Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Das Projekt "Artenvielfalt im Eger- und Röslautal - Anwendung insektenfreundlicher Bewirtschaftungsmethoden im Verbund von Gewässer und Aue (InseGdA)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Das Projekt "Konfliktlösungsstrategien und nachhaltige Landnutzung im Weißenstädter Becken (Fichtelgebirge)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung, Abteilung für Bodenphysik.
Das Projekt "Auswirkungen von Störungen auf die Biodiversität auf Landschaftsebene" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Basel, Institut für Umweltgeowissenschaften, Forschungsgruppe Biogeographie.Unter Einbeziehung von vier umfangreichen Datensätzen (Elbe, Fichtelgebirge, Frankenalb, Truppenübungsplatz Grafenwöhr) über Vegetation und Störungen (Landnutzung, Art der Störung, zeitliche und räumliche Dimensionen, Selektion) werden Zusammenhänge zwischen Störungen und der Biodiversität untersucht.
Die Messstelle "Marktleuthen, Wunsiedel im Fichtelgebirge" am Gewässer Eger. Die Bezeichnung der dortigen Fischgemeinschaft lautet Salmoniden-Hyporithral.
Der Zweckverband Naherholungs- und Tourismusgebiet großer Kornberg beantragte für den Standort Großer Kornberg, der Gemarkungen Martinlamitzer Forst-Nord und Martinlamitzer Forst-Süd mit den Flurstücken 63, 21 und 32 die baurechtliche Genehmigung zum Bau eines Interaktiven MTB-Parks mit Lernparcours beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Das Vorhaben ist gem. Art. 55 BayBO ff baugenehmigungspflichtig. Zudem ist für die Umsetzung der Maßnahme eine Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWG erforderlich. Das Projektgebiet des Mountainbike-Parks umfasst eine Gesamtfläche von 22,08 ha. Eine Fläche von 15,29 ha soll in Ihrem ursprünglichen Zustand erhalten werden, auf der restlichen Fläche finden Einzelbaumentnahmen oder eine Komplettrodung statt. Das Vorhaben fällt unter die Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung der UVP-Pflicht nach Anlage 3 UVPG durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Nach § 7 UVPG ist demnach die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Radon-Vorsorgegebiete In Radon -Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz seit 2021 Regelungen zum Schutz vor Radon , die über die bundesweit gültigen Vorschriften an anderen Orten hinausgehen. Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, Gebiete als Radon -Vorsorgegebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist. Um die bisherige Datengrundlage zu verbessern, können die Bundesländer Messprogramme durchführen, bevor sie die Gebiete bestimmten. Bei der Auswertung der Messdaten können sie sich unter anderem vom BfS unterstützen lassen. In Radon -Vorsorgegebieten sieht der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vor Radon vor. Reichert sich Radon in Innenräumen von Häusern an, kann es Lungenkrebs verursachen . Das Strahlenschutzgesetz verpflichtete die Bundesländer, bis Ende 2020 erstmalig festzulegen (nach bestimmten Kriterien, die unter anderem auch in der Strahlenschutzverordnung geregelt sind), welche Gebiete das sind. Radon-Vorsorgegebiete Besonderen Handlungsbedarf beim Schutz vor Radon sieht der Gesetzgeber für Gebiete, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Das sind Gebiete, in denen in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Sie werden Radon -Vorsorgegebiete genannt. Die Bundesländer waren verpflichtet, bis Ende 2020 Radon-Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen. Welche Gebiete das genau sind, bestimmten die Bundesländer erstmalig bis Ende 2020. Seit dann, spätestens aber seitb dem 1. Januar 2021, gelten in Radon -Vorsorgegebieten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz . Erhöhte Radon -Werte in Gebäuden können auch außerhalb von Radon -Vorsorgegebieten vorkommen. Der Schutz vor Radon ist daher auch in Regionen wichtig, die nicht Radon -Vorsorgegebiet sind. Kriterien für Radon-Vorsorgegebiete Die Überschreitung des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft gilt gemäß Strahlenschutzverordnung als "überdurchschnittlich häufig", wenn sie auf mindestens 75 Prozent der Fläche einer Verwaltungseinheit in mindestens 10 Prozent der Gebäude zu erwarten ist. Eine Verwaltungseinheit kann zum Beispiel eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde sein. Welche Verwaltungseinheiten für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete gewählt werden, entscheidet jedes Bundesland für sich. Bundesländer legten Radon-Vorsorgegebiete fest Gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes sind die Bundesländer dafür verantwortlich, die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen sowie dies mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Dabei mussten sie nicht bei null anfangen: Wo viel Radon vorkommt, ist bekannt, denn beim Bund und den Bundesländern liegen Messdaten aus Häusern und dem Boden sowie geologische Informationen vor. Die Herausforderung liegt im Detail: Die Bundesländer müssen feststellen, wo genau die Kriterien für ein Radon -Vorsorgegebiet erfüllt sind. Details sind in § 153 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Messdaten und Prognosen Weil nicht für jedes Gebäude Radon -Messdaten existieren, müssen die Bundesländer Prognosen darüber erstellen, wie häufig der Referenzwert in den Gebäuden in einer bereits bestehenden Verwaltungseinheit (zum Beispiel einer Stadt, einem Kreis oder einer Gemeinde) wahrscheinlich überschritten wird. Geeignete Daten für die Prognosen sind laut Strahlenschutzverordnung "insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222 - Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messdaten der Bodenpermeabilität, Messdaten zur Radon-222 - Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsplätzen sowie Fernerkundungsdaten." Festlegung basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen Um die Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln und festzulegen, müssen die Bundesländer eine wissenschaftlich basierte Methode verwenden. Die Strahlenschutzverordnung schreibt aber keine konkrete Methode vor. Die Bundesländer haben dadurch den Entscheidungsspielraum, eine Vorgehensweise zu wählen, die zu den lokalen Gegebenheiten vor Ort passt. Entscheidend ist, dass die Vorgehensweise der Bundesländer eine wissenschaftliche Grundlage hat und geeignet ist, die Häufigkeit der Überschreitungen des Referenzwertes der Radon -Konzentration in Innenräumen zu schätzen. Wenn sich ein Bundesland dazu entschied, keine Radon -Vorsorgegebiete in seinem Hoheitsgebiet festzulegen, muss es auch diese Entscheidung auf einer wissenschaftlichen Grundlage treffen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um abzuschätzen, wo Radon in welcher Höhe in Gebäuden auftreten kann: Vom Radon-Vorkommen in der Bodenluft und der Gasdurchlässigkeit des Bodens auf die mögliche Radon -Konzentration in Häusern schließen oder von Messwerten der Radon-Konzentration in Innenräumen auf die Überschreitungshäufigkeit zu schließen. Diese Variante erfordert jedoch eine sehr große Anzahl von Messungen. BfS unterstützte mit Prognosedaten Die Bundesländer können sich vom Bund dabei unterstützen lassen, Radon -Vorsorgegebiete zu ermitteln. Sie müssen diese Unterstützung aber nicht in Anspruch nehmen. Zum Beispiel können die Bundesländer zusätzliche, vom Bund finanzierte Radon -Messungen in Gebäuden und in der Bodenluft durchführen und diese Daten an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) schicken. Zusammen mit Daten zu Radon in Innenräumen und der Bodenluft , die beim BfS bereits vorliegen, erstellte das BfS für die Bundesländer hieraus eine Prognose, wo mit welcher Häufigkeit Überschreitungen des Referenzwertes in Gebäuden zu erwarten sind. Anschließend aktualisierte das BfS auch seine im Internet veröffentlichte Prognosekarte des Radon-Potenzials . Das Radon -Potenzial gibt an, wie stark Radon aus dem Boden entweichen und potenziell in Innenräume von Häusern gelangen kann. Aufgrund von Radon -Messdaten aus dem Boden und aus Gebäuden sowie Informationen über die Bodenbeschaffenheit errechnete das BfS für alle Flächen, mit welcher Wahrscheinlichkeit man in Aufenthaltsräumen Radon -Konzentrationen über dem Referenzwert finden würde - unabhängig davon, ob auf der Fläche tatsächlich in Deutschland übliche Wohnhäuser stehen oder nicht. Die Prognose des BfS richtet sich dabei nicht in allen Fällen nach Verwaltungseinheiten, sondern ist in einem Raster über Deutschland verteilt. Mit dieser Prognose unterstützte das BfS die Bundesländer dabei, die Gebiete auszuweisen, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen hauptsächlich in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland – also dort, wo hohe Anteile von uranhaltigem Gestein im Boden enthalten sind. Radon entsteht beim radioaktiven Zerfall von Uran . Unterschiede zwischen BfS -Prognose und Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete Die Bundesländer können die Prognose des BfS für die Ausweisung der Radon -Vorsorgegebiete direkt übernehmen oder sie um weitere Informationen ergänzen, die das BfS für eine bundesweite Prognose nicht berücksichtigen kann. Das können etwa kleinräumige geologische Besonderheiten oder das Wissen über Bergbauaktivitäten im jeweiligen Bundesland sein. Unterschiede zwischen der BfS -Prognose und den Gebietsfestlegungen der Bundesländer treten somit auf. Sie können daher rühren, dass das BfS -Raster und die Verwaltungseinheiten in den Bundesländern nicht deckungsgleich sind, und dass lokale Besonderheiten, die von den Bundesländern in ihre Entscheidung einbezogen werden, in der bundesweiten Prognose des BfS nicht berücksichtigt sind. Bundesländer informierten über ihre Entscheidung Alle Bundesländer, die Radon -Vorsorgegebiete festlegten, mussten ihre Entscheidung bis Ende 2020 in ihren jeweiligen Amtsblättern veröffentlichen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die im Strahlenschutzgesetz vorgesehenen besonderen Regelungen zum Schutz vor Radon in diesen Gebieten in Kraft treten konnte. Gemäß § 121 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes ist die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. So können die Vorsorgegebiete angepasst werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Schutz vor Radon auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten sinnvoll Auch außerhalb der Radon -Vorsorgegebiete sollte man freiwillig die Radon-Konzentration in Gebäuden messen (lassen). Besonders in benachbarten Gebieten von Radon -Vorsorgegebieten können erhöhte Radon -Werte in Gebäuden verhältnismäßig oft vorkommen, auch wenn die Kriterien zur Ausweisung des Gebietes als " Radon -Vorsorgegebiet" nicht erfüllt werden. Nur Messungen können zeigen, ob die Konzentration von Radon in einem Gebäude Schutzmaßnahmen erfordert. Zuständige Ministerien der Bundesländer Zuständig für die Festlegung der Radon -Vorsorgegebiete in den einzelnen Bundesländern sind die jeweiligen Landesministerien – diese sind (Stand 31. Dezember 2020): Zuständige Landesministerien Bundesland Ministerium Informationen zu Radon-Vorsorgegebieten Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Pressemitteilung: Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt Berlin Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brandenburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg Bremen Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hessen Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Pressemitteilung: Radonvorsorgegebiete im Harz ausgewiesen NLWKN : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Pressemitteilung: Keine Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz Saarland Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Saarland Pressemitteilung: Ausweisung von Radonvorsorgegebieten aktuell nicht notwendig Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Pressemitteilung: Sachsen informiert über Radon-Vorsorgegebiete Sachsen-Anhalt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Radon: Land weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Pressemitteilung: In Schleswig-Holstein muss kein Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen werden Thüringen Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Pressemitteilung: TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus Stand: 19.03.2025 Ionisierende Strahlung Häufige Fragen Was ist Radon? Wie breitet sich Radon aus und wie gelangt es in Häuser? Welche Radon-Konzentrationen treten in Häusern auf? Alle Fragen
Natürliche Radionuklide in Mineralwässern Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Das BfS untersuchte in seiner Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" 401 Mineralwässer. Von den untersuchten Mineralwässern wurden 366 in Deutschland produziert - die restlichen 35 Mineralwassermarken waren Importwässer aus zehn europäischen Staaten. Die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen sowie der WHO -Dosisrichtwert wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung 2003 berücksichtigt. Mineralwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe. Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Aktivitätskonzentrationen variieren In Abhängigkeit von den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Gehalten der Untergrundgesteine an Uran und Thorium variieren die Aktivitätskonzentrationen der im Mineralwasser enthaltenen natürlichen Radionuklide der radioaktiven Uran - und Thorium-Zerfallsreihen, wie zum Beispiel Uran -238, Uran -235, Uran -234, Radium-226, Radium-228, Blei-210, Polonium-210 und Actinium-227. Charakteristisch ist daher eine sehr hohe Bandbreite der Messwerte für verschiedene Mineralwässer. Höhere Radioaktivitätswerte treten oftmals in Wässern aus granitisch geprägten Gebieten auf, zum Beispiel im Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Bayerischen Wald und Schwarzwald. Mineralwässer unterliegen der Mineral- und Tafelwasserverordnung Natürliche Mineralwässer unterliegen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung einer amtlichen Anerkennung. Sie müssen von ursprünglicher Reinheit sein und dürfen in ihren wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden. Die natürliche Radioaktivität wurde lange nicht regelmäßig untersucht, da sie naturgegeben ist. Dementsprechend wurden auch keine Grenz- oder Richtwerte festgelegt. Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland im Zeitraum 1970 bis 2020 Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. (VDM) Der Mineralwasserkonsum hat sich seit 2010 auf einem relativ hohen Niveau in Deutschland eingepegelt. Verbraucher*innen können gegenwärtig zwischen etwa 500 amtlich anerkannten deutschen Mineralwässern auswählen. Zusätzlich sind auch Mineralwässer aus anderen Ländern unter anderem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz auf dem Markt. Im statistischen Mittel hat laut VDM (Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.) jede*r Bundesbürger*in im Jahr 2023 etwa 123 Liter Mineral- und Heilwasser und rund 37,1 Liter Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke getrunken. Daraus folgt, dass ein erheblicher Teil des Flüssigkeitsbedarfes der Bevölkerung in Deutschland durch den Konsum von Mineralwasser gedeckt wird. Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" Bis zum Jahr 2000 lagen keine Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung infolge des Konsums von Mineralwasser vor. Berichte in den Medien über erhöhte Gehalte von natürlichen Radionukliden in Mineralwässern aus einigen Quellorten sensibilisierten jedoch die Öffentlichkeit über diese Thematik. Daher war die Durchführung einer Studie dringend erforderlich. Ziel der Untersuchungen war die Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen der natürlichen Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran -234, Uran -235, Uran -238, Polonium-210 , Blei-210 und Actinium-227, die Ermittlung der Strahlenexposition durch den Konsum von Mineralwasser, die Erarbeitung von Vorschlägen über zulässige Konzentrationen natürlicher Radionuklide im Rahmen der Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Mehr zur Studie Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Der WHO -Dosisrichtwert und die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung berücksichtigt. Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung ist die Angabe "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" auf dem Flaschenetikett nur noch dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: " Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den Wert 125 Millibecquerel pro Liter und von Radium-228 den Wert 20 Millibecquerel pro Liter nicht überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration, 100 nicht überschreiten. " Durch die Einhaltung dieser Bedingung wird sichergestellt, dass bei einer Trinkwassermenge von 170 Liter pro Jahr eine Folgeingestionsdosis für Säuglinge von 0,1 Millisievert pro Jahr durch die Radionuklide Radium-226 und Radium-228 nicht überschritten wird. Mineralwasserhersteller informiert Das BfS hat die Hersteller*innen der Mineralwässer über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Produkte informiert. Eine Reihe von Mineralwasserhersteller*innen hat Maßnahmen zur Reduktion der radioaktiven Inhaltsstoffe vorgenommen und neuere Messwerte von unabhängigen Messlaboratorien zur Verfügung gestellt. Diese Werte wurden nach Plausibilisierung durch das BfS berücksichtigt. Stand: 29.01.2025
Aktenzeichen: BASE21102/02 -A#0148 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 29.04.2024 für drei Forschungsbohrungen in Tröstauer Forst-West, Gemarkung Tröstauer Forst-West (Flurstück Nr. 14) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge beigefügten Stellungnahme vom 24.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO. Weiterhin sei das Vorhaben zulassungsfähig, da eine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten, die ggf. einen langfristigen Schutz darunterliegender Schichten bewirken könnten oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere wirken könnten, am Vorhabenstandort nicht zu erwarten sei. Stratiforme Steinsalzformationen oder Salzformationen in steiler Lagerung seien am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des LfU und des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 10.05.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Origin | Count |
---|---|
Bund | 156 |
Land | 16 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 114 |
Messwerte | 10 |
Taxon | 19 |
Text | 19 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 36 |
offen | 127 |
unbekannt | 9 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 163 |
Englisch | 41 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Datei | 11 |
Dokument | 22 |
Keine | 126 |
Webseite | 25 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 130 |
Lebewesen & Lebensräume | 144 |
Luft | 112 |
Mensch & Umwelt | 157 |
Wasser | 122 |
Weitere | 172 |