsdichten Umzäunung, in denen es Flachwasserbereiche, Schlammflächen und verschiedene Nutzungszeitpunkte gibt. Hiervon profitieren dann sehr viele verschiedene Arten, auch Amphibien und andere Vogelarten.“ Da der Kiebitz unter strengem Artenschutz steht, werden sowohl die Eientnahme als auch die Auswilderung der flüggen Vögel von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als oberer Naturschutzbehörde begleitet. SGD-Süd-Präsident Hannes Kopf sagte: „Hier zeigt sich, wie der Zoo Landau gemeinsam mit der GNOR konkrete Artenschutzmaßnahmen für eine wunderschöne und bedrohte heimische Tierart durchführt. Gerne unterstützen wir die Einrichtung der Aufzuchtstation mit einer finanziellen Förderung.“ Im Zoo wurde für die Aufzuchtstation ein bislang nicht mehr genutzter Raum umgebaut, mit einem Brutapparat ausgestattet und um Außenvolieren erweitert. Der Teil ist für Zoo-Besucherinnen und -Besucher nicht zugänglich. Denn auch hier sollen die Tiere möglichst nicht gestört werden, um sie wieder auswildern zu können. Der Zoo informiert aber über Filme und Schilder über den Vogel mit der lustigen Frisur, einer abstehenden, geschwungenen Feder am Hinterkopf, und macht auf seine Schutzbedürfnisse aufmerksam.

Unkraut

umweltfreundlich beseitigen ohne Chemie Wie Sie Unkraut umweltschonend jäten Regelmäßiges Jäten verhindert Wildwuchs. Bei Samenunkräutern hilft Hacken, bei Wurzelunkräutern Herausziehen. Lassen Sie bestimmte Wildkräuter einfach wachsen, sie können nützlich sein. Verzichten Sie möglichst auf Unkrautvernichtungsmittel. Gewusst wie Ärgernis oder natürliche Vielfalt? Für Insekten sind die vermeintlichen Unkräuter unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Disteln und Brennnesseln beispielsweise sind die Hauptnahrungsquelle für viele Schmetterlinge. Auch als Brut- und Überwinterungsplatz sind die Wildpflanzen für Insekten überlebenswichtig. Viele der Kräuter sind auch für den Menschen essbar und sehr gesund. Mit ihren bunten Blüten lassen sich leckere Salate zaubern. So verhindern Sie störenden Wildwuchs: Jäten Sie möglichst früh. Sobald die Kulturpflanzen den Boden bedecken, haben es Wildkräuter schwer. Eine Mulchschicht oder -folie beugt dem Unkraut vor. Decken Sie das Beet möglichst mit kompostierbarem Material ab, Mulchfolie aus Kunststoff ist nicht abbaubar. Spezielle Werkzeuge für die Wurzel: Unkraut ist nicht gleich Unkraut – darauf sollten Sie auch beim Jäten achten. Pflanzen, die teils zigtausende Samen produzieren können, sollten sie weghacken und so am Blühen hindern. Rücken Sie aber auch Wurzelunkräutern mit der Hacke zu Leibe, breiten die sich weiter aus, da aus jedem Teilstück eine neue Pflanze heranwächst. Achten Sie darauf, Wurzelunkraut möglichst komplett aus der Erde zu ziehen. Am besten eignen sich ein Unkrautstecher oder eine Grabegabel. Um Giersch aus dem Boden zu holen, nutzen Sie den gebogenen Zinken einer Gierschgabel. Häufige Wurzelunkräuter: Giersch Quelle: BVpix / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Distel Quelle: Pixelmixel / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Sauerklee Quelle: Karin Jaehne / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Ackerschachtelhalm Quelle: katharinarau / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Brennnessel Quelle: matko / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Gundermann Quelle: unpict / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Ampfer Quelle: Sten Porse (de.wikipedia.org/wiki/Ampfer#/media/ File:Rumex-obtusifolius-foliage.JPG) „Rumex obtusifolius: Foliage“ Häufige Wurzelunkräuter: Weiß-Klee Quelle: Axel Gutjahr / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Günsel Quelle: Jerzy Opiola (de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnsel#/ media/File:Ajuga_reptans_a1.jpg) Häufige Wurzelunkräuter: Kriechender Hahnenfuss Quelle: repens kazakovmaksim / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Gemeine Quecke Quelle: emer / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Acker-Winde Quelle: Reikara / Fotolia.com Finger weg von Herbiziden: ⁠ Herbizide ⁠ lösen das Problem nicht. Die Mittel müssen in wenigen Wochen mehrmals eingesetzt werden. Der Erfolg ist nicht von Dauer. Herbizid-resistente Unkräuter, sogenannte Superweeds, können sich entwickeln. Neue Probleme statt schneller Lösung: Viele Herbizide schaden der Umwelt. Sie gefährden unter anderem das Leben von nützlichen Insekten und von Vögeln. Näheres dazu erfahren Sie hier . Die Mittel unterscheiden nicht zwischen Unkräutern und Kulturpflanzen. Auch liebevoll gehegte Zierpflanzen können unter ihnen leiden. Chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ können dem Boden schaden. Kaufen Sie, wenn Ihnen der Einsatz im Notfall unerlässlich scheint, einigermaßen umweltverträgliche Produkte, zum Beispiel Essigsäure oder Pelargonsäure.Diese sind weniger umweltschädlich als andere Herbizide. Beachten Sie dabei, dass Herbizide im Hausgarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, sogenannte Indikationen, finden Sie auf der Verpackung. Bitte beachten Sie, dass Herbizide grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen (Terrassen, Wege, Hofflächen, Garageneinfahrten) angewendet werden dürfen! Das gilt auch für die "Hausmittel" Essigsäure, Salz und Pelargonsäure! Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Das Umweltbundesamt setzt sich für ein grundsätzliches Verbot von Herbiziden im Haus- und Kleingartenbe¬reich ein. Grund dafür sind die regelmäßig und verbreitet auftretenden Einträge von Herbiziden in öffentlichen Kanal- und Abwasserreinigungs-Systemen, welche auf unsachgemäße Anwendungen (z. B. Einsatz auf befestigten Flächen) privater Anwender zurückzuführen sind. Hier finden Sie weitere Tipps zum Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten Alternativen zu Herbiziden: Es gibt Hilfsmittel, mit denen Sie gegen den Wildwuchs ankommen – und die Umwelt schonen. Zu unterscheiden ist, ob es um einen normalgroßen Garten oder ein großes Anwesen geht. Sind kleinere Flächen betroffen, kann schon ein Straßenbesen helfen. Junge, weiche Unkräuter lassen sich damit beseitigen. Fugenkratzer und Fugenbürsten mit Borsten aus Stahl halten jahrelang, sie lassen sich auch im Stehen einsetzen. Kochendes Wasser erfüllt vor allem bei jungen Samenunkräutern ebenfalls seinen Zweck. Um größere Flächen unkrautfrei zu halten, lohnen sich motorisierte Wildkrautbürsten. Sie schrubben die Pflanzen mit einer rotierenden Borstenwalze weg. Infrarot-, Dampf- oder Heißschaumgeräte rücken dem Unkraut mit starker Hitze zu Leibe. Für Kommunen und Hausmeister kann das eine sinnvolle Investition sein, Hobbygärtner sollten darauf verzichten. Was Sie noch tun können: Lassen Sie Unkraut erst gar nicht entstehen. Renovieren Sie beispielsweise eine Pflasterfläche, nutzen Sie am besten unkrauthemmenden Pflastersand. Auch Zement- oder Kunstharzfugen machen es den Wildkräutern schwer. Hintergrund Umweltsituation: Die Bekämpfung von Unkraut mit Herbiziden gefährdet den Wasserschutz und damit die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Nach dem Einsatz auf versiegelten Flächen gelangen sie auf benachbarte Grünflächen oder in Oberflächengewässer. Von dort sickern sie ins Grundwasser oder erreichen über den nächstgelegenen Gully das Abwassersystem. Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln erschweren die Aufbereitung des Trinkwassers. Das Verfahren ist kompliziert und teuer – die Kosten trägt der Steuerzahler. Mitunter ist eine vollständige Reinigung unmöglich. Es wurden schon landwirtschaftlich eingesetzte Herbizidwirkstoffe verboten, weil sie deutschlandweit ins Grundwasser einsickerten. Das 1991 verbotene Atrazin beispielsweise ist bis heute im Grund- und Trinkwasser nachweisbar. Auch der kontrovers diskutierte Herbizidwirkstoff Glyphosat schädigt die Umwelt. Sein übermäßiger Einsatz hat Nebeneffekte, er stört beispielsweise die Nahrungsnetze und hat so Auswirkungen auf die ⁠ Biodiversität ⁠. Gesetzeslage: Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten. Das gilt unter anderem für Garagenauffahrten, Bürgersteige und Terrassen. Die Strafe für den unsachgemäßen und unerlaubten Einsatz von Herbiziden liegt bei bis zu 50.000 Euro. Auch der Bundesverband deutscher Gartenfreunde untersagt in vielen der rund eine Million Kleingärten per Gartenordnung den Einsatz der Mittel. Verkäufer von Herbiziden sind verpflichtet, ihre Kunden eingehend zu beraten – und über rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären. Die Praxis sieht aber anders aus. Meist preisen die Verkäufer das jeweilige Produkt an. Im Internet beschränkt sich die Beratung im Allgemeinen auf kurze Informationstexte oder den Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zum Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Wie Pflanzenschutzmittel Feldvögel gefährden (UBA-Themenseite) Kritik am übermäßigen Einsatz von Glyphosat (UBA-Themenseite) Tipps zur Beseitigung von Unkraut auf versiegelten Flächen (UBA-Themenseite) Häufige Samenunkräuter: Vogelmiere Quelle: Joachim Opelka / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Franzosenkraut Quelle: thomasknospe / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Hirtentäschel Quelle: unpict / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Ehrenpreis Quelle: goldbany / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Ackerhellerkraut Quelle: emer / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Melde Quelle: Ewald Froech / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Weißer Gänsefuß Quelle: MIMOHE / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Taubnessel Quelle: tunedin / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Wegerich Quelle: Kanusommer / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Behaartes Schaumkraut Quelle: Fornax (commons.wikimedia.org/ wiki/File:Cardamine_hirsuta_eF.jpg) Häufige Samenunkräuter: Wolfsmilch Quelle: Sun Spurge Polarpx / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Kanadisches Berufskraut Quelle: MIMOHE / Fotolia.com

Zielorientierter Einsatz von Blühmischungen für die sächsische Agrarlandschaft

Ziel sind Blühmischungsempfehlungen für ein breites Spektrum in den sächsischen Regionen heimischer, blütenbesuchender Wildinsekten. Ausgehend von den Erfahrungen der bisherigen Förderung werden Empfehlungen zur Verwendung von Saatgutmischungen und zur Pflege von ein- und mehrjährigen Blühflächen als Beitrag zur natürlichen biologischen Vielfalt (für blütenbesuchende Insekten und Vögel in der Agrarlandschaft) und zur Unterstützung artenschutzrechtlicher Verpflichtungen entwickelt. Ergebnis sind Vorschläge zur/zu: - Vor- und Nachteilen bestimmter Mischungen (Pflanzenartenauswahl, u.a. für artenschutzrechtlich relevante Zielarten). - regionalisierten, risikoarmen Pflanzenverwendung: Sicherung des Anwuchserfolgs, eines breit aufgestellten und spezifischen Nahrungsangebots für Zielarten, an spezielle regionale Standortbedingungen angepasster Blühmischungen - weitgehendem Ausschluss von ackerbaulichen Problempflanzen - Verbesserung der Wirksamkeit von Fördermaßnahmen

Bilanzierung des Brutvogelbestandes 1994

Bezzel, E. 1982: Vögel in der Kulturlandschaft, Stuttgart. Degen, G., Otto, W. 1988: Atlas der Brutvögel von Berlin, Naturschutzarbeit in Berlin und Brandenburg, Beiheft 8, Berlin und Potsdam. Flade, M. 1991: Norddeutsche Brutvogelgemeinschaften: Leitarten, Strukturwerte, Gefährdungssituation, in: Natur und Landschaft, 66. Jahrgang, Heft 6, Bonn. Flade, M. 1992: Langzeituntersuchungen der Bestände häufiger deutscher Brutvögel: Stand und Perspektiven, in: Die Vogelwelt, 113. Jahrgang, Heft 1, Sonderdruck. Flade, M., Steiof, C. 1992: Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung avifaunistischer Daten in Naturschutz und Landschaftsplanung, unveröffentlicht. Flade, M. 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands, Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung, Eching. Kempe, K. 1991: Floristisch-vegetationskundliches Gutachten der Karower Teiche, innerhalb der ehemaligen Rieselfelder Blankenfelde und Buch, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. König, Dr. P. 1991: Ökologische Grundlagenuntersuchung Gosener Wiesen und NO-Teil Seddinsee (Berlin-Köpenick) – Teil Flora und Vegetation, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Magistrat von Berlin (Hrsg.) 1989: Planungsatlas der Stadt-Umland-Region von Berlin, Hauptstadt der DDR, Berlin. Matthäus, G. 1992: Vögel, Hinweise zur Erfassung und Bewertung im Rahmen landschaftsökologischer Planungen, in: Trautner, J. (Hrsg.): Arten- und Biotopschutz in der Planung, Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen, Weikersheim. 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SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985/87: Umweltatlas Berlin, Band 1 und 2, Karte 02.06 Ökologischer Zustand der Gewässerufer, 1:50 000 Karte 05.01 Stadtökologische Raumeinheiten, 1:50 000 Karte 05.02 Vegetation, 1:50 000 Karte 05.03 Wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna, 1:50 000 Karten 05.04.1 und 05.04.2 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, 1:15 000 Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Fläche, 1:50 000 Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1986: Landschaftsprogramm, Entwurf, Karte Biotop- und Artenschutz, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) o.J.: unveröffentlichte Arbeitskarte zum Landschaftsprogrammentwurf 1993, Karte Biotoptypen, 1:25 000 Karte Wert der Biotope, 1:25 000. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) o.J.: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Stand 1992, Karte 01.10 Rieselfelder, 1:30 500 Karte 05.03 Wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna, 1:50 000 Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Fläche, 1:50 000 Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 1:50 000 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) o.J.: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Stand 1992, unveröffentlicht, Arbeitskarten 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, 1:10 000 Karte 06.03 Freiflächenentwicklung, 1:50 000

Vorteile für Mensch und Umwelt: Agroforstsysteme an Fließgewässern

OLGA-Versuchsfläche in Peickwitz/Südbrandenburg | © Biomasse Schraden e. V. Der 21. März ist der Internationale Tag des Waldes und der 22. März der Internationale Tag des Wassers . Sie wurden ausgerufen um jeweils den Schutz und die Bedeutung von Wäldern und Wasser aufmerksam zu machen. Wald bzw. Bäume und Wasser können sich auch gegenseitig unterstützen und schützen. Agroforstsysteme haben grundlegend positive Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf das Landschaftsbild. Die im Verbundvorhaben OLGA untersuchten Agrarholzstandorte beeinflussen das Mikroklima im und am Fließgewässer. Besonders in warmen Sommermonaten, wo kleinere Fließgewässer regelmäßig austrocknen, sind Gehölzbestände wichtige Schattenspender und haben einen kühlenden Effekt. Das haben Vergleiche der Lufttemperatur innerhalb und außerhalb von Agroforst- bzw. Agrarholzsystemen im Rahmen der Analysen in der Forschungsphase gezeigt. Die gepflanzten Bäume binden darüber hinaus unter anderem CO 2 , fördern den Humusaufbau und reduzieren Erosion und damit Schadstoffeinträge von der benachbarten Nutzfläche in den Bach. Bei einer entsprechenden multifunktionalen Anlage fördern diese Gehölzsysteme die biologische Vielfalt am Gewässerrand und bilden zusammen mit der natürlichen Ufervegetation ein gutes Team zum Erhalt der Gewässerfunktionen und -qualität. Daneben bieten Agroforstsysteme reizvolle Aufenthaltsorte für Wild und andere Tierarten wie Vögel oder Insekten, tragen zum Erhalt der Kulturlandschaft bei und steigern die landschaftliche Ästhetik. Am Ziegelstein befestigte Temperatursonde zum Monitoring der Gewässertemperatur im durch die Agrarholzplantage beschatteten Bereich | © Anke Hahn Eine der OLGA-Versuchsflächen bei Landwirt Domin in Peickwitz im südlichen Brandenburg wurde im Sommer 2022 Schauplatz für einen mdr-Beitrag zur Agroforstwirtschaft. Manuel Wewer vom Institut für Wasserbau und Thermische Hydromechanik an der TU Dresden erklärt ab Minute 6:20 die installierte Technik im und am Peickwitzer Mühlgraben zur Messung der Gewässertemperatur, des Wasserstandes, Lufttemperatur, -feuchte und -druck sowie der Windgeschwindigkeit und Sonneneinstrahlung. Die Messergebnisse geben Aufschluss über die Verschattungsleistung der anliegenden Agrarholzstruktur auf das Fließgewässer. Mehr Informationen und Auswertungen der Messungen finden Sie hier . Hier finden Sie eine Videodokumentation von einer Pflanzaktion und noch mehr zum Thema Agroforst und Wasserschutz , aufbereitet vom Partner-Verbundvorhaben WERTvoll.

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