Fischbestand mit Arten und Gefährdung nach Roter Liste Berlin (Stand 2003-2013) auf Grundlage der Gewässer aus der Gewässerkarte des Gewässerverzeichnisses (Stand 03/2014)
Aufzucht (Ausbruetung) beaeugter schwedischer Lachseier. - in der Fischzuchtanstalt Klingental Basel - in den Soemmerlingsbach-Gewaessern Langenerlen (Wiese) - Markierung der Aussetzungsbereiten Laechslinge - Kontrollen der Laichplaetze in der Wiese - Kontrolle des Lachsaufstiegs im Rhein (Verwendung von Mikrosonden) - Entwicklung von 'Starterfutter' Lachsfutter fuer Soemmerling - Kooperation mit franzoesischen und deutschen fischereiwissenschaftlichen Stellen - Ausbau der Aufzuchtgewaesser - Dauerkontrolle der Rheinwasserqualitaet - Versuchsbeginn 1982 - Lachsaussetzung in den Rhein Sommer 1984 - Erste Aufstiegserwartungen markierter Lachse 1986/87.
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Fischbestand mit Arten und Gefährdung nach Roter Liste Berlin (Stand 2014 - 2022) auf Grundlage der Gewässer aus der Gewässerkarte des Gewässerverzeichnisses (Stand 24.05.2023)
Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: Fischereischein A für Angler Fischereischein B für Berufsfischer Jugendfischereischein Kosten der Fischereischeine Beantragung / Verlängerung der Fischereischeine Fischereiabgabe Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2025 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2004 - Heft 39, ISSN 0941-7281 Gesamtdatei der "Roten Liste 2004" (PDF) Einzeldateien: Innentitel (PDF) Inhalt und Vorwort (PDF) S. 3 Die Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) S. 7 Biotoptypen (PDF) S. 20 Algen (PDF) S. 34 Flechten (PDF) S. 43 Flechtengesellschaften (PDF) S. 54 Moose (PDF) S. 58 Moosgesellschaften (PDF) S. 68 Großpilze (PDF) S 74 Farn- und Blütenpflanzen (PDF) S. 91 Farn- und Blütenpflanzengesellschaften (PDF) S. 111 Tafelteil (PDF) S. 123 Säugetiere (PDF) S. 132 Vögel (PDF) S. 138 Lurche und Kriechtiere (PDF) S. 144 Fische und Rundmäuler (PDF) S. 149 Weichtiere (PDF) S. 155 Egel (PDF) S. 161 Kiemenfüßer und ausgewählte Gruppen der Blattfüßer (PDF) S. 165 Asseln (PDF) S. 169 Flusskrebse (PDF) S. 171 Hundertfüßer (PDF) S. 175 Doppelfüßer (PDF) S. 178 Springschwänze (PDF) S. 181 Weberknechte (PDF) S. 183 Webspinnen (PDF) S. 190 Eintags- und Steinfliegen (PDF) S. 198 Köcherfliegen (PDF) S. 205 Libellen (PDF) S. 212 Schaben (PDF) S. 217 Ohrwürmer (PDF) S. 220 Heuschrecken (PDF) S. 223 Zikaden (PDF) S. 228 Wanzen (PDF) S. 237 Netzflügler i. w. S. (PDF) S. 249 Laufkäfer (PDF) S. 252 wasserbewohnende Käfer (PDF) S. 264 Kurzflügler (PDF) S. 272 Weichkäfer i. w. S. (PDF) S. 287 Buntkäfer (PDF) S. 291 Prachtkäfer (PDF) S. 294 Bockkäfer (PDF) S. 299 Schilfkäfer (PDF) S. 305 Marienkäfer (PDF) S. 308 Fellkäfer (PDF) S. 311 Nestkäfer (PDF) S. 313 Rindenglanz-, Glanz- und Feuerkäfer (PDF) S. 315 Schnellkäfer (PDF) S. 318 Mulm- und Holzglattkäfer (PDF) S. 323 Ölkäfer (PDF) S. 326 Schwarzkäfer (PDF) S. 331 Blatthornkäfer (PDF) S. 334 Schröter (PDF) S. 339 Breitmaulrüssler (PDF) S. 343 Rüsselkäfer (PDF) S. 345 Wildbienen (PDF) S. 356 Ameisen (PDF) S: 366 Grabwespen (PDF) S. 369 Wegwespen, Spinnenameisen, Keulen-, Dolch- und Rollwespen (PDF) S. 376 Pflanzenwespen (PDF) S. 382 Schnabelfliegen (PDF) S. 387 Schmetterlinge (PDF) S. 388 Schwebfliege (PDF) S. 403 Langbeinfliegen (PDF) S. 410 Dickkopffliegen (PDF) S. 417 Halmfliegen (PDF) S. 420 Raupenfliegen (PDF) S. 423 Kriebelmücke (PDF) S. 426 Impressum (PDF) S. 429 Umschlag (PDF) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Nach derzeitigem Kenntnisstand nutzen wandernde Fischarten die Strömung eines Fließgewässers zur Orientierung. Sie schwimmen gegen die Strömung gerichtet flussaufwärts. Dabei verbrauchen sie Energie. Der Energieverbrauch steigt mit der stärke der Gegenströmung, die der Fisch im Querprofil des Flusses wählt. Es gibt Hinweise, dass der Wanderweg im Querschnitt eines Gewässers dabei nicht zufällig gewählt ist, sondern einen Wanderkorridor gewählt wird, in dem die Strömung zur Orientierung ausreicht aber möglichst geringe Energiekosten verursacht. Im Projekt soll untersucht werden, ob sich solch ein Wanderkorridor belegen und anhand welcher abiotischer Faktoren er sich beschreiben lässt. Dabei werden neben der Strömungsgeschwindigkeit und -richtung auch weitere Faktoren untersucht. Ziel des Projektes ist es, Wanderkorridore für unterschiedliche Arten modellhaft zu beschreiben und Schlüsselfaktoren für eine räumliche und zeitliche Abgrenzung von Wanderkorridoren zu ermitteln.
An breiten Fließgewässern besteht die Frage, ob eine Fischaufstiegsanlage an einer Uferseite nicht ausreicht, um den Fischaufstieg zu gewährleisten. In dem vorliegenden Projekt soll daher geklärt werden, inwieweit eine zweite Fischaufstiegsanlagen (FAA) den Fischaufstieg verbessern kann. Dabei ist vorgesehen, an Standorten mit einer neuen FAA und einer bestehenden alte FAA den Fischaufstieg durch beide Anlagen zu untersuchen. Zudem liefern Untersuchungen der räumlichen Verteilung und Bewegungsmuster von Fischen an den Staustufen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von mehreren FAA.
Untersuchte Fremdstoffe: z. Zt. Chlorkohlenwasserstoffe (DDT, Lindan, HCH, Isomeren), Kohlenwasserstoffe. Versuchstiere: Ratte, Xenopus u. a. Amphibien, Carassius u. a. Fische. Vorgehen: a) Pharmakokinetik u. Stoffwechsel der radioaktiv-markierten Fremdstoffe im Tier; b) Wirkung der Fremdstoffe auf elementare Stoffwechselprozesse; Wirkung auf stationaere Metabolitkonzentrationen; Einfluss auf Schicksal radioaktiv markierter Naehrstoffe im Tier.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 5127 |
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| Bildmaterial | 2 |
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