Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestehen in der Wahrung der Fischereirechte Berlins und der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz, der Förderung der Berufs- und Angelfischerei und der Fischzucht mit dem Ziel der Gewässergüteverbesserung sowie der Schadstoffüberwachung bei Fischen und anderen Wasserorganismen. (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) Ministerialaufgaben des Fischereiwesens Fischereigesetz Fischereischeingesetz Schutz der aquatischen Umwelt Förderung der Fischerei Fachaufsicht über das Fischereiamt (Fischereiamt – Nachgeordnete Sonderbehörde) Hoheitliche Aufgaben Vollzug des Fischereigesetzes ordnungsrechtliche Fischereiaufsicht Vollzug der fischereibezogenen EU-Verordnungen Vollzug von Maßnahmen zur Förderung der Fischerei Wahrnehmung von Aufgaben der obersten Fischereibehörde in Angelegenheiten des Fischereirechts in Angelegenheiten des Bundes sowie der EU in Angelegenheiten des Wassergesetzes in Angelegenheiten des Schifffahrtsrechts in Angelegenheiten des Naturschutzrechts in Angelegenheiten des Tierschutz- und Seuchenrechts Fachliche Aufgaben fachliche Beratung des Gesetzgebers fachliche Beratung der Ministerialverwaltung Monitoring der Fischbestände der Nahrungsgrundlagen der Fischbestände der physikalischen Habitat Veränderungen gegenüber Fischen und anderen aquatischen Lebewesen der Fischfänge durch Berufs- und Angelfischerei Bio-Management der Hegemaßnahmen der fischereilichen Bioauswirkungen der aktuellen Gewässergüte fischereiliche Bekämpfung der Schadstoffkalamität Fiskalische Aufgaben Verwaltung der Fischereirechte Pachtverträge Erlaubnisscheine Behauptung der eigenen Fischereirechte Besatzmaßnahmen Verwaltung von Fischreirechten des Bundes
1. Welche Maßnahmen hat Deutschland für die Umsetzung des EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei an die Europäische Kommission gemeldet? Bitte senden Sie die Roadmap, die Deutschland an die Europäische Kommission übermittelt hat. 2. Im speziellen, welche nationalen Maßnahmen oder Gemeinsamen Empfehlungen zur Reduzierung der Beifänge von sensitiven Arten, wie sie im Aktionsplan aufgeführt werden, hat Deutschland an die Europäische Kommission gemeldet? Insbesondere hinsichtlich des Schweinswals im Hauptbecken der Ostsee, des Engelhais, des Glattrochens und des Störs? Wie lautet der genaue Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen? Bitte auflisten nach Art und Gebiet. 3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes des Europäischen Aals hat Deutschland an die Europäische Kommission gemeldet? Wie lautet der genaue Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen? 4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Selektivität des Fischfangs und zur Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche Arten hat Deutschland an die Europäische Kommission gemeldet? Wie lautet der genaue Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen? Bitte auflisten nach Art und Gebiet. 5. Welche Maßnahmen hat Deutschland zur Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden in allen Meeresschutzgebieten bis 2030 an die Europäische Kommission gemeldet? Bitte aufgeschlüsselt nach Meeresschutzgebiet. Wie lautet der genaue Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen? Decken diese Maßnahmen den im Aktionsplan geforderten Mindestanteil von 20 % der deutschen Meeresgewässer ab? 6. Welche Maßnahmen zur Verwirklichung eines fairen und gerechten Übergangs und zur bestmöglichen Nutzung der verfügbaren Mittel hat Deutschland an die Europäische Kommission gemeldet? Wie lautet der genaue Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen? Bitte pro Maßnahme auflisten. 7. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Wissensgrundlagen sowie zur Stärkung von Forschung und Innovation hat Deutschland an die Europäische Kommission gemeldet? Wie lautet der genaue Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen? Wann sollen die Ergebnisse dazu vorliegen? Bitte pro Maßnahme auflisten.
Der Europäische Aal ist zum Fisch des Jahres 2025 gekürt worden – und das aus gutem Grund: Der Aal ist nicht nur ein beliebter Speisefisch, sondern auch ein äußerst faszinierendes Tier. Er ist unter anderem für seine spektakuläre Metamorphose und seine bis zu 8000 Kilometer langen Reisen bekannt. Nur diese heimische Fischart wandert zur Fortpflanzung ins Meer. So beginnt das Leben des Aal-Nachwuchses dort, wo das seiner Eltern kurz darauf endet: In der Sargassosee im Atlantik. Die kleinen Aale schwimmen mit der Strömung nach Europa und wachsen in unseren Flüssen auf. Sobald sie die Geschlechtsreife erlangt haben, machen sie sich zurück auf den Weg ins offene Meer. Neben natürlichen Lebensrisiken können den Fischen auf dieser Reise vor allem Turbinen von Wasserkraftanlagen zum Verhängnis werden. Damit nach und nach wieder mehr Aale sicher ans Ziel kommen, ergreift das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern aus Fischerei und Energiewirtschaft seit drei Jahrzehnten Maßnahmen zum Schutz des bedrohten Wanderfisches. So werden unter anderem abwanderungsbereite Aale aus der Mosel gefischt und auf dem Landweg an den Wasserkraftanlagen vorbei transportiert, sodass sie ihre Reise im Rhein sicher fortsetzen können. Ein solcher Termin hat nun mit zahlreichen Gästen aus Politik, Fischerei, Naturschutz und Energiewirtschaft in Rolandseck stattgefunden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nimmt als Obere Fischereibehörde im nördlichen Rheinland-Pfalz eine Schlüsselrolle beim Schutz des Aals ein: Unter anderem weist sie per Rechtsverordnung Schonbezirke aus, setzt saisonale Fangverbote durch und wirkt bei der Genehmigung fischfreundlicher Wasserkraftanlagen mit. Auch an bestehenden Wasserkraftwerken werden in Zusammenarbeit mit den Betreibern sowie der Generaldirektion Wasserstraßen zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, darunter neue Fischschutzsysteme mit horizontal angeordneten Schutzrechen und speziellen Abstiegskorridoren. Darüber hinaus investiert die SGD Nord jährlich rund 85.000 Euro in Besatzmaßnahmen für Rhein, Mosel und Saar. Die Arbeit der Aalschutzinitiative Vor 30 Jahren fanden unter der Federführung der Fischereiverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz erste Verhandlungen zwischen den Berufsfischern und der RWE statt. Artenvielfalt, Gewässerökologie, Fischerei – für den Schutz des Europäischen Aals gibt es viele gute Argumente. So wurde die Aalschutzinitiative ins Leben gerufen. „Aale gelten heute als vom Aussterben bedroht. Die starke Gefährdung dieses einzigartigen heimischen Langdistanzwanderfisches wird unter anderem durch bauliche Veränderungen an Fließgewässern begünstigt. Deshalb ist der Aal auf unsere Hilfe angewiesen, um seinen Bestand langfristig wiederaufzubauen und anschließend zu schützen. Die Aalschutzinitiative leistet hierzu einen wichtigen Beitrag“, sagte Andreas Christ, Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im Umweltministerium. „Seit drei Jahrzehnten arbeiten wir in Sachen Aalschutz Hand in Hand. Und wenn wir heute auf die bereits geleistete Arbeit zurückblicken, können wir stolz feststellen: Es gelingt uns immer wieder, Artenschutz, Fischerei und Wasserkraft miteinander in Einklang zu bringen“, resümiert SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Die RWE Generation Hydro GmbH leistet als Betreiberin der Wasserkraftanlagen einen finanziellen Beitrag: Sie kommt für Schadensminderungsmaßnahmen sowie für unvermeidbare Schäden am Fischbestand auf. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Aalschutzinitiative: Das sogenannte „Aaltaxi“. Die Berufsfischer bewahren Jahr für Jahr tausende Tiere vor dem Tod in den Kraftwerksturbinen, indem sie abwanderungsbereite Aale abfischen und auf dem Landweg sicher an den Wasserkraftanlagen vorbeibringen. Jährlich profitieren zwischen 9000 und 12000 Individuen von diesem Transportservice. Zusätzlich wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten fortwährend Studien durchgeführt, aus deren Ergebnissen neue Schutzmaßnahmen entwickelt wurden. So konnte 2022 ein innovatives Prognosemodell etabliert werden. Es liefert verlässliche Vorhersagen zu den Hauptwanderzeiten, sodass die Turbinen der Wasserkraftwerke gezielt abgeschaltet werden können. Nachdem der Fokus lange Zeit auf Maßnahmen entlang der Mosel lag, sind nun auch die kleineren Flüsse an der Reihe. Einige Anlagen an der Ruwer, an der Lahn in Bad Ems und an der Nahe in Niederhausen sind bereits entsprechend ausgerüstet. Weitere Projekte sind an der Lahn, der Kyll und der Sieg in Vorbereitung. Gemeinsam mit der Wasserwirtschaftsverwaltung und den Betreibern der Anlagen werden in den kommenden Jahren wesentliche Maßnahmen umgesetzt, um den Weg Richtung Meer freizumachen. Zum Hintergrund: Die Wahl zum Fisch des Jahres Die Auszeichnung „Fisch des Jahres“ wird jährlich vom Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) und der Gesellschaft für Ichthyologie e.V. (GfI) vergeben. Seit 2023 schlägt das Gremium vier Fischarten vor, für die alle Fischinteressierten online abstimmen können. Der Europäische Aal gewann eindeutig mit 56,27 Prozent der Stimmen. Ebenfalls zur Wahl standen der Europäische Schlammpeitzger, die Scholle und der Nagelrochen.
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abteilung 4 Managementplan für das FFH-Gebiet Schloßberg und Burgholz bei Freyburg (Burgenlandkreis) FFH 0243 (DE 4736-307) Halle (Saale), im Dezember 2023 PROJEKTLEITUNG Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42) Inhaltliche Bearbeitung Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) GIS-Bearbeitung/Kartografie Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft) Marion Döring Kartierungen Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.2.4 2.1.2.5 2.1.2.6 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.2.3 4.1.2.4 4.1.2.5 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4 4.2.2.5 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Gesetzliche Grundlagen Organisation Planungsgrundlagen Gebietsbeschreibung Grundlagen und Ausstattung Lage und Abgrenzung Natürliche Grundlagen Naturraum, Geologie und Geomorphologie Böden Hydrologie Klima Potentiell-natürliche Vegetation Überblick zur Biotopausstattung Schutzstatus Schutz nach Naturschutzrecht Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen Planungen im Gebiet Regionalplanerische Vorgaben Aktuelle Planungen im Gebiet Eigentums- und Nutzungssituation Eigentumsverhältnisse Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse Historische Nutzung Landwirtschaft Forstwirtschaft Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Jagd und Fischerei Landschaftspflege Sonstige Nutzungen Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Beschreibung der Lebensraumtypen LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideenarten) LRT 8160* – Kalkhaltige Schutthalden der collinen und montanen Stufe Mitteleuropas LRT 9130 – Waldmeister-Buchenwald LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) LRT 9180* – Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Beschreibung und Bewertung der Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Großes Mausohr (Myotis myotis) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposiderus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Eremit (Osmoderma eremita) 3 8 8 9 9 10 10 10 10 10 10 10 10 11 12 13 13 13 13 13 16 17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 19 19 19 19 19 21 22 23 25 26 26 26 26 28 30 32 34
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abteilung 4 Managementplan für das FFH-Gebiet „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (Stadt Halle, Saalekreis) FFH 0122 (SCI DE 4437-308) Halle (Saale), im März 2023 PROJEKTLEITUNG Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42) Inhaltliche Bearbeitung Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) GIS-Bearbeitung/Kartografie Marion Döring Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft) Kartierungen Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.2.4 2.1.2.5 2.1.2.6 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.2.3 4.1.2.4 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4 4.3 4.3.1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 9 Gesetzliche Grundlagen 9 Organisation 10 Planungsgrundlagen 10 Gebietsbeschreibung 11 Grundlagen und Ausstattung 11 Lage und Abgrenzung 11 Natürliche Grundlagen 11 Geologie und Geomorphologie 11 Böden 12 Hydrologie 12 Klima 13 Potentiell-natürliche Vegetation 14 Überblick zur Biotopausstattung 14 Schutzstatus 15 Schutz nach Naturschutzrecht 15 Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen 16 Planungen im Gebiet 16 Regionalplanerische Vorgaben 16 Aktuelle Planungen im Gebiet 19 Eigentums- und Nutzungssituation 20 Eigentumsverhältnisse 20 Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse 20 Historische Nutzung 20 Landwirtschaft 21 Forstwirtschaft 21 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung 22 Jagd und Fischerei 22 Landschaftspflege 22 Sonstige Nutzungen 23 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 24 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 24 Einleitung und Übersicht 24 Beschreibung der Lebensraumtypen 25 LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideenarten) 25 LRT 9160 – Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 26 LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) 28 LRT 9190 – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 30 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 32 Einleitung und Übersicht 31 Beschreibung und Bewertung der Arten 32 Eremit (Osmoderma eremita) 32 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 35 Großes Mausohr (Myotis myotis) 38 Kammmolch (Triturus cristatus) 40 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 40 Einleitung und Übersicht 40 3
§ 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen (1) Das Bundesamt kann Abweichungen von den Vorschriften im Hinblick auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Befähigungsnachweisen auf Antrag genehmigen, wenn durch andere Ausbildungen und Tätigkeiten, insbesondere in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Fischereischutzes und der Seefischereiaufsicht des Bundes, der Bundeswehr, der Bundespolizei und bei den Wasserschutzpolizeien der Länder, Befähigungen erworben worden sind, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Regelung ist in Fällen des § 43 Absatz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden. (2) In Verbindung mit dem Erwerb von Befähigungszeugnissen für Kapitäne und Offiziere muss die Teilnahme an einer Berufseingangsprüfung nachgewiesen werden. Für den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den Dienst auf Führungsebene im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Tätigkeiten sind Seefahrtzeiten mit einem gültigen Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung in entsprechender Dienststellung nachzuweisen, ausgenommen sind Anerkennungen von Abweichungen, die unter eigens für den Zweck des Absatzes 1 Satz 1 getroffene Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt und dort genannten Institutionen fallen. Stand: 31. Juli 2021
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