Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)
Ziel: Ermittlung der oekologischen Effizienz von wasserbaulichen Aufstiegsanlagen in Fliessgewaessern fuer Wirbellose und Fische. Ergebnisse: Technische Aufstiegsanlagen sind wegen Verstopfungsgefahr und Unterhaltungsaufwand eher ungeeignet. Rauhe Rampen sind guenstige Aufstiegsanlagen, wie die Wiederfaenge von markierten Fischen und Wirbellosen beweisen. Natuerliche/naturnahe Umgehungsbaeche sind sehr geeignete Wanderwege. Das Gefaelle im Bauwerk sollte mindestens 1:20 betragen. Ruheraeume und natuerliche Anschluesse an Oberwasser und Unterwasser muessen favorisiert werden. Lueckige Sohlsubstrate und Uferstrukturen beguenstigen den Aufstieg.
Erfassung der Fischbestände in Altarm und Spree, - Literaturstudie zur historischen Fischfauna im Gebiet, - Funktionskontrolle der Aufstiegshilfen mittels Kontrollreuse. - Nachweis des Aufstiegs fast 50000 Individuen, 18 Fischarten, Krebsen, - Nachweis der Funktion als Lebensraum für rheophile Arten, - Vorschläge für weitere Verbesserungen. - Ergänzung durch Untersuchung der Makrozoobenthos (IaGB - z. Teilprojekt).
Seit Jahrhunderten werden Stauanlagen zur Energieerzeugung, zur Schiffbarmachung von Flüssen, zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und zum Zweck der Speicherung von Trink- und Betriebswasser errichtet. Dies führte im Zusammenspiel mit der Zerstörung von Laichgewässern sowie Überfischung und Wasserverschmutzung zu einem dramatischen Rückgang der Fischbestände. Bei der Errichtung der meisten Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen Main, Neckar und Mosel wurden Fischtreppen angelegt, um eine Wanderung flussaufwärts zu ermöglichen. Diese waren jedoch oftmals zu steil, zu klein oder zu weit von natürlichen Wanderrouten entfernt und wurden zudem nicht ausreichend gewartet, um einen bestandserhaltenden Fischaufstieg zu gewährleisten. Die Entwicklungen des internationalen und nationalen Umweltrechts, die einem breiten gesellschaftlichen Bewusstseinswandel Rechnung trugen, führten ab den 1970er-Jahren sukzessive zu einer Verbesserung der Wasserqualität. Ein umweltpolitischer Meilenstein war die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch das Europäische Parlament im Jahr 2000. Diese fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in heimischen Fließgewässern zu ergreifen. Ziel ist es, einen 'guten ökologischen Zustand' oder bei erheblich veränderten Gewässern ein sogenanntes 'gutes ökologisches Potenzial' zu erreichen. Um die Ziele der WRRL in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit zu erfüllen, muss die Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen an ca. 250 Stauanlagen sichergestellt werden. Dies erfordert in den meisten Fällen den Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage. Deren Funktionsfähigkeit und Effizienz soll für mehr als 60 heimische Fischarten gewährleistet werden, obwohl sich Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit, Migrationsverhalten und Schwarmverhalten von Art zu Art stark unterscheiden können. Feldstudien zur Gewinnung der notwendigen Daten werden durch die natürliche Variabilität der Fischbestände und weiterer variabler Einflussgrößen erschwert. Laboruntersuchungen sind in ihren Dimensionen begrenzt und werden durch die künstliche Umgebung beeinflusst. Eine alternative Möglichkeit für die Bewertung der Effizienz von Fischtreppen sind numerische Simulationsmethoden für die Hydraulik und das Verhalten von Fischen. Sie zielen auf eine quantitative Bewertung von baulichen Alternativen ab, wie sie in der Planungspraxis häufig benötigt wird. 2015 wurde in der BAW in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Forschungsprojekt begonnen, um einen neuen Ansatz auf der Basis individuenbasierter Modellierung zu entwickeln.
Funktionsüberprüfung mittels Kontrollreuse (24x24h), - Fischbestandserfassung ober- und unterhalb der Wehranlage und Literaturstudie, - Fischaufstiegshilfen wurde als bedingt funktionstüchtig und potenziell selektiv wütend bewertet (8 Fischarten, 121 Individuen, Größenklasse 5 40cm), - Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsverbesserung: und andere Konstruktion der Querwände, Sohlgestaltung.
Bewertung mittels Kontrollreuse (Standzeit 24x24 Stunden), - Fischbestandserfassungen ober- und unterhalb der Wehranlagen und Literaturstudie. - Fischaufstiegshilfe ist prinzipiell funktionstüchtig (Nachweis von 16 Fischarten, 335 Individuen, Größenklassen 0 45cm - und andere Flussneunaugen), Hauptproblem: Verstopfung durch Treibgut, - Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion.
Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Wesentliche Bedingung für reiche biologische Vielfalt sind miteinander verbundene Lebensräume. Sie ermöglichen es Tieren und Pflanzen, lebensfähige Populationen zu erhalten und sich auszubreiten. Seit 2002 schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche einen solchen Biotopverbund auszuweisen. Diese Aufgabe hat das Landschaftsprogramm (LaPro) mit Unterstützung der Technischen Universität übernommen. Die Basis bildet ein Zielartenkonzept , das 34 besonders wichtige Arten, sogenannte Zielarten , und deren Lebensräume unter die Lupe nimmt: Wo leben die Zielarten und wie kann ihre Erhaltung gesichert werden? Welche weiteren Gebiete könnten ihnen Lebensraum bieten? Wie lassen sich Verbindungen schaffen? All diese Überlegungen fließen zusammen in das Biotopverbundsystem . Um den Biotopverbund voranzutreiben und zu stärken, werden Flächen unter Schutz gestellt und konkrete Maßnahmen umgesetzt. Begrünte Bahntrassen, ökologisch aufgewertete Kanalufer, die Errichtung von Fischtreppen oder der Erhalt von Offenland und Waldlichtungen sind Beispiele für wichtige Entwicklungsziele im Biotopverbund. Berlins Biologische Vielfalt ist eine Querschnittsthematik. Dem LaPro kommt die Aufgabe zu, Ziele zur Erhaltung und Entwicklung biologischer Vielfalt in den verschiedenen Planungsprozessen zu verankern. Dazu gehört neben der Vernetzung von Lebensräumen auch der Schutz von seltenen oder besonders spezialisierten Arten. Dazu zählen zum Beispiel der Eisvogel, die Rotbauchunke oder verschiedene Fledermausarten. Für diese und viele andere zumeist geschützte Arten liefert das LaPro die planerische Grundlage für Artenhilfsprogramme, die konkret die Lebensbedingungen dieser Arten verbessern sollen. Das gelingt etwa durch den Bau von Krötentunneln unter stark befahrenen Straßen, durch den Schutz von Steilhängen, die der Eisvogel für seine Bruthöhle braucht, oder durch die Einrichtung von Winterquartieren für Fledermäuse.
Ergebnisvermerk ProjektGewässerentwicklungskonzept „Schnauder/Wethau/Unstrut“ (GEK) Thema Datum Zeit: Ort: Teilnehmer:1. Projektarbeitsgruppen-Sitzung (PAG) 14.02.2023 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Hotel - Restaurant „Schöne Aussicht“; 06667 Leißling vgl. Teilnehmerliste Tagesordnung Top 1: Begrüßung und Vorstellungsrunde, Annemarie Scholkofsky, LGSA Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept, Aline Gransee, LHW Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte, Leonard Bartels, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Top 4: Diskussion und Festlegungen Top 1: Organisatorisches Frau Scholkofsky, LGSA, benennt im Überblick den Beteiligungsprozess zum GEK unter anderem mit den geplanten 3 PAG-Terminen. Der Bearbeitungszeitraum ist stark begrenzt. Der Termin mit Personen, die Landwirtschaft und Wasserechte an den Projektgewässern haben, wird am 23.03.2023 stattfinden. Im Weiteren wird auf die Website zum GEK hingewiesen, wo künftig Arbeitsentwürfe und Zwischenstände zum GEK oder die Protokolle und Präsentationen der PAG-Sitzungen zum Download zur Verfügung stehen. Es folgte die Vorstellungsrunde der Projektleitung und Projektingenieure. Frau Scholkofsky stellt die Möglichkeit der Onlinebeteiligung vor und bittet um Beteiligung bis zum 31.03.2023. Auf der Website ist die Online-Beteiligung über den Reiter PAG- Sitzungen erreichbar. Der Link kann gerne geteilt werden, um weitere Personen, direkt und indirekt betroffen, zu erreichen. Eine kurze Handlungsanweisung ist zum Download auf der GEK- Website abrufbar. https://survey123.arcgis.com/share/21ac0a235f294967af3b7216598df539 Top 2: Einführung Thematik Gewässerentwicklungskonzept Frau Gransee, LHW, erläutert die Ziele und Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des „Instruments“ Gewässerentwicklungskonzept. Es wird auf die Besonderheit der Gebietskulisse des GEK verwiesen, welche sich aus drei Teilgebieten um Schnauder, Wethau und Unstrut zusammensetzt. Anspruch an das GEK ist die Identifizierung und Entwicklung praktischer Maßnahmen sowie deren Prioritätensetzung in Vorbereitung einer Umsetzung. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Akteurinnen und Akteure ihre Kenntnisse und Argumente in den Planungsprozess einbringen. Gewässerentwicklungskonzepte sind wasserwirtschaftliche Fachplanungen und ersetzen keine rechtlichen Instrumente! vgl. Anlage 2 Seite 1 von 3 Top 3: Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte Herr Bartels, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH, stellt sein Unternehmen vor. Es wird der für die Untersuchung zur Verfügung stehende Datenbestand, die Ausgangssituation der Fließgewässer und des Untersuchungsraumes sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die örtliche Aufnahme der Gewässer ist erfolgt. Aktuell erfolgt die Aufnahme und Bewertung der Grundlagendaten als auch bestehender Planungen etc. Herr Bartels wünscht sich einen intensiven Austausch und eine Beteiligung über das Online-Tool. vgl. Anlage 3 Top 4: Diskussion und Festlegungen Es wird auf den schlechten Zustand der Wethau unterhalb Knapendorf hingewiesen. Herr Bartels betont, wie wichtig die Mitarbeit der PAG ist, auch die Wasserrechte und Wasserqualitäten der betrachteten Fließgewässer werden geprüft und aufgenommen. Durch Herrn Bartels wird auf Hinweis Herrn Mäurers, Fischereiberatung, zudem der Datensatz bzgl. der Unstrut überprüft und der betrachtete Gewässerabschnitt bis zur Landesgrenze ergänzt (lediglich Darstellungsfehler). Frau Klenke, UHV „Weiße Elster“, fragt nach dem Stand des Monitorings der Fische. Angegeben als „gut“ entspricht das nicht dem tatsächlichen Stand, da die Schwennigke trockengefallen ist. Herr Bartels nimmt den Hinweis auf. Es wird zudem darauf verwiesen, dass die Bewertung an einer Messstelle erfolgt, die repräsentativ für den gesamten betrachteten Oberflächenwasserkörper ist und es daher lokal zu Abweichungen kommen kann. Herr Bartels weist nach Rückfrage bzgl. Fischtreppe Bad Kösen ausdrücklich darauf hin, dass Maßnahmen, Konzeptionen, Planungen und Studien dem Ingenieurbüro zeitnah zugearbeitet werden. Im GEK werden langfristige Maßnahmen definiert, die die ökologische Durchgängigkeit erwirken. Frau Gransee, ergänzt, dass die Umsetzung der im GEK benannten Maßnahmen zeitnah wünschenswert wäre, aber in der Regel nicht sofort erfolgen wird. Der Zeitpunkt der Umsetzung abhängig von Flächenverfügbarkeit sowie personellen und finanziellen Kapazitäten. Bei dem GEK handelt es sich um eine wasserwirtschaftliche Fachkonzeption. Weiterhin dient das GEK als Praxisleitfaden. Die beschriebenen Maßnahmen stehen jedem Dritten zur Umsetzung offen! Herr Mäurer, fragt nach der Dopplung der Bewertungstabelle der Unstrut. Herr Bartels erklärt, dass es sich um zwei Oberflächenwasserkörper handelt. Weiterhin weißt Herr Mäurer auf den Altarm-Anschluss hin und die hohe Priorität, da bspw. der Altarm der Unstrut östlich von Nebra häufig komplett trocken fällt. Frau Gransee nimmt den Hinweis auf. Sie erläutert, dass im Einzelfall eine hydraulische Untersuchung stattfinden wird. Grundsätzlich ist eine Altarmanbindung ökologisch sinnvoll, insbesondere dort, wo die Bildung von Altarmen zur natürlichen, gewässertypischen Ausprägung gehört. Frau Sturm, Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt, ist besorgt, da einige Gewässer regelmäßig trockenfallen und ob diese im GEK betrachtet werden (kein Beispielgewässer genannt). Herr Bartels erklärt, dass selbstverständlich für die Projektgewässer nach Ursachen der Defizite gesucht wird und Maßnahmenvorschläge gebracht werden, um diese Defizite zu beseitigen. Weiterhin wünscht Sie sich eine kurze Erläuterung zum Nutzen von Totholz in den Fließgewässern. Herr Bartels erläutert den Nutzen als Unterschlupf für Fische sowie die strömungslenkenden Eigenschaften und die dadurch entstehenden Substratbänke als Laichhabitate (u.a.). Frau Winkler, Altenburger Land, fragt, ob die Gewässerentwicklungskonzepte angrenzender Bundesländer berücksichtigt werden. Frau Gransee antwortet, dass eine länderübergreifende Zusammenarbeit wichtig und sinnvoll ist. Die Konzepte werden zur Umsetzung der WRRL deutschlandweit erstellt, sind jedoch unterschiedlich betitelt. Frau Scholkofsky ergänzt die Beteiligung der angrenzenden Bundesländer in der PAG. Seite 2 von 3 Hinweise und Änderungen zum Vermerk sind bis zum 17.03.2023 dem Verfasser mitzuteilen. Aufgestellt durch Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH i.A. Annemarie Scholkofsky (E-Mail: scholkofsky.a@lgsa.de), am 06.03.2023 Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Präsentation „Einführung in die Thematik Gewässerentwicklungskonzept“, Aline Gransee, LHW (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Anlage 3: Präsentation „Vorstellung Untersuchungsraum und nächste Bearbeitungsschritte“, Leonard Bartels, Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (steht zum Download auf der Website zur Verfügung) Seite 3 von 3
Die Messstelle Hals, unterhalb Fischtreppe (Messstellen-Nr: 142972) befindet sich im Gewässer Ilz. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 87 |
| Land | 31 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 79 |
| Taxon | 1 |
| Text | 21 |
| Umweltprüfung | 6 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 32 |
| offen | 82 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 115 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 4 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 73 |
| Webseite | 32 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 43 |
| Lebewesen und Lebensräume | 104 |
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| Weitere | 116 |