Das vom Fischereiamt Berlin zusammen mit privaten Fischereiberechtigten im Jahr 2005 begonnene Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Das Projekt wurde seit 2005 durch die jeweiligen Fischereifonds der Europäischen Union gefördert und mit Landesmitteln kofinanziert: 2005 – 2007: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2008 – 2015: Europäischer Fischereifonds (EFF) 2016 – 2023: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Seit 2024: Europäischer Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2025 knapp 19 Mio. junge Aale mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin mit einem Gesamtwert von 2,91 Mio. € in die Berliner Gewässer gesetzt. Pressemitteilung vom 19.03.2025: 1,8 Millionen Aale werden in Berliner Gewässer eingesetzt Es erfolgte neben Aalbesatzmaßnahmen eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts mit dem Ziel, die Effekte und Auswirkungen hinsichtlich einer Stärkung der Laicherpopulation zu optimieren und zu dokumentieren. Der Umfang der getätigten Aalbesatzmaßnahmen des Landes Berlin entspricht den vereinbarten Zielen der von der Europäischen Kommission genehmigten Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder zur Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei lässt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 bis 3000 vor Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 musste Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, dass, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mussten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, dass der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rund 30–40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rund 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rund 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rund 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2023 insgesamt 236 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rund 43 kg Fisch/ha Wasserfläche.
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde östlich von Wanzleben. Es hat eine Ost-West-Ausdehnung von 2,4 km und nur eine maximale Breite von 600 m. Es ist von einem zirka 12 km langem Netz von meist gehölzbestandenen Gräben durchzogen. Der Faule See ist eine mehr oder weniger feuchte Niederung, mit Salzquellen, salzgeprägten Wiesen, Wäldern mit Bruchwaldcharakter, Pappelforsten und Trockengebüschen. Während der im Westen des LSG befindliche Teich durch eine Quelle mit sehr geringem Chloridgehalt (0,08 %) gespeist wird, weist das Quellwasser des Tümpels im Osten einen Salzgehalt von etwa 0,6 % auf. Außerdem sind hier meßbar höhere Wassertemperaturen vorhanden, die in normalen Wintern ein Zufrieren der Gräben verhindern. Bemerkenswert sind die zum Teil sehr alten Feld- und Flatter-Ulmen im Gebiet. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Schon in der frühen Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößgebiete besiedelt, auf denen es sowohl Wälder als auch Steppen gab. Um etwa 300-600 u. Z. wurden Siedlungen mit der Endung, „-leben“ wie beispielsweise Wanzleben gegründet. Die abflußarmen Niederungen, in denen sich flache Seen gebildet hatten, konnten dagegen lange Zeit der Landwirtschaft nicht zugänglich gemacht werden. Sie spielten vielmehr bis ins späte Mittelalter als Fischereigewässer eine Rolle. Durch Friedrich II. wurde im 18. Jahrhundert die Entwässerung der flachen Seen und Niedermoore gefördert, um landwirtschaftlich nutzbare Flächen für die Ansiedlung von aus der preußischen Armee entlassenen Unteroffiziere zu gewinnen. Durch das Absenken des Wasserstandes gelang es, die gesamte Beckensohle in Grünland umzuwandeln, was älteren Flurkarten zu entnehmen ist. Besonders der hohe Salzgehalt der Böden sowie die hohen Grundwasserstände dürften dazu geführt haben, das sich eine ertragreiche Landwirtschaft, die besonders in den 50er Jahren dieses Jahrhunderts versucht wurde, nicht durchführen ließ. Ursprünglich nur im Westen bewaldet und an den höherliegenden Rändern mit einem Gehölzsaum versehen, wurde nach dem II. Weltkrieg mit einer Aufforstung weiter Teile des Gebietes begonnen. Es kamen dabei überwiegend Hybridpappeln zum Einsatz. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Faule See befindet sich am Südwestrand der Weferlingen-Schönebecker Scholle. Den Festgesteinsuntergrund bilden Kalksteine, Dolomite und dolomitische Mergel des Muschelkalkes (Mittlerer Muschelkalk). Der Faule See befindet sich in einer abflußlosen Senke. Er wurde künstlich trockengelegt. Die Genese des Faulen Sees wird ähnlich wie die der Seewiesen bei Remkersleben und des Domersleber Sees auf Subrosion zurückgeführt. Hinweise darauf geben auch die im See und im Umfeld von Wanzleben vorhandenen Salzquellen. Nähere Untersuchungen zur Klärung des Subrosionshorizontes, das heißt Oberer Buntsandstein oder Mittlerer Muschelkalk, wurden nicht durchgeführt. Altersdatierungen für das Seesediment liegen nicht vor. Der Faule See wurde in das Geotop-Verzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt als geowissenschaftlich wertvoller Quellaustritt aufgenommen. Bodenkundlich betrachtet liegt das LSG auf dem Wanzlebener Lößplateau. In seiner Umgebung kommen in weiter Verbreitung Tschernoseme aus Löß vor. In der einst abflußlosen Senke haben sich Gley-Tschernoseme aus Kolluviallöß und je nach Wasserstand Humusgleye und Anmoorgleye entwickelt. Der Erhalt dieser Böden wird von dem gewählten Wasserstand abhängig sein. Aufgrund der geringen Niederschläge sind in der Börde nur kleine Fließgewässer entwickelt. Der das LSG durchziehende Seerennengraben fließt bei Langenweddingen in die Sülze. Der Faule See liegt im Mitteldeutschen Trockengebiet. Die jährlichen Niederschläge liegen hier bei nur rund 500 mm. Das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,0°C, die mittlere Julitemperatur 17,2°C und die mittlere Januartemperatur -0,6°C. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation stellt auf den nicht dauerhaft vernässten Standorten der Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald und bei hoch anstehendem Grundwasser der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und kleinflächig auch Erlenbruchwald dar. In dem Bereich der Salzquellen hat sich bereits kleinflächig die entsprechende Salzvegetation in Form von Quellerfluren entwickeln können. In der aktuellen Vegetation sind die natürlichen Waldtypen überwiegend durch Pappelgehölze, teilweise jedoch auch durch naturnähere Feuchtwälder, ersetzt worden. Teile der Niederung werden von Grünlandgesellschaften mit einem hohen Anteil salzliebender Arten bedeckt, wobei der Anteil strenger Halophyten gering ist. Allerdings sind Queller und Strand-Aster im Gebiet zu finden. Die Vielfalt des Gebietes kommt auch darin zum Ausdruck, daß im Landschaftsschutzgebiet Halbtrockenrasengesellschaften mit einem Vorkommen des Deutschen Enzians zu verzeichnen sind, wohl der einzige Standort der Art in der Magdeburger Börde. Eine weitere Besonderheit ist das Vorkommen des Bleichen Waldvögleins in einem lichten Pappelforst. Neben einer artenreichen Kleinvogelwelt kommen im LSG Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe und Kolkrabe vor. Aus dem Bereich der Salzstelle sind die seltenen Nachweise von Südlicher Binsenjungfer, Helm-Azurjungfer und Südlichem Blaupfeil als vom Aussterben bedrohte beziehungsweise gefährdete Libellen-Arten hervorzuheben. Insgesamt gesehen stellt das LSG eine wertvolle, strukturreiche Oase innerhalb der artenarmen Bördelandschaft dar. Entwicklungsziele Für das LSG sollte ein Pflege- und Entwicklungsplan detaillierte Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege des Naturraumes festlegen. Das Gebiet soll der Erhaltung und Neuentwicklung bördetypischer Lebensräume dienen. Die vorhandenen naturnahen Gehölze sind zu entwickeln, die Pappelforsten in naturnahe Waldteile umzuwandeln. Durch Zurückdrängen des Gehölzaufwuchses und extensive Pflege sind die wertvollen Feucht- und Salzwiesenbereiche zu erhalten beziehungsweise auszudehnen. Eine Wasserrückhaltung im Gebiet könnte wesentlich zur Verbesserung wertvoller Lebensräume beitragen. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld des Faulen Sees ist der Eintrag von Nährstoffen und Agrarchemikalien zu vermeiden. Das Landschaftsschutzgebiet kann als Feierabend- und Wochenenderholungsgebiet der naturbezogenen Erholung für die Bevölkerung der umliegenden Bördedörfer dienen. Exkursionsvorschläge Das LSG kann als Teil einer naturkundlichen und heimatgeschichtlichen Exkursion durch die Magdeburger Börde angefahren werden. Auf dem Weg von Schleibnitz nach Langenweddingen oder nach Wanzleben ist hier ein Ausschnitt der Auslaugungserscheinungen in der Allerstörungszone mit verschiedenen typischen Lebensräumen dokumentiert. In der Umgebung des LSG sind in den Dörfern noch recht viele Bauernhäuser auf oberdeutschem Grundriß mit gemauertem Sockelgeschoß und Fachwerkaufbauten erhalten. Im Gegensatz zum Niedersachsenhaus sind die Ställe in einem eigenen Gebäude untergebracht, oftmals im oberen Geschoß von einer Galerie umzogen. Das nahe Wanzleben wurde schon vor 877 erwähnt und gehört damit zu den ältesten Orten um Magdeburg. Der um 900 angelegten ehemaligen Wasserburg kam die Funktion als Sperrburg an der Sarre beziehungsweise an den alten Straßen Helmstedt-Leipzig und Magdeburg-Halberstadt zu. Weiterhin sehenswert sind Bürgerhäuser mit interessanten Eingängen und Toreinfahrten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Berlin ist auch bekannt als grüne Stadt am Wasser, denn die ausgedehnten Gewässerlandschaften tragen wesentlich zum Charme der Stadt bei. Spree und Dahme durchfließen das Berliner Urstromtal von Südosten kommend und münden in die westlich gelegene Havel. Die Flüsse mäandrieren zum Teil stark und bilden vielerorts Flussseen aus (z.B. Zeuthener See, Langer See). Dieser wechselhafte Verlauf macht den Reiz des Berliner Gewässersystems aus. In den letzten 1.000 Jahren der Besiedlungsgeschichte unserer Stadt hatten die großflächigen Rodungen der Hainbuchen-Eichen-Mischwälder, die Trockenlegung von Erlenbrüchen, die Anlage von Wehren und Mühlenstauen und die Begradigungen der Fließgewässer sowie Klimaschwankungen maßgeblichen Einfluss auf die Gewässer. Heute gibt es kaum noch Abschnitte, die nicht von Menschenhand beeinflusst wurden. Berlin liegt im Übergangsbereich zwischen dem maritimen und dem kontinentalen Klima. Das bedeutet deutlich geringere Niederschläge als im westlichen Teil Deutschlands. Die Tendenz zu trockenen Sommermonaten und einer größeren Verdunstung aufgrund durchschnittlich höherer Temperaturen verstärkt sich in den letzten Jahren nachweisbar (vergleiche z.B. Studie “Klimawandel und Kulturlandschaft Berlin” ). Diese klimatischen und morphologischen Verhältnisse führen im Havelgebiet zu geringen natürlichen Abflussspenden und relativ geringen Hochwasserabflüssen. Als größte deutsche Stadt nimmt Berlin unter den deutschen Ballungsräumen und europäischen Metropolen in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein. So ist sie die einzige Großstadt, die als Stadtstaat innerhalb ihrer Grenzen gleichzeitig die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung bewältigt. Das heißt, dass die Qualität der Berliner Gewässer maßgeblich von der Abwasserentsorgung mit ihren Stofffrachten beeinflusst wird. Die Belastungen des äußerst sensiblen Gewässersystems stehen dementsprechend in engem Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Zudem sorgt der hohe Anteil versiegelter Flächen im urbanen Raum für entsprechend hohen Regenabfluss, der ebenso wie die Abwasserableitung die Gewässer erheblich mit Stofffrachten belastet. Andererseits gewinnt Berlin sein Trinkwasser zu hohen Anteilen aus Uferfiltrat und ist somit von einer guten Qualität der Oberflächengewässer abhängig. Doch nicht nur die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fordern die Berliner Gewässer – im hochurbanen Raum existieren vielfältigste Nutzungsansprüche eng nebeneinander; so z.B. Schifffahrt, Fischerei, Erholungsnutzung, Badespaß, Grundwasserförderung und Abwassereinleitung. Diese vielfältigen Belange sind mit ihren unterschiedlichen Anforderungen sensibel zu vereinbaren. Bild: LP + B Wasseradern unserer Stadt Hier finden Sie eine Auflistung der bekanntesten und größten Berliner Gewässer. Die kleineren Fließgewässer wurden zusätzlich mit einer kurzen Beschreibung versehen. Weitere Informationen Bild: yupiramos / Depositphotos Bürgerbeteiligung Die Beteiligung aller Interessierter bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Grundgedanke (Art. 14 der WRRL), der den gesamten Prozess prägt und trägt. Um sich einzubringen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Ebenen. Weitere Informationen Bild: BIUW Ingenieur GmbH Maßnahmen in Berlin Entsprechend der Bestandsaufnahme sind vor allem strukturelle Defizite der Gewässer sowie die Einflüsse der Stadtentwässerung verantwortlich für den schlechten Zustand der Berliner Oberflächengewässer. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Maßnahmen: Mischwassersystem Die Berliner Gewässer werden bei starken Regenfällen im Innenstadtbereich durch Überläufe aus der Mischwasserkanalisation belastet. Die Schäden reichen von langfristigen Wirkungen, wie Nährstoff- und Schadstoffbelastung, bis hin zu akuten Wirkungen wie Fischsterben verursacht durch Sauerstoffmangel. Weitere Informationen Bild: Georg Lamberty, Planungsbüro Zumbroich Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport und die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Erpe Die Erpe oder - wie sie oberhalb von Hoppegarten heißt - das Neuenhagener Mühlenfließ windet sich auf 31 km durch Brandenburg und Berlin. Brandenburg und Berlin haben mit der Erpe / dem Neuenhagener Mühlenfließ das 3. gemeinsame Projekt zur ökologischen Gewässerentwicklung in Angriff genommen. Weitere Informationen Bild: INFORMUS Maßnahmen: Panke Als erstes gemeinsames Pilotprojekt mit dem Land Brandenburg (Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt) begannen 2007 die Vorarbeiten für die Entwicklung der Panke von der Quelle bis zur Mündung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maßnahmen: Tegeler Fließ Weitgehend natürlich anmutend windet sich das Tegeler Fließ auf 27 km durch Brandenburg und Berlin. Das Fließ zählt zu den naturnäheren Fließgewässern Berlins. Das Tegeler Fließ ist gemeinsam mit Brandenburg als 2. Gewässerentwicklungsprojekt ausgewählt worden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Wuhle An der Wuhle sind in der Vergangenheit vielfach einzelne Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die größte zusammenhängende Maßnahme wurde oberhalb der Bundesstraße B 1/5 ab 2003 geplant und von 2006 bis 2008 realisiert. Weitere Informationen
Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Die Fischerei sensibilisiert den Angler für den Schutz unserer Natur und unserer Gewässer und dient nicht zuletzt auch dem Nahrungserwerb. Angeln bedeutet aber auch den Umgang mit Mitgeschöpfen, der besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit bedarf. Tierschutz und Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Fischbestände stehen für mich daher beim Angeln an erster Stelle. Die saarländischen Anglerinnen und Angler sind wichtige Partner, wenn es um Fragen der Fischerei, aber auch um Fragen des Natur-, Tier- und Artenschutzes an den Gewässern geht. Wir haben seit 2017 ein neues Fischereigesetz, das unter Mitwirkung des Fischereiverbandes Saar, aber auch der Naturschutzverbände und dem institutionellen Tierschutz entstanden ist. Dieser Leitfaden ist gedacht für alle Anglerinnen und Angler und alle die es werden wollen. Der Inhalt ist angelehnt an das aktuelle saarländische Fischereirecht.
Brake/Oldenburg Es umfasst gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichsflächen: Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind seit heute (14.02.) Naturschutzgebiet (NSG). Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitteilt, war der Unterschutzstellung ein mehrjähriges Verfahren unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vorausgegangen. Es umfasst gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichsflächen: Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind seit heute (14.02.) Naturschutzgebiet (NSG). Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitteilt, war der Unterschutzstellung ein mehrjähriges Verfahren unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vorausgegangen. „Da nahezu die gesamte Tideweser Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist, werden mit der Unterschutzstellung von niedersächsischen Bereichen der Außen- und Unterweser nun Verpflichtungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben“, erklärt Helmut Dieckschäfer, Leiter des Regionalen Naturschutzes beim NLWKN in Oldenburg. Das neue Naturschutzgebiet befindet sich in den Landkreisen Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie im kreis- und gemeindefreien Gebiet des Küstenmeeres. In den kreisangehörigen Gebietsteilen werden die Landkreise die Betreuung des Naturschutzgebietes als untere Naturschutzbehörden übernehmen. Für die Betreuung der NSG-Flächen im Küstenmeer ist künftig die NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg zuständig. Besondere Bedeutung hat das Naturschutzgebiet für die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Finte, Fischotter und Teichfledermaus. Darüber hinaus stellt es für eine Vielzahl an Brut- und Gastvögeln einen wichtigen Lebens- und Nahrungsraum dar. Das Unterschutzstellungsverfahren wurde durch den NLWKN durchgeführt, dem die Zuständigkeit für die kommunalen Gebietsanteile dafür vom Niedersächsischen Umweltministerium übertragen wurde. Die Kreistage der drei betroffenen Landkreise haben im Dezember 2018 das erforderliche kommunale Einvernehmen erteilt. Einige weitere Teilbereiche des Weser-Ästuars, die unmittelbar vor Hafen- und Werftanlagen liegen, werden ergänzend vom Landkreis Wesermarsch als Landschaftsschutzgebiete gesichert. Die Schutzgebietsverordnung für das neue NSG ist vor allem darauf ausgelegt, den aktuellen Zustand des Gebiets zu sichern und weitere Verschlechterungen zu verhindern. „Nutzungen des Gebietes bleiben grundsätzlich zulässig, werden aber, wenn es der Schutzzweck erfordert, Regelungen unterworfen“, erklärt Helmut Dieckschäfer das mit Partnern aus Politik, Wirtschaft, Interessenverbänden und Verwaltung gemeinsam erarbeitete Ergebnis. Wichtig - die Nutzung der wichtigen Bundeswasserstraße durch die Schifffahrt wird nicht beeinträchtigt, so dass sich für die Häfen, Werften und sonstigen Gewerbebetriebe an der Weser keine Änderungen ergeben. In den Deichvorländern sichert die Verordnung den Erhalt des Grünlandes, ohne dessen Nutzung übermäßig einzuschränken. „Nur im Bereich des Vogelschutzgebietes Unterweser wird die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden künftig den Interessen der Vogelwelt angepasst“, so der Vertreter des NLWKN. Des Weiteren enthält die Verordnung Regelungen für die Fischerei in dem Gewässer. Mit dem Inkrafttreten des neuen Naturschutzgebietes verlieren die bisherigen Verordnungen über die Schutzgebiete „Neuenlander Außendeich“, „Rechter Nebenarm der Weser“ sowie „Warflether Sand/ Juliusplate“ ihre Wirkung. Die Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten sowie weitere Informationen können über die Internetseite des NLWKN abgerufen werden . Das NSG Tideweser wird dort unter der Nummer WE 315 geführt. Darüber hinaus liegen der Verordnungstext, die Begründung und die Karten zur Verordnung bei den Städten Brake, Elsfleth und Nordenham sowie in den Gemeinden Berne, Hagen, Loxstedt, Schwanewede und Stadland und den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch sowie in der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg zur unentgeltlichen Einsicht aus.
Der indonesische Minister für Fischerei und Meeresressourcen, Pak Agus Dermawan unterzeichnete am 20. Februar 2014 in Jakarta ein Abkommen, das die Jagd auf Mantarochen in den indonesischen Gewässern verbietet. Das Schutzgebiet umfasst rund sechs Millionen Quadratkilometer.
Das Projekt "Untersuchung der räumlichen und zeitlichen Veränderungen der Wassertemperatur in Schweizer Fliessgewässern" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt (BAFU), Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Abteilung Hydrologie.Die Wassertemperatur in Fliessgewässern ist propotional zur Lufttemperatur angestiegen, wobei in höher gelegenen Einzugsgebieten der Anstieg vermindert war. Auch die Anzahl Stunden, während derer die Wassertemperatur über kritischen Grenzwerten gelegen hat ist deutlich angestiegen. Mit dem zukünfigen weiteren Antieg der Lufttemperatur dürfte also die Wassertemperatur in Fliessgewässern und Seen kontinuierlich weiter ansteigen, wobei dieser Anstieg bei verminderter Schnee- und Eisbedickung in den höher gelegenen Gebieten überproportional sein dürfte. Dies wird grosse Auswirkungen auf die Biodiversität in den Gewässern, die Wasserqualität, die Fischerei und die Energieerzeugung (Kühlung) haben. In einem kleinen, gut instrumentierten alpinen Gebieten soll die räumliche und zeitliche Verteilung der Wassertemperatur und anderer wichtiger Parameter (Lufttemperatur, Wind, Abfluss, Niederschlag) gemessen und analysiert werden. Basierend auf dem gewonnen Prozesswissen und den erhobenen Daten wird ein Modell entwickelt, dass die räumlichen und zeitlichen Veränderungen der Wassertemperatur nachrechnen kann. Dieses Modell soll dann in grösseren Gebieten angewendet werden und seine Berechnungen mit Wassertemperaturmessungen validiert werden. In einem nächsten Schritt werden dann Modellrechnungen mit Klimaszenarien durchgeführt, um die Entwicklung der Wassertemperatur in den Schweizer Fliessgewässern in der Zukunft abschätzen zu können.
Das Projekt "Fischerei - Analyse und Auswertung der Verordnungen und Pflegepläne von Naturschutzgebieten mit Gewässern in Baden-Württemberg" wird/wurde gefördert durch: Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Baden-Württemberg e.V., NABU-Landesgeschäftsstelle Stuttgart. Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz.
Das Projekt "Strahlenrisiko der Bevoelkerung durch Radionuklide aus der Tiefsee" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Labor für Radioökologie der Gewässer.