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Indonesien richtet weltweit größtes Schutzgebiet für Mantarochen

Der indonesische Minister für Fischerei und Meeresressourcen, Pak Agus Dermawan unterzeichnete am 20. Februar 2014 in Jakarta ein Abkommen, das die Jagd auf Mantarochen in den indonesischen Gewässern verbietet. Das Schutzgebiet umfasst rund sechs Millionen Quadratkilometer.

Verlinkung zum Vortrag von Kai Deutschmann

Bayerisches Landesamt für Umwelt Bayerisches Landesamt für Umwelt Ökosystemleistungen – welchen Wert haben unsere vitalen Gewässer? Bayerisches Landesamt für Umwelt Ökosystemleistungen: Wert vitaler Gewässer Gewässerrenaturierungen und Auen in Bayern Staatlich wurden über 7.000 linienhafte Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie von Gewässern und Auen abgeschlossen oder sind in Umsetzung / im Bau. Für die Auenentwicklung wurden 62 Gunsträume identifiziert. Höhenkarte: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2019 2 © LfU / Referat 64 / Deutschmann / 23.10.2019 Bayerisches Landesamt für Umwelt Ökosystemleistungen: Wert vitaler Gewässer Synergien der Gewässer- und Auenentwicklung Erlebniswert Lebensräume Hydrologie Feststoffe Durchgängigkeit Land- und Forstwirtschaft Unterhaltung Fischerei / Angeln Wasserqualität Schifffahrt Eigen- entwicklung Naturschutz Wassernutzung Struktur Bett/Ufer/Aue Trink- / Abwasser Nährstoff- rückhalt Grundwasser Lokalklima 3 Tourismus © LfU / Referat 64 / Deutschmann / 23.10.2019

Kleiner Leitfaden für Angler

Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Die Fischerei sensibilisiert den Angler für den Schutz unserer Natur und unserer Gewässer und dient nicht zuletzt auch dem Nahrungserwerb. Angeln bedeutet aber auch den Umgang mit Mitgeschöpfen, der besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit bedarf. Tierschutz und Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Fischbestände stehen für mich daher beim Angeln an erster Stelle. Die saarländischen Anglerinnen und Angler sind wichtige Partner, wenn es um Fragen der Fischerei, aber auch um Fragen des Natur-, Tier- und Artenschutzes an den Gewässern geht. Wir haben seit 2017 ein neues Fischereigesetz, das unter Mitwirkung des Fischereiverbandes Saar, aber auch der Naturschutzverbände und dem institutionellen Tierschutz entstanden ist. Dieser Leitfaden ist gedacht für alle Anglerinnen und Angler und alle die es werden wollen. Der Inhalt ist angelehnt an das aktuelle saarländische Fischereirecht.

Aalbesatz – Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe

Das vom Fischereiamt Berlin zusammen mit privaten Fischereiberechtigten im Jahr 2005 begonnene Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Das Projekt wurde seit 2005 durch die jeweiligen Fischereifonds der Europäischen Union gefördert und mit Landesmitteln kofinanziert: 2005 – 2007: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2008 – 2015: Europäischer Fischereifonds (EFF) 2016 – 2023: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Seit 2024: Europäischer Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2024 rund 17 Mio. junge Aale mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin mit einem Gesamtwert von 2,78 Mio. € in die Berliner Gewässer gesetzt. Pressemitteilung vom 20.09.2024: 285.000 Aale für Spree, Havel und Dahme Es erfolgte neben Aalbesatzmaßnahmen eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts mit dem Ziel, die Effekte und Auswirkungen hinsichtlich einer Stärkung der Laicherpopulation zu optimieren und zu dokumentieren. Der Umfang der getätigten Aalbesatzmaßnahmen des Landes Berlin entspricht den vereinbarten Zielen der von der Europäischen Kommission genehmigten Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder zur Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.

Geschichte der Fischereiaufsicht

600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin . Die Ausübung der Fischerei läßt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 – 3000 v. Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür. Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar’s Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens. Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht. Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen. Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt. 1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682. Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit “mörterlicher Gewehr” wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf’s erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension. Die Gehälter sind “mischfinanziert”, einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen “wie was sie wollten”. Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet. 1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten “Pritzstabel”-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in “Fischmeister” abgeändert. Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister. Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt. Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung “Oberfischmeister” in “Regierungsfischereirat” abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in “Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg” geändert. Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung “Fischereiamt von Groß-Berlin”. Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau. Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige “Fischereiamt Berlin”, mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei. Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar. Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ. Am 23. Februar 1574 mußte Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, daß, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die “Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden”. Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine “Erneuerte Fischer-Ordnung”, der dann erst 1874 das “Fischereigesetz für den Preußischen Staat” folgte, welches 1917 vom “Preußischen Fischereigesetz” abgelöst wurde. Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mußten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete. Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, daß der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah. Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben. Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rd. 30 – 40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rd. 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise. 1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rd. 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt. Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte. Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schifffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle; Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha; Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten; Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn; Von den rd. 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen. Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2023 insgesamt 236 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rund 43 kg Fisch/ha Wasserfläche.

Fischgesundheit

Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben Allgemein bedeutet Aquakultur im Bereich der Tiergesundheit die Aufzucht und Haltung von Wasserorganismen, einschließlich Fischen, Weichtieren, Krebstieren, die zu Zierzwecken oder zum menschlichen Verzehr gehalten werden. Ein wichtiges Kriterium bei der Definition eines Aquakulturbetriebes ist, dass die Wassertiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Fang, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person sind. Dies stellt eine Abgrenzung zur Fischerei dar, wo Gewässer im Rahmen der Hegepflicht nach Landesfischereigesetz bewirtschaftet werden. Unter den Begriff Aquakultur fallen somit nicht nur die klassische Teichwirtschaft, sondern zum Beispiel auch Angelparks, Anlagen im Hobby- oder Nebengewerbe und Zierfischhändler. Grundsätzlich bedarf jeder Aquakulturbetrieb entweder einer Registrierung oder einer Zulassung. Der Betreiber eines Aquakulturbetriebes ist daher verpflichtet vor Aufnahme der Tätigkeit dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. zu beantragen.  In wie weit eine Registrierungs- oder Zulassungspflicht vorliegt wird durch die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrecht) geregelt. Eine generelle Registrierungspflicht besteht für: Angelparks oder Betriebe, die Erzeugnisse aus der Aquakultur direkt an den Endkunden abgeben Eine generelle Zulassungspflicht besteht für: Aquakulturbetriebe, die Wassertiere verbringen; entweder lebend oder in Form von (verarbeiteten) Erzeugnissen Ausgenommen von der Registrierungs- oder Zulassungspflicht sind: Betriebe die wild lebende Wassertiere ernten bzw. fangen und anschließend bis zur Schlachtung ohne Fütterung halten Heimtierhalter, die Wassertiere zu Zierzwecken ausschließlich privat in Heimaquarien oder Gartenteichen halten Aufgrund des Artikel 185 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Artikel 21 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 ist ein Verzeichnis der Aquakulturbetriebe zu führen. Das Verzeichnis für Nordrhein-Westfalen entnehmen Sie bitte dem nachstehendem Link: Verzeichnis der Aquakulturbetriebe Nordrhein-Westfalen (Excel) Weitere Informationen Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): Infoschreiben „Anwendung des AHL ab 21.04.2021" Entscheidungsbaum „Zulassung-Registrierung"

Abteilung 2 – Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde, Fischereiökologie

Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt. Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet. Unsere Haupttätigkeitsfelder Naturschutzinformationen Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster der schutzwürdigen Biotope der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der nach § 41 geschützten Alleen Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz Weitere Informationen finden Sie hier: Natur Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist Biotopschutz, Vertragsnaturschutz Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“) Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUV mit den Biologischen Stationen Artenschutz, Vogelschutzwarte, Artenschutzzentrum Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster) Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und  von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte) Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen) Weitere Informationen finden Sie hier: Artenschutzzentrum Metelen Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER) Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE) Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen Fischereiökologie und Aquakultur Durchführung des Wanderfischprogramms NRW insbesondere für Lachs, Aal und Maifisch einschließlich der Zucht von Lachsbesatzfischen Durchführung eines LIFE-Projektes zur Wiedereinbürgerung des Maifisches in das Rhein-System Mitwirkung bei der Umsetzung  der EU-Verordnung zum Schutze des Aals und der in den Aalbewirtschaftungsplänen enthaltenen Schutzmaßnahmen Durchführung von Artenschutzprojekten für Bachmuschel, Flussperlmuschel und Edelkrebs Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens und Führung des digitalen Landeskatasters für die Verbreitung von Fischen, Neunaugen und Großkrebsen Umsetzung des Monitorings zur Beurteilung der Fischlebensgemeinschaften bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie Mitwirkung bei Planungs- und Eingriffsverfahren im aquatischen Lebensraum (Passierbarkeit von Querbauwerken, Fischwege, Funktionskontrollen, Renaturierungen) Erarbeitung von Konfliktlösungen zwischen Fischerei und Naturschutz, Kormoran-Problematik Entwicklung und Erprobung von Fischfangmethoden mittels Elektro-, Netz- und Reusenfischerei sowie Echolotverfahren Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens mit den Mitteln der Berufsfischerei Beschaffung von repräsentativen Fischproben für verschiedene Untersuchungsprogramme des Landes (z.B. PFT-Messnetz) Fischgesundheitsdienst NRW mit Labor für allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) Berufliche Ausbildung von Fischwirten (inner- und überbetrieblich) in den Zweigen „Fischzucht und Fischhaltung“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“ Fortbildungskurse für Gewässerwarte in der Angelfischerei, Fischpathologie, für Fischzüchter und Fischer im Nebenerwerb sowie Durchführung von Lehrgängen in der Elektrofischerei Weitere Informationen finden Sie hier: Fischereiökologie und Aquakultur Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung Monitoring zu Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation für Großschutzgebiete und praktisches Management Gemeinschaftsprojekte zum Wildverhalten, insbesondere zur Störungsbiologie im Tourismusbereich Integrierte Konzepte zur Schalenwildbewirtschaftung Bestandsentwicklung und Funktionsräume von Graugans, Kanadagans und Nilgans in NRW Untersuchungen zur Wildbiologie von Niederwildarten (z. B. Rebhuhn, Feldhase, Fasan) Fallwilduntersuchung, Wildkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Aufbau eines Revier- und Jagdkatasters Bestandssituation ausgewählter Arten, z.B. Rebhuhn, Baummarder und Kolkrabe Wildbiologische Landschaftsinformationen Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Maßnahmen zur Lebensraumvernetzung (z.B. Grünbrücken)

Vandalismus am Haseufer: NLWKN reagiert mit Anzeigen

Meppen – Das widerrechtliche Eindringen in die abgesperrten Uferrandstreifen der Hase und deren Befahren mit Fahrzeugen wird die Betriebsstelle Meppen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) künftig mit Anzeigen ahnden. "In letzter Zeit ist es bei Haselünne und Herzlake zunehmend häufiger vorgekommen, dass die Zäune zerschnitten oder die Tore aufgebrochen wurden, um die Unterhaltungsstreifen mit Autos zu befahren", begründete Martin Gaebel, Leiter des zuständigen Geschäftsbereiches die neue Linie. "Dadurch wird die empfindliche Grasnarbe zerstört und das Gelände versandet. Bei Hochwasser wird der Sand in den Fluss gespült. In der Folge müssen die Uferrandstreifen mit großem Aufwand wieder hergerichtet und die Hase ausgebaggert werden – alles auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", betonte der Ingenieur. Zudem könnten die zur Pflege der Verwallungen und Böschungen eingesetzten Schafe durch Löcher im Zaun und aufgebrochene Tore entkommen und den angrenzenden Straßenverkehr gefährden. Der NLWKN in Meppen unterhält die Hase von der Grenze zwischen den Landkreisen Cloppenburg und Emsland bis zur Koppelschleuse in Meppen. An dem Gewässer müssen die unterschiedlichsten Nutzungsinteressen, von Hochwasserschutz, Tourismus und Naherholung bis hin zu Naturschutz und Fischerei in Einklang gebracht werden. Schon aus diesen Gründen wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, den motorisierten Individualverkehr möglichst von der Hase fernzuhalten.

Amtlich: Niedersächsische Tideweser in großen Teilen seit heute Naturschutzgebiet

Brake/Oldenburg Es umfasst gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichsflächen: Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind seit heute (14.02.) Naturschutzgebiet (NSG). Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitteilt, war der Unterschutzstellung ein mehrjähriges Verfahren unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vorausgegangen. Es umfasst gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichsflächen: Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind seit heute (14.02.) Naturschutzgebiet (NSG). Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitteilt, war der Unterschutzstellung ein mehrjähriges Verfahren unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vorausgegangen. „Da nahezu die gesamte Tideweser Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist, werden mit der Unterschutzstellung von niedersächsischen Bereichen der Außen- und Unterweser nun Verpflichtungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben“, erklärt Helmut Dieckschäfer, Leiter des Regionalen Naturschutzes beim NLWKN in Oldenburg. Das neue Naturschutzgebiet befindet sich in den Landkreisen Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie im kreis- und gemeindefreien Gebiet des Küstenmeeres. In den kreisangehörigen Gebietsteilen werden die Landkreise die Betreuung des Naturschutzgebietes als untere Naturschutzbehörden übernehmen. Für die Betreuung der NSG-Flächen im Küstenmeer ist künftig die NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg zuständig. Besondere Bedeutung hat das Naturschutzgebiet für die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Finte, Fischotter und Teichfledermaus. Darüber hinaus stellt es für eine Vielzahl an Brut- und Gastvögeln einen wichtigen Lebens- und Nahrungsraum dar. Das Unterschutzstellungsverfahren wurde durch den NLWKN durchgeführt, dem die Zuständigkeit für die kommunalen Gebietsanteile dafür vom Niedersächsischen Umweltministerium übertragen wurde. Die Kreistage der drei betroffenen Landkreise haben im Dezember 2018 das erforderliche kommunale Einvernehmen erteilt. Einige weitere Teilbereiche des Weser-Ästuars, die unmittelbar vor Hafen- und Werftanlagen liegen, werden ergänzend vom Landkreis Wesermarsch als Landschaftsschutzgebiete gesichert. Die Schutzgebietsverordnung für das neue NSG ist vor allem darauf ausgelegt, den aktuellen Zustand des Gebiets zu sichern und weitere Verschlechterungen zu verhindern. „Nutzungen des Gebietes bleiben grundsätzlich zulässig, werden aber, wenn es der Schutzzweck erfordert, Regelungen unterworfen“, erklärt Helmut Dieckschäfer das mit Partnern aus Politik, Wirtschaft, Interessenverbänden und Verwaltung gemeinsam erarbeitete Ergebnis. Wichtig - die Nutzung der wichtigen Bundeswasserstraße durch die Schifffahrt wird nicht beeinträchtigt, so dass sich für die Häfen, Werften und sonstigen Gewerbebetriebe an der Weser keine Änderungen ergeben. In den Deichvorländern sichert die Verordnung den Erhalt des Grünlandes, ohne dessen Nutzung übermäßig einzuschränken. „Nur im Bereich des Vogelschutzgebietes Unterweser wird die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden künftig den Interessen der Vogelwelt angepasst“, so der Vertreter des NLWKN. Des Weiteren enthält die Verordnung Regelungen für die Fischerei in dem Gewässer. Mit dem Inkrafttreten des neuen Naturschutzgebietes verlieren die bisherigen Verordnungen über die Schutzgebiete „Neuenlander Außendeich“, „Rechter Nebenarm der Weser“ sowie „Warflether Sand/ Juliusplate“ ihre Wirkung. Die Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten sowie weitere Informationen können über die Internetseite des NLWKN abgerufen werden . Das NSG Tideweser wird dort unter der Nummer WE 315 geführt. Darüber hinaus liegen der Verordnungstext, die Begründung und die Karten zur Verordnung bei den Städten Brake, Elsfleth und Nordenham sowie in den Gemeinden Berne, Hagen, Loxstedt, Schwanewede und Stadland und den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch sowie in der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg zur unentgeltlichen Einsicht aus.

Europäische Wasserrahmenrichtline in Berlin

Berlin ist auch bekannt als grüne Stadt am Wasser, denn die ausgedehnten Gewässerlandschaften tragen wesentlich zum Charme der Stadt bei. Spree und Dahme durchfließen das Berliner Urstromtal von Südosten kommend und münden in die westlich gelegene Havel. Die Flüsse mäandrieren zum Teil stark und bilden vielerorts Flussseen aus (z.B. Zeuthener See, Langer See). Dieser wechselhafte Verlauf macht den Reiz des Berliner Gewässersystems aus. In den letzten 1.000 Jahren der Besiedlungsgeschichte unserer Stadt hatten die großflächigen Rodungen der Hainbuchen-Eichen-Mischwälder, die Trockenlegung von Erlenbrüchen, die Anlage von Wehren und Mühlenstauen und die Begradigungen der Fließgewässer sowie Klimaschwankungen maßgeblichen Einfluss auf die Gewässer. Heute gibt es kaum noch Abschnitte, die nicht von Menschenhand beeinflusst wurden. Berlin liegt im Übergangsbereich zwischen dem maritimen und dem kontinentalen Klima. Das bedeutet deutlich geringere Niederschläge als im westlichen Teil Deutschlands. Die Tendenz zu trockenen Sommermonaten und einer größeren Verdunstung aufgrund durchschnittlich höherer Temperaturen verstärkt sich in den letzten Jahren nachweisbar (vergleiche z.B. Studie “Klimawandel und Kulturlandschaft Berlin” ). Diese klimatischen und morphologischen Verhältnisse führen im Havelgebiet zu geringen natürlichen Abflussspenden und relativ geringen Hochwasserabflüssen. Als größte deutsche Stadt nimmt Berlin unter den deutschen Ballungsräumen und europäischen Metropolen in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein. So ist sie die einzige Großstadt, die als Stadtstaat innerhalb ihrer Grenzen gleichzeitig die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung bewältigt. Das heißt, dass die Qualität der Berliner Gewässer maßgeblich von der Abwasserentsorgung mit ihren Stofffrachten beeinflusst wird. Die Belastungen des äußerst sensiblen Gewässersystems stehen dementsprechend in engem Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Zudem sorgt der hohe Anteil versiegelter Flächen im urbanen Raum für entsprechend hohen Regenabfluss, der ebenso wie die Abwasserableitung die Gewässer erheblich mit Stofffrachten belastet. Andererseits gewinnt Berlin sein Trinkwasser zu hohen Anteilen aus Uferfiltrat und ist somit von einer guten Qualität der Oberflächengewässer abhängig. Doch nicht nur die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fordern die Berliner Gewässer – im hochurbanen Raum existieren vielfältigste Nutzungsansprüche eng nebeneinander; so z.B. Schifffahrt, Fischerei, Erholungsnutzung, Badespaß, Grundwasserförderung und Abwassereinleitung. Diese vielfältigen Belange sind mit ihren unterschiedlichen Anforderungen sensibel zu vereinbaren. Bild: LP + B Wasseradern unserer Stadt Hier finden Sie eine Auflistung der bekanntesten und größten Berliner Gewässer. Die kleineren Fließgewässer wurden zusätzlich mit einer kurzen Beschreibung versehen. Weitere Informationen Bild: yupiramos / Depositphotos Bürgerbeteiligung Die Beteiligung aller Interessierter bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Grundgedanke (Art. 14 der WRRL), der den gesamten Prozess prägt und trägt. Um sich einzubringen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Ebenen. Weitere Informationen Bild: BIUW Ingenieur GmbH Maßnahmen in Berlin Entsprechend der Bestandsaufnahme sind vor allem strukturelle Defizite der Gewässer sowie die Einflüsse der Stadtentwässerung verantwortlich für den schlechten Zustand der Berliner Oberflächengewässer. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Maßnahmen: Mischwassersystem Die Berliner Gewässer werden bei starken Regenfällen im Innenstadtbereich durch Überläufe aus der Mischwasserkanalisation belastet. Die Schäden reichen von langfristigen Wirkungen, wie Nährstoff- und Schadstoffbelastung, bis hin zu akuten Wirkungen wie Fischsterben verursacht durch Sauerstoffmangel. Weitere Informationen Bild: Georg Lamberty, Planungsbüro Zumbroich Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport und die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Erpe Die Erpe oder - wie sie oberhalb von Hoppegarten heißt - das Neuenhagener Mühlenfließ windet sich auf 31 km durch Brandenburg und Berlin. Brandenburg und Berlin haben mit der Erpe / dem Neuenhagener Mühlenfließ das 3. gemeinsame Projekt zur ökologischen Gewässerentwicklung in Angriff genommen. Weitere Informationen Bild: INFORMUS Maßnahmen: Panke Als erstes gemeinsames Pilotprojekt mit dem Land Brandenburg (Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt) begannen 2007 die Vorarbeiten für die Entwicklung der Panke von der Quelle bis zur Mündung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maßnahmen: Tegeler Fließ Weitgehend natürlich anmutend windet sich das Tegeler Fließ auf 27 km durch Brandenburg und Berlin. Das Fließ zählt zu den naturnäheren Fließgewässern Berlins. Das Tegeler Fließ ist gemeinsam mit Brandenburg als 2. Gewässerentwicklungsprojekt ausgewählt worden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Wuhle An der Wuhle sind in der Vergangenheit vielfach einzelne Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die größte zusammenhängende Maßnahme wurde oberhalb der Bundesstraße B 1/5 ab 2003 geplant und von 2006 bis 2008 realisiert. Weitere Informationen

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