Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.
In den letzten Jahren haben Berichte über wirtschaftliche Verluste durch Drahtwurmbefall in verschiedenen Kulturen (Kartoffeln, Mais, Feldgemüse, Raps) deutlich zugenommen1. Insbesondere im Kartoffelanbau stehen organisch wirtschaftende Betriebe unter einem erheblichen ökonomischen Druck, weil die Verluste durch Qualitätseinbußen bei Frischmarktkartoffeln die ökonomische Schadensschwelle (5%) häufig bei weitem übersteigen können und der dadurch verursachte ökonomische Verlust existenzbedrohend sein kann. Da selbst im konventionellen Anbau ggw. keine hinreichend effektiven Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sind neue Strategien zur Bekämpfung der Drahtwürmer dringend erwünscht. Eine Zulassung des wirksamen Köder-Bodengranulats Goldor Bait mit dem Wirkstoff Fipronil erfolgte in den letzten 3 Jahren nur über den Rückgriff auf den Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Notfallsituationen) für maximal 120 Tage auf einer Fläche von 6.000 ha (2015). Ob und in welchem Umfang eine Zulassung des Produktes in 2016 beantragt wird, ist gegenwärtig nicht abzusehen. Unter der Annahme, dass diese Präparat in 2016 auch im konventionellen Anbau nicht zur Verfügung steht, wird die allgemein schon als kritisch eingeschätzte Situation sich weiter verschärfen. Verbände und Kartoffelproduzenten suchen dringend nach Alternativen, da an den befallsfördernden Ursachen der zunehmenden Drahtwurmprobleme in der landwirtschaftlichen Praxis kaum etwas geändert werden kann. Bekämpfungsstrategien mittels Kalkstickstoff, Imidacloprid oder Fruchtfolgen haben zu keiner befriedigenden Reduktion der Drahtwurmbefalls geführt, da diese Strategien bestenfalls repellente Wirkungen erzielen können und somit die Populationen nicht nachhaltig reduzieren helfen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017 © LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittelproben 2017 WarengruppeProbenbeanstandet Beanstandungen in Prozent Obst und Gemüse1.746482,7 %Eier und Eiprodukte354102,8 %Lebensmittel für besondere Ernährungsformen681466,8 %Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren328267,9 %Wein4.2713568,3 %Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee464418,8 %Suppen, Brühen, Saucen4194210 %Kräuter und Gewürze2452711 %Gegenstände und Materialen mit Lebensmittelkontakt4625411,7 %Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere & Erzeugnisse daraus6057211,9 % Milch und Milchprodukte1.18515713,2 % Getreide und Backwaren1.82924613,4 % Alkoholische Getränke (außer Wein)6218413,5 % Alkoholfreie Getränke85912214,2 % Eis und Desserts80712415,4 % Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*4977715,5 % Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.99946915,6 % Zusatzstoffe2033215,8 % Kosmetika3295316,1 % Zuckerwaren4387918 % Fette und Öle3406519,1 % Fertiggerichte511108Proben insgesamt20.1932.338 21,1 % 11,6 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel; (Die Gesamtproben- und Beanstandungszahlen der EU-Berichtstabelle und der nationalen Berichtstabelle unterscheiden sich grundsätzlich, da den Zahlen abweichende Zählalgorithmen zu Grunde liegen) 2 Lebensmittelbilanz 2017: Im Zeichen des Fipronil-Skandalsan der Mundschleimhaut, Kratzen im Hals oder Kreislaufbeschwerden auslösen. Winzige Mengen, große Auswirkungen: Für die Le- bensmittelüberwachung war 2017 der Fipronil- Skandal das beherrschende Thema. Spuren des Insektizids wurden in Hühnereiern aus den Nie- derlanden und Deutschland nachgewiesen, später auch in eihaltigen Lebensmitteln wie Nudeln und Keksen. Auslöser des Skandals war ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Belgien, das Fipro- nil verbotenerweise einem Reinigungsmittel bei- gemischt hatte, das zur Desinfektion von Hühner- ställen verwendet wurde.Zwei Proben wurden wegen Fremdkörpern bean- standet: In einer Konserve mit Hausmacher Leber- wurst steckte ein scharfkantiges Knochenstück, in einem Weihnachtsstollen ein Kunststoffsplitter. Der Rest des Jahres stand im Zeichen der Routi- neuntersuchungen. Im Jahr 2017 hat das Landes- untersuchungsamt (LUA) insgesamt 20.193 Pro- ben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersucht. 2.338 dieser der quer durch den Warenkorb entnommenen Proben ent- sprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Beanstandungsquote lag bei 11,6 Prozent. Im Jahr davor waren 12,2 Prozent der Proben beanstan- det worden. Keime & Co.: Gesundheitsschädliche Proben Das Etikett „gesundheitsschädlich“ bekamen 19 Proben. Wie in den vergangenen Jahren auch ist der Anteil dieser Proben sehr gering: Er liegt ge- messen an der Gesamtprobenzahl bei 0,1 Prozent. In sechs Fällen waren krankmachende Keime die Ursache für eine Beanstandung. In Majoran, asia- tischen Pilzen und Zwiebelmettwurst wiesen die Mikrobiologen des LUA Salmonellen nach, die Er- brechen und schwere Durchfallerkrankungen aus- lösen können. Verotoxinbildende E. Coli Bakteri- en (VTEC) fanden sich in einem Schafskäse vom Marktstand, Staphylokokken in Rohschinken und Listerien in einem Fleischsalat. Auch VTEC können schwere, zum Teil blutige Durchfälle auslösen. In gleich fünf Fällen wurde Histamin in Tunfisch nachgewiesen. Histamin entsteht im Verlauf des mikrobiellen Verderbs von bestimmten Fischar- ten und kann toxische Reaktionen wie Schmerzen Der Nitritgehalt eines Mineralwassers lag weit über dem festgelegten Höchstgehalt, so dass es eine Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder dar- stellte. Ein weiteres Mineralwasser enthielt ein laut Kriminalpolizei offensichtlich absichtlich ein- gefülltes ätzendes Reinigungsmittel. Der betroffe- ne Verbraucher hatte die Manipulation bemerkt. Gleich vier Süßigkeiten entsprachen nicht den ge- setzlichen Vorgaben. Bei zwei Geleebonbons be- stand aufgrund der Konsistenz die Gefahr, dass Kinder sich daran verschlucken können. Zwei sau- re „Candy Roller“ (ein mit süß-saurer Flüssig- keit gefüllter „Deoroller“ zum Lutschen) landeten nach einer Anzeige der Polizei auf dem Labortisch des LUA, weil Kinder sich daran die Zunge ver- letzt hatten. Die Kunststoffoberfläche war zu rau, in Verbindung mit der sauren Flüssigkeit hatte das blutende Bläschen zu Folge. Ist davon auszugehen, dass Lebensmittel wie die- se 19 vom LUA als „gesundheitsschädlich“ be- anstandeten Produkte bereits überregional beim Verbraucher angekommen sind, landen sie im In- ternetportal „Lebensmittelwarnung.de“. Dieses wird von den Überwachungsbehörden der 16 Bun- desländer bestückt. Im Jahr 2017 wurden dort ins- gesamt 83 Meldungen über gefährliche Lebens- mittel eingestellt, die auch nach Rheinland-Pfalz geliefert worden waren. Das LUA als rheinland-pfälzische Kontaktstelle des Schnellwarnsystems informiert in solchen Fäl- len umgehend die für die Überwachung der be- lieferten Händler zuständigen Behörden (d.h. die Kreise und Kreisfreien Städte). Diese überwachen den Rückruf aus dem Handel. Wurde das Produkt in Rheinland-Pfalz hergestellt, trägt das LUA au- ßerdem Sorge dafür, dass die Verbraucher im Land 3 angemessen über das Gesundheitsrisiko infor- miert werden. Viele Beanstandungen bei Fertiggerichten Darüber hinaus gibt es Mängel, die zwar nicht ge- sundheitsschädlich sind, aber trotzdem vom LUA beanstandet werden, weil sie gegen das Lebens- mittelrecht verstoßen. Seit Jahren hohe Beanstan- dungsquoten gibt es beispielsweise in der Wa- rengruppe der Fertiggerichte. Darunter fallen z.B. Salate oder Nudelgerichte zum Mitnehmen aus Imbissen oder Metzgereien, die häufig nicht rich- tig gekennzeichnet sind. So kommt es zum Bei- spiel immer wieder vor, dass in Asia-Restaurants der auch für lose Ware verbindliche Hinweis auf verwendete Geschmacksverstärker fehlt. Häufiger als in vergangenen Jahren beanstandet wurden Fette und Öle. Neben einigen Frittierfet- ten aus der Gastronomie, die nicht mehr zum Ver- zehr geeignet waren, fielen z.B. Sonnenblumenöle auf, die als hochwertige Olivenöle verkauft werden sollten – ein klarer Fall von Irreführung. Auf einigen Ölen aus dem Ausland wiederum fehlte etwa die vorgeschriebene deutschsprachige Kennzeichnung. Kennzeichnungsmängel machen auch das Gros der Beanstandungen bei Kosmetika aus, die seit Jahren in der Statistik weit vorne stehen. Moniert haben die Sachverständigen zum Beispiel, dass bei Produkten, die Campher und Menthol ent- halten der Warnhinweis zur Verwendung bei Kin- dern fehlt. Erfreulich ist, dass 2017 keine für die Verbraucher gesundheitsschädlichen Keime in Cremes, Shampoos & Co. nachgewiesen wurden. Gute Nachrichten gibt es bei den Untersuchun- gen von 745 Proben Obst und Gemüse auf Pes- tizide: Nur drei Proben aus dem EU-Ausland und aus Ländern außerhalb der EU mussten wegen Höchstgehaltsüberschreitungen beanstandet werden. Die Untersuchungen von ökologischen Erzeugnissen bestätigen die bisherigen Erfahrun- gen, dass diese Erzeugnisse deutlich weniger mit Pflanzenschutzmit- teln belastet sind als konventio- 4 nell hergestellte Ware. Dabei ist zu beachten, dass auch im ökologischen Landbau unter besonderen Umständen bestimmte Pflanzenschutzmittel auf mineralischer, pflanzlicher, tierischer oder mikro- bieller Basis zugelassen sind. Dies sind etwa Kup- fer- und Schwefelpräparate zur Bekämpfung des Falschen und Echten Mehltaus, aber auch Bicar- bonate, also Backpulver, oder Pflanzenextrakte zum Beispiel aus Samen und Blättern des Neem- Baums zur Eindämmung von Schädlingen. Bei konventionell hergestelltem Obst und Gemü- se lag der Anteil an Proben ohne quantifizierbare Pestizidrückstände bei den insgesamt 309 Proben aus Deutschland - rund die Hälfte davon stamm- te aus Rheinland-Pfalz - bei immerhin 46,2 %, bei Proben aus dem EU-Ausland bei 39,6 % und bei Proben aus Drittländern bei 47,2 %. Zur Realität gehören auch Mehrfachrückstände: In 36,3 % al- ler Proben wurde mehr als ein Wirkstoff in quanti- fizierbarer Menge festgestellt. Auch das viel diskutierte Pestizid Glyphosat stand im Jahr 2017 im Fokus der Lebensmittelüberwa- chung: Insgesamt hat das LUA 184 Proben Obst, Getreide und Wein auf Rückstände des Pflanzen- schutzmittels untersucht. Erfreuliches Ergebnis: Bei fast allen Proben lagen die Glyphosatgehal- te unter der Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/ kg. Bei fünf Proben Honig aus dem Ausland wur- den Glyphosatgehalte über der laboreigenen Be- stimmungsgrenze von 0,02 mg/kg festgestellt, die Werte lagen aber deutlich unter dem für Honig festgesetzten Höchstgehalt von 0,05 mg/kg. Fast 45.000 Kontrollen vor Ort Entnommen werden die im LUA untersuchten Proben von den mehr als 130 Lebensmittelkont- rolleuren der Kommunen und den rund zwei Dut- zend Weinkontrolleuren des LUA. Zusammen ha- ben sie im Jahr 2017 rund 45.000 Kontrollbesuche in gut 26.000 rheinland-pfälzischen Betrieben ab- solviert. Bei rund 4.800 Betrieben – also fast je- dem fünften – wurden Verstöße wie etwa mangelnde Hygiene oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. © MTomboy2290 / Fotolia Eier und eihaltige Produkte im Fokus: Im Zuge des Fipronil-Skandals untersuchte das LUA rund 100 Proben. © LUA Ei(s)kalt erwischt: Fipronil-Skandal hält die Behörden auf Trab Die Bilder gingen um die Welt: Im Spätsommer 2017 mussten europaweit mindestens 10 Millio- nen Eier vernichtet werden. Grund: In den Nieder- landen war in Eiern von sieben Höfen der Wirk- stoff Fipronil nachgewiesen worden. Fipronil ist für die Anwendung bei lebensmittellie- fernden Tieren nicht zugelassen und ist in Ställen, wo Hennen Eier legen, Kühe Milch produzieren oder Tiere zur Fleischproduktion gehalten werden, streng verboten. Ein Putz- und Desinfektionsunternehmen aus Bel- gien hatte Fipronil dennoch einem Reinigungs- mittel namens Dega-16 illegal beigemischt. In der Kundenkartei des Unternehmens fanden sich ca. 200 Betriebe in den Niederlanden und vier in Deutschland. Sämtliche Höfe wurden gesperrt. Eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher be- stand nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) allerdings zu keinem Zeit- punkt. Setzt man den höchsten in Belgien gemes- senen Fipronil-Gehalt von 1,2 Milligramm Fipronil pro Kilogramm als Maßstab an, könnte ein Er- wachsener, der 65 Kilogramm wiegt, sieben belas- tete Eier innerhalb von 24 Stunden essen, ehe die akute Referenzdosis erreicht wäre. Bei einem Kind, das 16 Kilogramm wiegt, wären es knapp zwei Eier, bei Kleinkindern von etwa einem Jahr, die um die zehn Kilo wiegen, wäre ein Ei noch immer un- bedenklich. Während sich in Deutschland die Ministerien der 16 Länder auf ein abgestimmtes Vorgehen der Le- bensmittelüberwachungsbehörden verständigten, etablierte das rheinland-pfälzische Landesunter- suchungsamt im Labor unter Hochdruck eine Un- tersuchungsmethode, mit der Fipronil sowohl in Eiern als auch in eihaltigen Produkten rechtskräf- tig nachgewiesen werden kann. Zeitgleich begann für die Fachleute des LUA das mühsame Geschäft, die weit verzweigten Liefer- wege nach Rheinland-Pfalz zu ermitteln und über Wochen hinweg mehrere hunderttausend belas- tete Eier mit Unterstützung der Kommunen aus dem Handel zu nehmen. 5
In Millionen Eiern aus den Niederlanden wurden Rückstände des Insektizids Fipronil nachgewiesen. Nach vorliegenden Erkenntnissen sind diese Rückstände auf Belastungen des Desinfektionsmittels Dega-16, welches mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel versetzt war, zurückzuführen. Auch in einigen Betrieben Niedersachsens kam Dega-16 zum Einsatz. Die Belastung der hier erzeugten Eier wird geprüft. Fipronil (5-Amino-1-(2,6-dichloro-alpha,alpha,alpha-trifluorparatolyl)-4-trifluormethylsulfinylpyrazol-3-carbonitril) ist eine organische Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Fluor-, Chlor-, Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Das Insektizid ist entsprechend der Biozidverordnung als Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Insekten, Milben und andere Arthropoden ( Gliederfüßer ) zugelassen. Fipronil ist als Gefahrstoff eingestuft. Der Wirkstoff ist giftig beim Einatmen, bei Hautkontakt und Verschlucken und führt zur Schädigung von Organen. Auf Wasserorganismen wirkt Fipronil sehr giftig. Zudem ist Fipronil auch als Gefahrgut ( UN -Nummer 2588) eingestuft. Für den Transport im öffentlichen Raum sind die entsprechende Kennzeichnung und Verpackung zu beachten. Diese und weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen zum Stoff , z.B. Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln (VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005), finden sich bei der öffentlichen Datenbank GSBLpublic des UBA und bei der europäischen Chemikalienagentur . Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Am 16. Juli 2013 haben die Experten der Mitgliedstaaten auf ihrer Sitzung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag der Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Fipronil gebilligt. Dieser Vorschlag folgt einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)vom 27. Mai 2013, in der festgestellt wird, dass Saatgut, das mit Fipronil enthaltenden Pestiziden behandelt wurde, für die Honigbienenpopulation in Europa ein akutes Risiko darstellt. Die Maßnahmen : Beschränkung der Feldfrüchte, deren Saatgut mit Fipronil behandelt werden darf; Zulassungen dürfen erteilt werden für die Behandlung von Saatgut, das nur in Gewächshäusern ausgesät wird. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Porree/Lauch, Schalotten, Zwiebeln und Kohlgemüse, die weiterhin im Freiland gesät werden dürfen, da sie vor der Blüte geerntet werden; die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensaatgut ist nicht mehr zulässig; Überprüfung der Beschränkungen innerhalb von 2 Jahren durch die Kommission. Die Beschränkungen gelten dann ab dem 31. Dezember 2013.
Das Insektizid Fipronil stellt ein hohes akutes Risiko für Honigbienen dar, wenn es zur Saatgutbehandlung von Mais eingesetzt wird, so die Schlussfolgerung der EFSA in einem Bericht, der auf Anfrage der Europäischen Kommission erstellt wurde. Die EFSA war ersucht worden, eine Risikobewertung von Fipronil vorzunehmen, unter besonderer Berücksichtigung der akuten und chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung von Bienenvölkern sowie der Wirkungen subletaler Dosen auf die Sterblichkeit und das Verhalten von Bienen.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "Biozide in der Umwelt" des Umweltbundesamtes zum Biozid Fipronil amide. Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
The BEE DOC comprises a network of eleven partners from honeybee pathology, chemistry, genetics and apicultural extension aiming to improve colony helath of honeybees. The BEE DOC will empirically and experimentally fill knowledge gaps in honey bee pest and diseases, including the 'colony collapse disorder' and quantify the impact of ineractions between parasites, pathogens and pesticides on honey bee mortality. Specifically BEE DOC will show for two model parasites (Nosema and Varroa mites), three model viruses (Deformed Wing Virus, Black Queen Cell Virus, Israel Acute Paralysis Virus) and two model pestcides (fipronil, A-fluvalinate) how interactions affect individual bees and colonies in different European areas. The BEE DOC will use transcriptome anayses to explore host-pathogen-pesticide interaction and identify novel genes for disease resistance. The BEE DOC will specifically address sublethal and chronic exposure to pesticides and screen how apicultural practices affect colony health. The BEE DOC will develop novel diagnostic screening methods and develop sustainable concepts for disease prevention using novel treatments and selection tools for resitant stock. The BEE DOC will be linked to various national and international ongoing European, North-, and Latin-American colony health monitoring and research programs, which will not only ensure a pan European but also a global visibility and the transfer of results to a world wide community of beekeepers.
Ausgangssituation: Im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland (Rheingraben), Italien und Slowenien nach dem Einsatz von clothianidingebeiztem Maissaatgut mit pneumatischen Sämaschinen zu schweren Bienenverlusten. Die dazu in Deutschland durchgeführten Untersuchungen ergaben einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anwendung dieses insektiziden Beizmittelwirkstoffes und den aufgetretenen Bienenschäden. Zur Abschätzung der möglichen Relevanz dieses Problems für Österreich wurde 2009 - 2011 im vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und den Bundesländern beauftragten Projekt 'Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln' (Projekt-Akronym: MELISSA) diese Fragestellung untersucht. Ziel war es, mögliche Zusammenhänge des Auftretens von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anhand von Daten aus der Praxis zu ermitteln. Zusammenfassung der Ergebnisse 2009-2011: Im Anteil der Bienenstände mit positivem Rückstandsnachweis war in Fällen mit Vergiftungsverdacht von 2009 bis 2011 eine klar fallende, statistisch signifikante Entwicklung nachweisbar. Im Dreijahresvergleich gingen für die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Fipronil die Anteile positiver Bienenproben statistisch signifikant zurück. Auch die Medianwerte der gemessenen Rückstandskonzentrationen in Bienenproben zeigten bei Clothianidin, Thiamethoxam und Fipronil im Dreijahresvergleich einen signifikanten Rückgang. Für Imidacloprid zeigte sich im Gegensatz dazu ein signifikanter Anstieg, sowohl bei den positiven Bienenproben als auch bei den Medianwerten. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse des Projektes MELISSA, dass in den Jahren 2009 - 2011 in Österreich regional gehäuft Bienenschäden aufgetreten sind, die rückstandsanalytisch häufig mit der Verwendung von insektizidgebeiztem Mais- und Ölkürbissaatgut in Zusammenhang zu bringen waren. Die starke regionale Komponente mit einer Häufung in Gebieten mit kleinräumiger landwirtschaftlicher Struktur ist ein Hinweis auf besondere Umweltsituationen und daraus resultierender verstärkter Exposition der Bienen mit den bezeichneten insektiziden Pflanzenschutzmitteln in den betroffenen Gebieten. Die Maßnahmensetzungen zur Vermeidung von Bienenschäden durch die Einwirkung von insektiziden Saatgutbehandlungsmitteln brachten zwar signifikante Verbesserungen, allerdings weist das wiederholte, regional eingrenzbare Auftreten von Bienenschäden auf einen systematischen Zusammenhang mit lokalen expositionsfördernden Faktoren hin.
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