Landesamt für Umweltschutz
Sachsen-Anhalt
Abteilung 4
Managementplan für das FFH-Gebiet
Schloßberg und Burgholz bei Freyburg (Burgenlandkreis)
FFH 0243 (DE 4736-307)
Halle (Saale), im Dezember 2023
PROJEKTLEITUNG
Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42)
Inhaltliche Bearbeitung
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
GIS-Bearbeitung/Kartografie
Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft)
Marion Döring
Kartierungen
Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
2
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
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3.2.7
4
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4.1.1
4.1.2
4.1.2.1
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4.1.2.4
4.1.2.5
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.3
4.2.2.4
4.2.2.5
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Gesetzliche Grundlagen
Organisation
Planungsgrundlagen
Gebietsbeschreibung
Grundlagen und Ausstattung
Lage und Abgrenzung
Natürliche Grundlagen
Naturraum, Geologie und Geomorphologie
Böden
Hydrologie
Klima
Potentiell-natürliche Vegetation
Überblick zur Biotopausstattung
Schutzstatus
Schutz nach Naturschutzrecht
Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen
Planungen im Gebiet
Regionalplanerische Vorgaben
Aktuelle Planungen im Gebiet
Eigentums- und Nutzungssituation
Eigentumsverhältnisse
Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse
Historische Nutzung
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
Jagd und Fischerei
Landschaftspflege
Sonstige Nutzungen
Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
Einleitung und Übersicht
Beschreibung der Lebensraumtypen
LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten
Orchideenarten)
LRT 8160* – Kalkhaltige Schutthalden der collinen und montanen Stufe
Mitteleuropas
LRT 9130 – Waldmeister-Buchenwald
LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
LRT 9180* – Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Einleitung und Übersicht
Beschreibung und Bewertung der Arten
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposiderus)
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Eremit (Osmoderma eremita)
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Landesamt für Umweltschutz
Sachsen-Anhalt
Abteilung 4
Managementplan für das FFH-Gebiet „Dölauer Heide und
Lindbusch bei Halle“ (Stadt Halle, Saalekreis)
FFH 0122 (SCI DE 4437-308)
Halle (Saale), im März 2023
PROJEKTLEITUNG
Heike Hoppe (Diplom-Forstingenieurin, Dezernatsleiterin 42)
Inhaltliche Bearbeitung
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
GIS-Bearbeitung/Kartografie
Marion Döring
Christoph Damm (M.Sc. Forstwissenschaft)
Kartierungen
Lebensraumtypen, Fauna, Flora und Vegetation
Frank Meysel (Diplom-Forsting. FH)
2
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.2.1
2.1.2.2
2.1.2.3
2.1.2.4
2.1.2.5
2.1.2.6
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.2.1
4.1.2.2
4.1.2.3
4.1.2.4
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.3
4.2.2.4
4.3
4.3.1
Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
9
Gesetzliche Grundlagen
9
Organisation
10
Planungsgrundlagen
10
Gebietsbeschreibung
11
Grundlagen und Ausstattung
11
Lage und Abgrenzung
11
Natürliche Grundlagen
11
Geologie und Geomorphologie
11
Böden
12
Hydrologie
12
Klima
13
Potentiell-natürliche Vegetation
14
Überblick zur Biotopausstattung
14
Schutzstatus
15
Schutz nach Naturschutzrecht
15
Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen
16
Planungen im Gebiet
16
Regionalplanerische Vorgaben
16
Aktuelle Planungen im Gebiet
19
Eigentums- und Nutzungssituation
20
Eigentumsverhältnisse
20
Aktuelle und historische Nutzungsverhältnisse
20
Historische Nutzung
20
Landwirtschaft
21
Forstwirtschaft
21
Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung
22
Jagd und Fischerei
22
Landschaftspflege
22
Sonstige Nutzungen
23
Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes
24
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
24
Einleitung und Übersicht
24
Beschreibung der Lebensraumtypen
25
LRT 6210 – Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia, *besondere Bestände mit bemerkenswerten
Orchideenarten)
25
LRT 9160 – Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder
Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
26
LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
28
LRT 9190 – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 30
Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
32
Einleitung und Übersicht
31
Beschreibung und Bewertung der Arten
32
Eremit (Osmoderma eremita)
32
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
35
Großes Mausohr (Myotis myotis)
38
Kammmolch (Triturus cristatus)
40
Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
40
Einleitung und Übersicht
40
3
Der Europäische Aal ist die einzige heimische Fischart, die zur Fortpflanzung ins Meer wandert. So beginnt das Leben des Aal-Nachwuchses dort, wo das seiner Eltern kurz darauf endet: In der Sargassosee im Atlantik. Doch die Reise durch unsere Flüsse bis ins offene Meer birgt tödliche Risiken. Bei dem Versuch, die Wasserkraftwerke entlang der Mosel zu passieren, können die Tiere schwere Verletzungen durch die Turbinen erleiden. Um das zu verhindern, werden seit knapp drei Jahrzehnten geschlechtsreife Aale vor ihrer Abwanderung aus der Mosel gefangen und mit dem sogenannten „Aaltaxi“ sicher an den Wehren vorbei zum Rhein gebracht. Ergänzend zu diesen aufwändigen Fischtransporten haben die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und die RWE Generation Hydro GmbH Anfang des Jahres eine weitere lebensrettende Maßnahme im Rahmen der Aalschutzinitiative vereinbart: Dank eines neuen Prognosemodells kann jetzt für mehrere Tage vorhergesagt werden, wann die Aale ihre Reise antreten. In diesen Nächten schaltet die RWE Generation Hydro GmbH ihre Wasserkraftanlagen vorübergehend ab, damit die Fische die Anlagen gefahrlos passieren können. Kommt es zu Abschaltungen der Kraftwerke teilen sich das Land Rheinland-Pfalz und die RWE Generation Hydro GmbH die Kosten. Die SGD Nord pflegt in ihrer Funktion als Verwalterin der hiesigen Fischereirechte seit vielen Jahren eine konstruktive Zusammenarbeit mit der RWE und den Berufsfischern an Mosel und Saar. „Bei der Entwicklung neuer Schutzmaßnahmen ist es uns wichtig, dass den Interessen der verschiedenen Akteure angemessen begegnet wird“, so Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord. „Und so haben wir mit der gezielten Abschaltung der Turbinen eine Lösung gefunden, die das Verletzungsrisiko für die Tiere deutlich reduziert und dennoch die Ertragseinbußen der Anlagenbetreiber geringhält.“ Damit an diese Erfolge angeknüpft werden kann, gibt es auch zukünftig Unterstützung aus Mainz: „Der neue Vertrag ist mit dem bewährten Aaltaxi und neuen wissenschaftlichen Vorhersagemodellen zum Abwanderverhalten der Aale ein starkes Zeichen für den Aalschutz. Das zeigt, dass Erneuerbare Energien und Artenschutz Hand in Hand gehen können. Zudem werden wir weiterhin die Wanderung der Aale erforschen, um ihren Schutz stetig zu verbessern und so die Artenvielfalt in unseren Gewässern zu erhalten“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Maßnahmen der Aalschutzinitiative im Jahr 2022 Im Jahr 2022 rückten die Berufsfischer zwischen Mai und November insgesamt 18-mal mit dem Aal-Taxi aus, um 11.000 bis 12.000 Tiere sicher in den Rhein zu bringen, damit sie ihre Laichwanderung von dort fortsetzen konnten. Da die genaue Anzahl der quirligen Fische nicht genau bestimmt werden kann, wird für die Statistik das Gewicht der transportierten Aale erfasst. Insgesamt brachten die Tiere in diesem Jahr 9.774 Kilogramm auf die Waage – ein beachtlicher neuer Rekord! Rund 859 Kilogramm dieser Gesamtmenge stammen jedoch nicht aus Rheinland-Pfalz, sondern aus dem saarländischen Abschnitt der Saar. Aufgrund einer Kooperation mit dem Fischereiverband Saar werden auch diese Tiere vom Aal-Taxi transportiert. Im Rahmen einer weiteren überregionalen Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen wurden zudem 200 Aale mit Sendern versehen, um mehr über die Wanderroute vom Rhein ins Meer zu erfahren. Ein Novum stellt das bereits erwähnte Prognosemodell dar. In einer Oktobernacht wurden erstmalig alle Wasserkraftanlagen an der Mosel mit Ausnahme der Anlage in Enkirch von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Für diese Zeit wurde zuvor eine Aalwanderungswahrscheinlichkeit von über 86 Prozent vorhergesagt. Dies geschieht basierend auf verschiedenen Daten des Landesamtes für Umwelt, wie zum Beispiel Temperatur, Niederschlagsmengen und Wasserabflussmengen der Mosel. Pro Jahr sind es etwa zwei bis fünf Nächte, in denen das Gros der Aale ihre Reise ins Meer antritt, sodass die Turbinen nur sehr selten abgeschaltet werden müssen. Über die Aalschutzinitiative Die Aalschutzinitiative gibt es bereits seit 1995. Damals fanden unter der Federführung der Fischereiverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz Verhandlungen zwischen den Berufsfischern und der RWE statt. Artenvielfalt, Gewässerökologie, Fischerei – für den Schutz des Europäischen Aals gibt es viele gute Argumente. Und so wurden verschiedene Maßnahmen ins Leben gerufen. Die Berufsfischer bewahren Jahr für Jahr tausende Tiere mit dem Aaltaxi vor dem Tod in den Kraftwerksturbinen. Die RWE Generation Hydro GmbH leistet als Betreiberin der Wasserkraftanlagen einen finanziellen Beitrag: Sie kommt für Schadensminderungsmaßnahmen sowie für unvermeidbare Schäden am Fischbestand auf. Zusätzlich wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten fortwährend Studien durchgeführt, aus deren Ergebnissen neue Schutzmaßnahmen, zum Beispiel das Prognosemodell, entwickelt wurden.
§ 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen (1) Das Bundesamt kann Abweichungen von den Vorschriften im Hinblick auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Befähigungsnachweisen auf Antrag genehmigen, wenn durch andere Ausbildungen und Tätigkeiten, insbesondere in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Fischereischutzes und der Seefischereiaufsicht des Bundes, der Bundeswehr, der Bundespolizei und bei den Wasserschutzpolizeien der Länder, Befähigungen erworben worden sind, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Regelung ist in Fällen des § 43 Absatz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden. (2) In Verbindung mit dem Erwerb von Befähigungszeugnissen für Kapitäne und Offiziere muss die Teilnahme an einer Berufseingangsprüfung nachgewiesen werden. Für den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den Dienst auf Führungsebene im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Tätigkeiten sind Seefahrtzeiten mit einem gültigen Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung in entsprechender Dienststellung nachzuweisen, ausgenommen sind Anerkennungen von Abweichungen, die unter eigens für den Zweck des Absatzes 1 Satz 1 getroffene Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt und dort genannten Institutionen fallen. Stand: 31. Juli 2021
Der deutschen Stellnetzfischerei soll eine praxistaugliche technische Innovation verfügbar gemacht werden, die den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und Naturschutzzielen entschärft und der deutschen Fischereiwirtschaft eine nachhaltig wettbewerbsfähige Perspektive aufzeigt. Schweinswale verfangen sich und ertrinken in Stellnetzen, die sie mit ihrem akustischen Orientierungssinn nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Der Schutz der Schweinswale vor dem Beifang soll durch technische Maßnahmen gewährleistet werden, die neueste Erkenntnisse zum Kommunikations- und Orientierungsverhalten der Wale aufgreifen. Warngeräte, welche synthetische Schweinswal-Kommunikationslaute nach dem PAL-Prinzip erzeugen, sollen in verschiedenen Stufen soweit optimiert und einsatzfähig gemacht werden, dass der Einsatz der Geräte den Beifang der Meeressäuger verringert. Dazu werden Freilanduntersuchungen an Bord des FS Clupea durchgeführt sowie die weiter entwickelten PAL im testweisen Einsatz auf kommerziellen Fischereifahrzeugen optimiert und zur Marktreife gebracht. Arbeitsschritte: a) die Dokumentation der Wirkung synthetisch erzeugter Laute auf das Verhalten von Schweinswalen b) die Optimierung der Elektronik und des erzeugten Signals anhand der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Fertigung einer Kleinserie der Geräte, c) die Nachweisführung in einem großflächigen Vergleich von Stellnetzen mit PAL, herkömmlichen Pingern bzw. Dummies, dass die neuartigen Warngeräte einen effektiven Schutz in der kommerziellen Fischerei bewirken, und schließlich d) die Optimierung der Herstellungskosten der PAL-Pinger, um sie marktreif zu machen. Die festgelegten Parameter und Eigenschaften der Prototypen sollen dazu verwendet werden, das Design zu optimieren und damit die Marktfähigkeit der entwickelten PAL-Geräte zu erreichen. Das Thünen-Institut soll dafür sorgen, dass die Ergebnisse publiziert werden und unmittelbaren Eingang in die Europäische Fischereipolitik finden können.