Der Europäische Aal ist zum Fisch des Jahres 2025 gekürt worden – und das aus gutem Grund: Der Aal ist nicht nur ein beliebter Speisefisch, sondern auch ein äußerst faszinierendes Tier. Er ist unter anderem für seine spektakuläre Metamorphose und seine bis zu 8000 Kilometer langen Reisen bekannt. Nur diese heimische Fischart wandert zur Fortpflanzung ins Meer. So beginnt das Leben des Aal-Nachwuchses dort, wo das seiner Eltern kurz darauf endet: In der Sargassosee im Atlantik. Die kleinen Aale schwimmen mit der Strömung nach Europa und wachsen in unseren Flüssen auf. Sobald sie die Geschlechtsreife erlangt haben, machen sie sich zurück auf den Weg ins offene Meer. Neben natürlichen Lebensrisiken können den Fischen auf dieser Reise vor allem Turbinen von Wasserkraftanlagen zum Verhängnis werden. Damit nach und nach wieder mehr Aale sicher ans Ziel kommen, ergreift das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern aus Fischerei und Energiewirtschaft seit drei Jahrzehnten Maßnahmen zum Schutz des bedrohten Wanderfisches. So werden unter anderem abwanderungsbereite Aale aus der Mosel gefischt und auf dem Landweg an den Wasserkraftanlagen vorbei transportiert, sodass sie ihre Reise im Rhein sicher fortsetzen können. Ein solcher Termin hat nun mit zahlreichen Gästen aus Politik, Fischerei, Naturschutz und Energiewirtschaft in Rolandseck stattgefunden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nimmt als Obere Fischereibehörde im nördlichen Rheinland-Pfalz eine Schlüsselrolle beim Schutz des Aals ein: Unter anderem weist sie per Rechtsverordnung Schonbezirke aus, setzt saisonale Fangverbote durch und wirkt bei der Genehmigung fischfreundlicher Wasserkraftanlagen mit. Auch an bestehenden Wasserkraftwerken werden in Zusammenarbeit mit den Betreibern sowie der Generaldirektion Wasserstraßen zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, darunter neue Fischschutzsysteme mit horizontal angeordneten Schutzrechen und speziellen Abstiegskorridoren. Darüber hinaus investiert die SGD Nord jährlich rund 85.000 Euro in Besatzmaßnahmen für Rhein, Mosel und Saar. Die Arbeit der Aalschutzinitiative Vor 30 Jahren fanden unter der Federführung der Fischereiverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz erste Verhandlungen zwischen den Berufsfischern und der RWE statt. Artenvielfalt, Gewässerökologie, Fischerei – für den Schutz des Europäischen Aals gibt es viele gute Argumente. So wurde die Aalschutzinitiative ins Leben gerufen. „Aale gelten heute als vom Aussterben bedroht. Die starke Gefährdung dieses einzigartigen heimischen Langdistanzwanderfisches wird unter anderem durch bauliche Veränderungen an Fließgewässern begünstigt. Deshalb ist der Aal auf unsere Hilfe angewiesen, um seinen Bestand langfristig wiederaufzubauen und anschließend zu schützen. Die Aalschutzinitiative leistet hierzu einen wichtigen Beitrag“, sagte Andreas Christ, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im Umweltministerium. „Seit drei Jahrzehnten arbeiten wir in Sachen Aalschutz Hand in Hand. Und wenn wir heute auf die bereits geleistete Arbeit zurückblicken, können wir stolz feststellen: Es gelingt uns immer wieder, Artenschutz, Fischerei und Wasserkraft miteinander in Einklang zu bringen“, resümiert SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Die RWE Generation Hydro GmbH leistet als Betreiberin der Wasserkraftanlagen einen finanziellen Beitrag: Sie kommt für Schadensminderungsmaßnahmen sowie für unvermeidbare Schäden am Fischbestand auf. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Aalschutzinitiative: Das sogenannte „Aaltaxi“. Die Berufsfischer bewahren Jahr für Jahr tausende Tiere vor dem Tod in den Kraftwerksturbinen, indem sie abwanderungsbereite Aale abfischen und auf dem Landweg sicher an den Wasserkraftanlagen vorbeibringen. Jährlich profitieren zwischen 9000 und 12000 Individuen von diesem Transportservice. Zusätzlich wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten fortwährend Studien durchgeführt, aus deren Ergebnissen neue Schutzmaßnahmen entwickelt wurden. So konnte 2022 ein innovatives Prognosemodell etabliert werden. Es liefert verlässliche Vorhersagen zu den Hauptwanderzeiten, sodass die Turbinen der Wasserkraftwerke gezielt abgeschaltet werden können. Nachdem der Fokus lange Zeit auf Maßnahmen entlang der Mosel lag, sind nun auch die kleineren Flüsse an der Reihe. Einige Anlagen an der Ruwer, an der Lahn in Bad Ems und an der Nahe in Niederhausen sind bereits entsprechend ausgerüstet. Weitere Projekte sind an der Lahn, der Kyll und der Sieg in Vorbereitung. Gemeinsam mit der Wasserwirtschaftsverwaltung und den Betreibern der Anlagen werden in den kommenden Jahren wesentliche Maßnahmen umgesetzt, um den Weg Richtung Meer freizumachen. Zum Hintergrund: Die Wahl zum Fisch des Jahres Die Auszeichnung „Fisch des Jahres“ wird jährlich vom Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) und der Gesellschaft für Ichthyologie e.V. (GfI) vergeben. Seit 2023 schlägt das Gremium vier Fischarten vor, für die alle Fischinteressierten online abstimmen können. Der Europäische Aal gewann eindeutig mit 56,27 Prozent der Stimmen. Ebenfalls zur Wahl standen der Europäische Schlammpeitzger, die Scholle und der Nagelrochen.
Landesamt für Umweltschutz
Sachsen-Anhalt
Abteilung 4
Managementplan für das FFH-Gebiet
Schloßberg und Burgholz bei Freyburg (Burgenlandkreis)
FFH 0243 (DE 4736-307)
Halle (Saale), im Dezember 2023
PROJEKTLEITUNG
Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42)
Inhaltliche Bearbeitung
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
GIS-Bearbeitung/Kartografie
Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft)
Marion Döring
Kartierungen
Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
2
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
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2.1.1
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4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.3
4.2.2.4
4.2.2.5
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Gesetzliche Grundlagen
Organisation
Planungsgrundlagen
Gebietsbeschreibung
Grundlagen und Ausstattung
Lage und Abgrenzung
Natürliche Grundlagen
Naturraum, Geologie und Geomorphologie
Böden
Hydrologie
Klima
Potentiell-natürliche Vegetation
Überblick zur Biotopausstattung
Schutzstatus
Schutz nach Naturschutzrecht
Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen
Planungen im Gebiet
Regionalplanerische Vorgaben
Aktuelle Planungen im Gebiet
Eigentums- und Nutzungssituation
Eigentumsverhältnisse
Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse
Historische Nutzung
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
Jagd und Fischerei
Landschaftspflege
Sonstige Nutzungen
Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Einleitung und Übersicht
Beschreibung der Lebensraumtypen
LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten
Orchideenarten)
LRT 8160* – Kalkhaltige Schutthalden der collinen und montanen Stufe
Mitteleuropas
LRT 9130 – Waldmeister-Buchenwald
LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
LRT 9180* – Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Einleitung und Übersicht
Beschreibung und Bewertung der Arten
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposiderus)
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Eremit (Osmoderma eremita)
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Landesamt für Umweltschutz
Sachsen-Anhalt
Abteilung 4
Managementplan für das FFH-Gebiet „Dölauer Heide und
Lindbusch bei Halle“ (Stadt Halle, Saalekreis)
FFH 0122 (SCI DE 4437-308)
Halle (Saale), im März 2023
PROJEKTLEITUNG
Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42)
Inhaltliche Bearbeitung
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
GIS-Bearbeitung/Kartografie
Marion Döring
Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft)
Kartierungen
Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
2
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.2.1
2.1.2.2
2.1.2.3
2.1.2.4
2.1.2.5
2.1.2.6
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.2.1
4.1.2.2
4.1.2.3
4.1.2.4
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.3
4.2.2.4
4.3
4.3.1
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
9
Gesetzliche Grundlagen
9
Organisation
10
Planungsgrundlagen
10
Gebietsbeschreibung
11
Grundlagen und Ausstattung
11
Lage und Abgrenzung
11
Natürliche Grundlagen
11
Geologie und Geomorphologie
11
Böden
12
Hydrologie
12
Klima
13
Potentiell-natürliche Vegetation
14
Überblick zur Biotopausstattung
14
Schutzstatus
15
Schutz nach Naturschutzrecht
15
Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen
16
Planungen im Gebiet
16
Regionalplanerische Vorgaben
16
Aktuelle Planungen im Gebiet
19
Eigentums- und Nutzungssituation
20
Eigentumsverhältnisse
20
Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse
20
Historische Nutzung
20
Landwirtschaft
21
Forstwirtschaft
21
Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
22
Jagd und Fischerei
22
Landschaftspflege
22
Sonstige Nutzungen
23
Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes
24
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
24
Einleitung und Übersicht
24
Beschreibung der Lebensraumtypen
25
LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten
Orchideenarten)
25
LRT 9160 – Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
26
LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
28
LRT 9190 – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 30
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
32
Einleitung und Übersicht
31
Beschreibung und Bewertung der Arten
32
Eremit (Osmoderma eremita)
32
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
35
Großes Mausohr (Myotis myotis)
38
Kammmolch (Triturus cristatus)
40
Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
40
Einleitung und Übersicht
40
3
§ 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen (1) Das Bundesamt kann Abweichungen von den Vorschriften im Hinblick auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Befähigungsnachweisen auf Antrag genehmigen, wenn durch andere Ausbildungen und Tätigkeiten, insbesondere in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Fischereischutzes und der Seefischereiaufsicht des Bundes, der Bundeswehr, der Bundespolizei und bei den Wasserschutzpolizeien der Länder, Befähigungen erworben worden sind, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Regelung ist in Fällen des § 43 Absatz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden. (2) In Verbindung mit dem Erwerb von Befähigungszeugnissen für Kapitäne und Offiziere muss die Teilnahme an einer Berufseingangsprüfung nachgewiesen werden. Für den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den Dienst auf Führungsebene im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Tätigkeiten sind Seefahrtzeiten mit einem gültigen Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung in entsprechender Dienststellung nachzuweisen, ausgenommen sind Anerkennungen von Abweichungen, die unter eigens für den Zweck des Absatzes 1 Satz 1 getroffene Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt und dort genannten Institutionen fallen. Stand: 31. Juli 2021
Die kommerzielle Fischerei ist eine menschliche Aktivität, die erhebliche negative Auswirkungen auf das marine Ökosystem haben kann. In den deutschen Ostseegewässern sind die Beifangraten von Seevögeln und marinen Säugetieren in Kiemen- und Verwickelnetzen eines der wesentlichen Konfliktfelder zwischen Fischerei und Naturschutz. Trotz diverser Einzelstudien in der Vergangenheit sind wesentliche Eckpunkte und Managementoptionen, die zu einer Lösung dieses Konfliktes beitragen können, weiterhin unklar. Gesamtziel dieses Vorhabens ist es, signifikante Fortschritte auf dem Weg zur Lösung der bestehenden oder potentiellen Konflikte zwischen den fischereilichen Aktivitäten der passiven Fischerei (v.a. der Stellnetzfischerei) und dem Schutz von Seevögeln und Meeressäugern in der deutschen AWZ der Ostsee zu erreichen.
Bisherige Arbeiten konzentrierten sich dabei vor Allem auf einzelne Fragestellungen im weiteren Umfeld der Problematik von unerwünschten Beifängen von Seevögeln und Meeressäugern, wie z.B. Untersuchung fangtechnischer Möglichkeiten oder die Erhebung von Daten zur aktuellen Beifang-Situation. Diese thematisch enge Betrachtung hat bisher weder zu einem besseren Verständnis der Ursachen und Mechanismen der Beifang-Problematik, noch zu den gewünschten technischen Lösungen geführt.
Aus diesem Grund sollen in diesem Projekt verschiedene Aspekte zur Datenerhebung, zu fangtechnischen Lösungen und zum Verhalten der Fischer untersucht und entsprechende Konzepte und Methoden erarbeitet werden. Hierbei wird es insbesondere durch die enge Verknüpfung der einzelnen Themenschwerpunkte und dem daraus resultierenden Gesamtverständnis möglich, ganzheitliche Konzepte und Lösungen zu erarbeiten.
Konkret sollen zunächst verbesserte Aufwands- und Beifangdaten der Stellnetzfischerei erhoben werden. Aus der heterogenen Flotte der passiven Fischereien werden homogene(re) Fischereifahrzeugcluster identifiziert. Für diese Flotteneinheiten sollen dann geeignete Alternativen zur bisherigen Fangpraxis entwickelt werden. Dafür werden einerseits Strategien zur Vermeidung von Phasen mit hohen Beifängen identifiziert, andererseits Fanggeräte weiterentwickelt und getestet, die je nach Zielart in Zeit und Raum alternativ zu Stellnetzen eingesetzt werden können. Um die Effektivität bei der Umsetzung möglicher Maßnahmen zu steigern, soll die Bereitschaft der Fischer zur Anwendung der Lösungsvorschläge ermittelt werden. Die Szenarien können dann sogar spezifisch für einzelne Fischereisegmente empfohlen werden.