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Schonendes und energiesparendes Befischungskonzept fuer die Kuesten- und Binnenfischerei

Integrative Kartierung und Priorisierung von Schutzgebieten im Atlantik - Leitlinien für die Abwägung von Naturschutzprioritäten mit wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen auf Hoher See, Vorhaben: Leitlinienentwicklung für die Abwägung zwischen Schutz und Nutzung des Atlantiks

BioDivProtect: Management nachhaltiger Seeigelfischerei und Schutz von Meereswäldern (MUrFor) - Datenkoordination und Projektmanagement

Ausschluss mobiler grundberührender Fischerei in marinen Schutzgebieten der Ostsee, Vorhaben: Auswirkungen auf die Meiofaunagemeinschaften

MMP FFH0243 Schloßberg und Burgholz bei Freyburg

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abteilung 4 Managementplan für das FFH-Gebiet Schloßberg und Burgholz bei Freyburg (Burgenlandkreis) FFH 0243 (DE 4736-307) Halle (Saale), im Dezember 2023 PROJEKTLEITUNG Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42) Inhaltliche Bearbeitung Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) GIS-Bearbeitung/Kartografie Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft) Marion Döring Kartierungen Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.2.4 2.1.2.5 2.1.2.6 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.2.3 4.1.2.4 4.1.2.5 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4 4.2.2.5 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Gesetzliche Grundlagen Organisation Planungsgrundlagen Gebietsbeschreibung Grundlagen und Ausstattung Lage und Abgrenzung Natürliche Grundlagen Naturraum, Geologie und Geomorphologie Böden Hydrologie Klima Potentiell-natürliche Vegetation Überblick zur Biotopausstattung Schutzstatus Schutz nach Naturschutzrecht Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen Planungen im Gebiet Regionalplanerische Vorgaben Aktuelle Planungen im Gebiet Eigentums- und Nutzungssituation Eigentumsverhältnisse Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse Historische Nutzung Landwirtschaft Forstwirtschaft Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Jagd und Fischerei Landschaftspflege Sonstige Nutzungen Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Beschreibung der Lebensraumtypen LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideenarten) LRT 8160* – Kalkhaltige Schutthalden der collinen und montanen Stufe Mitteleuropas LRT 9130 – Waldmeister-Buchenwald LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) LRT 9180* – Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Einleitung und Übersicht Beschreibung und Bewertung der Arten Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Großes Mausohr (Myotis myotis) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposiderus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Eremit (Osmoderma eremita) 3 8 8 9 9 10 10 10 10 10 10 10 10 11 12 13 13 13 13 13 16 17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 19 19 19 19 19 21 22 23 25 26 26 26 26 28 30 32 34

FFH0122LSA - Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (Stadt Halle, Saalekreis)

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abteilung 4 Managementplan für das FFH-Gebiet „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (Stadt Halle, Saalekreis) FFH 0122 (SCI DE 4437-308) Halle (Saale), im März 2023 PROJEKTLEITUNG Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42) Inhaltliche Bearbeitung Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) GIS-Bearbeitung/Kartografie Marion Döring Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft) Kartierungen Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH) 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.1.2.2 2.1.2.3 2.1.2.4 2.1.2.5 2.1.2.6 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.2.1 4.1.2.2 4.1.2.3 4.1.2.4 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4 4.3 4.3.1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen 9 Gesetzliche Grundlagen 9 Organisation 10 Planungsgrundlagen 10 Gebietsbeschreibung 11 Grundlagen und Ausstattung 11 Lage und Abgrenzung 11 Natürliche Grundlagen 11 Geologie und Geomorphologie 11 Böden 12 Hydrologie 12 Klima 13 Potentiell-natürliche Vegetation 14 Überblick zur Biotopausstattung 14 Schutzstatus 15 Schutz nach Naturschutzrecht 15 Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen 16 Planungen im Gebiet 16 Regionalplanerische Vorgaben 16 Aktuelle Planungen im Gebiet 19 Eigentums- und Nutzungssituation 20 Eigentumsverhältnisse 20 Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse 20 Historische Nutzung 20 Landwirtschaft 21 Forstwirtschaft 21 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung 22 Jagd und Fischerei 22 Landschaftspflege 22 Sonstige Nutzungen 23 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes 24 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 24 Einleitung und Übersicht 24 Beschreibung der Lebensraumtypen 25 LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideenarten) 25 LRT 9160 – Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 26 LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) 28 LRT 9190 – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 30 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 32 Einleitung und Übersicht 31 Beschreibung und Bewertung der Arten 32 Eremit (Osmoderma eremita) 32 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) 35 Großes Mausohr (Myotis myotis) 38 Kammmolch (Triturus cristatus) 40 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 40 Einleitung und Übersicht 40 3

Gezielte Abschaltung von Turbinen rettet wandernden Aalen das Leben

Der Europäische Aal ist die einzige heimische Fischart, die zur Fortpflanzung ins Meer wandert. So beginnt das Leben des Aal-Nachwuchses dort, wo das seiner Eltern kurz darauf endet: In der Sargassosee im Atlantik. Doch die Reise durch unsere Flüsse bis ins offene Meer birgt tödliche Risiken. Bei dem Versuch, die Wasserkraftwerke entlang der Mosel zu passieren, können die Tiere schwere Verletzungen durch die Turbinen erleiden. Um das zu verhindern, werden seit knapp drei Jahrzehnten geschlechtsreife Aale vor ihrer Abwanderung aus der Mosel gefangen und mit dem sogenannten „Aaltaxi“ sicher an den Wehren vorbei zum Rhein gebracht. Ergänzend zu diesen aufwändigen Fischtransporten haben die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und die RWE Generation Hydro GmbH Anfang des Jahres eine weitere lebensrettende Maßnahme im Rahmen der Aalschutzinitiative vereinbart: Dank eines neuen Prognosemodells kann jetzt für mehrere Tage vorhergesagt werden, wann die Aale ihre Reise antreten. In diesen Nächten schaltet die RWE Generation Hydro GmbH ihre Wasserkraftanlagen vorübergehend ab, damit die Fische die Anlagen gefahrlos passieren können. Kommt es zu Abschaltungen der Kraftwerke teilen sich das Land Rheinland-Pfalz und die RWE Generation Hydro GmbH die Kosten. Die SGD Nord pflegt in ihrer Funktion als Verwalterin der hiesigen Fischereirechte seit vielen Jahren eine konstruktive Zusammenarbeit mit der RWE und den Berufsfischern an Mosel und Saar. „Bei der Entwicklung neuer Schutzmaßnahmen ist es uns wichtig, dass den Interessen der verschiedenen Akteure angemessen begegnet wird“, so Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord. „Und so haben wir mit der gezielten Abschaltung der Turbinen eine Lösung gefunden, die das Verletzungsrisiko für die Tiere deutlich reduziert und dennoch die Ertragseinbußen der Anlagenbetreiber geringhält.“ Damit an diese Erfolge angeknüpft werden kann, gibt es auch zukünftig Unterstützung aus Mainz: „Der neue Vertrag ist mit dem bewährten Aaltaxi und neuen wissenschaftlichen Vorhersagemodellen zum Abwanderverhalten der Aale ein starkes Zeichen für den Aalschutz. Das zeigt, dass Erneuerbare Energien und Artenschutz Hand in Hand gehen können. Zudem werden wir weiterhin die Wanderung der Aale erforschen, um ihren Schutz stetig zu verbessern und so die Artenvielfalt in unseren Gewässern zu erhalten“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Maßnahmen der Aalschutzinitiative im Jahr 2022 Im Jahr 2022 rückten die Berufsfischer zwischen Mai und November insgesamt 18-mal mit dem Aal-Taxi aus, um 11.000 bis 12.000 Tiere sicher in den Rhein zu bringen, damit sie ihre Laichwanderung von dort fortsetzen konnten. Da die genaue Anzahl der quirligen Fische nicht genau bestimmt werden kann, wird für die Statistik das Gewicht der transportierten Aale erfasst. Insgesamt brachten die Tiere in diesem Jahr 9.774 Kilogramm auf die Waage – ein beachtlicher neuer Rekord! Rund 859 Kilogramm dieser Gesamtmenge stammen jedoch nicht aus Rheinland-Pfalz, sondern aus dem saarländischen Abschnitt der Saar. Aufgrund einer Kooperation mit dem Fischereiverband Saar werden auch diese Tiere vom Aal-Taxi transportiert. Im Rahmen einer weiteren überregionalen Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen wurden zudem 200 Aale mit Sendern versehen, um mehr über die Wanderroute vom Rhein ins Meer zu erfahren. Ein Novum stellt das bereits erwähnte Prognosemodell dar. In einer Oktobernacht wurden erstmalig alle Wasserkraftanlagen an der Mosel mit Ausnahme der Anlage in Enkirch von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Für diese Zeit wurde zuvor eine Aalwanderungswahrscheinlichkeit von über 86 Prozent vorhergesagt. Dies geschieht basierend auf verschiedenen Daten des Landesamtes für Umwelt, wie zum Beispiel Temperatur, Niederschlagsmengen und Wasserabflussmengen der Mosel. Pro Jahr sind es etwa zwei bis fünf Nächte, in denen das Gros der Aale ihre Reise ins Meer antritt, sodass die Turbinen nur sehr selten abgeschaltet werden müssen. Über die Aalschutzinitiative Die Aalschutzinitiative gibt es bereits seit 1995. Damals fanden unter der Federführung der Fischereiverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz Verhandlungen zwischen den Berufsfischern und der RWE statt. Artenvielfalt, Gewässerökologie, Fischerei – für den Schutz des Europäischen Aals gibt es viele gute Argumente. Und so wurden verschiedene Maßnahmen ins Leben gerufen. Die Berufsfischer bewahren Jahr für Jahr tausende Tiere mit dem Aaltaxi vor dem Tod in den Kraftwerksturbinen. Die RWE Generation Hydro GmbH leistet als Betreiberin der Wasserkraftanlagen einen finanziellen Beitrag: Sie kommt für Schadensminderungsmaßnahmen sowie für unvermeidbare Schäden am Fischbestand auf. Zusätzlich wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten fortwährend Studien durchgeführt, aus deren Ergebnissen neue Schutzmaßnahmen, zum Beispiel das Prognosemodell, entwickelt wurden.

§ 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen

§ 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen (1) Das Bundesamt kann Abweichungen von den Vorschriften im Hinblick auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Befähigungsnachweisen auf Antrag genehmigen, wenn durch andere Ausbildungen und Tätigkeiten, insbesondere in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Fischereischutzes und der Seefischereiaufsicht des Bundes, der Bundeswehr, der Bundespolizei und bei den Wasserschutzpolizeien der Länder, Befähigungen erworben worden sind, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Regelung ist in Fällen des § 43 Absatz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden. (2) In Verbindung mit dem Erwerb von Befähigungszeugnissen für Kapitäne und Offiziere muss die Teilnahme an einer Berufseingangsprüfung nachgewiesen werden. Für den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den Dienst auf Führungsebene im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Tätigkeiten sind Seefahrtzeiten mit einem gültigen Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung in entsprechender Dienststellung nachzuweisen, ausgenommen sind Anerkennungen von Abweichungen, die unter eigens für den Zweck des Absatzes 1 Satz 1 getroffene Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt und dort genannten Institutionen fallen. Stand: 31. Juli 2021

Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei durch Entwicklung innovativer, praxistauglicher PAL-Warngeräte zur Minimierung von Schweinswal-Beifängen^Teilprojekt 2, Teilprojekt 1

Der deutschen Stellnetzfischerei soll eine praxistaugliche technische Innovation verfügbar gemacht werden, die den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und Naturschutzzielen entschärft und der deutschen Fischereiwirtschaft eine nachhaltig wettbewerbsfähige Perspektive aufzeigt. Schweinswale verfangen sich und ertrinken in Stellnetzen, die sie mit ihrem akustischen Orientierungssinn nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Der Schutz der Schweinswale vor dem Beifang soll durch technische Maßnahmen gewährleistet werden, die neueste Erkenntnisse zum Kommunikations- und Orientierungsverhalten der Wale aufgreifen. Warngeräte, welche synthetische Schweinswal-Kommunikationslaute nach dem PAL-Prinzip erzeugen, sollen in verschiedenen Stufen soweit optimiert und einsatzfähig gemacht werden, dass der Einsatz der Geräte den Beifang der Meeressäuger verringert. Dazu werden Freilanduntersuchungen an Bord des FS Clupea durchgeführt sowie die weiter entwickelten PAL im testweisen Einsatz auf kommerziellen Fischereifahrzeugen optimiert und zur Marktreife gebracht. Arbeitsschritte: a) die Dokumentation der Wirkung synthetisch erzeugter Laute auf das Verhalten von Schweinswalen b) die Optimierung der Elektronik und des erzeugten Signals anhand der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Fertigung einer Kleinserie der Geräte, c) die Nachweisführung in einem großflächigen Vergleich von Stellnetzen mit PAL, herkömmlichen Pingern bzw. Dummies, dass die neuartigen Warngeräte einen effektiven Schutz in der kommerziellen Fischerei bewirken, und schließlich d) die Optimierung der Herstellungskosten der PAL-Pinger, um sie marktreif zu machen. Die festgelegten Parameter und Eigenschaften der Prototypen sollen dazu verwendet werden, das Design zu optimieren und damit die Marktfähigkeit der entwickelten PAL-Geräte zu erreichen. Das Thünen-Institut soll dafür sorgen, dass die Ergebnisse publiziert werden und unmittelbaren Eingang in die Europäische Fischereipolitik finden können.

Analyse der nachhaltigen Nutzung von Hai- und Rochenarten durch die Fischerei und ggf. Entwicklung von Empfehlungen zu deren Verbesserung, insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen regionalen Fischereiorganisationen und CITES

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