Das Projekt "BioDivProtect: Management nachhaltiger Seeigelfischerei und Schutz von Meereswäldern (MUrFor) - Datenkoordination und Projektmanagement" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Agrarökonomie.
Das Projekt "Schonendes und energiesparendes Befischungskonzept fuer die Kuesten- und Binnenfischerei" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: STAGAtech Maritime Technik.
Das Projekt "Ausschluss mobiler grundberührender Fischerei in marinen Schutzgebieten der Ostsee, Vorhaben: Auswirkungen auf die Meiofaunagemeinschaften" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, Senckenberg am Meer, Abteilung Meeresforschung.
§ 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen (1) Das Bundesamt kann Abweichungen von den Vorschriften im Hinblick auf den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Befähigungsnachweisen auf Antrag genehmigen, wenn durch andere Ausbildungen und Tätigkeiten, insbesondere in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Fischereischutzes und der Seefischereiaufsicht des Bundes, der Bundeswehr, der Bundespolizei und bei den Wasserschutzpolizeien der Länder, Befähigungen erworben worden sind, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen. Diese Regelung ist in Fällen des § 43 Absatz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden. (2) In Verbindung mit dem Erwerb von Befähigungszeugnissen für Kapitäne und Offiziere muss die Teilnahme an einer Berufseingangsprüfung nachgewiesen werden. Für den Erwerb von Befähigungszeugnissen für den Dienst auf Führungsebene im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Tätigkeiten sind Seefahrtzeiten mit einem gültigen Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung in entsprechender Dienststellung nachzuweisen, ausgenommen sind Anerkennungen von Abweichungen, die unter eigens für den Zweck des Absatzes 1 Satz 1 getroffene Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt und dort genannten Institutionen fallen. Stand: 31. Juli 2021
Das Projekt "Entwicklung von alternativen Managementansätzen und Fangtechniken zur Minimierung der Konflikte zwischen der Stellnetzfischerei und Naturschutzzielen und Schutzgütern in der deutschen AWZ der Ostsee (STELLA: STELlnetzfischerei-LösungsAnsätze)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Ostseefischerei.Die kommerzielle Fischerei ist eine menschliche Aktivität, die erhebliche negative Auswirkungen auf das marine Ökosystem haben kann. In den deutschen Ostseegewässern sind die Beifangraten von Seevögeln und marinen Säugetieren in Kiemen- und Verwickelnetzen eines der wesentlichen Konfliktfelder zwischen Fischerei und Naturschutz. Trotz diverser Einzelstudien in der Vergangenheit sind wesentliche Eckpunkte und Managementoptionen, die zu einer Lösung dieses Konfliktes beitragen können, weiterhin unklar. Gesamtziel dieses Vorhabens ist es, signifikante Fortschritte auf dem Weg zur Lösung der bestehenden oder potentiellen Konflikte zwischen den fischereilichen Aktivitäten der passiven Fischerei (v.a. der Stellnetzfischerei) und dem Schutz von Seevögeln und Meeressäugern in der deutschen AWZ der Ostsee zu erreichen. Bisherige Arbeiten konzentrierten sich dabei vor Allem auf einzelne Fragestellungen im weiteren Umfeld der Problematik von unerwünschten Beifängen von Seevögeln und Meeressäugern, wie z.B. Untersuchung fangtechnischer Möglichkeiten oder die Erhebung von Daten zur aktuellen Beifang-Situation. Diese thematisch enge Betrachtung hat bisher weder zu einem besseren Verständnis der Ursachen und Mechanismen der Beifang-Problematik, noch zu den gewünschten technischen Lösungen geführt. Aus diesem Grund sollen in diesem Projekt verschiedene Aspekte zur Datenerhebung, zu fangtechnischen Lösungen und zum Verhalten der Fischer untersucht und entsprechende Konzepte und Methoden erarbeitet werden. Hierbei wird es insbesondere durch die enge Verknüpfung der einzelnen Themenschwerpunkte und dem daraus resultierenden Gesamtverständnis möglich, ganzheitliche Konzepte und Lösungen zu erarbeiten. Konkret sollen zunächst verbesserte Aufwands- und Beifangdaten der Stellnetzfischerei erhoben werden. Aus der heterogenen Flotte der passiven Fischereien werden homogene(re) Fischereifahrzeugcluster identifiziert. Für diese Flotteneinheiten sollen dann geeignete Alternativen zur bisherigen Fangpraxis entwickelt werden. Dafür werden einerseits Strategien zur Vermeidung von Phasen mit hohen Beifängen identifiziert, andererseits Fanggeräte weiterentwickelt und getestet, die je nach Zielart in Zeit und Raum alternativ zu Stellnetzen eingesetzt werden können. Um die Effektivität bei der Umsetzung möglicher Maßnahmen zu steigern, soll die Bereitschaft der Fischer zur Anwendung der Lösungsvorschläge ermittelt werden. Die Szenarien können dann sogar spezifisch für einzelne Fischereisegmente empfohlen werden.
Erstellung von historischen und modellbasierten Leitbildern der Fischfauna für sächsische Stand- und Fließgewässer sowie deren Einteilung nach Fischereiregionen zum Schutz der aquatischen Ressourcen der Fischerei in Sachsen und als Grundlage der Gewässerzustandsbewertung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie. Erarbeitung bzw. Rekonstruktion von unter unbeeinträchtigten Bedingungen zu erwartenden, gewässerbezogenen Referenz-Fischartengemeinschaften (fischereiliche Leitbilder) in sächsischen Stand- und Fließgewässer. Beschreibung und Festlegung von Referenz-Fischzönosen entsprechend den Anforderungen eines fischbasierten Bewertungsverfahrens, sowie die Einordnung der Fließgewässer nach Fischereiregionen.
Das Projekt "Quantifizierung und Regionalisierung des Wertes von Waldökosystemleistungen in Deutschland (REWALE), Teilvorhaben 1: Zentrale Modellentwicklung, Primärdatenanalysen und nationaler Benefit Transfer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei - Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie.Die 'Waldstrategie 2020' stellt fest, dass steigende Ansprüche an den Wald aus nahezu allen Bereichen (Nutzung, Schutz und Erholung) zukünftig Zielkonflikte in regional unterschiedlicher Ausprägung erwarten lassen. Um die verschiedenen Ansprüche in einer Gesamtabwägung bewerten, Rahmenbedingungen für eine bessere Ausschöpfung des Holzproduktionspotentials in Deutschland setzen und gleichzeitig den Nutzen von Schutz- und Erholungsleistungen sichern und erforderlichenfalls erhöhen zu können, nennt die 'Waldstrategie 2020' u.a. als Lösungsansatz, die ökonomischen Bewertungsansätze der 'TEEB-Studie' auf die Ökosystemleistungen (ÖSL) des heimischen Waldes und der Biologischen Vielfalt anzuwenden, deren Werte zu quantifizieren sowie schließlich in Entscheidungsprozesse zu integrieren. Vor diesem Hintergrund ist das Gesamtziel des Projektes, den ökonomischen Wert von ÖSL des Waldes in Deutschland sowie seine räumliche Variabilität zu quantifizieren, d.h. den monetären Nutzen der Bereitstellung von Rohholz-, Schutz- und Erholungsleistungen des Waldes zu bestimmen, deren regional unterschiedliche Wechselwirkungen zu analysieren und zu einem konsistenten Gesamtmodell zusammenzuführen. Mit dem im Rahmen des Projektes entwickelten Modell werden räumliche Optimierungspotentiale identifiziert, welche im Rahmen einer integrativen, nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft eine effizientere Nutzung der Wälder sowohl hinsichtlich ihrer Rohholzproduktion als auch ihrer Schutz- und Erholungsleistungen ermöglichen. Zur Umsetzung solcher Optimierungspotentiale werden geeignete Politikinstrumente für die Forstpolitik auf Bundesebene aufgezeigt; der Fokus liegt dabei auf der Prüfung von 'Payments for Ecosystem Services' (PES) im Rahmen privatwirtschaftlicher Initiativen wie auch im Rahmen der öffentlichen Förderung.
Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen
Das Projekt "Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei durch Entwicklung innovativer, praxistauglicher PAL-Warngeräte zur Minimierung von Schweinswal-Beifängen^Teilprojekt 2, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Ostseefischerei.Der deutschen Stellnetzfischerei soll eine praxistaugliche technische Innovation verfügbar gemacht werden, die den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und Naturschutzzielen entschärft und der deutschen Fischereiwirtschaft eine nachhaltig wettbewerbsfähige Perspektive aufzeigt. Schweinswale verfangen sich und ertrinken in Stellnetzen, die sie mit ihrem akustischen Orientierungssinn nicht rechtzeitig wahrnehmen können. Der Schutz der Schweinswale vor dem Beifang soll durch technische Maßnahmen gewährleistet werden, die neueste Erkenntnisse zum Kommunikations- und Orientierungsverhalten der Wale aufgreifen. Warngeräte, welche synthetische Schweinswal-Kommunikationslaute nach dem PAL-Prinzip erzeugen, sollen in verschiedenen Stufen soweit optimiert und einsatzfähig gemacht werden, dass der Einsatz der Geräte den Beifang der Meeressäuger verringert. Dazu werden Freilanduntersuchungen an Bord des FS Clupea durchgeführt sowie die weiter entwickelten PAL im testweisen Einsatz auf kommerziellen Fischereifahrzeugen optimiert und zur Marktreife gebracht. Arbeitsschritte: a) die Dokumentation der Wirkung synthetisch erzeugter Laute auf das Verhalten von Schweinswalen b) die Optimierung der Elektronik und des erzeugten Signals anhand der gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Fertigung einer Kleinserie der Geräte, c) die Nachweisführung in einem großflächigen Vergleich von Stellnetzen mit PAL, herkömmlichen Pingern bzw. Dummies, dass die neuartigen Warngeräte einen effektiven Schutz in der kommerziellen Fischerei bewirken, und schließlich d) die Optimierung der Herstellungskosten der PAL-Pinger, um sie marktreif zu machen. Die festgelegten Parameter und Eigenschaften der Prototypen sollen dazu verwendet werden, das Design zu optimieren und damit die Marktfähigkeit der entwickelten PAL-Geräte zu erreichen. Das Thünen-Institut soll dafür sorgen, dass die Ergebnisse publiziert werden und unmittelbaren Eingang in die Europäische Fischereipolitik finden können.
20 Jahre Aalschutz in Rheinland-Pfalz Seit 20 Jahren werden Blankaale (zur Geschlechtsreife sich umwandelnde Aale) aus Mosel und Saar gefischt, um sie zu schützen. Was paradox klingt, ist ein Bestandteil der Aalschutz-Initiative Rheinland-Pfalz. Diese Kooperation des Landesamtes für Umwelt sowie der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und innogy SE wird dieses Jahr 20 Jahre. Anlässlich der Jubiläumsfeier wurde heute der Fachbericht "20 Jahre aktive Partnerschaft für den Aal an Mosel und Saar" vorgestellt, der alle bisher ausprobierten Lösungswege vorstellt und den Erfolg einiger durchgeführter Maßnahmen unterstreicht. Die Initiative minimiert Fischschäden durch die Wasserkraft und stärkt den Aalbestand. Leitgedanke ist der Ausgleich zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen zur Sicherung der klimafreundlichen Stromerzeugung durch die Wasserkraft. So werden beispielsweise Aale in Mosel und Saar (rheinland-pfälzischer Teil) vor Wasserkraftwerken gezielt mit Reusen abgefischt, um sie anschließend an anderer Stelle wieder in den Fluss zu setzen. Jedes Jahr können so bis zu 10.000 Aale ungehindert von Turbinen in Richtung ihrer Laichgebiete in der Sargassosee abwandern. „Für den Abschluss eines Vertrages im Jahr 1995 zwischen Rheinland-Pfalz, das die Fischereirechte an Rhein, Mosel und Saar innehat und der RWE gab es viele gute Gründe“, erklärt Dr. Stefan Hill, der Präsident des Landesamtes für Umwelt. So hätte es keine erfolgversprechende Technik gegeben, die eine Schädigung des Aalbestandes durch Wasserkraftturbinen an den Flüssen Mosel und Saar hätte verhindern können. Daher sei es erklärtes Ziel gewesen, gemeinsam mit dem Betreiber einen partnerschaftlichen und finanziell abgesicherten Weg einzuschlagen, der beste Lösungen zur Verhinderung und Verringerung der Fischereischäden anbiete. Reine Entschädigungszahlungen hätten nichts am Problem geändert, so Hill. Dr. Holger Himmel, Bereichsvorstand Erneuerbare Energien bei innogy SE ergänzt: „Durch die Stromerzeugung aus Wasserkraft wird seit über 100 Jahren zuverlässig und wirtschaftlich grüner Strom erzeugt. Auch die Aalschutz-Initiative ist ein Vorzeigeprojekt mit Tradition, das uns sehr am Herzen liegt. Denn wir nehmen unsere Verantwortung als Betreiber der zehn Mosel- und Saarkraftwerke ernst. So passen wir beispielsweise den Betrieb unserer Anlagen an Zeiten erhöhter Aalwanderung an. Herzlichen Dank an das Land Rheinland-Pfalz und die Projektpartner aus Forschung und Fischerei für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mögen noch viele weitere Jahre folgen.“ innogy hat im Rahmen der Vereinbarung seit 1995 rund 2,4 Million Euro für die Aalschutz-Initiative zur Verfügung gestellt und die projektbegleitende Arbeitsgruppe bei der Analyse der Projektergebnisse unterstützt. Diese Ergebnisse sind mit Unterstützung des vornehmlich beteiligten Instituts für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen in einen Fachbericht eingeflossen „Der Fachbericht zeigt eindrucksvoll die vielfältigen Arbeiten, die in den letzten 20 Jahren für einen wirkungsvollen Schutz des Aales an der Mosel durchgeführt worden sind“, fasst Professor Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf von der RWTH Aachen die Ergebnisse des Fachberichts zusammen. Während der Jubiläumsfeier wurden zudem neue Transportbehälter vorgestellt, in denen die Blankaale nach dem Fang zum hindernisfreien Teil ihrer Wanderung, zum Rhein bei Rolandseck, gefahren werden. Zehn Berufsfischer der Mosel und Saar fangen seit 1997 im Zeitraum von Juli bis November mit hunderten Reusen wanderwillige Aale. Wöchentlich werden diese mit speziellen Transportbehältern abgeholt. Die neuen Behälter seien besser isoliert, so dass es den Aalen auch bei hohen Außentemperaturen nicht zu warm werde, so Berufsfischer Marc Rosengarten. „Am Ziel angekommen, werden die Aale von einer Autofähre schadlos in den Fluss entlassen“, erläutert Berufsfischer Toni Kröber. Die Wanderung der Aale Der Europäische Aal gehört zu den besonders gefährdeten Tierarten. Gemäß der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature) ist er vom Aussterben bedroht. Für den aktuellen Bestandsrückgang gibt es nach gegenwärtigem Wissensstand verschiedene Ursachen, wie u.a. Veränderung des Golfstroms, eine übermäßige Befischung der Jungaalbestände vor den europäischen Küsten sowie der erwachsenen Aale im Binnenland, die Beschädigung bei der Passage von Wasserkraftanlagen und der erhöhte Räuberdruck durch die in den letzten beiden Dekaden stark angestiegene Kormoranpopulation. Der Aal ist Teil der natürlichen Lebensgemeinschaft der Mosel und Saar. Hier wächst er heran, wird erwachsen und (fast-) fortpflanzungsfähig und tritt bei speziellen Umweltbedingungen, wie z.B. spätsommerlich-herbstliche Abflusssteigerung, Mondstellung und Wassertrübung seine aktive Wanderung in Richtung Nordsee und weiter in die ca. 6000 km entfernte Sargassosee an. Hier laichen die Tiere. Die Aallarven wandern dann mit Hilfe nordöstlicher Strömungen an die europäischen Küsten. Ein Teil davon gelangt anschließend über natürliche Wanderung ins Binnenland oder wird an den Küsten, insbesondere an den Flussmündungen der französischen Atlantikküste und dem englischen Fluss Severn gefangen und in geeignete, aber teilweise versperrte Aufwuchsareale im Binnenland gebracht. So unter anderem auch in die Mosel und Saar, wo sie heranwachsen und bei ausreichend hohem Energiegehalt (ein „blanker“, geschlechtsreifer Aal kann bis zu 1/3 aus Fett bestehen!) sich nach rund zehn Jahren auf eine flussabwärts gerichtete Wanderschaft begeben. Die Aalschutz-Initiative Rheinland-Pfalz Um die Schädigung der Aale durch Turbinen in Wasserkraftwerken zu reduzieren, hatte RWE (jetzt innogy SE) 1995 eine Kooperation mit dem Land Rheinland-Pfalz und den Berufsfischern gegründet. Diese Aalschutz-Initiative erprobt unter Wahrung der Interessen der Fischerei als auch der Wasserkraftbetreiber neue Wege für einen effektiven Schutz des Aals. Dafür verfolgt die Initiative mehrere Projektaktivitäten.
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